19870212_GVE017

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:13
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1987-02-12
Erscheinungsdatum 1987-02-12
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT BEZIRK BREGENZ Telefon (05574) 31302 Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, 5. Februar 1987, stattgefundene 17. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bürgermeister Erwin Mohr Schriftführer: GBed. Bertram Thaler Anwesend: 23 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Armin Sohm und Robert Becker Entschuldigt: GV. Kurt Gassner, GV. Ing. Ernst Heim, GV. Ing. Hans Lenz Ort: Kultursaal Beginn: 20.00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Über Antrag des Bürgermeisters wird die Tagesordnung wie folgt abgeändert: 3. a) b) c) Liegenschaftsverkauf - Gp. 421/5: Genehmigung der Grundteilung Genehmigung des Wegnachbarschaftsvertrages Verkauf der Liegenschaft an die Eheleute Walch (einstimmig) Tagesordnung 1. Berichte 2. Liegenschaftsankauf - Bp. 81 3. a) b) c) Liegenschaftsverkauf - Gp. 421/5: Genehmigung der Grundteilung Genehmigung des Wegnachbarschaftsvertrages Verkauf der Liegenschaft an die Eheleute Walch 4. a) b) c) d) Vorlage von Voranschlägen 1987: Wasserverband Hofsteig Polytechnischer Lehrgang Bregenz LAWK Landspital Bregenz 5. Haushaltsvoranschlag 1987; Beschlußfassung 6. Berufung Firma Agroflor 7. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.12.1986 8. Allfälliges Erledigung 1. a) Veränderungen im Gewerberegister: Gewerbescheinausstellungen: Ing. Norbert Künz, Achstraße 31b, Radio- und Fernsehtechniker, eingeschränkt auf Funkanlagen; Blematl Georg, Senderstraße 4, - 2 - Privatgeschäftsvermittler; Gorbach Eckhard, Fattweg 7, Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt; La Hong-Phong, Bucherstraße 47, Privatgeschäftsvermittler, Smolnik Bernadette, Flurstraße 28, Privatgeschäftsvermittler; Szecsenyi Michael, Eichenstraße 31, Verleih von Klavieren, Kölblinger Franz, Bregenzerstraße 28, Verleih von Videofilmen und Videorecordern; Ing. Reinhard Longhi, Dammstraße 19, Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Handel mit technischen Produkten; Gewerbescheinlöschungen: Firma Fischer & Cie, Bützestraße 20, Erzeugung von Klöppelspitzen; Hämmerle Walter, Achstraße 39, Betrieb einer Tankstelle und KFZ-Mechaniker; Sportive Bekleidungsges.m.b.H., Brühlstraße 34, Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Handel mit Textilwaren und Bekleidung; b) Den Fraktionsobmännern wurde ein Gesetzesentwurf über die Abänderung des Kriegsopferabgabegesetzes zugesandt, zu welchem eine Stellungnahme bei der Landesregierung bis 27.2.1987 entweder direkt oder im Wege der Gemeinde abgegeben werden kann. Das Gesetz sieht u. a. die Ausdehnung der Abgabenpflicht auf die Videoverleiher, sowie die Einschränkung der Abgabenpflicht für Kinos auf 5% vor. c) Der Bürgermeister bringt den Bericht des Jagdaufsehers Reinhold Penz zur Kenntnis, aus dem hervorgeht, daß die erhöhte Abschußpflicht knapp nicht erfüllt wurde. Mit dem Fallwild wurden jedoch die Gesamtzahlen überschritten. d) Der Bürgermeister bringt den Abschlußbericht des Wasserwerkes Wolfurt zur Kenntnis, aus dem hervorgeht, daß im Jahre 1986 426. 170 m Wasser verkauft wurden. Der Wasserverlust betrug demnach 21, 15%. Dies ist der niedrigste Wasserverlust seit Bestehen des Wasserwerkes. Auch im Vergleich mit anderen Gemeinden kann das Ergebnis als gut bezeichnet werden. e) Der Bürgermeister bringt die Stellungnahme des Gemeindevorstandes zum Detailprojekt der S 18 zur Kenntnis. Daraus geht hervor, daß die Gemeinde Wolfurt nach wie vor grundsätzlich gegen diesen Straßenbau ist, solange nicht ein Objektes Verkehrskonzept für das gesamte Vbg. Rheintal vorliegt. f) Der Bürgermeister berichtet, daß die Firma Head, wie auch aus der Zeitung zu entnehmen war, beabsichtigt, ihren Betrieb nach Hörbranz zu verlegen. Die Gemeinde Wolfurt hat aus grundsätzlichen Erwägungen davon Abstand genommen, großzügige Steuerrückvergütungen zu versprechen. g) Der Bürgermeister teilt mit, daß am 4.2.1987 der Familia-Markt eröffnet wurde. Dies obwohl weder eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, noch über eine Benützungsbewilligung überhaupt abgesprochen werden kann. Über die Baubewilligung ist derzeit ein Verfahren beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof anhängig. - 3 - 2. Von den Erben nach Paula Feurle wird die Bp. 81 (Kirchstraße 43) mit 183 m2 um S 130.000, -- angekauft. (einstimmig) 3. a) Der Zusammenlegung der Gp. 421 mit der Gp. 422 und der Neuaufteilung in 7 Bauflächen und einen Zufahrtsweg, entsprechend dem Teilungsplan des Dipl.-Ing. Walter Bertschler, Bregenz, Zl. 3778/86 vom 18.7.1986, wird zugestimmt. (einstimmig) b) Der Wegnachbarschaftsvertrag über die Gp. 421/1, an welchem die Eigentümer der Gp. 422 (Pointner Doris und Gerold) mit 2/8 und die Gemeinde Wolfurt als Eigentümerin der restlichen 6 Bauflächen mit 6/8 beteiligt ist, wird genehmigt. Die Gemeinde Wolfurt übernimmt die Errichtung des Weges einschließlich der Schüttung, jedoch ohne Asphaltierung, wobei die Kosten entsprechend den Anteilen an der Wegnachbarschaft aufgeteilt werden sollen. (einstimmig) c) Die Gemeinde Wolfurt verkauft die Gp. 421/5 samt 1/8 Weganteil an die Eheleute Roland und Waltraud Walch, Lauteracherstraße, Wolfurt, um S 530.000, -- (530 m2 á S 1.000, --). Grundsätzlich wird zu bedenken gegeben, daß die Gemeinde nicht als private Grundstücksvermittlerin auftreten sollte. Vor allem sollten raumplanerische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Gemeindevertretung wird in Zukunft in den Entscheidungsprozeß früher eingebunden werden. (einstimmig) 4. a) Nach einem Bericht von GR. Pompl wird der Voranschlag des Wasserverbandes Hofsteig, der mit Einnahmen und Ausgaben von S 16.885.000, -- abschließt, zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Anteil der Marktgemeinde Wolfurt an den verumlagten Kosten von insgesamt S 13.010.000, -- beträgt S 1.671.700, --. (einstimmig) b) Nach einem Bericht des Bürgermeisters wird der Voranschlag des Schulerhalterverbandes Polytechnischer Lehrgang Bregenz, der mit Einnahmen und Ausgaben von je S 5.504.600, -- abschließt, zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Anteil der Gemeinde Wolfurt am Gesamtaufwand beträgt S 436.000, --. (einstimmig) c) Der Voranschlag der Linksseitigen Achwuhrkonkurrenz, der mit Einnahmen und Ausgaben von S 2.162.000, -- ausgeglichen abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Wolfurt erhält aus der Gesamtgewinnausschüttung für 1987 - 4 - von S 900.000, -- S 240.000, -- (8/30). Der Bürgermeister sagt über Anfrage zu, auf der nächsten Sitzung einen detaillierten Bericht über die Finanzlage der LAWK abzugeben. (einstimmig) d) Der Voranschlag des Gemeindeverbandes Landspital Bregenz, der mit Einnahmen von S 2.636.000, -- und Ausgaben von S 2.493. 500, -- mit einem Überschuß von S 142.500, -- abschließt, wird nach einem Bericht des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig) 5. Der Bürgermeister dankt vorab den Mitgliedern des Gemeindevorstandes sowie der Unterausschüsse und den mit der Voranschlagserstellung befaßten Bediensteten der Marktgemeinde Wolfurt für die geleistete Arbeit. Nach eingehender gruppenweiser Beratung wird sodann der vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 16.1.1987 erstellte Voranschlag der Marktgemeinde Wolfurt gemäß § 73 GG wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung S 72.397.500, -Einnahmen der Vermögensgebarung S 20.937.000, -Gebarungsüberschuß 1985 S 1.863.000, -Gesamteinnahmen S 95.197.500, -- Ausgaben der Erfolgsgebarung S 64.800.500, -Ausgaben der Vermögensgebarung S 30.397.000, -________________ Gesamtausgaben S 95.197.500, -================ Die Finanzkraft gemäß § 73 Abs. 3 GG wird mit S 41.585.000, -festgestellt. (einstimmig) 6. Der Bürgermeister erklärt den Verhandlungsgegenstand für vertraulich und übergibt den Vorsitz wegen Befangenheit an den Vizebürgermeister. Anschließend verläßt er den Sitzungssaal. Der Vizebürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis und stellt folgenden Antrag, der von der Gemeindevertretung zum Beschluß erhoben wird: Der Berufung der Firma Agroflor Kunststoffges.m.b.H., vertreten durch RA Dr. Derganz, Bregenz, vom 10.12.1986, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Wolfurt vom 3.12.1986, Zl. 153-0/1986, wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vollinhaltlich bestätigt. - 5 - Begründung: Das Aufstellen von Abfallcontainern ist nicht bewilligungspflichtig im Sinne von § 23 Abs. 1 lit. i BauG, da unter "ähnlichen beweglichen Einrichtungen" lediglich solche verstanden werden können, welche dazu geeignet sind, darin Aufenthalt zu nehmen oder darin eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Beide Voraussetzungen liegen nicht vor. (einstimmig) 7. Die Verhandlungsschrift der 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.12.1986 wird für genehmigt erklärt. 8. a) Es wird der Wunsch geäußert, baldmöglichst eine Berufungskommission zu installieren, da die Gemeindevertretung mit dermaßen schwierigen juristischen Problemen überfordert ist. b) Es wird angeregt, die Geschwindigkeitskontrollen auf der L 3 zu verschärfen. Gleichzeitig wird eine Anfrage bezüglich des Rückbaues der Dörferstraße und des geplanten Stauraumes für die S 18 beantwortet. c) Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß für eine Wolfurter Bank ein Maturant gesucht wird. Schluß der Sitzung: 0.30 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: