20190222_GVE000

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:37
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2019-02-22
Erscheinungsdatum 2019-02-22
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Freitag, dem 22.02.2019, abends 19.00 Uhr, im neuen Sitzungszimmer im UG des Feuerwehrhauses. Anwesend: MAYR Steve KATHAN Hugo PRIMISSER Norbert Ing. LECHNER Peter Ing. DEVIGILI Karin HAMMERER Petra ENDER Norbert Ing. ZILLER Harald ZITTIER-SUMMER Alexandra HARTMANN Hermann NACHBAUR Erwin NEURURER Kornelia (Ersatz DEVIGILI Christian) Tagesordnung: 01) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 02) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Protokolls zur Sitzung der Gemeindevertretung v. 17.12.2018. 03) Beratung und Beschlussfassung über eine Einleitung der „Rölllochquelle“ in das Leitungsnetz der Trinkwasserversorgungsanlage Fraxern. 04) Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von Trinkwasser-schutzgebieten für die „Staffelalp- u. Dürawürtquellen“ (wasserrechtliches Verfahren). 05) Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des Fischereirechtes „Ratzbach“ (Revier 55). 06) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung (Ergänzung) der Abfallgebührenordnung der Gemeinde Fraxern (Biotonne 120 lt.). 07) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 08) Berichte. 09) Allfälliges. GV-Sitzung 22.02.2019 Seite – 2 – Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Beratung und Beschlussfassung über: a) Gemeindestraße „Obere Morgengabe“ – Ausführung BA 02 b) Dokumentation WVA BA 11 „Orsanka“ – Auftragsvergabe mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG) zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Protokolls zur Sitzung der Gemeindevertretung v. 17.12.2018. Top 02 wird einstimmig vertagt. zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über eine Einleitung der „Rölllochquelle“ in das Leitungsnetz der Trinkwasserversorgungsanlage Fraxern. Über einstimmigen Beschluss soll geprüft werden, ob die vorhandene Wasserschüttung der „Rölllochquelle“ für eine Trinkwassernutzung erschlossen werden kann. Als 01. Schritt sind die Quellschüttungen mit Leitfähigkeit und Temperatur für die Dauer von ca. 2 Monaten zu erfassen. Folgend ist dann das Verfahren zur Schutzgebietsausweisung „Rölllochquelle“ einzuleiten. In diesem Zusammenhang wird festgelegt, dass für alle Quellschächte der Trinkwasserversorgungsanlage Fraxern die GPS-Koordinaten erfasst werden sollen, damit jederzeit (auch bei geschlossener Schneedecke) der genaue Standort festgestellt werden kann. zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten für die „Staffelalp- u. Dürawürtquellen“ (wasserrechtliches Verfahren). GV-Sitzung 22.02.2019 Seite – 3 – Im Jahr 2005 hat DI Adler Peter, Klaus, für die Gemeinde Fraxern ein Schutzgebietsprojekt für die „Staffelalp- und Dürawürtquellen“ an die BH übermittelt. Der Auflagenkatalog der Abt. Wasserwirtschaft wurde im November 2014 an die Behörde übermittelt. Auf Grund dieses Auflagenkataloges und der durchgeführten Vorprüfung waren verschiedene Ergänzungen des Projektes notwendig. Nachdem eine Überarbeitung und Aktualisierung des gegenständlichen Schutzgebietsprojektes vorgenommen wurde, hat der Amtssachverständige für Wasserbau- und Gewässerschutz am 04.05.2016 einen Vorprüfungsbericht und einen aktualisierten Auflagenkatalog übermittelt. Gleichzeitig wurde der Gemeinde Fraxern die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Die Gemeinde Fraxern hat dazu am 25.05.2016 eine Stellungnahme erstattet. In dieser Stellungnahme wurde seitens der Gemeinde Fraxern eine Schutzgebietsausweisung auf Grund der hohen Kosten nicht befürwortet. Am 07.06.2016 wurde die weitere Vorgangsweise mit allen beteiligten Personen besprochen und die weitere Vorgangsweise festgelegt. Die Gemeindevertretung Fraxern beschließt einstimmig, die Schutzgebietsausweisung für die „Staffelalp- und Dürawürtquellen“ fortzuführen und das wasserrechtliche Verfahren zu veranlassen. zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des Fischereirechtes „Ratzbach“ (Revier 55). Das Fischereirevier „Ratzbach“ (Revier 55) ist gegenwärtig an MAYRHOFER Roland, Weiler, verpachtet. Das Pachtverhältnis endet zum 31.03.2019. Da seitens des Pachtnehmers MAYRHOFER Interesse an der Fortführung des Pachtvertrages besteht, wird einstimmig beschlossen, das Pachtverhältnis, beginnend am 01.04.2019, für die Dauer von 10 Jahren, das ist bis 31.03.2029, zu verlängern. Die jährliche Pacht setzt auf dem bestehenden Vertrag auf. Demgemäß gelangt ab dem 01.04.2019 ein Pachtzins von € 2.192, 61 zur Vorschreibung. Für den Pachtzins wird eine Wertsicherung auf der Grundlage des vom Amt der Vorarlberger Landesregierung monatlich veröffentlichten Lebenshaltungskostenindex 2000 = 100 vereinbart. zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung (Ergänzung) der Abfallgebührenordnung der Gemeinde Fraxern (Biotonne 120 lt.). In der Gemeindevertretungssitzung vom 29.10.2018 wurde mit der Einführung der Biomülltonne eine Ergänzung des Angebotes zur Biomüllentsorgung beschlossen. Irrtümlich wurde nur die Gebühr für die Entleerung der 80 lt. Biomülltonne, nicht jedoch die Gebühr für die Entleerung der 120 lt. Biomülltonne festgesetzt. Demgemäß wird wie folgt einstimmig beschlossen: Die Entleerung der mit einem Chip versehenen Tonne erfolgt bei Bedarf jeweils mit der Restmüllabfuhr. Für die Entleerung der 120 lt. Biomülltonne werden pro Entleerung € 11, 70 verrechnet. GV-Sitzung 22.02.2019 Seite – 4 – zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. a) Beratung und Beschlussfassung über die Ausführung des BA02 der Gemeindestraße „Obere Morgengabe“ b) Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Dokumentation WVA BA11 „Orsanka“ Erledigung zu a) Zwischen der Gemeinde Fraxern und den Gebrüdern KATHAN gilt für die Ausführung der Ausbaustufe 2 der Gemeindestraße „Obere Morgengabe“ wie folgt vereinbart: „Die Rohtrasse (Unterbau, Schüttung, Böschung, Straßenentwässerung) ist innerhalb von 3 Monaten nach Eingang eines Bauantrages bei der Gemeinde für ein Einfamilienwohnhaus auf den Grundstücken Nr. 558/13, 558/14, 558/9 oder 558/10 auszuführen.“ Mit Eingabe vom 12.12.2018 haben FRÖWIS Katharina und LIESEM Marco um die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf der Liegenschaft Gst.-Nr. 558/14 angesucht. Demgemäß wird LINS Andreas, Fraxern, mit der Ausführung des Straßenunterbaues beauftragt. Entgegen den zugrundeliegenden Plänen des Ing.-Büros BREUSS soll die Umkehrtrompete nicht ausgeführt werden. Das Verhandlungsmandat über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich dieser Restfläche (Umkehrtrompete) wird an den Gemeindevorstand abgetreten. Bezüglich anteiliger Kostentragung durch die Gebrüder KATHAN gelten die vereinbarten Konditionen. Erledigung zu b) Zur Komplettierung des Wasserleitungskatasters sind gem. Vorgabe des Amtssachverständigen neben dem Wasserleitungsnetz auch die sogenannten Sonderbauwerke (Hochbehälter, Quellen, Schächte, Pumpwerke, etc.) mit einzuarbeiten. Die im Zuge BA11 neu errichteten Anlagenteile sind gem. Wasserrechtsbescheid auf Basis der Ausführungsvermessung in Ausführungsplänen darzustellen und in vorgegebenen Datenformaten der Abtlg. Wasserwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Weiters wird als zweckmäßig erachtet, die im Zuge BA11 umgebauten Bauteile vollständig und umfassend in Bestandsplänen zu dokumentieren. Zudem sollen die Stammdatenblätter der gesamten Wasserversorgungsanlage, wie im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid zu BA11 vorgegeben, vervollständigt und für die Gesamtanlage aktualisiert werden. Der letzte verfügbare Dokumentationsstand stammt aus dem Jahr 2005! Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, das Büro Adler+Partner mit der „Zustandsbeschreibung und Bestandsdokumentation“ zu betrauen. Seite – 5 – GV-Sitzung 22.02.2019 Gemäß vorliegendem Honorarangebot belaufen sich die Kosten dafür auf EUR 16.554, 72 (netto ohne MwSt.). Die Kosten sind anteilig im Wasserleitungskataster und anteilig im BA11 förderfähig. zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Berichte. Bgm. MAYR Steve berichtet über:      Weidezaun „Alpe Maiensäß“ – Schadenersatzklage KUHNERT Martin – Übernahme durch Gemeinde-Haftpflichtversicherung; Kanalkataster noch nicht abgeschlossen – es fehlt noch der hydraulische Nachweis (Regenwasserableitung) für den Bereich „Morgengabe“ – Büro Adler + Partner wird diesen bis Mai d.J. beibringen; Straßenbeleuchtung – Umrüstungskonzept („Contracting“) VKW – Straßenbeleuchtung wird von einem spezialisierten Unternehmen (VKW), dem Contractor, geplant, errichtet und finanziert. Refinanziert wird die Investition durch die erzielte Energieeinsparung. Abwasserentsorgung (Schmutzwasser- u. Regenwasserableitung) bei den Bauwerbern NACHBAUR Andreas und NACHBAUR Michael. Errichtung Mehrwohnungsprojekt „Blois“ durch Alpenländische Heimstätte – Gehsteigvarianten; zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Allfälliges. Unter TOP 09 kommt es zu keinen Wortmeldungen Ende d. Sitzung: 19:50 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: