19541103_GVE044

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:53
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1954-11-03
Erscheinungsdatum 1954-11-03
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Inhalt des Dokuments

- 1 Protokoll über die am 3. November 1954 um 20.00 Uhr unter dem Vorsitz des Bürgermeisters im Schulhaus abgehaltene 44. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 14 Gemeindevertreter Entschuldigt: B. Böhler, J. Gasser, J. Greussing, H. Guldenschuh, E. Lenz, J. Rohner und A. Schertler; 1. Das Protokoll der 43. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters: a) Ein Schreiben des Landeswasserbauamtes Bregenz Zl. 5211-56/2.23 vom 20. Oktober 1954 bezüglich Beteiligung der Gemeinde Wolfurt an der Fortsetzung der Regulierungsarbeiten an der Minderach wird verlesen. b) Das Wasserbauamt wünscht das Aushauen des grösseren Gebüsches am Damm des Rickenbaches und der Schwarzach. Die Wassergenossenschaft hat die erforderliche1 Ausschreibung dieser Arbeit bereits vorgenommen. c) Das Projekt der Kanalisierung von Wolfurt liegt nunmehr vor. Die Anberaumung der Wasserrechtsverhandlung durch die Bezirkshauptmannschaft muss aber noch bis zur Klärung der Einleitungsmöglichkeit in die bestehende Anlage der Gemeinde Lauterach zurückgestellt werden. 3. a) Es wird beschlossen, laut Teilungsplan des Dipl. Ing. Fussenegger, Bregenz ZL. 128/53 vom 30.7.1954 von der Wegparzelle Gp. 3311 ein Teilstück von j 151 m2 und von der Wasserparzelle Gp. 3350 zwei Teilstücke im Ausmass von 28 m2 und 1 m2 abzutrennen und diese dem Privateigentum der Gemeinde Wolfurt einzuverleiben. b) Das Ansuchen der Wwe. Anna Böhler, Wolfurt - Dornbirnerstrasse 10 wegen Abtrennung eines Bauplatzes für deren Tochter Juliane Brauchle von der Grundparzelle 1626/1 wird einstimmig bewilligt. 4. In Abänderung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20.7.1954 wird beschlossen, im Zusammenhang mit einer Flurbereinigung am Frickenescherweg die laut Punkt 3 a) dieses Protokolles von den Grundparzellen 3311 und 3350 abgetrennten Teilstücke im Ausmass von 151, 28 und 1 m2, zusammen also 180 m2, an Herrn Dr. FritzSchindler, Wolfurt Schlossgasse 10 gegen eine Anerkennungsgebühr von S 1, — pro m2 zu verkaufen. 5. Die Behandlung dieses Punktes wird vertagt, weil im Kanalisations- und Trinkwasserabkommen mit der Gemeinde Lauterach zufolge erweiterter Forderungen der Gemeinde Lauterach keine Einigung erzielt werden konnte. 6. Den VKW wird zur Errichtung einer Trafostation auf der Gp. 410/72 zur Gp. 410/71 eine Bauabstandsnachsicht auf 3 Meter gewährt. - 2 - 7. Zur Leistung einer Dienstbarkeit für die VKW zu Lasten der der Gemeinde gehörenden Gp. 410/4, KG. Wolfurt wird auf dem in der Sitzung vom 20.7.1954 gefassten Beschluss beharrt. Somit fordert die Gemeinde für das Bau- und Bestockungsverbot auf rund 8, 4 ar landwirtschaftlichen Grundes eine Entschädigung von S 3.000, -—. 8. Der im Feber 1951 vom Gemeinderat ausgearbeitete Entwurf der Wassergebührenordnung der Gemeinde Wolfurt wird, soweit nicht inzwischen erweiterte Teilbestimmungen genehmigt wurden, zum Beschluss erhöben. 9. Auf Grund eines Antrages der Geschw. Müller, zur Krone Wolfurt. wird beschlossen, an der der Gemeinde gehörenden Waldparzelle Gp. 2622, &. G. Wolfurt eine Flurbereinigung durchzuführen. Ein 240 m2 grosser, in die, Besitzungen der Geschw. Müller hineinragender schmaler Grundstücksteil soll von der Gp. 2622 abgetrennt und den Genannten zum Preis von S 1, — verkauft werden. 10. Mit folgenden, demnächst durchzuführenden Arbeiten soll der Schulhauserweiterungsbau abgeschlossen werden: a) Schrankwand und Tische im Sitzungszimmer b) Schrank in der Gemeindekanzlei c) Asphaltierung des Torplatzes zum Südeingang 11. Der Antrag des Bauausschusses auf Erlassung von besonderen Vorschriften für Verbauungen an der unteren und oberen Durchzugsstrasse wird zurückgestellt. 12. Folgende Ansuchen um Erteilung des Mietautogewerbes mit Standort Wolfurt werden befürwortet: a) Walter Künz, Riezlern 136 b) Josef Böhler, Wolfurt - Dornbirnerstrasse 4 13. Dem Antrag des Lehrkörpers auf Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Schulbetrieb wird die Dringlichkeit zuerkannt und beschlossen, bei der Bundesländerversicherung 9 Lehrpersonen, 1 Schulwart und 1 Hund bei einer Jahresprämie von S 261, 10 gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht zu versichern. 14. Allfälliges: Es wird Klage geführt, dass die St. Antone - Strasse zufolge der von der Gemeinde Lauterach wegen Bauarbeiten gesperrten Verbindungsstrasse nach Lauterach sehr stark beschädigt worden ist. 15. Schluss der Sitzung um 22.15 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: