19560223_GVE011

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:49
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1956-02-23
Erscheinungsdatum 1956-02-23
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Inhalt des Dokuments

- 1 Protokoll Über die am 23. Peber 1956 im Schulhaus unter dem Vorsitz des Bürgermeisters abgehaltene 11. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 21 Gemeindevertreter und die Ersatzleute O. Huemer und H. Albinger Entschuldigt: Ing. P. Gmeiner, Dr. H. Mohr und A. Schertler Beginn: 20.05 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Das Protokoll der 10. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen: a) GR. Dr. Hermann Mohr hat aus beruflichen Gründen mit Schreiben vom 31.1.1956 seine Punktion als Gemeindevertreter zurückgelegt. Dies nimmt der Bürgermeister zum Anlass, den in letzter Zeit ausgeschiedenen Gemeindevertretern Eduard Böhler und Dr. Hermann Mohr den Dank für die langjährige Mitarbeit auszusprechen. b) Das Gemeindeamt Bildstein hat mit Schreiben vom 18.2.1956 das Gemeindeamt Wolfurt gebeten, die Möglichkeit der Verlegung der Rutzenbergstrasse beim Anwesen des Mart. Schertler zu überprüfen. c) Bezüglich der Bützegrabenödtfnung hat der Bürgermeister mit dem Anrainer Chemelli gesprochen, wobei grundsätzliche Übereinstimmung erzielt wurde. Eine endgültige Regelung kann aber erst nach Klärung der Eigentumsverhältnisse getroffen werden. d) Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat Bürgermeister Alf. Gunz zum Beirat für die Verwaltung des Bezirksfürsorgeverbandes Bregenz bestellt. e) Ein Schreiben der Vereinigung der SOS Kinderdörfer Innsbruck wird zur Kenntnis gebracht. f) Ein Schreiben der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft, Dornbirn, bezüglich Aufschliessung des Siedlungsgrundes im Moosmahd wird verlesen. g) Auf Grund der Rohreinbrüche in der Lauteracherstrasse wurde ein 100 cm Rohr der Fa. Hilti an die Materialprüfungsstelle bei der Bundesgewerbeschule in Innsbruck zur Prüfung auf Scheiteldruckfestigkeit eingesandt. Das Ergebnis zeigte, dass das Rohr nicht der bestellten I. Qualität entsprach. Die Prüfung über die Kornzusammensetzung, durchgeführt bei den Vorarlberger Illwerken, entsprach hingegen vollauf. h) Die bisher durchgeführten Grundablösungsverhandlungen an der Bützeund Lauteracherstrasse sind bis auf wenige Ausnahmen, die noch keiner Klärung zugeführt werden konnten, günstig verlaufen. Den Grundbesitzern wird für deren Verständnis und der Grundablösungskommission für aufopfernde Tätigkeit der Dank - 2 - ausgesprochen. Die in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob ein eventueller Verzicht auf den Bau eines Gehsteiges neuerdings beraten werden soll, wird einstimmig verneint. i) Der für die Dorfplatzbeleuchtung vorgesehene Leuchtkörper, Fabrikat Siemens, wird frühestens im Monat März 1956 lieferbar sein. k) Die Siedler an der Dammstrasse haben an das Gemeindeamt ein Schreiben gerichtet, wonach sie sich am Ausbau der Dammstrasse durch legen der von der Gemeinde bereitzustellenden Rollierungssteine beteiligen wollen. 1) Für den Teilverbauungsplan der Wälderstrasse sind drei Varianten ausgearbeitet worden, wobei bis auf einen Anrainer alle daran Beteiligten sich für die Variante III ausgesprochen haben. m) Auch sollen die Einwendungen gegen den Verbauungsplan für das Oberfeld nunmehr bereinigt worden sein. 3. Vergebung der Arbeiten am Doktorhaus: Die Ausführung der Maurerarbeiten beim Umbau des Doktorhauses wird an den günstigsten Offerenten, Fa. P. A. Schwerzler, Lauterach vergeben. Eine Baukostensumme kann nicht ermittelt werden, da sich das Offert lediglich auf Leistungseinheitspreise bezieht. 4. Bestätigung des Ortsfeuerwehrkommandos: Die Bestellung von Alois Bellmann jun. zum Kommandanten der Ortsfeuerwehr und von Adolf Fehle zum Stellvertreter wird bestätigt. 5. Grundtrennungsansuchen: Das Ansuchen des A. Brauchle, Wolfurt auf Unterteilung der im Eigentum der Brüder Remigius und Rudolf Brauchle stehenden Gp. 1175 in die Gp. 1175/1 und 1175/2 nach dem Teilungsplane des Dipl. Ing. Kainberger, Bregenz vom 5.1.1956 wird bewilligt. 6. Änderung der Anschlussbedingungen - Wasserwerk: Es wird beschlossen, die Anschlussbedingungen an das Gemeindewasserwerk dahingehend zu ändern, dass für die Installation ausser jutierten Stahlrohren auch anerkannte Plastikrohre verwendet werden dürfen. Für diesen Fall ist die Zustimmung des Wasserwerkes an die Bedingung zu knüpfen, dass elektrische Erdungen nicht an die Wasserleitung gelegt werden dürfen, sondern dass eigene Erdleitungen nach den Vorschriften des ÖVE. zu installieren sind. Weiters soll, um die Unterbrechung einer an die Wasserleitung angeschlossenen Erdung beim Ausbau des Wasserzählers zu vermeiden, von der Gemeinde auf Kosten der Hausbesitzer der Wasserzähler galvanisch überbrückt werden. 7. Ansuchen um Erweiterung der Strassenbeleuchtung: Das Ansuchen der Fa. Doppelmayr & Sohn auf Erstellung einer Strassenlampe zwischen Rickenbachbrücke und Mühlestrasse wird unter der Voraussetzung bewilligt, dass der Gemeinde dadurch keinerlei Kosten der Installation erwachsen dürfen. - 3 - 18. Anschaffung von Gedenktafeln am Kriegerdenkmal: Es wird beschlossen, zu Ehren der Gefallenen und Vermissten des zweiten Weltkrieges geeignete Gedenktafel für das Kriegerdenkmal anzuschaffen und diesbezügliche Offerte einzuholen. 9. Leichenwagenrenovierung - Kleider für Personal: Es wird beschlossen, für das Leichenbestattungspersonal Lodenmäntel und Kopfbedeckungen anzuschaffen, wobei die daraus erwachsenden Kosten je zur Hälfte von der Pfarrkirchenverwaltung und von der Gemeinde zu tragen sind. Die Anschaffung wird dem Friedhofkomitee übertragen. 10. Ansuchen Friedenswerk - Spende: Dem Vorarlberger Friedenswerk, Landesleitung Bregenz wird eine Spende von S 100, —- bewilligt. 11. Schlattgrabenprojekt: Über Ersuchen der Gemeinde Schwarzach wird beschlossen, dass sich die Gemeinde Wolfurt am Ausbau des Schlattgrabens von der Einmündung in die Minderach bis zum Geländebruch beim Anwesen Hammerer - Hetzer, Schwarzach, nach dem vorliegenden Projekt des Landeswasserbauamtes Bregenz mit 40% beteiligt. Da die voraussichtlichen Kosten S 200.000, — betragen, errechnet sich der Anteil der Gemeinde Wolfurt mit S 80.000, —. Diese Mittel werden wie folgt getragen: 60% Beitrag des Landes...................... S 48.000, — 10% Beitrag des Bundes...................... S 8.000, — 25% Beitrag der Gemeinde..................... S 20.000, — 25% Beitrag der Anlieger im Einzugsgebiet... S 4.000, — Der Gemeindebeitrag in Höhe von S 20.000, — kann erst im Rechnungsjahr 1957 flüssig gemacht werden. 12. Strassenbenennung: Die Benennung der Strassen in den Siedlungen im Moosmahd wird vertagt. 13. Grundablöse Bundesstrasse: Die Behandlung dieses Punktes wird vertagt. Die Gemeinde Wolfurt hat bedingt durch die Lage der Bundesstrasse an deren Verbreiterung wenig Interesse und wird eine Grundablöse nur dann übernehmen, wenn sich das Land bereit erklärt, als Gegenleistung die verkehrsgefährdenden Engpässe an der oberen Durchzugsstrasse in den nächsten Jahren zu beseitigen. 14. Regulierung Wälderstrasse - Teilverbauungsplan: lach eingehender Beratung über die drei vorliegenden Regulierungspläne für die Begradigung der Wälderstrasse und nach Verlesung der Verhandlungsschrift der Interessentenbesprechung vom 11.2.1956 wird beschlossen, die Wälderstrasse nach der Variante III der von Dipl. Ing. Kaufmann und Dipl. Ing. Kainberger ausgearbeiteten Regulierungspläne ausbauen zu lassen. Um die aufsichtsbehördliche Genehmigung als Teilverbauungsplan ist anzusuchen. - 4 - 16. Allfälliges: a) Die Wahl des 3. Gemeinderates wird als dringlich auf die Tagesordnung gesetzt. Über Vorschlag der Fraktion der Unpolitischen Wählerschaft wird Willi Köb einstimmig zum dritten Gemeinderat gewählt. b) Dem Antag des GV. Martin Höfle auf Bevorschussung eines Schuldbetrages der Wassergenossenschaft, Schwarzach - Rickenbach in Höhe von S 5.000, — wird in Anbetracht der bereits beschlossenen Auflösung der Genossenschaft und Bildung einer Konkurrenz zwischen den Gemeinden Wolfurt, Schwarzach und Dornbirn wird die Dringlichkeit zuerkannt. Es wird beschlossen, der Wassergenossenschaft einen Betrag von S 5.000, — aus Gemeindemitteln zu bevorschussen. c) Das Ansuchen des Alois Bösch. Wolfurt - Achstrasse 49, auf Bestätigung des Lokalbedarfes für die Erteilung einer Frächterkonzession mittels einem LKW wird die Dringlichkeit zuerkannt und der Lokalbedarf bestätigt. 17. Schluss der Sitzung um 0:10 Uhr.