19671207_GVE036

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Letzte Änderung 30.05.2021, 14:59
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1967-12-07
Erscheinungsdatum 1967-12-07
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 7. Dezember 1967 unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel im Sitzungssaal abgehaltene 36. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 18 Gemeindevertreter, die Ersatzleute E. Eberle und J. Stadler sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer Entschuldigt: Die GR. H. Herburger und R. Brauchle, die GV. A. Lingenhel, L. Gmeiner, A. Fehle und J. Hölzlsauer Beginn: 20:00 Uhr Nach Dringlichkeitserklärung wird die Tagesordnung wie folgt geändert: 10. Vergabe von Wasserleitungsarbeiten 11. Allfälliges Tagesordnung 1. Mitteilungen: a) Laut Mitteilung der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an Martha Berchtold, Rudolf Schertler, Johann Gasser, Wenzel Hofer, Adolf Fehle, Alois Kuenz und Elfried Kresser Wohnbaudarlehen bewilligt worden, b) Gewerbescheinausstellungen: Eugen Müller, Frickenescherweg, Sticker. c) Gewerbescheinlöschungen: V. Konsumgenossenschaft, Niederlassung Kreuzstraße, Bäcker. 2. Verfügung gem. § 54 Abs. 3 GG: Grundkauf zur Arrondierung des Schulplatzes Bütze: Der Verfügung des Gemeinde vor Standes gemäß § 54 Abs. 3 GG, wonach zum Zwecke der Arrondierung des Schulplatzeb Bütze von Armin Reiner, Lauteracherstr. 6 die Gp.727/2 mit 749 m2 sowie ca. 130 m2 aus der Gp. 727/1 und von Emma Schertler. Lauteracherstraße 6 ca. 880 m2 aus der Gp. 727/5 zum Preise von S 170, — per m2 im Sinne des Vorvertrages vom 20.11.1967 gekauft werden, wird zugestimmt. 3. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen* des Vlbg. Landtages: Hinsichtlich der vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Gesetze a) Grundsteuerbefreiungsgesetznovelle 1967 b) Gesetz über den Wohnbauförderungsbeirat c) Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen Tirol und Vorarlberg d) Gesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. - 2 - 4. Vorlage des Dienstpostenplanes für 1968: a) Der Dienstpostenplan für 1968 wird genehmigt. Dieser umfaßt einen Beamten der Gruppe B, einen Beamten der Gruppe C (derzeit unbesetzt) einen VA. der Gruppe c und 3 VA der Gruppe d. (einstimmig) b) VA. Eduard Mohr wird mit Wirkung vom 1.1.1968 von der Verwendungsgruppe d 2 in d überstellt, (einstimmig) 5. Berufungen gegen die Vorschreibung von Fremdenverkehrförderungsbeiträgen: Bgm. H. Waibel und GV. R. Fitz nehmen wegen Befangenheit an der Beschlußfassung nicht teil. Den Vorsitz übernimmt Vizebgm. Dr. R. Hinteregger. a) Den zwei Berufungen von J. Kaufmann, Wuhrweg und A. Mayrhofer, Wuhrweg gegen die Vorschreibung von Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen wird stattgegeben. (1 Gegenstimme) b) Folgenden Berufungen wird teilweise stattgegeben: P. Heidegger, Neudorfstr. von S 90, -- auf S 60, -- B. Klient Feldeggstraße L. Reiner, Kirchstraße G. Ritter, Lauteracherstr Alf. Rist, Unterhub M. Schwärzler, Tobelgasse (einstimmig) von von von von von S 90, -- auf S 60, -S 60, -- auf S 30, -S 120, -- auf S 90, -S 150, -- auf S 120, -S 120, -- auf S 60, -- c) Folgenden Berufungen wird nicht stattgegeben: Karl Fussenegger, Hofsteigstraße (10 gegen 7 Stimmen) S. Heim, Funkenweg (10 gegen 7 Stimmen) H. Trieb, Brunnengasse (12 gegen 5 Stimmen) F. Gmeiner & Co., Unterlinden (einstimmig) K. Herran, Lauteracherstr. (einstimmig) M. Lanker, Bucherstraße (einstimmig) J. Löffler, Wälderstraße (einstimmig) Pawag, Achstraße (einstimmig) Dr. W. Walser, Achstraße (einstimmig) Roylon, Achstraße (einstimmig) J. Vogel, Wiesenweg (einstimmig) 6. Berufung gegen die Vorschreibung der Forstaufsichtsumlage: Bgm. H. Waibel nimmt wegen Befangenheit an der Beschlußfassung nicht teil. Den Vorsitz hat Vizebgm. Dr. R. Hinteregger. Der Berufung von Hermann Gasser, Lauterach, gegen die Vorschreibung der Forstaufsichtsumlage laut Bescheid vom 1.8.1967 wird stattgegeben und der Gemeindevertretungsbeschluß vom 19.1.1967 aufgehoben. - 3 - Die Einhebung der Forstaufsichtsumlage wird wie folgt neu geregelt: Da die Einhebung der Forstaufsichtsumlage gem. LGBl. Nr. 110/1921 wegen Fehlens einer geeigneten Berechnungsgrundlage nicht möglich ist und außerdem sehr viele Waldparzellen grundsteuermäßig nicht erfaßt sind), soll die Forstaufsichtsumlage auf der Grundlage S 120, pro ha und Jahr vorschußweise erhoben werden. Für die Jahre 1964 bis 1966 ist eine Nachverrechnung vorschußweise auf der Basis S 120, — pro ha und Jahr durchzuführen. Eine endgültige Abrechnung erfolgt nach Schaffung einer neuen Berechnungsgrundlage durch den Vlbg. Landtag. (einstimmig) 7. Ansuchen um Grunderwerb: Das Ansuchen des Armin Meusburger um käufl. Überlassung eines ca. 276 m2 großen Teilstückes aus der Gp. 410/4 wird aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt, (einstimmig) 8. Bauabstandsnachsichtsansuchen: a) Das Ansuchen von Dr. F. Hinteregger, Oberfeldg. 6, um die Erteilung einer totalen Bauabstandsnachsicht zur Gp. 164 aus Anlaß der Errichtung eines Wohnhauses auf Gp. 158/3 wird mit 9 gegen 9 Stimmen abgelehnt, nachdem vorher ein Antrag auf Vertagung mit 5 gegen 13 Stimmen abgelehnt wurde. b) Das Ansuchen von H. Steurer, Butzenbergstr. 29, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 80 m zur Gp. 2582/5 aus Anlaß des Anbaues einer Garage an das bestehende Wohnhaus auf Gp. 2582/4 wird bewilligt, (einstimmig) 9. Protokoll der 35. Gemeindevertretungssitzung: Das Protokoll der 35. Sitzung der Gemeindevertretung wird genehmigt. 10. Vergabe von Wasserleitungsarbeiten: Es ist beabsichtigt, in Eigenregie an der Lorenz-Schertler-Straße eine Wasserleitung in 80 mm Gussrohren und in die Parzelle Brühl, abzweigend von der Brühlstraße beim Hause E. Muxel eine Wasserleitung in 100 mm Gussrohren zu verlegen. Die Lieferung der Rohre und Formstücke wird der Firma J. Pircher, Bregenz, in Auftrag vergeben. Die Erdarbeiten, soweit diese nicht von den Interessenten zu machen sind, werden der Fa. Jos. Gasser, Wolfurt, Im Wida, übertragen. (einstimmig) 11. Allfälliges: Verschiedene Anfragen (Schlüssel für Absperrschieber bei Wasserleitungshausanschlüssen, Versetzen eines Hydranten an der Montfortstraße, Schuttablagerungen im Wald) wenden vom Bürgermeister beantwortet bzw zur Erledigung in Vormerk genommen. Schluß der Sitzung um 23:50 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: