19730118_GVE032

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:41
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1973-01-18
Erscheinungsdatum 1973-01-18
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 18. Jänner 1973 stattgefundene 32. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bgm. H. Waibel Schriftführer: Gemeindesekretär A. Geiger Entschuldigt abwesend: Vizebgm. O. Gratt, GV. A. Lingenhel, GV. H. Jaworsky, GV. H. Trieb, GV. H. Schertler, GV. N. Vonach Anwesende Ersatzmitgl.: W. Schwärzler, H. Wiedenbauer, K. Rohner, A. Schertler und K. Juen Ort: Sitzungssaal Beginn: 20:00 Uhr Im Dringlichkeitswege wird mit Zustimmung aller Gemeindevertreter die Tagesordnung wie folgt erweitert: 3. Stellungnahme zum Bürgermeisterpensionsgesetz Andererseits wird bei einer Gegenstimme der Punkt 3. "Allfälliges" von der Tagesordnung abgesetzt. Tagesordnung 1. Vorlage des Voranschlages für die Gemeinde Wolfurt für das Jahr 1973 2. Stellungnahme zur Wasserwirtschaftsfondsdarlehens-Zusicherung an den Wasserverband Hofsteig 3. Stellungnahme zum Bürgermeisterpensionsgesetz Erledigung Zu 1. Der Bürgermeister als Finanzreferent erläutert in den Grundzügen den vom Gemeindevorstand erstellten Voranschlag der Gemeinde Wolfurt für das Jahr 1973. Das Gemeindebudget für 1973 wird alsdann gruppenweise durchberaten und nach 49 Debattenbeiträgen (jene des Vorsitzenden nicht einberechnet) werden die folgenden Beschlüsse gefasst: a) Der GemeindeVoranschlag für das Jahr 1973 wird wie folgt festgestellt: Einnahmen der Erfolgsgebarung S 25.185.200, — Einnahmen der Vermögensgebarung S 1.235.000, — Gesamteinnahmen S 26.420.200, — Ausgaben der Erfolgsgebarung S 23.920.500, — Ausgaben der Vermögensgebarung S 2.499.700, — _______________ Gesamtausgaben (einstimmig) S 26.420.200, — - 2 - b) Die Gebührensätze für den Besuch der Musikschule betragen: Einzelstunde S 140, -- Gruppenstunde 3 4 5 6 á 2 Schüler S 90, -S 80, -S 70, -S 70, -S 70, -- c) Der Elternbeitrag für den Kindergartenbesuch wird mit S 32, 40 pro Monat festgelegt. (3 Gegenstimmen) d) Die Gästetaxe wird pro Nächtigung mit S 2, — festgelegt. (einstimmig) e) Die Fremdenverkehrsförderungsbeiträge werden mit 10.000 Punkten á S 4, -- festgelegt. (einstimmig) f) Die Gebühr für die Benützung der Totenkapelle beträgt S 130, -(einstimmig) g) Für die Beistellung des Leichenwagens ist eine Gebühr von S 130, — zu entrichten. (einstimmig) h) Die übrigen gemeindlichen Steuern und Abgaben werden für das Jahr 1973 in der bisherigen Höhe, unter Berücksichtigung der Indexbindung, beibehalten, bzw. festgelegt (einstimmig) i) Als Gemeindebeitrag werden in den Landeswohnbaufonds für das Jahr 1973 S 288.000, — einbezahlt. (einstimmig) j) Dem Kartell christl. Vereine wird ein zinsloses Darlehen von S 300.000, — unter Bedingungen gewährt. (einstimmig) k) Der Gegenwert für einen Säuglingspaketgutschein wird mit S 250, — neu festgesetzt. (einstimmig) 2. Die Gemeinde Wolfurt verpflichtet sich im Sinne des § 10 Abs. 2, WBF.Ges. in der Fassung der Novelle 1958, für die Rückzahlung samt Zinsen und Verzugszinsen des vom Wasserwirtschaftsfonds dem Wasserverband Hofsteig zum Bau einer Kanalisationsanlage gewährten Darlehens in der Höhe von S 19.250.000, — für den jeweils auf die Gemeinde Wolfurt entfallenden Anteil - derzeit 19% - somit für S 3.675.500, als Bürge zu haften. Sollte jedoch, was zu erwarten ist, demnächst die Laufzeit von WFWDarlehen von 20 auf 50 Jahre verlängert werden, gilt die Verpflichtung bzw. Zustimmung nur für ein längerfristiges Darlehen als gegeben. (einstimmig) - 3 - 3. Bezüglich des vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Bürgermeisterpensionsgesetz wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. Schluß der Sitzung; 23:45 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: