20140625_GVE037

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:55
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2014-06-25
Erscheinungsdatum 2014-06-25
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 25. Juni 2014, stattgefundene 37. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführerin: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 16 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Johannes Böhler, Barbara Geißler, Martin Leiter, Peter Lingenhel, Elisabeth Hirsch, DI Simone Burtscher, Alfred Köb, Wolfgang Schwärzler, Andreas Gorbach und Silvia Köb-Gisinger GV Mag. Jürgen Adami, GV DI (FH) Claudius Bereuter, GV Anton Böhler, GV Susanne Ernst (aufgrund der kurzfristig eingelangten Entschuldigung konnte kein Ersatz mehr geladen werden), GV Fatma Kaya, GV Daniela Marent, GV Otmar Meusburger, GV Gerold Mohr, GV Dipl.-Bw. Harald Moosbrugger, GV Hermann Schertler und GV Manfred Schrattenthaler Kultursaal 20.05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Bürgeranfragen Präsentation Energiebericht Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Änderung des Flächenwidmungsplanes a) GST-NR 272/9 (Teilfl.); Stefanelli, Bucher Straße b) GST-NR 2653/3 (Teilfl.); Hörfarter Frickenesch Änderung der Abfall-Abfuhrordnung Grundverkauf GST-NR 1774/3 und 3271/7 (Moosbrugger, Senderstraße) Ortspolizeiliche Verordnung: Uferschutz Bregenzerache (nachträglich einstimmig auf die TO genommen) Genehmigung der Verhandlungsschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.5.2014 Allfälliges Erledigung: zu 1. Keine Anfrage 2. Der Vorsitzende bedankt sich bei DI Johannes Köb und dem e5-Team für das Engagement. Als Novum wurde das e5-Team bei der Vorbereitung der Sonderplanungen zum Musikschulneubau von Beginn an mit eingebunden. Anhand einer PP-Präsentation präsentiert DI Johannes Köb den Energiebericht für das Jahr 2013. Der Wärmeverbrauch wurde durch die Heizgradtage bereinigt. Erfreulich ist, dass die Zunahme des Wärmebedarfs gestoppt werden konnte. Sowohl beim Wärmebedarf wie auch beim Stromverbrauch sind die Schulen und Sporthallen die größten Abnehmer, danach folgen bei der Wärme das Seniorenheim und beim Stromverbrauch die Straßenbeleuchtung. Bedingt durch den Hochwasserschaden ist bei der VS Mähdle ein starker Anstieg bei Wärme- und Stromverbrauch festzustellen, der sich aber nach der Schadensbehebung wieder auf dem Niveau der Vorjahre einpendeln sollte. Bei VS und KG Bütze fallen ein Anstieg beim Wärmebedarf von rund 70% und eine Zunahme beim Stromverbrauch von 23% gegenüber dem langjährigen Durchschnitt auf. Erfreulicherweise zeigen die vom e5-Team zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen in anderen Bereichen bereits Wirkung. So konnte durch einen Tausch der Vorschaltgeräte der Stromverbrauch in der Hofsteigsporthalle um 18% gesenkt werden und jener beim Allgemeinstrom im Haus Schulstraße 12 durch den Tausch der Umwälzpumpe um 32%. Der Umstieg der Energiebuchhaltung auf das Energiecockpit der VKW brachte verschiedene Vorteile. Einerseits wird dadurch eine direkte Datenerfassung durch die Hauswarte möglich, andererseits bietet das Programm eine komfortable grafische Aufbereitung und eine automatische Erstellung des Energieberichtes. An aktuellen Projekten im e5-Team stehen laut DI Johannes Köb die weiteren Umstellungsschritte bei der Energiebuchhaltung, die Begleitung der Planungen beim Musikschulneubau, eine Thermografieaktion 2014/15, die Teilnahme an der Fotovoltaikaktion Hofsteig, die Untersuchung auffälliger Verbrauchszahlen (zB VS Bütze) und steuerungstechnische Optimierungen auf dem Programm. Der Energiebericht wird nach Beantwortung verschiedener Fragen mit einem Dank an DI Johannes Köb und das e5-Team zur Kenntnis genommen. 3. a) b) c) d) e) f) g) Der Vorsitzende bittet die Anwesenden, sich für eine Gedenkminute für die kürzlich verstorbenen Ehrenbürger und Altvorsteher Hubert Waibel sowie Alt-Gemeindesekretär August Geiger zu erheben. Beide haben in ihren Funktionen die Sitzungen der Gemeindevertretung über Jahre und Jahrzehnte geprägt. Der Baubeginn an der L3 führte zu Beginn zu teilweise chaotischen Zuständen auf der oberen Straße. Die getroffenen Sofortmaßnahmen wie LKW-Fahrverbot und 30 kmh-Beschränkung haben nun aber zu einer deutlichen Entspannung der Situation geführt. Entgegen den Befürchtungen halten sich auch die Verspätungen im öffentlichen Verkehr in Grenzen. In den ersten beiden Ferienwochen werden die angekündigten Ortsteilgespräche im Rahmen des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes durchgeführt. Der Vorsitzende ersucht die Fraktionen nochmals um zahlreiche Teilnahme. Ein Dank gilt allen, die an der Vorbereitung der Gespräche mitgewirkt haben. Der Vorsitzende erinnert an den am 29.6. stattfindenden Wolfurter Stundenlauf, bei dem die Gemeinde für die teilnehmenden Mandatare das Nenngeld übernehmen wird. Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Berufungskommission und damit auch die Feststellung, dass es sich bei der Zufahrt zum Alten Schießstand um eine öffentliche Privatstraße handelt, bestätigt. In Vorbereitung der geplanten Umlegung im Gewerbegebiet hat der Gemeindevorstand den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Vorerhebungen und Vorbereitungen an die Fa. RENAT vergeben. Am 29.5. konnte vor großem Publikum der Niedrigseilgarten eröffnet werden. Mit einer gemeinsamen, ehrenamtlichen Aktion verschiedener Beteiligter und großzügiger Unterstützung durch Wolfurter Firmen konnte ein Vorzeigeprojekt umgesetzt werden. h) i) j) k) l) Die Auslieferung der Papiertonnen steht vor dem Abschluss. Dank dem Einsatz der Beteiligten konnten auch für die diversen Probleme gute und maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden. Die Neugestaltung der Gemeindehomepage steht vor der Fertigstellung. Bereits Mitte Juli sollte die neue Website online gehen. Neben einem neuen Erscheinungsbild und verbesserten Suchmöglichkeiten wurde vor allem Augenmerk auf eine Darstellbarkeit auf allen Endgeräten (PC, Tablet, Smartphone) gelegt. Gesetzesentwürfe betreffend eine Änderung des Baugesetzes und eine Änderung des Raumplanungsgesetzes liegen zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. GR Elisabeth Fischer präsentiert eine Broschüre, in welcher die Aktivitäten, die auf Basis des Integrationskonzeptes seit 2011 gesetzt wurden, zusammengefasst sind. Die Broschüre soll auf der neuen Homepage der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Im Rahmen des Netzwerks mehr Sprache findet am 26.6. in der VS Mähdle ein Vortrag von Dr. Kurt Greußing statt. 4. Zu den Landtagsbeschlüssen betreffend 2 Verfassungsgesetze über eine Änderung der Landesverfassung, eine Änderung des Kundmachungsgesetzes, eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes, eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes und eine Änderung des Tiergesundheitsfondsgesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 5. a) Gemäß mehrstimmiger Empfehlung des Ausschusses Dorfentwicklung und Raumplanung wird nach Bericht über die eingelangten Stellungnahmen einem flächengleichen Widmungstausch auf GST-NR 272/9 von Freifläche-Freihaltegebiet und Bau-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 34 m² zugestimmt. Dabei wird die östliche Widmungsgrenze FreiflächeFreihaltegebiet um ca. 1, 85 m nach Westen verschoben und im Gegenzug südlich des Wohngebäudes eine trapezförmige Fläche neu in Bau-Wohngebiet umgewidmet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter b) 5 Gegenstimmen (GRÜNE, SPÖ) Auf GST-NR 2653/2 ist eine Ausweitung der Widmung Freifläche-Landwirtschaft zur Errichtung eines Schweinestalles geplant. Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingelangten Stellungnahmen werden zur Kenntnis gebracht. In diesen wird insbesondere von einer Anrainerin eine Ausweitung der Emissionen durch die geplante Mastschweinehaltung befürchtet. Die Gemeindevertretung stimmt einer Ausweitung der bestehenden Widmung Freifläche-Landwirtschaft um ca. 12 m Richtung Osten zu Lasten von FreiflächeFreihaltegebiet zu. Es wird jedoch festgehalten, dass bei der Durchführung des Bauverfahrens dem Thema Emissionssituation besonderes Augenmerk zu schenken ist. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 1 Gegenstimme (Martin Leiter) 6. Nach Bericht durch GR Robert Hasler wird die Änderung der Abfall-Abfuhrordnung laut Beilage beschlossen Antragsteller: GR Robert Hasler einstimmig 7. Die Marktgemeinde Wolfurt stimmt einer Ausscheidung des GST-NR 3271/7 aus dem öffentlichen Gut und dem Verkauf dieses Grundstückes, sowie des GST-NR 1774/3 zum Preis von EUR 200, -/m² an DI Thomas und Dieter Moosbrugger bzw. die Fa. Moosbrugger Immobilien-Treuhand GmbH & Co KG zu. Da für den Ausbau der Senderstraße noch Flächen benötigt werden, wird die verkaufte Gesamtfläche um ca. 758 m² reduziert. Da auch aus dem GST-NR 1766/1 Flächen benötigt werden, ist weitere Bedingung die Zustimmung der Grundeigentümer des GST-NR 1766/1 zum erforderlichen Grundtausch. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Gemeinde seit Jahren darum bemüht eine Grillstelle im Bereich des Achufers zu erhalten und dadurch verursachten Belastungen auf ein Maß zu beschränken, das für die Anrainer verträglich ist. Der neu eröffnete Niedrigseilgarten wurde gut angenommen, was zu einer Erhöhung der Besucherfrequenz geführt hat. Es ist aber auch ein „Grilltourismus“ aus dem süddeutschen Raum, dem Leiblachtal und dem Oberland feststellbar. Mit den derzeitigen Richtlinien ist die Situation nicht mehr steuerbar, zumal dem eingesetzten Securitydienst die Mittel zur Durchsetzung fehlen. Dadurch ergeben sich Probleme für die Anrainer, sowohl was die Parksituation betrifft, wie auch durch die Belästigung durch Rauch. Es wird klargestellt, dass sich die geplante zeitliche Beschränkung auf das Grillen bezieht. Ein Aufenthalt am Gelände außerhalb der Grillzeiten ist grundsätzlich zulässig, solange die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Nachtruhe etc. eingehalten werden. Nach längerer und intensiv geführter Diskussion in der Themen wie Vereinbarkeit mit dem Integrationskonzept, Beschränkung der Anfahrt auf Fahrräder, Umsetzung der geplanten Verordnung, Müllthemen, etc. besprochen werden, wird eine ortspolizeiliche Verordnung laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 5 Gegenstimmen (GRÜNE, Peter Lingenhel, Andreas Gorbach) 9. Da keine Änderungswünsche vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.5.2014 als genehmigt. 10. a) GV Mag. Michaela Anwander und GV Peter Grebenz bemängeln, dass trotz bereits mehrfach geäußerter Kritik wieder einmal eine Ausschusssitzung so angesetzt wurde, dass sie mit der Fraktionssitzung zusammen fiel. Der Vorsitzende bedauert dies und erklärt, dass dies keinesfalls als Missachtung der Fraktionsarbeit der Oppositionsparteien zu werten sei. b) EM Wolfgang Schwärzler bedankt sich im Namen seiner Mutter für die kürzlich im Bereich Weiherstraße und Sonnenstraße angebrachten Ruhebänke. Schluss der Sitzung: 22:30 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: VERORDNUNG über die Abänderung der Abfall-Abfuhrordnung vom 18.5.1989 in der Fassung vom 7.9.2005 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 25.6.2014 §1 1. Nach § 11 Abs 2 sind die nachstehenden Absätze 2a und 2b einzufügen: 2a. Altpapier ist mit einem Behälter (120/240/770/1.100 Liter Volumen) ab Liegenschaft zu sammeln oder in den beim Gemeindebauhof aufgestellten öffentlichen Papiersammelbehälter einzuwerfen. Bei der Sammlung von Altpapier ab Liegenschaft ist dieses ausnahmslos in den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Sammelbehältern für „Altpapier“ (Papiertonne) an leicht zugänglicher Stelle zur Abfuhr bereitzustellen, dabei gelten sinngemäß auch die Bestimmungen der §§ 6 und 7. 2b. Die Abfuhr der Papiertonne erfolgt 14-tägig bei Wohnanlagen (ab 7 Haushalten), jeweils am Dienstag, 4-wöchentlich bei allen anderen Liegenschaften, jeweils am Dienstag. Siehe dazu auch den Zonenplan, den jeweils aktuellen Abfuhrkalender oder sonstige AbfuhrterminInformationen der Gemeinde. 2. Nach § 12 Abs 1 ist nachstehender Abs 1a einzufügen: 1a. Verpackungsabfälle aus Papier und Pappe können gemeinsam mit dem Altpapier in der Papiertonne ab Liegenschaft erfasst oder in den beim Gemeindebauhof aufgestellten öffentlichen Papiersammelbehälter eingeworfen werden; zusätzliche Trennvorgaben der Gemeinde wie z.B. die separate Erfassung von Verpackungen bzw. Kartonagen am Bauhof sind zu beachten. §2 Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung in Kraft. VERORDNUNG Der Marktgemeinde Wolfurt zum Schutz des Achufers gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.6.2014. Aufgrund des § 18 Abs 1 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 idF 44/2013 wird verordnet: §1 Geltungsbereich 1. Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf das Ufer der Bregenzerache im Bereich zwischen dem entlang der Westseite des GST-NR 409/1 verlaufenden Seitenastes des Wuhrweges (GST-NR 409/12) und der Ostseite des Gemeindebauhofs auf GST-NR 409/14, im Folgenden mit Achufer bezeichnet. Südseitig sind die Flächen mit der Dammstraße (GST-NR 410/32) begrenzt. Das Geltungsgebiet ist in beiliegendem Lageplan eingezeichnet, der als Bestandteil dieser Verordnung gilt. 2. In Gesetzen oder Verordnungen des Bundes oder Landes enthaltene Bestimmungen werden durch diese Verordnung nicht berührt. 3. Behördlich bewilligte Veranstaltungen sind vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen. §2 Allgemeines Das Achufer dient der Wolfurter Bevölkerung sowie Gästen zur Erholung und kann im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Beachtung dieser Verordnung zu diesem Zweck benützt werden. §3 Verbote Es ist verboten, a) Grünflächen mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren; hievon ausgenommen ist das Befahren mit Fahrzeugen, welche der Pflege des Achufers dienen; b) Sträucher ab- oder auszureißen sowie Bäume zu beschädigen; c) das Achufer als Nachtruheplatz zu benützen; d) Schallträger (Radio, Stereoanlagen, Verstärker, etc.) zu verwenden e) ungebührlichen Lärm zu verursachen; ab 22:00 ist jedwede Lärmbelästigung untersagt f) Tiere an Ort und Stelle zu schlachten; g) Feuer zu machen und zu unterhalten, ausgenommen auf der von der Marktgemeinde Wolfurt fix eingerichteten Feuerstelle, zwischen 9:00 Uhr und 22:00 Uhr, soweit das Feuer klein gehalten wird; h) beim Feuer machen und unterhalten nicht ausschließlich trockenes und naturbelassenes Holz bzw. Grillkohle zu verwenden. Es ist auf möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten. (Feuer sind vor Verlassen des Platzes spätestens aber um 22:00 Uhr zu löschen!) i) Grillgeräte (zB Gasgriller, etc.) zu verwenden (ausgenommen die von der Marktgemeinde Wolfurt fix eingerichtete Feuerstelle); j) Produkte, die ein Gefährdungspotential für die Umwelt, Mensch und Tier bilden können, sowie generell Abfälle außerhalb der vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen zurück zu lassen oder zu verbrennen; §4 Anmeldung von Gruppen Gruppen ab inklusive 10 Personen, die die fix eingerichtete Feuerstelle benützen möchten, haben sich zeitgerecht im Vorhinein im Gemeindeamt Wolfurt anzumelden. §5 Verwaltungsübertretung Wer die Bestimmungen der §§ 3 und 4 verletzt begeht eine Verwaltungsübertretung §6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.