20201216_GVE003

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:53
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2020-12-16
Erscheinungsdatum 2020-12-16
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VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, stattgefundene 3. SITZUNG DER GEMEINDEVERTRETUNG (Die Sitzung ist aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie nicht öffentlich.) Vorsitzende/r: Schriftführer/in: Anwesende: Entschuldigt: Bgm. Christian Natter GBed Nicole Waibel 27 Gemeindevertreter sowie Walter Eberle, Mag. Kurt Rauch und Joachim Fuchshofer als Ersatz Manfred Schrattenthaler, Hanna Schertler, Mag. Michaela Anwander Ort: Vereinshaus Beginn: 19:00 Uhr Für den verhinderten Schriftführer GSekr. Dr. Sylvester Schneider wird GBed Nicole Waibel als Schriftführerin bestellt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und Gerald Klocker von der Finanzabteilung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird Punkt „11. Änderung Delegierungen (Antrag GRÜNE) von der Tagesordnung abgesetzt und um Punkt „13. Zentrum – kooperatives Verfahren“ erweitert und. die Tagesordnung in der abgeänderten Form genehmigt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig TAGESORDNUNG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Bürgeranfragen Mitteilungen Gemeindehaushalt - Eröffnungsbilanz 2020 Beschäftigungsrahmenplan Änderung des Flächenwidmungsplans 5.1. Egon Arnold GST-NR 3562 – Hohe Brücke 5.2. Kerngebiet Rickenbach (ua Doppelmayr) sowie Korrektur div. Kleinflächen wegen Entfall roter Zone Änderung der Entschädigungsverordnung Finanzzuweisungen an politische Fraktionen Änderung der Abfall-Abfuhrordnung Abgaben und Tarife 2021 9.1. Änderung der Abfallgebührenordnung SEITE 1 VON 17 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 9.2. Änderung der Wassergebührenordnung 9.3. Änderung der Kanalgebührenordnung Kostentragung Parkraummanagement Abschluss eines Mietvertrages, Geschäftsmodul Dorfzentrum Grundverkauf Achstraße 1 Zentrum – kooperatives Verfahren Grundankauf - vertraulich Auftragsvergaben: 15.1. Ortskanalisation – BA 23 – Kanalsanierung 2020-2021 15.2. Ortskanalisation – BA 21 – digitales Leitungsinformationssystem 15.3. Ortskanalisation – BA 24 – Schachtaufnahmen 15.4. Ortskanalisation – BA 19 – Leitungsprüfungen Genehmigung der Verhandlungsschrift der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.11.2020. Allfälliges ERLEDIGUNG 1. Bürgeranfragen Aufgrund der Corona-Vorschriften sind keine Besucher anwesend. 2. Mitteilungen Der Vorsitzende berichtet: 2.1. Für den im Sommer ausscheidenden Gemeindesekretär wurde nach einem aufwändigen Auswahlverfahren ein Nachfolger in der Person von Mag. Michael Fruhmann gefunden. Er ist 38 Jahre alt und wohnt in Wolfurt. Er war Richter und Fachbereichsleiter im Bundesministerium für Justiz in Wien und Richter am Landesgericht in Feldkirch. Seit Jänner dieses Jahres ist er Verwaltungsjurist beim Land Vorarlberg. Neben seiner fachlichen Qualifikation, hat vor allem seine ruhige und gewinnende Art überzeugt. Er wird mit 1.3.2020 seinen Dienst antreten. 2.2. Mit Nicole Waibel befindet sich seit Kurzem die Nachfolgerin der Karenzvertretung von Caroline Kauth in der Einarbeitungsphase im Bürgermeistersekretariat. 2.3. Bgm. Franz Martin aus Buch ist neuer Obmann beim Gemeindeblatt, Obmann-Stv. ist Vize-Bgm. Heidi Schuster- Burda aus Höchst. Vertreter der Hofsteiggemeinden ist Bgm. Thomas Schierle aus Schwarzach. 2.4. Die Firma Doppelmayr wird in Kürze die Pläne für die Verbauungen in der Quartiersmitte von Rickenbach einreichen. Für die Nachnutzung Gardinen Böhler (Lebensmittel-Vollsortimentler, Wohnungen, etc) laufen intensive Abstimmungsgespräche und bezüglich den Begegnungszo- nen Rickenbach und Zentrum, gibt es im Jänner erste Termine mit dem Land. 2.5. Das Behördenverfahren für das Projekt „Hohe Brücke“ ist abgeschlossen, die Umlegung ist rechtskräftig und die Ausschreibung für Schüttungen sind in Vorbereitung. 2.6. Laut aktuellem Stand, sind derzeit 34 Personen in Wolfurt Corona positiv. Die Höchstzahl lag bei knapp 130 Personen. Die Flächentestungen im Dezember haben super funktioniert und die nächsten Testungen sind für 08.01.2021 - 10.01.2021 im Cubus fixiert worden (Anmerkung: inzwischen wurden die Flächentestungen auf 15. bis 17.1.2020 verschoben). Der Vorsitzende hat eine Impfempfehlung ausgesprochen und ersucht sich weiterhin an die Sicherheitsmaßnahmen zu halten. SEITE 2 VON 17 3. Gemeindehaushalt - Eröffnungsbilanz 2020 Der Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker, stellt die in den letzten Monaten erstellte Eröffnungsbilanz nach der VRV 2015 vor. Der Prüfungsausschuss hat die Eröffnungsbilanz geprüft und einstimmig goutiert. Die Eröffnungsbilanz 2020 wird laut Beilage genehmigt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 4. Beschäftigungsrahmenplan 2021 Der Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2021 wird nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden beschlossen. Er umfasst in den Gehaltsklassen 1-6 69 Posten Gehaltsklassen 7-14 123 Posten Gehaltsklassen 15-20 3 Posten Sonderverträge 3 Posten Insgesamt 198 Posten Dies entspricht rund 137 Vollzeit-Beschäftigungsverhältnissen. Den einzelnen Dienststellen sind zugeordnet: Gemeindeamt 30 Posten Wassermeister, Bauhof 9 Posten Kindergärten 77 Posten Musikschule 48 Posten Pflichtschulen, Schülerbetreuung, Buch&Spiel 11 Posten Hauswarte, Raumpflege 23 Posten Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 5. Änderung des Flächenwidmungsplans 5.1. Egon Arnold GST-NR 3562 – Hohe Brücke Die Liegenschaft Arnold war als Teil des 1. Umlegungsverfahrens Gewerbegebiet bereits zur Gänze als Betriebsgebiet Kategorie II gewidmet. Durch die Veränderung der Grundstücksform sind nun Teile des Abfindungsgrundstücks nur mehr mit einer Widmung Betriebsgebiet II-Erwartungsgebiet belegt bzw. als Straßen- und Gewässerfläche ersichtlich gemacht. Gemäß Zusagen im Rahmen des Umlegungsverfahrens werden nunmehr diese Flächen gemäß Planskizze vom 19.10.2020, Planzahl: 031-2-4/2020, in BB II umgewidmet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig SEITE 3 VON 17 5.2. Kerngebiet Rickenbach (ua Doppelmayr) sowie Korrektur div. Kleinflächen wegen Entfall roter Zone Im Masterplan Rickenbach ist die Umwidmung verschiedener Flächen im Kerngebiet vorgesehen. Gleichzeitig ist im vorliegenden und akkordierten Projekt Doppelmayr eine Verlegung der Rickenbacherstraße vorgesehen. Zudem finden sich im gültigen Flächenwidmungsplan diverse Flächen im Ortskern Rickenbach, die aufgrund des seinerzeitigen Gefahrenzonenplans der Wildbach- und Lawinenverbauung als Freifläche-Freihaltegebiet ausgewiesen sind. Diese Widmung ist durch die Änderung des Gefahrenzonenplanes nach Errichtung der Geschiebesperre obsolet. Im Auflageverfahren sind Stellungnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Abt. Wasserwirtschaft eingelangt. Letztere hat in einen adaptierten Widmungsplan Eingang gefunden. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird entsprechend der Stellungnahme der Abt. Wasserwirtschaft gemäß dem bei GST-NR 3298 (Mühlestraße) entsprechend adaptierten PlanZl: 031-2-3/2020, datiert 15.12.2020, beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 6. Änderung der Entschädigungsverordnung Die Entschädigungsverordnung wird abgeändert und laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. Finanzzuweisungen an politische Fraktionen Die politischen Fraktionen in der Gemeindevertretung erhalten für die laufende Funktionsperiode folgende Finanzzuweisungen: a) jeweils einmal jährlich einen Sockelbetrag in Höhe von € 290, 00 pro Fraktion und einen zusätzlichen Betrag in Höhe von € 1, 00 je erhaltener Stimme bei der Gemeindewahl 2020 (ÖVP 2.005, GRÜNE 628, SPÖ 337, FPÖ 153 Stimmen). Diese Beträge sind für die vollen Jahre der Funktionsperiode jeweils bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats zu überweisen. b) für jene Zeit der Jahre 2020 und 2025, welche zur laufenden Funktionsperiode zählen, sind die Beiträge nach lit. a) zu aliquotieren und ebenfalls bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats, ansonsten nach Bekanntgabe des Wahltermins zu überweisen. c) Um eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage für die Aufwandsentschädigung für die fraktionelle Arbeit festzulegen, gilt ab der laufenden Funktionsperiode folgender Berechnungsschlüssel: • ein Sockelbetrag von € 100, 00 pro Fraktion (auch für kommende weitere Fraktionen) • pro erreichtem Gemeindevertretungsmandat € 10, 00 Nach diesem Schlüssel ergeben sich für die laufende Funktionsperiode der Gemeindevertretung als Aufwandsentschädigung für fraktionelle Arbeit monatlich einen Betrag von € 300, 00 an die Fraktion der ÖVP, € 160, 00 an die Fraktion der GRÜNEN sowie € 130, 00 an die Fraktion der SPÖ und der € 110, 00 für die Fraktion der FPÖ, zahlbar monatlich im Nachhinein. Für angefangene Monate gebührt dieser Betrag anteilmäßig. d) für die laufende Funktionsperiode der Gemeindevertretung als Abgeltung für die Sitzungsteilnahmen der Gemeindevertreter und Ersatzleute der jeweiligen Fraktion eine Entschädigung in Höhe von € 40, 00 pro Sitzung, sofern keine anderen Regelungen vorhanden sind oder im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. SEITE 4 VON 17 e) Unter Sitzungen werden Sitzungen der Gemeindevertretung und der von der Gemeindevertretung bestellten Ausschüsse und Arbeitsgruppen, sowie aufgrund von Landes- oder Bundesgesetzen bestellter Ausschüsse, Kommissionen und Beiräte verstanden. f) Für die Teilnahme an Exkursionen, Tagungen, Seminaren etc., die von Gemeindeorganen angesetzt oder zum Besuch empfohlen werden und welche an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen stattfinden, gebührt der Fraktion eine Entschädigung in Höhe von € 40, 00 pro Teilnahme, wenn sie an anderen Tagen stattfinden, oder für deren Besuch ein Urlaubsanspruch konsumiert werden muss, gebührt der Fraktion für den Halbtag eine Entschädigung in Höhe von € 44, 00 und für den ganzen Tag eine solche in Höhe von € 73, 00. g) Für Sitzungsteilnahmen der Mitglieder des Gemeindevorstandes und referatsführender Gemeindevertreter gebührt den Fraktionen keine Entschädigung. Von Laurin Burger wird beantragt, dass bei Punkt d) die Entschädigung pro Sitzung von € 40, 00 nicht erhöht werden, sondern bei € 30, 00 belassen werden sollte. Dies sollte als Zeichen in der schweren Corona Zeit verstanden werden. Dieser Abänderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt. 6 Prostimmen (Laurin Burger, B.A., EM Joachim Fuchshofer, MMag. Angelika Purin, SPÖ-Fraktion) In der Diskussion wurde mehrfach festgehalten, dass die Erhöhung bereits vor 3 Jahren zwischen den Fraktionen als zweiter Schritt einer Anpassung vergleichbarer Gemeinden vereinbart wurde. Eine halbwegs adäquate Entschädigung der politischen Mandatare habe auch mit einer entsprechenden Wertschätzung zu tun. Der Hauptantrag findet wie vorgelegt die mehrheitliche Zustimmung. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (Joachim Fuchshofer, Laurin Burger, B.A., MMag. Angelika Purin) 8. Änderung der Abfall-Abfuhrordnung Die Änderung der Abfall-Abfuhrordnung wird laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Abgaben und Tarife 2021 9.1. Änderung der Abfallgebührenordnung Von GV Angelika Berchtold wird ebenfalls aus Corona-Gründen beantragt, dass die Indexanpassung erst für 2022 beschlossen werden soll. Dieser Abänderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt. 3 Prostimmen (SPÖ-Fraktion) Der Hauptantrag für die Änderung der Abfallgebührenordnung wird laut Beilage mehrheitlich beschlossen. SEITE 5 VON 17 Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion) 9.2. Änderung der Wassergebührenordnung Die Änderung der Wassergebührenordnung wird laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion) In der vorgängigen Diskussion wird festgehalten, dass es sich lediglich um eine Indexanpassung und nicht um eine Gebührenerhöhung handle. Vom zuständigen Gemeinderat Dr. Paul Stampfl wurde ergänzt, dass auf Grund der internen Kalkulation bereits heuer eine Anpassung von Nöten gewesen wäre, aber in Abstimmung mit der Finanzabteilung und dem Bürgermeister darauf verzichtet wurde. 9.3. Änderung der Kanalgebührenordnung Die Änderung der Kanalgebührenordnung wird laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (SPÖ-Fraktion) 10. Kostentragung Parkraummanagement Punkt VI. der Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Parkraumüberwachung Hofsteig aus dem Jahr 2018 betreffend die Kostentragungsbestimmung wird laut vorliegender Vereinbarung geändert. Für die Einführungsphase wurde 2018 eine Kostentragung nach Einwohnerschlüssel vereinbart. Nun wird dieser Schlüssel durch einen Schlüssel ersetzt, der auf die Zahl der überwachten Parkplätze je Gemeinde abstellt. Dieser neue Schlüssel wird jährlich auf Basis der Entwicklungen in den Gemeinden angepasst. (Aufnahme weitere Parkflächen oder Wegfall von Parkflächen). Durch die Umstellung ergibt sich für Wolfurt eine leichte Erhöhung von 23% auf 24%. Eine Finanzübersicht für das Parkraummanagement wird in der Jänner Sitzung präsentiert. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 1 Gegenstimme (Jadranko Lesic) 11. Abschluss eines Mietvertrages, Geschäftsmodul Dorfzentrum Das Geschäftsmodul Kirchstraße 39a wird ab 1.1.2021 auf unbestimmte Zeit an Michaela HopfnerZineder vermietet. Der monatliche Mietzins beträgt € 390, 00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Für den Monat Jänner 2021 wird wegen des mit der Geschäftsübergabe verbundenen Neubezuges Mitte Jänner nur der halbe Mietzins verrechnet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 12. Grundverkauf Achstraße 1 Die Liegenschaft GST 329/1, GST 329/2 und GST .20 mit dem darauf errichteten Wohnhaus Achstraße 1 in EZ 736 wird gemäß einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses zum Preis von € 750 pro m². an die VOGEWOSI verkauft. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig SEITE 6 VON 17 13. Zentrum –kooperatives Verfahren Der Vorsitzende erläutert die Überlegungen, die zur Durchführung eines kooperativen Verfahrens geführt haben. Die aus dem Verfahren resultierenden städtebaulichen Ergebnisse werden von GR Martin Reis präsentiert. Die Gemeindevertretung nimmt das Ergebnis des kooperativen Planungsverfahrens zur Zentrumsentwicklung zur Kenntnis und beschließt folgende Umsetzungsschritte: a) Der von den Fachplanern empfohlene Standort für die Errichtung eines neuen Rathauses wird als geeignet und sinnvoll angesehen. Es soll deshalb versucht werden, diese für die Entwicklung des Wolfurter Ortszentrums strategisch sehr wichtige Liegenschaft anzukaufen. b) Die als Ergebnis des kooperativen Planungsverfahrens vorgeschlagene Bebauung nördlich der Lauteracher Straße und westlich der Landesstraße L3 soll als Grundlage für Durchführung eines Architektenwettbewerbs für das Sozialzentrum / Nahversorgungszentrum herangezogen werden. Der Wettbewerb soll auch den nördlich des Sozialzentrums vorgeschlagenen zweiten Baukörper sowie eine unter beiden Baukörpern liegende Tiefgarage berücksichtigen. Als Grundlage für den Architektenwettbewerb soll eine Konkretisierung des Nutzungskonzepts für beide Baukörper sowie die verkehrliche Anbindung und der Lage der Tiefgarage erarbeitete werden. c) Die im Planungsverfahren vorgeschlagene großzügige und feinverästelte Durchwegung für Fußund Radverkehr des Zentrumsareals sowie die weitgehende Verlegung oberirdischer Parkflächen in die öffentliche Tiefgarage wird positiv zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene Planung einer allenfalls etappenweise erweiterbaren Tiefgarage im Zentrum mit Verbindung unter der Landesstraße und der Begegnungszone im Bereich Unterlinden/Kellhofstraße/Lauteracher Straße soll gemeinsam mit dem Land Vorarlberg gestartet werden. Im Rahmen der Verkehrsplanung soll die Verkehrsanbindung und Verkehrslenkung auch großräumiger auf die zukünftige Tauglichkeit überprüft und ausgelegt werden. Die im Planungsverfahren vorgeschlagene Verlegung der Lauteracher Straße soll als langfristige Option mitgedacht werden, jedoch nicht Eingang in die derzeitigen Planungen finden. d) Die im Planungsverfahren empfohlene Weiterentwicklung des historischen Zentrums soll in Abhängigkeit der Möglich- bzw. Verfügbarkeiten umgesetzt werden. Soweit möglich, soll auch die schrittweise Entwicklung des „Rathausquartieres“ um die vorgeschlagene „neue Mitte“ vorangetrieben werden. Auch die begleitende Gestaltung und Gliederung der Kellhofstraße entsprechend dem vorgelegten Entwurf soll weiter konkretisiert und umgesetzt werden. Um diese gewünschte ortsbauliche Entwicklung sicherzustellen, soll für das Planungsgebiet ein entsprechender Bebauungsplan ausgearbeitet und von der Gemeindevertretung beschlossen werden, in den auch wesentlichen Elementen aus der Verkehrsplanung (z.B. angestrebte Wegeführung) Eingang finden können. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 14. Grundankauf Dieser Punkt wird sowohl hinsichtlich Beratung, wie auch Beschlussfassung vertraulich behandelt und als gesonderte Beilage zum Protokoll abgelegt. SEITE 7 VON 17 15. Auftragsvergaben 15.1. Ortskanalisation – BA 23 – Kanalsanierung 2020-2021 Nach Erläuterung durch GR Dr. Paul Stampfl wird beschlossen den Auftrag für die Ausführung der Baumeisterarbeiten / Grabenlose Kanalsanierung im Zuge des Projekts OK Wolfurt BA23 an den Billigstbieter, die STRABAG AG, Loosdorf zum Angebotspreis von netto € 284.007, 81 zu vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 15.2. Ortskanalisation – BA 21 – digitales Leitungsinformationssystem Nach Erläuterung durch GR Dr. Paul Stampfl wird beschlossen den Auftrag für die Ausführung der Prüfung Anschlussleitungen (Reinigung, TV-Inspektion, Ortung/Vermarkung) (1950) an den Best- und Billigstbieter, die DAWI GmbH, Innsbruck zum Angebotspreis von netto € 1.218.871, 00 (Wolfurt) zu vergeben. Die Arbeiten werden in den kommenden fünf Jahren durchgeführt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 15.3. Ortskanalisation – BA 24 – Schachtaufnahmen Nach Erläuterung durch GR Dr. Paul Stampfl wird beschlossen den Auftrag für die Ausführung der Schachtaufnahme inkl. Kanalreinigung (1948) an den Best- und Billigstbieter, die Bodemann GmbH, Dornbirn zum Angebotspreis von netto € 136.125, 00 (Wolfurt) zu vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 15.4. Ortskanalisation – BA 19 – Leitungsprüfungen Nach Erläuterung durch GR Dr. Paul Stampfl wird beschlossen den Auftrag für die Ausführung der der Leitungsprüfungen an den Best- und Billigstbieter, die RTi Austria GmbH, zum Angebotspreis von netto € 160.770, 12 (Wolfurt) zu vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 16. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.11.2020 Über Antrag der GRÜNEN-Fraktion wird die Protokollierung dahingehend abgeändert, dass es statt „Ergänzend wird durch den Vorsitzenden zugesagt, dass im Zuge des Betriebskonzeptes die Notwendigkeit der Parkplatzerweiterung im angesprochenen Ausmaß nochmals geprüft werde.“ zu heißen hat „Auf dringenden Wunsch von Vertreter*innen der Grünen, die einer Parkplatzerweiterung ablehnend gegenüberstehen, wird durch den Vorsitzenden zugesagt, dass im Zuge des Betriebskonzeptes die Notwendigkeit der Parkplatzerweiterung im angesprochenen Ausmaß nochmals geprüft werde.“ Das Protokoll wird mit dieser Änderung genehmigt. einstimmig 17. Allfälliges 17.1.Frau Yvonne Böhler hat informiert, dass dieses Jahr wieder Weihnachtspakete an sozial bedürftige, ältere, kranke Wolfurter und Wolfurterinnen verteilt werden. Im Rahmen der Aktion zeigt sich SEITE 8 VON 17 auch, wo Hilfe und Unterstützung gewünscht und auch notwendig ist. Hinterbliebenen Ehepartnern wird, wie auch in den vergangenen Jahren ein Weihnachtsstern vorbei gebracht. 17.2. GV Andreas Gorbach frägt, ob auch in diesem Jahr – trotz Corona –die Christbäume nach Weihnachten abgeholt werden. GR Christine Stark erläutert, dass, obwohl wahrscheinlich keine Funken stattfinden, sich die Funkenzünfte sich bereits abgestimmt haben. Die Abholung findet trotzdem statt. Danke an die Ächler und Rickenbacher Funkenzunft. 17.3. Von Bgm. Christian Natter wird angemerkt, dass die Marktgemeinde die große Herausforderung mit Corona, dieses Jahr gut gemeistert und bewiesen hat, als Dorfgemeinschaft (Nachbarschaftshilfe, Unterstützung von Vereinen etc.) gut zu funktionieren. Er bedankt sich bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr besonderes Engagement, bei Frau Vize Bürgermeister Angelika Moosbrugger, beim Gemeindevorstand, bei den Fraktionsvorsitzen und allen Mandataren für die gute Zusammenarbeit wünscht allen frohe Weihnachten, einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem Gesundheit. 17.4.Abschließend bedankt sich Frau Vize Bürgermeister Angelika Moosbrugger im Namen der gesamten Gemeindevertretung beim Vorsitzenden für seine Arbeit. Schluss der Sitzung: 21:50 Der Vorsitzende Die Schriftführerin SEITE 9 VON 17 Festsetzung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 gem. § 38 VRV 2015 Die Eröffnungsbilanz wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2020 festgesetzt. Die Einberufung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß. Auszug aus dem Sitzungsprotokoll über die öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2020. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Marktgemeinde Wolfurt wird wie folgt festgesetzt: Langfristiges Vermögen Kurzfristiges Vermögen Summe Aktiva 122.306.943, 73 Nettovermögen 7.532.575, 44 Sonderposten Investitionszuschüsse Langfristige Fremdmittel Kurzfristige Fremdmittel 129.839.519.17 Summe Passiva 96.674.159, 62 16.885.603, 12 12.508.117, 40 3.771.639, 03 129.839.519, 17 SEITE 10 VON 17 VERORDNUNG über die Änderung der Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorganen 1 vom 22.3.2017 in der Fassung vom 27.3.2019, erlassen durch Gemeindevertretungsbeschluss vom 16.12.2020 §1 § 3 hat zu lauten: 1. 2. 3. 4. 5. Die referatsführenden Mitglieder des Gemeindevorstandes - ausgenommen Bürgermeister und Vizebürgermeister - erhalten monatlich einen Monatsbezug in Höhe von 8, 79 vH des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs 1 lit g des Bezügegesetzes 1998. Referatsführende Gemeindevertreter, die nicht Mitglied des Gemeindevorstandes sind, erhalten einen Monatsbezug in Höhe von 2, 93 vH des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs 1 lit g des Bezügegesetzes 1998. Der Monatsbezug nach Abs 1 und 2 gebührt 14 mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen. Für die Zeit, in welcher der Vizebürgermeister den Bürgermeister im Amt vertritt, gebührt ihm der Monatsbezug gemäß § 1 Abs 1 im aliquoten Teil, während der Monatsbezug nach § 2 ruht. Die Regelung nach Abs 4 findet keine Anwendung für 5.1. die Vertretung des Bürgermeisters während dessen Urlaub; 5.2. nicht mehr als 1-wöchige sonstige Abwesenheit des Bürgermeisters. §2 Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. 1 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden personenbezogene Bezeichnungen (zB Bürgermeister, Vizebürgermeister, Mitglieder, ...) ohne geschlechtsspezifische Differenzierung verwendet. SEITE 11 VON 17 VERORDNUNG über die Abänderung der Abfall-Abfuhrordnung vom 18.5.1989 in der Fassung vom 26.9.2018 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2020 §1 1, § 4 Abs 2 hat zu lauten: 2. Restabfälle sind vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen ausnahmslos in den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Abfallsäcken für „Restabfall“ oder 80 l Restabfalltonnen zur Systemabfuhr bereitzustellen. 2. § 5 hat zu lauten: §5 Bioabfälle 1. Bioabfälle sind vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen ausnahmslos in den von der Gemeinde ausgegebenen Abfallsäcken für „Bioabfall“ zur Abfuhr bereitzustellen. 2. In Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern bzw. Reihenhausanlagen und für sonstige Einrichtungen (Schulen, Gewerbebetriebe etc.) kann die Gemeinde über Antrag die Verwendung von genormten Biotonnen in der Größe von 80 l, 120 l oder 240 l bewilligen. 3. Für kleinere Wohngemeinschaften kann die Gemeinde über Antrag die Verwendung von genormten Biotonnen in der Größe von 40 l (Variotonne) bewilligen. 4. Die Bestimmungen laut § 4 Abs. 5 und 6 gelten sinngemäß. 3. § 8 hat zu lauten: §8 Abfuhrplan 1. 2. 3. 4. Die Abfuhr der Restabfälle erfolgt zweiwöchentlich jeweils am Dienstag (ungerade Wochen). Die Abfuhr der Bioabfälle erfolgt wöchentlich jeweils am Dienstag. Die Abfuhr beginnt jeweils um 5.30 Uhr. Fällt der Abfuhrtag (Dienstag), oder der vorhergehende Tag (Montag) auf einen Feiertag, so erfolgt die Abfuhr am auf den turnusmäßigen Abfuhrtag folgenden Werktag. Die Abfälle müssen am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden. 5. Der Abfuhrplan ist vom Bürgermeister rechtzeitig im Gemeindeblatt oder auf andere geeignete Weise bekannt zu geben. 4. Im § 14 Abs 3 ist der Ausdruck „Häusle“ durch „Loacker“ zu ersetzen. §2 Diese Verordnung tritt mit 1.1.2021 in Kraft. SEITE 12 VON 17 VERORDNUNG über die Abänderung der Abfallgebührenverordnung vom 27.9.2017 in der Fassung vom 14.11.2018 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2020 §1 1. § 2 hat zu lauten: §2 Abfallgebühren 1. Die Gemeinde hebt zur Deckung ihres im Rahmen der Systemabfuhr anfallenden Aufwandes für die Sammlung, Abfuhr und Behandlung der in ihrem Gemeindegebiet anfallenden Abfälle Abfallgebühren ein. 2. Das Ausmaß der Abfallgebühr richtet sich nach den Bestimmungen des § 17 Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz und wird unterteilt in 2.1. eine Grundgebühr, 2.2. eine Abfuhrgebühr (Sack- und Entleerungsgebühr), 2.3. Gebühren für die Annahme von Abfällen am Altstoffsammelzentrum Hofsteig (ASZ), Industriestraße 32, Lauterach und der Grünschnittsammelstelle Wolfurt, Lauteracher Straße. 3. Im Einzelnen bestehen folgende Gebühren: 3.1. Grundgebühren: 3.1.1. Grundgebühr für Haushalte (Wohnungsbenützer) 3.1.2. Grundgebühr für sonstige Abfallbesitzer 3.2. Abfuhrgebühren (Sack- und Entleerungsgebühren), das sind mengenabhängige Gebühren: 3.2.1. Sackgebühr für Bioabfälle 3.2.2. Sackgebühr für Restabfall 3.2.3. Gebühr für die Entleerung der Bioabfalltonne 3.2.4. Gebühr für die Entleerung der Restabfalltonne 3.2.5. Gebühr für die Entleerung von Containern für Restabfall SEITE 13 VON 17 3.3. Gebühren für die Inanspruchnahme des ASZ und der Grünschnittsammelstelle Wolfurt: 3.3.1. Gebühr für Sperrmüll 3.3.2. Gebühr für Altholz behandelt 3.3.3. Gebühr für Bauschutt rein 3.3.4. Gebühr für Bauschutt gemischt 3.3.5. Gebühr für PKW-Reifen 3.3.6. Gebühr für Asbestzement 3.3.7. Gebühr für EPS-Baustyropor 3.3.8. Gebühr für Flachglas 3.3.9. Gebühr für Grünschnitt 3.3.10. Gebühr für die Abholung von sperrigen Abfällen 3.3.11. Mineralfaser KFM 4. Die „Grundgebühren“ dienen der Abdeckung jener Kosten, die der Gemeinde aus der Bereitstellung von Einrichtungen für die Sammlung, Abfuhr und Behandlung von Abfällen, insbesondere von Altstoffen und Problemstoffen sowie Sperrmüll und Gartenabfällen, entstehen, der Verwaltungskosten sowie sonstiger Kosten, einschließlich anteiliger Kosten für Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit, die nicht über eine mengenabhängige Gebühr verumlagt werden können. Die „Abfuhrgebühren“ (Sack- und Entleerungsgebühren) dienen der Abdeckung der durch die Sammlung, Abholung und Behandlung der Restabfälle und Bioabfälle verursachten Kosten. Die „Gebühren für die Inanspruchnahme des ASZ und der Grünschnittsammelstelle Wolfurt dienen der zumindest teilweisen Abdeckung jener Kosten, die der Gemeinde Wolfurt anteilig für die Einrichtung, den Betrieb dieser zentralen Annahmestelle und die Verwertungs- und Entsorgungskosten entstehen. 2. § 4 hat zu lauten: §4 Gebührenhöhe 1. 2. Die Abfallgrundgebühr wird pro Jahr und Wohnungsbenützer mit € 18, 40 zuzüglich USt. festgesetzt. Die Abfallgrundgebühr ist für höchstens vier Personen pro Haushalt zu entrichten. Die Abfallsack-/Entleerungsgebühren werden wie folgt festgelegt (inkl. USt.): 8 l Abfallsack (Bioabfall) € 0, 90 15 l Abfallsack (Bioabfall) € 1, 50 20 l Abfallsack (Restabfall) € 1, 60 40 l Abfallsack (Restabfall) € 3, 20 80 l Restabfalltonne € 6, 40 40 l Bioabfalltonne (Vario-) € 5, 50 80 l Bioabfalltonne € 6, 80 120 l Bioabfalltonne € 10, 00 240 l Bioabfalltonne € 17, 50 3. Die Gebühren für ASZ-Abfälle werden wie folgt festgelegt (inkl. USt.): 3.1. Sperrmüll /kg € 0, 37 3.2. Altholz behandelt /kg € 0, 19 3.3.1 Bauschutt rein / kg € 0, 10 3.3.2. Bauschutt rein / Kleinmenge 20l € 2, 00 3.3.3. Bauschutt rein / Kleinmenge 60l € 5, 00 SEITE 14 VON 17 4. 3.3.4. 3.4.1 3.4.2. 3.4.3. 3.4.4. Bauschutt rein / Kleinmenge 250l Bauschutt gemischt /kg Bauschutt gem. / Kleinmenge 20l Bauschutt gem. / Kleinmenge 60l Bauschutt gem. / Kleinmenge 250l € € € € € 20, 00 0, 20 2, 20 6, 50 25, 00 3.5.1 3.5.2. 3.6. 3.7. 3.8. 3.9. 3.10. 3.11. 3.12. 3.13. PKW-Reifen ohne Felge PKW-Reifen mit Felge Asbestzement EPS-Baustyropor Flachglas Grünschnitt Haushalt Grünschnitt Großanlieferung priv. Grünschnitt Gewerbe Abholung von Sperrmüll Mineralfaser KFM € € € € € € € € € € 3, 10 / Stück 7, 20 / Stück 2, 60 / 10 Liter bzw. 10 kg 0, 50 / 100 Liter 1, 00 / 10 Liter bzw. 10 kg 25, 00 pro Kalenderjahr und Haushalt 11, 00 / m³ 22, 00 / m³ 45, 00 / Abholung 1, 45 / kg § 5 Abs 3. hat zu lauten: Die Gebühr für die Entleerung von Biotonnen und Restabfallcontainern wird wie folgt zur Zahlung vorgeschrieben: 3.1. Biotonnen – monatlich 3.2. Restabfalltonnen - jährlich §2 Diese Verordnung tritt mit 1.1.2021 in Kraft. SEITE 15 VON 17 VERORDNUNG über die Abänderung der Wassergebührenordnung in der Fassung vom 11.12.2019 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2020 §1 1. § 2 hat zu lauten: §2 Wasserbezugsgebühren Der Gebührensatz gemäß § 15 Abs 2 Wasserleitungsordnung beträgt pro m³ Wasser € 0, 82 zuzüglich MWSt. 2. § 3 Abs 1 lit. a) hat zu lauten: a) Für einen 3 m³-Zähler € 2, 02 + MWSt. §2 Diese Änderung tritt mit 1.1.2021 in Kraft. SEITE 16 VON 17 VERORDNUNG über die Abänderung der Kanalgebührenordnung vom 26.1.1989 in der Fassung vom 11.12.2019 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 16.12.2020 §1 § 3 Abs 2 hat zu lauten: 2. Unter Berücksichtigung des gemäß § 22 Kanalisationsgesetz verrechenbaren Aufwandes und des voraussichtlich zur Verrechnung gelangenden Wasserverbrauches wird die Kanalbenützungsgebühr mit € 2, 02 pro Kubikmeter Wasserverbrauch zuzüglich Mehrwertsteuer bemessen. §2 Diese Änderung tritt mit 1.1.2021 in Kraft. SEITE 17 VON 17