20180319_GVE000

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:35
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2018-03-19
Erscheinungsdatum 2018-03-19
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 19.03.2018, abends 20.00 Uhr, im neuen Sitzungszimmer im UG des Feuerwehrhauses. Anwesend: MAYR Steve LECHNER Peter Ing. KATHAN Hugo DEVIGILI Karin HAMMERER Petra ZILLER Harald ENDER Norbert Ing. ZITTIER-SUMMER Alexandra ENDER Johann (Ersatz f. PRIMISSER Norbert) HARTMANN Hermann NEURURER Kornelia LINS Andreas (Ersatz f. DEVIGILI Christian) Tagesordnung: 01) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 02) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Protokolls zur Sitzung der Gemeindevertretung v. 29.01.2018. 03) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich GPn. 291/1, 292/1 und GP 294, alle KG 92108 Fraxern. 04) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich Teilflächen der GPn. 228 und 229 (MITTELBERGER Doris). 05) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsflächen 2a, 2b und 2c (MADLENER Helga u. Werner) im Umlegungsgebiet „Platta“. 06) Beratung und Beschlussfassung über eine finanzielle Zuwendung zur Installation einer Sitzpolsterheizung in der Pfarrkirche Fraxern. 07) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauleitung für die „Kugelwegsanierung“. 08) Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Sanierungsmaßnahmen für die OK-Fraxern. 09) Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an die Fa. LENZ-Wohnbau für die Projektentwicklung im Siedlungsgebiet „Fäscha“. 10) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Reinigungsarbeiten im Kindergarten und im Gemeindeamt an die Fa. RVA-Gebäudereinigung. 11) Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Wanderbusses zu unseren Alpen. 12) Beratung und Beschlussfassung über die Installation von Funk-Wasserzählern. GV-Sitzung 19.03.2018 Seite – 2 – 13) Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bebauungsplans für das Gemeindegebiet von Fraxern. 14) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 15) Berichte. 16) Allfälliges. Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Beratung und Beschlussfassung über: a) Umlegung „Vergitz“ – Versickerung der Regenwässer im Umlegungsgebiet – Vergabe Geotechnisches Gutachten; b) Änderung der Bauleitlinie (Natursteinstützmauern – Steine – Anpassung Gewicht u. Abmessung); mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG) zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Protokolls zur Sitzung der Gemeindevertretung v. 29.01.2018. TOP 02 wird einstimmig vertagt! zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich GPn 291/1, 292/1 und GP 294, alle KG 92108 Fraxern. In der Sitzung vom 29.01.2018 hat die Gemeindevertretung Fraxern den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich GPn 291/1, 292/1 und GP 294 beschlossen. Während der Auflagefrist – vom 13.02.2018 bis 19.03.2018 – sind keine Stellungnahmen zum Entwurf eingelangt. Nach Ablauf der Auflagefrist beschließt die Gemeindevertretung Fraxern einstimmig die Umwidmung der Seite – 3 – GV-Sitzung 19.03.2018 GP 291/1 1.148 m² von in Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG GP 292/1 352 m² von in Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG GP 294 982 m² von In Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG gem. Planunterlage GZl. f 031.2-01/2018 vom 22.01.2018. zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich Teilflächen der GPn. 228 und 229 (MITTELBERGER Doris). Die Gemeindevertretung Fraxern beschließt einstimmig den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich Teilfl. GP 228 von in Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG idgF. Freifläche Landwirtschaftsgebiet gem. § 18 Abs. 3 RPG idgF. Teilfl. GÜ 229 von in Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG idgF. Freifläche Landwirtschaftsgebiet gem. § 18 Abs. 3 RPG idgF. gem. Planunterlage GZl. f 031.2-02/2018. zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der neuen Bestandsflächen 2a, 2b und 2c (MADLENER Helga u. Werner) im Umlegungsgebiet „Platta“. TOP 05 wird einstimmig vertagt! zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über eine finanzielle Zuwendung zur Installation einer Sitzpolsterheizung in der Pfarrkirche Fraxern. In der Pfarrkirche Fraxern ist die Installation einer Sitzpolsterheizung geplant. Einstimmig wird der Pfarre Fraxern für dieses Vorhaben ein Zuschuss im Ausmaß von EUR 3.000 gewährt. zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauleitung für die Kugelwegsanierung. Gegenwärtig liegen 4 Angebote vor (Wasserplan / Tschabrun / Adler / Breuss-Mähr). Zwecks Klärung offener Fragen wird TOP 07 einstimmig vertagt! Seite – 4 – GV-Sitzung 19.03.2018 zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Sanierungsmaßnahmen für die OK-Fraxern. Durch die Fa. Wasserplan, Hohenems, wurde die grabenlose Sanierung von 14 Haltungen (Länge 83 lfm) und 9 Schächten ausgeschrieben. Zwei Bieter – die Fa. FETZEL in Schlins bzw. die Fa. KWS in Götzis – wurden zur Angebotsabgabe eingeladen. Weitere Anbieter sind im Land für diesen Umfang der Sanierungsmaßnahmen nicht verfügbar. Ergebnis (sachlich u. rechnerisch geprüft) der Angebotseröffnung: Firma 1. FETZEL, Schlins 2. KWS, Götzis EUR EUR netto Differenz + 25.870, 30 26.912, 03 + 4, 0% Gem. Vergabevorschlag der Fa. Wasserplan, Hohenems, erfolgt die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen an den Best- und Billigstbieter, die Fa. FETZEL, Schlins, zum angebotenen Gesamtpreis von EUR 25.870, 30 exkl. MwSt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Die überplanmäßigen Ausgaben (Überschreitung Voranschlagsansatz 1/8510 6120) werden durch Einsparungen beim Konto 1/0290 6140 (Instandhaltung Amtsgebäude) bedeckt. Die Beschlussfassung erfolgt ebenfalls einstimmig. zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an die Fa. LENZ-Wohnbau für die Projektentwicklung im Siedlungsgebiet „Fäscha“. Die Fa. LENZ-Wohnbau hat für die Projektentwicklung einer Wohnhausanlage in der „Fäscha“ umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Als Abgeltung für den entstandenen Aufwand werden der Fa. LENZ-Wohnbau EUR 3.000 gewährt. Die Beschlussfassung erfolgt mit 11 : 1 Stimmen (Gegenstimme HAMMERER Petra). zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Reinigungsarbeiten im Kindergarten und im Gemeindeamt an die Fa. RVAGebäudereinigung. Die Reinigungsarbeiten im Kindergarten werden von einer Gebäudereinigungsfirma ausgeführt. Da die erbrachte Leistung wenig zufriedenstellend ist, wurde mehrfach vergeblich versucht, in der Gemeinde Fraxern Personal für diese Tätigkeit zu finden. Um eine verlässliche und den Anforderungen entsprechende Reinigung zu gewährleisten, wird die Fa. RVA (Fink Rudolf) mit dieser Tätigkeit betraut. Im Stundensatz von EUR 29, 00 ist die Beistellung der Geräte inkludiert. Monatlich ist mit einem Aufwand von ca. EUR 1.300, 00 zu rechnen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. GV-Sitzung 19.03.2018 Seite – 5 – zu Pkt. 11 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Wanderbusses zu unseren Alpen. Die Alp- & Wanderbusse im Biosphärenpark Großes Walsertal bringen Wanderer zu Alpen, die für den Individualverkehr gesperrt sind. Das Vorbringen, in Fraxern gleichfalls Wanderbusse zu installieren, wird einstimmig abgelehnt. . zu Pkt. 12 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Installation von Funk-Wasserzählern. Lt. Eichgesetz müssen die Wasserzähler alle 5 Jahre getauscht werden. Planmäßig sind im Frühjahr 2018 ca. 235 Zähler auszutauschen. Dieser neue Zähler enthält eine drahtlose Kommunikation, die den Export der Verbrauchsdaten übernimmt und der Gemeinde die Daten elektronisch übermittelt. Als Beweggründe für die Umstellung auf die intelligenten Wasserzähler sind die Effizienzerhöhung im Kundenservice, sowie im täglichen Betrieb, Kosteneinsparungen und Vereinfachung der administrativen Arbeit maßgeblich. Dies gilt auch für die Zählerdatenerfassung zur jährlichen Abrechnung. Daher hat sich die Gemeinde Fraxern für die Ausstattung des gesamten Zählerparks mit funkauslesbaren Wasserzählern entschieden. Planmäßig sollen alle Zähler im April/Mai 2018 ausgewechselt werden. Für den Austausch der 235 Zähler beläuft sich die Angebotssumme der Fa. Bernhardt auf EUR 24.886, 50 netto (inkl. Dichtungen, Wireless M-Bus Funktransceiver sowie KFZ-Antenne). Der Einbau der Zähler erfolgt durch die Fa. Frick, Sulz, zum Preis von EUR 18, 50/Stk. (netto). Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Die überplanmäßigen Ausgaben (Überschreitung Voranschlagsansatz 1/8500 0430) werden durch Einsparungen beim Konto 1/0290 6140 (Instandhaltung Amtsgebäude) bedeckt. Die Beschlussfassung erfolgt ebenfalls einstimmig. zu Pkt. 13 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gemeindegebiet von Fraxern. Im Flächenwidmungsplan ist ersichtlich, auf welchen Grundflächen eine Bebauung möglich bzw. welche Art einer Bebauung (Wohngebäude, Bürohäuser, gewerbliche Bauten etc.) zulässig ist. Aus Gründen des Landschafts- und Ortsbildes, zur Neugestaltung eines Gebietes oder für Neubaugebiete kann ein Bebauungsplan erlassen werden. Ein Bebauungsplan enthält grundsätzliche Angaben über die Art und Weise einer Bebauung und ist verbindlich. Der Bebauungsplan kann nur aus wichtigen Gründen geändert werden. GV-Sitzung 19.03.2018 Seite – 6 – Eine Baugrundlagenbestimmung gibt Auskunft über Bauabstände (Baulinie bzw. Baugrenze) gegenüber öffentlichen Straßen, über die Zahl der Geschosse, über die Baudichte und dgl.. Angaben zur Abwasserbeseitigung oder über die Weganbindung, werden ebenfalls im Zuge der Baugrundlagenbestimmung abgeklärt. Diese Thematik wurde in der eingerichteten Arbeitsgruppe intensiv diskutiert. Während VBgm. PRIMISSER Norbert für die Erstellung eines Bebauungsplanes eintritt, vertritt die Mehrheit die Ansicht, dass mit den vorhandenen Instrumentarien das Auslangen gefunden werden kann. Rechtsgrundlage für die Bebauungsplanung ist das Raumplanungsgesetz. Die Vorschriften ermöglichen es, Bebauungspläne mit wenigen und allgemein gehaltenen Festlegungen bzw. solche mit ins Detail gehenden Regelungen zu erlassen. Sind im Bebauungsplan nur die notwendigsten Festlegungen geregelt, kann er nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Sind die Festlegungen sehr detailliert, ist der Planungsspielraum sehr eingeengt, sodass gestalterisch anspruchsvolle Projekte mit den erlassenen Vorschriften nicht selten im Widerspruch stehen. Da die für die Entwicklung und Gestaltung eines Gebietes maßgeblichen Gegebenheiten, Vorstellungen und Bedürfnisse einer permanenten Veränderung unterliegen, bleibt der Spielraum mit den im Vorjahr beschlossenen Gestaltungsleitlinien größer, als bei einem verbindlichen Bebauungsplan mit zwangsläufig detaillierten und starren Festlegungen. Unter diesen Gesichtspunkten beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, gegenwärtig keinen Bebauungsplan zu erlassen. zu Pkt. 14 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. a) Umlegung „Vergitz“ – Versickerung der Regenwässer im Umlegungsgebiet – Vergabe Geotechnisches Gutachten; b) Änderung der Bauleitlinie (Natursteinstützmauern – Steine – Anpassung Gewicht u. Abmessung); zu a) Im Zuge der Umlegung „Vergitz“ soll eine Kanal-, Wasser und Straßenplanung erfolgen. Insbesondere stellt sich hier die Frage, ob Niederschlagswässer versickert werden können oder ob Regenwasserkanäle erforderlich sind. Als Grundlage für die Beurteilung der Untergrund- und Grundwasserverhältnisse können generelle geologische Kenntnisse sowie Begutachtungen im Umgebungsbereich herangezogen werden. Hier wären in einem ersten Schritt Baugrunderkundungen in Form von ca. sechs Baggersondierungsschlitzen zweckmäßig. Seite – 7 – GV-Sitzung 19.03.2018 Für die Überwachung, Auswertung und Dokumentation, das geotechnische Gutachten und die geotechnische Betreuung und Kontrolle wären lt. vorliegendem Angebot der BGG Consult EUR 3.721, 00 netto aufzuwenden. Von einer Auftragsvergabe wird einstimmig Abstand genommen, da das betreffende Gebiet für eine Versickerung ungeeignet ist, da unter einer dünnen Humusschicht fester Fels vorherrschend ist. zu b) In der geltenden Gestaltungsleitlinie ist formuliert: Natursteinstützmauern mit Steinen schwerer als 600 kg und Abmessung größer 0, 7 m Durchmesser oder Gabionen (Steinkörbe) sind im Baugebiet zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes nicht zulässig. Die Gestaltungsleitlinie wird dahingehend adaptiert, dass die Steine bei Natursteinstützmauern – soweit Topografie und Lage dies zulassen – künftig ein Gewicht von 1.000 kg aufweisen dürfen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. zu Pkt. 15 der Tagesordnung) Berichte. Bgm. MAYR Steve berichtet über:   SCHWEIGL Martin – Ansuchen um Förderung des Musikschulbeitrages Stand Wohnungswerber in der „Fäscha“ (gegenwärtig 14 Bewerber) zu Pkt. 16 der Tagesordnung) Allfälliges. Unter TOP 16 kommt es zu keinen Wortmeldungen. Ende d. Sitzung: 21:30 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: