20200129_GVE045

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:21
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2020-01-29
Erscheinungsdatum 2020-01-29
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 10. Februar 2020 AZ: 004-1/45/2020 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 45. Gemeindevertretungssitzung am 29. Jänner 2020 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Thomas Riegler, Gerhard Saler, Kurt Klehenz, Otto Rudigier, Daniel Sandrell (ab 19:41), Artur Pfeifer (ab 19:34 Uhr) Walter Grass, Thomas Stark; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Kurt Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Silke Rudigier, Silvrettastraße 7a/5, 6791 St. Gallenkirch – Entwurf 4) Umwidmungsansuchen Samuel Rudigier, Montafonerstraße 23, 6794 Partenen – Entwurf 5) Umwidmungsansuchen illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz – Entwurf (FS Garage, GST-NR .869 und .870, GB Gaschurn) 6) Umwidmungsansuchen illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz – Entwurf (FS Depot/Garage, GST-NR 3315/14, GB Gaschurn) 7) Umwidmungsansuchen Dieter Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion – Entwurf 8) Umwidmungsansuchen Bernhard Wittwer, Klusertobel 74a, 6793 Gaschurn – Entwurf Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc 1/8 9) Vergabe Planungs- und Ausschreibungsleistungen, Örtliche Bauaufsicht und BauKG – Zu- und Umbau Feuerwehrhaus Gaschurn 10) Regionales Räumliches Entwicklungskonzept Montafon (regREK) 11) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 12) Allfälliges 13) Beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht öffentlich) Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende setzt folgende Punkte von der Tagesordnung ab: • TOP 4. – Umwidmungsansuchen Samuel Rudigier, Montafonerstraße 23, 6794 Partenen – Entwurf • TOP 8. – Umwidmungsansuchen Bernhard Wittwer, Klusertobel 74a, 6793 Gaschurn – Entwurf zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Straße Innerbofa Die letzten Grundeigentümer, welche einem Ausbau noch nicht zugestimmt hatten, wurden mit Schreiben vom 10. Dezember 2019 aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2019 eine Rückmeldung zu erteilen. Bis dato sei keinerlei Reaktion erfolgt. Das Projekt könne somit im gegenständlichen Umfang nicht weiter betrieben werden. • Schulsportgütesiegel Am 30. Jänner 2020, 17:00 Uhr, werde der Volksschule Gaschurn bzw. Partenen im Landhaus Bregenz das Schulsportgütesiegel verliehen. Da er an der Verleihung leider nicht teilnehmen könne, gratuliere er bereits heute. Artur Pfeifer nimmt ab 19:34 Uhr an der Sitzung teil. • Finanzverwaltung Montafon Der Stand Montafon gebe im Namen der Montafoner Gemeinden eine Stellungnahme ab. Wie in der letzten Sitzung bereits berichtet, sei die Aufsichtsbehörde der Meinung, dass der Stand Montafon nicht Teil dieser Verwaltungsgemeinschaft sein könne. Gemeinsam sei dann vereinbart worden, eine Fristerstreckung zu beantragen, um allenfalls mit einer Gesetzesänderung die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft des Standes Montafon in der Finanzverwaltung zu schaffen. Derzeit sei noch nicht klar, ob eine Einigkeit in dieser Form erzielt werden könne. Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 2/8 • Neustrukturierung Vorarlberger Gemeindehaus – Umweltverband Seit 01. Jänner 2020 treten Gemeindeverband, Umweltverband und Gemeindeinformatik gemeinsam als Vorarlberger Gemeindeverband auf. Auf politischer Ebene werde ein erweitertes Präsidium eingerichtet, dem neben dem Präsidium des Vorarlberger Gemeindeverbands auch der Obmann des Umweltverbands und der Aufsichtsratsvorsitzende der Gemeindeinformatik angehören. Auf der Verwaltungsebene wurden die Themenbereiche im Vorarlberger Gemeindehaus neu definiert. Ein Themenbereich sei die „Nachhaltige Beschaffung und Vergabe“. In diesem Themenbereich werden folgende Leistungen erbracht: ÖkoBeschaffungsService Vorarlberg (ÖBSShop), Nachhaltig Bauen in der Gemeinde und Vergabemanagement. • Volksbegehren Asyl europarecht umsetzen, Smoke – JA und Smoke – NEIN Der Eintragungszeitraum für diese Volksbegehren wurde von 22. Juni bis 29. Juni 2020 festgesetzt. • Bildungsprogramm Freiwillig engagierte Über die Volkshochschule Götzis werden diverse Kurse angeboten wie beispielsweise Stimm- und Sprechtraining – Freude statt Angst, Risiko Ehrenamt? Recht, Haftung und Versicherung in der Freiwilligenarbeit, Sicherer Umgang mit Persönlichkeits- und Urheberrechten etc. Bei Interesse können gerne im Gemeindeamt weitere Informationen angefragt werden. • Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Infoveranstaltung Vallülasaal Am 10. Februar 2020 finde eine Informationsveranstaltung der Energie 360° im Vallülasaal Partenen statt. Die Gemeinde Gaschurn sowie die illwerke vkw AG haben mit Ausnahme der Gebäude auf der Motta den Fernwärmeverträgen bereits zugestimmt. Daniel Sandrell nimmt ab 19:41 Uhr an der Sitzung teil. • Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Ausschreibung Auskopplung Die Ausschreibung für die Auskopplung durch die Energie- und Wirtschaftsbetriebe GmbH sei derzeit im Gange. Als Geschäftsführer der Energie- und Wirtschaftsbetriebe GmbH, als auch im Namen der Energie 360° bedanke er sich bei der illwerke vkw AG für die gute Zusammenarbeit und den unkomplizierten Datenaustausch. Allen voran bedanke er sich bei Thomas Riegler als Ansprechpartner im Kopswerk II, welcher durch sein großes Fachwissen stets mit Rat und Tat zur Seite stehe. • Begegnungsort Gaschurn 2020 Am 23. Jänner 2020 habe ein Gespräch mit Annette und Siegfried Kessler stattgefunden, welche in einem Teilbereich von der Umsetzung des Projektes betroffen wären. Annette und Siegfried Kessler wären allenfalls an einem Erwerb der Flächen vor dem Dorfcafé interessiert. Ebenfalls wäre für sie eine Mitfinanzierung der Bepflasterung im Bereich des Dorfcafés vorstellbar. Am 05. Februar 2020 finde ein Gespräch mit der Pfarre statt, in welchem ebenfalls das Projekt Begegnungsort Gaschurn 2020 präsentiert werde. Dabei werden auch Vertreter der Diözese anwesend sein, welche schlussendlich eine Zustimmung erteilen müssten. • Bergrettung Gaschurn Nach dem Brand im Bergrettungsheim Gaschurn wurden diverse Angebote für eine Sanierung eingeholt. Nun werde mit der Versicherung die Finanzierung geklärt. Sollten Teilsummen von der Gemeinde zu tragen sein, werde dies auf einer der nächsten Sitzungen besprochen. Angedacht sei, die Sanierung so schnell als möglich umzusetzen. Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 3/8 Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 3.: Umwidmungsansuchen Silke Rudigier, Silvrettastraße 7a/5, 6791 St. Gallenkirch – Entwurf Der Vorsitzende erläutert, dass Silke Rudigier und Florian Netzer, Silvrettastraße 7a/5, 6791 St. Gallenkirch, die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem GST-NR 642/2, GB Gaschurn, beabsichtigen. Grundstückseigentümerin sei Silke Rudigier. Das Bauverfahren sei bereits eingeleitet. Zu diesem Zweck beabsichtige die Gemeinde Gaschurn eine Teilfläche des GST-NR 642/2, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 847 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“, „Baufläche Mischgebiet-L“ und „Verkehrsfläche Straßen“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen, sodass anschließend das gesamte GST-NR 642/2, GB Gaschurn, als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet sei. Zusätzlich, so der Vorsitzende, beabsichtige die Gemeinde Gaschurn aufgrund dessen nun auch die Anpassung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Zufahrtsstraße „Außerbofa“ und bringt den Anwesenden den Plan der angedachten Umwidmung zur Kenntnis. Der Vorsitzende erläutert, dass zur Umsetzung der Kanalprojekte eine einzige Unterschrift fehle, weshalb er mit dem neuen Amtssachverständigen für Raumplanung und Baurecht, DI Lorenz Schmidt, sowie Wolfram Hanefeld, Land Vorarlberg Abt. Wasserwirtschaft, in Kontakt getreten sei und sich um eine Übergangslösung bemüht habe. Silke Rudigier habe nun einen Raumplanungsvertrag unterfertigt, in welchem festgehalten sei, dass das gegenständliche Grundstück noch nicht mit der Abwasserbeseitigungsanlage erschlossen sei. Sollte das geplante Einfamilienhaus vor Fertigstellung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage bereits genutzt werden, sei ein geschlossenes Behältnis auszuführen und die Entsorgung der Abwässer über die ARA Montafon auf eigene Kosten sicherzustellen. Der Gemeinde dürfen hierfür keinerlei Kosten entstehen. Nach Fertigstellung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage sei das Gebäude umgehend an diese anzuschließen. Der Anschlussbeitrag sei bei Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zu entrichten. Um die Anrainerverständigung und Einholung der Stellungnahmen durchführen zu können, hat die Gemeindevertretung über den vorliegenden Entwurf gemäß Plan-Nr. 12/2018_2020 vom 23. Jänner 2020 zu befinden, weshalb der Vorsitzende den Antrag stellt, diesem Entwurf zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Umwidmungsansuchen Samuel Rudigier, Montafonerstraße 23, 6794 Partenen – Entwurf Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. zu 5.: Umwidmungsansuchen illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz – Entwurf (FS Garage, GST-NR .869 und .870, GB Gaschurn) Der Vorsitzende erläutert, dass Ingo Klehenz, Motta 94, 6794 Partenen, auf den GST-NR .869 und .870, GB Gaschurn, eine Garage errichtet habe. Aufgrund dieser Bauführung, welche größer als 25 m² sei, sei eine Anpassung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck Teilflächen der GST-NR .869 und .870, GB Gaschurn, im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Garage“ umzuwidmen. Der Vorsitzende erläutert, dass das Bauwerk bereits mit dem Wildbach- und Lawinentechnischen Sachverständigen besichtigt wurde, welcher der gegenständlichen Umwidmung zustimmen könne, im Bauverfahren jedoch diverse Auflagen formulieren werde. Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 4/8 Gerhard Saler erkundigt sich, ob das Bauwerk bereits errichtet sei, was der Vorsitzende bejaht. Das Bauwerk sei größer als bewilligt ausgeführt worden, weshalb nun eine entsprechende Widmung erforderlich sei, so der Vorsitzende. Um die Anrainerverständigung und Einholung der Stellungnahmen durchführen zu können, hat die Gemeindevertretung über den vorliegenden Entwurf gemäß Plan-Nr. 4/2020 vom 28. Jänner 2020 zu befinden, weshalb der Vorsitzende den Antrag stellt, diesem Entwurf zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Umwidmungsansuchen illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz – Entwurf (FS Depot/Garage, GST-NR 3315/14, GB Gaschurn) Der Vorsitzende erläutert, dass der Alpenverein Skiclub Saarbrücken, Rosenstraße 31, 66111 Saarbrücken, Deutschland, auf dem GST-NR 3315/14, GB Gaschurn, ein Depot bzw. eine Garage errichtet habe, um die Versorgung und den Betrieb der Saarbrücker-Hütte sicherstellen zu können. Aufgrund von Gesprächen zur Adaptierung dieses Bauwerkes sei die Gemeinde darauf aufmerksam geworden, dass dafür keine Baubewilligung vorliege. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck eine Teilfläche des GST-NR 3315/14, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 117 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Depot/Garage“ umzuwidmen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan über die angedachte Umwidmung zur Kenntnis. Gerhard Saler erkundigt sich, ob es in diesem Bereich allenfalls zu etwaigen Auflagen des Wasserbauamtes kommen könne. Der Vorsitzende erläutert, dass dies erst nach der Auflage des Planes klar sei. Um die Anrainerverständigung und Einholung der Stellungnahmen durchführen zu können, hat die Gemeindevertretung über den vorliegenden Entwurf gemäß Plan-Nr. 15/2019 vom 02. Jänner 2020 zu befinden, weshalb der Vorsitzende den Antrag stellt, diesem Entwurf zuzustimmen. Der Vorsitzende erläutert allerdings zusätzlich, dass es noch abzuklären gelte, ob eine Umwelterheblichkeitsprüfung durchzuführen sei. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 7.: Umwidmungsansuchen Dieter Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion – Entwurf Der Vorsitzende erläutert, dass Dieter Oberdorfer, Bahnhofstraße 55, 9711 Paternion, beim bestehenden Wohnhaus Bergerstraße 109, 6793 Gaschurn, auf dem GST-NR .316 bzw. 1451/1, GB Gaschurn, ein Carport errichten wolle und bringt den Anwesenden den Plan der angedachten Umwidmung zur Kenntnis. Aufgrund dieser Bauführung sei angedacht, die Flächenwidmung des bestehenden Wohnhauses inkl. der Fläche für das neu zu errichtende Carport anzupassen. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck das GST-NR .316, GB Gaschurn, sowie eine Teilfläche des GST-NR 1451/1, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 800 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Die Gemeinde Gaschurn plane aufgrund dessen nun auch die Anpassung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Zufahrtsstraße, welche der Vorsitzende anhand des vorliegenden Planes erläutert. Um die Anrainerverständigung und Einholung der Stellungnahmen durchführen zu können, hat die Gemeindevertretung über den vorliegenden Entwurf gemäß Plan-Nr. 10/2019 vom 23. Jänner 2020 zu befinden, weshalb der Vorsitzende den Antrag stellt, diesem Entwurf zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 5/8 zu 8.: Umwidmungsansuchen Bernhard Wittwer, Klusertobel 74a, 6793 Gaschurn – Entwurf Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. zu 9.: Vergabe Planungs- und Ausschreibungsleistungen, Örtliche Bauaufsicht und BauKG – Zu- und Umbau Feuerwehrhaus Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass die Ausschreibung zur Vergabe der Planungs- und Ausschreibungsleistungen, Örtliche Bauaufsicht und BauKG für den Zu- und Umbau des Feuerwehrhauses Gaschurn erfolgt sei. Die Angebotsfrist habe am 24. Jänner 2020, 14:00 Uhr geendet. Der Vorsitzende erläutert, dass drei der angeschriebenen Firmen aufgrund von Zeitmangel direkt abgesagt haben. Nun seien folgende Angebote vorliegend: Der Baumeister, Philipp Fleisch, 6774 Tschagguns EUR 61.320, 00 netto FF Bauleitungsbüro GmbH, Friedrich Feuerstein, 6850 Dornbirn EUR 59.400, 00 netto bauwerkarchitektur ZT GmbH, Harald Bitschnau, 6780 Schruns EUR 44.650, 00 netto Der Vorsitzende erläutert, dass es sich beim Angebot der bauwerkarchitektur ZT GmbH um ein Fixpreisangebot handle, welches auch bei Anstieg der Gesamtprojektkosten nicht weiter ansteigen werde. Dies habe er in einem Telefonat mit Harald Bitschnau geklärt. Der Vorsitzende erläutert den Anwesenden, dass beim geplanten Umbau teilweise auch der Bergrettungsbereich betroffen sei, da diverse Gebäudeteile selbstverständlich von Feuerwehr und Bergrettung gemeinsam genutzt werden. Vereinbart sei, dass auch die von der Feuerwehr angebotenen Eigenleistungen ausgeschrieben werden, um einen Kostenvergleich zu erreichen und den Bauzeitplan entsprechend anpassen zu können. Nach Vergabe der Planungs- und Ausschreibungsleistungen werde ein Projektteam aus Vertretern der Gemeinde, der Feuerwehr und der Bergrettung zusammengestellt, welches dann mit dem Baukoordinator sämtliche Abklärungen treffe. Artur Pfeifer erkundigt sich, ob die Vergaben dann vom beauftragten Büro übernommen werden. Der Vorsitzende erläutert, dass das beauftragte Büro die Detailplanung und Ausschreibung vornehme, der Beschluss über die Vergabe selbstverständlich in der Gemeindevertretung zu fassen sei. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Vergabe der Planungs- und Ausschreibungsleistungen, Örtliche Bauaufsicht und BauKG für den Zu- und Umbau des Feuerwehrhauses Gaschurn an die bauwerkarchitektur ZT GmbH, Harald Bitschnau, Bahnhofstraße 3, 6780 Schruns, zu einem Fixpreis von EUR 44.650, 00 netto zu vergeben. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 10.: Regionales Räumliches Entwicklungskonzept Montafon (regREK) Der Vorsitzende erläutert, dass das Zielbild des Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes Montafon (regREK) am 21. Jänner 2020 im Standesausschuss beschlossen wurde. Nun soll dies auch in den einzelnen Gemeindevertretungen behandelt werden. Wie allen bekannt sei, hätten mehrere Workshops und Präsentationen stattgefunden. Bewusst seien im Zielbild nur die Ziele festgelegt und nicht die Maßnahmen. Der Vorsitzende erläutert, dass das vorbereitete Dokument zur Beschlussfassung – „reg REK Montafon, Regionales räumliches Entwicklungskonzept für das Montafon, Zielbild, Leitsätze zur Raumentwicklung, Beschlussfassung vom 21.02.2020“, den Anwesenden bereits Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 6/8 im Voraus zugegangen sei. Der Vorsitzende erläutert den Anwesenden sämtliche Leitsätze samt den Unterzielen. Die Leitsätze ergeben sich wie folgt: Leitsatz 1: Das Montafon versteht sich als eine solidarische Region mit einer gemeinsamen Identität und einem starken Willen zur Zusammenarbeit. Leitsatz 2: Das Montafon orientiert seine Siedlungsentwicklung an der bestehenden Dreistufen-Siedlungslandschaft: ̶ kompaktes Siedlungsgebiet im Talraum ̶ Streusiedlungsgebiet mit punktuellen Siedlungsschwerpunkten in den Hangzonen ̶ Siedlungsweiler und Einzelgebäude im Berggebiet Leitsatz 3: Das Montafon stimmt seine Siedlungsentwicklung und das Angebot an Öffentlichen Verkehrsmitteln aufeinander ab. Leitsatz 4: Das Montafon sorgt für ausreichend leistbaren und nachfrageoptimierten Wohnraum, damit alle Generationen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Region wählen wollen, dies auch tun können. Leitsatz 5: Das Montafon ist sich der hohen Bedeutung des Freiraumes für BewohnerInnen, Wirtschaft, Tourismus sowie Fauna und Flora bewusst und bemüht sich, die vielfältigen Nutzungsansprüche so zu ordnen, dass diese voneinander bestmöglich profitieren. Die natürlichen Ressourcen und das Landschaftsbild sind entscheidende Werte der Region. Leitsatz 6: Das Montafon sieht die Herausforderungen der Klimakrise, trägt sein Möglichstes dazu bei, die menschenbedingten Ursachen des Klimawandels zu reduzieren und trifft Vorkehrungen, um sich bestmöglich an das Klima von morgen anzupassen. Leitsatz 7: Das Montafon stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Mobilität, welche die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und Gäste abdeckt und gleichzeitig ressourcen- und umweltschonend abgewickelt wird. Leitsatz 8: Das Montafon versteht sich als ein vielfältiger Wirtschaftsraum, der seinen BewohnerInnen eine gute Auswahl an attraktiven und qualitätsvollen Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen bietet. Leitsatz 9: Das Montafon bekennt sich zu seiner Tradition als Freizeit- und Tourismusregion. Der Tourismus ist und bleibt einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren und Teil der Montafoner Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 7/8 Identität. Er profitiert von und nutzt die Montafoner Landschaft, folglich schützt er auch ihre Qualitäten. Leitsatz 10: Die räumliche Entwicklung im Montafon fördert den sozialen Zusammenhalt in der Region. Sie bringt unterschiedliche Generationen, Lebensentwürfe und -realitäten zusammen und schafft somit wechselseitiges Verständnis und gegenseitige Unterstützung. Der Vorsitzende erläutert, dass das regREK die Basis dafür sei, die Entwicklung im ganzen Tal weiterzuführen. Dieses gelte mindestens 10 Jahre, weshalb auch die Zielsetzung etwas breiter gefasst worden sei. Die Maßnahmen seien dann inp der nächsten Funktionsperiode zu setzen. Nachdem keine Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, dem Zielbild des regREK mit den vorerwähnten Leitsätzen samt den formulierten Unterzielen zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 11.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 44. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 12.: Allfälliges • Der Vorsitzende gibt den nächsten Sitzungstermin mit Freitag, 06. März 2020, 19:30 Uhr bekannt. • Adolf Felder erläutert, dass die von der Gemeindevertretung beschlossene Festlegung von Richtlinien zur Verleihung eines Ehrenringes noch nicht erfolgt sei. Der Vorsitzende entgegnet, dass es ein Gremium zur Ausarbeitung dieser Richtlinien gebe. Er hoffe, dass diese Richtlinien noch in der laufenden Periode ausgearbeitet und beschlossen werden. Er bedankt sich bei Adolf Felder für den Hinweis und appelliert an die Zuständigen, sich der Ausarbeitung der Richtlinien anzunehmen. • Christoph Wittwer legt dar, dass das Salzen der Gehsteige für Fußgänger sehr gefährlich sei. Es sollte darüber nachgedacht werden, zumindest die Fußwege mit Kies zu streuen. Ende: 20:18 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_45_GV_Sitzung.doc Seite 8/8