20200306_GVE046

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:20
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2020-03-06
Erscheinungsdatum 2020-03-06
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 24. März 2020 AZ: 004-1/46/2020 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 46. Gemeindevertretungssitzung am 06. März 2020 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Daniel Sandrell, Philipp Lechner, Artur Pfeifer (ab 19:33 Uhr), Walter Grass; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Thomas Riegler, Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Silke Rudigier, Silvrettastraße 7a/5, 6791 St. Gallenkirch 4) Umwidmungsansuchen illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz (FS Garage, GST-NR .869 und .870, GB Gaschurn) 5) Umwidmungsansuchen Dietrich Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion 6) Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH 7) Brigitte Hundt, Schafkopf 13, 6835 Zwischenwasser – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung der Wohnung Top 2, Kirchdorfstraße 2a, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung 8) Abfallgebührenverordnung – Änderung 9) Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbands „Hochmontafon“ 10) Naturschutzverein Verwall Klostertaler Bergwälder – Statutenänderung Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc 1/20 11) Kanalkataster Gemeinde Gaschurn – Auftragsvergabe 12) Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 10 "Gundalatscherberg", Bauteil 3 (Hauptauftrag) - Auftragsvergabe Baumeister- und Installationsarbeiten 13) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 14) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: • • Brandschaden Bergrettung Gaschurn – Auftragsvergabe Sanierungsarbeiten Öffentliches Gut – GST-NR 3464 (Bergerstraße), GB Gaschurn – Übernahme und Widmung Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Auszeichnung Familienfreundlicher Betrieb Die Gemeinde Gaschurn wurde zum familienfreundlichen Betrieb ausgezeichnet. Kriterien seien u.a. flexible Arbeitszeitmodelle, Maßnahmen rund um die Karenz und den Wiedereinstieg, besondere Väterförderung, familienfördernde Serviceleistungen bis hin zu einem entsprechenden sprachlichen Umgang mit dem Thema. Die Rezertifizierung erfolge alle zwei Jahre. Artur Pfeifer nimmt ab 19:33 Uhr an der Sitzung teil. • Evaluierung Räumlicher Entwicklungsplan (REP) 2020 Am 20. Jänner 2020 fand die Evaluierung des Räumlichen Entwicklungskonzepts 2009 durch die Gemeindevertretung im Vallülasaal Partenen statt. Zwischenzeitlich liege der Ergebnisbericht vor. Folgende Themenbereiche wurden evaluiert: o Siedlungsentwicklung: Baulandreserven wurden vermindert, Wohnbauten wurden errichtet, Neubau von rund 20 Ein- und Zweifamilienhäusern, etc. o Wirtschaft Betriebsstandorte: Errichtung des neuen Bauhofs, 2 neue Handwerksbetriebe am alten Bauhof-Standort, ca. 10 Firmengründungen (Klein- bzw. 1Personenbetriebe), etc. Ein Ziel, welches noch Ausbaupotential habe, sei die Vernetzung der unterschiedlichen Betriebe und die Stärkung von Kooperationen. o Natur und Landschaft: keine Bauflächenausweisungen in ausgewiesenen Biotopen, Naturschutzverein Verwall-Klostertaler Bergwälder, Exkursionen im Natura-2000Gebiet, Neophytenbekämpfung, Verbauungsmaßnahmen mit der Wildbach- und La- Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 2/20 winenverbauung (Hangatobel, Steinschlagschutznetz und -damm im Beich Vand, etc.) wurden umgesetzt, Erdverkabelung 110kV wurde in Angriff genommen, etc. o Land- und Forstwirtschaft: Wochenmarkt, Hofladen, Bewusst Montafon, Kräuterweg, Montafoner Braunvieh, Montafoner Steinschaf, Gemeindestier, Engerlingsbekämpfung, etc. o Mobilität: go&ko Sammeltaxi, Nachtexpress, Ausweitung Busangebot, Verlängerung Montafonerbahn, neuer Weg Tourismusmuseum-Schulplatz, Radwegbeleuchtung, Rifabeckenbeleuchtung, etc. o Lebensraum: Montafoner Resonanzen, Spiel- und Freiraumkonzept, Kinderbetreuungsangebot, Willkommenskörbe, Pensionistenraum Partenen, Mountainbiketransport im Sommer, Unterstützung beim Kauf von e-Bikes, etc. o Tourismus: WiGe Montafon, Montafon Tourismus, Markenbotschafter, Attraktionspunkt Bielerhöhe, BergePLUS-Programm, Genusswanderung Partenen, Errichtung div. Projekte, Steigerung der Nächtigungszahlen, ständige Erhöhung Zweitwohnsitzabgabe, Klettergarten Rifa, Respektiere deine Grenzen, etc. Konkret wurde beurteilt, welche Ziele 2009 gesetzt und welche bis dato erfüllt wurden. Es fanden Bewertungen der diversen Themenbereiche statt. Ein Dank gelte allen Teilnehmern dieser Veranstaltung, die sich die Zeit genommen haben, die Themen aufzuarbeiten, um die Zielverfolgung vor Augen zu halten. Der gesamte Bericht könne gerne im Gemeindeamt eingesehen werden. Er diene vor allem zum Wissenstransfer in die nächste Funktionsperiode, in welcher das künftige REP zu entwickeln sei. • Strukturförderung Adaptierung Recyclinghof St. Gallenkirch – Kooperation Durch die Kooperation bei der Adaptierung des Recyclinghofes St. Gallenkirch (Anschaffung Waagen) konnte eine Strukturförderung von insgesamt EUR 8.703, 00 erzielt werden. Auf die Gemeinde Gaschurn entfalle eine Summe von EUR 3.481, 00, welche zur Auszahlung gelangt sei. • Besamungskosten – Zuschuss für 2019 Der Gesamtzuschuss für die Besamungen im Jahr 2019 betrage EUR 5.430, 00. • Begegnungsort Gaschurn 2020 Es habe eine Besprechung mit der Familie Kessler Annette und Siegfried sowie der Pfarre stattgefunden. Familie Kessler stehe der Umsetzung des Projektes äußerst positiv gegenüber und könnte sich sowohl eine Mitfinanzierung als auch den Erwerb von Gemeindeflächen im Bereich des Dorfcafés vorstellen. Auch dem Pfarrkirchenrat und Vertretern der Diözese, u.a. dem Diözesanbaumeister, wurde das Projekt vorgestellt. Der Pfarrkirchenrat werde nun eine Sitzung abhalten, nach welcher dann eine offizielle Äußerung abgegeben werde. • Alpin- und Tourismusmuseum Mit der Pfarre sei ebenfalls über die Miete des Alpin- und Tourismusmuseums diskutiert worden. Im Vertrag seien noch diverse Anpassungen notwendig gewesen, welche nach Freigabe durch den Pfarrkirchenrat in der Gemeindevertretung behandelt werde. • Abgangsdeckung – Forstfonds des Standes Montafon Die Gemeinde Gaschurn habe bei der damaligen Gründung des Forstfonds des Standes Montafon nicht zugestimmt, weshalb dieser dann durch das Land Vorarlberg verordnet wurde. In der Verordnung sei eine klare Regelung getroffen, wie eine Abgangsdeckung zu finanzieren sei. Nun stehe im Raum, die Abgangsdeckung über einen eigenen Schlüssel zu finanzieren, welcher durch Tourismusbeitrag, Gästetaxe und Einwohnerzahl berechnet werde. Der Vorsitzende sei der Meinung, dass diese Änderung zuerst Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 3/20 durch die Gemeindeaufsicht und die Gebarungsstelle zu prüfen sei, vor dieser zugestimmt werden könne. Dies habe er auch bei Beschlussfassung im Standesgremium deponiert. Sobald eine entsprechende Antwort von Seiten der Aufsichtsbehörden vorliege, werde dieser Punkt von der Gemeindevertretung zu behandeln sein. • Ziele Familienfreundliches Montafon Folgende Ziele seien aus den Ergebnissen des Familiengipfels beim Stand Montafon festgelegt worden: o Ich kann meiner Familie und Bezugsperson vertrauen und mich auf sie verlassen. o Ich habe ein sicheres Zuhause, meine Grundbedürfnisse wie Wohnen, Kleidung und Nahrung sind ausreichend gedeckt. In Notsituationen werde ich aufgefangen und begleitet. o Ich werde bestens gefördert, ich kann meine Talente entwickeln und werde von meinem Umfeld auf meinem eigenen Weg unterstützt. o Ich kann in einer gesunden und sicheren Umgebung aufwachsen und lerne mich selbst einschätzen. Meine Erfahrungen machen mich stärker. o Ich fühle mich in meinem sozialen Umfeld geborgen und gut aufgehoben. o Ich nehme mich als einen wichtigen Teil der Gesellschaft wahr und gestalte mit. Das stärkt mein Selbstbewusstsein und Wohlbefinden. Auch strategische Ziele, die zur Erreichung der oben genannten dienen sollen, wurden festgesetzt. • Rettet das Dorf Die WIGE Montafon und der Stand Montafon laden herzlich zum Kinostart von „Rettet das Dorf“ ein. Inhalt seien neue Perspektiven und Potentiale zu Ideen, die ein Dorf weiterleben lassen. Die Vorführung finde am Freitag, 13. März 2020, um 18:30 Uhr in der Kulturbühne Schruns statt. • Anträge auf Bewilligungen gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG – Maisäßgebäude Die Eigentümer wurden neuerlich angeschrieben und aufgefordert, bis spätestens 30. April 2020 Angaben über die Nutzung ihrer Maisäßgebäude zu machen bzw. Anträge zur Bewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG einzubringen. Die eingegangenen Anträge werden bis dahin gesammelt und in einer nachfolgenden Sitzung gesamt behandelt. • Sozialprojekt Elijah Der Vorstand des Vorarlberger Gemeindeverbandes habe 2018 beschlossen, die Gemeinden zu ersuchen, das Sozialprojekt Elijah in einem Zeitraum von fünf weiteren Jahren mit je 10 Cent pro Einwohner und Jahr zu unterstützen. Dank der großzügigen Spenden konnte Anfang Februar wiederum ein Betrag von EUR 26.951, 75 an das Hilfsprojekt überwiesen werden. Auch die Gemeinde Gaschurn sei Teil der Spendengemeinschaft. Elijah unterstütze Kinder und Familien, errichte Schülerwohnheime und Musikschulen in sozial schwachen Ländern. Auch für Ausbildung und Arbeit setze sich das Sozialprojekt ein. • Femail für Frauen Das femail-Fraueninformationszentrum Vorarlberg biete diverse Veranstaltungen für Frauen an. Das Programm Frühjahr 2020 könne jederzeit im Gemeindeamt eingesehen werden. • Monatsprogramm JAM Mit der Zusammenarbeit im ganzen Montafon könne jeden Monat ein umfangreiches Programm zur Verfügung gestellt werden. Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 4/20 • Ernährungskabarett „WurstSalat“ Vorarlberg-bewegt lade zum Ernährungskabarett „WurstSalat“ am 24. März 2020, 19:00 Uhr im Vinomnasaal in Rankweil ein. Um Anmeldung werde gebeten. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 3.: Umwidmungsansuchen Silke Rudigier, Silvrettastraße 7a/5, 6791 St. Gallenkirch Der Vorsitzende erläutert, dass Silke Rudigier und Florian Netzer, Silvrettastraße 7a/5, 6791 St. Gallenkirch, die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem GST-NR 642/2, GB Gaschurn, beabsichtigen. Grundstückseigentümerin sei Silke Rudigier. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck eine Teilfläche des GST-NR 642/2, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 847 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“, „Baufläche Mischgebiet-L“ und „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen, sodass anschließend das gesamte GST-NR 642/2, GB Gaschurn, als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet sei. Die Gemeinde Gaschurn plane aufgrund dessen nun auch die Anpassung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Zufahrtsstraße, welche dem vorliegenden Plan zu entnehmen sei. Der Vorsitzende erläutert, dass der Entwurf in der letzten Sitzung am 29. Jänner 2020 einstimmig beschlossen wurde. Die Anrainerverständigung sei durchgeführt worden. Folgende Stellungnahmen liegen aufgrund der Gefahrenzonen vor: • • • • Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung vom 07. Februar 2020 Geologische Amtssachverständige vom 20. Februar 2020 Wasserwirtschaft vom 10. Februar 2020 Forsttechnisches Gutachten der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 04. März 2020, welches durch das Forsttechnische Gutachten vom 06. März 2020 ergänzt wurde Der Vorsitzende erläutert weiter, dass ein Raumplanungsvertrag abgeschlossen wurde. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den vorliegenden Plan, sowie sämtliche Stellungnahmen zur Kenntnis. Zur Forsttechnischen Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft Bludenz erläutert der Vorsitzende, dass dieses zuerst darauf lautete, einen 8m breiten Streifen zur Bewirtschaftung des Harzawalds freizuhalten. Nach Übermittlung des Lageplanes der angedachten Bauführung wurde dieses Gutachten jedoch am 06. März 2020 dergestalt ergänzt, dass mit einem 3, 5m breiten Fahrstreifen, wie dieser bereits berücksichtigt wurde, das Auslangen gefunden werde. Zum Gutachten der Abt. Wasserwirtschaft erläutert der Vorsitzende, dass in Absprache mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung bis zur Fertigstellung der Abwasserbeseitigungsanlage in diesem Bereich ein geschlossenes Behältnis zur Ausführung gelangen könne. Nach Fertigstellung der Abwasserbeseitigungsanlage sei das Gebäude umgehend anzuschließen und die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Dies wurde im Raumplanungsvertrag bereits so festgehalten. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Leitfaden zur Kenntnis und teilt mit, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss ebenfalls bereits über diesen Punkt beraten habe. Zum Zeitpunkt dieser Beratung habe die ergänzende Forsttechnische Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft Bludenz noch nicht vorgelegen. Christoph Wittwer erkundigt sich bezüglich Stromleitung in diesem Bereich. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass diese weit genug entfernt sei. Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 5/20 GR Klaus Schröcker, als Obmann des Bau- und Raumplanungsausschusses erläutert, dass dieser Punkt in der gestrigen Sitzung des Ausschusses behandelt worden sei. Der Ausschuss habe einstimmig festgelegt, dass mit den Antragstellern zu klären sei, ob diese mit dem frei zu haltenden Streifen lt. Forderung des Forsttechnischen Gutachtens ihr geplantes Projekt umsetzen können. Da das Projekt noch nicht an den Kanal angeschlossen werden könne und dadurch vorübergehende Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden müssen (dichtes Behältnis) sei sicherzustellen, dass nach der Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage das Gebäude umgehend angeschlossen und die entsprechenden Anschlussbeiträge entrichtet werden. Ansonsten könne die angesuchte Widmung wie im Antrag gestellt zur positiven Beschlussfassung empfohlen werden. Aufgrund der zuvor ergangenen Erläuterungen des Vorsitzenden relativieren sich die vom Bau- und Raumplanungsausschuss geforderten Abklärungen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan-Nr. 12/2018_2020 vom 23. Jänner 2020 sowie dem vorliegenden Raumplanungsvertrag zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Umwidmungsansuchen illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz (FS Garage, GST-NR .869 und .870, GB Gaschurn) Der Vorsitzende erläutert, dass Ingo Klehenz, Motta 94, 6794 Partenen, auf den GST-NR .870 und .869, GB Gaschurn, eine Garage errichtet habe. Aufgrund dieser Bauführung sei eine Anpassung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Grundstückseigentümer sei die illwerke vkw AG. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck Teilflächen der GST-NR .869 und .870, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 43 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Garage“ umzuwidmen. Der Entwurf sei in der letzten Sitzung am 29. Jänner 2020 einstimmig beschlossen worden. Die Anrainerverständigung wurde durchgeführt. Folgende Stellungnahmen liegen aufgrund der Gefahrenzonen vor: • Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung vom 07. Februar 2020 Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan zur Kenntnis. Artur Pfeifer verlässt um 20:16 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Leitfaden sowie die eingelangte Stellungnahme zur Kenntnis und bittet GR Klaus Schröcker um seine Ausführung aus der Sitzung des Bauund Raumplanungsausschusses. GR Klaus Schröcker, als Obmann des Bau- und Raumplanungsausschuss erläutert, dass der Ausschuss in der gestrigen Sitzung über die geplante Umwidmung beraten habe. Die Garage sei bereits errichtet und müsse aufgrund der Auflagen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung entsprechend verstärkt werden. Grundsätzlich seien die Voraussetzungen gegeben, weshalb der Ausschuss die vorliegende Umwidmung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen habe. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan-Nr. 4/2020 vom 28. Jänner 2020 zuzustimmen. Diesem Antrag wir einstimmig entsprochen. zu 5.: Umwidmungsansuchen Dietrich Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion Der Vorsitzende erläutert, dass Dieter Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion, beim bestehenden Wohnhaus Bergerstraße 109, 6793 Gaschurn, auf dem GST-NR .316 bzw. 1451/1, GB Gaschurn, ein Carport errichten wolle. Aufgrund dieser Bauführung sei ange- Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 6/20 dacht, die Flächenwidmung des bestehenden Wohnhauses inkl. der Fläche für das neu zu errichtende Carport anzupassen. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck das GST-NR .316, GB Gaschurn, sowie eine Teilfläche des GST-NR 1451/1, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 800 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Artur Pfeifer nimmt ab 20:18 Uhr wieder an der Sitzung teil. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Gemeinde Gaschurn aufgrund dessen nun auch die Anpassung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Zufahrtsstraße plane, welche dem vorliegenden Plan zu entnehmen sei. Der Entwurf sei in der letzten Sitzung am 29. Jänner 2020 einstimmig beschlossen worden. Die Anrainerverständigung wurde durchgeführt. Folgende Stellungnahmen liegen aufgrund der Gefahrenzonen vor: • • Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung vom 10. Februar 2020 Geologische Amtssachverständige vom 20. Februar 2020 Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den vorbereiteten Plan, sämtliche Stellungnahmen sowie den Leitfaden zur Kenntnis. Er erläutert weiter, dass bereits ein Raumplanungsvertrag abgeschlossen wurde, welcher den Anwesenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht wird. Zusätzlich erläutert er, dass Dietrich Oberdorfer zwischenzeitlich Eigentümer der betroffenen Liegenschaft sei und er den Raumplanungsvertrag bereits gegengezeichnet habe. Der Vorsitzende bittet sodann GR Klaus Schröcker, als Obmann des Bau- und Raumplanungsausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss in seiner gestrigen Sitzung über das vorliegende Ansuchen beraten habe. Die Stellungnahmen seien dem Ausschuss zur Kenntnis gebracht worden und dieser empfehle einstimmig die positive Beschlussfassung der vorliegenden Widmungsänderung. Zusätzlich erläutert GR Klaus Schröcker, dass auch für die vorangegangenen Widmungsänderungen ein Besprechungsprotokoll über ein Gespräch mit DI Lorenz Schmidt, Amtssachverständiger für Raumplanung und Baurecht und Nachfolger von DI Ulrich Grasmugg vorliege, welcher die Widmungsänderungen ebenfalls positiv beurteile. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan-Nr. 10/2019 vom 23. Jänner 2020 sowie dem vorliegenden Raumplanungsvertrag zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH Der Vorsitzende begrüßt DI Thomas Kopf und DI Dr. Stefan Wehinger. Diese nehmen ab 20:24 Uhr an der Sitzung teil. Der Vorsitzende erläutert, dass DI Thomas Kopf von der Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH (EWH) damit beauftragt wurde, die Ausschreibungen zu begleiten. DI Dr. Stefan Wehinger von der Fa. ENERPLAN sei mit den Planungsleistungen befasst. Zum ursprünglichen Projekt seien diverse Änderungen vorgenommen worden. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die EWH in finanzieller Hinsicht seitens der Gemeinde entsprechend auszustatten sei, um Beauftragungen vornehmen zu können. Das Projekt ziehe sich nun bereits seit mehreren Jahren hin, mit der illwerke vkw AG wurde damals ausverhandelt, diese Energie gratis beziehen zu können. Jedoch sei es dann zur Volksabstimmung gekommen. Im Anschluss daran habe man mit der Energie 360° eine Lösung gefunden, das Projekt doch umzusetzen. Das Biomasse Heizwerk sei verkauft worden und die Einlagen der Kommanditisten bis auf die der Gemeinde Gaschurn wurden von dieser ausbezahlt. Der immer wieder angesprochene Betrag von EUR 1, 2 Mio., fand im Gemeindebudget Verwendung. Die jetzige Situation erfordere nun die finanzielle Ausstattung der EWH, um entspre- Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 7/20 chende Beauftragungen vornehmen zu können. Die EWH verfüge derzeit über ein Budget von ca. EUR 349.000, 00. Um die Ausbaustufe I verwirklichen zu können, seien insgesamt ca. EUR 1, 7 Mio. aufzuwenden. Insgesamt sollten seitens der Gemeinde somit EUR 1, 4 Mio. zur Verfügung gestellt werden. Derzeit könnte dies ohne Aufnahme eines Darlehens erfolgen. Zusätzlich wäre mit Förderzahlungen in Höhe von ca. 30 % zu rechnen, die eventuell während der Umsetzung bereits zurückfließen könnten. DI Thomas Kopf erläutert, dass er seit Herbst 2019 von der EWH mit den entsprechenden Ausschreibungen beauftragt sei. Vorerst sei das Planungsbüro auszuschreiben gewesen. Die Fa. ENERPLAN sei bereits von der Energie 360° mit der Planung beauftragt gewesen, allerdings trotzdem als Bestbieter in der zusätzlichen Ausschreibung hervorgekommen. DI Thomas Kopf erläutert weiter, dass die ersten Ausschreibungen bereits im Jahr 2016 erfolgt seien. Aufgrund von Fristeinhaltungen und Änderungen in der Planung war es unmöglich, die alten Ausschreibungen zu verwenden. Es musste somit das Gesamtprojekt neu ausgeschrieben werden. Es wurde selbstverständlich versucht, einerseits die Anforderungen der illwerke vkw AG einzuhalten, andererseits nach Einsparungspotential zu suchen. Aufgrund der erhöhten Ausschreibungssumme wurde auch neuerlich ein Gespräch mit der KPC gesucht und das Projekt mit sämtlichen Änderungen neuerlich vorgestellt. DI Dr. Stefan Wehinger erläutert, dass das Ziel der Planungen sei, 55° warmes Wasser in Gaschurn und 55° warmes Wasser in Partenen zur Verfügung zu stellen. Die Leitung zwischen Kopswerk II und Biomasse Heizwerk Gaschurn sei schon im Sommer 2019 errichtet worden. Im Zuge dieses Ausbaus wurde mit der illwerke vkw AG zusätzlich vereinbart, dass Räumlichkeiten im Eingangsbereich des Kraftwerkes zur Verfügung gestellt werden, um dort die Heizzentrale zu installieren. Bereits aus dieser Zusage ergebe sich teilweise Einsparungspotential. DI Dr. Stefan Wehinger erläutert die maßgeblichen Unterschiede zur Planung 2016, welche sich einerseits in den Rohrlängen niederschlagen, andererseits die Ausführung 2020 in Edelstahl erfolge. Zusätzlich sei zu bedenken, dass es im Jahr 2016 nur einen Projektträger gab, 2020 zwei unterschiedliche. Zwischenzeitlich habe sich auch herausgestellt, dass die illwerke vkw AG keine Schweißarbeiten mehr im Werk zulasse. Im Jahr 2016 sei mit 26 Flanschverbindungen geplant worden, 2020 mit 840. Diese Vorschrift bedinge eine der größten Änderungen des Projekts. Weiter erlaube die illwerke vkw AG keine Standardschellen mehr, sondern lediglich verschweißte. Auch diese Vorschrift führe zu einem Mehraufwand. Adolf Felder erkundigt sich über den heute notwendigen Beschluss. Der Vorsitzende erläutert, dass wie bereits anfangs erwähnt, die EWH finanziell auszustatten sei, um Auftragsvergaben vornehmen zu können. GR Klaus Schröcker erläutert, dass ein Preis aus dem Jahr 2016 vorliege, und ein Preis aus 2020. Klar sei, dass die Umsetzung des Projekts nun erheblich teurer geworden sei. Die Gemeinde Gaschurn habe selbstverständlich kalkuliert, mit dieser Abwärme nach einer gewissen Zeitspanne Gewinn zu machen. Dieser Zeitpunkt schiebe sich nun allerdings nach hinten. Er stellt die Frage, ob Einsparungsmöglichkeiten gesehen werden bzw. Möglichkeiten bestünden mit der illwerke vkw noch ein allfälliges Entgegenkommen zu verhandeln. Die Gemeinde erhalte die Abwärme umsonst und erwarte sich einen Gewinn daraus. Selbstverständlich könne dadurch die Luftqualität verbessert werden und viele Haushalte versorgt werden, die Kosten seien jedoch um einiges höher geworden. Die Gemeinde habe sich sehr bemüht, dieses Projekt auf den Weg zu bringen, nun sei es ihm wichtig, dass auch alle Möglichkeiten über allfällige Einsparungen geprüft und verhandelt werden. DI Dr. Stefan Wehinger erläutert, dass im Jahr 2020 andere Voraussetzungen vorliegen, als noch 2016. Die Ausschreibung sei in Massen und ganz exakt erfolgt und könne nun selbst zusammengesetzt werden. Es gebe definitiv noch Einsparungspotential. Mit dem Bestbieter habe bereits eine Begehung stattgefunden. Dieser habe bereits einen Weg durch das Kraftwerk gefunden, bei welchem teilweise noch Rohrlängen einzusparen seien. Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 8/20 Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erkundigt sich, ob sich die Vorschriften seit dem Jahr 2016 dergestalt verändert bzw. verschärft hätten, dass diese eine derart große Auswirkung hervorrufen. DI Dr. Stefan Wehinger erläutert, dass sich die Vorschriften prinzipiell nicht geändert haben. Diese werden allerdings von Seiten der illwerke vkw AG nun anders verfolgt und ausgelegt. Sie werden strenger eingehalten und die Interpretationsspielräume werden geringer. Mit der illwerke vkw AG können aber sicher noch Detailverhandlungen über allfällige Einsparungsmöglichkeiten geführt werden. Kurt Rudigier stellt fest, dass derzeit nicht gesagt werden könne, wie hoch dieses Potential sei. GR Klaus Schröcker gibt zu bedenken, dass die heutige Beschlussfassung eine schwerwiegende Entscheidung darstelle. Derzeit werde zwar von Einsparungspotential gesprochen, dieses könne jedoch noch nicht definitiv vorgewiesen werden. Er möchte, dass dieses Einsparungspotential klar mit der illwerke vkw AG besprochen werde. Definitiv könne gesagt werden, dass das Projekt in der Ausbaustufe I um einiges mehr koste, als zuerst veranschlagt und die Zeitdauer umso länger sei, bis die Gemeinde mit der Abwärme Gewinn mache. Adolf Felder verlässt um 20:48 Uhr die Sitzung. GR Markus Netzer erläutert, dass im Gegensatz zur Ausschreibung 2016 heute eine weitaus größere Summe für die Auskopplung aufzuwenden sei. Klar sei, dass diese Summe in der Gemeindekassa für andere Projekte fehle. Aus kaufmännischer Sicht sei dies eine Katastrophe. DI Dr. Stefan Wehinger erläutert, dass das Projekt jedenfalls nicht um den Preis aus dem Jahr 2016 umzusetzen gewesen wäre. Adolf Felder nimmt ab 20:51 Uhr wieder an der Sitzung teil. GR Markus Netzer stellt fest, dass die vergangenen 4 Jahre somit keine Kostenwahrheit vorgelegen habe. DI Dr. Stefan Wehinger erläutert, dass er bei der Leitungsführung ein Einsparungspotential von mindestens 10% sehe. GR Markus Netzer erkundigt sich über die Förderzusagen. DI Thomas Kopf erläutert, dass seitens der EWH sämtliche Aufträge vorzufinanzieren seien. Derzeit liege auch noch keine schriftliche Rückmeldung der KPC vor. Deshalb schlage er auch vor, sollte in der heutigen Sitzung ein Beschluss gefasst werden, diesen vorbehaltlich der positiven Äußerung der KPC zu fassen. Es handle sich beim Abwärmeprojekt um das Vorzeigeprojekt schlechthin. GR Markus Netzer erläutert, dass dies zu einer erheblichen Zeitverzögerung führe. Werde eine positive Beschlussfassung der KPC abgewartet, könne die EWH nicht mit den finanziellen Mitteln ausgestattet werden, wiederum können keine Beauftragungen und keine Inbetriebnahme erfolgen. Die EWH habe jedoch einen Vertrag mit der Energie 360° abgeschlossen, welcher einzuhalten sei. Könne diese Einhaltung nicht gewährleistet werden, werde die Gemeinde mitunter verklagt. Artur Pfeifer verlässt um 20:55 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende erläutert, dass zuerst eine Äußerung der KPC ergehe, der Beschluss über die Förderzusage werde dann von einer separaten Kommission gefasst. Dieser Beschluss könne jedenfalls nicht abgewartet werden, wolle man den Zeitplan einhalten. DI Thomas Kopf ergänzt, dass die genannte Äußerung jedenfalls abgewartet werden könne, der Beschluss selbst sei dann lediglich noch eine Formsache. Artur Pfeifer nimmt ab 20:57 Uhr wieder an der Sitzung teil. Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 9/20 GR Klaus Schröcker erläutert, dass aus seiner Sicht jedenfalls ein Beschluss zu fassen sei. Für ihn sei es jedoch wichtig, das Einsparungspotential darin auch festzuhalten. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt fest, dass derzeit lediglich über die Ausbaustufe I diskutiert werde und erkundigt sich über die Ausbaustufe II. Diese sei ebenfalls zu kalkulieren. Der Vorsitzende erläutert, dass die EWH für die Auskopplung zuständig sei. Die Gesellschaftsvertreter und die KPC hätten bereits eine Amortisationsrechnung erhalten. Das Projekt müsse als Ganzes gesehen werden. Selbstverständlich verschiebe sich die Amortisationszeit nach hinten, da das Projekt mehr koste als angedacht. Die CO2-Einsparung sowie die Verbesserung der Luftqualität und das Angebot eines alternativen Heizsystems für die Bevölkerung seien allerdings ebenfalls als wichtige Punkte anzusehen. Christoph Wittwer erkundigt sich über die Mehrkosten bei Umsetzung der Ausbaustufe II. Der Vorsitzende erläutert, dass zwei Amortisationsberechnungen vorliegen. Die Ausbaustufe II erfordere dann einen zusätzlichen Betrag von EUR 850.000, 00, welcher wiederum mit ca. 30% gefördert würde. DI Dr. Stefan Wehinger ergänzt, dass im Jahr 2016 für diese Umsetzung allerdings keine Ausschreibung vorgenommen wurde. Christoph Wittwer erläutert, dass im Jahr 2016 ein Projekt vorlag, welches auch Partenen berücksichtigte. DI Dr. Stefan Wehinger erläutert, dass damals jedoch das Kopswerk I Projektteil war, heute lediglich das Kopswerk II genutzt werde. Die Planungen hätten sich deshalb geändert. Adolf Felder erläutert, dass damals einstimmig beschlossen wurde, der Energie 360° dieses Projekt zu übergeben und die Auskopplung durch die EWH zu übernehmen. Partenen sei für ihn selbstverständlich immer Teil des Projekts gewesen. Für ihn sei heute lediglich wichtig, welcher Betrag aufzubringen sei. Der Vorsitzende erläutert nochmals, dass für Ausbaustufe I ein Betrag von insgesamt ca. 1, 7 Mio. aufzubringen sei. Die EWH besitze derzeit selbst ein Kapital von ca. EUR 349.000, 00. Es sei daher notwendig, der EWH einen zusätzlichen Betrag von EUR 1, 4 Mio. zur Verfügung zu stellen. GR Markus Netzer gibt zu bedenken, dass die Amortisation nicht nach 18 Jahren, sondern erst nach 30 Jahren erreicht werde. Die Ausbaustufe I koste ca. EUR 1, 0 Mio. mehr als angedacht. Es bleibe jedoch nichts anderes übrig, als die EWH mit dem erforderlichen Betrag auszustatten. Es liege ein Vertrag vor und zusätzlich seien Anschlussnehmer mit Wärme zu versorgen. Christoph Wittwer erläutert, dass für ihn auch die Ausbaustufe II zu berücksichtigen sei. Der Vorsitzende pflichtet bei und erläutert, dass das klare Ziel jedenfalls weiterhin bestehe, Partenen auch zu erschließen, dafür sei jedoch auch eine entsprechende Energieabnahme erforderlich. GR Klaus Schröcker ergänzt, dass jedoch auch die notwendigen Anschlüsse dafür vorliegen müssen. Der Vorsitzende erläutert, dass Ausbaustufe II nur dann umgesetzt werden kann, wenn auch genug Abnehmer vorhanden seien. Sollte die Abnahmemenge in Partenen nicht erreicht werden, könne die Ausbaustufe nicht umgesetzt werden. Der Vorsitzende erläutert, dass ein Beschluss dergestalt erfolgen könnte, dass im Rahmen der insgesamt benötigten EUR 1, 7 Mio ein Betrag von EUR 1, 4 Mio. seitens der Gemeinde der EWH zur Verfügung gestellt werde. Dieser Betrag soll in Tranchen abgerufen werden. Zusätzlich dazu sollen die Einsparungspotentiale neuerlich verfolgt werden. Die eingelangten Förderungen sollen direkt an die Gemeinde zurückfließen. Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 10/20 GR Klaus Schröcker erläutert, dass jedenfalls neuerlich geprüft werden sollte, ob die Möglichkeit bestehe, von Landesseite Förderungen zu erhalten. Im Hinblick auf das Anstreben einer Energieautonomie, sollte dies jedenfalls versucht werden. Die Teuerung sei laut seiner Meinung nachvollziehbar, prinzipiell handle es sich beim gegenständlichen Projekt aber jedenfalls um ein sehr zukunftsorientiertes Vorhaben, dass eventuell doch Förderpotential habe. DI Thomas Kopf erläutert, dass die Höchstfördergrenze 45% betrage, was bedeute, dass noch ca. 15% an Förderung zusätzlich gewährt werden könnten. Aufgrund einer allfälligen Nachfolgewirkung sehe er eine Förderung von Landesseite als eher kritisch. GR Klaus Schröcker meint, dass eine Nachfolgewirkung nicht einfach zu erzielen sei, da ein solches Projekt gewisse Voraussetzungen benötige. Der Vorsitzende erläutert, dass ein Versuch jedenfalls unternommen werden könne. Eventuell sollten auch die Gesellschaftsvertreter an einem solchen Gespräch teilnehmen. Adolf Felder stellt fest, dass das Projekt auf keinen Fall gefährdet werden soll, möchte allerdings wissen, ob der Beschluss nochmals vertagt werden könnte und ob ein derartiger Beschluss eine Darlehensaufnahme notwendig machen würde. Der Vorsitzende erläutert, dass der Beschluss aufgrund der drängenden Auftragsvergabe nicht vertagt werden könne. Weiter erläutert er, dass derzeit keine Darlehensaufnahme notwendig wäre. Sollte allerdings der Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen hinzukommen, wäre eine Darlehensaufnahme notwendig. Ludwig Wachter stellt fest, dass die EUR 850.000, 00 für die Ausbaustufe II ebenfalls einzukalkulieren wären. GR Markus Netzer stellt fest, dass in der Leitungsführung Einsparungspotential gesehen werde und stellt gleichzeitig die Frage an DI Thomas Kopf und DI Dr. Stefan Wehinger, ob ihre Honorarsummen zusätzlich nochmals verhandelt werden könnten. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen ergänzt, dass das Honorar für die Ausbaustufe I fast ident dem Honorar für die Ausbaustufe II sei, obwohl die Errichtungskosten um einiges geringer seien. Walter Grass verlässt um 21:19 Uhr die Sitzung. DI Dr. Stefan Wehinger erläutert, dass beim Planungshonorar bereits ein Nachlass von fast 50 % vereinbart wurde. DI Thomas Kopf und DI Dr. Stefan Wehinger teilen allerdings übereinstimmend mit, dass bei den Honorarsummen nochmals verhandelt werden könne. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen meint, dass die EWH große Summen in das Projekt investiere, aber als Letze etwas damit verdiene. Gerhard Saler erläutert, dass das Projekt umwelttechnisch jedenfalls großartige Auswirkungen erziele, aber auch der finanzielle Hintergrund sollte nicht außer Acht gelassen werden. DI Dr. Stefan Wehinger erläutert, dass das Ölkesselverbot in Österreich beschlossen wurde. In Neubauten dürfen keine Ölheizungen mehr eingebaut werden, ab 2035 dürfen Verbrennungsanlagen auch nicht mehr instandgesetzt werden. Er sei sich sicher, dass die Möglichkeit der Abwärmenutzung früher oder später von sehr vielen Haushalten in Anspruch genommen werde. Walter Grass nimmt ab 21:22 Uhr wieder an der Sitzung teil. Der Vorsitzende erklärt sich als Geschäftsführer für befangen und enthält sich seiner Stimme. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt sodann folgenden Antrag: Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 11/20 Im Rahmen der insgesamt EUR 1, 7 Mio., welche für die Ausbaustufe I aufgewendet werden müssen, wird das zusätzlich zum bestehenden Kapital der Energie- und Wirtschaftsbetriebe GmbH notwendige Kapital von EUR 1, 4 Mio. von der Gemeinde Gaschurn der Energie- und Wirtschaftsbetriebe GmbH zur Verfügung gestellt, die in Tranchen abgerufen werden können. Zusätzlich sollen Gespräche über das angedachte Einsparungspotential bei der Leitungsführung erfolgen. Die ausbezahlten Förderungen fließen direkt wieder an die Gemeinde zurück. Dieser Beschluss soll dann in Kraft treten, wenn die positive Beurteilung der KPC für den Vorschlag an die Umweltförderungskommission vorliegt. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: GF Bgm. Martin Netzer, MSc). GR Klaus Schröcker verlässt um 21:27 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende bedankt sich bei DI Thomas Kopf und DI Dr. Stefan Wehinger für ihr Kommen. Diese verlassen um 21:28 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende bedankt sich als Geschäftsführer der EWH für diesen Beschluss, aber auch für die gesamte Gemeinde. Dieses Projekt sei nicht einfach, wenn es aber so umgesetzt werden könne, sei dies großartig. Er hoffe, dass möglichst viele Haushalte am Fernwärmenetz anschließen und am Ende jedenfalls gesagt werden könne, dass die richtige Entscheidung getroffen wurde. zu 7.: Brigitte Hundt, Schafkopf 13, 6835 Zwischenwasser – Antrag auf Bewilligung zur Nutzung der Wohnung Top 2, Kirchdorfstraße 2a, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung Der Vorsitzende erläutert, dass Brigitte Hundt, Schafkopf 13, 6835 Zwischenwasser den Antrag auf Bewilligung zur Nutzung der Wohnung Top 2, Kirchdorfstraße 2a, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung gestellt habe. GR Klaus Schröcker nimmt ab 21:30 Uhr wieder an der Sitzung teil. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den eingegangenen Antrag zur Kenntnis. GR Markus Netzer verlässt um 21:31 Uhr die Sitzung. Da Frau Hundt im Antrag erläutert, dass sie stets Zweitwohnsitzabgabe entrichtet habe, erläutert der Vorsitzende, dass die Zweitwohnsitzabgabe immer auf die Nutzung abziele, egal ob diese gesetzmäßig erfolge oder nicht. Seit geraumer Zeit führe die Gemeinde ein Ferienwohnungsverzeichnis, in welchem sämtliche Bewilligungen verzeichnet seien. Aufgrund dieses Verzeichnisses sei hervorgekommen, dass die gegenständliche Wohnung nicht widmungsgerecht genutzt werde. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die entsprechende Korrespondenz zur Kenntnis. Auch die Abteilung Raumplanung und Baurecht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung sei zu Rate gezogen worden. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung habe sich zum vorliegenden Antrag kritisch geäußert. GR Markus Netzer nimmt ab 21:33 Uhr wieder an der Sitzung teil. Der Vorsitzende erläutert, dass die Ausführungen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung der Antragstellerin neuerlich zur Stellungnahme übermittelt wurden. Dabei wurde dokumentiert, dass der Antrag mehrfach geprüft wurde und nicht nur einfach abgelehnt werde. Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bescheidentwurf vorbereitet wurde und bringt diesen den Anwesenden zur Kenntnis. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss über dieses Ansuchen beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss in der gestrigen Sitzung über den vorliegenden Antrag beraten habe. Der Ausschuss empfehle der Gemeindevertretung einstimmig, das vorliegende Ansuchen abzulehnen. Es liege keine entspre- Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 12/20 chende Begründung vor und auch das Amt der Vorarlberger Landesregierung sehe diesen Antrag als kritisch. Daniel Sandrell erkundigt sich, ob in den ursprünglichen Bauplänen diese Räumlichkeiten bereits als Wohnung verzeichnet waren. Der Vorsitzende erläutert, dass dies nicht überprüft wurde, jedenfalls aber zu prüfen wäre. GR Klaus Schröcker erläutert, dass in der Begründung der Antragstellerin erwähnt sei, dass die Räumlichkeiten als Büro genutzt wurden, aufgrund der Krankheit ihres Mannes nun der Lebensmittelpunkt aber in Zwischenwasser sei und sie für die Wohnung in Gaschurn nun eine Ferienwohnungswidmung beantrage. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem vorliegenden Bescheidentwurf, Zahl: 0319/FeWo/Hundt/2019/2020, zuzustimmen und den eingegangenen Antrag auf Bewilligung zur Nutzung der Wohnung Top 2, Kirchdorfstraße 2a, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung, abzulehnen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 8.: Abfallgebührenverordnung – Änderung Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund der Anpassung der Zweitwohnsitzabgabeverordnung betreffend Maisäßgebäude auch die Abfallgebührenverordnung wie folgt angepasst werden soll: Dem § 6 wird nach dessen Abs 2 ein Abs 3 angefügt, welcher lautet wie folgt: I. „(3) Jene Personen, die unter die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. (3) der Verordnung über die Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe der Gemeinde Gaschurn fallen, werden für diese Objekte (Maisäßgebäude) von der Grundgebühr gemäß § 2 Abs. (3) Zif 1 sowie der Mindestabnahme und Mindestentleerung gemäß § 7 befreit.“ II. Diese Verordnung über eine Änderung der Abfallgebührenordnung der Gemeinde Gaschurn tritt mit 15.03.2020 in Kraft. Der Vorsitzende erläutert, dass dadurch jene Besitzer von Maisäßgebäuden, die diese ausschließlich selbst nützen bzw. ihren nahen Angehörigen zur Benützung überlassen, die ortsübliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im betroffenen Gebiet sicherstellen, und das Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäude und die auf allfälligen dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen befindlichen Wirtschaftsgebäude tatsächlich erhalten, von den zusätzlichen Grundgebühren sowie der zusätzlichen Mindestabnahme von Abfallsäcken ausgenommen werden. Die Anpassung wurde bereits der Gemeindeaufsicht zur Durchsicht überlassen, welche noch geringfügige formale Änderungen vorgenommen hat. Diese bringt der Vorsitzende den Anwesenden zur Kenntnis. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Änderung der Abfallgebührenverordnung zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 9.: Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbands „Hochmontafon“ Der Vorsitzende erläutert, dass gemeinsam mit dem Vorarlberger Gemeindeverband Statuten ausgearbeitet wurden. Die Gemeindevorstände Gaschurn und St. Gallenkirch hätten diese bereits behandelt. Die Statuten wurden dann an die Gemeindeaufsicht (Bezirkshaupt- Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 13/20 mannschaft Bludenz) zur Freigabe übermittelt. Da allerdings auch die Schulerhaltung über den Verband abgewickelt werden soll, müssen die Statuten zusätzlich mit der Bildungsdirektion abgesprochen werden. Ein entsprechender Termin konnte noch nicht vereinbart werden, weshalb die Beschlussfassung auf eine der nachfolgenden Sitzung verschoben werden müsse. zu 10.: Naturschutzverein Verwall Klostertaler Bergwälder – Statutenänderung Der Vorsitzende erläutert, dass eine Statutenänderung beim Naturschutzverein Verwall Klostertaler Bergwälder angedacht sei, dies auf Wunsch der Klostertaler Gemeinden, die ebenfalls eine Mitgliedschaft anstreben. Der Vorsitzende erläutert die Statutenänderung und teilt mit, dass nach Änderung folgende ordentliche Mitglieder vorhanden wären: o Gemeinden: Gaschurn, St. Gallenkirch, Silbertal, St. Anton im Montafon, Bartholomäberg, Bludenz, Innerbraz, Dalaas, Klösterle o REGIO Klostertal‐Arlberg und Stand Montafon o Alpenregion Bludenz‐Tourismus GmbH, Montafon Tourismus GmbH o Land Vorarlberg, als für die Europaschutzgebiete Verantwortliche o Naturschutzanwaltschaft Vorarlberg o Vorarlberger Landwirtschaftskammer o BirdLife Vorarlberg Der Vorsitzende erläutert, die Landwirtschaftskammer sei in allen anderen Regionen nicht Mitglied, im Naturschutzverein Verwall Klostertaler Bergwälder jedoch von Beginn an. Die überarbeiteten Statuten werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Diese wurden dergestalt aufgesetzt, dass der Vorstand relativ wenige Mitglieder habe, die Generalversammlung allerdings breit gefächert sei. Da die Verwaltung derzeit beim Stand Montafon angesiedelt sei, sei es auch sinnvoll einen Obmann aus den Reihen der Standes-Bürgermeister zu wählen. Die Aufgaben des Vorstandes sei neu definiert worden, ebenso sei die Festsetzung der Stimmrechte angepasst worden. Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag den vorliegenden Statuten sowie der vorliegenden Stimmverteilung zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 11.: Kanalkataster Gemeinde Gaschurn – Auftragsvergabe Der Vorsitzende erläutert, dass die Ausschreibung der Ingenieurleistungen für die Erstellung und Ausarbeitung eines Kanalkatasters gemeinsam mit dem Umweltverband erstellt wurde. Die Angebotsfrist endete am 11. Jänner 2020, 11:00 Uhr. Es seien folgende Angebote eingelangt: • • • • • BHM Ingenieure GmbH Rudhardt, Gasser, Pfefferkorn, Ziviltechniker Wasserplan – Fischer & Herda Ziviltechniker GmbH M&G Ziviltechniker GmbH Adler + Partner ZT GmbH Der Vorsitzende erläutert weiter, dass diese Angebote einer Erstprüfung unterzogen wurden. Mit den drei erstgereihten Anbietern wurde dann eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Zur Verhandlung wurden eingeladen: Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 14/20 • • • Wasserplan – Fischer & Herda Ziviltechniker GmbH M&G Ziviltechniker GmbH Adler + Partner ZT GmbH Der Vorsitzende erläutert, dass nach Abschluss dieser Verhandlungen die eingeladenen Firmen ihre Angebote nochmals nachbessern konnten. Die Bepunktung wurde daraufhin neuerlich angepasst. Laut ausgearbeitetem Bepunktungsmodell sei die Fa. Wasserplan – Ficher & Herda Ziviltechniker GmbH mit 92, 6 (~93) Punkten als Bestbieter hervorgekommen. Der Vorsitzende erläutert das ausgearbeitete Bepunktungsmodell und bringt dies den Anwesenden zur Kenntnis. Er erläutert, dass maximal eine Zeitdauer von 5-6 Jahren für die Ausarbeitung angesetzt wurde. Fördertechnisch sei das Projekt jedoch bis 2025 abzuschließen. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 05. März 2020 über die gegenständliche Beauftragung beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker als Obmann des Bau- und Raumplanungsausschusses erläutert, dass die Ausarbeitung des Wasser- und Kanalkatasters bereits öfters diskutiert wurde. Klar sei, dass dieses Projekt nun umzusetzen sei, damit beim Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen fördertechnisch zukünftig keine Probleme auftreten. Grundsätzlich seien die Angebote bepunktet und der Bestbieter ermittelt worden. Der Bau- und Raumplanungsausschuss könne dies nachvollziehen und schließe sich dem Bestbieter an. Der Ausschuss rege jedoch an, vor Auftragsvergabe an den Bestbieter heranzutreten und mit ihm zu vereinbaren, dass die anfallenden Arbeiten zeitlich auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Beispielsweise könnte die Projektdauer von 3 auf 5 Jahre ausgedehnt werden, um die Budgetsituation zu berücksichtigen. Die Vergabe an die Fa. Wasserplan – Fischer & Herda Ziviltechniker GmbH empfehle der Ausschuss unter vorstehender Bedingung zur positiven Beschlussfassung. Der Vorsitzende erläutert, dass in den Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich bereits Rahmenbedingungen festgelegt wurden. Wenn die Fa. Wasserplan Fischer & Herda Ziviltechniker GmbH beauftragt werde, könne dies immer noch festgelegt werden. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Ausschuss der Meinung sei, dass die zeitliche Komponente vorab zu klären sei. Kurt Rudigier erkundigt sich über die Vergabesumme. Die Vergabe an die Fa. Wasserplan Fischer & Herda Ziviltechniker GmbH belaufe sich auf EUR 200.856, 63 (netto), wobei diese lediglich die Ingenieurleistungen enthalte. Die Kanaldienstleistungen sowie Vermessungskosten seien separat zu sehen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden eine geschätzte Kostenaufstellung der Gesamtkosten zur Kenntnis. Darin seien Gesamtkosten von ca. EUR 847.000, 00 (netto) angesetzt. Abzüglich der Förderung des Landes Vorarlberg von 35 % sowie der Förderung des Bundes von EUR 2, 00/lfm betrage der Gesamtkostenanteil der Gemeinde ca. EUR 435.550, 00 (netto). GR Klaus Schröcker erläutert, dass bei einer vorherigen Vereinbarung mit dem Ingenieurbüro über eine Auftragsdauer von 5 Jahren, eine bessere Planung erfolgen und somit diese Voraussetzung auch eingehalten werden könne. Der Vorsitzende schlägt vor, in den Beschlusstext aufzunehmen, dass die Ausarbeitung bis 2025 zu erfolgen habe, die genaue Festlegung allerdings direkt mit dem Ingenieurbüro erfolge. Adolf Felder erkundigt sich, ob die Beauftragung lediglich die Ausarbeitung eines Kanalkatasters oder auch des Wasserleistungskatasters beinhalte. Der Vorsitzende erläutert, dass diese auch den Wasserleitungskataster beinhalte. Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 15/20 Ludwig Wachter erkundigt sich, ob es sich bei den präsentierten Summen um Nettopreise handle bzw. die Gemeinde vorsteuerabzugsberechtigt sei. Der Vorsitzende erläutert, dass im Wasser- und Kanalbereich ein Vorsteuerabzugsrecht bestehe. Er erläutert weiter, dass nach Auftragsvergabe ein Gremium gemeinsam mit der projektausführenden Firma einen Zeitplan sowie die Bauabschnitte festlegen könne. Nach kurzer Diskussion über die vorgeschlagene Vorgangsweise stellt der Vorsitzende folgenden Antrag: Die Fa. Wasserplan Fischer & Herda Ziviltechniker GmbH wird als Bestbieter bestätigt und der Auftrag „Ingenieurleistungen Kanalkataster und Wasserleitungskataster“ nach Ablauf der Stillhaltefrist zu einem Angebotspreis von EUR 200.856, 63 (netto) an diese vergeben. Voraussetzung dafür ist, mit dem zukünftigen Gemeindevorstand einen entsprechenden Projektzeitplan festzulegen, der eine Fertigstellung des Katasters bis 2025 garantiert. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 12.: Ausbau Wasserversorgungsanlage BA 10 "Gundalatscherberg", Bauteil 3 (Hauptauftrag) - Auftragsvergabe Baumeister- und Installationsarbeiten Der Vorsitzende erläutert, dass zur Erweiterung der Wasserversorgungsanlage im gegenständlichen Bauabschnitt 10 „Gundalatscherberg“ die Aufteilung der Arbeiten in mehrere Bauteile vorgesehen sei. Im gegenständlichen Bauteil 3 erfolgen die Hauptarbeiten mit Errichtung von Quellfassungen, Quellableitungen, Hochbehälter, Versorgungsleistungen, Druckreduzierschächten und sonstigen dazugehörigen Anlagenteilen. Neben der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage sei ebenfalls die Mitverlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau vorgesehen. Laut Prüfbericht und Vergabeempfehlung der Fa. Breuß Mähr Bauingenieure GmbH sei die Fa. Swietelsky Bau GmbH, Bludenz, mit einer Angebotssumme von EUR 1.944.919, 89 (netto) als Bestbieter hervorgekommen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Prüfbericht sowie den Preisspiegel zur Kenntnis, teilt mit dass der Bau- und Raumplanungsausschuss über diese Vergabe beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 05. März 2020 über den gegenständlichen Punkt beraten habe. DI Markus Mähr habe an der Sitzung teilgenommen und dem Ausschuss das Gesamtprojekt BA 10 erläutert. Folgende Punkte seien festzuhalten: - für den angedachten Lückenschluss „Sponna“ fehle noch eine Zustimmungserklärung - fördertechnisch müsse das Projekt ebenfalls noch bezüglich Lückenschluss „Sponna“ angepasst werden - Die Quellfassung wurde mit dem Stand Montafon akkordiert, Geld fließe nur dann an den Stand Montafon, wenn mit dem Trinkwasser auch Strom produziert werde. - 11 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen abgeholt, 2 Firmen haben Angeobte abgegeben - Bestbieter sei die Fa. Swietelsky, diese sei um 27% günstiger als die Bietergemeinschaft Hilti+Jehle / Tomaselli - In den Bereichen des Skipistenneubaues werden die Erdarbeiten durch die von der Silvretta Montafon beauftragten Firmen miterledigt, die Gemeinde kümmere sich um die Verrohrungen. Die Dichtheitsprüfungen werden unter Aufsicht der Fa. Breuß Mähr Bauingenieure erfolgen. - Der Skipistenbau starte wieder in der KW 13 / 2020. In diesem Zuge werden auch die Leitungsverlegungen begleitend stattfinden, die anderen Arbeitsbereiche sollen dann so ausgeführt werden, dass keine Konflikte mit dem Pistenbau stattfinden. Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 16/20 - Ziel sei es, das Gesamtprojekt BA 10 im Jahr 2020 abzuwickeln. - Die Abrechnung müsse genau dokumentiert werden. In Bezug auf Erschwernisse für die Ausführung der Wasserversorgung in Abhängigkeit mit dem Pistenbau müssen eventuell anfallende Mehrkosten mit der SIMO besprochen und ggf. gegenverrechnet werden. GR Klaus Schröcker erläutert weiter, dass das Förderansuchen aus dem Jahr 2016 eine Summe von EUR 1.646.000, 00 (netto) aufweise. Bei Berücksichtigung einer Indexierung bis zum heutigen Tage ergebe sich eine Summe von EUR 1.810.000, 00 (netto) als Ausgangsbasis für den Vergleich mit dem Bestbieterangebot. Das Bestbieterangebot der Fa. Swietelsky weise eine Angebotsstumme von EUR 1.944.919, 89 (netto) auf. Zusätzlich dazu seien bereits getätigte Bauabschnitte durch Berger und Brunner bzw. die Silvretta Montafon zu berücksichtigen. Gesamt betragen die Kosten somit rund EUR 2.300.000, 00 (netto). In dieser Summe seien folgende Leistungen, welche zum Zeitpunkt 2016 nicht absehbar waren bzw. durch die genaue Projektierung des Pistenbaues nun erfasst wurden: Lückenschluss „Sponna“ rd. EUR 220.000, 00 Baugrubensicherung (Pistenbau) rd. EUR 27.000, 00 Pumpen „Sponna“ rd. EUR 10.000, 00 Enthaltene Regien im Angebot rd. EUR 100.000, 00 Abbruch Hochbehälter Bestand rd. EUR 46.000, 00 Breitbandausbau rd. EUR 3.600, 00 VKW mit Verrohrung rd. EUR 6.500, 00 (gedeckt durch die VKW) GR Klaus Schröcker erläutert weiter, dass wenn diese Posten von den rund EUR 2.300.000, 00 (netto) abgezogen werden, sich die Vergleichszahl zur indexierten Basiszahl auf rd. EUR 1.886.900, 00 belaufe, alle Zahlen netto/netto verglichen. DI Markus Mähr wurde seitens des Bau- und Raumplanungsausschusses nochmals darauf hingewiesen, dass bei Regiearbeiten und allfälligen Mehrkosten die Gemeinde vor Anfall dieser Kosten zu informieren sei, damit entsprechende Gegenmaßnahmen gesetzt werden können. Mögliche Förderungen ergeben sich mit 25 % Förderung von Landesseite und 25 % Förderung von Bundesseite. DI Markus Mähr stelle fest, dass die Förderungen je nach Verfügung ausgeschüttet werden, es könne somit auch zu Ratenzahlungen seitens der Förderstellen kommen. DI Markus Mähr schätze, dass 2020 ca. 70 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt werden. GR Klaus Schröcker führt aus, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss einstimmig die Vergabe an die Fa. Swietelsky zu einer Angebotssumme von EUR 1.944.919, 89 (netto) zur positiven Beschlussfassung empfehle und dieses Projekt absolute Priorität habe. Allenfalls seien andere Projekte hintanzustellen. Der Vorsitzende erkundigt sich, woher die Information stamme, dass der Stand Montafon für die Quellfassung nur dann einen Beitrag bekomme, sollte mit diesem Wasser Strom erzeugt werden. GR Klaus Schröcker erläutert, dass diese Information von DI Markus Mähr stamme. Der Vorsitzende erläutert, dass mit dem Stand Montafon vereinbart sei, dass die Gemeinden für sämtliche neuen Quellen einen gewissen Beitrag zahlen. Gerhard Saler erkundigt sich, ob die Zerfallquelle davon betroffen wäre, was der Vorsitzende bejaht. Allerdings werde nur der Hochbehälter ausgeführt und nicht die Quellfassung. Kurt Rudigier erkundigt sich über die fehlende Zustimmungserklärung. GR Klaus Schröcker erläutert, dass diese lediglich den Lückenschluss „Sponna“ betreffe, die Wasserversorgung könne auch ohne diesen sichergestellt werden. Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 17/20 Der Vorsitzende bringt den Anwesenden das mittelfristige Investitionsprogramm des Voranschlages 2020 zur Kenntnis. Die darin angeführten Summen weichen leicht ab. GR Markus Netzer erläutert, dass andere Projekte wie beispielsweise Gaschurn 2020 zurückgestellt werden müssen, damit dieser Ausbau finanziert werden könne und nicht noch zusätzliche Schulden gemacht werden. Der Vorsitzende erläutert, dass es nach der Wahl umgehend notwendig sein werde, sich das geplante Budget genau anzusehen, um zu analysieren, was umzusetzen sei. GR Klaus Schröcker und GR Markus Netzer sind übereinstimmend der Meinung, dass Prioritäten zu setzen seien, auch wenn das eine oder andere Projekt deshalb zeitlich nach hinten zu verschieben sei. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Auftragsvergabe der Baumeister- und Installationsarbeiten für den Ausbau der Wasserversorgungsanlage BA 10 (Bauteil 3) gemäß Vergabeempfehlung der Fa. Breuß Mähr Bauingenieure zu einer Angebotssumme von EUR 1.944.919, 89 (netto) an die Fa. Swietelsky Bau GmbH, Bludenz, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 13.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Artur Pfeifer verlässt um 22:33 Uhr die Sitzung. Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 45. Gemeindevertretungssitzung wird nach einer Änderung einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 45. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 14.: Brandschaden Bergrettung Gaschurn – Auftragsvergabe Sanierungsarbeiten Der Vorsitzende erläutert, dass Angebote für die Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Brandschadens vorliegen und zu vergeben seien. Der komplette Schaden sei durch die Versicherung gedeckt und auch aufgrund der Angebote mit der Versicherung abgeklärt. Die Positionen seien allerdings vor Abrechnung mit der Versicherung durch die Gemeinde zu vergeben. Die Gesamtsumme der Angebote übersteige die Kompetenz des Vorstandes, weshalb diese Vergaben von der Gemeindevertretung zu behandeln seien. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die vorbereitete Gesamtaufstellung zur Kenntnis. Artur Pfeifer nimmt ab 22:36 Uhr wieder an der Sitzung teil. Der Vorsitzende bedankt sich bei Ernst Pfeifer, welcher sämtliche Ausschreibungen vorgenommen habe und die gesamte Schadensabwicklung durchführe. Der Vorsitzende erläutert, dass die eingegangenen Angebote durch Ernst Pfeifer verglichen wurden und bringt diese den Anwesenden zur Kenntnis. Zum zuerst ergangenen Schadensbericht sei ein Nachtrag verfasst worden und aufgrund der Ausschreibungen sei eine Anpassung der Sachverständigen-Schätzung erfolgt. Selbstverständlich werde der Bergrettungsraum im Zuge dieser Sanierung auch direkt auf die jetzigen Standards angepasst. Von der Landesleitung werde zusätzlich eine Sonderfinanzierung gewährt. Folgende Angebote seien als Bestbieter hervorgekommen und bereits mit der Versicherung besprochen: - - Auftrag Barbisch Raumgestaltung GmbH Bodenlegearbeiten EUR 4.010, 26 netto Polsterung Eckbank EUR 1.305, 62 netto Auftrag Battlogg Verputz GmbH & Co KG Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 18/20 Innenverputzarbeiten - Auftrag Elektrotechnik Pfefferkorn Elektroinstallationen - - EUR 4.449, 35 netto EUR 8.424, 64 netto Auftrag Tischlerei Netzer GmbH & Co KG Möblierung EUR 34.347, 00 netto Wand-Deckenschalung EUR 20.960, 00 netto Auftrag Wachter Heizung Sanitär Solar EUR 2.636, 00 netto EUR 76.132, 87 netto Der Vorsitzende erläutert, dass sämtliche Preise als Festpreise vereinbart gelten und nach Möglichkeit einheimische Firmen beauftragt werden. Adolf Felder erkundigt sich über eine Gesamtkostensumme des Brandschadens. Der Vorsitzende erläutert, dass er die Kosten nicht genau erläutern könne. Diese werden jedoch angefragt und direkt in der Niederschrift vermerkt. Laut Auskunft von Ernst Pfeifer betragen die genehmigten Gesamtkosten gemäß Versicherungsgutachten EUR 86.449, 50 (netto). Die Versicherungskosten, welche über die Landesfeuerversicherung abgerechnet werden betragen zusätzlich ca. EUR 60.000, 00. Der Vorsitzende erläutert, dass die Kleidung etc. durch die Landesleitung versichert sei, die Gemeinde betreffe alles, was mit dem Gebäude verbunden sei. Er erläutert zusätzlich, dass lediglich der Bergrettungsteil saniert werde. Der Brandschaden im Feuerwehrteil werde im Zuge des Umbaus erneuert. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, den vorerläuterten Aufträgen mit den vorliegenden Auftragssummen zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 15.: Öffentliches Gut - GST-NR 3464 (Bergerstraße), GB Gaschurn - Übernahme und Widmung Der Vorsitzende erläutert, dass Christine Immler einen Bauantrag zur Errichtung einer Tiefgarage eingebracht habe. Für das Bauvorhaben sei es notwendig gewesen, dass der Gemeindevorstand einer Bauabstandsnachsicht zustimme. Mit Christine Immler sei in diesem Zuge bezüglich Übernahme eines Straßenbereiches in das Öffentliche Gut eine Vereinbarung abgeschlossen worden. Die „Bergerstraße“ soll im Bereich der neu zu errichtenden Tiefgarage neu vermessen werden. Die Straße GST-NR 3464, GB Gaschurn, in diesem Bereich soll in einer Breite von 4, 6m ins Öffentliche Gut übernommen werden. Die Vermessungs- sowie grundbücherlichen Eintragungskosten übernehme die Gemeinde. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den vorläufigen Plan zur Kenntnis und erläutert, dass die Vermessung demnächst beauftragt werde. Daniel Sandrell erkundigt sich, ob der Abstandsnachsicht zugesagt wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass die Erteilung der Abstandsnachsicht mit der vorliegenden Vereinbarung geregelt wurde. Zusätzlich dazu wurde die Übernahme des Straßenbereiches ins Öffentliche Gut vereinbart. Weiter enthalte die Vereinbarung einen Passus über die Lösungssuche einer Skiüberführung im Bereich Immler. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem vorliegenden Plan vom 04. März 2020 und den damit zusammenhängenden Zu- und Abschreibungen zuzustimmen sowie die „Bergerstraße“ (GST-NR 3464, GB Gaschurn – neuer Verlauf) als Öffentliches Gut zu widmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 19/20 zu 16.: Allfälliges • Der Vorsitzende bedankt sich, aufgrund dessen, dass die gegenständliche Sitzung, die letzte dieser Amtsperiode sei, bei allen Mandataren und Ersatzmandataren sowie bei den Ausschussmitgliedern, welche stets auch im Vorfeld der Sitzungen schon eines an Vorarbeit leisten. Sämtliche Mandatare und Ersatzmandatare lade er im Namen der Gemeinde Gaschurn zu einem gemeinsamen Abendessen am 17. März 2020 um 19:00 Uhr ins Posthotel Rössle ein. Die Einladungen seien bereits ergangen. Er hoffe auf zahlreiche Teilnahme und sehe dies als kleine Anerkennung für die geleistete Arbeit in den letzten Jahren. • GR Klaus Schröcker bedankt sich beim Vorsitzenden für seine Tätigkeit als Bürgermeister in den letzten 3 Amtsperioden. Es habe schöne, aber auch schwere Zeiten gegeben, grundsätzlich sei er aber der Meinung, dass der Vorsitzende immer sein Bestes versucht und gegeben habe. Weiter bedankt er sich bei Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, die dem Vorsitzenden immer zur Seite gestanden habe. Stellvertretend für die gesamte Verwaltung, die Tag für Tag hervorragende Arbeit leiste, bedankt er sich bei Sandra Tschanhenz. Er bedanke sich aber auch bei seiner Fraktion und der Opposition für die gute Zusammenarbeit. Auch wenn unterschiedliche Meinungen vorhanden seien, konnten immer wieder konstruktive Lösungen gefunden werden. • Der Vorsitzende erläutert zusätzlich, dass am 03. April 2020 die konstituierende Sitzung stattfinde. Er bedanke sich ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung und hoffe darauf, dass der Wert dieses Teams auch in Zukunft gesehen werde. Er bittet auch den derzeitigen Gemeindevorstand, unabhängig davon, ob die Mitglieder wieder in die Gemeindevertretung gewählt werden oder nicht, an der konstituierenden Sitzung teilzunehmen, da er sich in einem feierlichen Rahmen bedanken wolle. Auch er bedanke sich neuerlich für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Jahren. • Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bedankt sich für den wertschätzenden Umgang. Auch für sie als einzige Frau unter vielen Männern sei dieser immer gewahrt worden. Sie hoffe, dass dies weiterhin so gehandhabt werde. Ende: 22:55 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_46_GV_Sitzung.doc Seite 20/20