19851010_GVE004

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:39
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1985-10-10
Erscheinungsdatum 1985-10-10
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT BEZIRK BREGENZ Telefon (05574) 31302 Verhandlungsschrift Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 10. Oktober 1985, stattgefundene 4. Sitzung der Gemeindevertretung ================================= Vorsitzender: Bürgermeister Erwin Mohr Schriftführer: Gde.Sekr. August Geiger Anwesend: 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Wiltrud Konzet, Helmut Böhler, Helmut Wieland, Armin Sohm, Robert Becker und Alfons Schertler (ab 19.45 Uhr) Entschuldigt: GV. Ing. J. Böhler, GV. H. Keßler, GV. Dr. E. Stadelmann, GV. Ing. E. Heim, GV. A. Köb, GV. J. Petschnig Ort: Kultursaal Beginn: 19.00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Musikschule Wolfurt; Erlassung einer Schulordnung 3. Erlassung einer Verordnung gemäß § 30, RPG (Baunutzungszahlen) 4. Seniorenheim; Einführung einer zusätzlichen Beitragsstufe 5. Beschlußfassung über Schulerhaltungsbeiträge 6. Verlorener Zuschuß Landeswohnbaufonds 7. Auftragsvergabe Raumplanungskonzept Industriegebiet 8. Neubenennung von Straßen 9. Gewährung von Kostenzuschüssen an die Gemeindevertretungsfraktionen 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom 1.8.1985 11. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Gewerbescheinausstellungen: K. Gründler, Hafner, Flotzbachstraße 24; L. Lango, Maler, Heimkehrerstraße 7; G. Laritz, Handel mit Fenstern und Türen, Abdichtung von Fenstern und Türen, Bucherstraße 33; W. Steurer, KFZ-Mechaniker und Handelsgewerbe, Rutzenbergstraße 3; Konzessionserteilungen: S-Immobilien Ges.m.b.H., Versicherungsmakler, Immobilienverwaltung, Bützestraße 9; R. Böhler, Elektroinstallationen, Weiherstr. 12b; Gewerbescheinlöschungen: Steurer Ges.m.b.H., KFZ-Handel, Rutzenbergstr. 3; E. Gmeiner, Damenkleidermacherin, Kellhofstraße 8; - 2 - b) GV. Richard Winder hat mit Schreiben vom 27.9.1985 sein Mandat zurückgelegt. An seiner Stelle ist Mag. Rainer Wolf in die Gemeindevertretung nachgerückt. c) Der Umlegungsplan "Nelkenweg" liegt bis zum 7.12.1985 zur allgemeinen Einsicht auf. d) Die Gemeindeverwaltung erhielt die Berechtigung zur Lehrlingsausbildung für den Lehrberuf "Bürokaufmann". e) Ein Dankschreiben von Bezirksschulinspektor Hans Vogl wird verlesen. f) Der Bescheid der Gemeindewahlbehörde, womit ein auf Bestimmungen des Volksabstimmungsgesetzes beruhender Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes zum Zwecke der Errichtung eines Einkaufszentrums abgelehnt wurde, wurde im Vorstellungsverfahren bestätigt. g) Der über Beschluß der Gemeindevertretung erlassene negative Bescheid in Sachen Einkaufsmarkt an der Wälderstraße wurde wegen Rechtswidrigkeit der Gemeindevertretung zurückverwiesen. h) Am 14.10.1985 findet beim Verfassungsgerichtshof die Verhandlung über die Klage der Marktgemeinde Wolfurt in Sachen "Verfassungswidrigkeit des § 8, Finanzausgleichsgesetz 1985" statt. i) Die vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossene Änderung des Ehrenzeichengesetzes liegt im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf. 2. Für den Betrieb der Musikschule wird eine Schulordnung laut Beilage erlassen. Antragsteller: GR. Dr. E. Mohr (einstimmig) 3. Gemäß § 30, Abs. 1, Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 15/1973, wird verordnet: § 1 Das Verhältnis der zulässigen Geschoßfläche zur Fläche des Baugrundstückes wird für das ganze Gemeindegebiet mit maximal 1:2 bestimmt. Dies entspricht einer Baunutzungszahl von 50. § 2 Die Baubehörde kann in begründeten Ausnahmefällen eine höhere Baunutzung zulassen, sofern dadurch Interessen des Orts- und Landschaftsschutzes, sowie andere nach dem Baugesetz zu wahrende öffentliche Interessen nicht verletzt werden. § 3 Diese Verordnung tritt am 11.10.1985 in Kraft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) - 3 - 4. Im Seniorenheim Wolfurt soll ab dem 1.1.1986 zu den bislang verrechneten Verpflegsgebührensätzen, dem Normaltagessatz und dem Pflegetagessatz, ein dritter, der "Leichte Pflegetagessatz", der mit 30% höher als der Normaltagessatz zu veranschlagen ist, zur Verrechnung kommen. Antragsteller: GR. A. Baldauf (einstimmig) 5. Zur Verrechnung der Schulbeiträge für den Besuch der Sporthauptschule Wolfurt ab dem Wirtschaftsjahr 1985 sind bis auf weiteres Sonderregelungen wie folgt anzuwenden: a) Die Höchstgrenze des Beitrages wird mit S 5.700, -- festgesetzt. b) Der Betriebsbeitrag wird um 75% gekürzt. c) Der Investitionsbeitrag wird unter Berücksichtigung der Höchstgrenze voll verrechnet. Antragsteller: Bgm. E. Mohr 6. Von dem dem Landeswohnbaufonds gewährten Darlehen in Höhe von S 6, 236.644, -- ist ein Betrag in Höhe von S 716.153, -- als verlorener Zuschuß abzubuchen. Antragsteller: Bgm. E. Mohr (einstimmig) 7. Die Erarbeitung eines Raumplanungskonzeptes für das Industriebauerwartungsland nördlich der Kesselstraße wird der ARGE Raumplanung Hörburger Kuess Reith, Bregenz, zum Angebot vom 11.7.1984 (S 140.000, --) übertragen. Antragsteller: Bgm. E. Mohr (7 Gegenstimmen) 8. Gemäß § 14, Abs. 3, Gemeindegesetz, wird die Gp. 925/1, eine im Privatbesitz befindliche Verkehrsfläche, Weiherstraße benannt. Antragsteller: Bgm. E. Mohr (einstimmig) 9. Die politischen Fraktionen in der Gemeindevertretung erhalten Finanzzuweisungen wie folgt: a) Für die Jahre 1986, 1987, 1988 und 1989 einmal jährlich, zur Zahlung fällig jeweils im ersten Kalendermonat: Einen Sockelbeitrag in Höhe von S 2.500, -- und einen speziellen Beitrag in Höhe von S 9, -- je erhaltene Stimme bei den Gemeindewahlen 1985 (ÖVP 2.374, SPÖ 993, FPÖ 239). b) Für das Jahr 1985 wird der Beitrag gemäß lit. a) anteilmäßig bezogen auf die Zeit vom 21.4. bis 31.12.1985 nach Beschlußfassung zur Zahlung fällig. c) Der voraussichtlich für das Jahr 1990 sich anteilmäßig gemäß lit. a ergebende Beitrag wird nach Feststellung des Wahlergebnisses 1990 zur Zahlung fällig. - 4 - d) In der Zeit vom 21.4.1985 bis zu den Neuwahlen 1990 als Aufwandsentschädigung für fraktionelle Arbeit monatlich einen Beitrag in Höhe von S 3.000, --, vorausgesetzt, daß der Fraktion mehr als zwei Gemeindevertreter angehören, zahlbar monatlich im nachhinein. e) Für angefangene Monate gebührt der Beitrag gemäß lit. d) anteilmäßig. f) Der Beitrag zu d) und e) für die Zeit vom 21.4.1985 bis 30.9.1985 wird nach Beschlußfassung zur Zahlung fällig. Antragsteller: Alle Fraktionen gemeinsam (einstimmig) 10. Die Verhandlungsschrift der 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom 1.8.1985 wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. E. Mohr (einstimmig) 11. a) Die Firma Doppelmayr lädt die Gemeindevertretung zu einer Betriebsbesichtigung am 15.11.1985 ein. b) Es wird angeregt, Maßnahmen zu setzen, daß die Kraftfahrer im Bereiche der Einmündung der Neudorfstraße in die Lauteracherstraße die Benützer der Letztgenannten disziplinierter fahren. Schluß der Sitzung: 21.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: