20190221_GVE036

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:21
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2019-02-21
Erscheinungsdatum 2019-02-21
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Inhalt des Dokuments

6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 27. Februar 2019 AZ: 004-1/36/2019 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 36. Gemeindevertretungssitzung am 21. Februar 2019 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Mag. Feddy Wittwer, Gerhard Saler, Kurt Klehenz, Markus Wittwer, Daniel Sandrell, Markus Durig, Artur Pfeifer, Walter Grass; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Markus Felbermayer, Kurt Rudigier, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Anpassung Flächenwidmungsplan im Bereich „Oberes Vand“ 4) Umwidmungsansuchen Mag. Isabelle Anna Zink, Pfeilgasse 3/37, 1080 Wien, Mag. Marko Zink, Wurlitzergasse 19/19, 1160 Wien und Mag. Sabine Zink-Schwarz, Ziedlergasse 8-10/4, 1230 Wien 5) Errichtung „Gaschurner“-Kreisverkehr durch die Partnergemeinde Berglen – Verwendung des Gemeindewappens 6) EKIZ Gortipohl 7) Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, vom 18. Juni 2018, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018 durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc 1/12 8) Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 03.12.2018 - Balkon an der Südwestecke des bestehenden Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 1319/Ga186a/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn 9) Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 03.12.2018 Balkon an der Südwestecke des bestehenden Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 131-9/Ga186a/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn – Entsendung eines informierten Vertreters zur mündlichen Verhandlung 10) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 11) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: • Anschluss der Gemeindeobjekte an das Fernwärmenetz Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Novellierung Gemeindegesetz Das novellierte Gemeindegesetz sei seit 01.01.2019 in Kraft. Er habe darüber bereits in einer vorangegangenen Sitzung berichtet. Auch die Ausschüsse seien vor allem in Bezug auf die Vertraulichkeit informiert worden. Die Zustellung von Ladungen, Rechnungsabschlüssen, Voranschlägen und sonstigen Sitzungsunterlagen mittels E-Mail erfordere die schriftliche Zustimmung der Gemeindemandatare. Deshalb bitte er um Unterfertigung der bereits vorbereiteten Zustimmungen. • Wohnbau Partenen – Living in the South II Die Revision sei vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden. Die Wohnbauselbsthilfe plane den Baustart im Frühjahr 2019. Dies bedeute, dass voraussichtlich im Dezember 2020 die Wohnungen bezugsfertig seien. Die Wohnungszuweisungen sollen jedoch bereits im Frühjahr/Sommer 2020 erfolgen. • Lifinarlift Der Lifinarlift werde von Freitag bis Sonntag betrieben. Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 2/12 • Wasserversorgungsanlage BA X Mit Schreiben vom 16.01.2019 habe das Amt der Vorarlberger Landesregierung mitgeteilt, dass der Gemeinde Gaschurn für den weiteren Ausbau der WVA BA X (Gundalatscherberg) ein 25%iger Beitrag aus Mitteln des Landes, das seien EUR 517.500, 00, gewährt werde. Ebenso erhalte die Gemeinde Gaschurn, für den weiteren Ausbau der Löschwasserversorgung BA X zu dem ermittelten Löschwasseranteil einen 5%igen Beitrag aus Mitteln des Landesfeuerwehrfonds, das seien EUR 33.233, 85. • Unterstützung für die 24-Stunden-Betreuung im Rahmen der Mindestsicherung Betroffene und Familien, die eine 24-h-Pflege in Anspruch nehmen, sollen im Rahmen der Mindestsicherung finanziell noch mehr entlastet und unterstützt werden. Die Eckpunkte seien: - Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4 des Bundespflegegeldgesetzes - Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumsservice - in der Pflegestufe 3 muss die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung durch das Case Management bestätigt werden - maximale Höhe der Sonderleitung bei zwei Betreuungskräften EUR 600, 00/ Monat, bei einer Betreuungskraft EUR 300, 00/ Monat - Die Förderhöhe reduziere sich in jenem Ausmaß, in dem das monatliche Einkommen der zu betreuenden Person EUR 1.600, 00 übersteige (bzw. bei Bedarfsgemeinschaften EUR 1.900, 00) - Es bestehe auch eine Härtefallregelung bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen (+ EUR 150, 00 bzw. + EUR 300, 00) Die Anträge seien mit dem bestehenden Formular „Antrag auf Gewährung von Mindestsicherung“ bei der Wohnsitzgemeinde der pflegebedürftigen Person einzubringen und nach Prüfung und Bestätigung durch die Gemeinde an die Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln. • Eröffnung Dorfladen Partenen Am 29.01.2019 fand die feierliche Eröffnung des Dorfladens Partenen statt. Viele Besucher folgten der Einladung. Ein Dank gelte allen Gemeindemandataren, die dabei waren. Lorenz Wedl, Manfred Spranger, Kurt Greber sowie die Betreiber Tamas Bolderadzki und Szilvia Farkas mit ihrer Mitarbeiterin Ingrid Scherrer freuten sich über die zahlreich erschienenen Einheimischen. Pfarrer Lukas Bonner spendete den kirchlichen Segen und die Bürgermusik Gaschurn-Partenen umrahmte die Feierlichkeiten musikalisch. Es bleibe nur noch einmal Danke zu sagen und dem gesamten Projekt viel Erfolg zu wünschen. • Betrugsfall Gemeindeinformatik Eine Mitarbeiterin der Gemeindeinformatik habe über mehrere Jahre Geld abgezweigt, indem falsche Rechnungen gestellt und Buchungen manipuliert wurden. Dies sei in einer derart unauffälligen Art und Weise erfolgt, dass auch die jährliche durchgeführte freiwillige Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer diesen Umstand nicht aufdecken konnte. Die Situation werde derzeit aufgearbeitet und versucht, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Gemeindeinformatik habe mit einem detaillierten Schreiben über den Fall informiert. Sollte seitens der Gemeindevertretung Interesse bestehen, könne dieses Schreiben im Gemeindeamt eingesehen werden. Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 3/12 • Mitarbeiterwechsel Patrick Tschofen habe aufgrund der Karenzierung von Martina Vergud die Bürgerservicestelle übernommen. Josef Schönherr befinde sich derzeit noch im Urlaub und werde mit 01.04.2019 den wohlverdienten Ruhestand antreten. Leider konnte bisher keine Nachfolge gefunden werden. Es wurde versucht, sein umfangreiches Wissen und seine Erfahrung so gut als möglich schriftlich festzuhalten, um den Wissenstransfer möglichst gut gewährleisten zu können. Zudem wurde Bernhard Hammer von ihm schon lange Jahre mit einbezogen und nun im Detail in die Angelegenheiten des Bauhofs eingewiesen. Josef Schönherr gelte ein großer Dank für seine geleistete Arbeit. Josef Schönherr sei immer zur Stelle gewesen, wann er gebraucht wurde und kümmerte sich um vieles, was – auch von Seiten des Bürgermeisters – nicht immer wahrgenommen wurde, weil er im Hintergrund für viele Belange Sorge getragen und diese aus eigenem Ansporn für die Gemeinde erledigt habe. Herzlichen Dank für die langjährige Treue. Andrea Mangard werde diese Woche ihren letzten regulären Arbeitstag haben. Sie begebe sich dann in die Freizeitphase der Altersteilzeit. An dieser Stelle gelte auch Andrea Mangard für ihre langjährige, äußerst kompetente und stets loyale Mitarbeit ein recht herzlicher Dank. Auch die Übergabe ihres Aufgabengebiets habe sie vorbildlich und zu vollster Zufriedenheit erledigt. Christine Netzer habe große Teile des bisherigen Zuständigkeitsbereichs von Andrea Mangard übernommen, aber auch Lisa Lechleitner, die nun zu 100 Prozent in die Buchhaltung wechsle, werde hier Bereiche übernehmen. Aus dem Grund sei auch die Stelle der Verwaltungsassistenz mit 50 % nachzubesetzen. Es bestehen immer noch Bemühungen, die Nachbesetzung des Bauamtes sicherzustellen. Es seien auch Gespräche mit der Gemeinde St. Gallenkirch im Gange, um allenfalls eine gemeinsame Lösung im Rahmen der Bauverwaltung Montafon zu schaffen. • Bürgermeisterfachtagung 2019 Am 08.02.2019 habe in der Stiftung Liebenau in Meckenbeuren die Bürgermeisterfachtagung stattgefunden. Die Stiftung Liebenau betreue die Pflegeheime im Montafon. Gemeinsam mit Bgm. Martin Vallaster habe er an dieser Fachtagung teilgenommen, bei welcher das Pflegeheim St. Gallenkirch besonders hervorgehoben und gelobt wurde. • Charity-Gala Am Donnerstag, 21.03.2019 finde in der Nova Stoba ein Charity-Event für das Projekt „Casa Montafon“ in Rumänien statt. Das Projekt sei 2002 durch Kurt Bitschnau ins Leben gerufen worden. Nun sei das Haus sanierungsbedürftig. Mit diesem Abend sollen Spendengelder zusammengetragen werden, die das Projekt weiterleben lassen. Sollte Interesse bestehen, können gerne weitere Informationen übermittelt werden. • Erhöhung der Leistung des Kopswerks I Im Rahmen der Generalüberholung der Maschinen 1-3 des Kopswerks I wurden die Turbinen und Generatoren mit höherem Wirkungsgrad und somit der Möglichkeit zur Realisierung einer höheren Leistung eingebaut worden. Dadurch erhöhe sich der Maximaldurchsatz je Maschine. Die Vorarlberger Illwerke AG habe die Erteilung der wasserrechtlichen und elektrizitätsrechtlichen Bewilligung der Maßnahmen beantragt. Die mündliche Augenscheinverhandlung finde am 07. März 2019 statt. • Jugendbeteiligung Montafon Jugendliche aus den Gemeinden Vandans und St. Anton, Schruns und Tschagguns, St. Gallenkirch und Gaschurn, Bartholomäberg und Silbertal haben gemeinsam unter Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 4/12 der Leitung von Kerstin Lubetz mögliche Perspektiven für ihre Heimatgemeinden erarbeitet. Am 18.02. fand die Präsentation der Ergebnisse der Jugendbeteiligung Montafon 2018 beim Stand Montafon statt. Gemeinsam mit Mag. Freddy Wittwer habe er an der Präsentation teilgenommen. Die Dokumentation könne bei Interesse gerne weitergeleitet bzw. eingesehen werden. • Besprechung mit den großen Anschlussnehmern (Fernwärme) Am 20.02.2019 fand mit Energie 360° eine Besprechung mit den größten interessierten Anschlussnehmern statt. Diese erhalten umgehend die neuen Verträge und werden sich am 27.02.2019 abschließend treffen. Er hoffe, dass das Projekt dann gestartet werden könne. • Einwohnerstatistik und Pflegeheim Nachdem das Pflegeheim Innermontafon fertiggestellt wurde, sei es möglich sowohl im Pflegeheim als auch im betreuten Wohnen das für die betroffenen Personen maßgeschneiderte Angebot bereitzustellen. Dies sei äußerst positiv, schlage sich jedoch auch in der Einwohnerstatistik der Gemeinde nieder. Zirka 11-13 Personen aus Gaschurn und Partenen befinden sich in den angesprochenen Pflegeheimen. • Lückenschluss Gehsteig Gaschurn / St. Gallenkirch Es sei die Frage aufgetreten, wie der Stand in dieser Angelegenheit sei, weshalb er diesen neuerlich kurz mitteile. Das Landesstraßenbauamt habe versucht, eine Einigung mit den Grundeigentümern zu erzielen. Dies sei gescheitert. Er habe ebenfalls einen Versuch unternommen, sich mit den Grundstückeigentümern zu einigen. Die taleinwärts liegenden Flächen seien als Bauland gewidmet und damals mit EUR 120, 00/m² abgelöst worden, dieser Betrag werde nun auch für die talauswäts liegenden Flächen verlangt. Diese Flächen seien jedoch nicht als Bauflächen gewidmet. Benötigt würde eine Fläche von ca. 52 m², was einen Betrag von ca. EUR 6.240, 00 erfordern würde. Die Gemeinde könne diese Finanzierung nicht übernehmen, da dies nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liege. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 19:51 Uhr bis 20:02 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. zu 3.: Anpassung Flächenwidmungsplan im Bereich „Oberes Vand“ Der Vorsitzende erläutert, dass Udo Georges Oksakowski, Zollgasse 15, 6850 Dornbirn, die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem GST-NR 1964/4, GB Gaschurn, beabsichtige und habe zu diesem Zweck die Umwidmung des GST-NR 1964/4, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 734 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ beantragt. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Gemeinde Gaschurn aufgrund dessen die Anpassung des Flächenwidmungsplanes im gesamten Bereich „Oberes Vand“ beabsichtige. Für diese Umwidmung sei eine Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) durchgeführt worden. Das Ergebnis dieser UEP liege vor. In der letzten Gemeindevertretungssitzung sei die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses beschlossen worden. Diese sei dann vom 13.12.2018 bis 14.01.2019 erfolgt. Es seien keine negativen Stellungnahmen eingelangt. Der Vorsitzende erläutert, dass auf Anregung der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum die Konkretisierung der Umwidmungsflächen von „Baufläche Mischgebiet“ in Baufläche Mischgebiet – L“ vorgenommen wurde. Dies bedeute, dass bei „Baufläche Mischgebiet – L“ auch Immissionen von landwirtschaftlichen Bauten seitens der Nachbarn zu akzeptieren seien. Der Vorsitzende berichtet weiter, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 18. Februar 2019 über die geplante Umwidmung beraten habe und bittet GR Markus Netzer als Mitglied des Bau- und Raumplanungsausschusses um seine Ausführungen. Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 5/12 GR Markus Netzer teilt mit, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss aufgrund dessen, dass das UEP-Ergebnis öffentlich kundgemacht worden sei, keine negativen Stellungnahmen eingelangt seien und die Anregung der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum eingearbeitet wurde, die gegenständliche Umwidmung zur positiven Abstimmung empfehle. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan sowie den Erläuterungsbericht der in Aussicht gestellten Umwidmung zur Kenntnis und stellt den Antrag, der Umwidmung gemäß Plan Nr. 031_2_11_Vand_2018_1 vom 15.01.2019 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Umwidmungsansuchen Mag. Isabelle Anna Zink, Pfeilgasse 3/37, 1080 Wien, Mag. Marko Zink, Wurlitzergasse 19/19, 1160 Wien und Mag. Sabine ZinkSchwarz, Ziedlergasse 8-10/4, 1230 Wien Der Vorsitzende erläutert, dass Mag. Isabelle Anna Zink, Pfeilgasse 3/37, 1080 Wien, Mag. Marko Zink, Wurlitzergasse 19/19, 1160 Wien, und Mag. Sabine Zink-Schwarz, Ziedlergasse 8-10/4, 1230 Wien, beabsichtigen, die Errichtung eines Eigenheimes auf dem GST-NR 2102/1, GB Gaschurn, zu ermöglichen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Gemeinde Gaschurn zu diesem Zweck beabsichtige, eine Teilfläche des GST-NR 2102/1, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 655 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. In diesem Zuge plane die Gemeinde Gaschurn zur Abrundung des Flächenwidmungsplanes Teilflächen der GST-NR 2204 und .481, GB Gaschurn, im Ausmaß von insgesamt ca. 100 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Weiter sei angedacht, die Widmungsflächen an den in der Natur bestehenden Straßenverlauf anzupassen. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige daher, Teilflächen des GST-NR 3356/1, GB Gaschurn, im Eigentum des Öffentlichen Gutes, im Ausmaß von insgesamt ca. 117 m² von „Baufläche Wohngebiet“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Verkehrsflächen (Straßen)“ umzuwidmen. Der Vorsitzende berichtet, dass die Anrainer mit Schreiben vom 30.01.2019 über die geplante Umwidmung informiert wurden. Die Frist zur Stellungnahme sei mit 15.02.2019 abgelaufen. Die Fam. Zink sei bereits mit einer jungen einheimischen Familie im Gespräch, welche die gegenständliche Fläche käuflich erwerben und mit einem Eigenheim bebauen würde. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die eingegangenen Stellungnahmen von Roman Sandrell und der Wildbach und Lawinenverbauung (WLV) zur Kenntnis. Die WLV bewerte die angedachte Umwidmung als positiv. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss bereits am 26.11.2018 über die beabsichtigte Umwidmung beraten habe. Damals wurde eine anderweitige Fläche zur Umwidmung angeregt. Die Fam. Zink habe die Beweggründe nun neuerlich dargelegt, weshalb der Bau- und Raumplanungsausschuss am 18.02.2019 neuerlich über die beantragte Umwidmung beraten habe. Der Vorsitzende bittet GR Markus Netzer als Mitglied des Bau- und Raumplanungsausschusses um seine Ausführungen. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss bereits am 26.11.2018 über die angedachte Umwidmung der Fam. Zink beraten habe. Damals sei die Umwidmung der talauswärts liegenden Fläche angeregt worden. Fam. Zink habe nun die Beweggründe für die beantragte Umwidmung detailliert ausgeführt, ebenfalls bestehe bereits ein Kaufinteresse einer jungen einheimischen Familie. Der Ausschuss könne die Beweggründe der Fam. Zink nachvollziehen und sei deshalb, obwohl zuerst anders empfohlen, zum Ergebnis gekommen, die Umwidmung unter folgenden Voraussetzungen zur positiven Abstimmung zu empfehlen: - Mit den Eigentümern sei ein Raumplanungsvertrag abzuschließen, welcher eine Bebauung innerhalb von 7 Jahren sicherstelle. Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 6/12 - Die Stellungnahme bzw. Einwände von Roman Sandrell seien abzuhandeln. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan sowie die Stellungnahme von Roman Sandrell zur Kenntnis und erläutert die Eigentumssituation im gegenständlichen Bereich. Die Umwidmung betreffe keine Fläche im Eigentum von Roman Sandrell. Auch die Zufahrt zur angedachten Umwidmungsfläche befinde sich nicht auf einem Grundstück von Roman Sandrell. Derzeit verlaufe das Öffentliche Gut, wie in vielen Bereichen, nicht ident mit dem in der Natur bestehenden Straßenverlauf. Es habe diesbezüglich jedoch bereits eine Begehung mit den betroffenen Grundeigentümern stattgefunden. Eine abschließende Einigung sei jedoch noch nicht getroffen. Die Umwidmung in Verkehrsfläche (Straßen) betreffe allerdings lediglich das GST-NR 3356/1, GB Gaschurn, im Eigentum des Öffentlichen Gutes. Bei der gegenständlichen Zufahrt handle es sich um eine öffentliche Privatstraße, die auch schon im Zuge des Bauverfahrens für das Eigenheim von Roman Sandrell als öffentliche Privatstraße deklariert worden sei. Gerhard Saler erkundigt sich darüber, in welchem Bereich das Grundstück von Roman Sandrell liege, woraufhin der Vorsitzende mit einem Orthofoto veranschaulicht, dass das Grundstück von Roman Sandrell erst im Anschluss an die angedachte Umwidmungsfläche liegt und deshalb von der Zufahrt zum gegenständlichen Grundstück nicht betroffen sei. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Bereinigung des Öffentlichen Gutes angedacht sei und bereits eine entsprechende Vermessung stattgefunden habe. Offensichtlich habe dies zu Verwirrungen betreffend die Umwidmung geführt. Gegenständlich sei nur die Umwidmung Gegenstand der Beratung und auch Beschlussfassung. Im Anschluss sei dann geplant, den derzeitigen Straßenverlauf ins Öffentliche Gut zu übernehmen und auch als solches auszuweisen. Dies sei jedoch noch nicht geklärt. Mit der gegenständlichen Umwidmung sei dies jedoch nicht in Zusammenhang zu bringen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der gegenständlichen Umwidmung gemäß Plan-Nr. 031_2_1_Zink_2019 vom 30.01.2019 unter der Voraussetzung, dass ein Raumplanungsvertrag abgeschlossen werde, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Errichtung „Gaschurner“-Kreisverkehr durch die Partnergemeinde Berglen – Verwendung des Gemeindewappens Der Vorsitzende erläutert, dass aktuell im Ortsteil Rettersburg (Berglen) im Zuge des Neubaugebiets „Hanfäcker“ ein neuer Kreisverkehr geplant sei. Die Fertigstellung sei für Juni 2019 geplant. Nachdem bereits der erste Kreisverkehr im Ortsteil Erlenhof der Partnergemeinde Käbschütztal gewidmet wurde, plane die Gemeinde Berglen nun, den neuen Kreisverkehr entsprechend als „Gaschurner Kreisverkehr“ zu gestalten. Der Gestaltungsvorschlag für den „Gaschurner Kreisverkehr" in Rettersburg liege bereits vor und wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Kernelemente seien die beiden Gemeindewappen von Berglen und Gaschurn, die nachts mit Strahlern beleuchtet wären sowie eine große Fläche für eine Wildblumenwiese. Außerdem sei noch ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Gaschurner Kreisverkehr" vorgesehen, welches den Anwesenden ebenfalls im Entwurf zur Kenntnis gebracht wird. Der Vorsitzende stellt den Antrag der Verwendung des Gemeindewappens der Gemeinde Gaschurn durch die Gemeinde Berglen zur Errichtung des „Gaschurner Kreisverkehrs“ im Ortsteil Rettersburg sowie zur Errichtung des Hinweisschilds zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 7/12 zu 6.: EKIZ Gortipohl Der Vorsitzende erläutert, dass in der 26. GV-Sitzung am 20.02.2017 unter TOP 16. der Beschluss gefasst wurde, der Errichtung und dem Betrieb des EKIZ Gortipohl gemäß Kostenschätzung in Höhe von EUR 265.000, 00 unter der Aufteilung 60 (St. Gallenkirch) / 40 (Gaschurn) zuzustimmen. Der Vorsitzende berichtet, dass während des Betriebs und aufgrund der Absicht in Gortipohl einen Ganztagesbetreuungsstandort (EKIZ, Kindergarten, Volksschule, Mittelschule) einzurichten, der Bewegungsraum (Spielraum) gemeinsam mit der Ganztagesbetreuung genutzt werden soll. Dementsprechend würde dieser Bereich ebenfalls in die Gesamtfinanzierung und somit in die Kooperationsförderung der beiden Gemeinden fallen. Am 08.01.2019 habe eine abschließende Abrechnungsbesprechung zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Gemeinde St. Gallenkirch stattgefunden. Dort wurde besprochen, dass die Kosten für die Sanierung der Außenfassade und die Sanierung des Spielraumes (Bewegungsraum) in Höhe von ca. EUR 15.000, 00 bis EUR 20.000, 00 als zusätzliche Baukosten anzuerkennen wären. Diese zusätzlichen Kosten würden wiederum im Schlüssel 60/40 aufgeteilt und entsprechend gefördert. Nachdem keinerlei Fragen bestehen stellt der Vorsitzende den Antrag, den zusätzlichen Baukosten in Höhe von ca. EUR 15.000, 00 bis EUR 20.000, 00 unter der Aufteilung 60 (St. Gallenkirch) / 40 (Gaschurn) zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 7.: Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, vom 18. Juni 2018, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018 durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn Bgm. Martin Netzer, MSc, übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen und verlässt um 20:41 Uhr die Sitzung. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, mit Eingabe vom 04.07.2018 innerhalb offener Frist gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, vom 18.06.2018, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018, berufen und umfängliche Berufungspunkte eingebracht haben. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert weiter, dass in der 34. GV-Sitzung am 29.11.2018 einstimmig der Beschluss gefasst wurde, eine Vermessung zu beauftragen, um die genauen Abstandsflächen festzustellen und die Angelegenheit anschließend neuerlich zu behandeln. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen berichtet, dass die Vermessung zwischenzeitlich durchgeführt und eine Vermessungsurkunde der Vermessung Markowski ZT GmbH vorliege. Aus dem Vermessungsplan vom 08.01.2019 sei der Grenzverlauf zum GST-NR 2134/4, GB Gaschurn, zu entnehmen. Laut diesem Vermessungsplan überrage das Kellergeschoss die Grenze um 2 bis 4 cm. Dies bedeute, dass das Kellergeschoss bezogen auf den genehmigten Abstandsflächenplan aus dem Jahr 2004 um 12 bzw. 19 cm verschoben sei. Somit könne das bereits durch Bauamtsleiter Josef Schönherr festgestellte Ergebnis eindeutig bestätigt werden. Es seien nicht nur die genehmigten Abstandsflächen nicht eingehalten, es liege sogar eine Überbauung des Nachbargrundstückes vor. Gerhard Saler stellt die Frage an Siegfried Domig, der als Zuhörer an der Sitzung teilnimmt, ob sich die Situation, wie von Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert darstelle. Diese Frage bejaht Siegfried Domig und teilt mit, dass ein Einigungsversuch mit dem Nachbar unternommen wurde, welcher allerdings gescheitert sei. Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 8/12 Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt klar, dass die Behörde Abstandsnachsichten nur dann genehmigen könne, wenn zudem der betroffene Nachbar zustimme. Eine solche Zustimmung liege nicht vor. Nach einer kurzen Diskussion über mögliche Optionen bzw. die Weitergabe zur Entscheidung an die Bezirkshauptmannschaft erläutert GR Markus Netzer, dass sich baurechtlich seit der letzten Beratung nichts geändert habe. Es stehe nun lediglich ganz klar eine Überbauung des Nachbargrundstückes fest. Die Gemeindevertretung als zweite Instanz habe nun über diese Angelegenheit zu befinden. Markus Durig erläutert, dass die Gemeindevertretung gesetzesgemäß im Rahmen des Baugesetzes zu handeln habe und daraus klar hervorgehe, dass eine Überbauung des Nachbargrundstückes gesetzeswidrig sei. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt sodann den Antrag, die von Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn eingebrachte Berufung gegen den Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes – Abstandsflächen des Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, vom 18.06.2018, Zahl: 131-9/Ga186a/2017/2018, abzulehnen und den vorliegenden Berufungsbescheid zu genehmigen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). zu 8.: Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 03.12.2018 - Balkon an der Südwestecke des bestehenden Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 131-9/Ga186a/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn vom 18.06.2018 den nunmehrigen Antragstellern gemäß § 40 Abs. 3 des Baugesetzes, LGBl Nr. 52/2001 idgF, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes auf dem GST-NR 2174/6, GB Gaschurn, binnen drei Monaten in der Form aufgetragen wurde, dass der Balkon (Terrasse) gänzlich abgetragen werde. Der dagegen erhobenen Berufung habe die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 03.12.2018 keine Folge gegeben und den angefochtenen Bescheid auf der Grundlage des § 66 Abs. 4 AVG vollinhaltlich bestätigt. Die Beschwerdeführer bzw. Antragsteller haben daraufhin eine mit 21.12.2018 datierte Beschwerde erhoben, in der u.a. auch ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt wurde, welcher sich auf die Bestimmungen des § 50b des Baugesetzes, LGBl. Nr. 52/2001 idgF, stützen, wonach die Behörde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen hat, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen, der Interessen der Nachbarn und der Interessen des Antragstellers für den Antragsteller mit dem Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg diesen Antrag mit der Bitte um Entscheidung an die Gemeindevertretung weitergeleitet habe. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert den vorliegenden Bescheid und empfiehlt der Gemeindevertretung, die aufschiebende Wirkung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens zuzuerkennen. Am 08.03.2019 sei bereits eine mündliche Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht in dieser Angelegenheit vorgesehen. Nachdem keinerlei Fragen bestehen, stellt Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen den Antrag, der Beschwerde gegen den Bescheid der Gemeindevertretung vom 03.12.2018, Zahl: 1319/Ga186a/2018, aufschiebende Wirkung gemäß § 50b des Baugesetzes zuzuerkennen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 9/12 zu 9.: Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 03.12.2018 - Balkon an der Südwestecke des bestehenden Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 131-9/Ga186a/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn – Entsendung eines informierten Vertreters zur mündlichen Verhandlung Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass aufgrund der eingebrachten Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung vom 03.12.2018 – Balkon an der Südwestecke des bestehenden Wohnhauses Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, Zahl: 1319/Ga186a/2018, durch Yvonne und Siegfried Domig, Dorfstraße 186a, 6793 Gaschurn, auf den 08. März 2019 eine mündliche Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg anberaumt wurde. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert weiter, dass nun über die Entsendung eines informierten Vertreters zu dieser Verhandlung zu befinden sei und dieser von der Amtsverschwiegenheit in dieser Angelegenheit zu entbinden sei. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt den Antrag Bgm. Martin Netzer, MSc, als informierten Vertreter zu dieser Verhandlung zu entsenden und ihn von der Amtsverschwiegenheit in dieser Angelegenheit zu entbinden. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Bgm. Netzer, MSc, wird ab 21:03 Uhr wieder in den Sitzungssaal gebeten, nimmt wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz von Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen teilt dem Vorsitzenden mit, dass er als entsandter Vertreter die mündliche Verhandlung wahrnehmen soll. Der Vorsitzende stellt fest, dass es eine relativ schwierige Aufgabe sei, als Auskunftsperson in ein solches Verfahren entsandt zu werden. Herr Domig habe den Vorsitzenden persönlich in einer anderen Angelegenheit der Gemeinde angezeigt. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Hier werde immer wieder versucht, Dinge die rechtlich und sachlich abzuhandeln sind, in eine persönliche Ebene zu bringen. zu 10.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 35. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 35. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 11.: Anschluss der Gemeindeobjekte an das Fernwärmenetz Der Vorsitzende bringt den Anwesenden eine Tabelle der Gemeindeobjekte zur Kenntnis. Daraus ist zu entnehmen, welche Objekte bereits am bestehenden Biomasse Heizwerk angeschlossen sind und welchen Wärmeverbrauch diese durchschnittlich aufweisen. Auch die Objekte in Partenen sind in dieser Tabelle enthalten. Der Vorsitzende erläutert das neue Tarifmodell mit einem Betrag für die zur Verfügung stehende Wärme und einem zusätzlichen für die dann tatsächlich verbrauchte Wärme. Im Versorgungsbereich Gaschurn liege die Preissteigerung bei ca. 30%, was damit zu rechtfertigen sei, dass die bisherigen Wärmelieferungen des Biomasse Heizwerks einfach zu günstig erfolgten. Die Anlagen in Partenen, meist Ölheizungen, liegen bei ca. 15% höheren Kosten, wobei hier die Kosten für die Anlage selbst nicht berücksichtigt sind. Der Vorsitzende teilt den Anwesenden mit, dass die abonnierte Wärmemenge jährlich angepasst werden kann, etwa aufgrund von thermischen Sanierungen oder ähnlichem. Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 10/12 Christoph Wittwer erkundigt sich, ob dies auch in den Verträgen so festgehalten sei, was der Vorsitzende bejaht. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass die Verträge mit der Gemeinde den gleichen Inhalt wie die Verträge mit den privaten Anschlussnehmern aufweisen. Es gebe lediglich Unterschiede bei Großabnehmern über 300 kW sowie unterschiedliche Verträge in den Ortsteilen Gaschurn und Partenen, da das Netz mit unterschiedlichen Temperaturen betrieben werde. Der Vorsitzende erläutert, dass in den Verträgen eine Dauer von 20 Jahren oder 30 Jahren vorgesehen sei. Es könne allerdings im 18. Jahr gekündigt werden, was dann einen Austritt im 20. Jahr bedeute. Christoph Wittwer erkundigt sich über die endgültige Entscheidung zur Umsetzung. Der Vorsitzende erläutert, dass der Entscheid bereits gefallen sei. Sobald 60 % der geplanten Abnahmemenge mit Anschlussverträgen unterlegt seien, könne die Geschäftsführung die Realiserung durchführen. Gleich verhalte es sich in Partenen. Adolf Felder freut sich über den Fortschritt und erkundigt sich über die Kosten für ein Einfamilienhaus. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies jeweils individuell aufgrund der Größe, der verbrauchten Heizleistung etc. auszurechnen sei. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem Anschluss der Gemeindeobjekte an das Fernwärmenetz mit einer Dauer von 30 Jahren zuzustimmen und die Feinabstimmung der Verträge in den Gemeindevorstand zu delegieren. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 12.: Allfälliges • Christoph Wittwer erkundigt sich aufgrund des zu Beginn der Sitzung ergangenen Berichtes über die Leistungserhöhung des Kopswerks I, ob die Gemeinde eine Stellungnahme diesbezüglich abgebe. Aus seiner Sicht bedeute eine Leistungserhöhung auch eine Erhöhung des Stroms, welcher über die Leitungen im Ortsgebiet fließe. Mag. Freddy Wittwer erläutert, dass die Spannung (220kV) gleich bleibe. Die Strommenge könne sich erhöhen. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass sämtliche Projektunterlagen im Gemeindeamt zur Einsicht aufliegen und jederzeit eingesehen werden können. Nach einer kurzen Diskussion über eine mögliche Studie über die Auswirkungen dieser Leistungserhöhung wird vereinbart, bei der Verhandlung die Frage zu stellen, welche Auswirkungen aus dieser Leistungserhöhung resultieren bzw. zu erwarten sind. • Gerhard Saler erläutert, dass im Landwirtschaftsausschuss über die Errichtung des Unterstandes für den Viehanhänger diskutiert wurde. Dort habe er mitgeteilt, dass Martin Netzer gegen diese Errichtung sei. Klarstellend hält er fest, dass es sich hierbei um den Sachverständigen Ing. Martin Netzer, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Wasserbauamt, handle und nicht um den Bürgermeister Martin Netzer, MSc. Dies habe teilweise zu Verwirrung geführt. • GR Markus Netzer erkundigt sich aufgrund des zu Beginn ergangen Berichts betreffend den Lückenschluss des Gehsteiges zwischen Gaschurn und St. Gallenkirch, ob hier noch weitere Versuche unternommen werden oder dies der endgültige Ausgang dieser Bemühungen sei. Der Vorsitzende erläutert, dass seitens beider Gemeinde bereits angeregt wurde, ein Zwangsrecht zur Errichtung dieses Gehsteigs einzuräumen. Bis dato seien seitens der Landesregierung allerdings keine weiteren Maßnahmen gesetzt worden. Sollte Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 11/12 die Gemeindevertretung jedoch befürworten, dass nochmalig die Anregung an die Landesregierung ergehe, ein Zwangsrecht einzuräumen bzw. diesen Lückenschluss vorzunehmen, werde er dies jedenfalls deponieren. Dies wird befürwortet. Der Vorsitzende erläutert, dass allenfalls noch eine Möglichkeit darin bestehe, dass sich die Wohnbauselbsthilfe um eine Einigung bemühe, da in diesem Bereich (auf Gemeindegebiet St. Gallenkirch) eine weitere Wohnhausbebauung geplant sei. • Artur Pfeifer erläutert, dass im Bushaltestellenbereich Rifa taleinwärts keine Haltestellentafel vorhanden sei und bittet um Errichtung einer solchen. • Christoph Wittwer erkundigt sich über die derzeitigen Ausstände der Gemeinde. Die Beantwortung dieser Frage wird in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verschoben. Ende: 21:33 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_36_GV_Sitzung.doc Seite 12/12