19690320_GVE050

Dateigröße 63.1 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 11:02
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1969-03-20
Erscheinungsdatum 1969-03-20
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 25. Februar 1969 im Sitzungssaal des Gemeindehauses unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 50. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Anwesend: 18 Gemeindevertreter, die Ersatzleute H. Bieringer, J. Stadler, M. Höfle, sowie VA.B. Thaler als Schriftführer Entschuldigt: GR. R. Fitz, GR. R. Brauchle, GV. J. Zwickle, GV. A. Lingenhel, GV. E. Sander, GV. J. Hölzlsauer Beginn: 20, 05 Uhr Nach Dringlichkeitserklärung wurde beschlossen, Punkt 3. der Tagesordnung wie folgt zu erweitern: c) Elma und Walter Höfle, HofSteigstraße 20 1. Güterbahnhof Wolfurt: Gutachteneinholung: Aus der Vielgestaltigkeit und Kompliziertheit der Problemkreise, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Güterbahnhofprojekt stehen, ergeben sich für die Gemeinde Konsequenzen, welche, um sie möglichst genau erkennen und erfassen zu können, die Erstellung eines Fachgutachtens erheischen. Prof. Dipl. Ing. Zierl als Gutachter in Aussicht genommen, erläutert in einem Vortrag vor der Gemeindevertretung die Zielsetzungen und macht mit der Gutachtertätigkeit vertraut. Nach alsdann durchgeführter Debatte und Beratung wird Prof. Dipl. Ing. Zierl mit der Ausarbeitung eines Gutachtens betraut, welches Aufschluß geben soll: a) Wie kann durch die mit dem Güterbahnhofsbau verbundene Reduzierung landwirtschaftlicher Nutzflächen wenigstens ein teilweiser Ausgelich gefunden werden b) Wie kann die notwendig werdende Verlegung von Bächen und anderen Gerinnen unter Rücksichtnahme auf landwirtschaftliche Interessen sinnvoll vorgenommen werden? c) Wie kann die verkehrsgerechte straßenmäßige Aufschließung des Güterbahnhofsbereiches bewerkstelligt werden und welche Auswirkungen ergeben sich hieraus für das gemeindliche Straßennetz? d) Wie können unzumutbare Lärmimmissionen wirksam ausgeschaltet werden? e) Wie kann die Wasserversorgung gewährleistet werden? f) In welcher Weise können die Abwasserprobelerne gelöst werden? g) Welche voraussichtlichen Belastungen ergeben sich aus den notwendig werdenden Infrastrukturinvestitionen? Das Honorar wird auf der Basis des Angebotes vom 4.2.1969 vergütet werden. - 2 - 2. Vergabe der Hauptschulplanung: Für die neue Hauptschule werden Projektierungsarbeiten wie folgt vergeben: a) die Generalplanung an die Arch. Dipl. Ing. Hörburger u. Baumeister Untertrifaller lt. Angebot v.21.2.1969. Die örtl. Bauleitung wird von GR. Otto Gratt und Gemeindebautechniker Walter Leuthold wahrgenommen. (einstimmig) b) die Statik an Dipl. Ing. Eckart Clemens lt. Angebot vom 20.2.1969 (einstimmig) c) die Planung der Sanitär- u. Heizungsanlagen an die Fa. Kalor, Ing. Fono, Bregenz, lt. Angebot v. 19.2.1969 (einstimmig) d) die Planung der elektrischen Anlagen an die Firma Kiechel & Hagleitner, Bregenz, lt. Angebot v.21.2.1969 (einstimmig) e) die Planung der Gartengestaltung an Gartenarchitekt A. Notdurfter, Feldkirch-Meiningen, lt. Angebot vom 19.2.1969 (einstimmig) 3. Bauabstandsnachsichtsansuchen: a) Das Ansuchen von Arthur Böhler, Dornbirnerstr. 1, um die Erteilung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 50 m zur Gp. 1601/1 aus Anlaß der Errichtung eines Einfamilienhauses auf Gp. 1601/2 wird mit der Auflage bewilligt, daß der mit Erklärung vom 20.2.1969 in Aussicht genommene Grundzukauf innerhalb von 3 Monaten durchgeführt wird. (einstimmig) b) Das Ansuchen des Kaspar Köb, Auf dem Bühel 3, wurde zurückgestellt, da bei Realisierung des Vorhabens auch gegenüber dem öffentl. Gut "Auf dem Bühel" eine Abstandsnachsicht erforderlich wäre. c) Das Ansuchen von Walter und Elma Höfle, Hofsteigstr.20 um die Erteilung einer Bauabstandsnachsicht zur Bp. 205, wie sie in der Bauverhandlungsniederschrift vom 8.11.1968, Zl. 153-1069/1968 festgehalten ist, wird bewilligt. 4. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages: Bezüglich der vom Vlbg. Landtag als nicht dringlich beschlossenen Gesetze a) Abänderung der Landesverfassung b) Landes-Volksabstimmungsgesetz c) Straßengesetz wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 5. Allfälliges: Verschiedene Anfragen (Zustand der Bregenzerstraße, Wasserleitung St. Antoniusweg beim Haus Albertani, Zebrastreifen bei der Kreuzung Lauteracherstraße-Neudorfstraße-Unterfeldstraße) werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung in Vormerk genommen. Schluß der Sitzung um 23:05 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: