20141210_GVE040

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Letzte Änderung 30.05.2021, 11:49
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2014-12-10
Erscheinungsdatum 2014-12-10
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 3. Dezember 2014, stattgefundene 40. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführerin: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 19 Gemeindevertreter (GR Robert Hasler ab TOP 5.) sowie die Ersatzleute Jadranko Lesic, Richard Benzer, Alwin Schönenberger, DI Simone Burtscher, Alfred Köb, Andreas Gorbach, Silvia KöbGisinger und Arno Wiedenbauer GV Manfred Bischelsberger, GV Anton Böhler, GV Mag. Jürgen Adami, GV Daniela Marent, GV Otmar Meusburger, GV Gerold Mohr, GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger und GV Hermann Schertler Kultursaal 19.05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird wie ausgesendet genehmigt. Tagesordnung: 1. Bürgeranfragen 2. Mitteilungen 3. Gebühren und Abgaben 2015 4. Beschäftigungsrahmenplan 2015 5. Prozessablauf Masterplan Rickenbach 6. Verlängerung Betriebsansiedlungsförderung 7. Sanierungsförderung neu 8. Gewährung einer Althaussanierungsförderung (Giselbrecht, Hofsteigstraße 15) 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 39. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.10.2014 10. Allfälliges Erledigung: zu 1. Keine Anfrage 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) Vor wenigen Tagen fanden die Behördenverfahren zum Bürohausneubau der Fa. Doppelmayr im Gewerbegebiet statt. Da die Verhandlungsergebnisse durchwegs positiv waren und die Bewilligungsbescheide in den nächsten Tagen erwartet werden, ist der Baubeginn auf kommende Woche avisiert. Ab 11.12.2014 werden deshalb auch die Konrad-DoppelmayrStraße und die Kesselstraße (aus Richtung L3 ab Falkenstraße, aus Richtung Schwarzach bei der Steinernen Brücke) gesperrt. Für den ÖPNV wurden Ersatzhaltestellen eingerichtet und für die Fahrgäste provisorische Durchwegungen geschaffen. Die 365-card des ÖPNV ist laut Bericht des Vorsitzenden zu einem Erfolgsmodell geworden. Insgesamt konnten 10.000 Neukunden gewonnen werden, ca. 15.000 sind von bestehenden Dauerkarten auf das neue Modell umgestiegen. Aufgrund des Nutzerzuwachses dürfte das neue Modell kostenneutral sein. Auch die Linie 18, längere Zeit das Sorgenkind des Landbus Unterland, verzeichnet mit mittlerweile ca. 320 Fahrgästen/Tag merkliche Zuwächse. Pünktlich zur Gemeindevertretungssitzung wurden mit der Montage der Straßenlampen und der größeren Verkehrsschilder die letzten Arbeiten an der Begegnungszone fertiggestellt. Das Projekt ist zwar noch nicht endgültig abgerechnet, es zeichnet sich jedoch eine Punktlandung bei den budgetierten Kosten von EUR 1, 6 Mio ab. Eine kürzlich abgehaltene Feedbackrunde hat ergeben, dass die Begegnungszone gut funktioniert und sich die Autofahrer weitestgehend an die vorgegebenen Geschwindigkeiten halten. Die vereinzelt geäußerten Kritiken wurden aufgenommen und beispielsweise durch das Ausgießen der Regenwasserrinne im Kreuzungsbereich Sternenplatz bereits darauf reagiert. Bei der Landesradroute im Bereich Bogenstraße/ Montfortstraße/Albert-LoackerStraße/Fattstraße konnte der 1. Bauabschnitt abgeschlossen werden. Je nach Witterung ist eine Fortführung der Bauarbeiten ab Ende Jänner/Mitte Februar geplant. Da bislang lediglich die Tragschicht aufgebracht wurde, werden die notwendigen Markierungen aus Kostengründen erst nach Fertigstellung im Frühjahr angebracht. Auch die Behördenverfahren zur Erweiterung des Güterterminals Wolfurt konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Der Spatenstich ist für 23.1.2015 geplant. Der Vorsitzende berichtet über den Stand der Variantenuntersuchungen „Mobil im Rheintal“ über die ja in den letzten Tagen in den Medien ausführlich geschrieben wurde. Von Fachleuten wurde die Qualität der Voruntersuchungen ausdrücklich unterstrichen. Nunmehr steht ein vertieftes Verfahren (Ausnahmeverfahren mit Ausgleichsmaßnahmen) an. Die Kostenschätzungen bewegen sich derzeit – je nach zur Realisierung anstehender Variante – bei ca. EUR 550 - 900 Mio. Die Vorarbeiten für den Neubau Musikschule/Bücherei liegen im Zeitplan. Ende März/Anfang April soll mit dem Abbruch des Postamtstraktes begonnen werden. Der Einzug ist zum Schulbeginn Herbst 2016 vorgesehen. Da der Erhalt der Poststelle im Ort sowohl für die Bürger, wie auch die politischen Verantwortungsträger ein großes Anliegen ist, wurde in den letzten Monaten intensiv nach einem Ausweichlokal gesucht. Schlussendlich konnte eine Übergangslösung im Objekt Bregenzer Straße 9 gefunden werden. Kürzlich konnte das türkische Generalkonsulat die neu adaptierten Räumlichkeiten im Postamtsgebäude am Güterbahnhof beziehen. Das Konsulat ist nicht nur für Vorarlberg, sondern auch das grenznahe Ausland zuständig. In den letzten Tagen wurden beim Stiegenaufgang zur Kirche und dem Kriegerdenkmal die sichtbehindernden Büsche und Bäume entfernt. Entgegen der ursprünglichen Absicht diese Arbeiten im Zusammenhang mit der Platzgestaltung Pfarrheim mit zu erledigen, konnten sie – nochmal initiiert durch die Ausführungen von DI Peer im Rahmen der „Wolfurter Spaziergänge und nicht zuletzt auch wegen Einsparungen bei der Friedhofsmauersanierung - bereits heuer erledigt werden. j) Aus dem Sportbereich berichtet der Vorsitzende über den Staatsmeisterschaftstitel des Teams der Turnerschaft Wolfurt und die Erreichung des B-WM-Titels der RollhockeyNationalmannschaft mit starker Wolfurter Beteiligung. k) Anfang November konnte eine Delegation aus Wolfurt eine Auszeichnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für das Projekt Handwerkerschule entgegennehmen. l) Das Gemeindefinanzpaket 2015 sieht erfreulicherweise eine weitere Stützung der von den Gemeinden zu tragenden Spitalsbeiträge im Ausmaß von EUR 19 Mio. in den nächsten 3 Jahren vor. m) Die ebenfalls vom Land vorgelegten Zahlen für die Gemeindeumlagen beinhalten eine kräftige Erhöhung der Zahlungen an den Sozialfond. Erfreulicherweise konnte aber vom Gemeindeverband eine Deckelung für die Zukunft ausgehandelt werden. Die Anfragen zu den Gründen der deutlichen Erhöhung beantwortet der Vorsitzende dahingehend, dass dafür weniger die demografische Entwicklung, sondern vielmehr die Personalkosten im Spitalsbereich und den Pflegeeinrichtungen ausschlaggebend seien. n) Ein Gesetzesentwurf über die Begrenzung von Sonderpensionen liegt zur Begutachtung durch die Gemeindebürger auf. o) Der Termin für die Gemeindewahlen wurde nun endgültig mit 15.3.2015 fixiert. p) Vizebgm. Angelika Moosbrugger berichtet über die Verleihung des Kinderrechtepreises für das Projekt Niedrigseilgarten an die Marktgemeinde Wolfurt. Ein weiterer Preis ging an die Pfadfinder Wolfurt. Bemerkenswert an der Verleihung ist, dass sich die Jury aus Jugendlichen zusammensetzt. 3. Mit Ausnahme der Tarife für Cubus und Vereinshaus, für die gemäß Auftrag der Gemeindevertretung eine Indexanpassung vorgenommen wurde (Beilage), können die Gebühren und Abgaben für 2015 unverändert beibehalten werden. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 4. Der Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2015 wird nach Beantwortung ergänzender Fragen beschlossen. Er umfasst in den Gehaltsklassen 1-6 42 Posten Gehaltsklassen 7-14 92 Posten Gehaltsklassen 15-20 3 Posten Sonderverträge 2 Posten Insgesamt 139 Posten Dies entspricht rund 91 Vollzeit-Beschäftigungsverhältnissen. Den einzelnen Dienststellen sind zugeordnet: Gemeindeamt 20 Posten Wassermeister, Bauhof 8 Posten Kindergärten 37 Posten Musikschule 51 Posten Pflichtschulen, Schülerbetreuung, Bücherei 8 Posten Hauswarte, Raumpflege 15 Posten Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 5. Der Vorsitzende erläutert das in Zusammenarbeit mit der Fa. Doppelmayr gestartete Projekt der Erstellung eines Masterplanes für die Entwicklung des Ortsteiles Rickenbach nach Umsiedlung der Fa. Doppelmayr an die Hohe Brücke. Der Projektsplan wird mit folgenden Eckpunkten bzw. Terminen vorgestellt: Bearbeitung Grundlagen (Phase 1)…………… November + Dezember 2014 + Jänner 2015 Sitzung Gemeindevertretung…………………… Information Prozessablauf („Fahrplan“) 3. Dezember 2014 Bearbeitung Analysen (Phase 2)………………. Dezember 2014 + Jänner + Februar 2015 Zwischenbericht Phase 1 + 2 an das………….. Gemeindegremium u. Fa. Doppelmayr (Grundlagen + Analysen) Februar 2015 Zwischenbericht Grundlagen Analysen……… Phase 1 + 2 Öffentliche Veranstaltung in Rickenbach Bürgerinformation + Einstieg d.h. interessierte Bürger zur Mitarbeit abholen (motivieren) KW 09/2015 (Halle Fa. Doppelmayr, Rickenbach) Gemeinderatswahlen 2015…………………….. 15. März 2015 Bearbeitung Phase 3 …………………………….. Konzeptansätze / Konzepte März, April, Mai 2015 Information Konzepterstellung Phase 3………. im Gemeindegremium u. Fa. Doppelmayr Mai 2015 Öffentliche Veranstaltung……………………….. (Bürgerbeteiligung Phasen 1+2+3) Anfang Juli 2015 Erarbeitung Konzept…………………...…………. Berücksichtigung Bürgerinteressen Sommer 2015 Abschlussinformation Phasen 1+2+3+4………. (öffentliche Veranstaltung) Anfang Herbst 2015 Fertigstellung Masterplan………………………... (Rückflüsse aus Abschlussinformationen werden eingearbeitet) Herbst 2015 Für die Projektsbegleitung sind nachfolgende Gremien vorgesehen: Lenkungsausschuss: Vorsitzender: Mitglieder: ARGE Architekten: Christian Natter Wolfgang Dittrich Hanno Ulmer Anton Schwendinger Helmut Kues Bernhard Breuer MG Wolfurt Doppelmayr Der Lenkungsausschuss schlägt die Vergabe der jeweiligen Fachplaner und Projektbegleiter vor. Die Entscheidung fällt dann im zuständigen Gemeindegremium. Projektausschuss: Vorsitzender: Mitglieder: ARGE Architekten: Christian Natter Wolfgang Dittrich 2 Personen 1 Person 1 Person 1 Person Hanno Ulmer bzw. Anton Schwendinger Markus Wilpernig Helmut Kues Bernhard Breuer MG Wolfurt ÖVP GRÜNE SPÖ FPÖ Doppelmayr Die Fraktionen haben die Möglichkeit ihre Mitglieder bis 28.1.2014 zu benennen, wobei darauf zu achten ist, dass diese auch nach den Wahlen 2015 weiter mitarbeiten. Sollte eine zusätzliche Fraktion in das Gemeindeparlament einziehen, steht auch dieser das Benennungsrecht für 1 Mitglied zu. Von Seiten der GRÜNEN (GV Mag. Michaela Anwander, GV Dr. Martin Lindenthal) wird ersucht darauf zu achten, dass möglichst alle Zielgruppen im Rahmen der Bürgerbeteiligung die Möglichkeit erhalten sich einzubringen. EM Alfred Köb ersucht darum, die Freiräume (Streuewiesen, Biotope) ebenfalls in die Freiraumplanungen miteinzubeziehen. Bgm. Natter erläutert, dass beide Anregungen bereits auf dem Plan stehen und in entsprechender Qualität auch umgesetzt werden. Weiters weist er darauf hin, dass obiger Zeitplan sehr anspruchsvoll ist und als Richtschnur zu verstehen ist. Projektsplan und Prozessbegleitung werden wie vorgestellt beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 6. Die bestehenden Betriebsansiedlungsförderungsrichtlinien werden bis 31.12.2017 verlängert. Nach Vorliegen des Masterplanes Dorfzentrum soll eine Evaluierung und gegebenenfalls Neufassung erfolgen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. Gemäß Empfehlung des Ausschusses Mobilität und Umwelt werden Richtlinien für die Vorfeldberatung durch Sanierungsprofis für Eigentümer sanierungsbedürftiger Objekte laut Beilage erlassen. Gleichzeitig wird die Förderung für die Erstellung energetischer Althaussanierungskonzepte eingestellt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Für die Sanierung des Objektes Hofsteigstraße 15 wird Armin Giselbrecht eine Althaussanierungsförderung in Form von Annuitätenzuschüssen gemäß § 3 der Richtlinien gewährt. Nachdem es sich hier um eine beispielhafte Sanierung mit Verwendung der alten Rundschindeln, Eindeckung mit Biberschwanzziegeln, Restaurierung der Originalfenster etc. handelt, wird auch die Zusatzförderung nach § 4 der Richtlinien im Höchstausmaß zugestanden. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Über Antrag von GV Dr. Martin Lindenthal soll Punkt 3. der Verhandlungsschrift der 39. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.10.2014 dahingehend ergänzt werden, dass bei Punkt 3. nach dem Satz „Es wird jedoch weiterhin ein öffentlicher Fuß- und Radweg über die Parzelle verlaufen.“ Ein neuer Satz „Für seine Erhaltung wird der zukünftige Eigentümer sorgen.“ eingefügt wird. Das Protokoll wird mit dieser Ergänzung genehmigt. einstimmig 10. a) GR Yvonne Böhler macht auf das Weihnachtsgewinnspiel der Wirtschaftsregion aufmerksam, an dem sich insgesamt 55 Betriebe, davon 16 aus Wolfurt, beteiligen. b) Ein weiterer Hinweis von GR Yvonne Böhler gilt dem Vortrag des Frauennetzwerkes am 19.1.2015 im Kultursaal, bei dem es „rund ums Geld“ gehen wird. c) Auch der Wochenmarkt wartet laut GR Yvonne Böhler im Advent mit vielen Attraktionen im weihnachtlich dekorierten Dorfzentrum auf, die zum Einkauf einladen. d) GR Robert Hasler berichtet, dass mit dem Umstieg auf LED Lampen (500 Stück wurden ausgetauscht – Rest in den kommenden Jahren) für die Weihnachtsbeleuchtung eine Einsparung von ca. 6000 kWh erzielt werden kann, was in etwa dem Jahresverbrauch eines „nicht sehr sparsamen Einfamilienhauses“ entspreche. e) GV Maria Thaler bringt das Thema Flüchtlinge zur Sprache und hebt die Gemeinde Blons als beispielgebend hervor. Ihre Frage, wieviele Flüchtlinge in Wolfurt wohnhaft sind beantwortet der Vorsitzende mit ca. 20-25. Das Thema wurde bereits mit GR Elisabeth Fischer ausführlich diskutiert. Nachdem die Gemeinde derzeit über keinen geeigneten Wohnraum verfügt, ist sie auf die Unterstützung Privater angewiesen. Die von GV Mag. Michaela Anwander ins Spiel gebrachte Containerlösung, sieht er zwar als Möglichkeit, aber nicht als Bestvariante an. Derzeit werden in Sachen Flüchtlingsunterbringung intensive Telefonate geführt. Die Anfrage von GV Dr. Martin Lindenthal, ob die vom Bund festgesetzten Länderquoten euch ein Pendant in den Ländern habe, wird vom Vorsitzenden als nicht zielführend verneint. f) GV Dr. Martin Lindenthal erkundigt sich, wer beim Ausbau des Dorfweges Grund abgetreten habe und wer die Kosten der Errichtung des nordseitigen Zaunes zu tragen habe. Ersters wird von Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass der Grund bereits vor Jahren an die Straße abgetreten worden sei und das Zweite, dass die Kosten von den Grundeigentümer zu tragen seien. g) Vizebgm. Angelika Moosbrugger bedankt sich im Zusammenhang mit der Verleihung des Kinderrechtepreises an die Gemeinde bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung, die das Thema Kinder/Jugend/Pädagogik als Zukunftsthema stets mitgetragen hätten und präsentiert einen Film über die Entstehung und Eröffnung des Niedrigseilgartens. Der Vorsitzende bedankt sich nach der Vorführung für die gelungene Präsentation. h) Anlässlich der letzten Sitzung dieses Jahres verweist der Vorsitzende auf ein sehr intensives und arbeitsreiches Jahr, in dem einige Projekte zu einem schönen Abschluss, andere wiederum aufgegleist und gestartet wurden. Er bedankt sich bei allen Mandataren quer durch alle Fraktionen, bei seinen Gemeinderäten und insbesondere Vizebgm. Angelika Moosbrugger. Die gute Gesprächskultur innerhalb der Gemeinde sieht er als einen wesentlichen Erfolgsfaktor. Ein weiterer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die trotz großer Arbeitsbelastung die neuen Ideen und Projekte offen aufgenommen und mit umgesetzt hätten. Vizebgm. Angelika Moosbrugger bedankt sich namens der Gemeindemandatare beim Bürgermeister für seinen Einsatz und das stets offene Ohr. Abschließen wünscht der Vorsitzende den Mandataren ruhige und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2015. Schluss der Sitzung: 20:55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Tarife Cubus Unterhaltungsveranstaltungen mit Bewirtung und Eintritt (zB Bälle, etc.) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Veranstalter Auswärtige Veranstalter Bar (Benützung zur eigenen Bewirtung) Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) 2015 gerundet bis 4 Stunden jede weitere Stunde über 8 Stunden bis 4 Stunden jede weitere Stunde über 8 Stunden 575, 00 135, 00 1.530, 00 1.065, 00 235, 00 2.375, 00 bis 4 Stunden jede weitere Stunde Barbewirtung nur durch Cubus Gastronomie 300, 00 105, 00 bis 4 Stunden jede weitere Stunde bis 4 Stunden jede weitere Stunde 220, 00 55, 00 275, 00 60, 00 Veranstaltungen mit Bestuhlung und Foyerbewirtung (zB Theater, Ballett, Konzerte, …) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Veranstalter ab 600 Besucher 400 - 599 Besucher 200 - 399 Besucher unter 200 Besucher Auswärtige Veranstalter ab 600 Besucher 400 - 599 Besucher 200 - 399 Besucher unter 200 Besucher Foyer - ohne Saalbenützung Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) 2015 gerundet Auswärtige Veranstalter Foyer - ohne Saalbenützung Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) Auswärtige Veranstalter 585, 00 535, 00 410, 00 280, 00 775, 00 710, 00 585, 00 415, 00 175, 00 Auswärtge Veranstalter 300, 00 Benutzungsdauer 5 Stunden. Nach 5 Stunden Zuschlag von 20% des Mietpreises Schulveranstaltungen, Vernissagen, Ausstellungen, Verkaufsveranstaltungen (bewirtet oder unbewirtet) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Veranstalter für einen Tag für jeden weiteren Tag Auswärtige Veranstalter für einen Tag für jeden weiteren Tag Foyer - ohne Saalbenützung 2015gerundet 235, 00 125, 00 415, 00 110, 00 Wolfurter Veranstalter für einen Tag 115, 00 für jeden weiteren Tag 50, 00 Auswärtige Veranstalter für einen Tag 175, 00 für jeden weiteren Tag 80, 00 Es zählen nur die Tage, an denen die Ausstellung geöffnet ist oder eine Veranstaltung stattfindet. Für Ausstellungen über einen längeren Zeitraum, die andere Verantaltungen zulassen, sind Sondervereinbarungen möglich. Tagungen, Seminare und Konferenzen, Versammlungen, JHV von Landesverbänden und Vereinen, Mode- und Leistungsschauen (bewirtet oder unbewirtet) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Vereine Landesverbände und auswärtige Vereine Wolfurter Firmen und Institutionen Auswärtige Firmen und Institutionen Foyer - ohne Saalbenützung Wolfurter Veranstalter Landesverbände und auswärtige Vereine Wolfurter Firmen und Institutionen Auswärtige Firmen und Institutionen Hochzeiten und Betriebsfeiern, etc. Gesamter Saal mit Bühne Foyer alleine Technikerstunde Proben bis 4 Stunden jede weitere Stunde ohne Techniker 2015 gerundet 300, 00 530, 00 470, 00 585, 00 145, 00 205, 00 185, 00 300, 00 445, 00 195, 00 40, 00 frei 40, 00 Tarife Vereinshaus Unterhaltungsveranstaltungen mit Bewirtung und Eintritt (zB Bälle, etc.) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie mit Eigenbewirtung Wolfurter Veranstalter bis 4 Stunden jede weitere Stunde über 8 Stunden Auswärtige Veranstalter bis 4 Stunden jede weitere Stunde über 8 Stunden Bar (Benützung zur eigenen Bewirtung) Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) bis 4 Stunden jede weitere Stunde Auswärtige Veranstalter bis 4 Stunden jede weitere Stunde Veranstaltungen mit Bestuhlung und Foyerbewirtung (zB Theater, Ballett, Konzerte, …) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Veranstalter über 200 Besucher 100 - 199 Besucher bis 99 Besucher Auswärtige Veranstalter über 200 Besucher 100 - 199 Besucher bis 99 Besucher Vorschlag 2015 gerundet 355, 00 65, 00 645, 00 470, 00 75, 00 830, 00 175, 00 65, 00 235, 00 75, 00 Vorschlag 2015 gerundet 240, 00 195, 00 145, 00 335, 00 280, 00 195, 00 Vorschlag Schulveranstaltungen, Vernissagen, Ausstellungen, 2015 gerundet Verkaufsveranstaltungen (bewirtet oder unbewirtet) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie (ohne Bewirtung) Wolfurter Veranstalter für einen Tag 155, 00 für jeden weiteren Tag 80, 00 Auswärtige Veranstalter für einen Tag 290, 00 für jeden weiteren Tag 110, 00 Gesamter Saal mit Bühne und Galerie (mit Bewirtung) Wolfurter Veranstalter für einen Tag 300, 00 für jeden weiteren Tag 125, 00 Auswärtige Veranstalter für einen Tag 355, 00 für jeden weiteren Tag 150, 00 Es zählen nur die Tage, an denen die Ausstellung geöffnet ist oder eine Veranstaltung stattfindet. Für Ausstellungen über einen längeren Zeitraum, die andere Verantaltungen zulassen, sind Sondervereinbarungen möglich. Tagungen, Seminare und Konferenzen, Versammlungen, JHV von Landesverbänden und Vereinen, Mode- und Leistungsschauen (bewirtet oder unbewirtet) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie (ohne Bewirtung) Vorschlag 2015 gerundet Wolfurter Vereine Landesverbände und auswärtige Vereine Wolfurter Firmen und Institutionen Auswärtige Firmen und Institutionen Gesamter Saal mit Bühne und Galerie (mit Bewirtung) Wolfurter Veranstalter Landesverbände und auswärtige Vereine Wolfurter Firmen und Institutionen Auswärtige Firmen und Institutionen Hochzeiten und Betriebsfeiern, etc. Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Gesamter Saal mit Bühne, Galerie und Bar Nur Bar 175, 00 260, 00 230, 00 290, 00 240, 00 300, 00 280, 00 355, 00 310, 00 470, 00 185, 00 Technikerstunde Proben 40, 00 bis 4 Stunden frei jede weitere Stunde 30, 00 ohne Techniker Nach telefonischer Information mit Ludwig Metzler vom 15.10.2013 wird er 2014 einen Betrag von 40 Euro als Technikerstunde veranschlagen. In den letzten Jahren wurde der Betrag nicht mehr angepasst. Runde Geburtstage Obleute Pauschalpreis Reinigungskosten pro Stunde 85, 00 15, 00 Richtlinien1 für die Förderung einer Vorfeldberatung durch Sanierungsprofis für Eigentümer sanierungsbedürftiger Objekte beschlossen in der Gemeindevertretungssitzung vom 3.12.2014 (Fassung 3.12.2014) 1. Allgemeines Die Marktgemeinde Wolfurt will mit dieser Förderung in Ergänzung des Sanierungsberatungsangebotes des Landes einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauches, der Verringerung der Emission von treibhauswirksamen Gasen und dem flächensparenden Umgang mit Bauland auf ihrem Gemeindegebiet leisten. 2. Förderinhalt Gefördert wird die Beratung von Eigentümern sanierungsbedürftiger Objekte in Form einer fundierten Einschätzung zur Sanierbarkeit des Gebäudes, möglichen Optionen einer Nachverdichtung, Umnutzung und Umgestaltung. 3. Fördervoraussetzungen a) Das Sanierungsobjekt muss ganzjährig bewohnt sein oder sich für eine Umnutzung in ein Wohngebäude eignen und sich auf dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wolfurt befinden. b) Eine Beratung ist nur für Gebäude möglich, die zum Zeitpunkt der Beratung mindestens 20 Jahre alt sind (Datum der Baubewilligung). c) Die Beratung muss durch einen von der Gemeinde anerkannten Berater erfolgen. Eine Liste der anerkannten Berater ist im Gemeindeamt aufzulegen und auf der Gemeindehomepage zu veröffentlichen. 4. Sanierungsberater a) Als Berater können sich natürliche und juristische Personen bewerben, die ihren Sitz in Wolfurt haben und eine Gewerbeberechtigung für Sanierungsberatung, Architektur oder Baumeister aufweisen können. Der Bewerbung ist ein Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung in der Durchführung von energetisch hochwertigen Sanierungen, in Form  mindestens zweier Referenzprojekte von in den letzten drei Kalenderjahren vor der Bewerbung als Sanierungsberater durchgeführten energetisch hochwertigen Sanierungen und  einschlägiger Ausbildungen (Energieausweisrechner, Energieberatungskurs, Teilnahme an Fachtagungen für energieeffizientes Bauen und Sanierungen, …) oder dergleichen anzuschließen. b) Die Entscheidungen über die Zulassung als Sanierungsberater im Sinne dieser Richtlinien trifft der Gemeindevorstand. 4. Förderungsausmaß Die Förderung besteht in einem einmaligen Zuschuss zur Abdeckung der Honorarkosten des Sanierungsberaters. Die Förderung ist zweifach begrenzt und zwar 1 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden personenbezogene Bezeichnungen (zB Sanierungsberater, ...) ohne geschlechtsspezifische Differenzierung verwendet.   durch die Begrenzung auf maximal 6 Beratungsstunden durch die Begrenzung des Stundensatzes auf EUR 80, -- Sollte sich aus der Vorfeldberatung ein unmittelbarer Auftrag für eine umfassende Sanierungsbegleitung an den Berater ergeben, so ist die Sanierungsberatung als Vorleistung zu sehen und entfällt der Förderungsanspruch. 5. Antragsabwicklung Die Auszahlung der Förderung erfolgt über Vorlage von Rechnungen im Sinne von Punkt 4. sowie der Vorlage eines Beratungsprotokolls in dem die wesentlichen Beratungsinhalte und Empfehlungen festgehalten sind. Dieser Förderrichtlinien sowie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 6. Überprüfung Den Organen der Gemeinde sind für Überprüfungen des Förderungsvorhabens Einsicht in alle für die Förderung relevanten Unterlagen zu geben sowie Besichtigungen an Ort und Stelle zu gestatten. 7. Förderungszeitraum Diese Richtlinien treten mit 1.1.2015 in Kraft und gelten vorerst bis 31.12.2016. Mit Inkrafttreten dieser Förderrichtlinien treten die Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses zur Erstellung von energetischen Althaussanierungskonzepten vom 5.3.2008 in der Fassung vom 12.12.2010 außer Kraft.