19691127_GVE059

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 14:47
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1969-11-27
Erscheinungsdatum 1969-11-27
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Inhalt des Dokuments

- 1 Protokoll über die am Donnerstag, den 27. November 1969 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 59. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 18 Gemeindevertreter, die Ersatzleute E. Eberle, J. Stadler und H. Bieringer sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer Entschuldigt: Vizebgm. Dr. R. Hinteregger, GR. R. Fitz, die GV. H. Schwarz, A. Sohm, A. Schertler und E. Sander Beginn: 20:00 Uhr Vor Eingang in die Tagesordnung gedenkt der Bürgermeister des am 21.11.1969 verstorbenen GV. Josef Zwickle. Die Gemeindevertretung widmet dem Verewigten eine Minute stillen Gedenkens. Tagesordnung 1. Mitteilungen: a) Laut Schreiben vom 26.11.1969 der Gemeindevertretungsfraktion der ÖVP tritt die Nachfolge für den verstorbenen GV. Josef Zwickle in allen innegehabten Funktionen der Ersatzmann Martin Höfle an. b) Aus Veranlassung heraus wird festgestellt, daß Mitglieder des Gemeindevorstandes auch wichtige überörtliche Funktionen ausüben: GR. H. Mohr, Vorsitzender des Aufsichtsrates des Vorarlberger Raiffeisenverbandes Vizebgm. Dr. R. Hinteregger, Vizepräsident des Vorarlberger Harmoniebundes GR. O. Gratt, Vizepräsident der Vlbg. Turnerschaft c) An der Schutzimpfung gegen Grippe haben sich 93 Personen beteiligt. d) Ein Bericht über die Probleme der Schneeräumung wird zur Kenntnis gebracht. e) Gewerbescheinausstellungen: Nr. Rist, Bucherstr. 4, Handel mit Elektrogeräten; Bruno Bischof, St.Antoniusweg 15, Mietwagengewerbe erweitert auf 5 Omnibusse:; Fa. Bader (E. Madlener), Grenzstraße 22, Handel mit Papier und Schreibwaren. f) Gewerbescheinlöschung: M. Heidinger, Flurstraße 30, Handel mit kosmetischen Artikeln. g) Am 1.12.1969 wird die Enteignungsverhandlung betreffend Grundabtretung von Johann Bösch zum Ausbau der Lerchenstraße stattfinden. - 2 - h) Der UNIMOG ist nunmehr, nachdem es gelungen ist, die geforderte Preiserhöhung wieder rückgängig zu machen, geliefert worden. 2. Dienstpostenplatt 1970: Der Dienstpostenplan für das Jahr 1970 wird einstimmig genehmigt; Er umfaßt je einen Beamtenposten der Gruppe B V und C I, zwei Vertragsbedienstetenposten der Gruppe c 1 und drei Vertragsbedienstetenposten der Gruppe d 1. 3. Bericht über die Musikschule: Die Behandlung dieses Punktes wird auf die nächste Sitzung vertagt. 4. Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 39 LBO. (Ludwig Mennel): Dem Ansuchen von L. Mennel, Immobilien, Bregenz, um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 39 LBO. zur Errichtung eines vierten Obergeschosses bei der auf Gp. 431 geplanten zweiten Wohnungsanlage wird zugestimmt, nachdem der Antragsteller einer kostenlosen Abtretung des für eine Omnibushaltestelle benötigten Grundes zugestimmt hat. 5. Bauabstandsnachsichtsansuchen (Fa. Roylon): Dem Ansuchen der Fa. Roylon um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 5, 00 m zur Gp. 410/82 aus Anlaß der Errichtung einer weiteren Betriebsstätte auf Gp. 410/81 wird bewilligt. (einstimmig) 6. Berufungen gegen die Vorschreibung von Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen: Folgenden Berufungen gegen die Vorschreibung von Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen für 1970 wird vollinhaltlich stattgegeben: a) Georg Mohr, Wolfurt, Bucherstraße 31 b) Österr. Unilever Ges.m.b.H. Wien I, Schenkensch.8-10 7. Grundkaufsansuchen (Fa. Roylon): Der Fa. Textilfabrik Roylon, J. & G. Kunert, Wolfurt, werden die Gp. 410/5 mit 12.015 m2 zu Betriebserweiterungen und die Gp. 410/79 mit 1.60M- m2 zur freien Verbauung unter folgenden Bedingungen zum Preise von S 220, — pro m2 verkauft: a) Der Kaufpreis beträgt S 220, — per m2; er ist zu einem Drittel bei grundbücherlicher Durchführung, einem Drittel sechs Monate später und das letzte Drittel weitere neun Monate später zu entrichten. - 3 - b) Sämtliche Nebenkosten, Gebühren und Steuern hat die Käuferin zu tragen. c) Mit der industriellen Verbauung ist innerhalb von drei Jahren zu beginnen. d) Der Gemeinde Wolfurt ist ein Wiederkaufsrecht einzuräumen, u.zw. für die östliche Hälfte der Gp. 410/5 bis zur erfolgten Verbauung und für die westliche Hälfte unbeschränkt. e) Die Gp. 410/7 9 ist binnen 10 Jahren zu verbauen, ansonsten der Gemeinde Wolfurt das Rückkaufrecht zusteht. Die Gp. 3357 (Straße) im Ausmaß von 454 m2 wird kostenlos der Fa. Textilfabrik Roylon übereignet, wenn diese im Einvernehmen mit der Fa. Pawag und nach den von der Gemeinde zur Verfügung zu stellenden Planunterlagen im Bereiche der Grenze zwischen den Gp. 410/81 und 410/82 eine vollwertige Ersatzstraße errichtet. (einstimmig) 8. Allfälliges: a) GV. S. Heim regt an, dafür Sorge zu tragen, daß an der Hauptschule Wolfurt Maschinschreibunterricht erteilt werden kann. b) Verschiedene Anfragen (Erfüllung der Bedingung im Zusammenhang mit der nichtgewährten Bauabstandsnachsicht Dr. Franz Hinteregger, Fahrrecht auf Gp. 3266/1, Gehrecht Dammstraße/Achwuhrgebiet und Planung Hauptschule) werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung in Vormerk genommen. Schluß der Sitzung um 22:45 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: