19550119_GVE046

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:56
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1955-01-19
Erscheinungsdatum 1955-01-19
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am 19. Jänner 1955 um 20.00 Uhr im Schulhaus unter dem Vorsitz des Bürgermeisters abgehaltene 46. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 14 Gemeindevertreter Entsch.: E. Böhler, Dipl. Ing. A. Fischer, J. Gasser, E. Lenz, M. Meusburger, J. Rohner und A. Schertler A. öffentliche Sitzung: 1). Das Protokoll der 45. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters: a) Die Feuerwehralarmsirene ist eingebaut worden, allerdings hatte die erste Probebetätigung nicht den gewünschten Erfolg in Bezug auf die Hörweite. b) Die Vergebung der Schreinerarbeiten in den Kanzleien an den Schreinermeister Franz Walser, Rankweil zum Angebot von S 36.400, — im Sinne des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 3.11.1954 wird zur Kenntnis genommen. b) Die Anfertigung der Trennwände in den Pissoirs ist der Gewerbeschule Bregenz übertragen worden. d) Bezüglich der Deckung der Telefonkosten für die Krankenschwestern hat man sich mit dem Krankenpflegeverein dahingehend geeinigt, dass die Gemeinde die Installationskosten und der Krankenpflegeverein die Telefongebühren übernimmt. e) Die Wohnbaracke ist beim Amt der Vorarlberger Landesregierung gekauft worden. Zimmermeister Eduard Böhler wurde beauftragt, den Abtransport der jetzt noch im Weidachlager stehenden Baracke zu übernehmen. 3. Der Revisionsbericht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 18.11.1954 über die Einschau in die Kassa- und Finanzgebarung der Gemeinde Wolfurt wurde vollinhaltlich verlesen und ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 4. Zufolge der zu erwartenden Erhöhung des Gehaltes für den Waldaufseher wird beschlossen, die Forstaufsichtsumlage für das Jahr 1955 von 8% auf 10% des Einheitswertes zu erhöhen. 5. Gemäss § 1, Abs. 4 des Gemeindegetränkesteuergesetzes, LGBl. 27/1954, wird beschlossen, bei der endgeltlichen Abgabe von Getränken an den Letztverbraucher mit Ausnahme von Bier, Speiseeis und allen alkoholfreien Getränken eine Getränkesteuer in Höhe von 10% einzuheben. 6. Der vom Finanzausschuss erstellte Voranschlag für das Jahr 1955 wird in den Einzelheiten durchbesprochen und ohne Abänderung wie folgt genehmigt: - 2 - Summe der erfolgsmässigen Einnahmen..... S 1.680.190, -Summe der erfolgsmässigen Ausgaben...... S 2.266.290, -Es verbleibt ein Abgang von..............S 586.100, -Dazu kommen vermögenswirksame Ausgaben...S 93.900, -Der sich ergebende Fehlbetrag von....... S 680.000, -ist durch Aufnahme eines Darlehens bei der LAWK, durch Entnahme aus Kanalisationsrücklagen und durch Entnahme aus Kassabeständen gedeckt, sodass der Voranschlag 1955 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je S 2.360.190, — ausgeglichen abschliesst. Die grösste Ausgabenpost ist mit S 1.573.970, — für den Bau der Kanalisation festgelegt. Die Zuschläge zu den Steuern wurden in der gleichen Höhe wie in den Vorjahren belassen. Folgende Gemeindeverwaltungsabgaben, soweit diese nicht in der Verwaltungsabgabenordnung 1954, LGBl. 38/1954 einheitlich festgelegt wurden, sind neu geregelt worden: Bewilligung zur Abhaltung von öffentlichen Tanzunterhaltungen: a) bis 12:00 Uhr nachts: für grosse Säle... S 30, -für kleine Säle... S 20, -b) bis 2.00 Uhr früh: für grosse Säle..... S 70, -für kleine Säle..... S 50, -— e) über diesen Zeitpunkt hinaus: einheitlich S 100, — 7. Die beiden neuerdings zur Begutachtung vorliegenden Ansuchen des Walter Künz, Riezlern, und des Josef Böhler, Wolfurt, bezüglich Erteilung des Mietautogewerbes mit dem Standort Wolfurt werden in folgender Reihenfolge befürwortet: a) Walter Künz, Riezlern b) Josef Böhler, Wolfurt - Dornbirnerstr. 4 Ein Lokalbedarf ist für beide gegeben, zumal sich der eine um die Konzession für einen Kleinomnibus und der andere für einen Taxi bewirbt und überdies in Wolfurt kein Mietautogewerbe ausgeübt wird. 8. Das Grundtrennungsansuchen der Rosa Hinteregger, Wolfurt Oberfeldgasse 2 wegen Abtrennung eines Bauplatzes im Ausmass von 8, 18 ar von der Gp. 830/2 an Hubert und Elsa Mohr, Wolfurt - Bucherstr. 3 wird nach dem vorliegenden Teilungsplan des Dipl. Ing. Kainberger, Bregenz vom 10.12.1954 bewilligt. 9. In der Brüelstrasse, Achstrasse, Lauteracherstrasse und Bahnhofstrasse soll die Strassenbeleuchtung erweitert werden. 10. Dieser Punkt (Feuerwehralarm - Hochfrequenz) wird von der Tagesordnung abgesetzt. - 3 - 12. Allfälliges: a) Dem Antrag des Bürgermeisters in Sachen der Neufestlegung des Sanitätssprengeis wird die Dringlichkeit zuerkannt und folgender Beschluss gefasst: Die Gemeinde Wolfurt ist mit der Änderung der zwei Sanitätssprengel Schwarzach-Wolfurt-Bildstein und Alberschwende-Buch in die drei Sprengel Schwarzach-Bildstein, Wolfurt-Buch und Alberschwende einverstanden. Sollte aber eine Änderung des Sanitatssprengels Alberschwende-Buch nicht in Frage kommen, wird der Beschluss vom 26. April 1954 aufrecht erhalten. b) Seitens des landwirtschaftlichen Ausschusses wird die Grabenöffnungsfrage aufgeworfen. Diesbezüglich soll einerseits ein Angebot vom Tiefbauunternehmer Müller in Schwarzach eingeholt werden, andererseits sollen die Gemeindearbeiter eine Teilstrecke öffnen, damit auf Grund der dabei gemachten Erfahrungen die weiteren Arbeiten im Akkordwege vergeben werden können. c) Es sollen Verhandlungen mit den am Rickenbacher- und Spetenlehernetz angeschlossenen Hausbesitzern geführt werden, damit die Frage der Erhaltung der Hausanschlüsse ein für allemal geklärt und vereinheitlicht wird. 13. Schluss der Sitzung um 23.10 Uhr. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: