20140425_GVE040

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:23
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2014-04-25
Erscheinungsdatum 2014-04-25
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 19. Mai 2014 AZ: 004-1/40/2014 BearbeiterIn: Annette Bergauer annette.bergauer@gaschurn.at Niederschrift über die 40. Gemeindevertretungssitzung am 25.04.2014 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vize-Bgm. Thomas Riegler, Mag. (FH) Ruth Tschofen, DI (FH) Markus Durig, Joachim Hammer, Kurt Rudigier, Walter Grass, Otto Rudigier, Artur Pfeifer; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Andrea Schönherr, Mag. Christian Wittwer, Bruno Hilbrand, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Philipp Dona; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: KR Dieter Lang, Alexander Hechenberger; Schriftführerin: Annette Bergauer Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Biomasse Heizwerk Gaschurn – Übernahme der Anteile der Vorarlberger Kraftwerke AG an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG sowie Übertragung der Anteile der Vorarlberger Kraftwerke AG an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH an die Gemeinde Gaschurn 3) Berichte 4) Ländliche Entwicklungsstrategie 2020 5) Wasserversorgung und Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa – Auftragsvergabe Baumeister- und Installationsarbeiten für das Kleinkraftwerk Tschambreu 6) Wasserversorgung und Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa – Auftragsvergabe Detailplanung und Örtliche Bauaufsicht 7) Sanierung Volksschule Partenen, Schulstraße 77a, 6794 Partenen Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc 1/8 8) Berufung gegen den Bescheid der Gemeinde Gaschurn vom 12.02.2014, Zahl: 1319/Mittelmaisäß206/Kanal/2014, durch Werner Wittwer, Dorfstraße 164, 6793 Gaschurn 9) Berufung gegen den Bescheid der Gemeinde Gaschurn vom 12.02.2014, Zahl: 1319/Mittelmaisäß201/Kanal/2014, durch Anna Hartmann, Hnr. 262b, 6791 St. Gallenkirch 10) Devolutionsantrag Rudolf Schönherr, Unteres Vand 146, 6793 Gaschurn, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fritz Miller, wegen Otto Rudigier, Bergerstraße 104a, 6793 Gaschurn – Errichtung eines Gebäudes auf der GST-NR 2570, GB Gaschurn 11) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 12) Allfälliges zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgenden Punkt:  Fernwärme Gaschurn-Partenen – Nachtragsvoranschlag Der Vorsitzende setzt die Tagesordnungspunkte 4 und 11 von der Tagesordnung ab. Der Vorsitzende berichtet, dass er und Vize-Bgm. Thomas Riegler das Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen Landesstatthalter Karl-Heinz Rüdisser und Landesrat Erich Schwärzler vorgestellt haben. Anschließend habe eine Besprechung mit der Gebarungskontrolle der Vorarlberger Landesregierung stattgefunden. Diese empfehle, dass für das Fernwärmeprojekt bzw. für die EUR 300.000, 00, welche die Gemeinde Gaschurn von der Vorarlberger Illwerke AG erhalte und die Gemeinde für den Projektstart verwenden möchte, einen Nachtragsvoranschlag beschließen solle und am besten eine separate Kostenstelle gebildet werden sollte. Mag. Christian Wittwer wendet ein, dass diese Vorgehensweise nicht dem Gemeindegesetz entspreche und er der Verlängerung der Tagesordnung nicht zustimmen werde. Der Voranschlagsentwurf wäre mindestens eine Woche vor der Beschlussfassung den Gemeindevertretern zuzustellen gewesen, jedoch habe er keine Unterlagen erhalten. Außerdem sei in der letzten Gemeindevertretungssitzung vereinbart worden, dass der Tagesordnungspunkt 2 bzgl. Biomasse Heizwerk Gaschurn zuerst vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt werde, bevor diese Übernahme bzw. Übertragung beschlossen wird. Deshalb sei dieser Tagesordnungspunkt auch in der letzten Sitzung vertagt worden. Der Vorsitzende berichtet, dass es sich nun lediglich um die Verlängerung der Tagesordnung und den Nachtragsvoranschlag von EUR 300.000, 00 handle und dies ohne unnötigen Zeitverlust aufgrund der Besprechung mit der Gebarungskontrolle behandelt werden soll. Der Änderung der Tagesordnung wird mehrheitlich (4 Gegenstimmen) zugestimmt. Zum Zweck der Bürgerfragestunde wird die Sitzung von 19:31 bis 19:52 Uhr unterbrochen. zu 2.: Biomasse Heizwerk Gaschurn – Übernahme der Anteile der Vorarlberger Kraftwerke AG an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG sowie Übertragung der Anteile der Vorarlberger Kraftwerke AG an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH an die Gemeinde Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass die Vorarlberger Kraftwerke AG an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH einen Geschäftsanteil in Höhe von EUR 9.100, 00 halte. Dieser entspreche einer zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage. An der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG halte die Vorarlberger Kraftwerke AG einen Kommanditanteil, der mit einer Hafteinlage in Höhe von EUR 121.007, 97 verbunden sei. Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 2/8 Die Vorarlberger Kraftwerke AG verpflichte sich, ihren Kommanditanteil an der KG zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 1, 00 und ihren Geschäftsanteil an der GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 4.550, 00 an die Gemeinde Gaschurn zu veräußern. Die Vorarlberger Illwerke AG verpflichte sich in diesem Zusammenhang, an die Gemeinde Gaschurn einen einmaligen Betrag in Höhe von EUR 660.000, 00 zu zahlen. Die Vorarlberger Kraftwerke AG verpflichte sich in diesem Zusammenhang, an die Gemeinde Gaschurn einen einmaligen Beitrag in Höhe von EUR 390.000, 00 zu zahlen. Die diesbezüglich abzuschließende Vereinbarung 66.18 wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Abtretungsvertrag über den Verkauf und den Kauf eines Kommanditanteils an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG sowie der Anteilskauf- und Abtretungsvertrag über den Verkauf und den Kauf eines Geschäftsanteils an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH werden den Anwesenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Die Vorarlberger Kraftwerke AG als Kommanditistin hafte derzeit mit einer Einlage in Höhe von EUR 121.007, 97. Diese Hafteinlage würde die Gemeinde Gaschurn übernehmen. Der Abtretungspreis betrage EUR 1, 00. Bei der Biomasse Heizwerk GmbH betrage das Stammkapital EUR 35.000, 00. Der eingezahlte Geschäftsanteil der Vorarlberger Kraftwerke AG betrage EUR 4.550, 00. Mag. Christian Wittwer erkundigt sich, was der Ausdruck „im Wege der Sonderrechtsnachfolge“ unter § 1 Abs. 1 beim Abtretungsvertrag über den Verkauf und den Kauf eines Kommanditanteils an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG bedeute. Mag. Edgar Palm berichtet daraufhin, dass zwischen der Gesamt- und Teilrechtsnachfolge zu unterscheiden sei. Bei der Sonderrechtsnachfolge handle es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge mit Sonderbestimmungen. Die Vorarlberger Kraftwerke AG habe sich hier bestimmte Teile vorbehalten, welche Teile seien ihm jedoch nicht bekannt. Es könne sich hierbei um eine Haftungsbestimmung handeln, damit die VKW nicht nachhafte und komplett aus der Haftung ausgenommen werde. Steuerlich sei es so, dass jeder Kommanditist das Jahresergebnis bei seiner Veranlagung geltend machen könne. Der Erwerber könne grundsätzlich diese Verluste fortführen. Wenn negatives Kapital vorhanden sei und ein Kommanditist scheide aus der KG aus, habe der Kommanditist diesen Verlust aufzufüllen. Ansonsten sei dies beim Finanzamt nachzuversteuern. Diese Nachversteuerung könne mit dieser Klausel ausgenommen werden und habe somit der Erwerber zu übernehmen. Bei den Verhandlungen mit den restlichen Kommanditisten sei dies angesprochen und vereinbart worden, dass dies durch die Kommanditisten zu tragen sei. Wenn die Gesellschaft dies übernehme, hätte diese auch das Risiko zu tragen. Der Vorsitzende erläutert, dass gemäß § 3 des Vertrages die VKW dafür Gewähr leiste, dass sie unbeschränkte und alleinverfügungsberechtigte Eigentümerin der vertragsgegenständlichen Hafteinlage sei und die vertragsgegenständliche Hafteinlage mit keinen Rechten dritter Personen belastet sei. Mag. Edgar Palm berichtet, dass der Kommanditist für die Versteuerung Sorge zu tragen habe. Bei diesem Vertrag handle es sich lediglich darum, dass die Hafteinlage mit keinerlei Rechten von Dritten belastet sei. Bei den Gesprächen mit den Kommanditisten sei ausdrücklich vereinbart worden, dass die Gemeinde diese Versteuerung nicht übernimmt, da dies rechtlich nicht gedeckt sei. Außerdem sei diesbezüglich eine Sonderbestimmung anzuführen, welche bei diesem Vertrag jedoch nicht ersichtlich sei. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die ausgearbeitete Unternehmensentwicklung zur Kenntnis. Eine Ressourcenoptimierung sei bereits entwickelt worden. Die Steuerung solle erneuert werden. Dies werde sich in ca. 3 Jahren rechnen und sei bei den Berechnungen berücksichtigt worden. Bei der Firma Schmid Energy sei nachgefragt worden, mit welchen jährlichen Reparaturen bzw. mit welchen größeren Investitionen zu rechnen sei. Eine größere Investition sei die Filteranlage, welche 2020 aufgrund einer rechtlichen Änderung zu erneuern sei. Der Vorsitzende präsentiert zwei Varianten. Bei der Variante 1 sei im Gegensatz zur Variante 2 die Abfertigung der Kommanditisten mitberücksichtigt worden. Selbst ohne Anschluss des Biomasse Heizwerks an das künftige Fernwärmenetz werde sich das Heizwerk in ein paar Jahren rechnen. Die künftigen Lieferverträge seien bei den Berechnungen nicht berücksichtigt worden. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass das Heizwerk an das Fernwärmenetz Gaschurn-Partenen angeschlossen werde. Neue Verträge und Berechnungen Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 3/8 würden erst Sinn machen, wenn klar sei, ob das Heizwerk an das neue Fernwärmenetz angeschlossen wird. Sekundärseitig konnten beispielsweise mit einer geringen Umstellung beim Vitalzentrum Felbermayer ca. 100 kW Leistung gewonnen werden, was ca. 10 Haushalten entspreche. Mag. Christian Wittwer bemängelt, dass bei dieser Unternehmensentwicklung keine Leistungen, künftige Preise, die künftigen Verträge, mögliche Zinsveränderungen etc. berücksichtigt worden seien. Es sei bei der letzten Sitzung vereinbart worden, dass dieser Punkt vom Bauund Raumplanungsausschuss behandelt werde. Die VKW sei für die Technik beim Biomasse Heizwerk zuständig gewesen. Nun seien einige Optimierungen durchzuführen, was für ihn nicht verständlich sei. Wenn man diesen Vereinbarungen nun ohne eine weitere Besprechung im Bau- und Raumplanungsausschuss zustimme, sei diese Sitzung seine letzte Sitzung, denn auf so eine Art und Weise werde er nicht arbeiten. Der Vorsitzende entgegnet, dass er selbst aufgrund dessen, dass er Geschäftsführer des Biomasse Heizwerkes Gaschurn sei, nicht an der Abstimmung teilnehmen und sich als befangen erklären werde. Außerdem sei diese Unternehmensentwicklung bewusst nicht zu positiv dargestellt worden. Beispielsweise seien die Förderungen für die Optimierungen nicht berücksichtigt worden. Sämtliche zu erwartende Wartungsarbeiten seien entsprechend eingearbeitet worden. Außerdem sei die Optimierungsprüfung nach anfänglicher Zurückhaltung von Seiten der Vorarlberger Kraftwerke AG durch den Vorsitzenden vorgeschlagen worden. Mag. Edgar Palm fügt hinzu, dass es sich bei den berücksichtigten jährlichen Instandhaltungskosten von EUR 75.000, 00 um einen sehr hohen Betrag handle. Beispielsweise haben die Instandhaltungskosten im Jahr 2011 lediglich EUR 23.000, 00 betragen. Sollten die Kommanditisten nicht aussteigen und die Gemeinde übernehme den Zuschuss der VKW nicht, betrage die Schuldentilgungsdauer noch ca. 24 Jahre. Hingegen bei Ausstieg der Kommanditisten und mit Zuschuss der VKW sei der Zeithorizont für eine Amortisation überschaubar. Mag. Christian Wittwer ist es wichtig, dass dieser Punkt wie vereinbart vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt werde. Eine Unternehmensentwicklung sollte entsprechend ausgearbeitet sein und die Gemeindevertretung informiert werden, um einen Beschluss fassen zu können. Außerdem sei die VKW Betreiber und Träger der Idee gewesen. Diese habe die Berechnungen erstellt und daher auch eine gewisse Verantwortung. Der Vorsitzende erläutert, dass mit dem Zuschuss von ca. EUR 1, 05 Mio. die Schulden in ca. 11 Jahren getilgt seien. Vize-Bgm. Thomas Riegler fügt hinzu, dass das Heizwerk ohne diesen Zuschuss nicht wirtschaftlich geführt werden könne und die Gemeinde künftig Probleme mit diesem bekommen würde. Vize-Bgm. Thomas Riegler stellt den Antrag, der Vereinbarung 66.18 zwischen der Vorarlberger Illwerke AG, der Vorarlberger Kraftwerke AG und der Gemeinde Gaschurn, dem Abtretungsvertrag über den Verkauf und den Kauf eines Kommanditanteils an der BiomasseHeizwerk Gaschurn GmbH & Co KG zwischen der Vorarlberger Kraftwerke AG und der Gemeinde Gaschurn sowie dem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag über den Verkauf und den Kauf eines Geschäftsanteils an der Biomasse-Heizwerk Gaschurn GmbH zwischen der Vorarlberger Kraftwerke AG und der Gemeinde Gaschurn zuzustimmen. Mag. Christian Wittwer ist der Meinung, dass man sich die Berechnungen nochmals im Detail anschauen sollte. Außerdem möchte er ein Gespräch mit der Vorarlberger Kraftwerke AG bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Heizwerkes. Mag. Christian Wittwer stellt den Antrag, dass GF Gerhard Günter von der Vorarlberger Kraftwerke AG, welcher für das Biomasse Heizwerk Gaschurn zuständig sei, der Gemeindevertretung die Zukunftsperspektive und künftige Entwicklung mit Berücksichtigung der neuen Vertragsgestaltung und den anstehenden Erneuerungsmaßnahmen sowie des Finanzbedarfs, der künftigen Zinsen etc. erläutert und Auskünfte gibt. Der Vorsitzende erklärt sich für befangen. Der Antrag von Mag. Christian Wittwer wird mehrheitlich (9 Gegenstimmen) abgelehnt. Dem Antrag von Vize-Bgm. Thomas Riegler wird mehrheitlich (4 Gegenstimmen) zugestimmt. Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 4/8 zu 3.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Marion Ebster vom Stand Montafon werde die „Ländliche Entwicklungsstrategie“ in der nächsten Gemeindevertretungssitzung präsentieren, da sie heute leider nicht teilnehmen konnte. Teile der Entwicklungsstrategie seien bereits unter http://cms.standmontafon.at/stand/news/leader-im-montafon-14-20 ersichtlich.  Das Institut für Sozialdienste habe im Wohnbau Partenen eine Befragung der BewohnerInnen durchgeführt. Die Kosten hierfür habe die Wohnbauselbsthilfe Vorarlberg übernommen. Das Ergebnis werde demnächst den BewohnerInnen präsentiert.  Markus Erne werde in der ehemaligen Postfiliale ein neues Elektrogeschäft eröffnen.  Zum Spielraumkonzept bzw. zur Erneuerung des Spielplatzes bei der Volksschule Gaschurn werden derzeit verschiedene Anbieter zur Projektausarbeitung eingeladen. Am 23. Mai 2014 um 18:00 Uhr werden die Projekte bzw. Angebote in der Volksschule Gaschurn präsentiert und können von allen Teilnehmern bewertet werden.  Der Kanalbau Bielerhöhe-Partenen EUR 820.000, 00 gefördert.  Die Betriebskostenförderung vom Land Vorarlberg zu den Jahreskosten 2012 für den Kanal betrage EUR 20.000, 00.  Das Radfahrverbot im Tschambreutunnel sei nun seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz verordnet worden.  Bezüglich des Schulerhalterverbandes Polytechnischer Lehrgang Außermontafon (Änderung der Verordnung über die Bildung des Schulerhalterverbandes) sei seitens der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abgegeben worden. Die Gemeinde Vandans habe beschlossen, dass beim Land Vorarlberg eine Änderung der derzeit gültigen Schulsprengelverordnungen beantragt werde, da es noch zwei Schulsprengel gebe.  Seitens des Stand Montafon sei der Verein „Förderung Bildung, Kultur und Heimatpflege im Montafon“ gegründet worden.  Durch das Frauennetzwerk Vorarlberg werden einige Veranstaltungen wie die Workshopreihe „Frauen gestalten die Gemeinde“ organisiert. Alle Infos hierzu finde man auf der Homepage des Landes Vorarlberg.  Monika Patterer, Gandadaura 29, 6793 Gaschurn, habe gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung Gaschurn Beschwerde beim Landeverwaltungsgericht Vorarlberg eingereicht. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg habe der Beschwerde keine Folge gegeben und die Einwendungen als unzulässig zurückgewiesen.  Bezüglich der Finanzierung von Montafon Tourismus sei durch die Marktgemeinde Schruns beschlossen worden, dass diese EUR 75.000, 00 weniger übernehmen. Die Gemeinde Tschagguns habe dem Budget zugestimmt.  Mag. (FH) Ruth Tschofen berichtet auf Nachfrage von Mag. Christian Wittwer, dass das Berge Plus Programm ein eigenständiges Programm von Montafon Tourismus und nicht des Aktivparks Montafon sei. werde vom Land Vorarlberger mit Der Vorsitzende fügt hinzu, dass Manuel Bitschnau ihm mitgeteilt habe, dass dieses Programm teils durch Montafon Tourismus und teils durch die Vermieter selbst finanziert werde. Für Mag. Christian Wittwer ist es nicht verständlich, dass Vermieter dies mitbezahlen, welche dieses Programm gar nicht in Anspruch nehmen. Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 5/8 zu 4.: Wasserversorgung und Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa – Auftragsvergabe Baumeister- und Installationsarbeiten für das Kleinkraftwerk Tschambreu Der Vorsitzende berichtet, dass seitens der Kleinkraftwerk Tschambreu GmbH die Ausschreibung der Baumeister- und Installationsarbeiten für das Kleinkraftwerk Tschambreu erfolgt sei. Es seien 5 Angebote abgegeben worden. Die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH empfehle die Vergabe an die Tomaselli Gabriel Bau GmbH, 6710 Nenzing. Die Angebotssumme belaufe sich auf EUR 1.129.921, 95 (netto), die für die Gemeinde Gaschurn relevante Auftragssumme belaufe sich auf EUR 188.392, 58 (netto). Der Vergabevorschlag der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vergabe der Baumeister- und Installationsarbeiten für das Kleinkraftwerk Tschambreu an die Tomaselli Gabriel Bau GmbH gemäß Vergabevorschlag der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH sowie der für die Gemeinde Gaschurn relevanten Auftragssumme von EUR 188.392, 58 (netto) wird einstimmig zugestimmt. zu 5.: Wasserversorgung und Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa – Auftragsvergabe Detailplanung und Örtliche Bauaufsicht Der Vorsitzende berichtet, dass zur Detailplanung und Örtlichen Bauaufsicht beim Projekt „Wasserversorgung und Trinkwasserkraftwerk Tschambreu und Innerbofa“ Angebote der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH vorliegen würden. Es seien keine weiteren Angebote eingeholt worden, weil dieses Büro auch mit der Umsetzung der Kleinkraftwerk Tschambreu GmbH betraut sei. Die Angebote werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Detailplanung solle für das gesamte Projekt umgesetzt werden, die Örtliche Bauaufsicht solle nur für den Teil beauftragt werden, welcher vorerst gemeinsam mit der Kleinkraftwerk Tschambreu GmbH umgesetzt wird. Die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH wird einstimmig gemäß Angebot vom 16.04.2014, Zahl: 2012.036/MM, mit der Ausführung der Detailplanung zu einer Summe von EUR 59.481, 93 (netto) beauftragt. Die Breuß Mähr Bauingenieure GmbH wird einstimmig gemäß Angebot vom 16.04.2014, Zahl: 2012.036/MM, mit der Ausführung der Örtlichen Bauaufsicht beauftragt, jedoch nur für den Teil, welcher vorerst gemeinsam mit der Kleinkraftwerk Tschambreu GmbH umgesetzt wird. zu 6.: Sanierung Volksschule Partenen, Schulstraße 77a, 6794 Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass die WC-Anlagen in der Volksschule Partenen zu sanieren wären. Die Gesamtkosten hierfür würden sich auf ca. EUR 58.000, 00 belaufen. Die Kostenzusammenstellung zur Sanierung der WC-Anlagen wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Im Voranschlag seien EUR 80.000, 00 für die Sanierung der Volksschule Partenen berücksichtigt. Die Sanierung der Volksschule Partenen, Schulstraße 77a, 6794 Partenen, um ca. EUR 58.000, 00 (netto) wird einstimmig genehmigt. Es wird außerdem einstimmig genehmigt, dass die Auftragsvergaben durch den Gemeindevorstand erfolgen. zu 7.: Berufung gegen den Bescheid der Gemeinde Gaschurn vom 12.02.2014, Zahl: 131-9/Mittelmaisäß206/Kanal/2014, durch Werner Wittwer, Dorfstraße 164, 6793 Gaschurn Bgm. Martin Netzer übergibt den Vorsitz an Vize-Bgm. Thomas Riegler und verlässt die Sitzung. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Berufung von Herrn Werner Wittwer gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 12.02.2014 zur Kenntnis welche lautet: Ich habe auf dem Mittelmaiensäß eine 3 Kammer Kläranlage, die regelmäßig von meinen Pächtern geleert Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 6/8 wird. Im Frühsommer, wenn es schneefrei ist, kann dies jederzeit besichtigt werden. Der Lageplan zum Objekt „Mittelmaisäß 206“ wird den Anwesenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Laut Dietmar Keckeis von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bestehe keine wasserrechtliche Bewilligung für eine 3-Kammer Kläranlage. Es sei in diesem Objekt ein Zweitwohnsitz angemeldet und es bestehe eine Anzeige aus dem Jahr 1993, dass dieses Objekt als Ferienwohnung verwendet wird. Es gebe keinen Grund, weshalb dieses Objekt nicht an die Kanalisation der Gemeinde Gaschurn anzuschließen ist. Der ausgearbeitete Berufungsbescheid wird verlesen und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Berufung solle gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, BGBl. Nr. 51/1991 idgF, keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vollinhaltlich bestätigt werden. Dies werde dadurch begründet, dass gemäß Kanalisationsgesetz sowie gemäß der Kanalordnung der Gemeinde Gaschurn die Eigentümer von Bauwerken oder befestigten Flächen, die ganz oder überwiegend im Einzugsbereich eines Sammelkanals liegen, verpflichtet und berechtigt sind, diese nach Maßgabe der Entscheidung über den Anschluss an den Sammelkanal anzuschließen und die Abwässer in die Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten (Anschlusspflicht). Dem Berufungsbescheid wird wie vorliegend einstimmig zugestimmt und der Berufung gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, BGBl. Nr. 51/1991 idgF, keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid vollinhaltlich bestätigt. zu 8.: Berufung gegen den Bescheid der Gemeinde Gaschurn vom 12.02.2014, Zahl: 131-9/Mittelmaisäß201/Kanal/2014, durch Anna Hartmann, Hnr. 262b, 6791 St. Gallenkirch Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Berufung von Anna Hartmann gegen den Bescheid es Bürgermeisters vom 12.02.2014 zur Kenntnis welche lautet: Im Gebäude Mittelmaisäß 201 in 6793 Gaschurn befindet sich kein Wasseranschluss, es kann deshalb auch kein Schmutzwasser aus dem Gebäude abgeleitet werden. Im Gebäude befindet sich auch kein WC, weshalb auch hier kein Wasser oder Fäkalien abgeleitet werden können. Das Wasser ist 20 m hinter dem Haus in einem kleinen oberflächlichen Gerinne wo ein Holztrogbrunnen errichtet ist. Es sei in diesem Objekt ein Zweitwohnsitz angemeldet und es bestehe eine Anzeige aus dem Jahr 1993, dass dieses Objekt als Ferienwohnung verwendet wird. Pauline Nenning, Mitbesitzerin des Objektes „Mittelmaisäß 201“, möchte an die Kanalisation anschließen und habe sich diesbezüglich bereits bei Bauamtsleiter Josef Schönherr erkundigt. Der Lageplan zum Objekt „Mittelmaisäß 201“ sowie der ausgearbeitete Berufungsbescheid werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Bgm. Martin Netzer nimmt ab 22:26 Uhr wieder an der Sitzung teil und berichtet, dass Josef Schönherr eine Besprechung mit Pauline Nenning hatte. Diese wolle unbedingt an die Kanalisation anschließen und möchte sogar den Anteil von Anna Hartmann am Objekt ankaufen. Mag. Christian Wittwer ist der Meinung, dass, sofern für das Objekt kein Wasseranschluss bestehe, kein Kanalanschluss vorgeschrieben werden sollte. Hier solle ein Gespräch mit Frau Anna Hartmann und Frau Pauline Nenning stattfinden und der Tagesordnungspunkt vertagt werden. Bgm. Martin Netzer verlässt um 22:34 Uhr wieder die Sitzung. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass eine Besprechung mit Frau Anna Hartmann und Frau Pauline Nenning vereinbart wird, bei welcher die Notwendigkeit des Kanalanschluss behandelt wird, und der Tagesordnungspunkt vertagt wird. Dem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. zu 9.: Devolutionsantrag Rudolf Schönherr, Unteres Vand 146, 6793 Gaschurn, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fritz Miller, wegen Otto Rudigier, Bergerstraße 104a, 6793 Gaschurn – Errichtung eines Gebäudes auf der GST-NR 2570, GB Gaschurn Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Devolutionsantrag von Herr Rudolf Schönherr, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fritz Miller, wegen Otto Rudigier, Bergerstraße 104a, 6793 Gaschurn – Errichtung eines Gebäudes auf der GST-NR 2570, GB Gaschurn – zur Kenntnis. Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 7/8 Gemäß § 73 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes seien die Behörden verpflichtet, wenn in den Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmt sei, über Anträge von Parteien und Berufungen ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen den Bescheid zu erlassen. Werde ein Bescheid, gegen den Berufung erhoben werden kann, nicht innerhalb der Entscheidungsfrist erlassen, so gehe gemäß § 73 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes auf schriftlichen Antrag der Partei die Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Berufungsbehörde über (Devolutionsantrag). Der Devolutionsantrag sei bei der Berufungsbehörde einzubringen. Man habe bezüglich dieses Devolutionsantrages Rücksprache mit Mag. Markus Pinggera, Stadt Hohenems, gehalten und dieser schlage vor, den Devolutionsantrag als unzulässig zurückzuweisen. Der ausgearbeitete Bescheid, welcher den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird, sei durch die Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft Bludenz geprüft und für richtig befunden worden. Rudolf Schönherr als Nachbar stehe kein Recht auf Einhaltung eines baupolizeilichen Auftrages bzw. auf eine Entscheidung in einer Bausache zu und könne keinen derartigen Devolutionsantrag stellen. Nach kurzer Diskussion wird einstimmig beschlossen, dass der Devolutionsantrag gemäß § 73 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz als unzulässig zurück gewiesen wird. Dem Bescheid hierzu wird wie vorliegend zugestimmt. Otto Rudigier erklärt sich für befangen. Bgm. Martin Netzer nimmt ab 23:02 Uhr wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz. zu 10.: Fernwärme Gaschurn-Partenen – Nachtragsvoranschlag Dem Nachtragsvoranschlag von EUR 300.000, 00 bzw. der Bildung der Kostenstelle 871 für das Projekt „Fernwärme Gaschurn-Partenen“ wird mehrheitlich (3 Gegenstimmen) zugestimmt. zu 11.: Allfälliges Keine Berichte. Ende: 23:03 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Annette Bergauer Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_40_GV_Sitzung.doc Seite 8/8