20051214_GVE007

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:55
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2005-12-14
Erscheinungsdatum 2005-12-14
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 14. Dezember 2005, stattgefundene 7. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Erwin Mohr GdeSekr Dr. Sylvester Schneider 17 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Yvonne Böhler, Werner Geiger, Alwin Schönenberger, Daniela Marent und Andreas Santa GV Mag. Jürgen Adami, GV Maria Claeßens, GV Dr. Thomas Geiger, GV Gerold Mohr und GV Peter Moosbrugger Kultursaal 20.05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird nach folgenden Ergänzungen bzw. Abänderungen beschlossen: Der vorgesehene Punkt 10. a) „Petition zur Verkehrssituation Großraum Bregenz“ wird abgesetzt und an seiner Stelle ein Punkt „Petition zu Tempo 160“ neu aufgenommen. Weiters wird ein neuer Tagesordnungspunkt “11. Grundankauf GST-NR 294 und 298 (Claudia Fitz und Mitbesitzer)“ aufgenommen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr stimmig ein- Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Bürger-Anfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Beschäftigungsrahmenplan 2006 Gebühren und Abgaben – Tarife 2006 Dienstbarkeitslöschung Fußsteig GST-NR 1619/1 (Werner Gmeiner) ehem. Landspital - Grundverkauf Straßenbenennung Wasserverband Hofsteig - Voranschlag 2006 Petitionen, Resolutionen a) Petition zu Tempo 160 b) Resolution zum geplanten Atommüllendlager Benken (Kanton Schaffhausen) 11. Grundankauf GST-NR 294 (Claudia Fitz) 12. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2005 13. Allfälliges Erledigung: zu 1. keine Anfrage 2. a) Der Vorsitzende bringt das Antwortschreiben des Bundeskanzleramtes zur Resolution der Gemeinde vom 12.9.2005 betreffend ein gerechteres Steuersystem zur Kenntnis. b) Der Feuerbrand wütete auch 2005 in Wolfurt. Insgesamt mussten 537 befallene Pflanzen behandelt, davon leider auch wieder 52 Birnenbäume gerodet werden. c) Gesetzesentwürfe über eine Änderung des IPPC- und Seveso-II-Anlagengesetzes, sowie einer Änderung des Raumplanungsgesetzes liegen zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. d) Der Vorsitzende bringt das Ergebnis der e5-Rezertifizierung mit der – unerwarteten – Steigerung des erreichten Ergebnisses von 66 auf 70% aller möglichen Punkte zur Kenntnis. Damit liegt Wolfurt im Spitzenfeld der Vorarlberg- und Österreich-Gemeinden. Der Dank der Gemeindevertretung gilt dem gesamten e5-Team, insbesondere aber den Hauptverantwortlichen DI Wolfgang Dietrich und Robert Hasler. e) GR Hans Fetz stellt zwei neue Bus-Projekte vor. Der neue Bildstein-Bus wird nach den Energie-Ferien seinen Betrieb aufnehmen und Bildstein im Stundentakt sowie die anderen Bildsteiner Parzellen und auch das Gebiet Wolfurt-Rutzenberg im 2-Stunden-Takt erschließen. Im Gewerbegebiet „Hohe Brücke“ wird ab Anfang Jänner ein Werksbusverkehr probeweise eingeführt, der die dortigen Betriebe mit der Bahn-Haltestelle sowie den Dörfer-Linien Dornbirn, Bregenzerwald, Lauterach und Bregenz verbindet. Dafür sind im neuen Budget entsprechende Mittel vorgesehen. 3. Zu den als nicht dringlich erklärten Gesetzesbeschlüssen betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, ein Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz, ein Gesetz über eine Änderung des Patienten- und Klientenschutzgesetzes, sowie über eine Änderung des Sozialhilfegesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt.. 4. Der Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2006 wird beschlossen. Er umfasst in den Gehaltsklassen 1-6 Gehaltsklassen 7-14 Gehaltsklasse 20 insgesamt 32 60 1 93 Posten Posten Posten Posten (davon mehr als die Hälfte Teilzeit) Dies entspricht rund 68 Vollzeit-Beschäftigungsverhältnissen. Den einzelnen Dienststellen sind zugeordnet: Gemeindeamt Wassermeister, Bauhof Kindergärten Musikschule Hauswarte, Raumpflege Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr 17 8 19 38 11 Posten (inkl. Lehrling) Posten Posten Posten Posten einstimmig 5. Die Gebühr für den 15l-Bio-Abfallsack wird von € 1, 09 auf € 1, 20 inkl. MWSt. erhöht. Abgesehen von dieser Änderung bzw. den für dieses Schuljahr bereits beschlossenen Kindergarten- und Musikschultarifen bleiben die Gebühren und Abgaben unverändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 6. Der Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges über GST-NR 1619/1 wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 7. Die ehemaligen Mitglieder des Gemeindeverbandes Landspital beabsichtigen die Veräußerung des GST-NR 3669, KG Lauterach. Zu diesem Zweck sind vorgängig ein Abtausch von Wegflächen und diverse Grundteilungsbewilligungen der Marktgemeinde Lauterach erforderlich. Nach Durchführung dieser Grundteilungen stimmt die Marktgemeinde Wolfurt dem flächengleichen Wegabtausch und folgenden Grundverkäufen zum Preis von jeweils € 210, --/m² zu; a) dem Verkauf des neugebildeten GST-NR 3669/2 mit 693 m² an Hannes Reiner; b) dem Verkauf des neugebildeten GST-NR 3669/1 mit 589 m² an Marlies Klampfer; Die Kaufpreise sind zu 50% nach allseits beglaubigter Vertragsunterfertigung und der Rest bis spätestens 31.3.2006 zu bezahlen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig Der auf die Marktgemeinde Wolfurt entfallende Kaufpreisanteil von 35/224 wird der Seniorenstiftung Wolfurt zugewiesen. Antragsteller: GV Dr. Ernst Stadelmann einstimmig 8. Die Zufahrt von der Achstraße zum GST-NR 461/8 und die von dort nach Osten abzweigende geplante Stichstraße bis zum GST-NR 442 erhalten die Bezeichnung „Brückenweg“ Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 9. Der Voranschlag 2006 des Wasserverbandes Hofsteig wird nach Erläuterung durch GR Peter Grebenz mit geplanten Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils € 5.816.200, -- zustimmend zur Kenntnis genommen. Antragsteller: GR Peter Grebenz einstimmig In diesem Zusammenhang stellt GR Peter Grebenz auch die anstehenden Bauvorhaben BA 16 (Anpassung der Schlammlinie) und 18 (Sanierung Kanal Güterbahnhof) vor. 10. a) Nach Bericht von GR Christian Natter wird eine Resolution gegen Tempo 160 beschlossen. (Resolutionstext lt. Beilage) Antragsteller: GR Christian Natter einstimmig b) Wie bereits eine Reihe anderer Gemeinden verabschiedet auch die Marktgemeinde Wolfurt eine Resolution gegen das geplante Atommüllendlager Benken/Kanton Schaffhausen. (Text lt. Beilage) Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 11. Von Claudia Fitz wird das neu gebildete GST-NR 294 (Waldgrundstück mit Parkplätzen beim Schützenheim) im Ausmaß von 1.202 m² zum Pauschalpreis von € 5.500, -- erworben. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 12. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2005 als genehmigt. 13. Der Vorsitzende bringt in seinem Rückblick auf das auslaufende Jahr verschiedene interessante statistische Daten aus den Dienststellen zur Kenntnis. Die Gemeinde Wolfurt blieb glücklicherweise von den verheerenden Hochwässern im August weitestgehend verschont und kann auf ein ereignisreiches und intensives Arbeitsjahr zurückblicken. Sein besonderer Dank gilt den Mandata- ren, insbesondere auch den seit den Gemeindewahlen im April neu eingetretenen, die sich hervorragend eingelebt und engagiert haben. Ein weiterer Dank gilt den Gemeindebediensteten für die konstant gute Unterstützung. Vizebgm. Ferde Hammerer überbringt seinerseits den Dank der Gemeindevertretung und der Bevölkerung für den wieder hervorragenden Einsatz des Bürgermeisters. Die Sitzung schließt mit den besten Wünschen für die kommenden Feiertage und den Jahreswechsel. Schluss der Sitzung: 22.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Resolution zum geplanten Atommüllendlager in der Schweiz im Raume Schaffhausen Die Gemeindevertretung von Wolfurt spricht sich voller Sorge zu den Plänen, im Raume Schaffhausen ein unterirdisches Atommüllendlager zu errichten, vehement gegen die Realisierung dieses Atommülllagers durch die Schweiz aus. In der Sorge um unsere Bevölkerung bei möglichen und von niemanden auszuschließenden Störfällen, fordern wir die volle Unterstützung und Gegenwehr der Vorarlberger Landesregierung und der Österreichischen Bundesregierung, um das geplante Vorhaben zu verhindern. Die bekannt gewordenen Gesprächsergebnisse der Regierungsmitglieder Österreichs und der Schweiz, Österreich werde in das Bewilligungsverfahren voll mit einbezogen, stellt in Anbetracht der massiven Bedrohung keinen ausreichenden Akt der Gegenwehr dar. Wir fordern eine entschlossenere Ablehnung durch die staatlichen Organe! Gleichzeitig fordern wir die Bodenseegemeinden auf, gezielt über den Verbund der Regio Bodensee, geschlossen gegen das geplante Atommülllager im Zusammenwirken mit ihren Regionalregierungen aufzutreten. Die Gemeinden des Landes Vorarlberg sollen gezielt und ohne Verzug über Schritte und Gesprächsergebnisse in diesem Zusammenhang informiert werden. Resolution gegen Tempo 160 - für Sicherheit und Schutz der Umwelt Eine Erhöhung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen auf Tempo 160 führt unvermeidlich zu folgenden Auswirkungen: Zunahme der Unfallgefahr Zunahme der Lärmbelastung Steigerung des Energieverbrauchs und Erhöhung des Schadstoffausstoßes Die geplante Einführung von Tempo 160 auf bestimmten Autobahnabschnitten sowie die Einrichtung einer Teststrecke sind angesichts der ohnehin dramatisch zunehmenden verkehrsbedingten Belastungen von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt nicht nachvollziehbar und haben völlig falsche Signalwirkungen. Zudem ist kein nennenswerter Nutzen einer Anhebung des geltenden Tempolimits erkennbar. Als e5-Gemeinde bekennt sich die Marktgemeinde Wolfurt zu einer zukunftsverträglichen Energie-, Gesundheits- und Umweltpolitik. Die Gemeindevertretung hat deshalb beschlossen, den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie aufzufordern, von der geplanten Anhebung des Tempolimits auf bestimmten Autobahnabschnitten und der Einrichtung einer Teststrecke Abstand zu nehmen. VWG DKl/ 2006 DP/LG GKl Vollb. Stelle m/w Gemeindeamt m m m m w m w m w m m w m w w w A B C b b c c c c c VII VII VI 1 1 2 2 1 1 2 d d c d 1 1 1 1 m m c d 1 1 Bauhof m Kindergarten Musikschule Hauswarte/ Raumpflege 1 1 1 1 1 2 1 0 0, 5 1 0 1 1 2 1, 53 1 16, 03 1 1 1 1 0 2 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 17 1 1 1 1 1 2 1 0 1 1 0 1 1 2 2 1 17 7 5 1 5 1 5 1 5 1 5 4 2 8 2 8 2 8 2 8 4, 0 3, 8 2, 0 3, 3 13, 1 4, 0 3, 8 2, 0 3, 3 13, 1 5 5 3 6 19 5 5 3 6 19 15, 2 2, 2 1, 3 1, 6 2, 1 0, 4 0, 6 23, 3 21, 2 21 5 1 3 4 3 1 38 19 6 2 3 4 3 1 38 6 4 1 2 1 2 1 2 1 2 2 2 3, 6 0, 38 6, 98 3, 25 0, 38 6, 63 7 1 11 6 1 10 67, 49 64, 96 1 9 8 3 3 m w m w m w w b b c c c c c 1 1 1 1 1 1 1 10 10 9 9 8 8 6 w w 2 1 2005 Anz. 1 1 1 1 0 2 1 1 0, 6 1 1 1 1 2 0, 53 1 16, 13 k1 k1 k2 e d d 2006 Anz. 20 13 13 13 13 8 8 8 8 7 7 7 7 6 6 1 w w w w m m 2005 Vollb. 93 Verwendung Gemeindesekretär Buchhaltung Bürgerservice Bauamtsleiter Facility Managerin Bauamt, Buchhaltung Sekretariat Gebäudeverwaltung Jugendkoordinatorin Bürgerservice Liegenschaftsverwaltung Bauamt Buchhaltung Bürgerservice Bürgerservice Lehrling Vorarbeiter und Wassermeister Bauhof Bauhof (1 Stelle unbesetzt) Kindergärtnerinnen Kindergärtnerinnen Kindergartenhelferinnen Kindergartenhelferinnen Musikschuldirektor, Musikschullehrer Musikschullehrer Musikschullehrer Musikschullehrer Musikschullehrer Musikschullehrer Sekretärin (teilz.) Hauswart Hauswarte Pflichtschulen, Musikschule (teilz.) Gemeindeamt (teilz.) 92 VERORDNUNG über die Abänderung der Abfallgebührenordnung erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 14.12.2005 §§§§ 1 §§§ § 4 Abs 2 hat zu lauten: 2. Die Abfallsackgebühren werden wie folgt festgelegt (inkl. MWSt.): 8 l Abfallsack (Bio-Abfall) EUR 15 l Abfallsack (Bio-Abfall) EUR 40 l Abfallsack (Restmüll) EUR 60 l Abfallsack (Restmüll) EUR §§ § 2 Diese Änderung tritt mit 1.1.2006 in Kraft. 0, 70 1, 20 2, 70 4, 00 VERORDNUNG über die Benennung von Verkehrsflächen gem. § 15 Abs 3 GG erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 14.12.2005 §1 Die Zufahrt von der Achstraße zum GST-NR 461/8 und die von dort nach Osten abzweigende geplante Stichstraße bis zum GST-NR 442 erhalten die Bezeichnung „Brückenweg“. §2 Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung in Kraft.