19710309_GVE011

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:50
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1971-03-09
Erscheinungsdatum 1971-03-09
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 9. März 1971 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 11. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 20 Gemeindevertreter, die Ersatzleute G. Böhler, Dr. N. Kohler, S. Bargehr und E. Wüstner. Entschuldigt: GR. R. Brauchie, GV. R. Fitz, GV. H. Jaworski GV. J. Hölzlsauer. Beginn: 20:00 Uhr 1. Mitteilungen: a) GR. Remigius Brauchle hat mit Schreiben vom 9.3.1971 seine Funktion als Gemeinderat zurückgelegt. b) Auf Grund des Untersuchungsbefundes des Institutes für Hygiene und Mikrobiologie in Innsbruck vom 1.2.1971 ist das Trinkwasser des Gemeindewasserwerkes hygienisch einwandfrei. c) Bei der Musterung des Jahrganges 1952 waren von 31 Stellungspflichtigen 20 tauglich, 7 tauglich ohne Waffe, 2 untauglich und 2 vorübergehend untauglich. d) Im Vorstellungsverfahren von K. u. K. Martin gegen den Bescheid vom 16.9.1970, Zl. 153-9/1970 wurde der Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeinde Wolfurt zurückverwiesen. e) Gewerbescheinausstellungen: Zänkert Erich, Kühlmaschinenmechaniker, A. Loackerstraße 8; Helmut Gasser, Erdbewegungsarbeiten, Kies-, Sand-, u. Schottergewinnung sowie Güterbeförderung mit 1 LKW, Im Wida 14; Manfred Nagel, Maschinstricker, Hofsteigstraße 10; f) Gewerbescheinlöschungen: Rudolf Gasser, Möbelhandel, Neudorfstraße 1 Paul Rohner, Sauna, Inselstraße 11 2. Verfügung des Gemeindevorstandes gemäß § 54 (3) GG.: Der gemäß § 54 (3) GG. gefasste Beschluß des Gemeindevorstandes vom 2.3.1971, wonach nunmehr die gesamte nach den Grundablösungen für den Güterbahnhof und für die Senderstraße noch verbleibende Restfläche der Gp. 1774 von Frau Magdalena Hinteregger, Bregenz, Dorf Rieden 11 um den Preis von S 39, -- per m2 gekauft wird, wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig) - 2 - Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtages: Hinsichtlich der vom Vbg. Landtag als nicht dringlich beschlossenen Novelle zum Landwirtschaftskammergesetz wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. (einstimmig) 3. Satzungen "Wasserverband Hofsteig": Die Satzungen des Wasserverbandes Hofsteig werden, so wie sie vom Verhandlungskomitee ausgearbeitet wurden, genehmigt. (einstimmig) 5. Grundkauf/Option Gemeinde Wolfurt; H. und I. Waibel: Die Beschlußfassung über diesen Punkt wird auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt. (2 Gegenstimmen) 6. Ansuchen um Grundsteuerzahlungsbefreiung: a) Das Ansuchen von Arthur und Hilde Böhler, Bucherstraße 29a um Nachlaß einer Grundsteuernachverrechnung wird abgelehnt. (einstimmig) b) Das Ansuchen von Rudolf Sartory, Eulentobel, um Nachlaß einer GrundSteuernachverrechnung wird abgelehnt, (einstimmig) 7. Berufung gegen ablehnenden Bescheid (P. Rohner): Die Berufung des Paul Rohner, Bützestraße 39 gegen den Bescheid des Gemeindeamtes Wolfurt vom 12.2.1971 betreffend die sofortige Räumung von mit Gastarbeitern überbelegten Zimmern, die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen in krasser Weise zuwiderlaufen, wird abgelehnt und der Bescheid vollinhaltlich bestätigt. (einstimmig) 8. Flußbauliche Maßnahme (Oberer Schlattgraben): Der flußbaulichen Kleinmaßnahme (Behebung von Hochwasserschäden) des Landeswasserbauamtes am Oberen Schlattgraben wird zugestimmt und die Verpflichtung übernommen, 1/3 des Interessenbeitrages aus Gemeindemitteln zu übernehmen, insoweit diese Arbeiten Wolfurt betreffen. (einstimmig) - 3 - Fotogrammetrische Auswertung des Gemeindegebietes: Die fotogrammetrische Auswertung des besiedelten Teiles Gemeindegebietes wird dem Ingenieurkonsulent für das Vermessungswesen Dr. Dipl. R. Zech, Feldkirch im Sinne des Angebotes vom 27. Februar 1971 übertragen. Vorerst ist jedoch nur der Abschnitt I auszuwerten. (einstimmig) 10. Bauabstandsnachsichtsansuchen (Firma Pawag): Das Ansuchen der Firma Pawag um die Bewilligung einer Bauabstandsnachsicht auf 0, 50 m zur Dammstraße aus Anlaß der Errichtung einer Einfriedungsmauer mit dahinter liegenden Lagerbehältern auf Gp. 410/82 wird bewilligt. (einstimmig) 11. Anfälliges: - Schluß der Sitzung um 0:30 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: