20190725_GVE041

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:22
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2019-07-25
Erscheinungsdatum 2019-07-25
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Syntax Warning: Invalid number of shared object groups Gemeindeamt Gaschurn 6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon - Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: qemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 07. August 2019 AZ: 004-1/41/2019 Bearbeiterin: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 41. Gemeindevertretungssitzung am 25. Juli 2019 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürqerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, GR Klaus Schröcker, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Kurt Klehenz, Otto Rudigier, Markus Wittwer, Daniel Sandrell, Artur Pfeifer, Walter Grass; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter; Entschuldigt: Volkspartei-Bürqerliste Gaschurn-Partenen: Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Thomas Riegler, Mag. Freddy Witt­ wer, Kurt Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Adolf Felder; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke see/Abzweigung Ochsental - Klostertaler Hütte“ 4) Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Vermunt - Kardatscha“ 5) Umwidmungsansuchen Andrea Burtscher, Plünggasweg 100b, 6793 Gaschurn 6) Umwidmungsansuchen Bianca und Daniel Sandrell, Pfoppa 136e, 6793 Gaschurn, und Verlassenschaft nach Wilfried Sandrell 7) Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn 8) Umwidmungsansuchen Bergbahnen Silvretta Galtür, 6563 Galtür 39 9) Umwidmungsansuchen Alwin Wachter, Gortipohl 41, 6791 St. Gallenkirch - UEP Er­ gebnis Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc „Silvrettastau- 1/15 10) Umwidmungsansuchen Vorarlberger lllwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz (FS Aussichtsplattform) - UEP Ergebnis 11) Umwidmungsansuchen Ingo Rudigier, Plünggasweg 99, 6793 Gaschurn 12) Öffentliches Gut - GST-NR 3375, GB Gaschurn - Übernahme und Widmung 13) Öffentliches Gut - GST-NR 3356/1, GB Gaschurn - Übernahme und Widmung 14) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Innertafamunt Nr. 121, Bruno Sohler, Feldweg 6a, 6780 Schruns 15) Antrag auf Sonderwidmung gemäß § 16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG für das Wohnhaus Bellamaisäß 34b, 6794 Partenen - Franz Gierer, Rappertsweiler 11, 88069 Tettnang, Deutschland 16) Wasser- und Kanalkataster Gemeinde Gaschurn 17) Umlegung Öffentliches Gut - Bereich Winkel 18) Zu- und Umbau Feuerwehrhaus Gaschurn, Unter Trantrauas 70, 6793 Gaschurn 19) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 20) Allfälliges 21) Kaufvertrag Silvretta Montafon Sporthotel GmbH & Co KG, Dorfstraße 11, 6793 Ga­ schurn, über das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn 22) Beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht öffentlich) Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfä­ higkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandata­ re sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfä­ higkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt den Tagesordnungspunkt 11. Umwidmungsansuchen Ingo Rudi­ gier, Pünggasweg 99, 6793 Gaschurn, an das Ende der Tagesordnung in die nicht öffentli­ che Sitzung zu verschieben, da diese Angelegenheit im Zusammenhang mit der beschneiten Talabfahrt stehe. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Verwaltungslehrgang Christine Netzer und Patrick Tschofen haben beide den Verwaltungslehrgang Teil 1 positiv abgeschlossen. Dazu gratuliere er recht herzlich. • Beschneite Talabfahrt Gaschurn Die gegen den Bewilligungsbescheid eingebrachte Beschwerde wurde vom Landes­ verwaltungsgericht Vorarlberg zurückgewiesen. Es bestehe theoretisch noch ca. eine Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 2/15 Woche die Möglichkeit, dass trotzdem beim Verwaltungsgerichtshof in Wien eine au­ ßerordentliche Revision eingebracht werde. Er hoffe, dass das nicht erfolge. • Schutzdamm Vand Aufgrund des Lawinenereignisses während des vergangenen Winters sei das Projekt entsprechend angepasst worden. Nach einer Besprechung vor Ort wurde das Projekt neuerlich überarbeitet. Derzeit liegen noch nicht alle Zustimmungserklärungen vor. Am 29. Juli 2019 werde es ein weiteres Gespräch mit diversen Grundeigentümern geben. • Betreuungsdienst Valschavielbach Die Gebietsbauleitung Bludenz habe bisher im Rahmen des Betreuungsdienstes im Umfang von EUR 9.000, 00 Maßnahmen durchgeführt. Aufgrund der weiteren Lawi­ nenabgänge, die im Bereich Bakötta in den Valschavielbach abgegangen seien, wer­ den die erforderlichen Betreuung- und Räumungsarbeiten zusammen mit der Wild­ bach- und Lawinenverbauung durchgeführt. Auch diese Maßnahme werde im Rah­ men des Betreuungsdienstes durchgeführt. Veranschlagt seien Gesamtkosten in Hö­ he von EUR 12.000, 00. Ein Drittel werde von Seiten der Gemeinde getragen. • Verbellabach Im Bereich des Verbellabaches seien Räumungen notwendig, um Verklausungen zu verhindern. • Beschwerde Alexander Lorenzin Alexander Lorenzin habe gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg außerordentliche Revision eingebracht. Der gegenständliche Akt wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. • Montafoner Resonanzen Vom 1. August bis 7. September 2019 finden erneut die Montafoner Resonanzen statt. Ein großer Dank gelte Markus Felbermayer als Hauptorganisator. Verschiedene Themenbereiche wie Barock, Volksmusik, Jazz, Kammermusik, Cross Over und Orgel finden ihren Platz in dieser Veranstaltung und seien eine große Bereicherung für das Sommerprogramm im Tal. • Neue Leitung Poly Gantschier Das Poly Gantschier stehe ab dem neuen Schuljahr unter neuer Leitung. Bei Wilfried Willi möchte er sich für seine hervorragende Arbeit bedanken. Unter seiner Leitung seien u.a. Schwerpunktgruppen gebildet und so der Polytechnische Lehrgang wieder attraktiver gestaltet worden. • Neuer Mitarbeiter Stand Montafon Severin Berthold sei seit 01. Juli 2019 als Nachfolger von Peter Mathis im Bereich Buchhaltung / Rechnungswesen tätig. • Blumenschmuckwettbewerb Die Gemeinde Gaschurn trete bekanntlicherweise im Rahmen des Blumenschmuck­ wettbewerbs gegen die Gemeinde Alberschwende an. Diesbezüglich danke er an erster Stelle Monika Wachter für enormes Engagement. Sie sei die „Blumenfrau“ schlechthin. Natürlich sei auch das Bauhofteam ebenfalls eingebunden und leiste, was die Ortsbildpflege betreffe, ganze Arbeit. Außergewöhnlich sei, dass die Frauen­ bewegung mit Regina Bergauer an der Spitze - bei ihr möchte er sich stellvertretend für alle, die sich in Sachen Blumen und Ideen zur Ortsbildverschönerung beteiligen bedanken - so einen Einsatz an den Tag lege. Die Frauenbewegung habe durch die Caritas Werkstätte Montafon ganz nette Vogelhäuser anfertigen lassen und zum Bei­ spiel auch diverse Körbe etc. finanziert. Herzlichen Dank dafür. Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 3/15 • Machbarkeitsstudie Bahnausbau Montafon Am 11. Juli 2019 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Bahnausbau Monta­ fon den Medien präsentiert. Die fachliche Präsentation und die Abstimmung der wei­ teren Schritte sollen in den Gemeindevertretungssitzungen nach der Sommerpause stattfinden. Die Unterlagen wurden den Mandataren bereits übermittelt, damit sie aus erster Hand informiert seien. • Austritt Ärztlicher Bereitschaftsdienst Reha-Klinik Aufgrund eines neuen landesweiten Angebots soll der Bereitschaftsdienst im Monta­ fon neu ausgerichtet werden. Der Vertrag über den ärztlichen Bereitschaftsdienst an Wochentagen mit der Reha-Klinik wurde somit per 31.12.2019 aufgekündigt. • Jungbürgerinnenfeier 2019 Es finde heuer eine Jungbürgerinnenfeier mehrerer Jahrgänge der ganzen Talschaft statt. Die Abwicklung erfolge über den Stand Montafon. Das Budget wurde mit EUR 25.000, 00 festgelegt. • SV Gaschurn-Partenen Dem SV Gaschurn-Partenen gratuliere er recht herzlich zum Aufstieg in die zweite Landesklasse und danke dem Verein für sein großes Engagement. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 3.: Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Silvrettastausee/Abzweigung Ochsental - Klostertaler Hütte“ Der Vorsitzende erläutert, dass eine Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbike­ strecke „Silvrettastausee/Abwzeigung Ochsental - Klostertaler Hütte“ vorliege und bringt den Anwesenden den Streckenplan zur Kenntnis. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass bereits ein Schlüssel zur Aufteilung der Kosten zwi­ schen der Gemeinde Galtür, dem Deutschen Alpenverein und der Gemeinde Gaschurn ver­ einbart wurde. Diesem Aufteilungsschlüssel sei von Seiten des Gemeindevorstandes bereits zugestimmt worden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die vorliegende Vereinbarung zur Kenntnis und erläutert, dass die Ausweisung dieser Mountainbikestrecke erst dann erfolgen könne, wenn auch die Vorarlberger lllwerke zustimme. Dies werde wahrscheinlich noch einige Zeit in An­ spruch nehmen. Nach kurzer Diskussion über die Aufteilung der Kosten erläutert der Vorsitzende, dass fol­ gender Schlüssel festgelegt wurde, in welchem bei Abrechnung auch sämtliche Förderungen zu berücksichtigen seien: 50 % Deutscher Alpenverein 30 % Gemeinde Galtür 20 % Gemeinde Gaschurn Nachdem keinerlei Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, der vorliegenden Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Silvrettastausee/Abzweigung Ochsental - Klostertaler Hütte“ zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 4/15 zu 4.: Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Vermunt - Kardatscha“ Der Vorsitzende erläutert, dass eine Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbike­ strecke „Vermunt - Kardatscha“ vorliege und bringt den Anwesenden den Streckenplan so­ wie die Vereinbarung zur Kenntnis. Kurt Klehenz erkundigt sich, ob die Mountainbikestrecke mit einer Downhillstrecke gleichzu­ setzen sei, was der Vorsitzende verneint. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass es sich hierbei um einen normalen Wanderweg hand­ le, weshalb die Finanzierung über die Wanderwegerhaltung erfolge. Markus Netzer erkundigt sich über eine allfällige Stellungnahme des Hegeobmannes. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass dieses Thema bereits seit mehreren Jahren diskutiert werde. Walter Dich habe damals aber diese Strecke vorgeschlagen, weshalb dann auch der M3 so geplant wurde. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Vermunt - Kardatscha“ zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Umwidmungsansuchen Andrea Burtscher, Plünggasweg 100b, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Andrea Burtscher, Plünggasweg 100b, 6793 Gaschurn, die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1480, GB Gaschurn, aufgrund eines künftig ge­ planten Bauvorhabens ihres Sohnes beantragt habe. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, eine Teilfläche des GST-NR 1480, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 600, 7 m2 im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Um die Zufahrtssituation darzustellen, beabsichtige die Gemeinde Gaschurn eine weitere Teilfläche des GST-NR 1480, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 237 m2 im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirt­ schaftsgebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Straße“ umzuwidmen. Ebenfalls sollen zur Anpassung des Flächenwidmungsplanes an die tatsächliche Nutzung Teilflächen der GSTNR 1480 und .347, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 385, 2 m2 im Flä­ chenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Mischgebiet-L“ um­ gewidmet werden. Weiter sei angedacht die Widmung „Baufläche Wohngebiet“ im Bereich des GST-NR 1482, GB Gaschurn, an die tatsächliche Grundstücksgrenze anzupassen. Dies erfordere die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 35, 6 m2 von „Freifläche Land­ wirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ga­ schurn habe den Entwurf des Flächenwidmungsplanes in ihrer 39. Sitzung am 23. Mai 2019 beschlossen. Mit Schreiben vom 28. Mai 2019 wurden die Eigentümer und Anrainer der be­ troffenen Grundstücke über die geplante Umwidmung informiert und ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es seien diesbezüglich keinerlei Stellungnahmen eingelangt. Aufgrund der Gefahrenzonen liegen Stellungnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Amtssachverständigen für Geologie vor. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan, die Stellungnahmen sowie den vorberei­ teten Leitfaden zur Kenntnis. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. Juli 2019 über die gegenständliche Umwidmung beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Ob­ mann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss die vorliegende Umwidmung unter der Voraussetzung, dass die Raumplanungsstelle des Landes Vorarlberg zustimme, zur positiven Abstimmung empfehle. Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 5/15 Der Vorsitzende stellt den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan Nr. 2_2019 vom 15. Mai 2019 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Umwidmungsansuchen Bianca und Daniel Sandrell, Pfoppa 136e, 6793 Gaschurn, und Verlassenschaft nach Wilfried Sandrell Der Vorsitzende erläutert, dass Bianca und Daniel Sandrell Pfoppa 136e, 6793 Gaschurn, die Errichtung einer Garage sowie eines Kellers auf den GST-NR 1884, 1885/1 und 1886, GB Gaschurn, angrenzend an das Wohnhaus Pfoppa 136e, 6793 Gaschurn, beabsichtigen. Das GST-NR 1884, GB Gaschurn, befinde sich im Eigentum von Bianca und Daniel Sandrell. Die GST-NR 1885/1 und 1886, GB Gaschurn, befinden sich im Eigentum der Ver­ lassenschaft nach Wilfried Sandrell. Sämtliche Erbberechtigten haben dem Umwidmungsan­ trag zugestimmt. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, Teilflächen der GST-NR 1884, 1885/1 und 1886, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 485 m2 im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Zur Anpassung der Widmung an die Verwendung beabsichtige die Gemeinde Gaschurn weiter, das GST-NR 1882/7, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 357 m2 sowie eine Teilfläche des GST-NR 3426, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 9 m2 von „Baufläche Wohn­ gebiet“ in „Straße“ umzuwidmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn habe den Entwurf des Flächenwidmungsplanes in ihrer 40. Sitzung am 19. Juni 2019 beschlossen. Mit Schreiben vom 26. Juni 2019 wurden die Eigentümer und Anrainer der betroffenen Grundstücke informiert und ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diesbezüg­ lich seien keinerlei Stellungnahmen eingelangt. Aufgrund der Gefahrenzonen liegen Stel­ lungnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Amtssachverständigen für Ge­ ologie vor. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Stellungnahmen sowie den Plan über die ange­ dachte Umwidmung zur Kenntnis. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. Juli 2019 über die gegenständliche Umwidmung beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Ob­ mann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss die vorliegende Umwidmung unter der Voraussetzung, dass die Raumplanungsstelle des Landes Vorarlberg zustimme, zur positiven Abstimmung empfehle. Daniel Sandrell erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan Nr. 11/2019 vom 18. Juni 2019 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: Daniel Sandrell). zu 7.: Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn, die Errich­ tung einer Parkanlage auf den GST-NR 2347/1 und 2345, GB Gaschurn, sowie die Errich­ tung einer Zufahrtsstraße zum GST-NR 2346, GB Gaschurn, beabsichtige. Zum größten Teil seien die Bauwerke in der Parkanlage als auch die Zufahrtsstraße bereits bestehend. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, Teilflächen der GST-NR 2347/1 und 2345, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 3933 m2 im Flächenwidmungs­ plan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Straße“ in „Freifläche Sondergebiet Parkan­ lage“ umzuwidmen. Weiter beabsichtige die Gemeinde im Zuge der Errichtung der Zufahrts­ straße Teile des GST-NR 2347/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 409 m2 in „Straße“ um­ zuwidmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn habe den Entwurf des Flä­ chenwidmungsplanes in ihrer 39. Sitzung am 23. Mai 2019 beschlossen. Mit Schreiben vom Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 6/15 28. Mai 2019 wurden die Eigentümer und Anrainer der betroffenen Grundstücke informiert und es wurde ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Diesbezüglich seien zwei Stellungnahmen eingelangt: - Andrea und Josef Schönherr (inkl. Stellungnahme vom 09.04.2019) - August und Rudolf Schonner Der Vorsitzende erläutert, dass die Anrainerverständigung bereits im Vorfeld stattgefunden habe, weshalb teilweise Stellungnahmen neuerlich eingebracht wurden. Aufgrund der Gefah­ renzonen liegen Stellungnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Amts­ sachverständigen für Geologie vor. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden beide Stellungnahmen von Andrea und Josef Schönherr sowie beide Stellungnahmen von August bzw. Rudolf Schonner zur Kenntnis. Er erläutert, dass sich die Einwendungen seiner Ansicht nach auf keine „Nachbarrechte“ bezie­ hen und deshalb keinen Einfluss auf die Widmung haben. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss bereits mehrfach über diese Umwidmung diskutiert habe, ebenso neuerlich am 23. Juli 2019. Der Vorsitzende bittet GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss anmerke, dass auch zu dieser Umwidmung keine Stellungnahme von Seiten des Landes eingegangen sei. Weiter habe Adolf Felder angegeben, dass er bis dato noch keine Rückmeldung der Be­ zirkshauptmannschaft Bludenz betreffend die von ihm eingebrachte Aufsichtsbeschwerde erhalten habe. Der Ausschuss habe daraufhin empfohlen, diesen Tagesordnungspunkt neu­ erlich zu vertagen. GR Klaus Schröcker erklärt sich zu diesem Punkt für befangen und verlässt um 20:09 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Stellungnahmen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung zur Kenntnis und erläutert den Plan. Gemeinsam mit DI Ulrich Grasmugg habe er diese Umwidmung wie vorliegend besprochen und auf das not­ wendigste Maß reduziert. Weiter informiert er die Anwesenden darüber, dass aufgrund der illegalen Bauführungen bereits ein Strafantrag an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz er­ gangen sei. GR Markus Netzer merkt an, dass diese Angelegenheit bereits mehrfach behandelt und dis­ kutiert wurde. Objektiv betrachtet werde nun versucht, im Nachhinein einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Der Vorsitzende erläutert, dass auch bei einer neuerlichen Vertagung keinerlei andere Er­ kenntnisse mehr zu Tage kommen werden. Er habe mit Mag. Clara Büsel von der Bezirks­ hauptmannschaft Bludenz telefoniert, welche ihm klar gesagt habe, dass eine Äußerung oder Stellungnahme, sollte die Bezirkshauptmannschaft eine solche für notwendig erachten und wenn überhaupt, erst nach Abschluss des Verfahrens ergehen werde. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden auch das von Adolf Felder an die Bezirkshauptmannschaft übermit­ telte Fax zur Kenntnis, welchem klar zu entnehmen sei, dass dieses Fax von einem Schrunser Telefonanschluss, lautend auf Adolf Felder übermittelt wurde. Als Adresse werde jedoch Gaschurn 141a angegeben. Markus Netzer erkundigt sich über die bis dato erfolgten baurechtlichen Erledigungen. Der Vorsitzende erläutert, dass ein Strafantrag an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz ge­ stellt wurde. Allerdings werde auch für diese Erledigung wahrscheinlich der Ausgang des Verfahrens abgewartet. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Umwidmung gemäß Plan Nr. 031_2_3_Wachter_2019 vom 22. März 2019 zuzustimmen. Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 7/15 Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Enthaltung aufgrund Befangenheit: Ludwig Wachter, 3 Gegenstimmen: Kurt Klehenz, GR Markus Netzer, Christoph Wittwer). GR Klaus Schröcker nimmt ab 20:35 Uhr wieder an der Sitzung teil. zu 8.: Umwidmungsansuchen Bergbahnen Silvretta Galtür, 6563 Galtür 39 Der Vorsitzende erläutert, dass durch die Neuerrichtung der jetzigen Breitspitzbahn im Ski­ gebiet Silvretta Galtür, die Bergbahnen Silvretta Galtür GmbH & Co KG, HNr. 39, 6563 Galt­ ür, beabsichtige, das ehemalige Talstationsgebäude weiterhin als Lager- und Technikgebäu­ de zu nutzen. Das Gebäude wurde bereits in der Vergangenheit auch als Jagdunterkunft genützt. Auch zukünftig bleibe diese Jagdunterkunft im Gebäude bestehen, werde aber et­ was erweitert. Um diese Nutzung durch den Wegfall der seilbahntechnischen Anlage sicher­ zustellen, beabsichtige die Gemeinde Gaschurn zu diesem Zweck, das GST-NR .1045, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 678 m2 im Flächenwidmungsplan von „Frei­ fläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Technikgebäude mit Jagdunterkunft“ um­ zuwidmen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan zur Kenntnis und erläutert, dass im dama­ ligen Bewilligungsverfahren das Talstationsgebäude inkl. Jagdunterkunft seilbahnrechtlich genehmigt wurde. Da nun dieses Gebäude nicht mehr wie ursprünglich als Talstationsge­ bäude genutzt werde, sie diese Umwidmung - auch um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen - notwendig. Für diese Umwidmung sei eine Umwelterheblichkeitsprüfung durchgeführt worden. Das Ergebnis derselben wurde aufgrund des Beschlusses der Ge­ meindevertretung vom 25. April 2019 in der Zeit vom 30. April 2019 bis 28. Mai 2019 öffent­ lich kundgemacht. Es seien keinerlei Stellungnahmen eingegangen. Die Eigentümer und Anrainer der betroffenen Grundstücke wurden mit Schreiben vom 01. April 2019 über die geplante Umwidmung informiert und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Diesbezüglich seien keinerlei Stellungnahmen eingelangt. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. Juli 2019 über die gegenständliche Umwidmung beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Ob­ mann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Ausschuss einstimmig die positive Abstimmung über die vorliegende Widmung empfehle. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Umwidmung 031_2_4_BergbGaltuer_2018 vom 19. März 2019 zuzustimmen. gemäß Plan Nr. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 9.: Umwidmungsansuchen Alwin Wachter, Gortipohl 41, 6791 St. Gallenkirch UEP Ergebnis Der Vorsitzende erläutert, dass Alwin Wachter, Gortipohl 41, 6791 St. Gallenkirch um An­ passung der bestehenden Widmung sowie Erweiterung der bestehenden Widmung der GSTNR .734 und 1222/20, GB Gaschurn, auf welcher sich die Jausenstation „Lammhütta“ befin­ de, angesucht habe. Der Flächenwidmungsplan soll einerseits dem Bestand angepasst wer­ den, andererseits sollen künftige Bauvorhaben berücksichtigt bzw. durch eine etwas großzü­ gigere Umwidmung ermöglicht werden. Die Anpassung der Widmung „Freifläche Sonderge­ biet Imbissstube“ erfordere auch die Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 1222/2 und 1222/20, GB Gaschurn, in „Freifläche Freihaltegebiet“ sowie „Forstwirtschaftlich genutzte Flächen“. Die verkehrsmäßige Erschließung sei durch die Bergerstraße bzw. den Güterweg „Versettla“ gegeben. Die Wasserversorgung erfolge durch die Gemeindewasserversorgung. Die Abwasserbeseitigung erfolge durch den bestehenden Anschluss an der öffentlichen Ab­ wasserbeseitigungsanlage. Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 8/15 Der Vorsitzende erläutert, dass für die gegenständliche Umwidmung ein UEP-Verfahren durchgeführt wurde. Die abschließende Stellungnahme vom 11. Juli 2019 liege vor. Daraus gehe hervor, dass keinerlei voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten seien. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden diese Stellungnahme sowie den Plan über die angedachte Umwidmung zur Kenntnis. Er erläutert weiter, dass der Bau- und Raumpla­ nungsausschuss am 23. Juli 2019 über die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschusses um seine Aus­ führungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Ausschuss einstimmig die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses empfehle. Ludwig Wachter erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der öffentlichen Kundmachung des UEPErgebnisses zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: Ludwig Wachter). zu 10.: Umwidmungsansuchen Vorarlberger lllwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bre­ genz (FS Aussichtsplattform) - UEP Ergebnis Der Vorsitzende erläutert, dass die Vorarlberger lllwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bre­ genz, um Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 3221/24 und 3315/2, GB Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Aussichtsplattform“ angesucht habe. In diesem Bereich soll eine Aussichtsplattform errichtet werden. Die verkehrsmäßige Erschließung sei durch die Silvretta Hochalpenstraße gegeben. Es werden keinerlei Wasserbzw. Abwasseranschlüsse benötigt. Die Aussichtsplattform werde auf der bestehenden WCAnlage errichtet. Seien doch Anschlüsse notwendig, wären sie von dort aus möglich. Der Vorsitzende erläutert, dass für die gegenständliche Umwidmung ein UEP-Verfahren durchgeführt wurde. Die abschließende Stellungnahme vom 08. Juli 2019 liege vor. Daraus gehe hervor, dass voraussichtlich keinerlei erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten seien. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden diese Stellungnahme sowie den Plan über die angedachte Umwidmung zur Kenntnis. Er erläutert weiter, dass der Bau- und Raumpla­ nungsausschuss am 23. Juli 2019 über die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschusses um seine Aus­ führungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Ausschuss einstimmig die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses empfehle. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der öffentlichen Kundmachung des UEPErgebnisses zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende erläutert, dass die Vorarlberger lllwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bre­ genz, ein zweites Umwidmungsansuchen in Bereich Bielerhöhe für die Errichtung eines Spielplatzes eingebracht habe. Das UEP-Verfahren habe diesbezüglich allerdings ergeben, dass eine Strategische Umweltprüfung notwendig sei. zu 11.: Umwidmungsansuchen Ingo Rudigier, Plünggasweg 99, 6793 Gaschurn Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung an das Ende der Tagesordnung in den nicht öffentlichen Teil verschoben. Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 9/15 zu 12.: Öffentliches Gut - GST-NR 3375, GB Gaschurn - Übernahme und Widmung Der Vorsitzende erläutert, dass die Grundstücksgrenzen um das Feuerwehrhaus Gaschurn neu vermessen wurden. Gleichzeitig wurde die Straße GST-NR 3375, GB Gaschurn, in die­ sem Bereich neu vermessen und soll nun an den Bestand angepasst werden. Der in der Na­ tur bestehende Straßenverlauf soll ins Eigentum des öffentlichen Gutes übernommen wer­ den. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Vermessungsplan zur Kenntnis. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Vermessungsplan der Markowski Straka ZT GmbH, GZ: 21.325W/19, vom 11. Juni 2019 und den damit zusammenhängenden Zu- und Ab­ schreibungen zuzustimmen sowie die Straße „Unter Trantrauas“ (GST-NR 3375, GB Ga­ schurn - neuer Verlauf) als Öffentliches Gut zu widmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 13.: Öffentliches Gut - GST-NR 3356/1, GB Gaschurn - Übernahme und Widmung Der Vorsitzende erläutert, dass die Straße „Obere Gosta“ im Bereich Wohnhaus Gross neu vermessen wurde. Die Straße GST-NR 3356/1, GB Gaschurn, in diesem Bereich soll an den Bestand angepasst werden. Der in der Natur bestehende Straßenverlauf soll ins Eigentum des öffentlichen Gutes übernommen werden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Vermessungsplan zur Kenntnis und erläutert, dass sämtliche Grundeigentümer den Zu- und Abschreibungen bereits zugestimmt haben. Der Vorsitzende stellt den Antrag dem Vermessungsplan der Markowski Straka ZT GmbH, GZ: 20.761W/19, vom 11. April 2019 und den damit zusammenhängenden Zu- und Ab­ schreibungen zuzustimmen und die Straße „Obere Gosta“ (GST-NR 3356/1, GB Gaschurn neuer Verlauf) als Öffentliches Gut zu widmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 14.:Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Innertafamunt Nr. 121, Bruno Sohler, Feldweg 6a, 6780 Schruns Der Vorsitzende erläutert, dass Bruno Sohler, Feldweg 6a, 6780 Schruns, mit Antrag vom 28. Mai 2019 die bescheidmäßige Bewilligung zur Nutzung des Maisäßgebäudes Innerta­ famunt Nr. 121, auf GST-NR .599/16, GB Gaschurn, als Ferienwohnung beantragt habe und bringt den Anwesenden diesen Antrag zur Kenntis. Bruno Sohler, Feldweg 6a, 6780 Schruns, möchte das gegenständliche Objekt auch außerhalb von landwirtschaftlichen Zwe­ cken nutzen. Das Objekt liegt im ausgewiesenen Maisäßgebiet Innertafamunt. Die ortsübli­ che landwirtschaftliche Bewirtschaftung der in seinem Eigentum stehenden Flächen in die­ sem Gebiet ist durch Selbstbewirtschaftung bzw. den Maisäß Tafamunt sichergestellt. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. Juli 2019 aufgrund des vorliegenden Bescheidentwurfs über diesen Antrag beraten habe und ersucht GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker führt aus, dass der Ausschuss die Bewilligung unter den wie bisher vor­ geschriebenen Auflagen zur positiven Abstimmung empfehle. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Bewilligung zur Nutzung des Maisäßgebäudes Inntertafamunt Nr. 121 für Bruno Sohler, Feldweg 6a, 6780 Schruns, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 10/15 Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass diese Bewilligung zur rechtmäßigen Nut­ zung eines Maisäßgebäudes außerhalb von landwirtschaftlichen Zwecken notwendig sei. Die Zweitwohnsitzabgabeverordnung sei ebenfalls angepasst worden, sodass nun auch dies keine Hemmschwelle mehr darstellen sollte. zu 15.: Antrag auf Sonderwidmung gemäß § 16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG für das Wohnhaus Beliamaisäß 34b, 6794 Partenen - Franz Gierer, Rappertsweiler 11, 88069 Tettn­ ang, Deutschland Der Vorsitzende erläutert, dass Franz Gierer, Rappertsweiler 11, 88069 Tettnang, Deutsch­ land, Eigentümer des GST-NR 108, GB Gaschurn, und des Wohnhauses Beliamaisäß 34b, 6794 Partenen, sei. Vormaliger Eigentümer des GST-NR 108, GB Gaschurn, und des Wohnhauses Beliamaisäß 34b, 6794 Partenen, war Walter Büchi, Höhenweg 6, 9424 Rhein­ eck, Schweiz. Walter Büchi, Höhenweg 6, 9424 Rheineck, Schweiz, sei im Jahr 1997 ver­ storben. Franz Gierer sei aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 28.08.2001 Eigentümer der Liegenschaft GST-NR 108, GB Gaschurn, und zähle somit zum Kreis der gesetzlichen Erben. Der Antragsteller lebe mit seiner Familie in Deutschland. Ebenso befinde sich sein landwirtschaftlicher Betrieb in Deutschland. Das Wohnhaus Beliamaisäß 34b, 6794 Parte­ nen, diene anderen Personen nicht zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs. Franz Gierer, Rappertsweiler 11, 88069 Tettnang, Deutschland, möchte das Wohnhaus Bellamaisäß 34b, 6794 Partenen, für sich und seine nahen Angehörigen als Ferienwohnung verwenden. Dadurch sei auch eine Instandhaltung und Wartung des gegenständlichen Wohnhauses besser möglich. §16 Abs. 4 lit a Vlbg RPG laute wie folgt: (4) Die Gemeindevertretung kann in folgenden Fällen die Nutzung - im Falle der lit. c auch die Errichtung - von Wohnungen oder Wohnräumen, die nach den raumplanungsrechtlichen Vorschriften für Wohnzwecke genutzt werden dürfen, als Ferienwohnung mit Bescheid bewil­ ligen; im Falle eines Wohnteils eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes darf nur eine Be­ willigung nach lit. d erteilt werden: auf Antrag des Eigentümers der betreffenden Wohnung oder des betreffenden Wohn­ raums, wenn er zum Kreis der gesetzlichen Erben des vormaligen, bereits verstorbenen . Eigentümers gehört und die Wohnung oder der Wohnraum ihm oder anderen Personen ' nicht der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs dient; eine solche Bewilli­ gung berechtigt nur den Bewilligungsinhaber und seine nahen Angehörigen (Abs. 7), die betreffende Wohnung oder den betreffenden Wohnraum als Ferienwohnung zu nutzen; Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Bescheidentwurf über die Bewilligung dieses Antrages zur Kenntnis und erläutert auf Frage von Daniel Sandrell, dass diese Bewilligung lediglich den Inhaber und dessen Angehörige dazu berechtigen, das Wohnhaus als Ferien­ wohnung zu nutzen. Das Wohnhaus könne nicht als Zweitwohnsitz vermietet werden und auch nicht inkl. einer Widmung verkauft werden. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. Juli 2019 über eine allfällige Bewilligung dieses Antrages beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass bereits mehrere solcher Fälle abgehandelt wurden. Der Ausschuss empfehle einstimmig den vorliegenden Antrag unter den Vorgaben des Gesetzes zu genehmigen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, Franz Gierer, Rappertsweiler 11, 88069 Tettnang, Deutschland, die Bewilligung zur Nutzung des Wohnhauses Beliamaisäß 34b, 6794 Parte­ nen, für sich und seine nahen Angehörigen als Ferienwohnung zu erteilen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 11/15 zu 16.: Wasser- und Kanalkataster Gemeinde Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass diverse Angebote zur Erstellung eines Kanalkatasters in der Gemeinde Gaschurn eingeholt wurden. Leider sei verabsäumt worden, entsprechende Vergabekriterien festzulegen. Nach Rücksprache mit dem Umweltverband werde es für not­ wendig erachtet, die getätigte Ausschreibung zu widerrufen eine neue Ausschreibung vorzu­ nehmen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, die vorliegende Ausschreibung zu widerrufen und in Zusammenarbeit mit dem Umweltverband eine neue Ausschreibung zu machen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 17.: Umlegung Öffentliches Gut - Bereich Winkel Der Vorsitzende erläutert, dass Ludwig Wachter, Arnold Wachter, Roswitha Durig, Christian Sahler und Bernhard Hammer mit Schreiben vom 26. Mai 2019 die Umlegung des Öffentli­ chen Gutes (GST-NR 3348/2 und 3349/1, GB Gaschurn) in den Straßenabschnitt bis zum Hochbehälter Winkel beantragt haben. Dieser Antrag sei bereits vor einigen Jahren schon einmal ergangen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden ein Orthofoto zur Kenntnis, welchem der Verlauf des Öffentlichen Gutes zu entnehmen ist. Der Wegabschnitt vom Anwesen Bernhard Ham­ mer bis zum Hochbehälter Winkel sei nicht vermessen und derzeit kein eigenes Grundstück. Er schlage vor, die Straße vom Anwesen Bernhard Hammer bis zum Hochbehälter als einen eigenen Wegabschnitt in die Güterweggenossenschaft Gaschurn Winkel zu übernehmen und das Öffentliche Gut aufzulösen. Dies aber nur unter der Bedingung, dass die Gütweg­ genossenschaft der Umsetzung des Kanalprojektes zustimme. Diese Zustimmungserklärung sei noch ausständig. Ein Grundeigentümer habe bereits jetzt nur unter der Bedingung, dass das Öffentliche Gut in diesem Bereich aufgelöst werde, dem Kanalprojekt zugestimmt. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. Juli 2019 über diesen Antrag beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschus­ ses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Ausschuss unter folgenden Bedingungen einstimmig eine positive Abstimmung empfehle: - Die Teilstrecke vom Anwesen Bernhard Hammer bis zum Hochbehälter Winkel soll als eigener Wegabschnitt und eigenes Grundstück der Güterweggenossenschaft ausgebildet werden. - Die Vermessungskosten sollen durch die verschiedenen Nutzer getragen werden. - Alle beteiligten Grundeigentümer sowie die Güterweggenossenschaft stimmen dem Kanalprojekt zu. Diese Zustimmungen müssen allerdings zeitnah erfolgen. Der Vorsitzende erläutert, dass eine Umlegung einige Zeit in Anspruch nehmen werde, wes­ halb eine Zustimmung zum Kanalprojekt vorher erfolgen sollte. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Umlegung des Öffentlichen Gutes im Bereich Winkel (3348/2 und 3349/1, GB Gaschurn) unter den zuvor skizzierten Bedingungen des Bau- und Raumplanungsausschusses zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 18.:Zu- und Umbau Feuerwehrhaus Gaschurn, Unter Trantrauas 70, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeindevertretung in ihrer 45. Sitzung am 26.02.2015 folgenden Beschluss gefasst habe: Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 12/15 Es wird daraufhin einstimmig beschlossen, dass die Planungsphase für den Zu- und Umbau des Feuerwehrhauses gestartet und die Rahmenbedingungen, vor allem die notwendige Abstandsnachsicht von Marianne Bruggmüller, abgeklärt werden sollen. Anschließend soll das Projekt nochmals von der Gemeindevertretung behandelt werden. Er erläutert weiter, dass zwischenzeitlich, wie bereits unter Tagesordnungspunkt 12. er­ wähnt, die Grenzen neu vermessen wurden. Aufgrund dessen wurden die Planungen nun erstellt. Es liegen nun zwei unterschiedliche Planungsvarianten vor. Eine Planung enthalte den Passus der zweckmäßigen Bebauung gemäß Baugesetz, die andere nicht. Für die zwei­ te Variante wäre keine Abstandsnachsicht notwendig. Im Voranschlag seien derzeit für das Jahr 2019 EUR 190.000, 00 vorgesehen und für das Jahr 2020 EUR 400.000, 00 prognosti­ ziert. Die derzeit vorliegende Kostenschätzung belaufe sich auf ca. EUR 644.000, 00 netto, ohne Berücksichtigung von Förderungen. Der Vorsitzende erläutert, dass bereits Vorabklärungen mit dem Land Vorarlberg und dem Landesfeuerwehrverband betreffend Förderungen im Gange seien, bis schlussendlich ein offizieller Antrag eingereicht werden könne. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. Juli 2019 über diesen Tagesordnungspunkt beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert weiter, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss über die gegenständliche Angelegenheit und auch die Planunterlagen beraten habe. Es sei klar zu erwähnen, dass die Raumaufteilung bei der Planungsvariante der zweckmäßigen Bebauung besser gegeben sei. Sollte diese Möglichkeit bestehen, muss diese aus Sicht des Ausschus­ ses jedenfalls weiterverfolgt werden. GR Klaus Schröcker erläutert, dass bereits Ausschreibungen für die Erstellung eines Ener­ gieausweises bzw. statische Berechnungen erfolgt seien. Die Auftragsvergabe der stati­ schen Berechnungen könne noch etwas warten. Die Erstellung des Energieausweises müs­ se jedoch nach Feststehen der Umsetzungsvariante umgehend vergeben werden. GR Klaus Schröcker teilt weiter mit, dass er mit Bauamtsleiter Daniel Brugger bereits einen groben Zeitplan erarbeitet habe, welcher sich wie folgt gliedere: - Abklärung mit Bezirkshauptmannschaft, welche Planungsvariante zur Ausführung ge­ langt - Beauftragung Energieausweis an Philipp Fleisch, 6774 Tschagguns (Billigstbieter) - Baueingabe - Ausschreibung Planungsbüro, welches dann auch eine fundierte Kostenschätzung zu erstellen habe. - Abgrenzung der Eigenleistungen: hier stelle sich der Bau- und Raumplanungsaus­ schuss gerne für Besprechungen mit der Feuerwehr zur Verfügung. Sollte diese Punkte ohne größere Verzögerungen abgearbeitet werden, so GR Klaus Schrö­ cker, könne bis Ende Oktober / Anfang November mit einem Baubescheid gerechnet wer­ den. Umgehend nach Vorliegen desselben können die Ausschreibungen erfolgen und sämt­ liche weiteren Details geklärt werden. Er rechne mit einem Baustart im Frühjahr 2020. Der Vorsitzende erläutert, dass am 08. August 2019 eine Besprechung mit Bezirkshaupt­ mann Dr. Nöbel sowie dem zuständigen Sachbearbeiter der Bezirkshauptmannschaft, den Vertretern der Feuerwehr, Bauamtsleiter Daniel Brugger und ihm anberaumt sei. Dort soll die Planvariante, welche zur Einreichung komme, fixiert werden. Er schlage vor, dass er ge­ meinsam mit den Vertretern der Feuerwehr dazu ermächtigt werde, die endgültige Eingabe­ variante festzulegen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die vorliegenden Planunterlagen der beiden Varian­ ten zur Kenntnis und erläutert, dass diese bereits mit DI Ulrich Grasmugg besprochen wur­ Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 13/15 den. In diesem Zusammenhang bedanke er sich auch bei den Verantwortlichen der Feuer­ wehr für ihren Einsatz. Ebenso bedanke er sich auch bei Bauamtsleiter Daniel Brugger für seinen Einsatz, aber auch bei allen, die sonst einen Beitrag dazu geleistet haben. Auch die Abstimmung mit der Bergrettung habe bisher gut funktioniert. Christoph Wittwer erkundigt sich über eine allfällige Zufahrt von Marianne Bruggmüller in diesem Bereich. Der Vorsitzende erläutert, dass dieses Zufahrtsrecht nur südlich des Feuerwehrhauses be­ stehe. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, ihn gemeinsam mit den Vertretern der Feuerwehr dazu zu ermächtigen, nach der Besprechung mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die zur Bewilligung einzureichende Planvariante festzulegen und im Anschluss daran die Erstel­ lung des Energieausweises an den Bestbieter Philipp Fleisch, Unterziegerbergstraße 18a, 6774 Tschagguns, zu einem Preis von EUR 695, 00 netto zu vergeben. Anschließend soll nach den Vorgaben des Bau- und Raumplanungsausschusses weiter vorgegangen werden. Diesen Anträgen wird einstimmig entsprochen. zu 19.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 40. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 2O.:Allfälliges Der Vorsitzende erläutert, dass er es zu Beginn der Sitzung verabsäumt habe, darüber zu berichten, dass sämtliche Landwirte, welche mit der Engerlingproblematik zu kämpfen ha­ ben, sich entweder auf der Gemeinde oder der Landwirtschafskammer melden können. Die Landwirtschaftskammer bemühe sich um eine großflächige Bekämpfung mit Pilzgerste. Für ihn sei jedoch nicht nur die Engerlingsbekämpfung sondern auch der Ernteentgang ein wichtiges Thema. Diesbezüglich habe er bereits mit LR Christian Gantner und der Landwirt­ schaftskammer Kontakt aufgenommen. zu 21.: Kaufvertrag Silvretta Montafon Sporthotel GmbH & Co KG, Dorfstraße 11, 6793 Gaschurn, über das GST-NR 2275/4, GB Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass über diesen Tagesordnungspunkt bereits mehrfach diskutiert wurde. Er erklärt sich in diesem Punkt für befangen. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass bereits mehrere Kaufvertragsentwürfe inkl. Ergän­ zungsvereinbarung (Sideletter) bezüglich Parkregelung vorgelegt wurden. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 23. Juli 2019 neu­ erlich über diesen Tagesordnungspunkt beraten habe, woraufhin der vorliegende Kauvertrag nochmal dergestalt angepasst wurde, dass der vorliegende Sideletter in den Vertrag einge­ arbeitet wurde. Ebenfalls sei der Kaufpreis auf EUR 170, 00 / m2 erhöht (Index) worden. Ins­ gesamt ergebe sich somit ein Kaufpreis von EUR 43.180, 00. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Kaufvertrag nun inkl. dem geforderten Parkverbot in unterschriftsreifer Form vorliege. Es sei darin geregelt, dass nur in Ausnahmesituationen vor dem Sporthotel geparkt werden dürfe, grundsätzlich allerdings ein Parkverbot bestehe. GR Markus Netzer verweist darauf, die vorliegende Planbeilage als Bestandteil in den Ver­ trag aufzunehmen, auch deshalb, da diese klar ein Längsparkgebot aufzeige. Dies sei laut dem Vorsitzenden bereits berücksichtigt. GR Markus Netzer macht den Vorschlag, den Abschluss des Kaufvertrages an die Umset­ zung der beschneiten Talabfahrt zu binden. Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 14/15 Der Vorsitzende erklärt sich als Aufsichtsratsmitglied der Silvretta Montafon für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem vorliegenden Kaufvertrag zwischen der Silv­ retta Montafon Sporthotel GmbH & Co KG, Dorfstraße 11, 6793 Gaschurn, und der Gemein­ de Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, über den Verkauf des GST-NR 2275/4, GB Ga­ schurn, unter der Bedingung, dass die beschneite Talabfahrt ausgeführt wird, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung wegen Befangenheit: Bgm. Martin Netzer, MSc). Ende: 21:36 Uhr ie Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Niederschrift_41_GV_Sitzung_geaendert.doc Seite 15/15