19721228_GVE030

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:01
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1972-12-28
Erscheinungsdatum 1972-12-28
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Inhalt des Dokuments

- 1 Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 28. November 1972 stattgefundene 30. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gemeindesekretär August Geiger Entschuldigt abwesend: Vizebgm. O. Gratt, GV. R. Brauchle, GV. L. Böhler, GV. N. Vonach, GV. Th. Pompl und GV. J. Petschnig Anwesende Ersatzmitgl.: E. Waibel, K. Juen, Math. Schmidhofer und W. Stadelmann Ort: Sitzungssaal Beginn: 20:00 Uhr Tagesordnung I. Teil: Beratung und Beschlußfassung über die Variantenuntersuchungen der Rheintalautobahn im Räume Wolfurt - Lauterach - Bregenz. II. Teil: 1. Mitteilungen 2. Vorlage des Dienstpostenplanes der Gemeinde Wolfurt für das Jahr 1973 3. a) b) c) Gebührenregelungen: Wasseranschluß- und Bezugsgebühren Kanalanschluß- und Bezugsgebühren Müllabfuhrgebühren 4. Erwerb von Baugrund für den gemeindeeigenen Bauhof 5. Anschaffung eines Kastenwagens für das Wasserwerk 6. Allfälliges Nach Dringlichkeitserklärung wird die Tagesordnung wie folgt erweitert, bezw. ergänzt: 6. Gewährung eines Darlehens an Dr. R. Vorhofer 7. Stellungnahme zum Planungsentwurf "Ausbau der Landstraße Nr. 41 (Flotzbachstraße)" 8. Allfälliges - 2 - Erledigung Zu: I. Teil: Die Behandlung dieses Punktes war in gemeinsamer Sitzung der Gemeindevertretungen von Wolfurt und Lauterach geplant; die Teilnahme der Gemeindevertretung von Lauterach wurde jedoch kurzfristig abgesagt. Die zur Debatte stehenden Planungsvarianten von Prof. Krapfenbauer werden unter Berücksichtigung der ganzen Vorgeschichte erläutert, wobei heftige Kritik geübt wird, an unsachlicher Berichterstattung durch Massenmedien, an der Einstellung der Vorarlberger Nationalräte und an der äußerst schleppenden Behandlung der anstehenden Detailfragen durch das Bundesministerium für Bauten und Technik. Nach intensiv gepflogenen Beratungen wird folgender Beschluß gefasst: Die Varianten für die Planung der Autobahnanschlußsteile Weidach, bezeichnet mit "Umfahrung von Lauterach Linie I" und "Umfahrung von Lauterach Linie II", werden abgelehnt, weil a) die Variante "Achschiene" in der nunmehrigen Planung nicht nur umweltfreundlich, sondern verkehrstechnisch richtig ist und eine wirtschaftliche Lösung darstellt, b) bei Zusammentreffen großer regionaler Bauvorhaben auf eine gleichwertige Lastenverteilung bei der betreffenden Gemeinde Rücksicht zu nehmen ist, c) die abgelehnten Varianten laut Gutachten von Prof. Dr. Schweigart in Bezug auf den Umweltschutz als untragbar bezeichnet werden, d) Zusagen seitens des Bundesministerium für Bauten und Technik und der Vorarlberger Landesregierung vorliegen, wonach das derzeitige und künftige Baugebiet der Gemeinde Wolfurt von der Führung der Autobahn nicht berührt wird und e) derartige Planungen im Widerspruch zum eisenbahnrechtlichen Bewilligungsbescheid für den Bau des Güterbahnhofes Wolfurt stehen. (einstimmig) II. Teil: 1. a) Gewerbescheinausstellungen: Kopf, Stark & Co., Klöppelspitzenerzeugung, Bützestraße 20; Helmut Wipplinger, Tischler, Feldeggstr. 41; Rudolf Alge, Betrieb eines Kühlhauses, Bahnhofstraße 4; Theo Pompl, Vornahme von Schätzungen, Lerchenstraße 2, Adolf Lohs, Handel mit Waren aller Art, A. Loacker Str. 8. b) Gewerbescheineinlösungen: Johann Löffler, Erzeugung technischer Gewebe, Hofsteigstr. 35; Adolf Lohs, Großhandel mit Adressiermaschinen, A. Loacker Str. - 3 - c) GR. Hubert Mohr hat wegen Arbeitsüberhäufung den Vorsitz im Sanitätsund Sozialausschuß mit Wirkung vom 31.12.1972 zurückgelegt. Bis auf weiteres wird diese Funktion der Bürgermeister übernehmen. d) Aus Anlaß der Benennung des neuen Wiener Unfallkrankenhauses mit "Lorenz-Böhler-Krankenhaus" wurde unserem Ehrenbürger ein Glückwunschtelegramm übermittelt. 2. Der Dienstpostenplan der Gemeinde Wolfurt für das Jahr 1973 wird genehmigt. Er umfasst 3 Beamten- (derzeit 1 besetzt) und 7 Angestelltenposten. (einstimmig) 3. Gebührenneuregelungen: Mit Wirkung vom 1.1.1973 werden folgende Gebühren neu festgesetzt und sollen die Gebührenordnungen entsprechend novelliert werden: a) Wasseranschlußgebühren (lt. Wassergebührenordnung) Zu § 2, Abs. 1, lit. a) S 7, 50 pro m3 umbauten Raumes b) S 3, 75 c) S 1, 90 Mindestgebühr zu § 2, Abs. 1, lit. b) lit c) lit. a) pro Einheit S 5.000, -S 2.500, -S 1.250, -- b) Wasserbezugsgebühr (lt. Wassergebührenordnung) Zu S 5, Abs. 1 S 3, -- pro m3 umbauten Raumes c) Kanalanschlußgebühren (lt. Kanalgebührenordnung) Zu § 2 Abs. 1, lit. a) S 15, -- pro m3 umbauten Raumes b) S 7, 50 c) S 3, 75 Mindestgebühr zu § 2, Abs. 1, b) c) lit. a) pro Einheit S 10.000, -S 5.000, -S 2.500, -- d) Kanalbenützungsgebühren (lt. Kanalgebührenordnung) Zu § 7, S 4, -- pro m3 verbrauchten Wassers (lt. Wasserzähler) e) Müllabfuhrgebühr (lt. Müllbeseitigungsverordnung) Zu §, Abs. 1, lit. a) S 10, -b) S 10, -- für 35-Liter-Eimer c) S 12, -55-Liter-Eimer (1 Gegenstimme) 4. In Abänderung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 11.2.1969 wird beschlossen, daß die Gp. 409/11 im Ausmaß von 1.417 m2 von der LAWK für die Errichtung eines Bauhofes um den Preis von S 20, --per m2 zu kaufen. Gleichzeitig wird dem in dieser Angelegenheit vom Verwaltungsausschuß der LAWK in der 9. Sitzung vom 1.81972 gefassten Beschluß zugestimmt. (einstimmig) - 4 - 5. Für das Gemeindewasserwerk wird ein GM-Bedford Kastenwagen Type CF 97390 laut Angebot der Fa. Jeckel & Co., Lustenau vom 14.11.1972 angeschafft. (einstimmig) 6. Dem Darlehensvertrag, wonach die Gemeinde Wolfurt dem 2. Gemeindearzt Dr. R. Vorhofer zur Anschaffung von Ordinationseinrichtungen ein Darlehen über S 150.000, -- gewährt, wird zugestimmt. (einstimmig) 7. Zum vorgelegten Planungsentwurf für den Ausbau eines Teiles der Landstraße Nr. 41 (Flotzbachstraße) werden folgende Forderungen gestellt: a) Die Einmündung der Flotzbachstraße in die Schulstraße/Brühl-Straße, ist noch planlich darzustellen. b) Im Plane ist ein beidseitiger Gehsteig von der Schulstraße/Brühlstraße bis zur Zieglerstraße/Wiesenweg mit zu berücksichtigen. c) Die Einmündung in die Dörferstraße hat nicht, wie in der Vorplanung mit einer Schleife, sondern, wie im generellen Projekt der Dörferstraße vorgesehen, rechtwinklig zu erfolgen. Außerdem ist in diesem Kreuzungsbereich bauliche Vorsorge für die spätere Errichtung einer Ampelanlage zu treffen. d) Die Kreuzung bei der Senderstraße ist noch zu komplettieren mit der Abzweigung in Richtung Rickenbach. Auch dort sind bauliche Vorsorgen für die spätere Errichtung einer Ampelanlage vorzusehen. In diesem Kreuzungsbereich soll tunlichst auch zwischen der noch festzulegenden Straße nach Rickenbach und dem Obergang über die Dörferstraße bis zur Senderstraße eine Fußgängerunterführung geplant werden. e) Als bedeutsam wird auch die Planung der Dörferstraße von der Abzweigung Senderstraße bis zum Bahnhof Schwarzach erachtet und von dort die Weiterführung bezw. Neutrassierung der Schwarzachtobelstraße bis zum Gasthof Löwen. f) Die geplante Straße ist unterzuteilen in die Flotzbachstraße, die Dörferstraße und die Senderstraße, entsprechend den Verkehrserwartungen zu planen und auch getrennt in den Landesstraßenkatalog aufzunehmen. g) Die Dörferstraße ist, damit die Bedingung aus dem eisenbahnrechtlichen Bescheid wegen des Güterbahnhofes erfüllt werden können, bis zur Schwarzachtobelstraße einerseits und zur Bregenzerach andererseits weiter zu projektieren. (einstimmig) 8. Verschiedene Anfrage (Praxiseröffnung von Dr. Vorhofer, Schulungsraum für die Musikschule, Hangverbauung durch die VogeWoSi) werden vom Bürgermeister beantwortet. Schluß der Sitzung: 22:30 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: