19921217_GVE026

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:07
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1992-12-17
Erscheinungsdatum 1992-12-17
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDE WOLFURT Schulstraße 1, 6922 Wolfurt Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, 17. Dezember 1992, stattgefundene Verhandlungsschrift Vorsitzender: Bgm. Erwin Mohr Schriftführer: GSekr. Dr. Sylvester Schneider Anwesend: 22 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Willi Abler, Rosa Lucny, Reinhard Hörfarter, Hans Moosbrugger und Wilfried Eugster Entschuldigt: GV Franz Lucny, GV Hubert Moosbrugger, GV Albert Köb, GV Andreas Sohler und GV Heinz Kessler Ort: Kultursaal Beginn: 20.05 Uhr Die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlußfähigkeit werden festgestellt. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung um die Punkte 9. Zwischenfinanzierung Restaurierung St. Josef Kapelle Rickenbach 10. Petition an die Vorarlberger Landesregierung erweitert. (einstimmig) Tagesordnung 1. Bürger-Anfragen 2. Mitteilungen 3. a) b) c) Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Behindertengesetz Jugendwohlfahrtgesetz Sozialhilfegesetz 4. a) b) c) d) Festsetzung von Gebühren und Abgaben: Verpflegskosten im Seniorenheim Grundsteuer Getränkesteuer Gästetaxe e) f) g) h) i) j) k) Hundesteuer Friedhofsgebühren Wassergebühren Kanalgebühren Müllgebühren Kindergartenbeiträge Musikschulbeiträge - 2 - 5. Voranschlag 1993 Chronisch-Krankenstation 6. Auftragsvergabe: Seniorenheim-Erweiterung Spenglerarbeiten 7. Vorlage von Voranschlägen 1993: a) Wasserverband Hofsteig b) Gemeindeblattverband 8. Rechnungsabschluß 1991 Gemeindeblattverband 9. Zwischenfinanzierung Restaurierung St. Josef Kapelle Rickenbach 10. Petition an die Vorarlberger Landesregierung 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.12.1992 12. Allfälliges Erledigung zu 1. keine Bürgeranfrage 2. a) Gesetzesentwürfe über eine Änderung des GemeindePersonalvertretungsgesetzes, über eine Änderung des LandesPersonalvertretungsgesetzes, über eine Änderung des Schischulgesetzes, über eine Änderung des Bergführergesetzes und über eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes liegen zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. b) Die Vorarlberger Landesregierung hat einen Entwurf für ein Fischereikonzept erstellt. c) Am 30. Jänner 1993 findet bei entsprechender Schneelage wieder das traditionelle Schirennen für Gemeindemandatare in Buch statt. d) Das Postamtgebäude beim Güterbahnhof wird neuerdings mit Erdgas beheizt. e) Der Vorsitzende fordert Interessenten für die - unentgeltliche Geschäftsführung bei der "Gasthaus Sternen" Besitz- & Verwaltungs GmbH auf, sich bei ihm zu melden. 3. a) Zum Gesetzesbeschluß über eine Änderung des Behindertengesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. b) Zum Gesetzesbeschluß über eine Änderung des LandesJugendwohlfahrtsgesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. c) Zum Gesetzesbeschluß über eine Änderung des Sozialhilfegesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. a) Die Verpflegskostensätze für das Seniorenheim werden wie folgt festgesetzt: Normaltagessatz S 380, -- (netto) Pflegesatz leicht S 494, -- (netto) Pflegesatz mittel S 608, -- (netto) Pflegesatz voll S 895, -- (netto) Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) b) Der Hebesatz für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) wird mit 350% festgesetzt. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) c) Die Getränkesteuersätze bleiben unverändert. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) d) Als Gästetaxe sind wie bisher S 3, --/Nächtigung zu entrichten Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) - 3 - e) Die Sätze für die Hundesteuer werden für männliche oder sterilisierte weibliche Hunde auf S 400, -- und für weibliche bzw. jeden weiteren Hund auf S 700, -- angehoben. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) f) Die Friedhofsgebühren werden ohne Änderung beibehalten. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) g) aa) Die Wassergebührenordnung vom 1.1.1986 in der Fassung vom 19.12.1991 wird wie folgt geändert: § 1 1. § 1 Abs 1 hat zu lauten: Der Gebührensatz gemäß § 11 Abs 1 Wasserleitungsordnung beträgt S 90, -zuzüglich MWSt. 2. § 2 hat zu lauten: Der Gebührensatz gemäß § 13 Abs 2 Wasserleitungsordnung beträgt pro m3 Wasser S 5, 10 zuzüglich MWSt. 3. § 3 Abs 1 hat zu lauten: Die Zählermieten gemäß § 13 Abs 5 Wasserleitungsordnung betragen je Monat: a) Für einen 3 m3-Zähler b) Für einen 7 m3-Zähler c) Für einen 20 m3-Zähler S 18, -- + MWSt. S 30, -- + MWSt. S 37, -- + MWSt. § 2 Diese Änderung tritt mit 1.1.1993 in Kraft. Antragsteller: GR Theo Pompl (einstimmig) bb) Die Verordnung über die Einhebung einer Wasserverbrauchsabgabe 26.11.1987 in der Fassung vom 19.12.1991 wird ersatzlos aufgehoben. Antragsteller: GR Theo Pompl (einstimmig) h) Die Kanalgebührenordnung vom 26.1.1989 in der Fassung vom 19.12.1991 wird wie folgt geändert: § 1 In § 3 Abs 2 ist der Betrag von S 7, 40 durch den Betrag S 8, 20 zu ersetzen. § 2 Diese Änderung tritt mit 1.1.1993 in Kraft. Antragsteller: GR Theo Pompl (einstimmig) - 4 - i) Die Abfallgebührenordnung vom 18.5.1989 in der Fassung vom 19.12.1991 wird wie folgt geändert: § 1 § 4 hat zu lauten: 1. Die Abfallgrundgebühr wird pro Jahr und Wohnungsbenützer mit S 110, -zuzüglich MWSt. festgesetzt. Die Abfallgrundgebühr ist für höchstens vier Personen pro Haushalt zu entrichten. 2. Die Abfallsackgebühren werden wie folgt festgelegt (incl. MWSt.): 10 20 40 60 l l l l Abfallsack Abfallsack Abfallsack Abfallsack (Bio-Abfall) S 6, -(Bio-Abfall) S 11, -(Restmüll) S 22, -(Restmüll) S 33, -- 3. Die Gebühren für sperrige Hausabfälle werden wie folgt festgelegt (incl. MWSt.): a) für die Abgabe laut § 5 Abs 1 Abfuhrordnung ist je 1/2 m3 ein Betrag von S 40, -- zu entrichten; b) für die Abgabe laut § 5 Abs 1 Abfuhrordnung ist je 1/2 m3 ein Betrag von S 40, -- zu entrichten. c) für die Entsorgung von Kühlschränken ist eine Pauschale von S 300, -pro Stück zu entrichten. § 2 Diese Änderung tritt mit 1.1.1993 in Kraft. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) j) Der Kindergartenbeitrag je Kind und Monat wird auf S 60, -- (brutto) angehoben. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) k) Die Musikschulbeiträge bleiben unverändert. 5. Der Voranschlag für das Jahr 1993 der Alters- und Chronischkrankenstation beim Seniorenheim Wolfurt mit Einnahmen von S 2.909.000, -- und Ausgaben von S 2.988.000, --, sowie einem verrechenbaren Abgang von S 79.000, -- wird beschlossen. Der Verpflegskostensatz wird mit S 895, -- festgesetzt. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) 6. Nach Ausscheiden der Pflastererarbeiten - diese müssen gesondert ausgeschrieben werden wird der Auftrag zur Ausführung der Spenglerarbeiten beim Erweiterungsbau der Pflegestation unter Anwendung der 5% Klausel um die Auftragssumme von S 1.152.136, -- an die Fa. Schwärzler vergeben. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) - 5 7. a) Der Voranschlag 1993 des Wasserverbandes Hofsteig mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils S 19 Mio. wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) b) Der Voranschlag des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt für das Jahr 1993 bei Einnahmen und Ausgaben von 4.727.000, -- wird genehmigt. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) 8. Dem Rechnungsabschluß 1991 des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt, welcher bei Einnahmen von S 1.294.771, 85 und Ausgaben in Höhe von S 1.557.357, 95 einen Verlust von S 262.586, 10 ausweist, wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) 9. Der Kapellenverwaltung St. Josef in Rickenbach wird zur Zwischenfinanzierung von Sanierungsbeiten ein zinsloses Überbrückungsdarlehen in Höhe von S 200.000, --, befristet bis 31.1.1993, zur Verfügung gestellt. Antragsteller: Bgm Erwin Mohr (einstimmig) 10. Nach längerer Diskussion wir eine Resolution gegen eine Erhöhung der ÖPNV-Fahrpreise bzw. zur Einhebung einer Mineralölverbrauchsabgabe laut Beilage beschlossen. Antragsteller: GR Dr. Guntram Fischer (10 Gegenstimmen) 11. Da keine Abänderungs- bzw. Ergänzungswünsche vorgebracht werden gilt die Verhandlungsschrift der 25. Sitzung vom 10.12.1992 als genehmigt. 12. a) Anfragen von GR Theo Pompl zum Verkehrsseminar und von GV Johann Petschnig zur LAWK werden abgeklärt. b) Der Bürgermeister berichtet in seinem bereits zur Tradition gewordenen Jahresrückblick über die wichtigsten Ereignisse bzw. Ergebnisse der im vergangenen Jahr geleisteten Arbeit. Sein besonderer Dank gilt den Mandataren für die gute Zusammenarbeit dem Bürgermeister den Dank der Mandatare und der Bevölkerung Schluß der Sitzung: 22.45 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: