20140227_GVE038

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:24
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2014-02-27
Erscheinungsdatum 2014-02-27
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 31. März 2014 AZ: 004-1/38/2014 BearbeiterIn: Annette Bergauer annette.bergauer@gaschurn.at Niederschrift über die 38. Gemeindevertretungssitzung am 27.02.2014 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vize-Bgm. Thomas Riegler, GR Klaus Schröcker, Mag. (FH) Ruth Tschofen, Kurt Rudigier, Joachim Hammer, Gerhard Saler, Kurt Klehenz, Walter Grass; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Andrea Schönherr, Mag. Christian Wittwer, KR Dieter Lang, Ludwig Wachter, Bruno Hilbrand; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: DI (FH) Markus Durig, Markus Felbermayer, Philipp Dona; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Harald Fitz, Alexander Hechenberger; Schriftführerin: Annette Bergauer Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Fernwärme Gaschurn-Partenen 3) Berichte 4) Stefan Ganahl, Troja 181, 6793 Gaschurn – Landwirtschaftliche Materialseilbahn Bakötta, Durchleitungserklärung 5) Langlaufloipe Trantrauas – Dienstbarkeitsverträge 6) Ehemalige Posträumlichkeiten im Kirchdorfzentrum Gaschurn – Kaufangebot 7) Auftragsvergabe Ortskanalisation Gaschurn BA 08, Detailprojekt Ableitung Bielerhöhe – Lieferung Schmutzwasserpumpschacht 8) Auftragsvergabe Abwasserbeseitigungsanlage Innerbofa, Außerbofa und Winkel - Einreich- und Ausführungsplanung sowie örtliche Bauaufsicht Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc 1/8 9) Berufung gegen den Bescheid der Gemeinde Gaschurn vom 23.01.2014, Zahl: 1319/35/Ga30c/2013/2014, durch Monika Patterer, Gandadaura 29, 6793 Gaschurn 10) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 11) Allfälliges zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Sitzung wird von 19:32 Uhr bis 20:41 Uhr aufgrund der Bürgerfragestunde unterbrochen. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte:  Sanierung Mehrfamilienhaus Partenen, Schulstraße 77, 6794 Partenen  Sanierung Arzthaus Gaschurn, Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn Zudem setzt er den Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung ab. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Die Gemeinde gratuliert der karenzierten Gemeindesekretärin Melanie und Markus Durig zur Geburt ihres Sohnes.  Die Volksschule Gaschurn habe das Schulsportgütesiegel in Silber erhalten. Insgesamt seien acht Volksschulen in Vorarlberg prämiert worden. Dank des Engagements der Volksschule durch die Teilnahme am Kindermarathon, Loipi Festival, div. Parcours etc. habe man diese Prämierung erzielt. Der Vorsitzende bedankt sich bei der Volksschule Gaschurn.  Bezüglich der Auflage des Gefahrenzonenplans „Ill“, wie in der letzten Sitzung berichtet, habe der Vorsitzende bis dato keine Rückmeldung erhalten. Grundsätzlich sei ein Auflageverfahren nicht notwendig, der Vorsitzende würde dies jedoch gut finden und empfehle die Auflage des Gefahrenzonenplans „Ill“. Im Vorarlberg Atlas unter http://vogis.cnv.at/atlas/init.aspx?karte=gefahrenzonen_bwv sei der Gefahrenzonenplan bereits ersichtlich, trotzdem sollte seiner Meinung nach ein Auflageverfahren durchgeführt werden. Der Vorsitzende werde beim Amt der Vorarlberger Landesregierung das Auflageverfahren beantragen.  Für das Verbauungsprojekt „Salertobel“ würden nun alle Zustimmungserklärungen vorliegen. Durch die Wildbach- und Lawinenverbauung werden Leitdämme und Auffangbecken errichtet.  Die Bauverhandlung und forstrechtliche Verhandlung zum Verbauungsprojekt „Außerbacherwald“ werde am 20.03.2014 stattfinden. Eine Zustimmungserklärung sei noch ausständig, die Verhandlungen werden jedoch trotzdem durchgeführt. Man hoffe, dass die Zustimmung bei den Verhandlungen erteilt werde. Zusätzlich zum Steinschlagschutznetz sei ein Schutzdamm geplant. Für diesen werden derzeit die Zustimmungserklärungen eingeholt.  Laut Ankünfte- und Nächtigungsvergleich sei im Dezember ein gutes Plus zu verzeichnen. Der Jänner sei jedoch nicht so positiv verlaufen.  Ein Dankeschön an alle Helfer, die beim Loipi-Festival mitgeholfen haben, angefangen vom Schiclub Silvretta Partenen bis zum Kameradschaftsbund und Schützenverein usw. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 2/8  Am 06.02.2014 habe eine Begehung der Langlaufstrecke im Bereich Trantrauas stattgefunden.  Bezüglich der Vorbereitungen zur Nordischen Kombination und EYOF habe eine Besprechung mit dem Projektteam bzw. eine Besichtigung der verschiedenen Strecken stattgefunden.  Die Bauverhandlung für die Ansiedlung einer Schlosserei von Andreas Canal habe bereits stattgefunden.  Das Raumplanungsgesetz – vor allem der Bereich „Ferienwohnungen“ – werde überarbeitet. Die vom Stand Montafon ausgearbeiteten Unterlagen zum Thema „Maisäß“ seien dabei eingearbeitet worden. Demnächst werde ein Gesetzesentwurf vorliegen.  Zum Projekt „Harzawaldweg“ liege nun eine Zustimmungserklärung vor, welche verlange, dass der Weg mind. 2, 5 Meter breit errichtet wird. Man wolle hier jedoch keinen Forstweg errichten, daher werde versucht, mit der Grundeigentümerin über ihre Zustimmung zu diskutieren, um das Projekt umsetzen zu können.  Im Februar habe ein Treffen mit allen Betrieben des Bau- und Baunebengewerbes stattgefunden, damit sich diese kennen lernen und austauschen können.  Bezüglich des Projektes „Wohnbau Gaschurn“ habe eine weitere Besprechung stattgefunden. Sobald diesbezüglich Konkretes festgelegt sei, werde dieses Projekt bekannt gemacht.  Der neu ausgearbeitete Sommerfahrplan für das Montafon wird den Anwesenden präsentiert. Der Winterfahrplan sei gut angenommen worden. Man habe versucht, das Netz anhand einer Liniengrafik übersichtlicher darzustellen. Bei der die Gemeinde Gaschurn betreffenden Linie 85 sei vom Tagesbus bis zum Nachttaxi alles auf einer Doppelseite übersichtlich dargestellt. zu 3.: Stefan Ganahl, Troja 181, 6793 Gaschurn – Landwirtschaftliche Materialseilbahn Bakötta, Durchleitungserklärung Der Vorsitzende berichtet, dass Stefan Ganahl einen Umbau der bestehenden landwirtschaftlichen Materialseilbahn Bakötta und eine einfache Abspannung der Güterweganlage Valschaviel (GST-NR 3352, GB Gaschurn – Öffentliches Gut) mit einem Talanker beabsichtige. Das Grundstück werde bereits überspannt, es handle sich lediglich um eine Erneuerung dieser Materialseilbahn. Es wäre somit der Überspannung des GST-NR 3352, GB Gaschurn, und dem Betrieb der Materialseilbahn zuzustimmen. Der Überspannung des GST-NR 3352, GB Gaschurn (Öffentliches Gut), und dem Betrieb der Materialseilbahn wird unter der Bedingung einstimmig zugestimmt, dass für die Gemeinde Gaschurn keine Nachteile entstehen und diese schad- und klaglos zu halten ist. zu 4.: Langlaufloipe Trantrauas - Dienstbarkeitsverträge Der Vorsitzende berichtet, dass grundsätzlich für Loipen keine Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen wurden bzw. werden. Für die Umsetzung der EYOF sei es jedoch wichtig, dass solche Verträge vorliegen. Der aktuelle Loipenplan im Bereich Trantrauas sowie der Dienstbarkeitsvertrag werden den Anwesenden präsentiert und erläutert. Die Entschädigung betrage, wie bei allen anderen Loipen, EUR 8, 00 je angefangene 50 Meter. Zwei dieser Verträge seien bereits unterfertigt worden, diese würden mit Ende der EYOF enden. Die bereits unterfertigten Verträge sowie die Zustimmungserklärungen, welche durch Vertreter des Schiclubs eingeholt wurden, werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Gemeinde sei für die Loipenpräparierung zuständig. Die Möglichkeit einer künstlichen Beschneiung sei in den vorliegenden Verträgen noch nicht angeführt. Mag. Christian Wittwer gibt zu bedenken, dass die Gemeinde Gaschurn für die Loipe zuständig sei und daher dafür zu sorgen habe, dass diese auch verwendet werden kann, selbst dann, wenn dies witterungsbedingt nicht möglich ist. Es sei sicherzustellen, in wie weit die Gemeinde hafte und was für Kosten die Gemeinde dafür zu tragen habe. Außerdem seien die notwendigen Geländeveränderungen zu berücksichtigen und mit den Grundeigentümern Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 3/8 abzuklären. Mag. Christian Wittwer erkundigt sich, ob die Kosten für die Loipensicherstellung im Budget der EYOF enthalten seien. Der Vorsitzende antwortet, dass diese Kosten nicht im Budget der EYOF enthalten seien, sondern von Seiten der Gemeinde Gaschurn zu tragen seien. Vize-Bgm. Thomas Riegler ist der Meinung, dass in die noch abzuschließende Vereinbarung mit der EYOF einzuarbeiten sei, unter welchen Bedingungen die Gemeinde die Loipe zur Verfügung stellt. Beispielsweise dass die Gemeinde die Loipe zur Verfügung stelle, wenn dies witterungsbedingt möglich ist, ansonsten solle die EYOF-Organisation dafür Sorge tragen. Der Vorsitzende berichtet, dass die Kosten für die Gemeinde oder mögliche Geländekorrekturen erst bekannt seien, wenn die Loipenführung fixiert sei, und dies somit erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden könne. Nun handle es sich lediglich um die bereits unterfertigten Dienstbarkeitsverträge bzw. Zustimmungen und die entsprechende Entschädigung. Der Vorsitzende beantragt, dass die abgeschlossenen Verträge und die Zustimmungserklärungen, welche durch Vertreter des Schiclubs eingeholt wurden, sowie die Entschädigung von EUR 8, 00 je angefangene 50 Meter genehmigt werden. Mag. Christian Wittwer erklärt sich für die Beschlussfassung der Zustimmungserklärung von Herrn Albert Wittwer befangen. Dem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Ehemalige Posträumlichkeiten im Kirchdorfzentrum Gaschurn - Kaufangebot Der Vorsitzende berichtet, dass eine Besprechung bezüglich des Ankaufs der ehemaligen Posträumlichkeiten mit der Österreichischen Post AG stattgefunden habe. Seitens des Gemeindevorstandes habe man daraufhin beschlossen, ein unverbindliches Angebot von EUR 60.000, 00, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung, zu legen. Dieses sei durch die Österreichische Post AG jedoch nicht angenommen worden. Es habe danach nochmals eine Besprechung mit der Österreichischen Post AG stattgefunden. Es wäre nun zu überlegen, ob nochmals ein unverbindliches Angebot in einer Höhe von EUR 80.000, 00 gelegt werden soll, damit die ehemaligen Posträumlichkeiten nicht weiterhin leer stünden. Mag. Christian Wittwer meint, dass die laufenden Kosten zu berücksichtigen seien. Falls es nach dem Ankauf keine Verwendung für die Räumlichkeiten gebe, habe dann die Gemeinde die laufenden Kosten zu tragen. Der Vorsitzende erläutert daraufhin, dass mit dem Angebot lediglich versucht werden sollte, dass die Gemeinde damit eine Nutzung anstoßen bzw. in Gang bringen könnte. Im derzeitigen Immobilienkatalog würden die Räumlichkeiten zu einem Preis von EUR 200.000, 00 angeboten werden. Wenn die Österreichische Post AG die Räumlichkeiten jedoch um EUR 80.000, 00 verkaufen würde, gebe es vielleicht mehr Interessenten für diese Immobilie. Daher sollte ein unverbindliches Angebot abgegeben werden. Möglicherweise gebe es auch Pachtinteressenten, die gewonnen werden könnten. Der Vorsitzende schlägt vor, dass ein unverbindliches Angebot von EUR 80.000, 00 brutto (inkl. aller Nebenkosten) zum Ankauf der ehemaligen Posträumlichkeiten abgegeben wird, damit das Dorfzentrum attraktiver wird. Dem Vorschlag des Vorsitzenden wird mehrheitlich (2 Gegenstimmen) entsprochen. zu 6.: Auftragsvergabe Ortskanalisation Gaschurn BA 08, Detailprojekt Ableitung Bielerhöhe – Lieferung Schmutzwasserpumpschacht Der Vorsitzende berichtet, dass die M+G Ingenieure ZT GmbH die Ausschreibung des Schmutzwasserpumpschachtes durchgeführt habe. Es seien drei Angebote eingereicht worden. Die M+G Ingenieure ZT GmbH empfehle die Auftragsvergabe an die Schmidts Handels GmbH. Vize-Bgm. Thomas Riegler verlässt den Sitzungssaal. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 4/8 Der Auftrag für die Lieferung eines Schmutzwasserpumpschachtes wird gemäß Vergabevorschlag der M+G Ingenieure ZT GmbH vom 17.01.2014 einstimmig an die Schmidts Handels GmbH mit einer Summe von EUR 27.758, 00 (netto) vergeben. Vize-Bgm. Thomas Riegler nimmt wieder an der Sitzung teil. zu 7.: Auftragsvergabe Abwasserbeseitigungsanlage Innerbofa, Außerbofa und Winkel – Einreich- und Ausführungsplanung sowie örtliche Bauaufsicht Der Vorsitzende berichtet, dass er bis dato keine Rückmeldung von der Landesregierung bzgl. der Verlängerung der Fertigstellungsfrist für Kanalprojekte erhalten habe. Das bedeute, dass die Kanalprojekte bis 2015 fertigzustellen seien. Die Angebote der M+G Ingenieure ZT GmbH sowie der Breuß Mähr Bauingenieure GmbH werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende schlägt vor, dass auch hier lediglich die notwendigen Positionen beauftragt werden. Dies sei bereits mit der M+G Ingenieure ZT GmbH abgeklärt worden. Die Vergabe der restlichen Positionen könne dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Mag. Christian Wittwer erläutert, dass die Finanzierung solcher Projekte zu klären sei. Der Vorsitzende berichtet daraufhin, dass der Landesregierung bereits mitgeteilt worden sei, dass die Umsetzung sämtlicher Kanalprojekte bis 2015 finanziell nicht möglich sei. Derzeit sei die Frist jedoch mit 2015 festgelegt. Bis dahin seien die Investitionsprogramme abzuschließen. Werden Kanalprojekte nach 2015 umgesetzt, erhalte man mitunter für diese keine Förderungen. Daher sollten nur gewisse Positionen vergeben werden, damit einige Dinge durch das Bauhofpersonal erledigt und somit gewisse Kosten gespart werden können. Die M+G Ingenieure ZT GmbH wird mehrheitlich (3 Gegenstimmen) mit der Ausführung der Positionen Vorentwurf, Entwurfsplanung und Einreichplanung sowie der bis dahin notwendigen Förderungsansuchen gemäß Ihrem Angebot vom 17.01.2014 mit einer Summe von EUR 23.289, 83 (netto), zuzüglich der Kosten für die Förderansuchen, beauftragt. zu 8.: Berufung gegen den Bescheid der Gemeinde Gaschurn vom 23.01.2014, Zahl: 131-9/35/Ga30c/2013/2014, durch Monika Patterer, Gandadaura 29, 6793 Gaschurn Bgm. Martin Netzer übergibt den Vorsitz an Vize-Bgm. Thomas Riegler und verlässt die Sitzung zur Behandlung des Tagesordnungspunktes 8. Vize-Bgm. Thomas Riegler berichtet, dass die Bauwerber Stefan Wachter und Katharina Pfeifer, Motta 15, 6793 Gaschurn, seien. Die Berufungswerberin sei Monika Patterer, Gandadaura 29, 6793 Gaschurn, vertreten durch Tusch Flatz Dejaco Rechtsanwälte GmbH. Die Berufung sei mit E-Mail vom 03.02.2014 innerhalb der Berufungsfrist bei der Baubehörde eingegangen. Die entsprechende Begründung sei durch die Tusch Flatz Dejaco Rechtsanwälte GmbH mit Einschreiben am 17.02.2014 rechtzeitig nachgereicht worden. Die Berufung wird verlesen und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Außerdem werden den Anwesenden die Vereinbarung zwischen Alwina und Bernhard Wittwer, Juliane und Josef Wachter, Karl Wittwer und Bernhard Wachter vom 19.09.1978, die Vergleichsausfertigung vom 11.10.2011, Zahl: 1 C 364/10 b-31, die Niederschrift über die Bauverhandlung am 25.11.2013, Zahl: 131-9/35/Ga30c/2013, sowie der Baubescheid vom 23.01.2014, Zahl: 1319/35/Ga30c/2013/2014, zur Kenntnis gebracht. Es sei nun über die Berufung zu entscheiden. Vize-Bgm. Thomas Riegler ist der Meinung, dass durch die genannte Vereinbarung das unentgeltliche Begehen und Befahren ausdrücklich jedermann eingeräumt wurde. Außerdem handle es sich bei dem genannten Vergleich lediglich um ein Umkehrrecht. Jedoch wurde dabei ein noch zu erbauendes Nachbarhaus berücksichtigt. Vize-Bgm. Thomas Riegler stellt klar, dass es sich bei dieser Berufung um den Baubescheid handle. Es handle sich weder um die Gemeinde oder das Öffentliche Gut noch um eine Dienstbarkeitseinräumung. Es sei lediglich über die Berufung gegen den Baubescheid zu entscheiden, es handle sich somit um eine Sachverhaltsentscheidung. Sollte die Berufungswerberin mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, so könne diese Beschwerde gegen den Berufungsbescheid einreichen, welche dann vom Landesverwaltungsgericht zu behandeln sei. Es sei bereits ein Berufungsbescheid ausgearbeitet worden, welcher verlesen und den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird. Die Berufung solle gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, BGBl. Nr. 51/1991 idgF, als unbegründet abgewiesen und der Bescheid des BürgerNiederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 5/8 meisters vom 23.01.2014, Zahl: 131-9/35/Ga30c/2013/2014, bestätigt werden. Dies werde dadurch begründet, dass die Berufungsbehörde in Folge einer Berufung des Nachbarn keine Aspekte aufgreifen darf, zu denen der Nachbar kein Mitspracherecht hat, was in diesem Fall zutreffen würde. Außerdem sei durch die Vorlage der bereits genannten Vereinbarung die rechtlich gesicherte Zufahrt nachgewiesen worden und es handle sich zudem um eine öffentliche Privatstraße gemäß § 30 Abs. 1 des Straßengesetzes, LGBl. Nr. 44/2013 idgF. GR Andrea Schönherr ist der Meinung, dass der Berufungsbescheid durch einen Rechtsanwalt überprüft werden sollte. Vize-Bgm. Thomas Riegler berichtet daraufhin, dass Bezirkshauptmann Dr. Nöbl sowie die Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft Bludenz den Berufungsbescheid geprüft und für richtig befunden haben. Vize-Bgm. Thomas Riegler stellt den Antrag, den Berufungsbescheid wie vorliegend zu genehmigen und die Berufung somit gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, BGBl. Nr. 51/1991 idgF, als unbegründet abzuweisen und den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.01.2014, Zahl: 131-9/35/Ga30c/2013/2014, zu bestätigen. Mag. Christian Wittwer erklärt sich für befangen. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. Bgm. Martin Netzer nimmt ab 22:32 Uhr wieder an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz. KR Dieter Lang schlägt vor, dass künftig bei solchen Entscheidungen eine Stellungnahme vom Amt der Vorarlberger Landesregierung eingeholt werde und sich die Gemeinde dadurch absichere. Der Vorsitzende berichtet daraufhin, dass der Bürgermeister als Baubehörde das Baugesetz und die entsprechenden Vorschriften einhalte. Es komme nicht oft vor, dass die Gemeindevertretung zu entscheiden habe. Außerdem könne die Berufungswerberin nochmals Beschwerde einlegen. Die Bauverfahren seien seiner Meinung nach grundsätzlich immer gut verlaufen. Sollte ein Sachverständigengutachten von Nöten sein, so liege dies in seinem Ermessen, entsprechende Gutachten einzuholen. Gutachten in Hinblick auf Gefahrenzonenpläne etc. würden sowieso standardmäßig eingeholt. In diesem speziellen Fall sei zu berücksichtigen, dass die Berufungswerberin deren Einwand am Sonntag, 24.11.2013 um 20:38 Uhr, einen Tag vor der Bauverhandlung, an seine E-Mail Adresse gesendet habe und dieser trotzdem berücksichtigt worden sei. Er habe der Berufungswerberin sogar am Sonntag, 24.11.2013 um 21:15 Uhr geantwortet. Der Einwand sei trotzdem entsprechend behandelt worden. Außerdem sei versucht worden, den erhobenen Einwand im Zuge der Bauverhandlung vernünftig abzuhandeln. Wenn alle Voraussetzungen für einen Baubescheid vorliegen würden, sei dieser zu erlassen, was nach Vorliegen der rechtlich gesicherten Zufahrt, die durch den Bauwerber nachzuweisen sei, erfolgt sei. Gegen den Berufungsbescheid könne nun binnen vier Wochen ab seiner Zustellung Beschwerde erhoben werden. Der Baubescheid sei – sofern keine Beschwerde eingebracht werden – erst nach vier Wochen rechtskräftig. Sollte eine Beschwerde eingebracht werden, sei die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts abzuwarten. GR Andrea Schönherr bemerkt, dass solch eine Berufung von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden sollte, weil auch die Berufung durch einen Rechtsanwalt eingebracht wurde. Es sei nicht leicht über solche Dinge zu entscheiden, wenn man nicht wisse, ob dies rechtlich sicher sei. Der Vorsitzende berichtet, dass er bereits vor Vorlage der Vereinbarung vom 19.09.1978 Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz gehalten habe. Aufgrund der vorgelegten Vereinbarung habe die Baubehörde den Baubescheid erlassen. Bei Bauverfahren sei der Instanzenweg so geregelt, dass die zweite Instanz die Gemeindevertretung sei. zu 9.: Genehmigung der letzten Niederschrift Die Niederschrift der 37. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 6/8 zu 10.: Sanierung Mehrfamilienhaus Partenen, Schulstraße 77, 6794 Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass sich der Bau- und Raumplanungsausschuss bereits mit der Sanierung des Mehrfamilienhauses Partenen beschäftigt habe. Man habe dabei mehrere Varianten betrachtet (komplette Sanierung, Aufstockung, etc.) und sei zum Entschluss gekommen, dass lediglich die Wohnung im 1. Obergeschoss (südseitig) saniert und die Fenster der Wohnung der Familie Ferk im Erdgeschoss erneuert werden sollten. GR Klaus Schröcker berichtet, dass bei der Generalsanierung inkl. Aufstockung mit Kosten von weit mehr als EUR 800.000, 00 zu rechnen gewesen wären. Aufgrund der hohen Kosten und da die derzeitigen Mieter nur mit einer gewissen Mieterhöhung belastet werden könnten, schlage der Bau- und Raumplanungsausschuss vor, lediglich die Wohnung im 1. Obergeschoss (südseitig) zu sanieren und die Fenster der Wohnung der Familie Ferk zu erneuern. Der Bau- und Raumplanungsausschuss möchte zudem, dass entsprechende Angebote durch Herrn Josef Schönherr eingeholt werden und die Sanierung der Wohnung grundsätzlich durch das Bauhofpersonal erfolge, um Kosten zu sparen. Der Vorsitzende berichtet, dass die Gesamtkosten für die Sanierung der Wohnung laut Kostenschätzung von Josef Schönherr ca. EUR 117.000, 00 und die Gesamtkosten für die Fenstererneuerung ca. EUR 12.000, 00 umfassen würden. Bei diesen Kosten seien die Kosten für die Dachsanierung nicht beinhaltet. Es seien bereits Angebote der Tischlerei Netzer für die Fenster im Erdgeschoss, Obergeschoss und im Stiegenhaus sowie für die Türen eingeholt worden, welche sich insgesamt auf ca. EUR 30.000, 00 belaufen. Es solle nun der Rahmen von EUR 117.000, 00 für die Sanierung bzw. EUR 12.000, 00 für die Fenstererneuerung beschlossen werden. Der Vorsitzende empfiehlt, dass die einzelnen Auftragsvergaben zweckmäßigerweise durch den Gemeindevorstand erfolgen sollen. Im Voranschlag seien für die Sanierung des Mehrfamilienhauses Partenen EUR 300.000, 00 ausgewiesen. Bezüglich der Fenstererneuerung werde mit der Familie Ferk Rücksprache gehalten, dass die Fenstersanierung nur erfolge, wenn die Miete für die Wohnung erhöht werden könne. Der Sanierung der Wohnung im 1. Obergeschoss (südseitig) des Mehrfamilienhauses Partenen um EUR 117.000, 00 sowie der Erneuerung der Fenster der Wohnung der Familie Ferk im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses um EUR 12.000, 00 wird unter den oben angeführten Bedingungen einstimmig zugestimmt. Es wird zudem einstimmig festgelegt, dass die einzelnen Auftragsvergaben durch den Gemeindevorstand erfolgen sollen. zu 11.: Sanierung Arzthaus Gaschurn, Innere Gosta 19c, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass die Fenster und die Haustüre im Arzthaus Gaschurn zu sanieren wären. Man habe bereits einen Energieausweis erstellen lassen und Erstangebote eingeholt. Es wären insgesamt über 50 Fenster und die Haustüre zu sanieren, wodurch Kosten von ca. EUR 97.000, 00 anfallen würden. Bei diesen Kosten sei eine etwaige Dämmung der Zwischendecken jedoch nicht inkludiert. GR Klaus Schröcker berichtet, dass die Sanierung des Arzthauses Gaschurn ebenfalls vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden sei. Der Bau- und Raumplanungsausschuss empfehle, die Fenster zu sanieren und die kalten Zwischendecken durch das Bauhofpersonal zu dämmen. Dadurch könne dem Energieausweis entsprechend Energie eingespart werden. Es sei jedoch noch zu klären, welche Fenster wirklich auszutauschen sind. Der Vorsitzende schlägt vor, dass weitere Angebote zur Sanierung der Fenster und der Haustüre des Arzthauses Gaschurn eingeholt werden und diese vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt werden, bevor dies nochmals von der Gemeindevertretung behandelt wird. Dem Vorschlag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. zu 12.: Allfälliges  Der Vorsitzende berichtet, dass der Aufsichtsrat der Montafonerbahn AG am 26.02.2014 mehrheitlich beschlossen habe, dass der Vertriebsstandort Red Zac Gaschurn mit 30.04.2014 geschlossen wird. Trotz vieler Gespräche und auch der Be- Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 7/8 handlung dieses Themas im Rahmen der letzten Standessitzungen habe der Aufsichtsrat diesen Beschluss gefasst. Vor der Aufsichtsratssitzung habe nochmals eine Besprechung mit Geschäftsführer Bertram Luger stattgefunden. Es bestehe nun die Möglichkeit, dass das Elektrogeschäft unabhängig von der Montafonerbahn AG – vielleicht auch an einem anderen Standort – weitergeführt werden könne. Diesbezüglich würden noch Gespräche geführt.  Ludwig Wachter bemängelt, dass entlang der Radwege wenig Abfalleimer aufgestellt seien. Der Vorsitzende erklärt, dass man bewusst wenige Abfalleimer anbringe, weil diese in Folge auch zu betreuen seien. Man werde sich dies aber nochmals genau anschauen.  Ludwig Wachter weißt darauf hin, dass die Vorrangtafel im Bereich der Kreuzung der Kirchdorfstraße und der Dorfstraße schlecht ersichtlich sei und diese anders angebracht werden sollte.  Kurt Rudigier erläutert, dass die mbs-Busse, wenn diese bei der Haltestelle „Gaschurn Zentrum“ stehen bleiben, die gesamte Straße blockieren. Er schlägt vor die Haltestellentafel etwas weiter talauswärts zu platzieren.  GR Andrea Schönherr berichtet, dass sich Ruth Tschofen mit der Frage an sie gewendet habe, wie der Stand beim Spielraumkonzept sei. GR Andrea Schönherr leitet die Frage an Vize-Bgm. Thomas Riegler weiter, welcher dieses Projekt begleitet. Vize-Bgm. Thomas Riegler informiert darüber, dass im Sommer 2014 der Spielplatz bei der Volksschule Gaschurn und im Sommer 2015 der Spielplatz bei der Volksschule Partenen erneuert werden sollen. Ziel sei, dass Eltern sowie Kinder bei der Entwicklung und dem Bau der Spielplätze mitarbeiten.  GR Andrea Schönherr erkundigt sich, ob, wie vom Tourismusausschuss besprochen, ein Veranstaltungsaal errichtet werde. Der Vorsitzende berichtet, dass für Veranstaltungen der Vallülasaal in Partenen bereit stehe. Ein zusätzlicher Veranstaltungssaal sei nicht notwendig und für die Gemeinde seiner Meinung nach nicht finanzierbar.  Mag. Christian Wittwer möchte wissen, ob der Grundstücksverkauf, welcher im GaPa-Blitz kundgemacht wurde, im Bau- und Raumplanungsausschuss beschlossen wurde. Der Vorsitzende berichtet, dass es einen Interessenten diesbezüglich gebe. Daraufhin habe der Bau- und Raumplanungsausschuss angeregt, die Grundstücke öffentlich auszuschreiben, damit jede/r die Möglichkeit einer Angebotsabgabe habe. Nach Ablauf der Frist werde dann die Gemeindevertretung darüber entscheiden.  Mag. Christian Wittwer erkundigt sich, weshalb die Wasserversorgungsprojekte „Gundalatscherberg“ und „Tschambreu / Außerbofa“ nicht wie in der letzten Gemeindevertretungssitzung besprochen nochmals behandelt werden. GR Klaus Schröcker berichtet daraufhin, dass die Projekte vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden seien. Markus Mähr habe die Projekte nun abgeändert, jedoch sollte dies nochmals vom Bau- und Raumplanungsausschuss eingehend besprochen werden. Der Vorsitzende möchte, dass die beiden Projekte im Zuge der nächsten Gemeindevertretungssitzung behandelt und verabschiedet werden können.  Der Vorsitzende berichtet, dass am 28.02.2014 die Ehrung von Lukas Mathies anlässlich des Gesamtweltcupsieges stattfinde, wozu alle recht herzlich eingeladen seien. Ende: 23:32 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Annette Bergauer Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_38_GV_Sitzung.doc Seite 8/8