20210512_GVE006

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Letzte Änderung 30.05.2021, 15:01
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2021-05-12
Erscheinungsdatum 2021-05-12
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VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am Mittwoch, den 12.5.2021, stattgefundene 6. ÖFFENTLICHE SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG Vorsitzende/r: Schriftführer/in: Anwesende: Entschuldigt: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 25 Gemeindevertreter sowie Mag. Dr. Bernt Elsner, Walter Eberle, Ing. Roman Reiter, Sebastian Vonach und Mag. Oliver Natter als Ersatz Mag. Michaela Anwander, Natalie Hehle BSc MA, Ing. Clemens Mohr und Sandra Vergeiner Bed. Ort: Vereinshaus Beginn: 20:05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ein besonderer Gruß gilt dem Leiter der Finanzabteilung Gerald Klocker. Vor Eingang in die Tagesordnung wird diese um die TOPs „12. Einleitung Umwidmungsverfahren GSTNR 3560, Sattlerweg“ und „13. Mission Zero“ erweitert und die Tagesordnung in der abgeänderten Fassung genehmigt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig TAGESORDNUNG 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bürgeranfragen Mitteilungen Abschluss von Raumplanungsverträgen gem § 38a RPG 3.1. Egon Böhler, GST-NR 3676 und 3682, Kesselstraße 3.2. ATRIUM Warger&Fink GmbH, GST-NR 1016/1, St. Antonius Weg 3.3. Fam. Guldenschuh, GST-NR 1224/1, Frickenescherweg Änderung der Flächenwidmung 4.1. Egon Böhler, GST-NR 3676 und 3682, Kesselstraße 4.2. ATRIUM Warger&Fink GmbH, GST-NR 1016/1, St. Antonius Weg 4.3. Fam. Guldenschuh, GST-NR 1224/1, Frickenescherweg Erhöhung der Baunutzungszahl 5.1. Quartier Rickenbach, Baufeld West, , Baufeld Mitte und Baufeld Ost (RICK GmbH und Doppelmayr Immobilien GmbH) 5.2. Errichtung einer Wohnanlage mit 11 WE auf GST NR 190, Bregenzer Straße (Fa. Fussenegger Wohnbau) Festlegen von Tarifen SEITE 1 VON 16 6.1. Kindergarten/Kleinkinderbetreuung 6.2. Musikschule 6.3. Schülerbetreuung 7. Rechnungsabschluss 2020: Gemeindehaushalt und Prüfbericht 8. Umbesetzung von Ausschüssen (GRÜNE) 9. Straßenbenennung 10. Resolution Volksabstimmung über Volksabstimmungsverfahren 11. Auftragsvergabe Schlossgasse - Parkplatz – Ausweichen, Umlegung Flotzbachstraße; Baumeisterarbeiten 12. Einleitung Umwidmungsverfahren GST-NR 3560, Sattlerweg 13. Mission Zero 14. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.3.2021 15. Allfälliges ERLEDIGUNG 1. Bürgeranfragen Es werden keine Bürgeranfragen gestellt. 2. Mitteilungen Der Vorsitzende berichtet: 2.1. Am 17.5.2021 wird der neue Amtsleiter, Dr. Martin Vergeiner, seinen Dienst bei der Marktgemeinde Wolfurt antreten. 2.2. Das Altstoffsammelzentrum Hofsteig wurde im Rahmen des Ökoprofit-Programmes rezertifiziert. 2.3. Auch die Mittelschule Wolfurt kann sich über eine Rezertifizierung als Umweltschule mit dem Prädikat ausgezeichnet freuen. 2.4. Derzeit weist Wolfurt 41 aktive Coronafälle aus. Ab dem 19.5. sind österreichweit diverse Öffnungsschritte geplant. Der Vorsitzende appelliert an die Bevölkerung trotzdem Vernunft walten zu lassen. Zwar liegen die dazu erlassenen Verordnungen noch nicht vor, der Zutritt zu diversen Einrichtungen und Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene oder Getestete wird aber erleichtert. Die Tests sollen vereinfacht werden, weshalb auch ein Schließen der Teststation Cubus per Ende Mai ins Auge gefasst wird. 2.5. Die für 28.5. geplante Bürgerinfo zum Dorfzentrum muss coronabedingt auf den 1.10. verschoben werden. 2.6. Der Termin für den Herbstmarkt wurde mit 26.9.2021 fixiert. 2.7. Die wassergebundene Decke beim Vereinshausparkplatz wurde in den letzten Tagen durch den Bauhof saniert. 2.8. Nach jahrelangen Bemühungen kann nun am kommenden Montag mit den Bauarbeiten zur Errichtung des Rad- und Fußweges entlang der Weberstraße gestartet werden. Bericht Vizebgm. Angelika Moosbrugger: 2.9. Nachdem sich auch heuer wieder Corona als Spielverderber für die geplanten Eröffnungsfeierlichkeiten für den Campus Bütze erweise, soll die Eröffnung in Form einer virtuellen Schnitzeljagd SEITE 2 VON 16 am 29. und 30.5 durchgeführt werden. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Weltspieltages statt. 3. Abschluss von Raumplanungsverträgen gem § 38a RPG 3.1. Egon Böhler, GST-NR 3676 und 3682, Kesselstraße Mit Egon Böhler wird ein Raumplanungsvertrag gem. § 38a Abs 2 lit a RPG abgeschlossen. Er beinhaltet eine Bebauungsverpflichtung binnen 5 Jahren und entsprechende Sicherungsmittel. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 3.2. ATRIUM Warger&Fink GmbH, GST-NR 1016/1, St. Antonius Weg Mit Fa. Atrium Bauprojekt GmbH und Viktor Lang wird ein Raumplanungsvertrag gem. § 38a Abs 2 lit a RPG abgeschlossen. Er beinhaltet eine Bebauungsverpflichtung binnen 5 Jahren und entsprechende Sicherungsmittel. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig GR Michael Pompl erklärte sich für befangen und nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil. 3.3. Fam. Guldenschuh, GST-NR 1224/1, Frickenescherweg Mit Norbert und Bernhard Guldenschuh wird ein Raumplanungsvertrag gem. § 38a Abs 2 lit a RPG abgeschlossen. Er beinhaltet eine Bebauungsverpflichtung binnen 5 Jahren und entsprechende Sicherungsmittel. Zudem wird ein Vertrag über den Erhalt des Gebäudes Frickenescherweg 3 – ebenfalls mit Sicherungsmitteln – abgeschlossen. GR Dr. Paul Stampfl kritisiert, wie bereits in der vergangenen Sitzung, dass statt einem Abbruch des Hauses Frickenescherweg 3 und Neubau auf dieser Liegenschaft eine Umwidmung von Freifläche vorgenommen werde. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 4. 6 Gegenstimmen (GRÜNE-Fraktion) Änderung der Flächenwidmung Nachstehende Änderungen der Flächenwidmung werden nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden beschlossen: 4.1. Egon Böhler, GST-NR 3676 und 3682, Kesselstraße Die als Freifläche Freihaltegebiet gewidmeten bzw. als Straße ersichtlich gemachten Teilflächen der GST-NR 3676 und 3682 werde in Baufläche Betriebsgebiet Kategorie II umgewidmet, ebenso die derzeit als Baufläche Betriebsgebiet Kategorie II Erwartungsgebiet gewidmeten Teilflächen des GST-NR 3676. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 4.2. Atrium Bauprojekt GmbH, GST-NR 1016/1, St. Antonius Weg Das bisher als Baufläche Wohngebiet Erwartungsgebiet gewidmete GST-NR 1016/1 wird in Bau-Wohngebiet umgewidmet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig SEITE 3 VON 16 GR Michael Pompl erklärte sich für befangen und nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil. 4.3. Fam. Guldenschuh, GST-NR 1224/1, Frickenescherweg 3 Die derzeit in Form eines Dreiecks in das GST-NR 1224/1 ragende Fehlwidmung Bau-Wohngebiet wird korrigiert und in Freifläche Freihaltegebiet zurückgewidmet. Weiters wird die derzeit bestehende Widmungsgrenze Bau-Wohngebiet um ca. 9 m nach Norden (bisher Freifläche Freihaltegebiet) verschoben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 6 Gegenstimmen (GRÜNE-Fraktion) 5. Erhöhung der Baunutzungszahl 5.1. Quartier Rickenbach, Baufeld West, Baufeld Mitte und Baufeld Ost (RICK GmbH und Doppelmayr Immobilien GmbH) Nach Erläuterungen des Projektes und der eingelangten Äußerungen durch den Vorsitzenden wird der Erhöhung der Baunutzungszahl für das Baufeld West auf 69, für das Baufeld Mitte auf 78, 5 und für das Baufeld Ost auf 66, 7 zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 5.2. Errichtung einer Wohnanlage mit 11 WE auf GST NR 190, Bregenzer Straße (Fa. Fussenegger Wohnbau) Nach Erläuterung des Projektes durch den Vorsitzenden wird der Erhöhung der Baunutzungszahl auf 66, 27 zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 6. Festlegen von Tarifen für das Schuljahr 2021/22 6.1. Kindergarten/Kleinkinderbetreuung Vizebgm. Angelika Moosbrugger stellt das Ergebnis der in den letzten Monaten in Arbeit genommenen Vereinfachung des bisherigen Modulsystems vor. Gleichzeitig wurde auch eine Programmierung einer Internetapplikation in Auftrag gegeben, die den Eltern eine einfache OnlineBuchung entsprechend dem Bedarf und gleichzeitiger Anzeige der daraus resultierenden Kosten ermöglicht. Neben ein paar Verbesserungsanmerkungen zur Internetapplikation von Alfred Köb und Wolfgang Schwärzler gibt Jadranko Lesic zu bedenken, dass vor allem die Familien sehr unter der Corona-Situation gelitten haben und er bitte deshalb ein Zeichen zu setzen und die Familien nicht zusätzlich durch Gebührenerhöhungen zu belasten. Laut Vizebgm. Angelika Moosbrugger ist dieser Wunsch leider aufgrund der Förderungsvorgaben des Landes nicht erfüllbar. Die Umstellung des Modulsystems und die Indexanpassung der Gebühren um 1, 47% werden laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 3 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion) SEITE 4 VON 16 6.2. Musikschule Die Musikschulgebühren werden nach Erläuterung durch Vizebgm. Angelika Moosbrugger laut Beilage beschlossen. Die Erhöhung beträgt duchschnittlich 1, 47%. Antragsteller: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 3 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion) 6.3. Schülerbetreuung Die Kosten der Schülerbetreuung werden um € 0, 10 auf € 1, 30/Stunde erhöht. Antragsteller: Vizebgm. Angelika Moosbrugger 3 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion) 7. Rechnungsabschluss 2020: Gemeindehaushalt und Prüfbericht Der Vorsitzende bedankt sich beim Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker, und seinem Team für die Erstellung des Rechnungsabschlusses für das Rechnungsjahr 2020, der erstmalig nach der VRV 2015 erstellt wurde. Das Konvolut umfasst knapp 500 Seiten. Er übergibt das Wort an Gerald Klocker der anhand einer Powerpoint-Präsentation (Beilage) vorab die Grundzüge der neuen Form des Rechnungsabschlusses und danach die wichtigsten Eckpunkte des Zahlenwerkes präsentiert. Walter Eberle bedankt sich als Mitglied des Prüfungsausschusses bei Gerald Klocker und seinem Team für die bravouröse Umsetzung einer der größten kommunalen Verwaltungsreformen mit 2 Voranschlägen und nun dem Rechnungsabschluss. Nach Verlesen des Protokolls des Prüfungsausschusses und der Bestätigung der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, dass der Rechnungsabschluss geprüft und in Ordnung befunden wurde wird der Rechnungsabschluss 2020 gemäß § 78 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG), LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F., wie folgt beschlossen (Gesamthaushalt – inklusive interne Vergütungen): SEITE 5 VON 16 Gesamthaushalt (inklusive interne Vergütungen) Ergebnishaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Finanzierungshaushalt 27 626 215, 34 27 794 428, 01 34 526 703, 67 34 159 496, 67 -168 212, 67 367 207, 00 0, 00 0, 00 0, 00 133 963, 31 -168 212, 67 (SA6) Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung 233 243, 69 -693 742, 30 (SA7) Veränderung an Liquiden Mitteln -460 498, 61 (SA0) Nettoergebnis / (SA3) Nettofinanzierungssaldo Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (SA00) Nettoergebnis nach Haushaltsrückl. / (SA5) Geldfluss aus der voranschlagswirks. Geb. Vermögenshaushalt Aktiva (A) Langfristiges Vermögen (B) Kurzfristiges Vermögen Summe Aktiva Antragsteller: Bgm. Christian Natter Passiva 122 306 943, 73 (C) Nettovermögen 7 532 575, 44 (D) Investitionszuschüsse (E + F) Fremdmittel 129 839 519, 17 Summe Passiva 96 674 159, 62 16 885 603, 12 16 279 756, 43 0, 00 129 839 519, 17 einstimmig SEITE 6 VON 16 8. Umbesetzung von Ausschüssen (GRÜNE) Aufgrund des von Iris Scheibler vorgetragenen Antrags der GRÜNEN-Fraktion erfolgt eine Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt und Mobilität dergestalt, dass Patrizia Cengiz-Hagspiel als Mitglied an die Stelle von Marcjanna Stampfl vorrückt und diese in den Ersatz zurückgereiht wird. einstimmig 9. Straßenbenennung Über Antrag von Alfred Köb erfolgt die Behandlung der beiden Teilbereiche Quartier Rickenbach und Lauteracher Straße getrennt. einstimmig Im Quartier Rickenbach werden aufgrund der Baumaßnahmen und teilweisen Straßenverlegungen neue Straßenbenennungen erforderlich. Diese werden laut beiliegender Verordnung vorgenommen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Manfred Schrattenthaler bemängelt einerseits die schlechte Kommunikation des Vorhabens im Vorfeld. Zum anderen sieht er keinerlei Notwendigkeit eine seit 50 Jahre bestehende und zu keinen Problemen führende Situation zu verändern. Dies führe ohne Not zu einem enormen Aufwand für die Betroffenen und sei bei Abwägen aller Vor- und Nachteile nicht zu befürworten, was auch von GR Michael Pompl und Wolfgang Schwärzler unterstützt wird. Bgm. Christian Natter hält dem entgegen, dass derartige Umbenennungen naturgemäß zu einem Aufwand für die Betroffenen führen, aber durchaus nicht unüblich seien (zB Riedweg). Der Antrag, den in den St.-Antonius-Weg mündenden Seitenast der Lauteracher Straße in St. Antonius-Weg umzubenennen, findet nicht die erforderliche Mehrheit. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 15 Gegenstimmen 10. Resolution Volksabstimmung über Volksabstimmungsverfahren Die beiliegende Resolution wird nach kurzer Diskussion über das Für und Wider der Gewichtung von direkter und repräsentativer Demokratie verabschiedet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 2 Gegenstimmen (Wolfgang Schwärzler, Ing. Roman Reiter) 11. Auftragsvergabe Schlossgasse - Parkplatz – Ausweichen, Umlegung Flotzbachstraße; Baumeisterarbeiten Der Auftrag zur Ausführung der Baumeisterarbeiten für die Umbauarbeiten Schlossgasse samt Parkplatz sowie die Sanierung der Flotzbachstraße von der Einmündung der Gemeindestraße „Schreibern“ südwärts wird zum Angebotspreis von € 810.942, 33 zuzüglich MWSt. an die bestbietende Fa. Oberhauser & Schedler Bau GmbH, Andelsbuch, vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig SEITE 7 VON 16 12. Einleitung Umwidmungsverfahren GST-NR 3560, Sattlerweg Der Vorsitzende stellt die mehrheitlich vom Ausschuss für Raumentwicklung und Verkehrsplanung zur Beschlussfassung empfohlene Umwidmung des GST-NR 3560 von Bauwohn-Erwartungsgebiet in Baugebiet-Wohngebiet vor. Es ist beabsichtigt auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten. GR Dr. Paul Stampfl empfiehlt derartige Ausweitungen des Wohngebietes im Rahmen der REP-Überarbeitung grundsätzlich zu diskutieren, zumal kein Rechtsanspruch auf eine Umwidmung bestehe. Dem hält GR DI Martin Reis entgegen, dass es sich in gegenständlichem Fall um eine von 2 Seiten von Wohngebiet umschlossene Parzelle handle und die gängige Entscheidungspraxis des unabhängigen Sachverständigenrates in solchen Fällen sehr wohl von einem Rechtsanspruch ausgehe. Der Antrag auf Änderung der Flächenwidmung wird zur Auflage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (Dr. Paul Stampfl, Sasa Maretic, Laurin Burger B.A.) 13. Mission Zero Die Marktgemeinde Wolfurt ist seit 1998 Mitglied beim e5-Landesprogrogramm für energieeffiziente Gemeinden und leistet seither einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Energieautonomie Vorarlberg 2050. Die Gemeinde kann bereits jetzt ein umfassendes Energieberichtswesen sowie vielfältige Aktivitäten zur Vermeidung und Reduktion des Energieverbrauchs respektive CO 2Emissionen vorweisen, unter anderem Verwendung von Ökostrom, hoher Anteil erneuerbarer Energien zur Wärmeproduktion, Sanierungspläne für kommunale Gebäude und Nutzung von E-Mobilität. Aufgrund der Notwendigkeit der Erreichung beschlossener Klimaschutzziele auf internationaler, nationaler als auch regionaler Ebene möchte die Marktgemeinde Wolfurt ihre bereits vorhandenen Ambitionen im Klimaschutz im direkten Wirkungsbereich weiter intensivieren und bezugnehmend auf den Landtagsbeschluss der Vorarlberger Landesregierung aus dem Jahr 2018 zur „MissionZeroV“ ab 2021 die Gemeindeverwaltung inklusive aller gemeindeeigenen Einrichtungen klimaneutral organisieren. Die nicht vermeidbaren jährlich verursachten CO2-Emissionen werden auf Basis des Energieberichtswesens der Gemeinde ermittelt. Die monetäre Bewertung der CO2-Emissionen erfolgt zu Preisen, die mit denen des Landes Vorarlberg einhergehen. Die derzeitige Bewertung liegt 2021 bei min. € 50, – pro Tonne CO2.* Diese zusätzlichen Mittel werden zweckgebunden in Klimaschutzprojekte der Gemeinde reinvestiert. Folgende Eckpunkte werden im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Mission Zero Marktgemeinde Wolfurt“ festgelegt: 1) Die Gemeinde ermittelt jährlich die verursachten CO2-Emissionen aus der Strom- und Wärmeversorgung der von der Gemeinde und ausgelagerten Organisationen genutzten Gebäude und Anlagen, des Fahrzeugpools der Gemeinde und ausgelagerter Organisationen und ggf. aus zusätzlichen Dienstreisen von Gemeindebediensteten. 2) Bis 2030 sollen diese CO2-Emissionen möglichst zur Gänze durch Umstellung auf sparsamere und CO2-freie technische Alternativen vermieden werden (s. Punkt 4). SEITE 8 VON 16 3) Die Gemeinde erarbeitet einen Umsetzungsfahrplan, durch den diese CO 2-Emissionsreduktionen erreicht werden können. 4) Den Energiebedarf im eigenen Wirkungsbereich gilt es bis 2030 höchstmöglich zu reduzieren und durch erneuerbare Energieträger zu decken: a. Fossile Heizsysteme werden schrittweise durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger ersetzt. b. Ein Stufenplan zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude wird erstellt, Sanierungsvorhaben werden als Best Practice Sanierungen umgesetzt (min. 800 KGAPunkte). c. Neubauten werden nach vorbildlichem Standard errichtet (min. 850 KGA-Punkte), wobei der Energiebedarf durch erneuerbare Energieträger gedeckt wird. d. Geeignete Dachflächen kommunaler Gebäude werden bestmöglich mit Solarthermieund/oder Photovoltaikanlagen ausgestattet. e. Von der Gemeinde und ausgelagerten Organisationen genutzte Fahrzeuge werden schrittweise auf emissionsfreie Antriebssysteme (z.B. E-Fahrzeuge mit Ökostrom-Betrieb) umgestellt, sofern diese im Einzelfall zur Verfügung stehen. 5) Nicht vermeidbare CO2-Emissionen aus den oben genannten Bereichen werden ab 2021 jährlich mit min. € 50, – pro Tonne CO2 bewertet* und ausgeglichen (s. Punkt 6). 6) Die getätigten Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden für Klimaschutzprojekte in der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Somit kann wiederum die Erreichung der Klimaneutralität 2030 schneller vorangetrieben werden. 7) Monitoring und Evaluierung des Mission-Zero-Vorhabens erfolgen jährlich, um sicherzustellen, dass die Zielsetzungen spätestens 2030 erreicht werden. * Die finanzielle Bewertung erfolgt mit einem Preis, der international für eine hinreichende Lenkungswirkung als notwendig erachtet wird; er kann sich ggf. in den kommenden Jahren erhöhen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 14. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.3.2021 Nachdem keine Änderungsanträge eingebracht werden, gilt das Protokoll in der vorgelegten Form als genehmigt. 15. Allfälliges 15.1. Eine Anfrage von Jadranko Lesic zur finanziellen Situation der Vereine aufgrund von Corona beantwortet der Vorsitzende dahingehend, dass sämtliche Subventionen in ungekürzter Höhe ausbezahlt wurden. Darüber hinaus sind bislang keine Vereine aufgrund finanzieller Notlagen vorstellig geworden. 15.2. Die Anfrage von Jadranko Lesic zum Abstellplatz für Autos auf der Gemeindeliegenschaft GST-NR 410/5 wird vom Vorsitzende dahingehend beantwortet, dass die Gemeinde der Fa. Rattpack auf der Liegenschaft ein Baurecht eingeräumt und diese einen Teil an das Autohaus Hörburger verpachtet habe. 15.3. Iris Scheibler erkundigt sich, ob eine Antwort auf die Resolution zum Kindeswohl eingelangt sei, was der Vorsitzende verneint. SEITE 9 VON 16 Schluss der Sitzung: 22:05 Der Vorsitzende Der Schriftführer SEITE 10 VON 16 VORSCHLAG MUSIKSCHULGEBÜHREN für das Schuljahr 2021/2022 Musikschule am Hofsteig pro Semester 1, 45% Vorschlag 2021/2022 Berechnung EINZELSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge unterliegen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr diesem Tarif) 298, 00 298, 26 Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 500, 00 500, 14 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 843, 00 842, 92 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 783, 00 782, 95 195, 00 195, 11 KURZSTUNDE (30 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach SEITE 11 VON 16 (Definition wie bei Einzelstunde) Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 355, 00 354, 97 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, ausgenommen Kennelbach, Bildstein, Buch) 538, 00 538, 40 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 520, 00 519, 62 190, 00 190, 46 Erwachsene aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach 347, 00 347, 13 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition, aus- 518, 00 518, 48 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 462, 00 462, 03 MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG – EMP 1+2 Elementare Musikpädagoik (incl. Spielkreis und Kindergesangsgruppe, Percussionsworkshop) 116, 00 115, 71 SchülerInnen der Gemeinden Kennelbach, Bildstein und Buch 216, 00 216, 32 GRUPPENSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach (Definition wie bei Einzelstunde) genommen Kennelbach, Bildstein, Buch) ENSEMBLESTUNDEN SEITE 12 VON 16 Für SchülerInnen, die keinen Musikschulunterricht gebucht haben, berechnen wir für die Teilnahme in Ensembles oder Musikworkshops o.ä. pro Semester ein Betrag von 133, 00 132, 83 Kinder bis 5 Jahre; EMP bzw. Früherziehung (50 min.) 116, 00 115, 72 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (60 min.) 180, 00 179, 84 Erwachsene 258, 00 258, 39 Kinder 3-5 Jahre 64, 00 64, 22 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 85, 00 74, 82 Erwachsene 95, 00 94, 81 TANZ Pro weiteres Fach: FAMILIENERMAESSIGUNG: (für Kinder und Jugendliche aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach) Bei mehreren Kindern aus einer Familie, gewertet nach dem Lebensalter absteigend, ermäßigt sich die Musikschulgebühr um 30% für das 2. Kind 60% für das 3. Kind 80% für das 4. Kind MEHRFACHBELEGUNG: Bei Belegung von mehreren Musikstunden (Fächern oder Instrumenten, außer Tanz) wird eine Ermäßigung von 10 % auf alle Stundensätze gewährt. Diese Ermäßigung gilt nur für folgenden Personenkreis aus Wolfurt, Lauterach und Schwarzach: SEITE 13 VON 16 Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlingen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Andere Sondertarifierungen bedürfen eines Beschlusses des Gemeindevorstandes von Wolfurt, Lauterach oder Schwarzach. Die oben angeführten Elternbeiträge decken lediglich ca. 25 % der Gesamtunterrichtskosten ab. Die Gemeinden stützen die Kosten der Musikschule im Jahr 2012 mit ca. 40% und das Land Vorarlberg mit ca. 35% SEITE 14 VON 16 VERORDNUNG über die Benennung von Verkehrsflächen gem. § 15 Abs 3 GG erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 12.5.2021 §1 (1) Beginnend vom Kellaweg (GST-NR 3293) bis zur Grundgrenze zwischen den GST-NR 1668/2 und 1668/1 wird die Straße „Am Rickenbach“ in „Kellaweg“ umbenannt. (2) Der Teil der bisherigen Straße „Am Rickenbach“ ab der Grundgrenze zwischen den GST-NR 1668/2 und GST-NR 1668/1 bis zur Einmündung in die Rickenbacherstraße wird in „An der Hammerschmiede“ umbenannt. (3) Die Rickenbacherstraße wird nördlich der Hammerschmiede (GST-NR.254) über den westlichen Teil des GST-NR 3298 (dzt. Mühlestraße) und östlich der Hammerschmiede über einen neu zu errichtenden Straßenteil vorbeigeführt und mündet dann wieder in den derzeitigen Verlauf der Rickenbacherstraße (GST-NE 3296/1). §2 Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. SEITE 15 VON 16 Resolution der Marktgemeinde Wolfurt zum Volksabstimmungsverfahren in den Gemeinden Nach §§ 22 des Vorarlberger Gemeindegesetzes kann in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde durch eine Abstimmung der Stimmberechtigten der Gemeinde entschieden oder verfügt werden. Der Bürgermeister hat eine Volksabstimmung anzuordnen, wenn es von einer bestimmten Zahl an Stimmberechtigten verlangt wird. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2020, Zl. G 166-168/2020, diese Regelung wegen Widerspruchs zu dem in der Bundesverfassung verankerten repräsentativ-demokratischen Systems aufgehoben. Der Art. 117 Abs. 8 B-VG dürfe nicht so verstanden werden, dass eine Volksabstimmung den Gemeinderat auch gegen dessen Willen zur Erlassung von verbindlichen Rechtsakten und zur Unterlassung entgegenstehender Rechtsakte verpflichten kann. Das Instrumentarium einer vom Volk initiierten Volksabstimmung hat in Vorarlberg bereits eine lange Tradition und ist Ausdruck einer in Vorarlberg gelebten Form der direktdemokratischen Mitwirkung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen. Die Marktgemeinde Wolfurt ersucht deshalb den Bundesverfassungsgesetzgeber die verfassungsgesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die den Landesgesetzgeber ermächtigen, Regelungen zu erlassen, wonach von den Stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern initiierte Volksabstimmungen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde durchgeführt werden können. SEITE 16 VON 16