19590417_GVE047

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:06
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1959-04-17
Erscheinungsdatum 1959-04-17
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Freitag, den 17. April 1959 im Schulhaus unter dem Vorsitz des 1. Gemeinderates H. Guldenschuh abgehaltene 47. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 19 Gemeindevertreter und der Ersatzmann M. Meusburger Entschuldigt: Der Bürgermeister, GV. Gunz, Arnold, Bohle Huemer und Haltmayer Beginn: 20:05 Uhr A. Öffentliche Sitzung 1. Das Protokoll der 46. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen: a) Der Landesagrarsenat hat den Grundkauf der Gemeinde Lauterach von der Firma A. Rädler, Wolfurt im Berufungsverfahren genehmigt. Somit bestehen bezüglich der Fortführung der Bauarbeiten an der Achstrasse keine Schwierigkeiten mehr. b) Am Sonntag, den 19. April 1959 vormittags findet bei guter Witterung eine Besichtigung der Bauarbeiten der Wildbachverbauung am Rickenbach statt. Die Gemeindevertreter werden zur Teilnahme eingeladen. c) Ein Dankschreiben des Kartells ehr. Vereine wird verlesen. d) Die Räumungsarbeiten am Krebsgraben wurden am 16.4. 1959 kollaudiert. Hiebei musste festgestellt werden, dass in nächster Zeit grössere Arbeiten an den Sohlensperren erforderlich sein werden. e) Die Vorarlberger Landesregierung hat gemäss Schreiben vom 13.4.1959 gegen den Gemeindevoranschlag 1959 keine Einwendungen erhoben. f) Von Guntram und Dina Köb, Wälderstrasse 18 sowie von Georg Zehrer und Pia Schmutzer, Wälderstrasse 14 sind Berufungen gegen den Beschluss bezüglich Begradigung der Wälderstrasse erhoben worden. 3. Vergabe der Schreiner-, Glaser- und Schlosserarbeiten für den Schulhausbau: a) Die Schreinerarbeiten werden an die Firma Gebhard Bohler, Schwarzach zum Anbotpreis von S 181.163, — vergeben. Die Abstimmung erfolgte schriftlich, wobei 16 Stimmen für Böhler und 2 Stimmen für Dallaserra abgegeben wurden. b) Die Glaserarbeiten werden an Firma Rudolf Marte, Bregenz zum Anbotpreis von S 34.608, — vergeben. c) Die Schlosserarbeiten werden an Firma Fritz Häusler, Bregenz, zum Anbotpreis von S 51.115, —- vergeben. Fertigstellungstermin für a) und b) sind der 27.6. 1959 und für c) der 10.6.1959. Bei Fristüberschreitungen wird ein Pönale von S 1.000, — je Tag ausbedungen. - 2 - Übernehme eines Teiles der Landstrasse I. Ordnung Nr. 4: Die Gemeinde Wolfurt ist bereit, die derzeitige Landstrasse I.o. Nr. 4 von der Abzweigung in Rickenbach km 5, 29 bis zum Gasthaus Wälderhof km 7, 74 unter folgenden Bedingungen zu übernehmen: a) Die noch nicht sanierten Teile dieser Strasse sind von der Landesstrassenverwaltung mit einem neuen Belag in derselben Form und Stärke, wie er bereits im Jahre 1958 auf 2 Teilstücken aufgebracht wurde, zu versehen. Die Strassenrinnen sind bei Höherlegung der Strasse nötigenfalls an die bestehenden Vorplätze anzugleichen. b) Die Landesstrassenverwaltung übernimmt in ihre Erhaltungspflicht folgende Gemeindestrassen: Kellhofstrasse, Bützestrasse, Unterlindenstrasse, Schulstrasse und Brüelstrasse. c) Die Gemeinde Wolfurt verpflichtet sich, bei Ausbau dieser Strassen die notwendigen Grundablösungen, Kanalisations- und Gehsteigarbeiten sowie das Versetzen der Randsteine zu übernehmen. d) Bei Zustandekommen dieses Tausches sind die Zusagen, welche das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 12.6.1956, Zl. VIc-60.120/13 als Gegenleistung für die Grundablöse der Bundesstrasse Nr. 1 im Gemeindegebiet Wolfurt gegeben hat, automatisch abgegolten. 5. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen der Anita Herburger, Wolfurt, Bahnhof-Strasse 4 auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 2450 und 2451 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz, Zl. 674/59 vom 5.3.1959 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Gebhard Fischer, Wolfurt - Feldweg 6 auf Abtrennung von 2 Bauplätzen aus den Gp. 232/1 und 232/2 wird zurückgestellt. In diesem Zusammenhang werden GR. W. Köb, GV. M. Schwärzler und GV. Dr. A. Schwärzler beauftragt, mit den Grundbesitzern im Oberfeld eine Aussprache wegen Durchführung der seinerzeit geplanten Flurbereinigung im Oberfeld zu inszenieren, damit die geplante Grundtrennung möglicherweise unter einem erledigt werden kann. 6. Bürgermusik Wolfurt, Ansuchen wegen Haussammlung: Der Bürgermusik Wolfurt wird die Bewilligung erteilt, zur teilweisen Finanzierung der Anschaffung von neuen uniformen in der Zeit vom 1. bis 10. Mai 1959 im Gemeindegebiet Wolfurt eine Haussammlung durchzuführen. 7. Errichtung einer Schuttablage im Flotzbach: Der Errichtung einer Schuttablage im Flotzbach auf Gp. 1900 wird zugestimmt. Die Kosten der anfallenden Einebnungsarbeiten werden von den Gemeinden Lauterach und Wolfurt je zur Hälfte übernommen. - 3 - 8. Auflassung eines Gehrechtes über die Gp. 870: Der Löschung der Dienstbarkait des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt über die Gp. 870 wird zugestimmt. 9. Regulierung des unteren Schlattgrabens: Die Gemeinde Wolfurt ist damit einverstanden, wenn zur Regulierung des unteren Schlattgrabens dieser über den Holzriedgraben in den Landgraben eingeleitet wird. Die Anrainer des Landgrabens sind über den Grund dieser Zustimmung aufzuklären. 10. Ansuchen um Spenden: a) Dem Kameradschaftsbund Wolfurt wird zur Restaurierung der aus dem Jahre 1899 stammenden Vereinsfahne ein Kostenbeitrag von S 1.000, — bewilligt. b) Dem Blindenfürsorgeyerein Innsbruck wird eine Spende von S 200, — bewilligt-. c) Dem Kinderdorf Vorarlberg wird ein Beitrag von S 700, — bewilligt. d) Das Ansuchen der Hauptschützengilde Feldkirch um Gewährung eines Sonderpreises zum Vorarlberger Landesschiessen 1959 wird abgelehnt. 12. Allfälliges: a) Von den Firmen AEG und Siemens sind Offerte für Strassenbeleuchtungen einzuholen. b) Zur Abgabe einer Stellungnahme für das Ansuchen der Fa. Walter Rhomberg, Bregenz um Erteilung einer Bauabstandsnachsicht zur Dammstrasse wird der Bauausschuss beauftragt. Anlässlich der nächsten Sitzung am Montag, den 20.4.1959 soll eine Besichtigung an Ort und Stelle durchgeführt werden. Schluss der Sitzung um 22:45 Uhr Der Bürgermeister: Nachtrag zu Punkt 4: Der Schriftführer: d) Bei einem eventuell später erforderlichen Abbruch des Hauses Wälderstrasse 3 verpflichtet sich die Gemeinde Wolfurt, 30% der auflaufenden Ablösungskosten zu übernehmen.