19751120_GVE007

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:35
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1975-11-20
Erscheinungsdatum 1975-11-20
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Inhalt des Dokuments

- 1 - GEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 20. November 1975 stattgefundene 7. Sitzung der Gemeindevertretung ================================= Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gemeindesekretär August Geiger Anwesend: 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Wilfried Eugster, Egon Gasser, Johann Böhler, Elmar Österle und Manfred Bernhard Entschuldigt GV. Helmut Schertler, GV. Hubert abwesend: Schwärzler, GV. Helmut Küng, GV. Richard Fischer, GV. Dr. Elisabeth Längle und GV Franz Lucny Ort: Sitzungssaal Gemeindeamt Beginn: 19.00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Über Antrag von GV. Siegfried Heim wird die Tagesordnung wie folgt erweitert, wobei der neu aufzunehmende Tagesordnungspunkt vertraulich behandelt werden soll: 10. Ehrung durch die Gemeinde Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Stellungnahme zu Gesetzesbeschluß des Vorarlberger Landtages: Bezirksverwaltungsgesetz 3. Übernahme einer Haftung für ein Wasserwirtschaftsfondsdarlehen des Wasserverbandes Hofsteig 4. Bau der Schule für den Polytechnischen Lehrgang in Bregenz 5. Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Bebauung der Gp. 2666/4: Adolf Wüstner 6. Vorlage von Grundablöseverträgen: a) Webergasse b) Teilausbau Bucherstraße 7. Gewährung eines Beitrages an den Landesverband des Roten Kreuzes 8. Genehmigung des Protokolls der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.10.1975 9. Allfälliges 10. Ehrung durch die Gemeinde - 2 - Erledigung Zu 1. a) Gewerbescheinerweiterung: Norbert Magenbauer, Achstraße 63, Handel mit Radio- und Fernsehapparaten, Tonträgergeräten sowie Büromaschinen. b) Gewerbescheinlöschungen: Franz Rohner, Bregenzerstraße 33, Weberei; Irma Loitz, Frühlingstr. 9, Eheanbahnungsbüro. c) Nach Ansicht des Raumplanungsbeirates beim Amt der Vlbg. Landesregierung ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wolfurt die Ausweisung der Bauflächen zu optimistisch erfolgt. In einer Aussprache zwischen Sachbearbeitern der Landesraumplanungsstelle und dem Planungsausschuß soll demnächst die weitere Vorgangsweise erörtert werden. d) Bei einer am 20.11.1975 mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dem Direktor der VogeWoSi einerseits und dem Bürgermeister und weiteren drei Mitgliedern des Planungsausschusses andererseits gehabten Unterredung, wurde die bisher unzulängliche Planung für die Verbauung Rebberg behandelt und von den Vertretern der Gemeinde die bisherige Vorgangsweise der VogeWoSi einer ernsthaften Kritik unterzogen. Um nunmehr zu versuchen, eine den Vorstellungen der Gemeinde entsprechende und auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten der VogeWoSi abgestimmte Planung schlußendlich erreichen zu können, wird von der VogeWoSi im Laufe des Winters ein landesoffener Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für die Verbauung Rebberg, ausgeschrieben werden. 2. Zu dem vom Vorarlberger Landtag beschlossen Bezirksverwaltungsgesetz wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 3. Für das vom Wasserverband Hofsteig beim Wasserwirtschaftsfonds aufgenommene Überschreitungsdarlehen (Bauabschnitt 02) in Höhe von insgesamt S 16.900.000, -- wird entsprechend dem derzeit für die Gemeinde Wolfurt provisorisch festgelegten Anteil von 12% die Haftung für Rückzahlung samt Zinsen und Verzugszinsen übernommen. (einstimmig) 4. Um zu dem von der Landeshauptstadt geplanten Bau einer Polytechnischen Schule, an welcher sich u. a. auch die Gemeinde Wolfurt zufolge des Schulerhaltungsgesetzes finanziell zu beteiligen hat, eine Stellungnahme abgeben zu können, wird vorerst um die Vorlage folgender Unterlagen ersucht: a) Übersicht über die Schülerzahlenentwicklung (Bestand und für weitere 5 Jahre) b) Stellungnahme des Landeshochbauamtes zum vorliegenden Projekt c) Zusendung der entsprechenden Plan- und Beschreibungsunterlagen mit allfälligen Änderungen (z.B. zu große Pausenhalle) - 3 - d) Detaillierter Finanzierungsplan und Finanzierungsmöglichkeiten e) Stellungnahme der Landesfinanzabteilung über die Gewährung von besonderen Bedarfszuweisungen, da auch finanzschwache Gemeinden die Schule mitzufinanzieren haben. Die bisher von der Landeshauptstadt praktizierte Vorgangsweise, nämlich die beteiligten Gemeinden vom Planungsgeschehen weitgehend auszuschalten, wurde mit Befremden registriert. (einstimmig) 5. Die Gp. 2666/4 im Flächenwidmungsplan als Landwirtschaftsgebiet ausgewiesen, wird zur Bebauung durch den in der Landwirtschaft des Karl Wüstner mitarbeitenden Adolf Wüstner freigegeben. 6. a) Die mit nachstehend angeführten acht Grundeigentümern abgeschlossenen Grundablösungsvorverträge für den Ausbau der Weberstraße werden genehmigt: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) Werner u. Elvira Gmeiner, Spetenlehergasse 5 Anton u. Maria Repolusk, Mähdlestr. 3 Albert Klimmer, Hofsteigstr. 36 Kirchenbauverein St. Joseph, Wolfurt Berta Arnold, Brühlstr. 32 Martha Berchtold, Augasse 31 Robert Köb, Hofsteigstr. 46 Robert Köb, Hofsteigstr. 46 b) Die mit nachstehend angeführten drei Grundeigentümern abgeschlossenen Grundeinlösungsvorverträge für den teilweisen Ausbau der L 14 (Bucherstraße) werden genehmigt: 1) Siegfried, Helmut u. Johann Maier, Lauterach, Im Winkel 9 2) Rafael Drexel, Lauterach, Alte Landstraße 2 3) Heinz Schönenberger, Helga Müller, Irmi Immler u. Paul Schönenberger, Hard, Marktstraße 44 (einstimmig) 7. Dem Landesverband Vorarlberg des Österreichischen Roten Kreuzes wird für das Jahr 1975 ein Beitrag in Höhe von S 15.000, -- zur Verfügung gestellt. (einstimmig) 8. In der Verhandlungsschrift über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung ist lit. b) des Punktes 3. ersatzlos zu streichen; im übrigen wird die Verhandlungsschrift genehmigt. (einstimmig) 9. Verschiedene Probleme (Auftragsvergabe an L. Ladurner, VN-Bericht über die VS-Mähdle) werden erörtert. - 4 - 10. In Würdigung seiner besonderen Verdienste als Gemeindemandatar, wobei er während über 17 Jahren, davon wiederum 12 Jahre als Gemeinderat, tätig war, wird beschlossen, Alt-GR. Hubert Mohr gemäß § 8, Abs. 2 Gemeindegesetz, den Ehrenring der Gemeinde Wolfurt zu verleihen. (einstimmig) Schluß der Sitzung: 21.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: