20210310_GVE005

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:52
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2021-03-10
Erscheinungsdatum 2021-03-10
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VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am Mittwoch, den 10.3.2021, stattgefundene 5. SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Vorsitzende/r: Schriftführer/in: Anwesende: Entschuldigt: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 27 Gemeindevertreter sowie Ing. Roman Reiter, Ursula Molitor und Mag. Josef Thaler als Ersatz Ing. Clemens Mohr, Mag. Michaela Anwander, Laurin Burger B.A. Ort: Vereinshaus Beginn: 20:05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung werden die TOPs 3. und 9. von der Tagesordnung abgesetzt und die Tagesordnung in der abgeänderten Fassung genehmigt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig TAGESORDNUNG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Bürgeranfragen Mitteilungen Änderung Ausschussbesetzung Resolutionsantrag „Vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen Phasen des Asylverfahrens und Reform des humanitären Bleiberechts“ (Antrag Grüne) Änderung der Flächenwidmung – Auflage 5.1. Egon Böhler, GST-NR 3676 und 3682, Kesselstraße 5.2. Atrium Bauprojekt GmbH, GST-NR 1016/1, St. Antonius Weg 5.3. Fam. Guldenschuh, GST-NR 1224/1, Frickenescherweg 3 Dienstbarkeitsvereinbarung Radwegverbindung Mähdlestraße/Flotzbachstraße Änderung der energetischen und ökologischen Kriterien für kommunale Grundverkäufe und Baurechtsvergaben Genehmigung der Verhandlungsschrift der 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.01.2021 Allfälliges SEITE 1 VON 9 ERLEDIGUNG 1. Bürgeranfragen Da die Sitzung aufgrund der Corona-Maßnahmen als nichtöffentliche Sitzung abgehalten wird, sind keine Besucher anwesend. 2. Mitteilungen Der Vorsitzende berichtet: 2.1. Leider musste Mag. Michael Fruhmann, der in einem aufwändigen Verfahren zum neuen Gemeindesekretär bestellt wurde, aus gesundheitlichen Gründen sein Amt wieder abgeben und das Dienstverhältnis auflösen. Der Vorsitzend gibt seinem Bedauern dazu Ausdruck, zumal Mag. Fruhmann aus fachlicher, aber auch aus menschlicher Sicht, sehr gut zur Marktgemeinde Wolfurt gepasst hätte. Er wünscht ihm auf diesem Weg eine möglichst rasche Genesung und alles Gute für seine Zukunft. Nunmehr wird eine möglichst rasche Nachbesetzung angestrebt, ohne dabei die qualitativen Ansprüche zu vernachlässigen. Über das Procedere wird derzeit noch beratschlagt. 2.2. Richard Benzer hat in den vergangenen Tagen sein Mandat als Gemeindevertreter und auch seine Funktion als Fraktionsobmann der FPÖ zurückgelegt. Beide Aufgaben übernimmt an seiner Stelle Sylvia Schober, welcher der Vorsitzende mit dem Wunsch auf gute Zusammenarbeit zur Übernahme dieser Aufgaben gratuliert. Der Vorsitzende bedankt sich bei Richard Benzer für die langjährige gute Zusammenarbeit, in welcher sich Richard Benzer stets als fairer und interessierter Partner gezeigt hat. 2.3. Nach einigen Tagen mit keinen Neuinfizierten, weist das Corona-Dashboard wieder 3 Infizierte für Wolfurt aus. 2.4. Die Teststation im Cubus wird sehr gut angenommen, weshalb auch die Testkapazität deutlich erhöht wurde. Ein Dank gilt dem medizinischen Personal, aber auch den mitarbeitenden Bediensteten, die alle zusammen für eine sehr gute Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen. 2.5. Ab 15.3.2020 sind diverse Öffnungsschritte aus dem Lockdown geplant. Leider liegen aber bislang keine näheren Informationen vor. Allerdings ist für 11.3. eine Videokonferenz mit dem Landeshauptmann geplant, bei welcher voraussichtlich nähere Erläuterungen erfolgen werden. 2.6. In den letzten Tagen wurden die Bauarbeiten für Wasserleitungsverlegung und Kanalisationsarbeiten auf dem Schlossbühel gestartet. Die Folgeausschreibungen sind bereits im Laufen. In nächster Zukunft soll auch eine Anrainerinformation zu den geplanten Maßnahmen stattfinden. 2.7. GR Robert Hasler berichtet, dass die Landschaftsreinigung leider Corona bedingt abgesagt werden musste. Grund dafür ist jedoch nicht, wie unglücklich kolportiert, der Entfall der gemeinsamen Jause, sondern generell das Verbot größerer Ansammlungen, da erfahrungsgemäß mit ca. 300 teilnehmenden Personen gerechnet werden darf. Nunmehr soll die Landschaftsreinigung in abgespeckter Form durch Kleingruppen bewerkstelligt werden, wofür es erfreulicherweise ebenfalls schon zahlreiche Anmeldungen gibt. 2.8. GR Dr. Paul Stampfl berichtet über die Holzschlägerungen an der Bregenzerache. Diese werden in einem 6-jährigen Turnus durchgeführt, um die Hochwasserdämme zu entlasten. Die Durchführung erfolgt jeweils mit fachlicher Begleitung durch die Forstabteilung der BH Bregenz und die Abt. Wasserwirtschaft des Landes. Warum auch auf der Landseite des Radweges Schlägerungen durchgeführt wurden wird noch abgeklärt. Informationen zu den Maßnahmen sind im Internet abrufbar. Ein zusätzlicher Bericht in der Wolfurt-Info wird geprüft. SEITE 2 VON 9 3. Änderung Ausschussbesetzung Über Antrag der FPÖ-Fraktion werden nachstehende Änderungen in den Ausschussbesetzungen vorgenommen:  Im Finanzausschuss wird Sylvia Schober anstelle von Richard Benzer Mitglied.  Im Prüfungsausschuss wird Sylvia Schober anstelle von Richard Benzer Vorsitzende.  Im Ehrungsausschuss wird Sylvia Schober anstelle von Richard Benzer Mitglied. einstimmig 4. Resolutionsantrag „Vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen Phasen des Asylverfahrens und Reform des humanitären Bleiberechts“ (Antrag Grüne) Der Resolutionsantrag wird von der Fraktionsvorsitzenden der Grünen vorgestellt. Es geht dabei im Wesentlichen um die beiden Punkte „menschenunwürdige Abschiebung einer Familie im Jänner dieses Jahres“ und „Reform des humanitären Bleiberechts unter Einbindung der Länder“. In der folgenden Diskussion wird neben unterstützenden Wortmeldungen kritisiert, dass im Anlassfall nur die Abschiebung in den Vordergrund gestellt wird, daneben aber verschwiegen werde, dass die abgeschobene Familie trotz mehrerer ablehnender Entscheidungen immer wieder versucht habe, in Österreich ein Bleiberecht zu erwirken. Asyl sollte tatsächlich verfolgten Menschen vorbehalten bleiben. Unisono wird allerdings auch das Problem der lang andauernden Verfahren gesehen. Die Resolution wird – vor allem unter dem Aspekt einer prinzipiellen Botschaft und der Wichtigkeit des Kindeswohls – mehrheitlich wie folgt beschlossen.  Die Wolfurter Gemeindevertretung fordert die Vorarlberger Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesminister für Inneres, dafür einzusetzen, dass das Kindeswohl in allen Phasen des Asylverfahrens und insbesondere in Fällen des humanitären Bleiberechts vorrangig berücksichtigt wird, damit unmenschliche Abschiebungen wie jene in der letzten Januarwoche 2021 in Zukunft vermieden werden können.  Darüber hinaus fordert die Wolfurter Gemeindevertretung die Vorarlberger Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesminister für Inneres, dafür einzusetzen, die Länder – unter Einbindung der betroffenen Gemeinden – im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung mit Instrumenten wie etwa Härtefallkommissionen auszustatten, damit gut integrierten Personen und Familien ein humanitäres Bleiberecht gewährt werden kann. 4 Gegenstimmen (GR Robert Hasler, Ing. Harald Feldmann, Ing. Roman Reiter, Andreas Gorbach) 5. Änderung der Flächenwidmung – Auflage Nachstehende Anträge auf Änderung der Flächenwidmung werden nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden und Vorstellung der zugrundeliegenden Projekte zur Auflage beschlossen: 5.1. Egon Böhler, GST-NR 3676 und 3682, Kesselstraße Die als Freifläche Freihaltegebiet gewidmeten bzw. als Straße ersichtlich gemachten Teilflächen der GST-NR 3676 und 3682 sollen in Baufläche Betriebsgebiet Kategorie II umgewidmet werden, ebenso die derzeit als Baufläche Betriebsgebiet Kategorie II Erwartungsgebiet gewidmeten Teilflächen des GST-NR 3676. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig SEITE 3 VON 9 5.2. Atrium Bauprojekt GmbH, GST-NR 1016/1, St. Antonius Weg Das bisher als Baufläche Wohngebiet Erwartungsgebiet gewidmete GST-NR 1016/1 wird beabsichtigt in Bau-Wohngebiet umzuwidmen. Über Anfrage von Ursula Monitor wird ergänzt, dass die für leistbaren Wohnraum vorgesehenen Objekte sich an den Wohnbauförderungsrichtlinien orientieren werden. Manfred Schrattenthaler kritisiert, dass bei einem ohnehin zu den größten Wohnbauprojekten in Wolfurt zählenden Vorhaben noch zusätzliche Aufwidmungen erfolgen, zumal sich das Vorhaben in einem durch EFH-Strukturen geprägten Umfeld befinde und hätte sich im Vorfeld eine Anrainerhörung gewünscht. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 1 Gegenstimme (Manfred Schrattenthaler) 5.3. Fam. Guldenschuh, GST-NR 1224/1, Frickenescherweg 3 Die derzeit in Form eines Dreiecks in das GST-NR 1224/1 ragende Fehlwidmung Bau-Wohngebiet soll korrigiert und in Freifläche Freihaltegebiet zurückgewidmet werden. Weiters ist beabsichtigt die derzeit bestehende Widmungsgrenze Bau-Wohngebiet um ca. 9 m nach Norden (bisher Freifläche Freihaltegebiet) zu verschieben. GR Paul Stampfl kritisiert bei diesem Vorhalben das Einzementieren eines strukturellen Leerstands (altes Haus Frickenescherweg 3) und parallel dazu eine Neuversiegelung von Flächen. Dies wird in der Diskussion grundsätzlich bejaht, allerdings auch entgegengehalten, dass das Haus Frickenescherweg 3 nicht als Wohnraum geeignet und nicht sanierbar ist. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 6 Gegenstimmen (GRÜNE-Fraktion) 6. Dienstbarkeitsvereinbarung Radwegverbindung Mähdlestraße/Flotzbachstraße Im Jahr 2002 wurde mit dem Sachwalter von Herlinde Schertler ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen, um eine Fuß- und Radwegverbindung (auf GST Nr. 1423/3) zwischen der Lorenz-SchertlerStraße und der Mähdlestraße zu errichten. Diese Dienstbarkeit wurde nicht verbüchert, weil Frau Schertler unter Sachwalterschaft stand. Aufgrund des zwischenzeitigen Ablebens von Frau Schertler ist jetzt die Verbücherung mit den Rechtsnachfolgern von Frau Schertler durchzuführen und daher ein neuer Dienstbarkeitsvertrag – wie im Entwurf vorliegend – abzuschließen. Da es laut Anrainerbeschwerden immer wieder zur Durchfahrt mehrspuriger Fahrzeuge komme, erklärt sich die Gemeinde bereit, bei einer Häufung solcher Vorkommnisse entsprechende Maßnahmen zu setzen. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages betreffend GST-NR 1423/3 samt Löschung der Dienstbarkeiten des Fußsteiges (auf GST Nr. 1423/7 und 1423/3) laut vorliegendem Vertrag zu. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. Änderung der energetischen und ökologischen Kriterien für kommunale Grundverkäufe und Baurechtsvergaben Die Änderung der Richtlinien wird nach Erläuterungen durch GR DI Martin Reis laut Beilage beschlossen. Antragsteller: GR DI Martin Reis einstimmig SEITE 4 VON 9 Eine Anregung von GR Dr. Paul Stampfl, auch leistbares Wohnen bzw. alternative Wohnformen in einen solchen Vorgabenkatalog zu gießen, wird in Vormerk genommen. 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.1.2021 Nachdem keine Änderungsanträge eingebracht werden, gilt das Protokoll in der vorgelegten Form als genehmigt. 9. Allfälliges 9.1. Eine Anfrage von Wolfgang Schwärzler zu Errichter und Betreiber des Sozialzentrums samt Handelszentrum wird vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass die Errichtung durch die VOGEWOSI in Form eines Baurechtes angedacht sei. Als Betreiber ist beim Sozialzentrum eine GmbH mit den Gesellschaftern Gemeinden Wolfurt, Schwarzach und Kennelbach geplant. Beim Handelszentrum finden derzeit gemäß einer Zusage des Vorsitzenden vorrangig Gespräche mit den bisherigen Nahversorgern im Umfeld, Spar und Adeg, statt. 9.2. Die Anfrage, ob im Rahmen der Zentrumsentwicklung auch eine Information an die in Wolfurt ansäßigen Gewerbetreibenden und Dienstleister um Bekanntgabe eines allfälligen Flächenbedarfs und gewünschter Branche angedacht sei beantwortet der Vorsitzende damit, dass die Fa. Schadenbauer speziell auch mit diesen Themen beauftragt sei. Dabei gehören sowohl die Entwicklungen im Dorfzentrum, wie auch jene in Rickenbach zum Betrachtungsspektrum. Zudem wurde eine Fachfirma beauftragt, eine Aussage zur Größenverträglichkeit der Nahversorger zu treffen sowie Versorgungslücken in diversen Sparten zu eruieren. 9.3. Ursula Molitor erkundigt sich, ob Zahlen und Informationen zum Kooperativen Verfahren Dorfzentrum irgendwo abrufbar seien. Dies bejaht der Vorsitzende insofern, dass das Thema in der Dezembersitzung den Mandataren vorgestellt wurde. Am 28.5.2021 ist eine Bürgerinformation zu diesem Thema geplant. 9.4. Laut Manfred Schrattenthaler sei nunmehr die Realisierung der Kontrollplätze an der A14 im Bereich Lauterach/Wolfurt geplant. In diesem Zusammenhang sollte auch nochmals eindrücklich auf das Thema Lärmschutz hingewiesen werden. Im Gemeindeamt sind derzeit lediglich die Baupläne für die Kontrollstelle Lauterach bekannt. 9.5. Mag. Josef Thaler regt an, den Beschluss zur Resolution in der Wolfurt-Info zu veröffentlichen. Der Vorsitzende behält sich die sachliche Prüfung und eine Entscheidung darüber vor. 9.6. Über Anfrage von GR Michael Pompl hält der Vorsitzende fest, dass die aktuelle Gemeindevertretungssitzung zwar aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht öffentlich, aber nicht vertraulich sei. Das Protokoll wird deshalb wie üblich veröffentlicht. 9.7. Ursula Molitor regt an, vom Kleinpark beim Haus Achstraße 1 Fotos zu machen, bevor das Bauprojekt umgesetzt wird. Schluss der Sitzung: 21:35 Der Vorsitzende Der Schriftführer SEITE 5 VON 9 Gemeindemandatar*innen der Grünen und Parteifreien Wolfurt stellen fest: Betreffend vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen Phasen des Asylverfahrens und Reform des humanitären Bleiberechts Am 28. Jänner wurden Schüler*innen und deren Familien, die teilweise in Österreich geboren und aufgewachsen sind, auf unmenschliche Art und Weise aus ihrem Leben gerissen und nach Georgien bzw. Armenien abgeschoben. Alle Betroffenen hatten ihren Lebensmittelpunkt in Österreich, sprachen Deutsch auf MuttersprachenNiveau und hatten kaum mehr Beziehungen zu ihren vermeintlichen Herkunftsstaaten. Sie stellten teilweise mehrere Asylanträge, die allesamt abgelehnt wurden. In den Fällen von zwei Armenierinnen aus Wien wurden noch im Mai 2020 Anträge auf humanitäres Bleiberecht (§ 55 AsylG) gestellt, die jedoch vom BFA nicht bearbeitet wurden. Wie sehr die Familien in Österreich verwurzelt und Teil unserer Gesellschaft waren, zeigten die großen Protestaktionen in den sozialen Medien und vor Ort unmittelbar vor der Abschiebung. An der Kundgebung vor dem Abschiebezentrum für Familien in Wien-Simmering nahmen ca. 160 Personen teil; darunter waren auch Politiker*innen der Grünen, der NEOS, und der SPÖ. Am selben Tag äußerten sich nicht nur zahlreiche Politiker*innen der Grünen, der NEOS und der SPÖ, sondern auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen zu den Fällen. In einer Videobotschaft hielt er fest: „Ich kann und will nicht glauben, dass wir in einem Land leben, wo dies in dieser Form wirklich notwendig ist.“ Er habe in dieser Frage zwar keine formale Zuständigkeit, aber eine klare Haltung und führte aus: „Wir müssen einen Weg des menschlichen, respektvollen Umganges miteinander finden. Gerade, wenn Kinder die Hauptleidtragenden sind. Geben wir dem Wohl von Kindern und Jugendlichen Vorrang.“ Das Innenministerium begründete die Abschiebung der Familien indem es auf höchstgerichtliche Entscheidungen und das Gebot der Rechtsstaatlichkeit verwies („Politik müsse dem Recht folgen“). In allen Entscheidungen sei auch eine Prüfung des Kindeswohls vorgenommen worden. Zuständige Anwält*innen hielten dem entgegen, dass die Kinderrechte und das Wohl des Kindes nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Genau in diesem Punkt besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber und die Vollziehung. Denn die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Kindern betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen ist zwar verfassungsrechtlich verankert (Art. 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern); im Kriterienkatalog zur Beurteilung des Privat- und Familienlebens, der in Fällen des humanitären Bleiberechts nach § 55 AsylG heranzuziehen ist, ist das Wohl des Kindes aber nicht aufgelistet. Auch in der Rechtsprechung des EGMR und der österreichischen Höchstgerichte zu Art. 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) wurde der Vorrang des Kindeswohls bislang wenig beachtet. Dasselbe gilt jedoch schon für das gesamte Asylverfahren, das der Prüfung des humanitären Bleiberechts meist vorangeht. Auch hier wird das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt. Konkreter Handlungsbedarf besteht auch angesichts einer aktuellen Entscheidung des EuGH. In seinem Urteil vom 14.1.2021 hielt der EuGH im Fall einer drohenden Rückführung eines unbegleiteten Asylsuchenden in sein Herkunftsland nämlich fest, dass das Kindeswohl in allen Stadien des Verfahrens vorrangig berücksichtigt und umfassend geprüft werden muss. Der Gerichtshof verwies auf die entsprechende Verpflichtung aus Art. 24 der EU Grundrechte-Charta („Rechte des Kindes“). Die Schlüsse des EuGH sind auch auf das Asylverfahren anzuwenden und gelten für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig davon, ob sie im Familienverbund oder alleine geflüchtet sind. Dieses Urteil soll nun ein weiterer Anlass sein, die österreichische Gesetzgebung und Vollziehung im Hinblick auf die Beachtung des Kindeswohls im Asylverfahren und bei der Gewährung von humanitärem Bleiberecht zu verbessern. SEITE 6 VON 9 Zudem ist dringend eine Reform des humanitären Bleiberechts (§§55 und 56 AsylG) geboten, indem in diesen Verfahren wieder die Länder und Gemeinden in Form von Härtefallkommissionen verpflichtend eingebunden werden. In diesen Verfahren werden vorwiegend menschliche Gesichtspunkte geprüft, wie die Integration der Betroffenen, wie lange sie in Österreich leben, ob sie in die Schule gehen, wie sie in der Gesellschaft vernetzt sind und wie sie sich beruflich und ehrenamtlich engagieren. All das kann von Behörden und privaten Stellen, die möglichst nahe an den Betroffenen sind, besser beurteilt werden als von Bundesbehörden, wie die bewährte Praxis bis 2014 und die enge Kooperation zwischen den Landeshauptleuten, Bürgermeister*innen und privaten Organisationen gezeigt hat. Bis zum Jahr 2014 entschieden die Landeshauptleute (mit Zustimmung des BM.I) über die Gewährung des humanitären Bleiberechts. Seit die Zuständigkeit für die Gewährung des humanitären Bleiberechts an das Innenministerium und somit das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl übergegangen ist, kam es zu zahlreichen Fällen, in denen menschliche Aspekte zu wenig beachtet wurden. Die Gewährung des humanitären Bleiberechts in Härtefällen unter Einbindung von Härtefallkommissionen in den Ländern kann sich besser an den Lebensrealitäten und dem Umfeld der Betroffenen orientieren und die relevanten Umstände in ihre Entscheidung miteinfließen lassen. So sollen Härtefälle, wie die oben beschriebenen in Zukunft vermieden werden. Vor diesem Hintergrund stellen die Grünen Gemeindemandatar*innen folgenden ANTRAG Die Wolfurter Gemeindevertretung möge folgende Resolution beschließen: 1. Die Wolfurter Gemeindevertretung fordert die Vorarlberger Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesminister für Inneres, dafür einzusetzen, dass das Kindeswohl in allen Phasen des Asylverfahrens und insbesondere in Fällen des humanitären Bleiberechts vorrangig berücksichtigt wird, damit unmenschliche Abschiebungen wie jene in der letzten Januarwoche 2021 in Zukunft vermieden werden können. 2. Darüber hinaus fordert die Wolfurter Gemeindevertretung die Vorarlberger Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesminister für Inneres, dafür einzusetzen, die Länder – unter Einbindung der betroffenen Gemeinden – im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung mit Instrumenten wie etwa Härtefallkommissionen auszustatten, damit gut integrierten Personen und Familien ein humanitäres Bleiberecht gewährt werden kann. Unterschrift der Grünen Gemeindemandatar*innen SEITE 7 VON 9 Berücksichtigung von energetischen und ökologischen Standards im Zuge von Bauverfahren sowie Grundverkäufen bzw. Baurechtsvergaben durch die Marktgemeinde Wolfurt Den Umweltzielen des Gemeindeleitbilds folgend und vor dem Hintergrund der Klimaziele von Land Vorarlberg, Republik Österreich und Europäischer Union setzt sich die Marktgemeinde Wolfurt als e5 und Klimabündnisgemeinde ein für eine sparsame Nutzung von Bauland, Energie und Rohstoffen sowie zur Förderung klimaverträglichen Energieversorgung und Mobilität sowie zur Maßnahmen zur KlimawandelAnpassung. Gemeindeverwaltung und Gemeindepolitik werden deshalb beauftragt, im Zuge von Projektvorgesprächen, Baugrundlagenbestimmungen und Bau- und Gewerbeverfahren sowie bei Grundverkäufen und Baurechtsverfahren durch die Marktgemeinde Wolfurt aktiv darauf einzuwirken, dass folgende Themenstellungen Berücksichtigung finden und bei Bedarf bei Grundverkäufen/Baurechtsvergaben vertraglich vereinbart werden:               Verzicht auf fossile Energieträger für Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung Prüfung der Möglichkeit zur Nutzung von Abwärme bzw. zum Anschluss an vorhandene Wärme- und Kältenetze Solare Nutzung von Dach- und Fassadenflächen energiesparende Bauweise (z.B. Niedriegstenergiegebäude, Verwendung energieeffizienter Bauteile, ...) Dach- und/oder ggf. auch Fassadenbegrünung Vermeidung von nicht erforderlichen Bodenversiegelungen und ggf. Rückbau bestehender Versiegelungen Naturnahe Umfeldgestaltung und Bepflanzung, auch zur Vermeidung sommerlicher Überhitzung Errichtung attraktiver Fahrradabstellplätze Einräumung von Geh- und Fahrrechten für Radfahrer und Fußgänger Übernahme von Teilflächen ins öffentliche Eigentum bzw. Abschluss von Dienstbarkeiten zugunsten der Marktgemeinde Wolfurt zwecks Errichtung von Buswartehäuschen, Sitzgelegenheiten in kleinen Grünflächen, Fuß- und Radwegen, etc. Übernahme von Flächen ins Parkraummanagement – Schaffung von mehrfach nutzbaren Parkierungsflächen Bei großen Wohnanlagen: Prüfung der Möglichkeit zur Etablierung eines öffentlichen CarsharingStandorts Bei großen Arbeitsstätten: Erarbeitung eines Konzepts zur Förderung einer gesunden, umwelt- und anrainerschonende Mitarbeitermobilität Bei größeren Baugebieten: Erarbeitung eines Konzepts zur flächensparenden Verkehrserschließung SEITE 8 VON 9 Ausnahmebestimmung: In Ausnahmefällen (z.B. spezielle betriebliche Erfordernisse, besonderes kommunales Interesse, etc.) kann von den oben beschriebenen Anforderungen abgegangen werden. Diese Ausnahmen bedürfen jedoch schlüssiger Begründungen. SEITE 9 VON 9