20181217_GVE000

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Letzte Änderung 29.05.2021, 06:36
Gemeinde Fraxern
Bereich oeffentlich
Schlagworte: fraxernvertretung
Dokumentdatum 2018-12-17
Erscheinungsdatum 2018-12-17
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Inhalt des Dokuments

PROTOKOLL zur Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, dem 17.12.2018, abends 20.00 Uhr, im neuen Sitzungszimmer im UG des Feuerwehrhauses. Anwesend: Abwesend: MAYR Steve LECHNER Peter Ing. DEVIGILI Karin HAMMERER Petra ENDER Norbert Ing. ZILLER Harald ENDER Johann NACHBAUR Lukas (Ersatz f. KATHAN Hugo) (Ersatz f. PRIMISSER Norbert) DEVIGILI Christian NACHBAUR Alexander HARTMANN Hermann (Ersatz NEURURER Kornelia) PRIMISSER Norbert Ing. ZITTIER-SUMMER Alexandra KATHAN Hugo NEURURER Kornelia Tagesordnung: 01) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 02) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Protokolls zur Sitzung der Gemeindevertretung v. 29.10.2018. 03) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2019. 04) Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf einer neuen Heizungssteuerung. 05) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Viktorsberg zur Finanzverwaltung Vorderland per 2020. 06) Beratung und Beschlussfassung über eine Verordnung zur Leistungsprämie für die Gemeindeangestellten. 07) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. 08) Berichte. 09) Allfälliges. GV-Sitzung 17.12.2018 Seite – 2 – Dringlichkeitsantrag: Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, die Beratung und Beschlussfassung über den Austausch des bestehenden Daten-Servers mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG) zu Pkt. 01 der Tagesordnung) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. zu Pkt. 02 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Protokolls zur Sitzung der Gemeindevertretung v. 29.10.2018. Das Protokoll zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.10.2018 wird einstimmig genehmigt. zu Pkt. 03 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2019. Der Voranschlagsentwurf wurde am 10.12.2018 dem Gemeindevorstand vorgelegt und von diesem einstimmig an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. Der Entwurf weist für das Haushaltsjahr 2019 Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 3.261.400 aus und liegt damit nahezu 26% unter dem Vorjahresniveau. Die Finanzkraft beträgt EUR 699.700, 00. Das kommende Jahr ist geprägt von Investitionen in Infrastrukturprojekte (Neu- und Ausbau der Wasserversorgung bzw. der Abwasserbeseitigung sowie Sanierung des „Kugelweges“) Gesamt fließen nahezu EUR 1, 0 Mio. in verschiedene Projekte, was ca. 31% der Gesamtausgaben der Gemeinde Fraxern entspricht. Für den Schuldendienst (EUR 0, 46 Mio.) sowie die Bereiche „Soziales und Gesundheit“ (zusammen EUR 0, 29 Mio.) sind weitere Mittel budgetiert. Zirka 31% (EUR 1, 02 Mio.) der Einnahmen resultieren im Jahr 2019 aus Ertragsanteilen und Strukturstärkenden Bedarfszuweisungen. Für die Infrastrukturprojekte (Ausbau Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung) sind Darlehensaufnahmen in der Höhe von EUR 0, 36 Mio., für den Haushaltsausgleich ebensolche in Höhe von EUR 0, 31 Mio. vorgesehen. Seite – 3 – GV-Sitzung 17.12.2018 Dem Antrag des Vorsitzenden, den Voranschlag 2019 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen, wird einstimmig stattgegeben. zu Pkt. 04 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf einer neuen Heizungssteuerung. Für die gegenwärtig in Verwendung stehende Heizungs- und Lüftungssteuerung endete die offizielle Service- und Reparaturverpflichtung der Fa. Siemens bereits im Jahr 2015. Betreffend Modernisierung/Revitalisierung des Bestandes wurden zwei Firmen zur Angebotslegung geladen. Die vorliegenden Angebote zeigen folgendes Bild: AUTTEC, Lustenau netto EUR 40.235, 00 SIEMENS, Brgenz netto EUR 49.550, 96 Neben dem doch beachtlichen Preisunterschied (EUR 9.315, 96 = 23, 15%) spricht für das Angebot der Fa. AUTTEC auch, dass es sich um ein „offenes System“ handelt, soll heißen, dass man nicht an die Struktur eines Anbieters (SIEMENS) gebunden ist. Der Auftrag zur Revitalisierung der Gebäudeautomation (Lüftungs-/Heizungssteuerung) ergeht einstimmig an die Fa. AUTTEC, Lustenau, zum Angebotspreis von EUR 40.235, 00 (netto ohne MwSt.). zu Pkt. 05 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Viktorsberg zur Finanzverwaltung Vorderland per 2020. Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Viktorsberg mit 01.01.2020 der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Vorderland beitreten wird. Für den Beitritt sind Beschlüsse aller derzeitigen Mitgliedsgemeinden notwendig. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Beitritt der Gemeinde Viktorsberg per 01.01.2020 einstimmig zugestimmt. zu Pkt. 06 der Tagesordnung) Beratung und Beschlussfassung über eine Verordnung zur Leistungsprämie für die Gemeindeangestellten. Gemäß Gemeindeangestelltengesetz (GAG 2005, LGBl. Nr. 19/2005 i.d.g.F.) setzen sich die Gehälter der Gemeindeangestellten aus einem Funktionsanteil (Art der Tätigkeit, Qualifikation), einem Erfahrungsanteil (Dauer der Dienstzugehörigkeit) und einem variablen Leistungsanteil zusammen. Die Berücksichtigung der Leistung erfolgt in der Zuerkennung der Leistungsprämie, die dem Monatsgehalt zugeschlagen wird. Für die Ermittlung der Leistung sieht § 63 GAG vor, dass der Dienstgeber in jedem Kalenderjahr für alle Gemeindeangestellten eine Leistungsbeurteilung vorzunehmen hat, in der festzustellen ist, ob der Gemeindeangestellte im Beurteilungszeitraum den GV-Sitzung 17.12.2018 Seite – 4 – zu erwartenden Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat, aufgewiesen oder durch besondere Leistungen überschritten hat. Mit der Novelle LGBl. Nr. 34/2018 zum GAG 2005, die zum 01.01.2019 in Kraft tritt, wurde nun durch den neuen § 64 Abs. 8 GAG der Gemeinde die Möglichkeit eröffnet, die Höhe der Leistungsprämie nicht mehr abgestuft nach Leistung auszubezahlen, sondern pauschal allen Gemeindebediensteten eine Leistungsprämie im Ausmaß von 5 % des Monatsbezuges ausbezahlen zu können, ausgenommen ihr Arbeitserfolg wurde in der letzten Leistungsbeurteilung mit nicht ausgewiesen festgestellt. Gemeindebedienstete mit negativer Leistungsbeurteilung sollen also – wie bisher – keinen Anspruch haben, alle anderen sollen pauschal eine Prämie von 5% des Monatsbezuges bekommen. Mit der in § 110 Abs. 2 vorgesehenen Regelung wird den Gemeinden ermöglicht, derartige Verordnungen bereits vorab, aber mit Wirkung erst für das Jahr 2019, zu erlassen. Zuständig für die Erlassung der Verordnung ist die Gemeindevertretung. Der Gemeindeverband hat einen entsprechenden Verordnungstext ausgearbeitet und mit der Gewerkschaft „Younion“ erfolgreich abgestimmt. Die Verordnung sieht vor, dass die Leistungsprämie von 5% allen Gemeindeangestellten mit dem auf das erste Halbjahr seit Beginn des Dienstverhältnisses folgenden Monatsersten zusteht. Um den Leistungsgedanken zu erhalten, wird festgelegt, dass die Leistungsprämie bei Vorliegen einer negativen Leistungsbeurteilung mit dem darauf folgenden Kalendermonat wegfällt. Erst wenn wieder eine positive Beurteilung vorliegt, wird die Prämie von 5% aufs Neue gewährt. Die Verordnung wird einstimmig beschlossen. Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft. zu Pkt. 07 der Tagesordnung) Bis zur Sitzung einlangende Dringlichkeitsanträge. Beratung und Beschlussfassung über den Austausch des bestehenden DatenServers. Der bestehende Server wurde 2012 angeschafft und steht nicht mehr unter Wartung. Des Weiteren müssen im kommenden Jahr die Windows 7 Clients aus Support Gründen ausgetauscht werden gegen Windows 10 Clients. Um Windows 10 einführen zu können, müssen auch die zentralen Serversysteme angepasst werden. Der Server in der Gemeinde wird von der Gemeinde selbst, der Volksschule als auch von der Feuerwehr genutzt. Zudem „hosten“ wir die Überwachung für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinden Klaus, Weiler und natürlich Fraxern. Gemäß vorliegendem Angebot beläuft sich der Gesamtpreis für den Austausch des bestehenden Servers auf EUR 9.435, 00 (netto ohne MwSt.). zu Pkt. 08 der Tagesordnung) Berichte. Bgm. MAYR Steve berichtet über:  Beschwerde Landesverwaltungsgericht Vbg.; Seite – 5 – GV-Sitzung 17.12.2018  Wanderunfall auf der Alpe „Maiensäß“ infolge vermeintlichem Stromschlag durch Weidezaun - Klage – Haftpflichtversicherung;  SUMMER Christine/Manfred („Orsanka“ 1) – Baubewilligung KG-Klaus;  Alpenländische Heimstätte, gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft – Baueingabe für die Errichtung eines Mehrwohnungsgebäudes – Parkplätze, Gehsteig, Verkehrsberuhigung;  Straßenbeleuchtung – Fehlerbehebung durch VKW;  Dorflinde (Naturdenkmal) – Kronensicherung – Maßnahmen zur Sicherung der Baumkrone und von einzelnen Ästen um etwaige Schadstellen am Baum zu sichern und Unfallgefahren vorzubeugen;  Einsatz eines Kleintraktors mit Schneepflug durch Bauhofpersonal – Besprechung mit Fahrzeughalter (NACHBAUR Rene) über Verrechnung einer monatlichen Grundpauschale;  Christbaummarkt – vermehrte Kritik ob der schlechten Qualität der angebotenen Bäume; zu Pkt. 09 der Tagesordnung) Allfälliges. DEVIGILI Christian frägt nach dem Grund der vermehrten Abwesenheit von VBgm. PRIMISSER Norbert bei den GV-Sitzungen. HAMMERER Petra führt dazu aus, dass Kollisionen mit beruflich veranlassten Terminen es nicht immer zulassen, dass VBgm. PRIMISSER Norbert an den Sitzungen teilnimmt. Ende d. Sitzung: 21:25 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: