20050904_GVE004

Dateigröße 530.62 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 14:36
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2005-09-04
Erscheinungsdatum 2005-09-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 7. September 2005, stattgefundene 4. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Beginn: Bgm. Erwin Mohr GdeSekr Dr. Sylvester Schneider 17 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Markus Theißl, Alwin Schönenberger, Yvonne Böhler, Silvia Köb-Gisinger, Daniela Marent, Ing. Harald Feldmann, Otmar Meusburger und Robert Hasler GV Karin Madlener, GV Maria Claeßens, GV DI Wolfgang Dietrich, GV Dr. Thomas Geiger, Vizebgm. Ferde Hammerer, GV Peter Lingenhel, GV Susanne Mathis, GV Hermann Schertler, GR Manfred Schrattenthaler und GV Dr. Ernst Stadelmann GR Hans Fetz entschuldigt sich nach TOP 5.a) für die weitere Sitzung Ort: Kultursaal 20.00 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird diese wie folgt abgeändert: 9. Umbesetzung von Delegierungen und Ausschüssen 11. Sanierung Trinkwasserhochbehälter: a) Baumeisterarbeiten b) Installationsarbeiten Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Bürger-Anfragen Mitteilungen Fa. PAWAG, Verlängerung Baurechts-Option Betriebsansiedlungs-Förderung: a) Fa. Drexel und Weiss, Achstraße (Gewerbepark) b) WBI, Kesselstraße CUBUS und Vereinshaus: a) Anpassung Mietgebühren b) Anpassung Haus- und Benützungs-Ordnung Grundstückstausch Sohm/Neuhauser und Gemeinde, Bogenstraße (GST-NR 440 und 461/1) Schenkungsannahme Teilfläche aus GST-NR 415/1, an der Inselstraße Änderung von Verordnungen: a) Abfallgebühren-Ordnung b) Abfallabfuhr-Ordnung 9. Umbesetzung von Delegierungen und Ausschüssen 10. Resolution zu mehr Steuergerechtigkeit 11. Sanierung Trinkwasserhochbehälter: a) Baumeisterarbeiten b) Installationsarbeiten 12. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom 6.7.2005 13. Allfälliges Erledigung: zu 1. keine Anfrage 2. a) Elisabeth Höfle übernimmt laut Mitteilung des Instituts für Gesundheits- und Krankenpflege den gesamten Fachbereich Elternberatung des IGK und übergibt deshalb die Elternberatung Wolfurt an Frau Christl Entz. Die Elternberatung findet nicht mehr wie bisher am Dienstag Nachmittag, sondern am Mittwoch Vormittag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr statt. b) Die Geltungsdauer der Verordnung über den Streuewiesenbiotopverbund Rheintal-Walgau soll um weitere 5 Jahre verlängert werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt zur Einsichtnahme auf. c) Ein Gesetzesentwurf über eine Änderung des Straßengesetzes liegt zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. d) Peter Grebenz hat aufgrund der katastrophalen Hochwasserereignisse im Land, von denen Wolfurt glücklicherweise weitestgehend verschont blieb, Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen, da auch die Bregenzerache an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen ist (1999 Pfingsthochwasser 1.100 m³/sek., letztes Hochwasser 1.350 m³/sek.). Renaturierungen gewinnen vor diesem Hintergrund immer mehr an Bedeutung. Vom Vorsitzenden wird ergänzt, dass das Schützenheim durch das Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Hier müssen dringend Überlegungen hinsichtlich eines besseren Hochwasserschutzes angestellt werden. Weiters fanden im Bereich des Kiesfängers an der steinernen Brücke größere Ausuferungen der Schwarzach statt, durch welche Straßen ausgespült und landwirtschaftliche Grundstücke eingeschottert bzw. verschlammt wurden. Auch mussten diverse Schäden an den Einbauten an Rickenbach und Schwarzach festgestellt werden. Der Gemeindevorstand wird sich noch Gedanken über eine namhafte Spende an die vom Hochwasser stark betroffenen Gemeinden machen. 3. Die im Baurechtsvertrag mit der Fa. PAWAG aus dem Jahr 1994 festgeschriebene und bereits einmal verlängerte Frist zur Bauführung auf GST-NR 410/5 wird über Ansuchen der Bauberechtigten um weitere 5 Jahre verlängert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 4. a) Über Ansuchen vom 30.8.2005 wird der Fa. Drexel und Weiss, die sich in mehr als 6 Monate leerstehenden Räumlichkeiten des Gewerbeparks Achstraße angesiedelt hat, richtliniengemäß eine Betriebsansiedlungsförderung in Form einer Rückvergütung der Kommunalsteuer für den Zeitraum von 2 Jahren gewährt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig b) Der Tagesordnungspunkt wird zur Abklärung noch offener Fragen abgesetzt. 5. a) Die Tarife für Cubus und Vereinshaus werden laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig b) Ebenfalls laut Beilage werden die Haus- und Benützungsordnung für den Cubus angepasst und für das Vereinshaus beschlossen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 6. Das zu 2/3 Anteilen im Eigentum von Armin Sohm und zu 1/3 im Eigentum von Armin Neuhauser stehende Grundstück GST-NR 440 mit einer tatsächlich vorhandenen Fläche von 1.819 m² wird im Tauschwege erworben. Im Gegenzug übergibt die Marktgemeinde Wolfurt die neugebildeten Baugrundstücke GST-NR 461/6 und 461/7 m² mit je 560 m² an Armin Sohm und das GSTNR 461/5 mit ebenfalls 560 m² an Armin Neuhauser. Die Differenzfläche von 139 m2 dient als Wertausgleich für die Erschließung. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 7. Die Marktgemeinde Wolfurt nimmt die Schenkung einer Teilfläche von 25 m² von Maria Schelling und Pauline Fink aus GST-NR 415/1 zur Einbeziehung in die Gemeindestraße GST-NR 3190/3 (Inselstraße), sowie die Einräumung der Dienstbarkeit des Fußsteiges über GST-NR 451/1 entlang der Grundgrenze zu GST-NR 771 an. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 8. a) Die Abfallgebührenordnung wird laut Beilage geändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig b) Die Abfallabfuhrordnung wird laut Beilage geändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 9. Über Antrag der SPÖ-Fraktion werden GR Peter Grebenz als Mitglied in die Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Hofsteig und Kurt Klauser als Ersatzmitglied entsandt. Weiters werden aufgrund des Wegzuges von EM Sabine Miller EM Ferdinand Kosielski als Ersatzmitglied des Ausschusses für Schule und Kultur, sowie EM Ferdinand Kosielski als neues Mitglied des Sozialausschusses und GR Peter Grebenz als Ersatzmitglied bestellt. einstimmig 10. Die Gemeindevertretung beschließt eine Resolution an den Bundeskanzler zur Verwirklichung eines gerechteren Steuersystems laut Beilage. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 11. a) Die Baumeisterarbeiten für die Sanierung des Hochbehälters Rutzenberg werden um die NettoAngebotssumme von € 47.527, 65 an die bestbietende Fa. Moosbrugger, Andelsbuch vergeben. Der Gemeinde wurde durch die Auftragnehmerin auch eine Option zur Durchführung der Baumeisterarbeiten beim Hochbehälter Oberfeld zu denselben Bedingungen eingeräumt. Antragsteller: GR Peter Grebenz einstimmig b) Die Installationsarbeiten für die Sanierung der Hochbehälter Frickenesch und Oberfeld werden um den Netto-Gesamtpreis von € 32.011, 41 an die bestbietende Fa. Wagner, Nüziders, vergeben. Antragsteller: GR Peter Grebenz einstimmig Laut GR Peter Grebenz ist die Sanierung des Hochbehälters Rutzenberg für Herbst 2005 bis Frühjahr 2006 und die Sanierung des Hochbehälters Oberfeld für Herbst 2006 bis Frühjahr 2007 vorgesehen. 12. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 3. Sitzung der Gemeindevertretung vom 6.7.2005 als genehmigt. 13. a) Der Vorsitzende verweist auf die für Sonntag 10.9.2005 angesetzten Eröffungen des neu sanierten Vereinshauses und des Jungendtreffs Cage, wozu er alle Mandatare herzlich einlädt. b) Am Dienstag, 20.9.2005, voraussichtlich 19.00 Uhr, findet im Hofsteigsaal Lauterach die erstmalige Sitzung des „Hofsteig-Parlaments“ statt. Eingeladen sind die Mandatare der Gemeinden Hard, Lauterach, Schwarzach, Kennelbach, Bildstein, Buch und Wolfurt, sowie die Bevölkerung dieser Gemeinden. Fast genau 200 Jahre nach Auflösung des Gerichtes Hofsteig soll die Zusammenarbeit unter den Gemeinden der Region, welche bereits in vielen Bereichen bestens funktioniert, neue Impulse erhalten. c) Der Vorsitzende bedankt sich bei allen, die sich im Sommer tatkräftig an diversen Aktionen beteiligt haben, allen voran bei Vizebgm. Ferde Hammerer, der neben den Abschlussarbeiten für die Vereinshaussanierung auch die Eröffnung federführend organisiert hat und neben vielen anderen Dingen auch wieder die Abenteuer- und Erlebniswochen intensiv mitgetragen hat. Ein weiterer Dank gilt den Organisatoren der Öko-Staffel EM Robert Hasler, EM Daniela Marent und GR Christian Natter, deren große Teilnehmeranzahl einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen hat. Schluss der Sitzung: 21.30 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Veranstaltungshaus CUBUS Unterhaltungsveranstaltungen mit Bewirtung, bei denen Eintritt verlangt wird (z.B. Bälle, etc.) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) bis 4 Stunden jede weitere Stunde über 8 Stunden EUR 500, 00 EUR 110, 00 EUR 1.300, 00 Andere Veranstalter bis 4 Stunden jede weitere Stunde über 8 Stunden EUR 900, 00 EUR 200, 00 EUR 2.000, 00 Bar (Benützung zur eigenen Bewirtung) Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) bis 4 Stunden jede weitere Stunde EUR EUR Andere Veranstalter Barbewirtung nur durch CubusGastronomie 250, 00 90, 00 Foyer (ohne Saalbenützung) Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) bis 4 Stunden jede weitere Stunde EUR EUR 190, 00 40, 00 Andere Veranstalter bis 4 Stunden jede weitere Stunde EUR EUR 240, 00 50, 00 Veranstaltungen mit Bestuhlung und Foyerbewirtung wie Theater, Tanz/Ballett/ Konzerte, Lesungen, Vorträge, Dia/Filmvorführungen, etc. Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) ab 600 Besucher 400-599 Besucher 200-399 Besucher unter 200 Besucher EUR EUR EUR EUR 500, 00 450, 00 350, 00 250, 00 Auswärtige Veranstalter ab 600 Besucher 400-599 Besucher 200-399 Besucher unter 200 Besucher EUR EUR EUR EUR 700, 00 600, 00 500, 00 350, 00 -2Foyer (ohne Saalbenützung) Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) EUR 150, 00 Andere Veranstalter EUR 250, 00 Die Mietpreise sind für eine Benützungsdauer von 5 Stunden berechnet. Bei einer längeren Nutzung wird pro angefangener Stunde ein Zuschlag von 20 % des Mietpreises berechnet. Schulveranstaltungen, Vernissagen, Ausstellungen, Verkaufsveranstaltungen (bewirtet oder unbewirtet) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Veranstalter für einen Tag für jeden weiteren Tag EUR EUR 200, 00 100, 00 Auswärtige Veranstalter für einen Tag für jeden weiteren Tag EUR EUR 350, 00 90, 00 Foyer (ohne Saalbenützung) Wolfurter Veranstalter für einen Tag für jeden weiteren Tag EUR EUR 100, 00 40, 00 Auswärtige Veranstalter für einen Tag für jeden weiteren Tag EUR EUR 150, 00 70, 00 Es zählen nur die Tage, an denen die Ausstellung geöffnet ist oder eine Veranstaltung stattfindet. Für Ausstellungen über einen längeren Zeitraum, die andere Veranstaltungen zulassen, sind Sondervereinbarungen möglich. -3Tagungen, Seminare und Konferenzen, Versammlungen, Jahrehauptversammlungen von Landesverbänden und Vereinen, Mode- und Leistungsschauen (bewirtet oder unbewirtet) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Vereine EUR 250, 00 Landesverbände und auswärtige Vereine EUR 450, 00 Wolfurter Firmen und Institutionen EUR 400, 00 Auswärtige Firmen und Institutionen EUR 500, 00 Foyer (ohne Saalbenützung) Wolfurter Vereine EUR 120, 00 Landesverbände und auswärtige Vereine EUR 180, 00 Wolfurter Firmen und Institutionen EUR 160, 00 Auswärtige Firmen und Institutionen EUR 250, 00 Hochzeiten, Betriebsfeiern, etc. Gesamter Saal mit Bühne EUR 380, 00 Foyer alleine EUR 170, 00 Haustechnik Die Technikerkosten je Stunde betragen EUR 30, 00 und sind mit dem Techniker direkt zu verrechnen. Die vorhandenen Ton-, Licht- und Bildgeräte sind im Mietpreis enthalten. Extern entstehende Kosten (Internet, etc.) werden aufwandsgemäß verrechnet. Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass mindestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ein schriftlicher Regieplan mit nachstehenden Angaben Herrn Metzler vorzulegen ist: Aufführungen, Probezeiten, Zeitplan der Veranstaltung, Technikerhelfer, Rechnungsadresse. Die Anzahl der eingesetzten Techniker wird mit Herrn Metzler vereinbart. -4- Proben 4 Stunden frei jede weitere Stunde (ohne Techniker) EUR 40, 00 Brandwache (Feuerwehr) Der Bürgermeister entscheidet, bei welchen Veranstaltungen eine Brandwache und in welcher Personalstärke notwendig ist. Die Kosten der Brandwache werden über den Vermieter abgerechnet. Die Kosten betragen Montag - Freitag, 7.00 - 19.00 Uhr, für alle Veranstalter EUR 12, - pro Mann und Stunde. In der restlichen Zeit EUR 8, - für Ortsvereine und EUR 12, - für auswärtige Veranstalter pro Mann und Stunde. Müllentsorgung Pro m³ Müll der vom Vermieter entsorgt werden muss wird ein Betrag von EUR 20, 00 verrechnet. Die Veranstalter werden gebeten darauf zu achten, dass möglichst wenig Müll entsteht. Die Entsorgung bei der Müllinsel ist nicht gestattet. Anmeldung – Info - Veranstaltungsservice Marktgemeinde Wolfurt, Frau Manuela Bundschuh Tel. 05574/6840-26, FAX 05574/6840-826, E-Mail: manuela.bundschuh@wolfurt.at Saalbetreuung/Haustechnik Ludwig Metzler Tel. 0664/4413528, Fax 05574/71280 E-Mail: ludwig.metzler@vol.at Gastronomie Herbert Lässer Tel. 05574/87588, Fax 05574/87588-10, mobil 0664/3085999 Miet-, Haus- und Benützungsordnung 1. Der Veranstalter (Mieter) trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf einer Veranstaltung. Er hat alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, sowie die ordnungsbehördlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften zu beachten. Jegliches Hantieren mit offenem Feuer (Bühnenblitze, Raucheffekte, Tischdekorationen etc.) ist nur nach vorheriger Absprache mit der Feuerwehr und der Saalleitung erlaubt. 2. Für Veranstaltungen, die nach 01.00 Uhr enden, muss durch den Veranstalter bei der Gemeinde ein Antrag auf Sperrstundenverlängerung eingebracht werden. 3. Der Veranstalter übernimmt gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die am Saal und den Nebenräumen selbst oder an deren Einrichtungsgegenständen im Zusammenhang mit der Benützung des Saales entstehen, die volle Haftung. Die Behebung der Schäden wird durch den Vermieter auf Kosten des Veranstalters veranlaßt. 4. Die Bewirtschaftung des Veranstaltungshauses erfolgt ausschließlich durch den Gastronomiepächter. Gastronomische Fragen sind mit dem Pächter direkt zu klären. Wolfurter Vereine haben die Möglichkeit die Bar selbst zu bewirtschaften. Bei Eigenbewirtung der Bar durch die Wolfurter Vereine ist die Bar gereinigt bis spätestens 15.00 Uhr des Folgetages zu übergeben. Das Getränkelager ist ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt oder nach Absprache mit der Saalleitung zu räumen. 5. Die zulässige Höchstzahl der Besucher beträgt gemäß dem Bestuhlungsplan für: Saal + Galerie bestuhlt: 750 Saal + Galerie betischt: 600 Foyer: 150 Gesamt-Höchstzahl: 1030 Das Auf- und Abstuhlen hat nach dem aufgelegten Bestuhlungsplan und der vom Mieter ausgewählten Variante zu erfolgen. Das Auf- und Abstuhlen erfolgt durch den Vermieter. Ein Abweichen vom Bestuhlungsplan ist nur nach vorheriger Absprache (spätestens eine Woche vor der Veranstaltung) mit der Saalleitung möglich. 6. Bei bestuhlten Veranstaltungen ist das Rauchen im Saal verboten. Das Rauchen ist bei solchen Veranstaltungen nur im Foyer gestattet. Auf der Bühne und in der Regiekanzel ist das Rauchen strengstens untersagt. 7. Den Anordnungen des Aufsichtsdienstes sowie der diensthabenden Feuerwache ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zu strafrechtlichen Verfolgungen führen, als auch dazu, dass dem Veranstalter die Abhaltung künftiger Veranstaltungen durch den Gemeindevorstand untersagt wird. 8. Bei verschiedenen Veranstaltungen kann dem Mieter ein Security- und Parkplatzdienst vorgeschrieben werden. 9. Auf- und Abbau von Dekorationen, Proben und Aufführungen auf der Bühne dürfen nur nach Absprache mit der Saalleitung durchgeführt werden. Jegliches Hantieren mit bühnen- und saaltechnischen Einrichtungen, ohne Beisein eines Regietechnikers bzw. -2der Saalleitung sind untersagt. Nägel, Schrauben, Ösen, Klammern usw. dürfen zur Befestigung von Dekorationen in den Boden, die Wände, in Decken oder Einrichtungsgegenständen nicht eingeschlagen bzw. eingeschraubt werden. Die Gänge und Notausgänge, die Notbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht mit Gegenständen verhängt oder verstellt werden. Aufbauten für Veranstaltungen (Dekorationen, Verpackungsmaterial etc.) sind spätestens bis 12.00 Uhr des folgenden Tages oder nach Terminvereinbarung mit der Saalleitung zu entfernen. 10. Die Kosten für die Brandwache der Freiwilligen Feuerwehr Wolfurt müssen vom Veranstalter getragen werden. Die Rechnungslegung und das Inkasso erfolgt durch den Vermieter. Die Entscheidung ob eine Feuerwache notwendig ist, obliegt dem Bürgermeister. 11. Platzanweiser, Kartenkontrollore, Kassiere etc. müssen vom Veranstalter auf eigene Rechnung gestellt werden. Die Technik wird hauptverantwortlich von der Firma Metzler durchgeführt. Die Kosten sind direkt mit diesem Unternehmen abzurechnen. Die Veranstalter haben nach Absprache mit der Firma Metzler die Möglichkeit, selbst Techniker für die jeweilige Veranstaltung zu stellen. 12. Die Besuchergarderobe wird verpachtet. Pro abgegebenem Garderobestück wird durch den Garderobepächter ein Entgelt eingehoben. Bei geschlossenen Veranstaltungen ist eine Pauschalregelung mit dem Garderobepächter möglich. Schirme und Regenschutzbekleidung sind auf jeden Fall an der Garderobe abzugeben. Der Garderobenpächter nimmt die Foyer-Aufsicht-Erdgeschoss wahr, kontrolliert während einer Veranstaltung die WC-Anlagen, sorgt für die Nachfüllung der Seifenspender und der Papier-Handtuchhalter und meldet der Saalleitung Störungen, sowie allfällige Schäden. Mietordnung: 1. Ein Rechtsanspruch auf die Benützung der Veranstaltungsräumlichkeiten besteht nur im Rahmen des zwischen den früheren Kartellvereinen (Feuerwehr, Bürgermusik und Turnerschaft) und der Marktgemeinde Wolfurt abgeschlossenen Vertrages. Erst ein vom Mieter und Vermieter unterzeichnetes Reservierungsansuchen bindet den Mieter und die Vermieterin. Anmeldung und Reservierungen erfolgen ausschließlich bis spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung. 2. Mit der Unterzeichnung des Reservierungsansuchens anerkennt der Mieter die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung. 3. Der Vermieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn: a) durch die Veranstaltung oder deren Vorbereitungsmaßnahmen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters zu befürchten ist, b) eine geforderte Sicherheitsleistung nicht termingerecht erbracht wird. c) der Nachweis von gesetzlichen Anmeldungen oder Genehmigungen nicht erbracht wird. -3- Ein eventueller Rücktritt von der verbindlich abgeschlossenen Vereinbarung seitens des Mieters ist bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich, wobei der Rücktritt schriftlich zu erfolgen hat. Bei einem Rücktritt bis einen Monat vor der Veranstaltung hat der Mieter 25 % und danach 50 % des vereinbarten Entgeltes zu tragen. 4. Veranstalter ist der Mieter, Untervermietung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Bei aller Werbung für eine Veranstaltung hat der Veranstalter seinen Namen zu tragen. Vom Mieter ist für die betreffende Veranstaltung eine verantwortliche Person namhaft zu machen. 5. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt nach der Gebührenordnung. Bei Zeitabrechnungen erfolgt die Zeiterfassung ab Beginn der Veranstaltung, der Öffnung der Bar bis zur Schließung. 6.) Der Vermieter ist berechtigt eine evt. Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Betrag wird im Einzelfall festgelegt und bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Veranstaltung wieder rückerstattet. 7.) Die Anmeldung der Veranstaltung bei der AKM ist Sache des Mieters. 8.) Erfüllungsort ist Wolfurt. Gerichtsort ist Bregenz. Wenn Sie noch Fragen zum Cubus haben, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktpersonen: Anmeldung – Info - Veranstaltungsservice Marktgemeinde Wolfurt, Frau Manuela Bundschuh Tel. 05574/6840-26, FAX 05574/6840-826, E-Mail: manuela.bundschuh@wolfurt.at Saalbetreuung/Haustechnik Ludwig Metzler Tel. 0664/4413528, Fax 05574/71280 E-Mail: ludwig.metzler@vol.at Gastronomie Herbert Lässer Tel. 05574/87588, Fax 05574/87588-10, mobil 0664/3085999 VEREINSHAUS Bei bewirteten Veranstaltungen kann ein Wolfurter Verein die Bewirtung selbst übernehmen. Alle anderen müssen sich eines Cateringunternehmens bedienen. Dem Vermieter ist mitzuteilen, in welcher Form die Bewirtung bei der Veranstaltung erfolgt. Vor der Veranstaltung: Der Saal und die Galerie ist nach den Angaben des Veranstalters betischt oder bestuhlt. Die Bühnenaufbauten und Dekorationen werden vom Veranstalter aufgestellt. Aufbauten und Dekorationen sind mit dem Hausbetreuer im vor hinein abzusprechen. Bei Bewirtung wird das Geschirr und die Gläser in gereinigtem Zustand übernommen. Nach der Veranstaltung: Die genutzten Räume, sowie die Einrichtungsgegenstände wie Gläser, Geschirr etc. sind dem Vermieter nach der Veranstaltung in gereinigtem Zustand zu übergeben. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, erfolgt ein Zuschlag zu den Mietpreisen der in dieser Auflistung unterhalb der Mietpreise angeführt ist. Bei gröberen Verschmutzungen behält sich der Vermieter die Verrechnung der tatsächlich entstehenden Kosten vor. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Miete des Vereinshauses für Veranstalter. Bei gemischten Veranstaltungen (z.B. Ausstellung in Kombination mit Festveranstaltung mit Eintritt am Abend etc.) wird der Mietpreis im Einzelfall vereinbart. Weitere Bestimmungen entnehmen Sie der Miet- und Benützungsordnung. Unterhaltungsveranstaltungen mit Bewirtung, bei denen Eintritt verlangt wird (z.B. Bälle, Unterhaltungsveranstaltungen etc. angeführte Stunden sind auf einen Tag bezogen) Gesamter Saal mit Bühne und Galerie (Benützung zur eigenen Bewirtung) Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) bis 4 Stunden jede weitere Stunde über 8 Stunden EUR EUR EUR Andere Veranstalter bis 4 Stunden jede weitere Stunde über 8 Stunden EUR EUR EUR 300, 00 50, 00 550, 00 400, 00 60, 00 700, 00 Bar (Benützung zur eigenen Bewirtung) Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) bis 4 Stunden jede weitere Stunde EUR EUR 150, 00 50, 00 Andere Veranstalter bis 4 Stunden jede weitere Stunde EUR EUR 200, 00 60, 00 Zuschlag bei Nichtreinigung durch Veranstalter für Saal und Bar jeweils -2- € 100, 00 Veranstaltungen mit Bestuhlung und Buffetbewirtung wie Theater, Tanz/Ballett/ Konzerte, Lesungen, Vorträge, Dia/Filmvorführungen, etc. Gesamter Saal mit Bühne und Galerie Wolfurter Veranstalter (Ortsvereine) über 200 Besucher 100-199 Besucher bis 99 Besucher EUR EUR EUR 200, 00 170, 00 120, 00 Auswärtige Veranstalter über 200 Besucher 100 – 199 Besucher bis 99 Besucher EUR EUR EUR 280, 00 240, 00 170, 00 Zuschlag bei Nichtreinigung durch Veranstalter € 70, 00 Schulveranstaltungen, Vernissagen, Ausstellungen, Verkaufsveranstaltungen Gesamter Saal mit Bühne und Galerie ohne Bewirtung Wolfurter Veranstalter Auswärtige Veranstalter für einen Tag für jeden weiteren Tag EUR EUR für einen Tag für jeden weiteren Tag EUR EUR 130, 00 70, 00 250, 00 100, 00 Gesamter Saal mit Bühne und Galerie mit Bewirtung Wolfurter Veranstalter für einen Tag für jeden weiteren Tag EUR EUR 250, 00 100, 00 Auswärtige Veranstalter für einen Tag für jeden weiteren Tag EUR EUR 300, 00 120, 00 Es zählen nur die Tage, an denen die Ausstellung geöffnet ist oder eine Veranstaltung stattfindet. Für Ausstellungen über einen längeren Zeitraum, die andere Veranstaltungen zulassen, sind Sondervereinbarungen möglich. Zuschlag bei Nichtreinigung durch Veranstalter -3- € 70, 00 Tagungen, Seminare und Konferenzen, Versammlungen, Jahreshauptversammlungen von Landesverbänden und Vereinen; betischt oder bestuhlt Gesamter Saal mit Bühne und Galerie ohne Bewirtung Wolfurter Vereine EUR 150, 00 Landesverbände und auswärtige Vereine EUR 220, 00 Wolfurter Firmen und Institutionen EUR 200, 00 Auswärtige Firmen und Institutionen EUR 250, 00 Zuschlag bei Nichtreinigung durch Veranstalter € 30, 00 Gesamter Saal mit Bühne und Galerie mit Bewirtung Wolfurter Vereine EUR 200, 00 Landesverbände und auswärtige Vereine EUR 250, 00 Wolfurter Firmen und Institutionen EUR 250, 00 Auswärtige Firmen und Institutionen EUR 300, 00 Zuschlag bei Nichtreinigung durch Veranstalter € 70, 00 Hochzeiten, Betriebsfeiern, etc. Gesamter Saal mit Bühne und Galerie mit Bewirtung Gesamter Saal mit Bühne und Galerie EUR 270, 00 Gesamter Saal mit Bühne, Galerie und Bar EUR 400, 00 Zuschlag für Nichtreinigung durch Veranstalter für Saal und Bar je -4- € 100, 00 Proben 4 Stunden frei (ohne Techniker) jede weitere Stunde € 25, 00 TECHNIK Die Technikerkosten je Stunde betragen EUR 30, 00 und sind mit dem Techniker direkt zu verrechnen. Die vorhandenen Ton-, Licht- und Bildgeräte sind im Mietpreis enthalten. Extern entstehende Kosten (gemietete Technik etc.) werden aufwandsgemäß verrechnet. Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass mindestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ein schriftlicher Regieplan mit nachstehenden Angaben Herrn Metzler vorzulegen ist: Aufführungen, Probezeiten, Zeitplan der Veranstaltung, Technikerhelfer, Rechnungsadresse. Die Anzahl der eingesetzten Techniker wird mit Herrn Metzler vereinbart. Brandwache (Feuerwehr) Der Bürgermeister entscheidet, bei welchen Veranstaltungen eine Brandwache und in welcher Personalstärke notwendig ist. Die Kosten der Brandwache werden über den Vermieter abgerechnet. Die Kosten betragen Montag - Freitag, 7.00 - 19.00 Uhr, für alle Veranstalter EUR 12, - pro Mann und Stunde. In der restlichen Zeit EUR 8, - für Ortsvereine und EUR 12, - für auswärtige Veranstalter pro Mann und Stunde. Müllentsorgung Pro m³ Müll der vom Vermieter entsorgt werden muss wird ein Betrag von EUR 20, 00 verrechnet. Die Veranstalter werden gebeten darauf zu achten, dass möglichst wenig Müll entsteht. Die Entsorgung bei der Müllinsel ist nicht gestattet. Anmeldung – Info - Veranstaltungsservice Marktgemeinde Wolfurt, Frau Manuela Bundschuh Tel. 05574/6840-26, FAX 05574/6840-826, E-Mail: manuela.bundschuh@wolfurt.at Saalbetreuung/Haustechnik Ludwig Metzler Tel. 0664/4413528, Fax 05574/71280 E-Mail: ludwig.metzler@vol.at VEREINSHAUS Miet-, Haus- und Benützungsordnung Haus- und Benützungsordnung 1. Der Veranstalter (Mieter) trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und störungsfreien Ablauf einer Veranstaltung. Er hat alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, sowie die ordnungsbehördlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften zu beachten. Jegliches Hantieren mit offenem Feuer (Bühnenblitze, Raucheffekte, Tischdekorationen etc.) ist nur nach vorheriger Absprache mit der Feuerwehr und dem Saalbetreuer erlaubt. 2. Für Veranstaltungen, die nach 01.00 Uhr enden, muss durch den Veranstalter bei der Gemeinde ein Antrag auf Sperrstundenverlängerung eingebracht werden. 3. Der Veranstalter übernimmt gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die am Saal und den Nebenräumen selbst oder an deren Einrichtungsgegenständen im Zusammenhang mit der Benützung des Saales entstehen, die volle Haftung. Die Behebung der Schäden wird durch den Vermieter auf Kosten des Veranstalters veranlasst. 4. Die Bewirtschaftung des Vereinshauses erfolgt durch den Veranstalter (gemeinnütziger Wolfurter Verein) selbst oder durch ein von ihm zu beauftragendes Cateringunternehmen. Die Benützung der Küche des Buffets und der Einrichtungsgegenstände ist im entsprechenden Mietpreis enthalten und erfolgt auf Gefahr des Veranstalters. Die Übernahme erfolgt in gereinigtem Zustand und ist nach Absprache mit der Saalbetreuung in der Regel bis 17.00 Uhr des Folgetages der Veranstaltung gereinigt dem Saalbetreuer wieder zu übergeben. Das Getränkelager ist ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt oder nach Absprache mit dem Saalbetreuer zu räumen. 5. Die zulässige Höchstzahl Saal + Galerie bestuhlt: Saal + Galerie betischt: Bar: der Besucher beträgt gemäß dem Bestuhlungsplan für: 223 158 120 Das Auf- und Abstuhlen hat nach dem aufgelegten Bestuhlungsplan und der vom Mieter ausgewählten Variante zu erfolgen. Das Auf- und Abstuhlen erfolgt durch den Mieter in Zusammenwirken mit der Hausbetreuung. Ein Abweichen vom Bestuhlungsplan ist nur nach vorheriger Absprache (spätestens eine Woche vor der Veranstaltung) mit dem Saalbetreuer möglich. 6. Bei bestuhlten Veranstaltungen ist während der Aufführungen das Rauchen im Saal verboten. Auf der Bühne ist das Rauchen strengstens untersagt. 7. Den Anordnungen des Aufsichtsdienstes sowie der Dienst habenden Feuerwache ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zu strafrechtlichen Verfolgungen führen, als auch dazu, dass dem Veranstalter die Abhaltung künftiger Veranstaltungen durch den Gemeindevorstand untersagt wird. 8. Bei verschiedenen Veranstaltungen kann dem Mieter ein Security- und Parkplatzdienst vorgeschrieben werden. -29. Auf- und Abbau von Dekorationen, Proben und Aufführungen auf der Bühne dürfen nur nach Absprache mit der Saalbetreuung durchgeführt werden. Jegliches Hantieren mit bühnen- und saaltechnischen Einrichtungen, ohne Weisung des Saalbetreuers oder Technikers, sowie ohne Einschulung ist untersagt. Nägel, Schrauben, Ösen, Klammern usw. dürfen zur Befestigung von Dekorationen in den Boden, die Wände, in Decken oder Einrichtungsgegenständen nicht eingeschlagen bzw. eingeschraubt werden. Es sind ausschließlich die vorhandenen Hacken zu verwenden. Die Gänge und Notausgänge, die Notbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht mit Gegenständen verhängt oder verstellt werden. Aufbauten für Veranstaltungen (Dekorationen, Verpackungsmaterial etc.) sind spätestens bis 17.00 Uhr des folgenden Tages oder nach Terminvereinbarung mit dem Saalbetreuer zu entfernen. 10. Die Kosten für die Brandwache der Freiwilligen Feuerwehr Wolfurt müssen vom Veranstalter getragen werden. Die Rechnungslegung und die Verrechnung erfolgt über den Vermieter. Die Entscheidung ob eine Feuerwache notwendig ist, obliegt dem Bürgermeister. 11. Platzanweiser, Kartenkontrolleure, Kassiere etc. müssen vom Veranstalter auf eigene Rechnung gestellt werden. Die Technik wird hauptverantwortlich von der Firma Metzler durchgeführt. Die Kosten sind direkt mit diesem Unternehmen abzurechnen. Die Veranstalter haben nach Absprache mit der Firma Metzler die Möglichkeit, selbst Techniker für die jeweilige Veranstaltung zu stellen, wobei entsprechende Grundkenntnisse und eine Einschulung auf Kosten des Mieters Voraussetzung sind. 12. Die Besuchergarderobe wird verpachtet. Pro abgegebenem Garderobestück wird durch den Garderobepächter ein Entgelt eingehoben. Bei geschlossenen Veranstaltungen ist eine Pauschalregelung mit dem Garderobepächter möglich. Schirme und Regenschutzbekleidung sind auf jeden Fall an der Garderobe abzugeben. Der Garderobenpächter kontrolliert während einer Veranstaltung die WC-Anlagen, sorgt für die Nachfüllung der Seifenspender und der PapierHandtuchhalter und meldet dem Saalbetreuer Störungen, sowie allfällige Schäden. Mietordnung: 1. Ein Rechtsanspruch auf die Benützung der Veranstaltungsräumlichkeiten besteht grundsätzlich nicht. 2. Erst ein vom Mieter ausgefülltes und unterzeichnetes Reservierungsansuchen und die Annahmebestätigung bindet den Mieter und die Vermieterin. Anmeldung und Reservierungen erfolgen ausschließlich bis spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung. 3. Mit der Unterzeichnung des Reservierungsansuchens anerkennt der Mieter die Bestimmungen dieser Miet- und Benutzungsordnung. 4.) Der Vermieter ist berechtigt eine evt. Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Betrag wird im Einzelfall festgelegt und bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Veranstaltung wieder rückerstattet. -35. Der Vermieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn: a) durch die Veranstaltung oder deren Vorbereitungsmaßnahmen eine Störung der öf- fentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters zu befürchten ist, b) eine geforderte Sicherheitsleistung nicht termingerecht erbracht wird. c) der Nachweis von gesetzlichen Anmeldungen oder Genehmigungen nicht erbracht wird. Ein eventueller Rücktritt von der verbindlich abgeschlossenen Vereinbarung seitens des Mieters ist bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich, wobei der Rücktritt schriftlich zu erfolgen hat. Bei einem Rücktritt bis einen Monat vor der Veranstaltung hat der Mieter 25 % und danach 50 % des vereinbarten Entgeltes zu tragen. 6. Veranstalter ist der Mieter, Untervermietung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Bei aller Werbung für eine Veranstaltung hat der Veranstalter seinen Namen zu tragen. Vom Mieter ist für die betreffende Veranstaltung eine verantwortliche Person namhaft zu machen. 7. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt nach der Gebührenordnung. Bei Zeitabrechnungen erfolgt die Zeiterfassung ab Beginn der Veranstaltung, der Öffnung der Bar oder des Foyers bis zur Schließung. 8. Die Anmeldung der Veranstaltung bei der AKM ist Sache des Mieters. 9. Erfüllungsort ist Wolfurt. Gerichtsort ist Bregenz. VEREINSHAUS KONTAKT Wenn Sie noch Fragen zum Vereinshaus haben, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktpersonen: Verwaltung: Marktgemeinde Wolfurt, Frau Manuela Bundschuh Tel. 05574/6840-26, FAX 05574/6840-826, E-Mail: manuela.bundschuh@wolfurt.at Saalbetreuung/Haustechnik Ludwig Metzler Tel. 0664/4413528, Fax 05574/71280 E-Mail: ludwig.metzler@vol.at Fair Steuern Öffentliche Dienstleistungen sind finanzierbar RESOLUTION der GEMEINDEVERTRETUNG von WOLFURT Für ein gerechtes Steuersystem! Die Gemeinde ist der unmittelbare Lebensraum aller Bürgerinnen und Bürger. Leistungsstarke Gemeinden sichern ein lebenswertes Umfeld und Lebensqualität. Es wird Gemeinden aber immer schwerer gemacht, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Freier Kapitalverkehr und globaler Steuerwettbewerb haben bewirkt, dass die wirtschaftlich Leistungsfähigsten immer weniger Steuern zahlen. Durch die sinkende Besteuerung von Vermögen und Gewinnen entgehen dem Staat Österreich jedes Jahr Einnahmen in Milliardenhöhe. Diese Steuerausfälle machen es den Gemeinden immer schwerer, die Grundversorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten: die Investitionen in soziale Sicherheit, Spitäler, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel, Straßen und andere Infrastruktur bleiben auf der Strecke. Wenn alle gerecht zum Steueraufkommen beitrügen, wären öffentliche Dienstleistungen in Zeiten wachsender Wirtschaft leicht finanzierbar, es könnte auch weiterhin für alle eine angemessene Lebensqualität sichergestellt werden. Wir fordern daher die Österreichische Bundesregierung und die Landesregierungen auf, sich für ein gerechteres Steuersystem einzusetzen. Ein gerechtes Steuersystem bedeutet für uns: - die angemessene Besteuerung von Vermögen - das Beenden des Steuerwettlaufs in der EU - die Abschaffung der Steuerprivilegien von (eigennützigen) Privatstiftungen - die steuerliche Gleichbehandlung von Arbeits- und Kapitaleinkommen