19901213_GVE007

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:00
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1990-12-13
Erscheinungsdatum 1990-12-13
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, 13. Dezember 1990, stattgefundene 7. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bgm. Erwin Mohr Schriftführer: GSekr. Dr. Sylvester Schneider Anwesend: 20 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Norbert Pompl, Arno Meßmer Moosbrugger Stefan, Oswald Klettl, Hans Moosbrugger, Helmut Wieland und Erich Winder Entschuldigt: GV Dr. Ernst Stadelmann, GV Gottfried Mathis, GV Ing. Hans Lenz, GV Alexander Natter, GV Franz Lucny, GV Elisabeth Strele und GV Heinz Kessler Ort: Kultursaal Beginn: 20.05 Uhr Die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlußfähigkeit werden festgestellt. Über Antrag des Bürgermeisters wird Punkt 4. von der Tagesordnung abgesetzt. (einstimmig) Tagesordnung 1. Bürger-Anfragen 2. Mitteilungen 3. Erweiterung Pflegestation Seniorenheim 4. Grundankauf Gst. 16 und Gst..95 5. Beschlußfassung Bebauungsplan Dorfkern 6. Kreditüberschreitung 1990 7. Voranschlag 1991 Chronisch-Krankenstation 8. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) Gebühren und Kostensätze: Verpflegskostensätze im Seniorenheim Hebesätze für Grundsteuer Getränkesteuern Gästetaxe Fremdenverkehrsbeiträge Hundesteuer Friedhofsgebühren Wassergebühren Kanalgebühren Müllgebühren Kindergartenbeiträge Musikschulbeiträge 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.11.1990 10. Allfälliges - 2 - Erledigung Zu 1. Die Anfrage von Gebhard Gmeiner zum Vereinshaus wird durch den Bürgermeister beantwortet. 2. a) Veränderungen im Gewerberegister: Gewerbescheinausstellungen: Ilona Helene Lang, Erzeugung kunstgewerblicher Artikel, Kirchstraße 7, Wolfurt; Elvira Marina Hirantner, Erzeugung kunstgewerblicher Artikel, Kirchstraße 7, Wolfurt. Standortverlegungen: IBERIA Spedition Ges.mbH., Spediteuergewerbe, von Bregenz, Zanderstraße 3, nach Wolfurt, Fattstraße 7; Wilhelm Udo Hatzl, Güterfernverkehrskonzession, von Lauterach, Thaläckerstraße 22, nach Wolfurt, Bahnhofstraße 16c; Rohner Ges.mbH., Vermietung von Waren aller Art etc., von Wolfurt, Oberfeldgasse 21, nach Dornbirn, Wallenmahd 46. Konzessionserteilung: Raiffeisenbank Wolfurt, Drogistengewerbe, Unterlinden 12, Wolfurt. Gewerbescheinlöschungen: Köb & Schäfer OHG., Spengler, Flotzbachstraße 31, Wolfurt; Köb & Schäfer OHG., Handelsgewerbe und techn. Büro für Maschinenbau, Unterlinden 5, Wolfurt. b) Die Regionalplanungsgemeinschaft Bodensee hat sich neu konstituiert. Interessenten werden zur Mitarbeit eingeladen. c) Der Union Ringerclub hat sich mit einem Schreiben bei der Marktgemeinde Wolfurt für den Einsatz und die schnelle Hilfe beim Trainingslokal anläßlich der Hochwasserschäden bedankt. d) Das Gasthaus Stern wurde zwischenzeitlich veräußert. Die Verwertung des Areals soll in enger Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Wolfurt erfolgen. e) Das Gasthaus Kreuz wird mit Ende nächster Woche schliessen. Die Neueröffnung ist per 1.2.1991 mit einem neuen Pächter geplant. f) Bei der am 12.12.1990 stattgefundenen Bürgerversammlung in Rickenbach wurde ein deutliches Bekenntnis zur Nahversorgung zum Ausdruck gebracht. Derzeit laufen die letzten Vertragsverhandlungen bezüglich einer Neuübernahme des ADEG-Bohle-Geschäftes. g) In einem Gespräch mit der Raiffeisenbank Wolfurt hat diese ihr grundsätzliches Interesse an der Einrichtung eines Standortes in Rickenbach bekundet. - 3 - 3. Nach einführenden Erläuterungen durch Vizebürgermeisterin Dür wird a) der Grundsatzbeschluß zur Erweiterung der Chronischkrankenstation im Seniorenheim Wolfurt um 10 bis 12 Betten gefaßt; Antragstellerin: Vizebgm. Xaveria Dür (einstimmig) b) die Planung an das Planungsbüro Ender, Nüziders, um den Nettobetrag von S 662.131, -- vergeben. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 4. Das Gst. 16 und die Bp. 95 mit einem geschätzten Ausmaß von 378 m2 werden unter der Bedingung der Lastenfreiheit zum Preis von S 450.000, -- von Margot Mauch-Hasler angekauft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 5. Die vor Einleitung des Auflageverfahrens von Alwin Rohner, Raiffeisenstraße 5, Lauterach, und nach Abschluß des Auflageverfahrens durch Josef Böhler, Kellhofstraße 5, Wolfurt, eingereichten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Dorfkern werden erörtert. Obgleich diese Stellungnahmen außerhalb der gesetzlichen Frist eingelangt sind, soll der Punkt 1. der Stellungnahme von Josef Böhler (Sanierung des südlichen Zubaues am Objekt Kellhofstraße 5 statt Abbruch und Neuerrichtung) mit den planenden Architekten erörtert werden und allenfalls im Rahmen der Abweichungskompetenz der Baubehörde bei der Gestaltung Einfluß finden. Im übrigen wird der Bebauungsplan wie als Entwurf aufgelegt beschlossen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 6. Kreditüberschreitungen bei 118 Voranschlagstellen mit einem Gesamtbetrag von S 24, 746.000, -- (Beilage) werden bei einer Bedeckung durch Minderausgaben bei den VA-Stellen 6120.0020, 8110.0015 und 8460.0100, sowie einer Entnahme von Rücklagen und Mehreinnahmen bei den VA-Stellen 9100.8230 und 9200.8320 bewilligt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 7. Der Voranschlag für das Jahr 1991 der Alters- und Chronischkrankenstation beim Seniorenheim der Marktgemeinde Wolfurt mit Einnahmen von S 2.329.000, -- und Ausgaben von S 2.396.000, -- und einem verrechenbaren Abgang von S 69.000, -- wird beschlossen. Der Verpflegssatz wird mit S 712, -- pro Tag festgesetzt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) - 4 - 8. a) Die Verpflegskostensätze für das Seniorenheim werden wie folgt festgesetzt: Normaltagessatz S 318, -- (netto) leichter Pflegesatz S 413, -- (netto) Pflegesatz S 712, -- (netto) Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) b) Die Hebesätze für die Grundsteuer werden nicht verändert. c) Der Getränkesteuersatz bleibt unverändert. d) Bei der Gästetaxe werden keine Veränderungen vorgenommen. e) Auf die Einhebung der Fremdenverkehrsbeiträge wird verzichtet. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) f) Die Sätze für die Erhebung der Hundesteuer bleiben unverändert. g) Die Friedhofsgebührensätze werden beibehalten. h) Wassergebührenordnung und Wasserabgabenordnung werden nicht verändert. i) Die Kanalgebührenordnung bleibt unverändert. j) Die Abfallgebührenverordnung vom 18.5.1989 wird wie folgt geändert: § 1: § 4 Abs. 1 hat zu lauten: Die Abfallsackgebühren werden wie folgt festgelegt (inkl. MWSt.): 10 20 40 60 l l l l Abfallsack Abfallsack Abfallsack Abfallsack (Bio-Abfall) S 4, -(Bio-Abfall) S 8, -(Restmüll) S 16, -(Restmüll) S 24, -- § 2: Diese Änderung tritt mit 1.1.1991 in Kraft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) k) Die Kindergartenbeiträge bleiben unverändert. l) Die Musikschulbeiträge werden in der geltenden Form beibehalten. 9. Da kein Abänderungsantrag gestellt wird, gilt die Verhandlungsschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.11.1990 als genehmigt. 10. Verschiedene Anfragen und Anregungen der Gemeindevertreter werden diskutiert. Schluß der Sitzung: 22.10 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: