20200129_GVE000

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:35
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2020-01-29
Erscheinungsdatum 2020-01-29
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, dem 29.01.2020, abends 20.00 Uhr, im neuen Sitzungszimmer im UG des Feuerwehrhauses. Anwesend: Entschuldigt: MAYR Steve KATHAN Hugo DEVIGILI Karin ENDER Johann ZILLER Harald ENDER Norbert Ing. HAMMERER Petra ZITTIER-SUMMER Alexandra HARTMANN Hermann LINS Andreas NEURURER Kornelia (Ersatz DEVIGILI Christian) LECHNER Peter Ing. Tagesordnung: 01) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 02) Beratung und Beschlussfassung über eine Darlehensaufnahme zum Haushaltsausgleich 2020. 03) Beratung und Beschlussfassung über die Konditionenangebote (Darlehenskonditionen) der HYPO Vorarlberg bzw. Raiffeisenbank Vorderland. 04) Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Gemeindebeitrages zum Krankenpflegeverein Klaus-Weiler-Fraxern. 05) Beratung und Beschlussfassung über den Raumplanungsvertrag gem. § 38a Abs. 2 lit. a RPG (Verwendungsvereinbarung) mit NACHBAUR Heribert. 06) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung (Umwidmung) des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsfläche GP 500 gem. Planunterlage GZl. f 031.2-02/2019. 07) Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung vom 12.12.2019. 08) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 09) Berichte. 10) Allfälliges. Seite – 2 – GV-Sitzung 29.01.2020 Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Beratung und Beschlussfassung über: a) Aufnahme der Gemeinde Meiningen in die Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Vorderland b) Baurechtsverwaltung Vorderland – Erweiterung der Agenden der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft c) Gemeinde Fraxern Immobilienverwaltungs GmbH – Verkauf der GmbHAnteile mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG) zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über eine Darlehensaufnahme zum Haushaltsausgleich 2020. Die Gemeinde Fraxern nimmt bei der HYPO Vorarlberg Bank AG für den Haushaltsausgleich 2020 ein Darlehen zu folgenden Konditionen auf: Darlehenssumme: EUR 250.000 Laufzeit: 10 Jahre Zinsbindung: indikatorgebundener Fixzinssatz Indikator: ICE Swapsatz 10 Jahre Basiszinssatz (0, 154% per 16.01.2020) zzgl. Aufschlag 0, 630% (= derzeit 0, 784% p.a.) Der endgültige Zinssatz wird Kreditvollausnützung festgelegt. zum Zeitpunkt der Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Konditionenangebote (Darlehenskonditionen) der HYPO Vorarlberg bzw. Raiffeisenbank Vorderland. Seite – 3 – GV-Sitzung 29.01.2020 Konditionenangebot HYPO Vorarlberg (Erwerb Grundstück – 7301 3631) Darlehen: 5 / 26 geltende Regelung: 0, 74% p.a. über dem 6-Monats-EURIBOR – Als Mindestzins ist unabhängig von einer vereinbarten Zinsgleitklausel der zu Grunde gelegte Aufschlag vereinbart. Die angebotenen Varianten „mit Mindestzinsklausel“ bzw. „ohne Mindestzinsklausel“ bleiben unberücksichtigt. neue Regelung: für die Dauer von 10 Jahren (01.02.2020 bis 31.01.2030) indikatorgebundener Fixzinssatz Indikator: ICE Swapsatz 10 Jahre Basiszinssatz zzgl. Aufschlag 0, 630% Der endgültige Zinssatz wird Kreditvollausnützung festgelegt. zum Zeitpunkt der Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig! Konditionenangebot Raiffeisenbank Vorderland In Erwartung einer OGH-Entscheidung zu „Negativzinsen“ sind die angebotenen Konditionen hinsichtlich der Konten 405.928 bzw. 405.936 nicht attraktiv. Das Angebot wird einstimmig abgelehnt. zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung des Gemeindebeitrages zum Krankenpflegeverein Klaus-WeilerFraxern. Das starke Wachstum bei Patientenzahlen und Leistungsstunden lässt den Krankenpflegeverein Klaus-Weiler-Fraxern mit dem angeschlossenen Mobilen Hilfsdienst an die Kapazitätsgrenzen stoßen. Dies betrifft sowohl die Räumlichkeiten, als auch die Personal- und Organisationsstruktur. Aus diesen Gründen erhöht sich der Gemeindebeitrag ab 2020 von EUR 4, 80 auf EUR 8, 00 pro Einwohner. Ab dem Jahr 2021 erfolgt eine jährliche Indexanpassung auf Basis des Vorarlberger Lebenshaltungskostenindexes 2000. Die Gemeindevertretung stimmt der Erhöhung des Gemeindebeitrages im erwähnten Ausmaß einstimmig zu. zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Raumplanungsvertrag gem. § 38a Abs. 2 lit. a RPG (Verwendungsvereinbarung) mit NACHBAUR Heribert. Seite – 4 – GV-Sitzung 29.01.2020 Für die Gemeinde Fraxern liegt der Fokus auf der Mobilisierung der bereits gewidmeten, jedoch nicht am Markt verfügbaren Bauflächen. Neuwidmungen sollen nur sehr bewusst und behutsam vorgenommen werden. Im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Gemeinde Fraxern vom Dezember 2015 findet sich das Ziel, die tatsächliche Nutzung der neugewidmeten Flächen in angemessener Zeit durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Gem. Vbg. RPG kann die Gemeinde, wenn dies zur Erreichung der Raumplanungsziele erforderlich ist, auch geeignete privatwirtschaftliche Maßnahmen setzen, wobei als privatwirtschaftliche Maßnahmen insbesondere auch Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über eine widmungsgemäße Verwendung von Bauflächen in Betracht kommen. Vor diesem Hintergrund wird mit NACHBAUR Heribert ein Raumplanungsvertrag gem. § 38a Vbg. RPG (Verwendungsvereinbarung) abgeschlossen, womit sichergestellt wird, dass das vertragsgegenständliche Grundstück, hinsichtlich dessen eine Umwidmung in Baufläche beantragt wird, innerhalb einer bestimmten Frist der vorgesehenen Verwendung, nämlich der Bebauung, zugeführt wird. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung (Umwidmung) des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsfläche GP 500 gem. Planunterlage GZl. f 031.2-02/2019. In der Sitzung vom 08.07.2019 hat die Gemeindevertretung Fraxern die Auflage des Entwurfs der Neuausweisung der GP 500, KG 92108 Fraxern, entsprechend der Planbeilage GZl. f 031.2-02/2019 vom 28.06.2019 beschlossen. Während der Auflage – vom 19.08.2019 bis 20.09.2019 – sind folgende Stellungnahmen zum Entwurf eingelangt:    Marktgemeinde Götzis Abteilung Wasserwirtschaft Wildbach u. Lawinenverbauung - kein Einwand kein Einwand kein Einwand Nach Ablauf der Auflagefrist beschließt die Gemeindevertretung Fraxern einstimmig die Umwidmung der GP 500 Tfl. 628 m² GP 500 Tfl. von in 25 m² von in Bauerwartungsfläche Wohngebiet gem. § 17 Abs. 2 RPG. Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG gem. Planunterlage GZl. f 031.2-02/2019 vom 28.06.2019. zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung vom 12.12.2019. Die Niederschrift zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.12.2019 wird einstimmig genehmigt. Seite – 5 – GV-Sitzung 29.01.2020 zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. a) Aufnahme der Gemeinde Meiningen Finanzverwaltung Vorderland in die Verwaltungsgemeinschaft b) Baurechtsverwaltung Vorderland – Erweiterung der Agenden der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft c) Gemeinde Fraxern Immobilienverwaltungs GmbH – Verkauf der GmbH-Anteile Erledigung zu a) Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Meiningen mit 01.01.2021 der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Vorderland beitreten wird. Für den Beitritt sind Beschlüsse aller derzeitigen Mitgliedsgemeinden notwendig. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Beitritt der Gemeinde Meiningen per 01.01.2021 einstimmig zugestimmt. Erledigung zu b) Die Mitgliedsgemeinden kommen überein, dass neben den bereits übertragenen Agenden nunmehr auch die Ermittlung der Wasseranschlussbeiträge und Ergänzungsbeiträge sowie die bescheidmäßige Vorschreibung dieser Beiträge im Sinne der in der jeweiligen Gemeinde geltenden Wassergebührenverordnung durch die Verwaltungsgemeinschaft „Baurechtsverwaltug Region Vorderland“ gemeinschaftlich besorgt werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Erledigung zu c) Die Gemeinde Fraxern verkauft und tritt ihren gesamten Anteil an der Gesellschaft zur Gänze an den interessierten „Anteilserwerber“ zum einvernehmlich vereinbarten Pauschalbetrag ab. Die Kosten für die Abtretung der Anteile werden durch die Gemeinde und die Kosten für die Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrages durch den Erwerber getragen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Allfälliges Unter TOP 09 kommt es zu keinen Wortmeldungen. zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Berichte Da es sich bei der heutigen Sitzung voraussichtlich um die Abschlusssitzung in der lfd. Periode handelt (Neu-Wahlen im April 2020), erstattet Bgm. MAYR Steve einen umfassenden Bericht über das Erreichte in den zurückliegenden 5 Jahren und dankt allen Gemeindevertretern für ihren Einsatz, „ohne den das alles nicht möglich gewesen wäre“! Seite – 6 – GV-Sitzung 29.01.2020 LINS Andreas bringt seitens des DFF Dankesworte zum Ausdruck. Ende d. Sitzung: 21:10 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: