20190327_GVE037

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:24
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2019-03-27
Erscheinungsdatum 2019-03-27
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 17. April 2019 AZ: 004-1/37/2019 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 37. Gemeindevertretungssitzung am 27. März 2019 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Kurt Klehenz, Markus Wittwer, Philipp Lechner, Walter Grass; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Otto Rudiger; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Ludwig Wachter; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Littering-Verordnung 4) Aufhebung Parkabgabenordnung - Parkplatz Volksschule Gaschurn 5) Schenkungs- und Dienstbarkeitseinräumungsvertrag zwischen der Wohnbauselbsthilfe Vorarlberger gemeinnützige reg. Gen. mbH, Broßwaldengasse 14, 6900 Bregenz und der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn 6) Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Abwärmeliefervertrag 7) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 8) Allfälliges Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc 1/10 Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: • • • • Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Transaktionsstruktur zum Abschluss und Vollzug des Projektes Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Doppelvertretung durch den Bürgermeister Umnutzung der Räumlichkeiten der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon im Kirchdorfzentrum, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn Umnutzung der Räumlichkeiten Barbisch Andreas im Kirchdorfzentrum, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn Weiter beantragt der Vorsitzende die Umbenennung des Tagesordnungspunktes 3. LitteringVerordnung in „Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume (Littering-Verordnung)“. Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Zweitwohnsitzabgabegesetz Wie bereits in vorangegangenen Sitzungen berichtet, wurde seitens des Landes Vorarlberg angeregt, die Ferienwohnungsnutzung von Maisäßgebäuden zu eruieren und anschließend, in den relevanten Fällen 5 Jahre rückwirkend eine Zweitwohnsitzabgabe vorschreiben. Bereits vor mindestens 1, 5 Jahren habe er angeregt, Maisäßgebäude von der Zweitwohnsitzabgabe zu befreien. Dies wurde zuerst abgelehnt bzw. nicht weiterverfolgt. Nun sei angedacht, in der April-Sitzung des Landtages das Zweitwohnsitzabgabegesetz dergestalt zu beschließen, dass Maisäßgebäude nicht nur zukünftig unter gewissen Voraussetzungen von der Zweitwohnsitzabgabe befreit werden sollen, sondern die Gemeindevertretung durch einen Beschluss die Maisäßgebäude auch 5 Jahre rückwirkend von der Zweitwohnsitzabgabe befreien könne. • Betrugsfall Gemeindeinformatik Die Ermittlungen mussten auf einen größeren Zeitraum ausgedehnt werden und seien derzeit noch im Gange. Es handle sich um eine beträchtliche Summe, welche abgezweigt wurde. Auch dem Wirtschaftsprüfer, der jährlich beauftragt wurde, seien keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen. • Voranschlag 2019 Mit Schreiben vom 7. März 2019 habe die Landesregierung mitgeteilt, dass gegen den Voranschlag keine Einwendungen erhoben werden. • Berufungsverfahren Familie Domig – Terrasse Die Gemeindevertretung habe ihn in der letzten Sitzung dazu ermächtigt, an der Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht teilzunehmen und dort auszusagen. Die Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc Seite 2/10 Verhandlung habe am 8. März 2019 stattgefunden. Im Zuge der Verhandlung konnten Lösungsansätze skizziert werden, die nun, so hoffe er, doch noch zu einer gütlichen Einigung führen können. • e5 – EEA Urkunde in Silber Ende 2018 sei der Gemeinde Gaschurn der European Energy Award in Silber verliehen worden. Als Begründung seien die nachweisbaren und vorbildlichen Resultate in der kommunalen Energiepolitik angeführt, wie auch die zielgerichtete und erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie. Der European Energy Award sei ein internationales Instrument für Qualitätsmanagement und Zertifizierungen für kommunalen Klimaschutz. Die Gemeinde freue sich sehr über diese Auszeichnung und verstehe diese als Ansporn, sich weiterhin für den Klimaschutz und die effiziente Nutzung von Energie einzusetzen. • Beschneite Talabfahrt Gaschurn Der Teilbescheid (ohne Beleuchtung) datiere vom 28. Februar 2019 und wurde der Gemeinde am 1. März 2019 zugestellt. Noch laufe die 4-wöchige Rechtsmittelfrist. Der Vorsitzende habe eingangs vergessen die Tagesordnung um einen weiteren Tagesordnungspunkt zu verlängern und stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt • Beschneite Talabfahrt (nicht öffentlich) zu verlängern. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. • Lückenschluss Gehsteig Gaschurn – St. Gallenkirch Aufgrund des geplanten Wohnbauprojektes in Gortipohl wurde die Wohnbauselbsthilfe darauf hingewiesen, dass dadurch wahrscheinlich die Haltestelle im Bereich Gaschurn Camping höher frequentiert werde. Ein Lückenschluss des Gehsteiges zwischen den beiden Gemeinden sei daher auch im Hinblick auf die Sicherheit der Bewohner dieser Wohnanlagen sehr wichtig. Thomas Schöpf, Projektleiter der Wohnbauselbsthilfe, habe zugesagt, im Zuge der Projektentwicklung allfällige Möglichkeiten zu prüfen. • Onlineplattform oesterreich.gv.at und dazugehörige App „Digitales Amt“ Mit dieser Plattform wurde die Möglichkeit geschaffen, Amtswege digital zu erledigen. Neu an oesterreich.gv.at: Wohnsitzwechsel, Wahlkartenantrag für EU Wahl, Digitaler Babypoint, Reisepass-Erinnerungsservice, etc. Mehr Infos seien im Gemeindeamt erhältlich oder im Erklärungsvideo unter: https://www.youtube.com/playlist?list=PLqSmjsoiSCwa4rRKjesJl8G0chgfWhJrR zu sehen. • Eröffnung MPreis St. Gallenkirch Am 17. April 2019 findet die Eröffnungsfeier der MPreis Filiale St. Gallenkirch statt. • Lehrgang Blühende Landschaft Von April bis Juni 2019 finde dieser Lehrgang in verschiedenen Orten in Vorarlberg statt. Bei Interesse seien weitere Infos im Gemeindeamt erhältlich. Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc Seite 3/10 • ARA Montafon Bei der letzten Sitzung der ARA Montafon wurde der Voranschlag behandelt. Bei Interesse könne dieser gerne im Gemeindeamt eingesehen werden. Größtes Augenmerk sei in den nächsten Jahren auf die Entsorgung des Klärschlammes zu legen. Der neue Leiter der ARA Montafon, Alexander Nöckel, prüfe derzeit verschiedene Möglichkeiten. • Alessandro Hämmerle Voraussichtlich am 6. April 2019 werde der Empfang für Gesamtweltcupsieger Alessandro Hämmerle in der Alten Talstation stattfinden. Er werde sich noch mit dem Gemeindevorstand beraten, in welcher Art und Weise sich die Gemeinde beteilige. • 150 Jahre Pfarre Gaschurn Am 1. Mai 2019 finden die Feierlichkeiten statt. Alle seien herzlich eingeladen. • Bundesgartenschau Heilbronn Von 3. bis 5. Mai 2019 finde im Rahmen der Bundesgartenschau Heilbronn ein Montafon-Tag statt. Mehrere Ortsvereine, die Bergführer des Montafons sowie Montafon Tourismus werden diesen besuchen und gestalten. Auch der diesjährige Gemeindeausflug führe an diesem Wochenende zur Bundesgartenschau. Am 23. März 2019 habe er die Sektion Heilbronn besucht und dort die neue Boulderhalle besichtigt, welche ein Investitionsvolumen von EUR 4 Mio. aufweise. Diese sei jedenfalls sehenswert. • Änderung Schruns Räumliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan Bereits in einer der letzten Sitzungen habe er über die Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes bzw. des Flächenwidmungsplanes in Schruns berichtet. Diese Änderung im Bereich der Rätikonkreuzung sei nun trotz negativer Stellungnahme des Standes Montafon genehmigt worden. • Spatenstich Wohnbau Partenen II Der Spatenstich sei geplant auf 17. April 2019. Mit den ersten Ausführungen sei schon begonnen worden. Anfang Winter 2020 sollen die Wohnungen dann bezugsfertig sein. • Leitung Bauamt Wie bereits bekannt, befinde sich Josef Schönherr ab 1. April 2019 im wohlverdienten Ruhestand. Die Stelle konnte nun nachbesetzt werden und Daniel Brugger werde als neuer Bauamtsleiter am 1. April 2019 seine Stelle antreten. • Winterzugang Wiesbadner Hütte Es habe eine Besprechung mit der Vorarlberger Illwerke, Vertretern der Gemeinde Galtür, der Lawinenkommission, der Bergführer Montafon etc. stattgefunden, um eine Lösung für den Winterzugang zu finden. Das Gespräch sei konstruktiv verlaufen und er hoffe auf eine für alle zufriedenstellende Lösung. • Base Camp Silvretta Derzeit seien gemeinsam mit der Montafon Nordic GmbH und Peter Muster Planungen über die Errichtung eines Base Camps in der Bielerhöhe im Gange. Ein Biathlontrainingszentrum, welches auch im Sommer nutzbar sein sollte, werde geplant. • Felssturz Valschaviel Letzte Woche ereignete sich ein Felssturz, welcher teilweise den Valschavielbach aufgestaut habe. In Absprache mit dem Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc Seite 4/10 Lawinenverbauung sei nun ein Antrag betreffend Betreuungsdienst erfolgt. In den nächsten Tagen sollte mit einem Schreitbagger das Bachbett wieder ausgeräumt werden, um größere Schäden zu verhindern. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragemöglichkeit an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 3.: Verordnung über die Reinhaltung von öffentlichen Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume (Littering-Verordnung) Der Vorsitzende erlätuert, dass es immer wieder Probleme mit unachtsam weggeworfenen Abfällen, dem sogenannten „Littering“ gebe. Der Umweltverband habe deshalb gemeinsam mit städtischen Juristen eine Verordnung ausgearbeitet, die in den einzelnen Gemeinden beschlossen werden könne. Mit dieser Verordnung sei es möglich, Abfallsünder nun auch entsprechend zu strafen. Ziel der Littering-Verordnung sei es, die Reinhaltung öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume sicherzustellen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass die Bezirkshauptmannschaften Folgendes dazu angeregt haben: • Auf einem beizufügenden Plan sollen jene öffentlichen Plätze markiert werden, auf denen Litteringprobleme bestehen bzw. auf denen Littering überprüft werden soll. • Um v.a. in Bezug auf allenfalls anfallende Klagen gewappnet zu sein, halte es die Bezirkshauptmannschaft für sinnvoll, eine Aufstellung über Stunden/Kosten beizulegen, die durch die Sauberhaltung dieser Plätze anfallen. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss in seiner 19. Sitzung am 18. Februar 2019 über diese Verordnung beraten habe und bittet GR Markus Netzer um seine Ausführungen. GR Markus Netzer erläutert, dass sich der Bau- und Raumplanungsausschuss mit dieser Thematik befasst habe. Der Ausschuss habe eine Planänderung im Bereich Partenen-Loch angeregt. Grundsätzlich könne der Gemeindevertretung jedoch empfohlen werden, die vorliegende Verordnung zu erlassen. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass die angeregte Planänderung bereits eingearbeitet wurde und bringt den Anwesenden die vorliegenden Pläne zur Kenntnis. Christoph Wittwer erkundigt sich, ob diese Verordnung auch Privatgründe im Nahbereich von öffentlichen Straßen beinhalte. Der Vorsitzende erläutert, dass die Bereiche, in welchen das Littering überprüft werde in den Planbeilagen enthalten sei. Jedenfalls sei es notwendig, den Abfallsünder zu ertappen, um ihn dann auch strafen zu können. Die Verordnung werde jedenfalls noch der Aufsichtsbehörde vorgelegt und erst nach Freigabe öffentlich kundgemacht. Adolf Felder hat Bedenken über die konkrete Umsetzung dieser Verordnung. Diese habe er auch schon in der Sitzung des Bau- und Raumplanungsausschusses geäußert. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der vorliegenden Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume (Littering-Verordnung) vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde zuzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Christoph Wittwer). zu 4.: Aufhebung Parkabgabenordnung - Parkplatz Volksschule Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass die Verordnung über die Abgabenpflicht für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in der Gemeinde Gaschurn (Parkabgabenordnung) von der Gemeindevertretung am 18. Dezember 2001 be- Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc Seite 5/10 schlossen wurde. Der Parkautomat im Bereich der VS-Gaschurn sei nun defekt und nicht mehr wirtschaftlich vertretbar zu reparieren. Der eingebaute Drucker sei nicht mehr erhältlich. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss in seiner 19. Ausschusssitzung am 18. Februar 2019 darüber beraten habe, ob der Automat zu erneuern sei oder im Rahmen des Projektes Gaschurn 2020 anderweitige Überlegungen bestünden. Der Vorsitzende bittet GR Markus Netzer um seine Ausführungen. GR Markus Netzer erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss aufgrund dessen, dass der Parkautomat nicht mehr wirtschaftlich vertretbar zu reparieren sei, der Gemeindevertretung empfehle, die Parkabgabenordnung aufzuheben und den bestehenden Parkautomaten zu entfernen. Weiter empfehle der Ausschuss Angebote über Parkplatzbewirtschaftungskonzepte auch im Hinblick auf die Projektumsetzung Gaschurn 2020 einzuholen und anschließend über eine allfällige Umsetzung zu beraten. Der Vorsitzende erläutert, dass er aufgrund der Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses bereits mit zwei Firmen in Kontakt getreten sei, welche ihre Angebote für gesamthafte Parkplatzbewirtschaftungskonzepte erstellen werden. Der Vorsitzende stellt somit den Antrag, die Verordnung über die Abgabenpflicht für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr in der Gemeinde Gaschurn (Parkabgabenordnung) aufzuheben. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Schenkungs- und Dienstbarkeitseinräumungsvertrag zwischen der Wohnbauselbsthilfe Vorarlberger gemeinnützige reg. Gen. mbH, Broßwaldengasse 14, 6900 Bregenz und der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund des Kaufvertrages vom 27. April 2017 die Wohnbauselbsthilfe außerbücherliche Alleineigentümerin des neu gebildeten GST-NR 314/2, GB Gaschurn, sei. Aufgrund des Neubaus der Wohnanlage Partenen seien folgende Grundstücksschenkungen bzw. Verschiebungen, welche er anhand der Vermessungsurkunden erläutert, angedacht: Die Teilfläche 4 – Vermessungsurkunde 42633_B/16 vom 12. April 2017 – werde an die Gemeinde Gaschurn geschenkt und übergeben und in das GST-NR 312/3, GB Gaschurn (Schulstraße), einbezogen. Die in der Vermessungsurkunde 42633_C/16 vom 28. Februar 2019 als Trennfläche 1 bezeichnete Teilfläche des GST-NR 314/3 (bereits bestehende Wohnbauprojekte), GB Gaschurn, an welcher die Gemeinde Miteigentümerin sei, werde dem GST-NR 314/2 (neues Wohnbauprojekt), GB Gaschurn, zugeschlagen. Dadurch werden auch die Grenzen der bestehenden und neu zu errichtenden Tiefgarage richtiggestellt. Der Vorsitzende erläutert, dass mit dem vorliegenden Vertrag weiter gegenseitig folgende Dienstbarkeiten eingeräumt werden: - Abfahrt von der Feuerwehrstraße in die Tiefgarage - Durchfahrt der Tiefgarage in jede Fahrtrichtung - Mitbenützung des Kinderspielplatzes - Mitbenützung der Besucherparkplätze Der Vorsitzende teilt mit, dass die anfallende Grunderwerbssteuer von jeder Vertragspartei selbst zu entrichten sei. Auf Frage von Adolf Felder erläutert der Vorsitzende, dass durch die gegenseitigen Dienstbarkeitseinräumungen geklärt sei, dass alle Bewohner bzw. auch die allfälligen Eigentümer weiterer Stellplätze in der Tiefgarage berechtigt seien, die Tiefgarage zu nützen. Kinder- Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc Seite 6/10 spielplatz und Besucherparkplätze können dann ebenfalls von allen Bewohnern sowie Miteigentümern genutzt werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem vorliegenden Schenkungs- und Dienstbarkeitseinräumungsvertrag zwischen der Wohnbauselbsthilfe Vorarlberger gemeinnützige reg. Gen. mbH, Broßwaldengasse 14, 6900 Bregenz, und der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 6.: Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Abwärmeliefervertrag Der Vorsitzende erläutert, dass der Abwärmeliefervertrag für die Auskopplung noch nicht vorliege. Deshalb stellt der Vorsitzende den Antrag, die Ausarbeitung und Abschluss des Abwärmeliefervertrages mit der Auflage, dass die vereinnahmten Tarife mindestens die Investitionen der Energie- und Wirtschaftsbetriebe Hochmontafon GmbH und die Kosten des Wärmetransportes bis zum Portal des Kopswerks decken müssen, an den Gemeindevorstand zu delegieren. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 7.: Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Transaktionsstruktur zum Abschluss und Vollzug des Projektes Der Vorsitzende erläutert Folgendes: In der 28. Gemeindevertretungssitzung am 22. März 2018 wurde folgender Beschluss gefasst: Aufgrund des Ergebnisses der Nutzwertanalyse stellt der Vorsitzende den Antrag, das Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen mit dem Schweizer Unternehmen Energie 360° weiterzuverfolgen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Weiter wurde in der 29. Gemeindevertretungssitzung am 28. Mai 2018 u.a. folgender Beschluss gefasst: Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass das Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG an die Energie 360° veräußert wird, wobei Energie 360° die offenen Darlehen (Hypobank, Gemeinde Gaschurn) als auch die Kommanditistenanteile der Gemeinde übernimmt, welche in Höhe von 40-50 % der einbezahlten KG-Einlage von dieser abgelöst werden. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). In der 33. Sitzung am 18. Oktober 2018 wurde dann der Verzicht seitens der Gemeinde auf eine Ablöse betreffend die zu veräußernden KG-Anteil beschlossen, um den privaten Kommanditisten eine Ausschüttung von 100% ihrer Anteile zu ermöglichen. In der 34. Sitzung am 29. November 2018, wurde nachstehender Beschluss gefasst: Der Vorsitzende stellt weiter den Antrag dem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag (Verkauf der Biomasse Heizwerk GmbH in den neuen Wärmeverbund) grundsätzlich zuzustimmen und die Ausarbeitung der Endfassung in Zusammenarbeit mit der TWP Rechtsanwälte GmbH in den Gemeindevorstand zu delegieren. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: GF Bgm. Martin Netzer, MSc). In seiner 59. Sitzung am 8. Dezember 2018, habe der Gemeindevorstand sämtlichen Verträgen zugestimmt. Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc Seite 7/10 Der Vorsitzende erläutert weiter, dass es zur Umsetzung diese Beschlüsse notwendig sei, der angedachten Transaktionsstruktur zum Abschluss und Vollzug des Projektes zuzustimmen. Folgender Beschlussvorschlag liege vor: Die Energie 360° AG erwirbt 100% der Geschäftsanteile an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH, die die einzige unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG ist. Weiters (i) erwirbt die Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH sämtliche Kommanditanteile der Gemeinde Gaschurn und der sonstigen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten) der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG und (ii) übernimmt die bei der Hypobank und Gemeinde Gaschurn ausstehenden Darlehen der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG. GR Markus Netzer erkundigt sich, zu welchem Stichtag die Übernahme geplant sei. Der Vorsitzende erläutert, dass bei Umsetzung des Projektes die Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG rückwirkend zum 1. Jänner 2019 übernommen werde. Adolf Felder erkundigt sich über die Höhe der Geschäftsanteile, welche von der Energie 360° AG übernommen werden. Der Vorsitzende erläutert, dass 100 % der Geschäftsanteile übernommen werden, was ein Stammkapital der GmbH von EUR 35.000, 00 und KG-Anteile in Höhe von EUR 465.415, 37 bedeute. Ebenso übernehme die Energie 360° AG das offene Darlehen bei der Hypobank mit einem Betrag von ca. EUR 1, 6 Mio. und zahle das Darlehen der Gemeinde inkl. Zinsen zurück. GR Markus Netzer erkundigt sich darüber, ob bei rückwirkender Übernahme der Geschäftsanteile etwaige Kontostände etc. berücksichtigt wurden. Der Vorsitzende erläutert, dass Prognoserechnungen erfolgt seien und diese auch in den Verträgen fixiert wurden. Der Wert der GmbH werde, wie er zum Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung bestehe, übernommen. Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Antrag über die Festlegung der Transaktionsstruktur zum Abschluss und Vollzug des Projektes: Die Energie 360° AG erwirbt 100% der Geschäftsanteile an der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH, die die einzige unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG ist. Weiters (i) erwirbt die Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH sämtliche Kommanditanteile der Gemeinde Gaschurn und der sonstigen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten) der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG und (ii) übernimmt die bei der Hypobank und Gemeinde Gaschurn ausstehenden Darlehen der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. zu 8.: Fernwärmeprojekt Gaschurn-Partenen – Doppelvertretung durch den Bürgermeister Der Vorsitzende teilt den Anwesenden mit, dass eine Zustimmung der Gemeindevertretung notwendig sei, damit er im Namen der Gemeinde als Bürgermeister sowie im Namen der Biomasse Heizwerk GmbH als Geschäftsführer tätig werden könne. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dass die Doppelvertretung durch Bgm. Martin Netzer, MSc, in sämtlichen für den Abschluss und Vollzug des Fernwärmeprojekts Gaschurn – Partenen erforderlichen Fällen, insbesondere im Kauf- und Abtretungsvertrag über den Kauf und die Übertragung des Kommanditanteils der Gemeinde Gaschurn (vertreten durch Bgm. Netzer als Bürgermeister) an die Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH (vertreten durch Bgm. Netzer als Geschäftsführer) sowie dem dazugehörigen Vollzugsprotokoll genehmigt wird, und der Unterzeichnung sämtlicher Verträge, Erklärungen, Beschlüsse, Anmeldungen Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc Seite 8/10 oder sonstiger Dokumente, durch Bgm. Martin Netzer, MSc, zugestimmt wird und enthält sich als Geschäftsführer seiner Stimme. Adolf Felder stellt klar, dass aus seiner Sicht dieser Antrag nicht vom Vorsitzenden selbst gestellt werden sollte. Weiter sei es für sein Dafürhalten in Ordnung, dass der Vorsitzende die Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG als Geschäftsführer alleine vertrete, nicht jedoch die Gemeinde. Dies müsse gemeinsam mit einem Mitglied des Gemeindevorstandes erfolgen. Der Vorsitzende stellt klar, dass er gemäß Gemeindegesetz für die Gemeinde in jedem Fall nur gemeinsam mit einem Mitglied des Gemeindevorstandes zeichnungsberechtigt sei. Beim vorliegenden Beschluss gehe es lediglich darum, dass er (der Bürgermeister) in seiner Doppelfunktion tätig werden könne. Der Vorsitzende zieht daraufhin seinen zuvor gestellten Antrag zurück. Vizebgm. Mag (FH) Ruth Tschofen stellt sodann den Antrag, die Doppelvertretung durch Bgm. Martin Netzer, MSc, in sämtlichen für den Abschluss und Vollzug des Fernwärmeprojekts Gaschurn – Partenen erforderlichen Fällen, insbesondere im Kauf- und Abtretungsvertrag über den Kauf und die Übertragung des Kommanditanteils der Gemeinde Gaschurn (vertreten durch Bgm. Netzer als Bürgermeister) an die Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH (vertreten durch Bgm. Netzer als Geschäftsführer) sowie dem dazugehörigen Vollzugsprotokoll zu genehmigen, und der Unterzeichnung sämtlicher Verträge, Erklärungen, Beschlüsse, Anmeldungen oder sonstiger Dokumente, durch Bgm. Martin Netzer, zuzustimmen. Christoph Wittwer erläutert, dass aus seiner Sicht ebenfalls wichtig sei, dass der Vorsitzende nur mit einem weiteren Mitglied des Gemeindevorstandes für die Gemeinde zeichnen könne. Der Vorsitzende stellt neuerlich fest, dass dies bereits gesetzlich so vorgesehen sei und jedenfalls eingehalten werde. Der Vorsitzende erklärt sich als Geschäftsführer der Biomasse Heizwerk GmbH für befangen und enthält sich seiner Stimme. Dem zuvor gestellten Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Enthaltung aufgrund Befangenheit: GF Bgm. Martin Netzer, MSc, 2 Gegenstimmen: Christoph Wittwer, Adolf Felder). zu 9.: Umnutzung der Räumlichkeiten der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon im Kirchdorfzentrum, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund der Schließung der Bankfiliale der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon im Kirchdorfzentrum Gaschurn eine Nachnutzung geplant sei. Derzeit liegen Überlegungen vor, eine Verkaufsstelle einer Bäckerei mit integriertem Café zu errichten. Die Bankservicezone solle jedenfalls erhalten bleiben. Die übrigen Flächen der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon sollen in eine Wohnung umgestaltet werden. Die Raiffeisenbank Bludenz-Montafon sei derzeit bemüht, die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer einzuholen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Grundriss des geplanten Umbaus zur Kenntnis und erläutert, dass laut Telefonat mit Vorstandsdirektor Stefan Wachter die Parkplätze in der Tiefgarage dem Personal sowie der geplanten Wohnung zugeordnet werden. Die Parkplätze für die Besucher bleiben im öffentlichen Raum. Der Tresorraum werde derzeit wie bestehend belassen. Das Kellergeschoss soll als Sanitärflächen sowie Lagerraum verwendet werden. Der Vorsitzende erläutert, dass im April die Miteigentümerversammlung des Kirchdorfzentrums stattfinde und stellt den Antrag von Seiten der Gemeinde der geplanten und bereits skizzierten Umnutzung zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc Seite 9/10 zu 10.: Umnutzung der Räumlichkeiten Barbisch Andreas im Kirchdorfzentrum, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass auch Andreas Barbisch eine Umnutzung seiner Räumlichkeiten im Kirchdorfzentrum plane. Es sei angedacht, die derzeit bestehenden Geschäftsräumlichkeiten zu verkleinern und im restlichen Teil seiner Flächen eine Wohnung zu errichten. Gemäß Rücksprache mit Andreas Barbisch werde einer der Parkplätze in der Tiefgarage der neu zu errichtenden Wohnung zugewiesen. Die Mitarbeiter- und Kundenparkplätze werden genutzt wie bisher. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Grobentwurf des Grundrisses zur Kenntnis. Thomas Riegler schlägt vor, dem von Andreas Barbisch angedachten Konzept zuzustimmen und den Beschluss nicht auf den im Entwurf vorliegenden Plan festzulegen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem von Andreas Barbisch angedachten Konzept über die Verkleinerung der Geschäftsräumlichkeiten und Errichtung einer Wohnung im Kirchdorfzentrum seitens der Gemeinde als Miteigentümerin zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 11.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 36. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 36. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 12.: Allfälliges • • Die nächste Sitzung finde voraussichtlich am Donnerstag, 25.04.2019 statt. • Adolf Felder regt an, sich darum zu kümmern, dass die Fenster der Schneiderei Alois Tschofen mit Vorhängen bzw. Klebefolien verdeckt werden. Der Vorsitzende gratuliert Adolf Felder nachträglich zu seinem 80. Geburtstag und hofft noch lange auf sein Mitwirken in der Gemeinde. Der Vorsitzende bedankt sich für den Hinweis und werde mit Alois Tschofen jun. Rücksprache halten. Ende: 20:46 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_37_GV_Sitzung.doc Seite 10/10