20200701_GVE037

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:04
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2020-07-01
Erscheinungsdatum 2020-07-01
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 1. Juli 2020, stattgefundene 37. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 20 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Ing. Harald Feldmann, Hubert Gunz, Katja Bernroider, Mag. Oliber Natter (ab 20:25 Uhr), Wolfgang Schwärzler, Manuela Paulitsch, Hartmut Mager, Mag. (FH) Stefan Thaler GV Brigitte Feuerstein, GV Barbara Geißler, GV Harald Greber, GV Jadranko Lesic, GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger, GR Michael Pompl, GV Dr. Daniela Taxer-Theurer und GV Maria Thaler Aufgrund der kurzfristig eingelangten Entschuldigung von EM Ingo Schönenberger konnte kein Ersatz mehr geladen werden. Kultursaal 20:05 Uhr Die Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare, Gast Reinhard Lang und Gerald Klocker von der Finanzabteilung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird Punkt „6.d) ARA Hofsteig“ von der Tagesordnung abgesetzt und die Tagesordnung in der abgeänderten Form genehmigt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bürgeranfragen Mitteilungen Anträge auf Erhöhung der Baunutzungszahl a) GST-NR 815/5 und 815/6, Bützestraße 27c und d; Errichtung eines Geräteschuppens (Fam. Mersin) b) GST-NR .304 und 1696, Im Kessel 3; Wohnanlage mit 12 Einheiten (Wohn-Form) c) GST-NR 830/15, Rittergasse 7; Zubau eines Stiegenhauses mit Lift (Jäger Beat) Straßenbenennung Festlegen von Tarifen a) Kindergarten/Kleinkinderbetreuung b) Musikschule c) Schülerbetreuung Vorlage von Rechnungsabschlüssen 2019 a) Gemeinde-Immobilien GmbH b) Gemeinde-Immobilien GmbH & Co KG c) Sozialdienste Wolfurt gGmbH d) ASZ Hofsteig e) Wasserverband Bregenzerach Unterlauf f) Landbus Unterland g) Polytechn. Schulerhalterverband h) Linksseitige Achwuhrkonkurrenz i) Gemeindeblatt Rechnungsabschluss 2019: Gemeindehaushalt und Prüfbericht Grundsatzbeschluss Neubau eines Kindergartens im Ortszentrum Rickenbach Zustimmung zu Grundankäufen durch die PSG Wolfurt-Lauterach L41, Senderstraße Wolfurt, Verkehrsorganisatorische Maßnahmen, km 5, 20 - 6, 68 Absichtserklärung Genehmigung der Verhandlungsschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.3.2020 Allfälliges 7. 8. 9. 10. 11. 12. Erledigung: zu 1. Keine Anfrage 2. a) b) c) d) e) f) g) h) Für die ausgeschriebene Stelle im Veranstaltungsmanagement konnte in einem intensiven Auswahlverfahren mit Mag. Marlies Jakob eine fundiert ausgebildete und berufserfahrene Mitarbeiterin gefunden werden. Der Vorsitzende legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass die Zusammenarbeit mit der Fa. Peerfect ausschließlich aufgrund einer Neuorganisation des gesamten gemeindlichen Veranstaltungsmanagements beendet wird. Dir. Silvia Benzer wird mit Ende des laufenden Schuljahres ein Sabbatjahr einlegen und anschließend in Pension gehen. Als Nachfolgerin wurde von der Bildungsdirektion Evelin Lingenhel ausgewählt. Die Gemeinde war in den Auswahlprozess nicht mit eingebunden, begrüßt aber die Entscheidung. Der Wahltag für die verschobene Gemeindewahl wurde mit 13.9.2020 fixiert und die Funktionsperiode – um auch zukünftig bei den Frühjahrswahlen zu bleiben – entsprechend verkürzt. Zum Umlegungsverfahren Gewerbegebiet ist mittlerweile die Grundbuchseintragung erfolgt. In einer ersten Versammlung der Umlegungsgemeinschaft wurden die Planungen und die Kostenschätzungen und-aufteilungen vorgestellt. Leider hat sich gezeigt, dass die Preisentwicklung entgegen der Annahmen der Gemeinde nicht durch ein Hochrechnen der Kosten von 2001 durch den Baukostenindex abzubilden sind und sich, im Gegensatz dazu in etwa verdoppelt haben. Allerdings haben sich auch die Grundstückswerte ähnlich verändert. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen für die Erschließungsmaßnahmen Gewerbegebiet EUR 17, 5 Mio, die neben der Umlegungsgemeinschaft von der Gemeinde, dem Land Vorarlberg und dem Wasserverband Hofsteig geschultert werden müssen. Die Zentrumsentwicklung hat mit dem Start eines „kooperativen Verfahrens“ zur Erstellung einer städtebaulichen Studie nun endgültig Fahrt aufgenommen. Die Ergebnisse werden für den Herbst erwartet und sind Basis für den darauffolgenden Architektenwettbewerb. Eine intern durchgeführte Analyse der Situation in der Kindergarten- und Kleinkindbetreuung hat vor allem in der Kleinkinderbetreuung eine enorme Entwicklung aufgezeigt. Um das Ziel der Gemeinde, für jedes Kind bei Bedarf einen Betreuungsplatz anbieten zu können, zu erreichen musste kurzfristig eine Übergangslösung gesucht werden. Diese wurde einerseits mit der Einrichtung einer Kindergartengruppe in den gerade verlassenen Räumlichkeiten des KG Strohdorf für die KiVi und von 2 Kleinkinder-Gruppen im alten KG Bütze ab Herbst 2020 geschaffen. Die vom Gemeindevorstand dafür freigegebenen Investitionskosten liegen bei rund EUR 95.000, -- netto. Beim Öffentlichen Verkehr ist mit der Aufnahme des Betriebs von Nacht- und Rufbus wieder Normalität eingekehrt. Seit Kurzem sind auch die neuen, überlangen Gelenksbusse im Einsatz. Aufgrund der Probleme mit dem LKW-Verkehr im Bereich des Zollamtes wurden verschiedene Maßnahmen diskutiert. So wurde bereits durch das Land Vorarlberg eine LKW-Aufstellspur eingerichtet und eine Ausweitung der Zollamts-Öffnungszeiten ins Auge gefasst. Mit der Umsetzung der ESA-Studie ist eine weitere Entspannung zu erwarten. i) Auch bei der Bahnhaltestelle ist Bewegung in den Prozess gekommen. In einer großen Runde wurden die erforderlichen Maßnahmen diskutiert. Von den ÖBB wurde dazu eine Rückmeldung nach dem Sommer versprochen. j) Für das Mobilitätsprojekt Gewerbegebiet soll kommende Woche eine KickOff-Veranstaltung stattfinden. k) Die Bauarbeiten für die Begegnungszone Lerchenstraße gehen ins Finale. Die Fertigstellung ist für den 17.7. avisiert. Bei der Glockengasse sind die Baumaßnahmen angelaufen. Hier ist mit einer Bauzeit von 4-6 Wochen zu rechnen. l) Die Arbeiten für die Erweiterung und Sanierung der Beachplatz-Anlage an der Ach sind abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch eine neue Fahrradabstellanlage samt Servicestation errichtet. m) Zum Thema Corona bedankt sich der Vorsitzende bei den Bediensteten für das positive Einbringen, bei allen Ehrenamtlichen für ihre Bereitschaft und Einsatz und bei all jenen, die Nachbarschaftshilfen organisiert haben, für ihr Engagement. Ein großes Lob gelte auch der Bevölkerung für die gezeigte Disziplin. 3. a) Der Erhöhung der Baunutzungszahl für die Errichtung von Geräteschuppen auf GST-NR 815/5 und 815/6 auf 68, 8 wird gemäß Empfehlung des Ausschusses für Dorfentwicklung und Raumplanung vom 15.6.2020 zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter b) einstimmig Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden werden die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingelangten 3 Einwände verlesen und die Stellungnahme des Bauamtes dazu zur Kenntnis gebracht. Der Erhöhung der Baunutzungszahl für die Errichtung einer Mehrwohnungsanlage mit 12 Wohnungen auf GST-NR 1696 und .304 auf 68, 8 wird gemäß Empfehlung des Ausschusses für Dorfentwicklung und Raumplanung vom 25.11.2019 zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter c) einstimmig Der Erhöhung der Baunutzungszahl für die Errichtung eines Treppenaufganges mit Lift auf GST-NR 830/15 auf 66, 2 wird gemäß Empfehlung des Ausschusses für Dorfentwicklung und Raumplanung vom 15.6.2020 zugestimmt. Die vom Ausschuss empfohlenen Maßnahmen sind bereits ins Projekt mit eingearbeitet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 4. Die Wegparzelle GST-NR 3685 im Gewerbegebiet erhält den Straßennamen „Schindlerstraße“. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (GV Dr. Martin Lindenthal, EM Mag. (FH) Stefan Thaler, GV Othmar Gratt) Der Abänderungsantrag von GV Dr. Martin Lindenthal auf Vergabe eines Straßennamens „F.W. Schindlerstraße“ findet mit 3 Prostimmen (GV Dr. Martin Lindenthal, EM Mag. (FH) Stefan Thaler, GV Othmar Gratt) nicht die erforderliche Mehrheit. In diesem Zusammenhang wird durch den Vorsitzenden angemerkt, dass beabsichtigt ist – um sperrige Straßennamen zu vermeiden – erklärende Beschreibungen in Form von Zusatztafeln anzubringen. 5. Nach Erläuterungen durch Vizebgm. Angelika Moosbrugger werden a) die Kindergarten- und Kinderbetreuungstarife laut Beilage beschlossen; Antragsteller: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 3 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion) Von EM Mag. (FH) Stefan Thaler wird angeregt bei den Tarifen Ganztagskindergarten statt „Flexibel aber mind. 1 Tag bis 14:30 Uhr“ besser „flexibel, aber 1 Tag bis mindestens 14:30 Uhr“ zu verwenden und die Beweglichkeit bei Bedarf für nur 1 Ganztag zu prüfen. b) die Musikschultarife laut Beilage beschlossen; Antragsteller: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 3 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion) c) die Schülerbetreuungstarife in Ganztagsklassen laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 3 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion) 6. a) Die Bilanz der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH für das Jahr 2019 weist bei einem Jahresgewinn von EUR 24.651, 79 Aktiva und Passiva in Höhe von jeweils EUR 408.094, 47 aus. b) Die Überschussrechnung 2019 der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH und Co KG weist bei Einnahmen in Höhe von EUR 263.802, 37 und Ausgaben von EUR 415.165, 22 einen buchmäßigen Verlust in Höhe von EUR 151.362, 85 aus. c) Der Jahresabschluss der Sozialdienste Wolfurt gGmbH 2019 weist einen Jahresüberschuss von EUR 108.053, 17 aus. d) Der Rechnungsabschluss des ASZ Hofsteig weist für das Jahr 2019 Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 683.093, 72 aus. f) Der Rechnungsabschluss 2019 für den Wasserverband Bregenzerach Unterlauf schließt mit Aktiva und Passiva von jeweils EUR 828.735, 54 ausgeglichen ab. g) Der Rechnungsabschluss 2019 des Gemeindeverbands Personennahverkehr Unteres Rheintal schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 26.285.965, 67 ausgeglichen ab. h) Der Rechnungsabschluss des Schulerhalterverbands Polytechnische Schulen Bregenz & Lauterach weist für 2019 Aktiva und Passiva von jeweils EUR 487.766, 30 aus. i) Der Rechnungsabschluss der Linksseitigen Achwuhrkonkurrenz schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 117.200, 00 ausgeglichen ab. j) Der Rechnungsabschluss des Gemeindeblattverbandes weist einen Jahresgewinn von EUR 169.231, 15 aus. 7. Der Vorsitzende übergibt nach einleitenden Worten mit einem Dank an den Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker, der den Rechnungsabschluss 2019 anhand einer PowerPointPräsentation vorstellt. Der Rechnungsabschluss 2019 weist gegenüber dem Voranschlag Minderausgaben von rund 3, 6 Mio aus. Dadurch mussten mit EUR 1.333.576, 18 Rücklagenentnahme nicht alle budgetierten Auflösungen ausgeschöpft werden. 2019 wurde ein Maastrichtüberschuss von EUR 932.908, 23 erwirtschaftet. Im Gegensatz zum heurigen Jahr, bei dem aufgrund der Corona-Krise mit erheblichen Mindereinnahmen zu rechnen ist, kann die Einnahmensituation 2019 als sehr positiv bewertet werden. Der Trend, dass die gemeindeeigenen Steuern die Ertragsanteile weiterhin deutlich übertreffen, setzt sich erfreulicherweise fort. Auch die freie Finanzspitze kann auf hohem Niveau gehalten werden. Die größten Investitionen und Beiträge entfielen mit EUR 2.111.362, 81 auf Neu- und Ausbau von Straßen, mit EUR 1, 92 Mio auf Beteiligung an der GIG (Campus Bütze), mit EUR 1, 3 Mio. auf Grunderwerb, mit EUR 972.000 auf den Ausbau des Wasserleitungsnetzes, mit EUR 928.000 auf den Neu- und Erweiterungsbau Kanalnetz, mit EUR 635.000 auf Beiträge an den Verkehrsverbund, mit EUR 511.000 auf die Neuanschaffung Feuerwehrauto, mit EUR 441.000 auf den Neu- und Ausbau von Radwegen, mit EUR 281.000 auf direkte Vereinsförderung, mit EUR 222.000 auf den Ausbau von Bächen und mit EUR 109.000 auf Umbauarbeiten beim Friedhof.. Die Personalkosten für die rund 180 Bediensteten lagen 2019 bei EUR 7, 2 Mio. Für Umlagen (Sozialhilfe, Pflegegeld, Wohnbauförderung, Spitalskosten, Landesumlage) musste die Gemeinde 2019 mit rund EUR 6, 56 Mio. im Vergleich zum Vorjahr wieder ca. EUR 500.000 mehr abführen. Die pro Kopf Verschuldung liegt 2019 bei EUR 520, 91 bzw. unter Einrechnung der GIG-Darlehen bei insgesamt EUR 1.202, 94. Im Anschluss an die Präsentation werden verschiedene Fragen zum Rechnungsabschluss beantwortet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GV Richard Benzer, bringt den Prüfbericht zur Kenntnis. Die Gebarung wurde geprüft und für in Ordnung befunden, sowie den mit den Finanzgeschäften betrauten Bediensteten ein Dank ausgesprochen. Nach nochmaligem Dank an die Finanzabteilung für die Vorbereitung wird der Rechnungsabschluss 2019 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 32.264.493, 78 beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Der Prüfbericht wird wie vorgelegt zur Kenntnis genommen. einstimmig 8. Vizebgm. Angelika Moosbrugger erläutert nochmals die Ergebnisse der Analyse der Kindergarten/Kleinkinderbetreuungssituation in Wolfurt. Ein Ergebnis dieser Analyse war die zu erwartende Zunahme an Wohnungen innerhalb der kommenden 5 Jahr, wovon ein großer Teil auf Rickenbach entfällt. In Rickenbach fällt insbesondere auch ins Gewicht, dass keine Regelbetreuung in der Kleinkinderbetreuung vorhanden ist und der Kindergarten schon seit Jahren immer an der Kapazitätsgrenze geführt wird. Da derzeit die 1. Etappe Überbauung Rickenbach ansteht, bei der auch das Grundstück der Gemeinde an der Brunnengasse mit einer Tiefgarage unterbaut wird, soll nach Möglichkeit zeitgleich ein Kinderhaus, idealerweise inkl. Familienzentrum errichtet werden. Die Gemeindevertretung fasst deshalb den Grundsatzbeschluss zum Bau eines Kinderhauses (KiGa/KiBe) auf der gemeindeeigenen Liegenschaft Brunnengasse 4-6. Dafür sind in den kommenden 3 Jahren im Budget insgesamt EUR 4, 0 Mio. netto mit einer Schwankungsbreite von 20% bereitzustellen. Da aufgrund der für September angesetzten Wahlen bis November 2020 keine ordentliche Gemeindevertretungssitzung mehr stattfinden kann, wird die Vergabe der Planungsaufträge an den Gemeindevorstand delegiert. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 9. einstimmig Eingangs erwähnt der Vorsitzende, dass die nun zur Abstimmung anstehenden Grundstücksankäufe im gemeinsamen Gewerbegebiet von Wolfurt und Lauterach – Neuwiesen – ein erster wichtiger Schritt in einer langfristigen Gebietsentwicklung bedeuten. Wie anlässlich der Gründung der PSG Wolfurt-Lauterach festgeschrieben, ist für Grundstücksgeschäfte der PSG jeweils die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Nunmehr konnten die ersten 7 Grundkaufverhandlungen zum Abschluss gebracht werden. a) Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden (Muster)Kaufvertrag zu. Er kommt bei allen 7 Grundstücksgeschäften zur Anwendung. b) Den nachfolgend angeführten Grunderwerben der PSG Wolfurt – Lauterach auf Wolfurter Gemeindegebiet wird die Zustimmung erteilt: Claudia Fitz Gst 2109/1 1.764 m² Robert Geiger Gst 2110 2.394 m² Mag Franz Michael Hinteregger Gst 2123 1.902 m² Alfons Metzler Gst 2127 2.339 m² Katharina Moosbrugger Gst 1981 2.217 m² Eugenie Ritter Gst 2004/1 1.091 m² Kinderdorf Vorarlberg Gst 2105 2.802 m² c) Der PSG Wolfurt Lauterach wird zur Finanzierung des Grundstückkaufes ein zinsloses Gesellschafterdarlehen in der Höhe von € 41.520, -- auf die Laufzeit von 15 Jahren (bis 31.12.2035) gewährt. Mit der Möglichkeit auf Verlängerung je nach Projektstand. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Über die drei Unterpunkte wird gemeinsam abgestimmt. Vizebgm. Angelika Moosbrugger und GV Dr. Thomas Geiger erklärten sich für befangen und nahmen an Beratung und Abstimmung nicht teil. 10. Die Gemeindevertretung stimmt der Absichtserklärung Projekt Vollausbau Anschlussstelle Wolfurt zu. Diese Absichtserklärung hat zum Inhalt, dass ASFINAG, Land und Gemeinden die in der ESAStudie verankerten Umsetzungsmaßnahmen gemeinsam weiter verfolgen und die Umsetzung anstreben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 11. Nachdem keine Abänderungswünsche eingebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.3.2020 als genehmigt. 12. a) Auf Anfrage von GV Richard Benzer erklärt der Vorsitzende, dass die Schließung des Kunstrasenplatzes Teil eines Abkommens mit Nachbarn ist. Alternativ steht der Rasenplatz Zieglerstraße an Sonntagen Hobbysportlern zur Verfügung. b) EM Mag. (FH) Stefan Thaler regt an, Einladungen zukünftig per E-Mail zu versenden. Dies ist laut Vorsitzendem bereits in Planung. Die dafür gesetzlich erforderliche Zustimmung soll anlässlich der Konstituierenden Sitzung eingeholt werden. c) Eine Anfrage von GV Mag. Michaela Anwander zum Thema Corporate Design wird durch Vizebgm. Angelika Moosbrugger beantwortet. d) EM Wolfgang Schwärzler berichtet, dass in den letzten Monaten diverse Updates zur Komfortverbesserung bei der Hofsteigkarte durchgeführt wurden. Die Hofsteigkarte hat sich insbesondere auch während der coronabedingten Einschränkungen bestens bewährt. e) Abschließend bedankt sich der Vorsitzende – wie schon bei der letzten Sitzung - zum Ende der Funktionsperiode bei allen Mandataren, den Gemeinderäten und den Fraktionsobleuten für die Arbeit und sachlichen Diskussionen der ablaufenden Periode. Er hofft auf einen kurzen und fairen Wahlkampf und wünscht allen Mandataren einen erholsamen Sommer. Schluss der Sitzung: 22:05 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: VORSCHLAG MUSIKSCHULGEBÜHREN für das Schuljahr 2020/2021 Musikschule am Hofsteig pro Semester 2, 20% Vorschlag 2020/2021 Berechnung EINZELSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge unterliegen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr diesem Tarif) 294, 00 287, 38 Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 493, 00 492, 99 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 831, 00 830, 87 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 772, 00 771, 76 KURZSTUNDE (30 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach (Definition wie bei Einzelstunde) Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 192, 00 192, 33 350, 00 349, 90 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 531, 00 530, 70 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 512, 00 512, 19 188, 00 187, 73 Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 342, 00 342, 17 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 511, 00 511, 07 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 455, 00 455, 43 MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG – EMP 1+2 Elementare Musikpädagoik (incl. Spielkreis und Kindergesangsgruppe, Percussionsworkshop) 114, 00 114, 06 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 213, 00 213, 23 GRUPPENSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach (Definition wie bei Einzelstunde) ENSEMBLESTUNDEN Für SchülerInnen, die keinen Musikschulunterricht gebucht haben, berechnen wir für die Teilnahme in Ensembles oder Musikworkshops o.ä. pro Semester ein Betrag von 131, 00 130, 93 114, 00 177, 00 255, 00 114, 07 177, 28 254, 69 63, 00 74, 00 93, 00 63, 30 73, 75 93, 46 TANZ Kinder bis 5 Jahre; EMP bzw. Früherziehung (50 min.) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (60 min.) Erwachsene Pro weiteres Fach: Kinder 3-5 Jahre Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Erwachsene FAMILIENERMAESSIGUNG: (für Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach) Bei mehreren Kindern aus einer Familie, gewertet nach dem Lebensalter absteigend, ermäßigt sich die Musikschulgebühr um 30% für das 2. Kind 60% für das 3. Kind 80% für das 4. Kind MEHRFACHBELEGUNG: Bei Belegung von mehreren Musikstunden (Fächern oder Instrumenten, außer Tanz) wird eine Ermäßigung von 10 % auf alle Stundensätze gewährt. Diese Ermäßigung gilt nur für folgenden Personenkreis aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlingen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Andere Sondertarifierungen bedürfen eines Beschlusses des Gemeindevorstandes von Wolfurt, Lauterach oder Schwarzach. Die oben angeführten Elternbeiträge decken lediglich ca. 25 % der Gesamtunterrichtskosten ab. Die Gemeinden stützen die Kosten der Musikschule im Jahr 2012 mit ca. 40% und das Land Vorarlberg mit ca. 35% Verordnung über die Festlegung von Tarifen für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung im Freizeitteil an ganztägigen Schulen Die Gemeindevertretung verordnet mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 1.7.2020 gem. § 19 Abs 3 Schulerhaltungsgesetz, LGBl. 32/1988 i.d.g.F, Tarife für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung im Freizeitteil an ganztägigen Schulen §1 Beitragspflicht (1) Für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung im Freizeitteil des Betreuungsteiles der Ganztagsschulen a) Volksschule Bütze b) Volksschule Mähdle c) Mittelschule und Sportmittelschule Wolfurt, hebt die Marktgemeinde Wolfurt Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge ein. (2) Die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge hat der/die für den Schüler/die Schülerin Unterhaltspflichtige zu entrichten. Mehrere Unterhaltspflichtige haften solidarisch. §2 Betreuungsbeitrag Volksschulen (Abs 1 lit. a und b) Modul 1 Kosten: Modul 2 Kosten: Modul 3 Kosten: Montag 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Dienstag 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Mittwoch 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Donnerstag 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Freitag 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Dienstag 12:20-13:45 € 7, 50/Monat Mittwoch 12:20-13:45 € 7, 50/Monat Donnerstag 12:20-13:45 € 7, 50/Monat Freitag 12:20-13:45 € 7, 50/Monat Mittelschule (Abs 1 lit. c) Modul 1 Kosten: Montag 12:20-13:45 € 7, 50/Monat §3 Verpflegungsbeitrag Der Verpflegungsbeitrag für Eltern beträgt € 4, 75 pro Mittagessen.1 Die Kosten für ein Mittagessen betragen € 5, 30. Dieser Betrag wird durch die Gemeinde mit 55 Cent je Mittagessen gestützt. 1 §4 Entrichtung der Beiträge (1) Der Betreuungsbeitrag ist für die Monate September bis Juni jeweils nach Monatsende zu entrichten. Tritt der/die Schüler/in während des Schuljahres in die Schule ein, ist der Betreuungsbeitrag ab dem auf den Eintritt in die Schule folgenden Monatsersten, tritt er/sie während des Schuljahres aus, ist er bis zum Ende des Monats, in dem der Austritt erfolgt, zu entrichten. (2) Der Verpflegungsbeitrag ist jeweils nach Monatsende zu entrichten. §5 Ermäßigung der Beiträge (1) Von der Einhebung des Betreuungs- und Verpflegungsbeitrages kann im Hinblick auf die Einkommens-, Vermögens und Familienverhältnisse der Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise abgesehen werden. (2) In Wolfurt wohnhafte Personen, deren Kind/Kinder den Freizeitteil des Betreuungsteiles der Ganztagsschulen in Anspruch nehmen und einen Wohnbeihilfebescheid oder einen Mindestsicherungsbescheid vorlegen, erhalten über Ansuchen jedenfalls eine Förderung in Form von 50 % Rabatt auf die Betreuungskosten (§). (3) Über zusätzliche oder weitergehende Förderungen entscheidet der Gemeindevorstand nach Ansuchen. §6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft. Fo/vertr/kauf/psg_wolfurt_final_v6 29.05.2020 Kaufvertrag zwischen Herrn / Frau [Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnadresse einfügen], als Verkäufer und Projekt und Strukturentwicklungsgenossenschaft Wolfurt-Lauterach eGen, FN 484028g LG Feldkirch, Schulstraße 1, 6922 Wolfurt, als Käufer Präambel (1) Wenn und soweit in diesem Vertrag geschlechtsspezifische Bezeichnungen verwendet werden, ist die weibliche Form aus Gründen der besseren Lesbarkeit von der männlichen Form mitumfasst. (2) Der Käufer ist eine Genossenschaft nach dem Genossenschaftsgesetz. Die Gemeinden Wolfurt und Lauterach sind zu je 30% an der Genossenschaft beteiligt. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbes oder Wirtschaft ihrer Mitglieder durch die nachhaltige und langfristige Evaluierung, Sicherstellung und Bereitstellung von Liegenschaften, welche die Entwicklung der Gemeinden Lauterach und Wolfurt und deren raumplanerische Ziele unterstützen und für die gewerbliche Entwicklung dieser beiden Gemeinden als zweckmäßig erachtet werden. Der Gegenstand des Unternehmens der Genossenschaft sind unter anderem der Erwerb, die Entwicklung und Erschließung von Liegenschaften sowie die Entwicklung und Umsetzung von Standortentwicklungsprojekten. (3) Zur Verwirklichung seines Zweckes und seines Unternehmensgegenstandes erwirbt der Käufer Grundstücke im Bereich „Neue Wiesn“ mit dem Ziel und in der Absicht, aus den von ihm erworbenen Grundstücken in einem Umlegungsverfahren nach dem Raumplanungsgesetz (RPG) möglichst aneinandergrenzende Baugrundstücke zu bilden. Auf den so gebildeten Baugrundstücken will er ein neues Betriebsgebiet entwickeln und erschließen und nach entsprechender Umwidmung durch die Vergabe von Baurechten Betriebe aus Industrie, Gewerbe oder Handwerk ansiedeln, die den von der Genossenschaft entwickelten Vorgaben entsprechen (nachfolgend als „neue Verwendung“ bezeichnet). Diese Vorgaben wurden in Übereinstimmung mit den Gemeinden Wolfurt und Lauterach und insbesondere in Übereinstimmung mit deren Planungen nach dem Raumplanungsgesetz entwickelt. Der Käufer geht aufgrund der neuen Verwendung da2 von aus, daß seine oben beschriebenen Rechtserwerbe zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sowie für industrielle und gewerbliche Anlagen im Sinne des § 6 Absatz 1 lit c des Grundverkehrsgesetzes (GVG) erfolgen. (4) Der Käufer ist eine von Gemeinden kontrollierte Unternehmung im Sinne des Grundverkehrsgesetzes, die zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben aktive Bodenpolitik betreibt. (5) Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien das Folgende: I. Grundbuchsstand (1) Sämtliche in diesem Vertrag angeführten Grundstücke und Grundbuchseinlagen befinden sich im Grundbuch 91123 Wolfurt. (2) Der Verkäufer ist Eigentümer der EZ ............... mit Gst ............. . Das Gst .............. ist als Freifläche Freihaltegebiet (FF) gewidmet. Die EZ .............. ist grundbücherlich lastenfrei / Die EZ ................ ist grundbücherlich wie folgt belastet: [Lastenblatt aus dem GB-Auszug einfügen] Zusätzlich bestehen folgende nicht verbücherte Lasten: [zB Pachtverträge, Nutzungsrechte] Der Käufer tritt mit Rechtswirksamkeit dieses Kaufvertrages anstelle des Verkäufers in diese Pachtverträge / Nutzungsrechte ein. Der Verkäufer übernimmt es, den Pächter / Nutzungsberechtigten hierüber zu informieren. II. Kaufabrede, Kaufpreis und Besserungsklausel, Optionszahlung (1) Der Verkäufer verkauft und übergibt an den Käufer und dieser kauft und übernimmt von jenem das Gst .............. in sein Eigentum. (2) Im Hinblick auf die in der Präambel dargestellte neue Verwendung des Kaufgegenstandes beträgt der Kaufpreis EUR 45, 00/m² (nachfolgend als „Kaufpreis I“ bezeichnet), insgesamt bei .................m² (laut Grundbuch; allein die dort angeführte Fläche ist für die Berechnung des Kaufpreises maßgeblich) sohin EUR ....................., 00. 3 (3) Der Käufer hat den Kaufpreis I binnen 14 Tagen nach allseitiger Unterfertigung dieses Kaufvertrages und Anmerkung der Rangordnung gemäß Punkt IV dieses Vertrages auf das vom Treuhänder Dr. Rico Folie dafür eröffnete Treuhandkonto zu bezahlen. (4) Besserungsklausel: Wird der Kaufgegenstand als Teil des Umlegungsgebietes rechtskräftig nach dem RPG umgelegt (maßgeblich ist die Rechtskraft aller gemäß § 48 RPG erlassener Umlegungsbescheide), erhöht sich der Kaufpreis nachträglich auf EUR 300, 00 / m² (nachfolgend als „Kaufpreis II“ bezeichnet). (5) Der Kaufpreis II ist wertgesichert. Wertmesser ist der Index der Verbraucherpreise 2015 = 100, Ausgangsbasis ist die Indexzahl für den Monat des Vertragsschlusses. Der Kaufpreis II erhöht und ermäßigt sich in jenem Verhältnis, wie dieser Index bezogen auf die Ausgangsbasis steigt oder fällt. Der Kaufpreis II ist nach Vorliegen der Indexzahl für den Monat, in dem der letzte Umlegungsbescheid rechtskräftig wird, an den geänderten Geldwert anzupassen. Bei Außerkrafttreten des vereinbarten Index ist der an seiner Stelle verlautbarte Nachfolgeindex anzuwenden. (6) Innerhalb eines Monats ab rechtskräftiger Umlegung des Kaufgegenstandes nach dem RPG als Teil des Umlegungsgebietes (maßgeblich ist die Rechtskraft aller gemäß § 48 RPG erlassener Umlegungsbescheide) hat der Käufer den wertgesicherten Kaufpreis II unter Abzug des Kaufpreises I und einer allfälligen Optionszahlung nach Absatz 7 direkt an den Verkäufer auf die von diesem dafür bekannt gegebene Zahlstelle zu leisten. Der vom Käufer bezahlte Kaufpreis I und eine allfällige Optionszahlung nach Absatz 7 sind auf den wertgesicherten Kaufpreis II anzurechnen. (7) Leitet die Landesregierung mit Verordnung gemäß § 42 Absatz 4 RPG das Umlegungsverfahren ein und gehört der Kaufgegenstand zum Umlegungsgebiet, wird der Käufer den Verkäufer darüber mittels eingeschriebenen Briefes informieren und ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb eines Monats ab Postaufgabe des Informationsschreibens mittels eingeschriebenen Briefes vom Käufer unter Anrechnung auf den Kaufpreis eine Zahlung von EUR 100, 00 / m² zu verlangen („Optionszahlung“). Für die Rechtzeitigkeit des Verlangens ist die Postaufgabe maßgebend. Der Käufer hat die rechtzeitig verlangte Optionszahlung innerhalb eines weiteren Monats ab Eingang des Zahlungsverlangens direkt an den Verkäufer auf die von diesem dafür bekannt gegebene Zahlstelle zu leisten. Macht der Verkäufer von seinem Recht Gebrauch und löst die Optionszahlung aus, reduziert sich der Kaufpreis II um 2% (also von EUR 300, 00/m² auf EUR 294, 00/m²). Für die Wertsicherung des Kaufpreises II ist dann der so reduzierte Kaufpreis heranzuziehen. 4 Mehrere Verkäufer können die Optionszahlung nur gemeinsam verlangen. Dasselbe gilt für mehrere Rechtsnachfolger des Verkäufers. (8) Fiktive Rechenbeispiele Rechenbeispiel 1 mit Optionszahlung: Grundstück 1.000m²; Grundstück 3 Jahre nach Vertragsschluß rechtskräftig Teil des Umlegungsgebietes Annahme Wertsicherung 1, 5% pro Jahr (vgl. Absatz 5) => für 3 Jahre 4, 5%; Verkäufer zieht die Option (vgl. Absatz 7) Kaufpreis I: 1.000m² x EUR 45, 00/m² = EUR 45.000, 00 Optionszahlung: 1.000m² x EUR 100, 00/m² = EUR 100.000, 00 Kaufpreis II: EUR 307, 23/m² Erläuterung Rechenweg: Infolge Optionszahlung reduzierter Kaufpreis um 2% auf EUR 294, 00/m² Kaufpreis EUR 294, 00/m² wertgesichert mit 4, 5% laut Beispiel: EUR 294, 00/m² x 104, 5% = EUR 307, 23/m². wertgesicherter Kaufpreis II 1.000m² x EUR 307, 23/m² = EUR 307.230, 00 minus Zahlung Kaufpreis I EUR 45.000, 00 minus Optionszahlung EUR 100.000, 00 Noch zu zahlen EUR 162.230, 00 Rechenbeispiel 2 ohne Optionszahlung: Grundstück 1.000m²; Grundstück 3 Jahre nach Vertragsschluß rechtskräftig Teil des Umlegungsgebietes Annahme Wertsicherung 1, 5% pro Jahr (vgl. Absatz 5) => für 3 Jahre 4, 5%; Verkäufer zieht die Option nicht (vgl. Absatz 7) Kaufpreis I: 1.000m² x EUR 45, 00/m² = EUR 45.000, 00 Kaufpreis II: EUR 313, 50/m² Erläuterung Rechenweg: Kaufpreis EUR 300, 00/m² wertgesichert mit 4, 5% laut Beispiel: 5 EUR 300, 00/m² x 104, 5% = EUR 313, 50/m². Wertgesicherter Kaufpreis 1.000m² x EUR 313, 50/m² = EUR 313.500, 00 minus Zahlung Kaufpreis I EUR 45.000, 00 Noch zu zahlen EUR 268.500, 00 (9) Vereinbart der Käufer mit anderen Verkäufern für einen Erwerb im Bereich „Neue Wiesn“ innerhalb von 24 Monaten ab beidseitiger Unterfertigung dieses Kaufvertrages einen höheren Kaufpreis II (also mehr als EUR 300/m²), dann gilt dieser höhere (bei mehreren höheren: der höchste) Kaufpreis II automatisch für diesen Kaufvertrag, wie wenn von Anfang an der höhere Kaufpreis II vereinbart worden wäre. III. Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer (1) Die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr trägt der Käufer. Die Immobilienertragssteuer trägt der Verkäufer. (2) Die Vertragsparteien beauftragen und ermächtigen Dr. Rico Folie, die Bemessung der Grunderwerbsteuer und der Grundbuchseintragungsgebühr im Wege der Selbstberechnung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß die Grunderwerbsteuer nur gleichzeitig mit der Immobilienertragsteuer selbst berechnet werden kann. Die Parteien verpflichten sich, Dr. Rico Folie alle für die Selbstberechnung von Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und sie erklären, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen richtig und vollständig sind. (3) Binnen der Frist für die Zahlung des Kaufpreises I hat der Käufer die auf den Kaufpreis I entfallende, nachstehend angeführte, selbst berechnete Grunderwerbsteuer (= 3, 5% des Kaufpreises I) und die darauf entfallende, nachstehend angeführte, selbst berechnete Grundbuchseintragungsgebühr (= 1, 1% des Kaufpreises I), wie nachstehend verzeichnet auf das Anderkonto des Vertragsverfassers und Treuhänders Dr. Rico Folie bei der Raiffeisenbank am Hofsteig, IBAN AT68 3748 2000 0013 3439, oder eine andere vom Treuhänder bekannt gegebene Zahlstelle zu bezahlen: Kaufpreis I Grunderwerbsteuer Eintragungsgebühr € ................., 00 € ......................... € ................................. 6 Sollte das Finanzamt eine höhere Grunderwerbsteuer und/oder Eintragungsgebühr vorschreiben oder sollten sich Grunderwerbsteuer oder Eintragungsgebühr erhöhen, hat der Käufer den auf diese höhere Steuer und/oder Eintragungsgebühr fehlenden Betrag innerhalb von 10 Tagen ab Aufforderung durch den Treuhänder nachzuzahlen. Die auf eine allfällige Optionszahlung und den Kaufpreis II entfallende Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr hat der Käufer direkt an das zuständige Finanzamt abzuführen. (4) Der Verkäufer erklärt hinsichtlich der von ihm zu tragenden Immobilienertragsteuer, daß _ der letzte entgeltliche Erwerb am Kaufgegenstand vor dem 31. März 2002 stattfand; _ es beim Kaufgegenstand nach dem 31. Dezember 1987 keine Umwidmung im Sinne des § 30 EStG gab; _ er auf die Option zur Regelbesteuerung gemäß § 30a Absatz 2 EStG im Wissen verzichtet, daß die Regelbesteuerung auch zu einer geringeren Steuerlast führen könnte (was jedoch von Dr. Rico Folie nicht zu prüfen ist und nicht geprüft wurde). (5) Die Immobilienertragsteuer für den Kaufpreis I wird aus dem Treuhanderlag (Kaufpreis I) abgedeckt und auf Rechnung des Verkäufers an das zuständige Finanzamt abgeführt. (6) Die Immobilienertragsteuer für die Optionszahlung und jene für den Kaufpreis II hat der Verkäufer eigenverantwortlich direkt an das für ihn zuständige Finanzamt abzuführen. Der Verkäufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, a. daß sich die Immobilienertragsteuer von 4, 2% auf 18% des Kaufpreises II erhöht, wenn der Kaufgegenstand innerhalb von fünf Jahren nach der Veräußerung in eine Widmungskategorie umgewidmet wird, die erstmals eine Bebauung zuläßt, und b. daß eine solche Umwidmung infolge des vom Käufer angestrebten neuen Verwendungszwecks sehr wahrscheinlich ist. Der Käufer wird den Verkäufer über eine erfolgte Umwidmung informieren. 7 IV. Ranganmerkung (1) Der Verkäufer verpflichtet sich, gleichzeitig mit dem Abschluss dieses Kaufvertrages ein Grundbuchsgesuch für die Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung des Kaufgegenstandes beglaubigt zu unterfertigen und Dr. Rico Folie zu treuen Handen zu übergeben. Die Ranganmerkung ist durch beglaubigte Unterfertigung neuer Ranganmerkungsgesuche so lange zu erneuern, bis sie vom Käufer ausgenützt wird. (2) Weitere Rangordnungsgesuche (auch solche für die beabsichtigte Verpfändung) darf der Verkäufer nur im Einverständnis mit dem Käufer bei Gericht überreichen. (3) Der Verkäufer verpflichtet sich, über den Kaufgegenstand nicht zu verfügen und diesen nicht zu belasten. V. Treuhand / Durchführung im Grundbuch (1) Zum Treuhänder wird Rechtsanwalt Dr. Rico Folie bestellt. Die Vertragsparteien übergeben ihm den von ihnen beglaubigt unterfertigten Kaufvertrag. Der Verkäufer übergibt ihm das beglaubigt unterfertigte Ranganmerkungsgesuch. (2) Der Treuhänder wird von den Vertragsparteien einseitig unwiderruflich über ihren Tod hinaus beauftragt, nach dem vereinbarungsgemäßen Erlag des Kaufpreises I, der darauf entfallenden Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr den Kaufvertrag im Grundbuch durchzuführen und alle dazu notwendigen Erledigungen zu veranlassen. Der Treuhänder nimmt diesen Auftrag an. Der Treuhänder übernimmt nicht die Haftung für einen bestimmten Erfolg. Der erlegte Betrag ist bis zur Ausfolgung an den Verkäufer verzinslich anzulegen. Der Treuhänder ist bei der Auswahl der treuhandkontoführenden Bank frei und nicht verpflichtet, eine höhere Verzinsung anzustreben, als von der treuhandkontoführenden Bank angeboten. Der Erlag des Kaufpreises I, der Grunderwerbsteuer und der Grundbuchseintragungsgebühr sind nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien keine Bedingung für die Durchführung des Kaufvertrages im Grundbuch und müssen dem Grundbuch nicht nachgewiesen werden. Sie gelten gegenüber dem Grundbuch mit dem Einlangen des Grundbuchsgesuches für die Durchführung dieses Kaufvertrages als erfolgt. 8 (3) Soweit in diesem Vertrag nicht anders vereinbart, hat der Treuhänder den Kaufpreis I samt den darauf angewachsenen Zinsen abzüglich Kapitalertragsteuer und Kontoführungsgebühren sowie abzüglich der, den Verkäufer treffenden, Immobilienertragssteuer an den Verkäufer auf das von diesem dafür noch bekannt zu gebende Konto