20191212_GVE000

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:34
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2019-12-12
Erscheinungsdatum 2019-12-12
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, dem 12.12.2019, abends 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Feuerwehrhauses. Anwesend: MAYR Steve KATHAN Hugo DEVIGILI Karin HAMMERER Petra MAIER-HÄFELE Kornelia ZILLER Harald ENDER Johann HARTMANN Hermann LINS Andreas NEURURER Kornelia Entschuldigt abwesend: (Ersatz f. ENDER Norbert) ZITTIER-SUMMER Alexandra (Ersatz f. DEVIGILI Christian) LECHNER Peter Ing. Tagesordnung: 1) Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2) Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Unterstützungsbeitrages an den Seniorenbund Fraxern. 3) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Verein Schülerbetreuung Vorarlberg. 4) Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch mit Hrn. MÜLLER Edmund im Bereich „Sägeweg“ (GST-Nrn. 300/1 – 1400/5). 5) Beratung und Beschlussfassung über den Beschäftigungsrahmenplan 2020. 6) Beratung und Beschlussfassung über die Entschädigung des Vizebürgermeisters. 7) Beratung und Beschlussfassung über die Nachbesetzung von Unterausschüssen. 8) Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Abgaben, Gebühren, Entgelte und Verordnungen 2020. 9) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2020. 10) Beratung und Beschlussfassung über den Raumplanungsvertrag gem. § 38a Abs. 2 lit. a RPG (Verwendungsvereinbarung) mit den Eheleuten STRASSER Barbara u. Thomas. GV-Sitzung 12.12.2019 Seite – 2 – 11) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung (Umwidmung) des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsfläche GP 1555 im Umlegungsgebiet „Vergitz“ gem. Planunterlage GZl. f 031.2-01/2019. 12) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum „Eschelbach-Forum“. 13) Beratung und Beschlussfassung über die Pachtvereinbarung Jausenstation „Kapieters“ mit Hrn. NEUWIRT Oliver. 14) Beratung und Beschlussfassung über die Vergaben „Baumeisterarbeiten“ und „Leitungsbau WV“ beim Projekt „Vergitz“. 15) Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) an die erforderlichen Mindestinhalte für einen räumlichen Entwicklungsplan. 16) Beratung und Beschlussfassung über folgende Verträge für den sprengelweiten kurativen Bereitschaftsdienst einschließlich der Totenbeschau: a) Vertrag über die ärztliche Versorgung an Wochentagen b) Vertrag über die Sicherstellung der Totenbeschau 17) Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung vom 23.09.2019. 18) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 19) Allfälliges 20) Berichte Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumeisterarbeiten bei der Kugelwegsanierung mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG) zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Unterstützungsbeitrages an den Seniorenbund Fraxern. GV-Sitzung 12.12.2019 Seite – 3 – Mit Schreiben vom November 2019 hat der Seniorenbund – Ortsgruppe Fraxern – um die Gewährung einer Vereinsförderung angesucht. Vereine tragen durch ihre kulturellen, sportlichen und karitativen Aktivitäten wesentlich zu einer lebendigen Dorfgemeinschaft bei. Die Vereinstätigkeiten sind sehr im öffentlichen Interesse gelegen, stärken sie doch den Zusammenhalt zwischen den sozialen Gruppen, den Kulturen und den Generationen. Mit Ausnahme der BMF 1865 (für die Jugendausbildung) werden gegenwärtig keine Mittel für Vereinstätigkeiten eingesetzt. Um künftig alle ortsansässigen Vereine zielgerichtet und nach objektiven und sachlichen Kriterien bei ihrer immens wertvollen Tätigkeit unterstützen zu können, ist es angebracht, eine Vereinsförderrichtlinie zu erarbeiten. Bis zur Vorlage dieses „Vereinsförderregisters“ kann dem Ansuchen des Seniorenbundes nicht (noch nicht) entsprochen werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Verein Schülerbetreuung Vorarlberg. Die Organisation und Finanzierung der Freizeitbetreuung erfolgt durch die Gemeinde. Die Betreuung erfolgt entweder durch in der Schule beschäftigte Lehrpersonen oder durch sonstige Personen, die bei der Gemeinde oder dem Verein Schülerbetreuung Vorarlberg angestellt sind. Um das nichtpädagogische Betreuungspersonal über diese Schiene abrechnen zu können, ist der Beitritt zum Verein Schülerbetreuung Vorarlberg erforderlich. Demgemäß beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Beitritt zum Verein Schülerbetreuung Vorarlberg. zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über einen Grundtausch mit Hrn. MÜLLER Edmund im Bereich „Sägeweg“ (GST-Nrn. 300/1 – 1400/5). Die Gemeinde Fraxern ist Eigentümerin der GST-Nr. 142 GB 92108 Fraxern. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.07.2019 wurde dem Verkauf einer Teilfläche aus der GST-Nr. 142 an SUMMER Philipp und Julia, beide wh. Alte Dorfstraße 5a, Fraxern, zugestimmt. Gleichzeitig wurde dem Anrainer MÜLLER Edmund (GST-Nr. 300/1) die Option geboten, eine schon bisher von ihm genutzte Teilfläche der GST-Nr. 142 käuflich zu erwerben. Anlässlich mehrerer Gespräche wurde mit Hrn. MÜLLER Edmund der flächengleiche Tausch einer Teilfläche im Ausmaß von 15 m² vereinbart. GV-Sitzung 12.12.2019 Seite – 4 – Gemäß vorliegendem Teilungsplan der RAPATZ Vermessung ZT – GZ: 43807/19 – wird: a) das Trennstück 3 aus der GST-Nr. 142 im Ausmaß von 15 m² der GST-Nr. 300/1 (Eigentümer MÜLLER Edmund) einverleibt; b) das Trennstück 5 aus der GST-Nr. 300/1 im Ausmaß von 15 m² der GST-Nr. 1400/5 (Öffentliches Gut „Sägeweg“) einverleibt; Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Beschäftigungsrahmenplan 2020. Der Beschäftigungsrahmenplan 2020 wird wie folgt einstimmig genehmigt: Anzahl der Bediensteten Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 Funktionen der Gehaltsklasse 15 bis 18 Beschäftigungsobergrenze gesamt 1, 57 5, 04 6, 61 zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Entschädigung des Vizebürgermeisters. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgende Änderung: Die Funktionsentschädigung des Vizebürgermeisters wird mit € 1.150, 00 pauschal pro Jahr festgesetzt. Diese Regelung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Die bestehende Verordnung ist entsprechend zu adaptieren. zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Nachbesetzung von Unterausschüssen. Der Bürgermeister bringt der Gemeindevertretung die Vorschläge der Parteifraktion „Gemeindeliste Fraxern“ für die Nachbesetzung des UA Bau-, Raumplanungs-, Wasser- und Friedhofsausschuss zur Kenntnis. Gem. § 51 Gemeindegesetz werden in den UA Bau, Raumplanungs-, Wasser- und Friedhofsausschuss einstimmig gewählt:   ENDER Johann NACHBAUR Lukas zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Abgaben, Gebühren, Entgelte und Verordnungen für 2020. Seite – 5 – GV-Sitzung 12.12.2019 Auf Antrag des Vorsitzenden werden die Gebühren und Abgaben für das Jahr 2020 um 0, 8% (Indexsteigerung Dez. 18 – Okt. 19) angehoben. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Die Müllgebühren bleiben weitgehend von dieser Erhöhung ausgenommen und damit auf dem Stand des Vorjahres 2019 belassen. Im Interesse einer gemeindeübergreifenden Gebührenharmonisierung werden jedoch die Gebühren für die Müllsäcke (Restmüll 40 lt., Biomüll 8 lt. und 15 lt.) sowie die Restmülltonne 60 lt. gem. dem Gebührenvorschlag des Umweltverbandes beschlossen. Zudem sind die Gebühren für die Inanspruchnahme des Altstoffsammelzentrums (ASZ) Vorderland mit zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind die Abfuhrordnung als auch die Abfallgebührenordnung den umfangreichen Änderungen mit Wirksamkeit 01.01.2020 anzupassen. Von der Erhöhung ausgenommen bleibt weiterhin die Gästetaxe (€ 0, 75 je Nächtigung). Die Gebühr für die Haus-Nummern-Tafeln wird auf die Basis der Selbstkosten (neue Lieferkonditionen!) angehoben. Demgemäß werden ab dem 01.01.2020 (für die Gebührenbemessung maßgeblich ist das Datum der Baueingabe) EUR 80, 00 pro Stk. verrechnet. Im Detail sind die Abgaben und Gebühren für das Jahr 2020 in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift darstellenden „Gebührenliste 2020“ ersichtlich. Die entsprechenden Änderungen der Wassergebührenverordnung, der Kanalordnung, der Friedhofsgebührenordnung und der Hundesteuerverordnung, jeweils mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2020, werden ebenfalls einstimmig beschlossen. zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2020. Die Gemeindevertretung hat den Voranschlag 2020 gemäß § 73 Abs. 5 GG wie folgt einstimmig beschlossen: Ergebnishaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative u. investive Gebarung) 1.917.700, 00 Finanzierungshaushalt 2.220.400, 00 Aufwendungen / Auszahlungen 1.912.500, 00 2.805.900, 00 Summe operative u. investive Gebarung) ………………………………………………………………………………………………………………………. Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo 5.200, 00 - 585.500, 00 Entnahme von Haushaltsrücklagen Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0, 00 1.373.000, 00 Zuweisungen von Haushaltsrücklagen 0, 00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 680.700, 00 ………………………………………………………………………………………………………………………. Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen 5.200, 00 Geldfluss a. d. voranschlagswirksamen Gebarung 106.800, 00 ………………………………………………………………………………………………………………………. GV-Sitzung 12.12.2019 Seite – 6 – Die Budgeterstellung 2020 hatte erstmals nach den Kriterien der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) zu erfolgen. Durch den Systemwechsel sind die bisherigen Zahlen nur bedingt oder überhaupt nicht mehr vergleichbar, was auch dadurch augenscheinlich wird, dass im Voranschlag 2020 keine Vergleichsjahre angedruckt sind. Die Zeiten der Kameralistik sind damit vorbei, die Zahlen NEU werden künftig nach Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt dargestellt. Neben den Abschreibungen und den Dotierungen von Rückstellungen liefert das Rechenwerk künftig auch Informationen zur Liquidität der Gemeinde und zur Finanzierung des Gesamthaushaltes. Ähnlich einer Bilanz wird folgend das gesamte Gemeindevermögen den Fremdmitteln gegenübergestellt. Die seit Jahren steigenden Ausgaben in den Bereichen Soziales und Pflege sowie die Transferzahlungen fordern die Kommunen immer mehr. Der Gestaltungsspielraum für die Gemeinden schwindet zunehmend! Nichtsdestotrotz ist das kommende Jahr geprägt von Investitionen in die Infrastruktur. Gesamt fließen EUR 1, 263 Mio. in die Projekte:     Neu- und Ausbau Trinkwasserversorgung „Morgengabe“ Quellwasserschutzgebiet „Staffelalp- und Dürawürtquellen“ Sanierung „Kugelweg“ mit Umlegung der Wasserversorgung bzw. der Abwasserbeseitigung Erschließung Wasser und Kanal im Umlegungsgebiet „Vergitz“ Für die bezeichneten Vorhaben und den Haushaltsausgleich sind Darlehensaufnahmen in der Höhe von EUR 1, 373 vorgesehen. Insgesamt steigt damit der Schuldenstand der Gemeinde auf EUR 4, 833 Mio. Für den Schuldendienst in der Höhe von EUR 0, 735 sind weitere Mittel budgetiert. Die größte Einnahmequelle: 0, 710 Mio. aus Ertragsanteilen (+ 3, 4 % gegenüber dem Vorjahr). Die Berechnung der Finanzkraft erbrachte einen Wert in der Höhe von EUR 743.700. zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Raumplanungsvertrag gem. § 38a Abs. 2 lit. a RPG (Verwendungsvereinbarung) mit den Eheleuten STRASSER Barbara u. Thomas. Für die Gemeinde Fraxern liegt der Fokus auf der Mobilisierung der bereits gewidmeten, jedoch nicht am Markt verfügbaren Bauflächen. Neuwidmungen sollen nur sehr bewusst und behutsam vorgenommen werden. Im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Gemeinde Fraxern vom Dezember 2015 findet sich das Ziel, die tatsächliche Nutzung der neugewidmeten Flächen in angemessener Zeit durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Gem. Vbg. RPG kann die Gemeinde, wenn dies zur Erreichung der Raumplanungsziele erforderlich ist, auch geeignete privatwirtschaftliche Maßnahmen setzen, wobei als privatwirtschaftliche Maßnahmen insbesondere auch Vereinbarungen mit den Seite – 7 – GV-Sitzung 12.12.2019 Grundeigentümern über eine widmungsgemäße Verwendung von Bauflächen in Betracht kommen. Vor diesem Hintergrund wird mit den Eheleuten STRASSER Barbara u. Thomas ein Raumplanungsvertrag gem. § 38a Vbg. RPG (Verwendungsvereinbarung) abgeschlossen, womit sichergestellt wird, dass das vertragsgegenständliche Grundstück, hinsichtlich dessen eine Umwidmung in Baufläche beantragt wird, innerhalb einer bestimmten Frist der vorgesehenen Verwendung, nämlich der Bebauung, zugeführt wird. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 11 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung (Umwidmung) des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsfläche GP 1555 im Umlegungsgebiet „Vergitz“ gem. Planunterlage GZl. f 031.2-01/2019. In der Sitzung vom 27.05.2019 hat die Gemeindevertretung Fraxern die Auflage des Entwurfs der Neuausweisung der GP 1555, KG 92108 Fraxern, entsprechend der Planbeilage GZl. f 031.2-01/2019 vom 16.05.2019 beschlossen. Während der Auflage – vom 11.07.2019 bis 13.08.2019 – sind folgende Stellungnahmen zum Entwurf eingelangt:   Abteilung Wasserwirtschaft Wildbach u. Lawinenverbauung - kein Einwand kein Einwand Nach Ablauf der Auflagefrist beschließt die Gemeindevertretung Fraxern einstimmig die Umwidmung der GP 1555 433 m² von in Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG gem. Planunterlage GZl. f 031.2-01/2019 vom 16.05.2019. zu Pkt. 12 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum „Eschelbach-Forum“. Der Verein – Kurzbezeichnung „Forum Eschelbach“ – hat seinen Sitz in Fraxern und bezweckt die Förderung, Pflege und Verbreitung des Werkes des Schriftstellers Hans Eschelbach (1868 – 1948). Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dem „Forum Eschelbach“ als ordentliches Mitglied beizutreten und die Mitgliedschaft mit EUR 150, 00 / Jahr zu unterstützen. zu Pkt. 13 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Pachtvereinbarung Jausenstation „Kapieters“ mit Hrn. NEUWIRT Oliver. Die Gemeinde Fraxern ist aufgrund des Kaufvertrages v. 21.01.1984 Alleineigentümerin der Liegenschaft in EZ 416, GB 92108 Fraxern, bestehend aus GP 1075, auf welcher die Jausenstation „Kapieters“ situiert ist. Seite – 8 – GV-Sitzung 12.12.2019 Die Verpächterin (Gemeinde Fraxern) verpachtet   sämtliche Räumlichkeiten der auf der GP 1075 situierten Jausenstation sowie die auf der GP 1075 rund um die Jausensation vorhandenen Außenanlagen an den Pächter, Hr. NEUWIRT Oliver, gemäß vorliegendem Pachtvertrag. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 14 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Vergaben „Baumeisterarbeiten“ und „Leitungsbau WV“ beim Projekt „Vergitz“. Inhalt der Ausschreibung waren die Arbeiten für die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung sowie den begleitenden Straßenbau und Leitungsträger für das Umlegungsgebiet „Vergitz“. Die Ausschreibung wurde an fünf Firmen versandt. Die Angebotsabgabe fand am Donnerstag, 19.09.2019, um 11:00 Uhr, im Gemeindeamt Fraxern statt. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe waren fünf Angebote rechtzeitig eingelangt. Nach rechnerischer und sachlicher Prüfung ergibt sich folgende Reihung der Bieter: 1. 2. 3. 4. 5. Hilti & Jehle GmbH, Feldkirch Nägele Hoch- u. Tiefbau GmbH, Röthis Jäger Bau GmbH, Schruns Wilhelm & Mayer Bau GmbH, Götzis Tomaselli Gabriel Bau GmbH, Nenzing € € € € € 552.975, 29 573.365, 19 630.100, 23 643.875, 98 691.546, 28 Gem. Vergabevorschlag der tschabrun ingenieur gmbh werden die ausgeschriebenen Leistungen an den Best- und Billigstbieter, die Fa. Hilti & Jehle GmbH, Feldkirch, mit folgenden Auftragssummen vergeben: a) b) c) d) e) Abwasserbeseitigungsanlage BA 08 Wasserversorgung BA 13 Begleitender Straßenbau Gemeinde Straßenbau Umlegungsgebiet Straßenbeleuchtung € € € € € 218.330, 73 166.810, 87 60.359, 51 93.972, 08 6.933, 90 Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig! Die Lieferung und Verlegung der neuen Wasserversorgungsanlage im Bereich des Umlegungsgebietes „Vergitz“ (inkl. der Neuerschließungen im Bereich der Wohnanlage der Alpenländischen Wohnbaugesellschaft) wurde separat ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte im Direktvergabeverfahren und wurde an drei Firmen versandt. Die Angebotsöffnung fand am Mittwoch, 09.10.2019, 11:00 Uhr, im Büro tschabrun ingenieur gmbh statt. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe waren zwei Angebote rechtzeitig eingelangt. Seite – 9 – GV-Sitzung 12.12.2019 Nach rechnerischer und sachlicher Prüfung ergibt sich folgende Reihung der Bieter: 1. Roland Frick GmbH, Sulz 2. Gebr. Amann, Götzis € € 137.724, 23 146.928, 30 Gem. Vergabevorschlag der tschabrun ingenieur gmbh wird die ausgeschriebene Leistung an den Best- und Billigstbieter, die Fa. Roland Frick, Sulz, mit einer NettoAuftragssumme von € 137.724, 23 vergeben. Die Beschussfassung erfolgt einstimmig! zu Pkt. 15 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) an die erforderlichen Mindestinhalte für einen räumlichen Entwicklungsplan. Am 01. März 2019 ist das novellierte Raumplanungsgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 11 Abs. 1 RPG ist von jeder Gemeinde spätestens bis 31.12.2022 verpflichtend ein räumlicher Entwicklungsplan zu erstellen. Für jene Gemeinden, die bereits über ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) im Sinne des § 11 Abs. 1 Raumplanungsgesetz verfügen, bestanden Übergangsbestimmungen. Wurde das bestehende REK noch vor dem 01. März 2019 als Verordnung kundgemacht, so galt es als räumlicher Entwicklungsplan im Sinne der neuen Bestimmungen. Die Gemeinde Fraxern hat diese Übergangsbestimmung genutzt und das bestehende REK als Verordnung kundgemacht! Der Vorteil liegt in einer Verfahrenserleichterung: Das so kundgemachte REK muss bis 31.12.2022 nur noch hinsichtlich der erforderlichen Mindestinhalte für einen räumlichen Entwicklungsplan angepasst werden. Die vorliegenden Honorarangebote vom Büro FALCH Andreas, Landeck (dieses Büro hat das bestehende REK erstellt), bzw. Büro „heimaten“ (BERCHTOLD Markus ist aktuell Gestaltungsbeirat der Gemeinde Fraxern) für die Erstellung eines Räumlichen Entwicklungsplanes sind nur schwer miteinander vergleichbar und bewegen sich im Rahmen von EUR 7.000 bis EUR 37.000. Aufgrund der zeitnahen Auseinandersetzung mit den raumplanerischen Belangen der Gemeinde Fraxern – bedingt durch seine Funktion als Gestaltungsbeirat – geht der Auftrag zur Anpassung des bestehenden REK an DI BERCHTOLD Markus (Büro „heimaten“). Der tatsächlich erforderliche Leistungsumfang ist mit DI BERCHTOLD zu besprechen und auf das Mindesterfordernis zu beschränken. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 16 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über folgende Verträge für den sprengelweiten kurativen Bereitschaftsdienst einschließlich der Totenbeschau: a) Vertrag über die ärztliche Versorgung an Wochentagen b) Vertrag über die Sicherstellung der Totenbeschau Seite – 10 – GV-Sitzung 12.12.2019 Der bestehende ärztliche Bereitschaftsdienst wird ab 01.01.2020 neu geregelt. Aufgrund dieser Neuregelung sind die Verträge über die ärztliche Versorgung an Wochentagen (mit den Ärzten) sowie die Sicherstellung der Totenbeschau (mit dem Österreichischen Roten Kreuz) für den Sprengel Rankweil-Vorderland neu abzuschließen. Die vorliegenden Verträge werden einstimmig genehmigt. zu Pkt. 17 der Tagesordnung) Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung vom 23.09.2019. Die Niederschrift zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.09.19 wird einstimmig genehmigt. zu Pkt. 18 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumeisterarbeiten bei der Kugelwegsanierung. Der „Kugelweg“ befindet sich abschnittsweise in einem so schlechten Zustand, dass er dringend saniert werden muss. Im Zuge dessen werden die bestehenden Regenwasserableitungen saniert und durch Längsentwässerungen der Straße erweitert. Das vorliegende Projekt umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:       Sanierung des Güterweges von der Einfahrt „Untere Gächt“ bis zum „Peterhof“ über eine Länge von ca. 560 m Adaptierung bzw. Neuerrichtung von Längsentwässerungen Errichtung von Drainagen und die Verlegung von Leerrohren für die Straßenbeleuchtung Neubau einer Kanalhaltung Neuverlegung eines ca. 170 m langen Abschnitts der Wasserversorgungsanlage (nur Erdarbeiten – liefern und verlegen durch Fa. Frick, Sulz) Adaptierung bzw. Neuerrichtung von Regenwasserkanälen Die Ausschreibungsunterlagen konnten österreichweit von allen Firmen ohne Einschränkung per download-link bezogen werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist wurden 6 Offerte eingereicht. Nach rechnerischer und sachlicher Prüfung der Angebote sowie der Berücksichtigung der Nachlässe ergibt sich nachstehende Reihung (Angebotssummen netto exkl. 20% Ust.).       Fa. Wilhelm + Mayer Fa. Nägele Hoch- u. Tiefbau Fa. Lutz Bau Fa. Strabag Fa. Hilti & Jehle Fa. Swietelsky € € € € € € 438.566, 27 444.052, 58 456.399, 17 465.156, 74 489.286, 33 529.962, 81 + + + + + 1, 3% 4, 1% 6, 1% 11, 6% 20, 8% Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig eine Zuschlagserteilung zu Gunsten der bestbietenden Firma Wilhelm + Mayer, Götzis, zum Angebotspreis von € 438.566, 27 (netto). zu Pkt. 19 der Tagesordnung) Berichte. Bgm. MAYR Steve berichtet über:   Friedhof – Urnengräber situiert Friedhof – Bepflanzung NEU (Schneebeere) abgeschlossen zu Pkt. 20 der Tagesordnung) Allfälliges. Unter TOP 20 kommt es zu keiner Wortmeldung. Im Anschluss an die Sitzung werden alle Gemeindemandatare mit Partnern zu einem Essen in die Jausenstation „Kapieters“ eingeladen. Ende d. Sitzung: 20:20 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: