20180129_GVE000

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:37
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2018-01-29
Erscheinungsdatum 2018-01-29
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 29.01.2018, abends 20.00 Uhr, im neuen Sitzungszimmer im UG des Feuerwehrhauses. Anwesend: MAYR Steve LECHNER Peter Ing. KATHAN Hugo DEVIGILI Karin HAMMERER Petra ZILLER Harald ENDER Norbert Ing. ZITTIER-SUMMER Alexandra NACHBAUR Lukas (Ersatz f. PRIMISSER Norbert) DEVIGILI Christian LINS Andreas NACHBAUR Alexander (Ersatz f. NEURURER Kornelia) (Ersatz f. HARTMANN Hermann) Tagesordnung: 01) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 02) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Protokolle zu den Sitzungen v. 27.11.2017 und 18.12.2017. 03) Beratung und Beschlussfassung über eine Tarifoptimierung beim Bezug elektrischer Energie durch eine Zählerzusammenlegung. 04) Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf der Liegenschaft GP 800/5 („Platta“) an die Familie PROPRENTER/DÜRINGER. 05) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich GP 167/1 (Tfl.), KG 92108 Fraxern. 06) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Gewerke „Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung und Straßenbau im Bereich des Umlegungsgebietes Vergitz“. 07) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der GPn. 291/1, 292/1 und GP 294. 08) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2018. 09) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 10) Berichte. 11) Allfälliges. GV-Sitzung 29.01.2018 Seite – 2 – Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung und Vermögensübertragung der GIGGesellschaften mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG) zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Protokolle zu den Sitzungen v. 27.11.2017 und 18.12.2017. Die Protokolle zu den Sitzungen v. 27.11.2017 und 18.12.2017 werden einstimmig genehmigt. zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über eine Tarifoptimierung beim Bezug elektrischer Energie durch eine Zählerzusammenlegung. In vielen Objekten erfolgt die elektrische Energieversorgung über mehrere Zähler des EVUs. Meist ist es nicht (nicht mehr) notwendig, die Energieversorgung auf mehrere EVU-Zähler aufzuteilen. Früher war dies meist aus tariflicher Sicht notwendig. Gründe, welche für eine Zusammenlegung der Zähler sprechen: - steigende Grundkosten pro Zählpunkt; oft hohe Strompreise (€/kWh) weil geringe Energiemengen über die Zähler fließen (hoher Fixkostenanteil); Eigenerzeugungsanlagen (PV) können nur in einen Zählpunkt einspeisen; Leistungsspitzen gleichen sich in der Regel aus (Gleichzeitigkeit); Bei der Umstellung auf einen Zähler ergibt sich bei den Zählerfixkosten eine Einsparung von EUR 602, 80 btto. Im Jahr 2017 haben wir für die 4 (installierten) Anlagen EUR 9.184, 00 btto. bezahlt! Wird der Verbrauch (51.127 kWh) über eine Anlage abgerechnet, würde dies EUR 7.971, 63 btto. kosten. Seit 01. Okt. 2017 gibt es einen günstigeren Tarif für Großanlagen. Mit diesem „Garant-Tarif“ kostet diese Energiemenge nur noch EUR 6.467, 66. Seite – 3 – GV-Sitzung 29.01.2018 Jährliches Ersparungspotential durch die Zusammenlegung:   Einsparung Zählerfixpunkt(e) Strompreis bisher 9.184, 00 Strompreis neu („Garant-Tarif“) 6.467, 66 EUR Ersparnis jährliche Ersparnis für die Gemeinde Für den Umbau (Zählerzusammenlegung) sind Kosten von ca. zu veranschlagen. 602, 80 EUR 2.716, 34 EUR 3.319, 14 EUR 5.800, 00 Der Umbau (Zählerzusammenlegung) wird einstimmig beschlossen! Da die Photovoltaikanlage (Bürgerbeteiligungsmodel) auf dem FW-Gebäude zur Jahresmitte aus der Förderung fällt, macht eine Zählerzusammenlegung im FWGebäude und folgend die Einspeisung der Eigenerzeugungsanlage ebenfalls Sinn. zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf der Liegenschaft GP 800/5 („Platta“) an die Familie PROPRENTER/DÜRINGER. Im Dezember 2017 wurde die Bevölkerung zum wiederholten Male auf die Möglichkeit eines Erwerbes der GP 800/5 („Platta“) durch „FraxnerInnen“ mit konkretem Eigenbedarf hingewiesen. Mehrere ortsansässige Personen haben daraufhin Bedarf bekundet. Bgm. MAYR Steve hat mit allen Interessenten Gespräche über die Verkaufsmodalitäten geführt. Abschließend verblieb die Fam. PROPRENTER/DÜRINGER als einziger Bewerber mit konkreter Kaufabsicht. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dass die Verkaufsgespräche mit der Fam. PROPRENTER/DÜRINGER finalisiert werden sollen. Die Vertragsbedingungen sind adaptiert an die Vorverkäufe zu formulieren. zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich GP 167/1 (Tfl.), KG 92108 Fraxern. In der Sitzung vom 18.12.2017 hat die Gemeindevertretung Fraxern den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich GP 167/1 (Tfl.) beschlossen. Während der Auflagefrist – vom 22.12.2017 bis 25.01.2018 – sind keine Stellungnahmen zum Entwurf eingelangt. Nach Ablauf der Auflagefrist beschließt die Gemeindevertretung Fraxern einstimmig die Umwidmung der Teilfl. GP 167/1 288 m² von in Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG Seite – 4 – GV-Sitzung 29.01.2018 gem. Planunterlage GZl. f 031.2-01/2017 vom 18.12.2017. zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Gewerke „Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung und Straßenbau im Bereich des Umlegungsgebietes Vergitz“. Vier Bieter haben den ausgeschriebenen Leistungsumfang angeboten. Nach rechnerischer und sachlicher Prüfung der Angebote ergibt sich nachfolgende Reihung: Honorar Straßenbau Honorar Kanal Honorar Wasserversorgung Honorar gesamt netto Wasserplan, Hohenems Adler+Partner, Klaus Breuss-Mähr, Koblach Tschabrun, Schlins 37.172, 89 23.933, 52 21.864, 30 82.970, 71 36.351, 85 23.692, 34 20.703, 90 80.748, 09 35.925, 00 29.125, 00 22.450, 00 87.500, 00 58.350, 00 Einstimmig werden die Ingenieurleistungen an die Bestbieter, die Tschabrun Ingenieure GmbH in Schlins, zum Preis von EUR 58.350, 00 netto vergeben. zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich der GPn. 291/1, 292/1 und GP 294. Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes hinsichtlich GP 291/1 in von Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG idgF. Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG idgF. in von Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG idgF. Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG idgF. in von Freifläche Freihaltegebiet gem. § 18 Abs. 5 RPG idgF. Baufläche Wohngebiet gem. § 14 Abs. 3 RPG idgF. GP 292/1 GP 294 gem. Planunterlage GZl. f 031.2-01/2018 wird einstimmig beschlossen. zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2018. Der Voranschlagsentwurf wurde am 22.01.2018 dem Gemeindevorstand vorgelegt und von diesem einstimmig an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. Der Entwurf weist für das Haushaltsjahr 2018 Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 2.584.000 aus (Vorjahr EUR 4.201.200). Das gegenüber dem Vorjahr doch wesentlich geringere Budgetvolumen (- 1, 6 Mio.) ist überwiegend auf den Abschluss des Projektes „Orsanka“ zurückzuführen. Seite – 5 – GV-Sitzung 29.01.2018 Schwerpunkte des Voranschlages 2018 sind:  Sanierung „Kugelweg“ Die Fahrbahn des „Kugelweges“ ist durch Asphaltausbrüche und Setzungen im Straßenkörper sowie Problemen mit dem Unterbau und der Entwässerung stark in Mitleidenschaft gezogen. Auch wenn die Ausgaben – etwa für den Sozial- und Gesundheitsbereich – überproportional steigen und neue Aufgaben weitere Belastungen verursachen, kann dieses Projekt aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht weiter zurückgestellt werden. Im Bauabschnitt 01 ist die Sanierung der Straße von der Einmündung „Untere Gächt“ bis zum „Peterhof“ vorgesehen (bedeutet: gesamte Straße abtragen, Verlegung OK und WVA, Längsentwässerung und Drainagen, neuer Unterbau und Asphalt). budgetierte Errichtungskosten netto: Sanierung Güterweg („Kugelweg“) Umlegung OK Umlegung WVA Errichtungskosten (netto) 293.000, 00 73.400, 00 83.300, 00 449.700, 00 € € € € budgetierte Förderung(en): Güterweg Umlegung OK Umlegung WVA ABB Land + Bund Land + Bund - 205.000, 00 € 22.000, 00 € 40.800, 00 € Aufteilung Errichtungskosten nach Abzug Förderung(en) (netto) Sanierung Güterweg („Kugelweg“) Umlegung OK Umlegung WVA Errichtungskosten-Anteil Gemeinde  netto 88.000, 00 51.400, 00 42.500, 00 181.900, 00 € € € € Instandhaltung der Infrastruktur Die Außenfassade des Gemeindeamtes wurde durch Wurmbefall und Fäulnis zerstört und ist daher einer Generalsanierung zu unterziehen. Für den Ersatz der Holzfassade sind EUR 50.000 budgetiert. Die Heizungssteuerung der Nahwärmeversorgung Fraxern ist veraltet und kann nicht mehr adaptiert werden, die weitere Wartung ist ausgeschlossen. Hierfür sind im Voranschlag EUR 40.000 vorgesehen. GV-Sitzung 29.01.2018  Seite – 6 – Wasserversorgung + Abwasserentsorgung Trinkwasserschutzgebiet „Staffelalp- und Dürawürtquellen“ – Kanal „Vergitz“ Im Voranschlagsentwurf sind für die Projektierungsarbeiten der Maßnahmen zur Schutzgebietsausweisung „Dürawürt“ und die Abwasserentsorgung im Umlegungsgebiet „Vergitz“ EUR 50.000 veranschlagt. Lt. Förderungsrichtlinie für die Siedlungswasserwirtschaft kann für die Schutzgebietsmaßnahmen mit einem Fördersatz von ca. 50% gerechnet werden.  Weichenstellung für die Zukunft – Beitritt zur Finanzverwaltung Vorderland Auszug aus: „Interkommunale Zusammenarbeit in Vorarlberg – Strukturen und Möglichkeiten – eine Praxisanalyse von Peter Bußjäger, Florian Hornsteiner, Georg Keuschnigg“ vom Oktober 2016: Der Druck auf die Gemeinden – vor allem die Kleingemeinden – steigt enorm an. Hier fällt es schon schwer, die Urlaubs- und Krankheitsvertretung sicher zu stellen und den Spezialisierungsbedarf der Verwaltungskräfte abzudecken. Weitere wichtige Gründe dafür sind, dass die steigende Komplexität vieler Rechtsmaterien für die „Generalisten“ in den Gemeindeverwaltungen immer schwieriger zu bewältigen ist. Dazu kommen neue Herausforderungen wie die Digitalisierung vieler Arbeitsprozesse. Die sorgsame und kontinuierliche Begleitung neuer Aufgaben oder Entwicklungen ist von kleinen Verwaltungen nicht zu leisten. Für die Gemeinden Vorarlbergs gibt es die Möglichkeit, sich zu Verwaltungsgemeinschaften zusammenzuschließen. Diese dienen der „sparsameren und zweckmäßigeren Besorgung ihrer Angelegenheiten“. Eine Verwaltungsgemeinschaft dient den beteiligten Gemeinden zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung, vor allem ändert sich nichts an den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Gemeinden. Für den Beitritt zur Finanzverwaltung Vorderland sind für das Jahr 2018 EUR 33.800 (inkl. EUR 5.000 Einmalbetrag/Aufnahmegebühr) budgetiert. Vom Land Vorarlberg wird der Beitritt mit EUR 9.000 unterstützt. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Voranschlag 2018 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen, wird einstimmig stattgegeben. zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung und Vermögensübertragung der GIG-Gesellschaften. Die Gemeindevertretung Fraxern fasst den Grundsatzbeschluss, dass die GIG GmbH und die GIG KG per Jahresende 2017 aufgelöst werden sollen und die Gemeinde das gesamte Vermögen samt Verbindlichkeiten und insbesondere auch die aushaftenden Darlehen der beiden Gesellschaften übernimmt. Seite – 7 – GV-Sitzung 29.01.2018 Nach Erstellung der GIG-Bilanzen (durch den Steuerberater) für das Jahr 2017 – womit dann konkrete Zahlen vorliegen – werden die Darlehensübernahmen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig! zu Pkt. 10 der Tagesordnung) Berichte. Bgm. MAYR Steve berichtet über:   Platzmangel im Probenraum – Sitzungszimmer im Gemeindeamt wird der BMF 1865 zur Nutzung überlassen; Jausestation „Kapieters“ – Kündigung – WOHLGENANNT Edith kann Objekt noch bis 30.06.2018 nutzen; zu Pkt. 11 der Tagesordnung) Allfälliges. Unter TOP 11 werden folgende Belange beredet:    Installation Kamera auf Grünmülldeponie; Umzug am Faschingsdienstag – Ausrichtung durch BMF 1865; Familienspielefest – findet mangels Personal nicht statt; Ende d. Sitzung: 21:15 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: