19710401_GVE012

Dateigröße 84 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 14:42
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1971-04-01
Erscheinungsdatum 1971-04-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 1. April 1971 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 12. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 22 Gemeindevertreter, der Ersatzmann S. Bargehr sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer. Entschuldigt: GV. Armin Sohm und GV. R. Brauchle Beginn: 20:00 Uhr Mitteilungen: a) Die Gemeindevertretungsfraktion der FPÖ hat am 31.3.1971 einen Vorschlag für die Ergänzungswahl in den Gemeindevorstand eingereicht. Die Wahl wird bei der nächsten Gemeindevertretungssitzung stattfinden. b) Gewerbescheinausstellungen: Armin Wächter, Unterhub 11, Handelsagentur; Rosmarie Rohner, Achstr. 41, Gast- u. Schankgewerbe c) Gewerbeverpachtungen: Restaurant Romy an Hans Joachim Olonczik, Achstr. 41 d) Gewerbescheinlöschungen: Anna Köb, Kraftfahrzeug-Wasch- und Pflegedienst, Dornbirnerstraße e) Das Bundesministerium für Verkehr hat den Landeshauptmann von Vorarlberg mit der Entscheidung über den von der Gemeinde Wolfurt eingebrachten Wiederaufnahmeantrag in Sachen Güter- und Zugsbildebahnhof Wolfurt betraut. f) Das Kommunique über die am 18.3.1971 in Wolfurt durchgeführte Aussprache von Mitgliedern der Gemeindevorstände der 8, von der Führung der Autobahn im Räume Bregenz betroffenen Gemeinden, wird zur Kenntnis gebracht. 2. Änderung des Kaufvertrages Gemeinde Wolfurt/Textilfabrik Roylon: Der Änderung des im Sinne des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 27. November 1969 abgefassten Kaufvertrages, wonach die Käuferin nunmehr mit dem Wortlaut prot. Firma ROYLON Textilfabrik J. u. G. Kunert Gesellschaft m.b.H., Wolfurt, Achstr. 42 bezeichnet ist, wird zugestimmt. - 2 - 3. Nominierung der Mitglieder in den Abwasserverband Hofsteig: In die Mitgliederversammlung des Wasserverbandes Hofsteig werden entsandt: a) Mitglieder: Bürgermeister H. Waibel Vizebürgermeister O. Gratt GR. S. Heim GV. L. Böhler b) Ersatzleute: GV. GV. GV. GV. R. H. L. E. 4. Stellungnahme zu Berufungen: Fitz Schwärzler Gmeiner Kögl Wegen Befangenheit nimmt der Bürgermeister an der Beschlußfassung nicht teil, den Vorsitz übernimmt Vizebürgermeister Otto Gratt. a) Die Berufung der Fa. F. Greiter, Lauterach gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 5.11.1970, Zl. 153-0/1970 wird abgewiesen und die Verpflichtung zur Entfernung der an der Nordseite des Hauses Unterlinden Nr. 5 in Wolfurt angebrachten zwei Werbetafeln bestätigt. b) Die Berufung der Fa. Weidner-Werbung, Wien gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 11.12.1970, Zl. 153-0/1970 wird abgewiesen und die Verpflichtung zur Entfernung der an der Nordseite des Hauses Dornbirnerstr. Nr. 11 in Wolfurt abgebrachten Werbetafel bestätigt. c) Die Berufung der Fa. Weidner-Werbung, Wien gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 11.11.1970, Zl. 153-0/1970 wird abgewiesen und die Verpflichtung zur Entfernung der an der Südseite des Hauses Hofsteigstraße Nr. 31 in Wolfurt angebrachten Werbetafel bestätigt. (mit 22 Stimmen gegen die Stimme von G. Köb) 5. Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung: Gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 39 LB0, für das auf Gp. 487/2 zur Errichtung geplante Eigentumswohnhaus mit Erdgeschoß und 3 Obergeschoßen wird kein Einwand erhoben. Der Bewilligungswerber ist jedoch darauf aufmerksam zu machen, daß das Baugrundstück kanalisationsmäßig nicht erschlossen ist. Sobald eine Kanalisation erstellt ist, ist an diese anzuschließen, ohne daß jedoch wegen zwischenzeitlich erstellten Kläranlagen und Sickergruben eine Berechtigung für einen ermäßigten Tarif abgeleitet werden kann. (einstimmig) 6. Ansuchen um Erteilung einer Bauabstandsnachsicht: Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt. - 3 - Vergaben für die neue Hauptschule: Für die neue Hauptschule werden folgende Lieferungen und Leistungen vergeben: a) Pflästererarbeiten an Fa. CH. Kohler, Bregenz zum Angebot vom 4.2.1971. (einstimmig) b) Asphaltarbeiten an Fa. Wilhelm & Mayer, Götzis zum Angebot vom 8.2.1971. (einstimmig) c) Gärtnerische Arbeiten an Fa. Ingo Bohle, Dornbirn zum Angebot vom 6.2.1971. (einstimmig) d) Erstellung der Sprung- und Laufbahnen an Fa. Prenn & Co. Wien zum Angebot vom 17.2.1971. (einstimmig) e) Malerarbeiten an Fa. H. Brückner, Bregenz zum Angebot vom 11.3.1971. (einstimmig) f) Bauschreinerarbeiten an Fa. G. Böhler, Schwarzach, zum Angebot vom 30.3.1971. (einstimmig) g) Türen an Fa. R. Gasser, Wolfurt zum Angebot vom 30.3.1971. (einstimmig) h) Dewetonwandverkleidungen an Fa. Gebr. Berchtold, Wolfurt zum Angebot vom 30.3.1971. (einstimmig) i) Turnhallendecke an Fa. H. Böhler, Wolfurt zum Angebot vom 30.3.1971. (einstimmig) j) Podeste im Physiksaal an Fa. Gebr. Berchtold, Wolfurt zum Angebot vom 30.3.1971. (einstimmig) k) Einrichtung der Turnhalle an Fa. K. Troy, Egg. (einstimmig) l) Verblendungsmauerwerk in der Turnhalle an Fa. W. Rhomberg, Bregenz zum Angebot vom 10.3.1971. (einstimmig) m) Trennwände und Türen in den WCs an Fa. R. Brauchle, Wolfurt zum Angebot vom 29.3.1971. (einstimmig) n) Schlosserarbeiten an Fa. L. Ladurner, Wolfurt zum Angebot vom 29.3.1971. (einstimmig) o) Zwei Spezialtore an Fa. A. Amann, Götzis zum Angebot vom 24.3.1971. (einstimmig) p) Jalousien an Fa. H. Dertnig, Innsbruck zum Angebot vom 29.3.1971. (1 Gegenstimme) q) Schulmöbel für 1 Klassenzimmer an Fa. Vereinigte Schulmöbelfabriken, Tauberbischofsheim. (einstimmig) 8. Indexberichtigung der Kanal- und Wasserbezugsgebühren: Ausgelöst durch die erforderliche Angleichung der Wasser-und Kanalgebührensätze an den gestiegenen Baukostenindex werden folgende Änderungen von Verordnungen vorgenommen; a) § 7 Kanalgebührenordnung: (1) Als Instandhaltungs- und Wartungskostenbeitrag sind bei Abwasseranlagen gemäß § 1 (1) der Kanalordnung der Gemeinde Wolfurt Kanalbenützungsgebühren in Höhe der jeweiligen Wasserbezugsmindestgebühren (Wasser-Geb.0. § 5 (3)) zu entrichten. - 4 - Von Abnehmern mit Gewerbe-, Industrie- oder sonstigen Produktionsbetrieben erhöht sich bei Wasserbezügen zwischen 125 und 500 m3 pro Vierteljahr die Gebühr auf das Doppelte und bei Wasserbezügen zwischen 501 und 1.000 m3 pro Vierteljahr auf das Dreifache. b) § 6 Wassergebührenordnung: (1) Die Wasserbezugsgebühren betragen 2, -- S pro m3. (2) Die Mindestgebühren betragen pro Vierteljahr: a) b) c) d) Wohnungen bis 2 Räume und Küche größere Wohnungen S Stallungen ohne Hausanschluß gewerbliche Betriebe S 45, -60, -- S S 45, -60, -- (3) Die Wassergebühren werden, soweit sie nicht als Mindestgebühren gemäß Abs. (2) erhoben werden, vierteljährlich durch Ablesen der Wasserzähler ermittelt. c) § 7 Wassergebührenordnung: Wassermesser Für die kostenlose Beistellung, Eichung und Instandhaltung der Wassermeßeinrichtungen wird die folgende vierteljährliche Zählermiete eingehoben: 3 m3/h Wassermesser S 5-7 m3/h Wassermesser S 20 m3/h Wassermesser S 18, -30, -36, -- 9. A) Grundkauf/Option Gemeinde: H. und I. Waibel: Wegen Befangenheit des Bürgermeisters findet die Behandlung dieses Punktes unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Otto Gratt statt. Die Gemeinde Wolfurt erwirbt von M. Zehrer, Wolfurt, Wälderstr. 8 die Bp. 179 mit 406 m2 und die Gp. 1247/1 mit 1837 m2 für öffentliche Zwecke. Die Bezahlung haben die außerbücherlichen Besitzer H. und I. Waibel, Wolfurt, Kellaweg 14 übernommen. Diese erhalten dafür von der Gemeinde Wolfurt als Ersatzleistung primär eine Teilfläche mit 2776 m2 aus den Gp. 1153 und 1154, vorausgesetzt, daß im Zuge der geplanten Neutrassierung der Wälderstraße eine Grundzusammenlegung und Neuaufteilung bis 31.12.1972 zustande kommt, andernfalls eine Teilfläche mit 2776 m2 aus der Bp. 36 und Gp. 833. Die Abstimmung erfolgte schriftlich (diese Entscheidung wurde mit 3 Gegenstimme getroffen) mit 14 gegen 8 Stimmen. 10. Erlassung einer Verordnung über die Bezüge des Bürgermeisters und der Mitglieder des Gemeindevorstandes: Wegen Befangenheit des Bürgermeisters findet die Behandlung dieses Punktes vorerst unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Otto Gratt statt. Dieser beantragt, den Tagesordnungspunkt zu teilen in a) Regelung der Bezüge des Bürgermeisters und b) Festsetzung einer Entschädigung für die Mitglieder des Gemeindevorstandes, was einstimmig angenommen wird. - 5 - a) Die Verordnung vom 20.3.1967, womit die Bezüge des Bürgermeisters geregelt wurden, wird außer Kraft gesetzt und mit Wirkung vom 1.4.1971 eine neue Verordnung erlassen. b) Ober gemeinsamen Antrag von Vizebürgermeister Otto Gratt, GR. Hubert Mohr und GR. " Siegfried Heim wird die weitere Behandlung dieses Punktes mit 13 gegen 10 Stimmen abgesetzt. Zuvor hatten diese mit aller Entschiedenheit erklärt, ihre Funktionen weiterhin nur ehrenamtlich ausüben zu wollen. 11. Allfälliges: - Schluß der Sitzung um 0:40 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: