20190527_GVE000

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:36
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2019-05-27
Erscheinungsdatum 2019-05-27
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Freitag, dem 27.05.2019, abends 20.00 Uhr, im Sitzungszimmer des Feuerwehrhauses. Anwesend: MAYR Steve KATHAN Hugo LECHNER Peter Ing. DEVIGILI Karin HAMMERER Petra ENDER Norbert Ing. ZILLER Harald ENDER Johann NACHBAUR Lukas (Ersatz PRIMISSER Norbert Ing.) (Ersatz ZITTIER-SUMMER Alexandra) DEVIGILI Christian LINS Andreas HARTMANN Hermann (Ersatz NEURURER Kornelia) Tagesordnung: 01) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 02) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Protokolle zu den Sitzungen der Gemeindevertretung v. 17.12.2018, 22.02.2019 und 08.04.2019. 03) Beratung und Beschlussfassung über die Einfassung der Urnenerdgräber. 04) Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2018. 05) Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Wassergebührenverordnung. 06) Beratung und Beschlussfassung über die Abtretung einer Teilfläche der GST-NR 1026/1 (Öffentliches Gut) an NACHBAUR Pius. 07) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsfläche GST-NR 1555 (KATHAN Egon) im Umlegungsgebiet „Vergitz“. 08) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Röthis zur Finanzverwaltung Vorderland per 01.01.2021. 09) Beratung und Beschlussfassung über die Abtretung einer Teilfläche der GST-NR 1400/5 (öffentliches Gut) an die Fam. FINK Florian/Silvana. 10) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 11) Berichte. 12) Allfälliges. GV-Sitzung 27.05.2019 Seite – 2 – Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Beratung und Beschlussfassung über: a) Gemeinde Fraxern Immobilienverwaltung GmbH – Jahresabschluss 2018 – Umlaufbeschluss; b) Beschattung Gemeindeamt; mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG) zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Protokolle zu den Sitzungen der Gemeindevertretung v. 17.12.2018, 22.02.2019 und 08.04.2019. Die Protokolle zu den Sitzungen der Gemeindevertretung v. 17.12.2018, 22.02.2019 und 08.04.2019 werden einstimmig genehmigt. zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Einfassung der neuen Urnenerdgräber. Ausgehend von der Stiege – Blickrichtung Rheintal – rechts vom Mittelgang – im Bereich der Einzelgräber – Reihe 4 – unmittelbar angrenzend an den Quergang rechts – hier sollen gem. einstimmigem Beschluss der Gemeindevertretung drei neue Grabeinheiten (Urnenerdgräber) situiert werden. Gemeinsam mit den Vertretern der Pfarre hat der Friedhofsauschuss dieses Ergebnis erarbeitet. Grund dafür ist die in den letzten Jahren stetig gestiegene Nachfrage nach Urnengräbern, im Besonderen nach Urnenerdgräbern, nach schlichten und trotzdem würdevollen Grabstätten ohne gärtnerische Anlage. Jede Grabeinheit (Abmessung L x B x H: 1500 x 2400 x 250 mm) umfasst 6 Grabstellen (Tiefe 0, 60 m und Breite 0, 80 m) und ist von einem Stahlblechrahmen eingefasst. Über jedem belegten Urnengrab wird durch die Friedhofsverwaltung eine einheitliche Urnenplatte, eine einheitliche Weihwasserschale samt Sockel und ein einheitlicher Sockel für ein Grablicht bereitgestellt. Die Beschriftung wird von der Friedhofsverwaltung in einer einheitlichen Schrift aufgebracht. Seite – 3 – GV-Sitzung 27.05.2019 Der Auftrag zur Lieferung von 3 Einheiten (1500 x 2400 x 250 mm) wird einstimmig an die Fa. Summer-Metalltechnik, Feldkirch, vergeben. Die Kosten belaufen sich auf EUR 3.657, 60 (inkl. MwSt.). zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den RA 2018. Das Jahresergebnis 2018 ergibt in der Haushaltsgebarung Einnahmen von und Ausgaben von EUR EUR 4.214.465, 37 4.214.465, 37 und schließt somit ausgeglichen ab. Der Haushaltsverlauf im Jahr 2018 erlaubte die Zuführung von 0, 203 Mio. EUR an die Haushaltsrücklage. Der Rechnungsabschluss 2018 liegt um ca. 4% oder 0, 185 Mio. EUR unter dem Voranschlagswert des Berichtszeitraumes. Gründe für diese Abweichung sind – neben anderen – Verzögerungen bei wichtigen Investitionsvorhaben. So konnten die Fassadenerneuerung beim Gemeindeamt, die Sanierung des „Kugelweges“, die Quellschutzausweisung „Staffelalp- u. Dürawürtquellen“ sowie die Heizungssteuerung noch nicht umgesetzt werden. Verschuldung Die Ermittlung der laufenden Gebarung ergibt bei laufenden Einnahmen von 1, 756 Mio. EUR und laufenden Ausgaben von 1, 480 Mio. EUR und dem Nettoschuldendienst von 0, 482 Mio. EUR einen Fehlbetrag von rund 0, 206 Mio. EUR. Die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes konnten nicht eingehalten werden, der Rechnungsabschluss 2018 ergibt ein Maastricht-Defizit von rund 1, 058 Mio. EUR. Die deutliche Verschlechterung der Finanzlage ist zum Großteil auf die Rückführung der Gemeindeimmobiliengesellschaft in den Gemeindehaushalt zurückzuführen. Schwerpunkt(e) (1) Der Schadholzanfall aus den Herbststürmen 2017 bzw. dem Sturm „Burglind“ im Jänner 2018 war beträchtlich. Das Sturmholz ist mittlerweile aufgearbeitet, was sich mit einem Aufwand von 0, 126 Mio. EUR (Schlägerung und Transport – Voranschlag: EUR 0, 062 Mio.) im Rechnungsabschluss niederschlägt. Da der Holzmarkt sehr aufnahmefähig war, konnten Erlöse im Ausmaß von 0, 157 Mio. EUR (Voranschlag: EUR 0, 080 Mio.) erzielt werden. Veranlasst durch das Sturmereignis wurde der Frischholzeinschlag stark gedrosselt bzw. sogar eingestellt. Das angefallene Schadholz entspricht in etwa dem zweifachen Jahreseinschlag an Frischholz; Schlägerung und Bringung im Jahr 2019 werden demgemäß auf niedrigem Niveau bleiben, was geringere Erträge zur Folge hat. (2) Auf Grund der Neuparzellierung mehrerer Grundstücke im Gebiet „Morgengabe“ und der geplanten Asphaltierung der Privatstraße wurde beschlossen, die GV-Sitzung 27.05.2019 Seite – 4 – Wasserversorgungsanlage in diesem Ortsteil auszubauen und zu erweitern. Der Ringschluss mit der bestehenden Wasserleitung und die Installation von Hydranten zur Löschwasserabgabe sorgen für eine zusätzliche Verstärkung. Die Umsetzung wird in 3 Bauabschnitten (2018 – 2020) erfolgen. Für den Bauabschnitt 1 (Jahr 2018) wurden 0, 049 Mio. EUR aufgewendet. (3) Verkauf der Liegenschaft GP 800/5 („Platta“) Große Weitsicht bewies die Gemeindevertretung Fraxern im Jahr 1983, als sie die Liegenschaften in der Flur „Platta“ erwarb, um künftigen Generationen Baulandreserven bzw. Tauschflächen anbieten zu können. Zwischenzeitlich konnten auf der gegenständlichen Fläche 8 Wohneinheiten (Ein- u. Zweifamilienwohngebäude) errichtet werden. Im Jahr 2018 wurde nun die letzte Teilfläche an eine ortsansässige Familie veräußert. Wichtige Projekte in Vorbereitung Die bereits im Jahr 2018 geplanten – aus verschiedenen Gründen aber noch nicht umgesetzten Projekte – u.a. die Ausweisung des Quellschutzgebietes „Staffelalp- u. Dürawürtquellen“, die Sanierung des „Kugelweges“ sowie die Heizungssteuerung – sollen im Jahr 2019 finalisiert werden. DEVIGILI Christian (Obmann des Prüfungsausschusses) erläutert die Eckpunkte der Rechnungsprüfung und stellt im Namen der Rechnungsprüfer den Antrag, dem   vorliegenden Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2018 die Genehmigung zu erteilen; der Gemeindeverwaltung und dem Rechnungsleger die Entlastung für das Rechnungsjahr 2018 zu erteilen; Die Anträge der Rechnungsprüfer werden einstimmig angenommen. zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Wassergebührenverordnung. Das Vorarlberger Kanalgesetz wurde dahingehend geändert, dass für die Berechnung der Gebühren nicht mehr die Außen-, sondern die Innenwände als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Grund dafür sind die teils stark abweichenden Wandstärken der Gebäude (Dämmung). Um zu verhindern, dass die Anschlussgebühren sinken, wurde die Bemessungsgrundlage angepasst (von 27% der Fläche auf 29% der Fläche). Da die Berechnung des Wasseranschlussbeitrages an jene des Kanalgesetzes angelehnt ist, ist auch die Wassergebührenverordnung anzupassen. Demgemäß steigt auch hier die Bemessungsgrundlage von 27% auf 29% der Fläche. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Seite – 5 – GV-Sitzung 27.05.2019 zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Abtretung einer Teilfläche der GP 1026/1 (Öffentliches Gut) an NACHBAUR Pius. In den 1970er Jahren wurde durch den Grundbesitzer NACHBAUR Heinrich an der Grundgrenze zwischen der GST-NR 502 und der GST-NR 1026/1 ein Drahtzaun errichtet. Anlässlich eines Grenzfeststellungsverfahrens wurde nun festgestellt, dass der betreffende Zaun nicht auf der GST-NR 502 sondern auf der GST-NR 1026/1 (Öffentliches Gut) situiert ist. Die geringfügige Abweichung vom tatsächlichen Gutsbestand ist nachvollziehbar, da die Flächen zum damaligen Zeitpunkt graphisch ermittelt wurden und nicht im Maßstab von 1:1000 (damals 1:2880) abgebildet waren, was zu Ungenauigkeiten führen konnte. Gesamthaft – berechnet auf die gesamte gemeinsame Grenze – handelt es sich um eine Differenz-Fläche von 28 m². Da von der Gemeinde Fraxern der Bestand des Zaunes weder kontrolliert noch angezweifelt wurde, hat der vermeintliche Grundbesitzer das Recht am betreffenden Grundstücksstreifen „ersessen“. Unter einer „Ersitzung“ versteht man den Erwerb eines Rechtes durch qualifizierten Besitz während einer gesetzlich bestimmten Zeit. Sie führt also zu einem Rechtserwerb, der zur Folge hat, dass der bisherige Rechtsinhaber sein Recht verliert. Wird etwa ein Grundstreifen ununterbrochen mehr als 30 Jahre lang durch den Nachbarn – im guten Glauben, dass es sich um sein Grundstück handelt – genutzt, hat er diesen Grundstücksstreifen „ersessen“. Die Gemeindevertretung stimmt der Abtretung einer Teilfläche im Ausmaß von 28 m² gem. Planurkunde der Vermessung Markowsky Straka ZT, GZ. 21.179/18, und damit verbunden der entsprechenden Grenzkommissionierung, einstimmig zu. zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsfläche GST-NR 1555 (KATHAN Egon) im Umlegungsgebiet „Vergitz“. Die Gemeindevertretung Fraxern beschließt einstimmig den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich GST-NR 1555 von in Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG idgF. Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG idgF. gem. Planunterlage GZl. f 031.2-01/2019. zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Röthis zur Finanzverwaltung Vorderland per 01.01.2021. Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Röthis mit 01.01.2021 der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Vorderland beitreten wird. Für den Beitritt sind Beschlüsse aller derzeitigen Mitgliedsgemeinden notwendig. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Beitritt der Gemeinde Röthis per 01.01.2021 einstimmig zugestimmt. Seite – 6 – GV-Sitzung 27.05.2019 zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Abtretung einer Teilfläche der GST-NR 1400/5 (Öffentliches Gut) an die Fam. FINK Florian/Silvana. TOP 09 wird zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt (§ 41 Abs. 1 GG), da die Beratung/Beschlussfassung bereits Gegenstand der GV-Sitzung v. 07.11.2016 war. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. a) Gemeinde Fraxern Immobilienverwaltung GmbH – Jahresabschluss 2018 Umlaufbeschluss Im Jahr 2018 weist die Gemeinde Fraxern Immobilienverwaltung GmbH einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.626, 19 aus. Unter Einrechnung des Gewinnvortrags aus 2017 (EUR 14.565, 63) beträgt der Bilanzgewinn nun EUR 12.939, 44, welcher auf neue Rechnung vorgetragen werden soll Der Jahresabschluss und der Umlaufbeschluss werden einstimmig genehmigt. Das Bilanzergebnis wird einstimmig auf neue Rechnung vorgetragen. Der Geschäftsführung wird die Entlastung erteilt. b) Beratung und Beschlussfassung über die Beschattung des Gemeindeamtes Da das äußere Erscheinungsbild des Gemeindeamtes stark von den defekten Beschattungselementen geprägt ist, hat Bgm. MAYR Steve Angebote zu den Möglichkeiten hinsichtlich einer optisch ansprechenden und funktionalen Beschattung eingeholt. Eine Arbeitsgruppe (Bauausschuss) soll die weitere Vorgangsweise evaluieren. Senkrechtmarkisen werden als nicht optimal erachtet, eine Raffstorebeschattung erscheint empfehlenswerter. zu Pkt. 11 der Tagesordnung) Berichte. Es werden keine Berichte erstattet. zu Pkt. 12 der Tagesordnung) Allfälliges. Unter TOP 09 kommt es zu keinen Wortmeldungen Ende d. Sitzung: 21:10 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: