20060524_GVE010

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:00
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2006-05-24
Erscheinungsdatum 2006-05-24
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 24. Mai 2006, stattgefundene 10. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Erwin Mohr GdeSekr Dr. Sylvester Schneider 16 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Markus Theißl, Rudolf Wald, Otmar Meusburger, Yvonne Böhler, Robert Hasler, Roland Matt, Andreas Santa, Dr. Jürgen Kessler, Hans Madella und Mag. Thomas Welpe GV Karin Madlener, GV Anton Böhler, GV Mag. Jürgen Adami, GV DI Claudius Bereuter, GR Elisabeth Fischer, GV Susanne Mathis, GV Angelika Moosbrugger, GV Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger, GV Hermann Schertler und GV Sabine Schertler Für DI Claudius Bereuter, der sich kurzfristig entschuldigen musste, konnte kein Ersatz mehr geladen werden. Kultursaal 20.05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird nach folgenden Ergänzungen bzw. Abänderungen beschlossen: Der vorgesehene Punkt 9. a) „Flächenwidmungs-Verlegung“ wird abgesetzt und ein vertraulich zu behandelnder Punkt 13. „Ehrungen“ neu aufgenommen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr stimmig ein- Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bürger-Anfragen Mitteilungen Mitteilung über dringliche Auftragsvergabe Sanierung Hochbehälter Leitbild „Bildung und Kultur“, Bericht aus der Arbeitsgruppe Stellungnahme zu Gesetzes-Beschlüssen Festsetzung von Gebühren Schuljahr 2006/07: a) Musikschule Wolfurt-Lauterach b) Kindergärten 7. Erlassung von Verordnungen: a) Erlassung Alkoholverbot in Schulbereichen b) Hunde-Leinenzwang Ried c) Wegfall Pflichtabnahme bei Müllsäcken d) Eichenstraße, Erklärung zur Gemeindestraße 8. Regionalplanungs-Gemeinschaft Bodensee-Bregenz, neue Statuten 9. Sonnenstraße-Verlängerung, Grundstücks-Bereitstellung 10. Abschluss eines Dienstbarkeits-Vertrages: Geschwister Geiger, Röhleweg-Feldweg 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8.3.2006 12. Allfälliges 13. Ehrungen (vertraulich) Erledigung: zu 1. Eine Anfrage von Reinhard Lang betreffend die Abfallsammelstelle bei der neuen VOGEWOSIWohnanlage Dornbirner Straße wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass diese ausschließlich für die private Nutzung der Wohnanlage und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. 2. a) Der Vorsitzende würdigt die hervorragende 20-jährige Tätigkeit von Gemeindesekretär Dr. Sylvester Schneider als Amtsleiter der Marktgemeinde Wolfurt mit allen angeschlossenen Dienststellen und überreicht ihm namens der Gemeindevertretung ein AnerkennungsGeschenk. b) In einem Antwortschreiben von LR Ing. Erich Schwärzler vom 6.4.2006 zur Resolution der Gemeindevertretung betreffend das geplante Atommüllendlager Benken wird die weitere Vorgangsweise dargelegt. In mehreren Etappen soll bis ca. 2020 das Bewilligungsverfahren durchgeführt werden, in welchem auch die Republik Österreich Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wird. c) Der für die Bewirtschaftung des Natura 2000 Gebiet Bregenzerach-Schlucht erstellte Waldfachplan wird in Umlauf gebracht. d) Entwürfe betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes, ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes, ein Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes, ein Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, eine Abfalleinzugsbereich-Verordnung und eine Abfallabfuhr-Verordnung liegen zur Begutachtung auf. e) Der Verkauf der Bug Alutechnik Halle an der Senderstraße erfolgte an die benachbarte Fa. Moosbrugger. Die Fa. Köb & Schäfer, die ebenfalls am Erwerb interessiert war, beabsichtigt sich nun in der Halle einzumieten. Geplant ist mittelfristig die Absiedlung des gesamten Produktionsbetriebes der Fa. Köb & Schäfer vom derzeitigen Standort Flotzbach. Ein entsprechendes Konzept zur Realisierung wurde bereits vorgelegt. Aus diesem Grund liegt auch eine Anfrage für eine Anpachtung des vor der ehem. BUG-Halle gelegenen gemeindeeigenen Grundparzelle 1774/3 vor. f) Der Vorsitzende erinnert an den am kommenden Wochenende stattfindenden Stundenlauf des Vereins Wolfurt für Wolfurt, mit dessen Erlös wieder die Unterstützung von Wolfurter Personen bzw. Familien geplant ist und ersucht um aktive Teilnahme. Die Gemeinde wird die Aktion mit einem Bargeld-Betrag unterstützen. 3. Der Vorsitzende berichtet über eine dringliche Auftragsvergabe für den Hochbehälter Bucher Straße. Aufgrund der Frostprobleme bei der Sanierung des Hochbehälters Rutzenberg wurde die für Herbst/Winter 2006/07 geplante Sanierung des Hochbehälters Bucher Straße vorgezogen und der Auftrag für die Baumeisterarbeiten in 2 Tranchen von EUR 19.896, 80 bzw. 76.628, 76 an die bestbietende Fa. Erich Moosbrugger vergeben. 4. GV Karl Lang berichtet über den Stand beim 3. Themenfeld „Bildung und Kultur“ im Rahmen des Leitbildprozesses. Das außerordentlich breit gefächerte und deshalb nicht einfache Thema wurde in 3 Arbeitsgruppensitzungen behandelt. Für kommenden Montag ist die Ausarbeitung der Leitsätze durch das Moderatorenteam geplant. Gerade bei diesem Themenfeld trat die Wichtigkeit von gesellschaftlichen und auch religiösen Werten in den Vordergrund. Deshalb soll auch in einer Präambel zum Leitbild ein Text über die Wertehaltung der Gemeinde eingearbeitet werden. Im Zusammenhang mit der wichtigen Kulturarbeit bedankt sich der Vorsitzende bei Vizebgm. Ferde Hammerer und seinem Team für die Organisation der Hobbyausstellung 2006, die als Teil der Volkskultur wiederum großen Anklang gefunden hat. 5. Zu den für nicht dringlich erklärten Gesetzesbeschlüssen betreffend ein Gesetz über eine Änderung des IPPC- und Seveso-II-Anlagengesetzes, ein Gesetz über eine Änderung des LandesPflegegeldgesetzes, ein Chancengesetz, ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes, sowie eine Änderung des Servitutenablösegesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 6. a) die Tarife für das Schuljahr 2006/07 an der Musikschule Wolfurt werden nach Erläuterungen durch Vizebgm. Ferde Hammerer laut Beilage beschlossen. Im Wesentlichen beinhalten die Änderungen eine Indexanpassung im Ausmaß der Lohnkostensteigerungen, eine Neuorganisation der Ensemblestunden und eine Ermäßigung bei Mehrfachbelegung von Instrumenten. Antragsteller: Vizebgm. Ferde Hammerer stimmig ein- b) Nach Erläuterung durch GV Maria Claeßens werden die neuen Kindergartentarife für das Kindergartenjahr 2006/07 laut Beilage beschlossen. Neben betragsmäßigen Adaptierungen ist eine Ausweitung der Ganztagsbetreuung und eine Neuorganisation der Betreuungs-Randzeiten beschlossen worden. Antragsteller: GV Maria Claeßens stimmig ein- 7. a) Über gemeinsamen Antrag aller Fraktionen wird ein Alkoholverbot im Bereich Hauptschulkomplex samt Feuerwehrhaus und Musikschule, der Veranstaltungsbereiche und Parkflächen von Vereinshaus und Cubus, im Bereich Rathaus/Postamt, im Bereich beider Volksschulen, sämtlicher Kindergärten und der Spielplätze Ach, Fattstraße, Dorfzentrum und Rickenbach erlassen. Ausgenommen davon ist die Konsumation bei genehmigten Veranstaltungen. Über Antrag von EM Andreas Santa wird klargestellt, dass sich die Verordnung auf die Außenbereiche der angeführten Liegenschaften bezieht einstimmig b) Über Vorschlag des Umweltausschusses wird ein Leinenzwang für Hunde für sämtliche Grundstücke und Weganlagen im Bereich westlich der L190 und südlich der Schwarzach erlassen. Antragsteller: GR Christian Natter einstimmig In diesem Zusammenhang bringt GR Christian Natter auch zur Kenntnis, dass als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Situation in Sachen Hundekot in den nächsten Wochen mit der Aufstellung von 12 so genannten Robidogs begonnen wird. c) Die Pflichtabnahme von Müllsäcken wird über Empfehlung des Umweltausschusses aus der Abfallgebührenverordnung gestrichen. Sie hat in der Vergangenheit zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Verärgerung von Bürgern geführt. Ein entsprechendes Informationsschreiben soll der nächsten Vorschreibung beigelegt werden. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr stimmig ein- d) Das Verbindungsstück zwischen dem bisherigen Ende der Eichenstraße und der Feldeggstraße wird zur Gemeindestraße erklärt und erhält ebenfalls den Namen Eichenstraße. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr stimmig ein- 8. Die neuen Statuten der Regionalplanungsgemeinschaft Bodensee werden nach Erläuterung durch den Vorsitzenden genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 9. Zwischen der Sonnenstraße und der Frühlingsstraße ist die Herstellung einer Straßenverbindung geplant. Vom bisherigen Ende der Sonnenstraße bis zur westseitigen Abzweigung und Überfahrt über den Eulentobelbach wird sie als öffentliche Straße und in der Fortführung als 4 m breiter Privatweg erstellt. Auf diesem Privatweg wird der Gemeinde die Dienstbarkeit eines Geh- und Radfahrweges, sowie ein Durchfahrtsrecht für Kommunal- und Einsatzfahrzeuge eingeräumt. Als Gegenleistung übernimmt die Gemeinde die Hälfte der Errichtungskosten, die Kosten der Straßenbeleuchtung, die Haftung für den öffentlichen Bereich und die Schneeräumung und beteiligt sich an der Instandhaltung im Ausmaß von 50 %. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 10. Zwischen dem Feldweg und dem Röhleweg ist durch die Erbengemeinschaft Geiger die spätere Erstellung einer Straßenverbindung in Form eines 4 m breiten Privatweges geplant. Die Erbengemeinschaft Geiger räumt der Marktgemeinde Wolfurt das Dienstbarkeitsrecht eines Geh- und Radfahrweges, sowie ein Durchfahrtsrecht für Kommunal- und Einsatzfahrzeuge ein. Als Gegenleistung übernimmt die Gemeinde die Hälfte der Errichtungskosten, die Kosten der Straßenbeleuchtung, die Haftung für den öffentlichen Bereich und die Schneeräumung. Der Weg soll erst im Zuge der zukünftigen Bebauungen errichtet werden. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig GV Dr. Thomas Geiger erklärte sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil. 11. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8.3.2006 als genehmigt. 12. a) GV Wolfgang Schwärzler bedankt sich namens der Aussteller nochmals bei Vizebgm. Ferde Hammerer und seinem Team für die gelungene Durchführung der Hobbyausstellung. Vizebgm. Ferde Hammerer gibt den Dank an das, wie er es nennt, „Traumteam“ weiter. b) GV Wolfgang Schwärzler berichtet von äußerst positiven Rückmeldungen zur Organisation von Familienhilfe und Mobilem Hilfsdienst in Wolfurt. c) GV DI Wolfgang Dietrich bedankt sich namens der Pfadfinder für die finanzielle Unterstützung und das anlässlich der Eröffnung des neu erbauten Heimes durch die große Teilnahme bekundete Interesse. Der Vorsitzende lobt seinerseits das gelungene und mit großem Einsatz der Pfadfinder errichtete Heim, das bereits großen Anklang findet. d) Am 26.5. findet bei der Fa. Bitschnau die Vorstellung eines neuartigen Brückensystems statt, das möglicherweise auch für die Radfahrerüberführung an der Achstrasse von Interesse sein könnte. GR Hans Fetz wird sich die Präsentation anschauen und lädt Interessierte zur Mitfahrt ein. e) GR Hans Fetz berichtet von der zusammen mit der Gemeinde Schwarzach gebildeten Arbeitsgruppe zum Thema Umgestaltung der L3. Vor Beauftragung einer Gestaltungsplanung soll eine Kontaktaufnahme und Abstimmung mit dem Land erfolgen. Eine entsprechende Terminisierung ist laut Bgm. Mohr bereits erfolgt. Anlässlich dieses Gesprächstermins sollen auch die befremdliche Vorgangsweise bei der Bewilligung der 2. Pfändertunnelröhre zur Sprache kommen (weder Wolfurt noch Lauterach wurden in irgend einer Weise informiert) und die Forderung nach Lärmschutzmaßnahmen für die Bevölkerung von Wolfurt und Lauterach deponiert werden. 13. Über Vorschlag des Ehrungsausschusses soll Hauptschuldirektor Walter Reis anlässlich seiner Verabschiedung in den Ruhestand das Ehrenzeichen der Gemeinde verliehen werden. Walter Reis ist seit 1965 an Wolfurter Schulen als Lehrer tätig und ist seit 15 Jahre Leiter unserer Hauptschule. Sowohl in diesem Amt, als auch als ehrenamtlicher Funktionär in verschiedenen Vereinen und Organisationen hat sich Walter Reis große Verdienste erworben. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig Schluss der Sitzung: 22.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: MUSIKSCHULGEBÜHREN für das Schuljahr 2006/2007 Musikschule Wolfurt-Lauterach pro Semester EINZELSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt und Lauterach bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge unterliegen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr diesem Tarif) EUR 208, 00 Erwachsene (aus Wolfurt und Lauterach) EUR 329, 00 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition aus Kennelbach, Bildstein, Buch und Schwarzach ausgenommen) EUR 562, 00 KURZSTUNDE (30 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt und Lauterach (Definition wie bei Einzelstunde) Erwachsene ( aus Wolfurt und Lauterach) Auswärtige EUR 139, 00 EUR 236, 00 (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition aus Kennelbach, Bildstein, Buch und Schwarzach ausgenommen) EUR 382, 00 GRUPPENSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche (lt. Definition Einzelstunde) EUR Erwachsene EUR 229, 00 Auswärtige 135, 00 (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition aus Kennelbach, Bildstein, Buch und Schwarzach ausgenommen) EUR 331, 00 -2- MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG (incl. Spielkreis und Kindergesangsgruppe) EUR 77, 00 EUR 102, 00 EUR 77, 00 MUSIKALISCHER ELEMENTARUNTERRICHT (Blockflöte etc.) ENSEMBLESTUNDEN Für SchülerInnen, die keinen Musikschulunterricht gebucht haben wir für die Teilnahme in Ensembles oder Musikworkshops oder ähnliches pro Semester ein Betrag von berechnet. Ansonsten wird für das Ensemblespiel der SchülerInnen kein zusätzlicher Beitrag berechnet. FAMILIENERMAESSIGUNG: (für Kinder und Jugendliche aus Wolfurter und Lauteracher Familien) Bei mehreren Kindern aus einer Familie, gewertet nach dem Lebensalter absteigend, ermäßigt sich die Musikschulgebühr um 30 % 60 % 80 % für das 2. Kind für das 3. Kind für das 4. Kind MEHRFACHBELEGUNG: Bei Belegung von mehreren Musikstunden (Fächern oder Instrumenten) wird eine Ermäßigung von 10 % auf alle Stundensätze gewährt. Diese Ermäßigung gilt nur für folgenden Personenkreis aus Wolfurt und Lauterach: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlingen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Andere Sondertarifierungen bedürfen eines Beschlusses des Gemeindevorstandes von Wolfurt oder Lauterach. Tarifvorschlag für das Kindergartenjahr 2006/2007 Vormittag 7.30 Uhr – 12.30 Uhr Eur 10, --/Monat bisher 8, 50/Monat Je Nachmittag 13.30 – 16.30 Uhr Eur 3, --/Monat bisher 2, --/ Monat Ganztagskindergarten FATT 1 Tag/Woche 2 Tag/Woche 3 Tag/Woche 4 Tag/Woche 5 Tag/Woche Eur Eur Eur Eur Eur 66, --/Monat 117, --/Monat 171, --/Monat 225, --/Monat 280, --/Monat Randzeiten KG FATT 7.00 Uhr – 7.30 Uhr 16.30 Uhr – 18.00 Uhr Eur Eur 1, --/Monat 8, --/Monat VERORDNUNG über die Anordnung eines Alkoholverbotes erlassen von Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt in der Sitzung vom 24.5.2006 Gemäß § 50 Abs 1 lit.a Z 10 in Verbindung mit § 18 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985 wird unbeschadet bestehender Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Vorarlberg verordnet: § 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die Außenbereiche folgende Liegenschaften: den gesamten Hauptschulkomplexes samt Feuerwehrhaus und Musikschule, die Veranstaltungsbereiche und Parkplätze von Cubus und Vereinshaus, den Bereich Rathaus/Postamt, beide Volksschulen und sämtliche Kindergärten, sowie die Kinderspielplätze Ach, Fattstraße, Dorfzentrum und Rickenbach, so wie dies in den in der Anlage beigefügten Lageplänen eingezeichnet ist. § 2 Verbote Folgende Handlungen oder Unterlassungen, die für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen Handlungen oder Unterlassungen geeignet sind, das örtliche Gemeinschaftsleben als störender Missstand zu beeinträchtigen, sind auf den im § 1 erwähnten Flächen verboten: a) das Verunreinigen und Beschädigen dieser Flächen einschließlich der darauf befindlichen Bauwerke und Einrichtungen; b) der Konsum von alkoholischen Getränken, ausgenommen im Rahmen von genehmigten Veranstaltungen oder gastgewerblichen Betrieben. § 3 Verwaltungsübertretung Das Nichtbefolgen der Bestimmungen dieser Verordnung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung bestraft. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Für die Gemeindevertretung Der Bürgermeister Erwin Mohr Ergeht an: 1. zum Anschlag an der Amtstafel und zur Kundmachung durch entsprechende Beschilderung 2. zur Veröffentlichung im Gemeindblatt 3. Bezirkshauptmannschaft, Seestr. 1, 6922 Wolfurt 4. Polizeiinspektion Wolfurt VERORDNUNG über die Anordnung eines Leinenzwanges für Hunde erlassen von Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt in der Sitzung vom 24.5.2006 Gemäß § 50 Abs 1 lit.a Z 10 in Verbindung mit § 18 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985 wird unbeschadet bestehender Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Vorarlberg verordnet: § 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf sämtliche Grundstücke und Weganlagen westlich der L190, sowie südlich der Schwarzach. Dieses Gebiet ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für Radfahrer, Jogger etc., Landwirtschaftsgebiet und Brutgebiet von Wiesenvögeln. § 2 Verbote 1. Zur Vermeidung a) der Störung des Wiesenvogel-Brutgebietes, b) der Verunreinigung mit Hundekot c) der Störung von Sport- oder Freizeitaktivitäten sind Hunde in dem im § 1 angeführten Geltungsbereich an der Leine zu führen. 2. Ausgenommen von diesem Leinenzwang sind Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen, sowie Jagdhunde bei Ausübung der Jagd. § 3 Verwaltungsübertretung Das Nichtbefolgen der Bestimmungen dieser Verordnung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung bestraft. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Für die Gemeindevertretung Der Bürgermeister Erwin Mohr Ergeht an: 1. 2. 3. 4. 5. zum Anschlag an der Amtstafel und zur Kundmachung durch entsprechende Beschilderung zur Veröffentlichung im Gemeindblatt Bezirkshauptmannschaft, Seestr. 1, 6922 Wolfurt Polizeiinspektion Wolfurt Naturwacht, Ortsgruppe Wolfurt VERORDNUNG über die Abänderung der Abfallgebührenordnung erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 24.5.2006 §§§§ 1 §§§ 1. § 5 hat zu lauten: §§ 5 Gebühreneinhebung 1. Die Abfallsackgebühr ist bei der Ausgabe der Abfallsäcke zu entrichten. 2. Die für die sperrigen Siedlungsabfälle vorgesehenen Gebühren sind bei der Abgabe im Bauhof bzw. bei der Abholung zu entrichten. 3. Die für die Abgabe von Grünschnitt vorgesehenen Gebühren sind bei der Abgabe an der Grünschnittsammelstelle zu entrichten. 2. Der § 6 Abnahme und Ausgabe von Abfallsäcken entfällt ersatzlos. 3. Im § 7 entfällt der Teilsatz „… und der Mindestabnahmeverpflichtung von Abfallsäcken …“ §§ § 2 Diese Änderung tritt mit der Kundmachung in Kraft. Für die Gemeindevertretung Der Bürgermeister: Erwin Mohr Ergeht an: 1. zum Anschlag an der Amtstafel 2. zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt 3. Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestr. 1, 6901 Bregenz Verordnung über die Erklärung einer Straße zur Gemeindestraße erlassen in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.5.2006aufgrund § 9 Straßengesetz, LGBl 8/1969 §1 Das Verbindungsstück (GST-NR 242/8) zwischen der bestehenden „Eichenstraße“ (GST-NR 306) und der „Feldeggstraße“ (GST-NR 3181), mit einer Länge von ca. 155 m, wird zur Gemeindestraße erklärt. §2 Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung in Kraft. Für die Gemeindevertretung Der Bürgermeister: Erwin Mohr Ergeht an: 1. zum Anschlag an der Amtstafel 2. zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt 3. Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestr. 1, 6901 Bregenz VERORDNUNG über die Benennung von Verkehrsflächen gem. § 15 Abs 3 GG erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 24.5.2006 §1 Das Verbindungsstück (GST-NR 242/8) zwischen der bisher bereits als „Eichenstraße“ benannten Gemeindestraße (GST-NR 306) und der „Feldeggstraße“ (GST-NR 3181) erhält ebenfalls die Bezeichnung „Eichenstraße“. §2 Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung in Kraft. Für die Gemeindevertretung Der Bürgermeister: Erwin Mohr Ergeht an: 1. zum Anschlag an der Amtstafel 2. zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt 3. Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestr. 1, 6901 Bregenz