19540802_GVE042

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:46
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1954-08-02
Erscheinungsdatum 1954-08-02
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am 2. August 1954 um 20.30 Uhr unter dem Vorsitz des Bürgermeisters im Schulhaus abgehaltene 42. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 13 Gemeindevertreter Entschuldigt: Ed. Böhler, Ing. Fischer, J. Gasser, E. Lenz, M. Meusburger, E. Müller, A. Peter und L. Rohner 1. Mitteilungen des Bürgermeisters: a) In Sachen Gastschulbeiträge für den Besuch der Hauptschulen in Bregenz haben Besprechungen mit dem Herrn Landeshauptmann stattgefunden. Eine endgültige Klärung konnte jedoch nicht erreicht werden, sodass für die Weiterbehandlung der Beschluss der Gemeindevertretung der Landeshauptstadt Bregenz abzuwarten ist. b) Die Landesfeuerversicherung für den Schulhausbau ist bei der Landesfeuerversicherungsanstalt Bregenz auf Neuwertversicherung abgeschlossen worden. c) Bezüglich der Grundablöse für den Hochbehälter I konnte mit den Eheleuten Jochum eine Einigung erzielt werden, die noch der vertraglichen Ausarbeitung bedarf. d) Die Ortsgrundverkehrskommission bestehend aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, Paul Bohle, Josef Zwickle und Engelbert Vonach als Mitgliedern und Franz Rohner jun., Josef Böhler und Gebhard Schwärzler als Ersatzmitglieder hat sich am 28.7.1954 konstituiert. 2. Folgende Grundtrennungsansuchen werden genehmigt: a) Jochum Johann und Martha, Wolfurt - Bucherstrasse 6, wegen Abtrennung eines Bauplatzes im Ausmass von 18, 16 ar von der Gp. 265/1 zu Gunsten des Herrn Eberhard Benger, Fabrikant, Bregenz. b) Johann und Martha Jochum, Wolfurt - Bucherstrasse 6, wegen Abtrennung eines Bauplatzes im Ausmass von 2, 56 ar von der Gp. 265/1 zu Gunsten des Herrn Josef Heidegger, Buch. Der Antragsteller ist aber darauf aufmerksam zu machen, dass bei einer Verbauung dieses Teilstückes die Gemeinde auf keinen Fall eine Bauabstandsnachsicht gewähren wird. 3. Dem Martin Schwärzler, Spenglermeister, Wolfurt - Tobelgasse 4, wird zur Erstellung einer Garage auf der Gp. 18 gegen die Gp. 1 die Bauabstandsnachsicht auf 2 m gewährt. 4. Das Ansuchen der Leopoldine Berkmann, Wolfurt - Unterlinden 21 auf Erwerb eines Achwuhrbaugrundes wird befürwortet. Da die Zahl der zu vergebenden Bauplätze nurmehr sehr beschränkt ist, können nachstehende Ansuchen um Achwuhrbaugrund nicht befürwortet werden: a) Josef Hirlemann, Säger, Wolfurt b) Michael Schuster, Wolfurt - Dammstrasse 2 c) Herbert Hagspiel, Wolfurt - Inselstrasse 11 - 2 - 5. a) Gegenüber der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg wird Herrn Siegfried Mohr, Wolfurt - Hofsteigstrasse 18, für das zugeteilte Wohnbaudarlehen in Höhe von S 30.000, -- bis zur grundbücherlichen Verschreibung des Bauplatzes eine Bürgschaft geleistet. b) Gegenüber der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg wird Herrn Eduard Mohr, Wolfurt - Hofsteigstrasse 28, für das zugeteilte Wohnbaudarlehen in Höhe von S 34.000, -- bis zur grundbücherlichen Verschreibung des Bauplatzes eine Bürgschaft geleistet. c) Der Frau Anni Hämmerle, Wolfurt - Bützestrasse 10, wird zur Aufnahme eines kurzfristigen Überbrückungskredites in Höhe von S 20.000, -- bis zur Auszahlung des Wohnbaudarlehens eine Bürgschaft geleistet. 6. Das Ansuchen des Otto Fink, Wolfurt - Wuhrweg 1, auf Gewährung eines weiteren Darlehens aus dem Landeswohnbaufonds wird abgelehnt, weil nach den Richtlinien des Landeswohnbaufonds nur eine einmalige Darlehensgewährung erfolgen kann. 7. Unter Allfälligem wird einstimmig die Meinung vertreten, dass auch heuer die Gemeinde von einer direkten Unterstützung des Schwarzen Kreuzes Abstand nimmt, dafür aber an Allerheiligen wieder eine Friedhofsammlung durchführen wird. 8. Schluss der Sitzung um 22.30 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: