20091026_GVE038

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:28
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2009-10-26
Erscheinungsdatum 2009-10-26
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A-6793 Gaschurn – Partenen / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 27.01.2010 Zeichen: 004-1/38/2010 Bearbeiter: Melanie Themel Niederschrift über die 38. Gemeindevertretungssitzung am 26.01.2010 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, Gerhard Saler, Otto Rudigier, DI (FH) Markus Durig, GR Klaus Schröcker, Walter Grass, Vize-Bgm. Thomas Riegler, Hanno Hämmerle, Klaus Sahler (ab 19:43 Uhr), Helga Kubak (ab 19:57 Uhr); Unabhängige und Freiheitliche Gaschurn-Partenen: Mag. Christian Wittwer, Helmut Dobler, Adolf Felder, Roswitha Thoma, GR Dieter Lang; Frauen für Gaschurn und Partenen: Andrea Schönherr; Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und Parteifreie Gaschurn-Partenen Alois Brandl; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Siegfried Gschaider, Markus Felbermayer, DI Josef Tschofen, Lothar Dona; Unabhängige und Freiheitliche Gaschurn-Partenen: Günter Pfeifer, Dr. Alexander Wittwer, Andreas Rudigier, Roswitha Schoder; Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und Parteifreie Gaschurn-Partenen: Cornelia Brandl; Schriftführerin: Melanie Themel Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte Niederschrift_38_GV_Sitzung_oeffentlich.doc 1/7 3) Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (§ 79 Abs. 3 GG) für Annette Bergauer 4) Verfassungsgerichtshofbeschwerde Wohnbau Partenen 5) Genehmigung der letzten Niederschriften 6) Allfälliges 7) Flächenwidmungsplan (nicht öffentlich) Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt die Fraktion Freiheitliche Gaschurn – Partenen folgenden Antrag: „Die Fraktion Unabhängige und Freiheitliche Gaschurn – Partenen stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 7. Flächenwidmungsplan (nicht öffentlich) von der Tagesordnung abzusetzen. Die eingegangenen Äußerungen und Änderungsvorschläge aus der Bevölkerung zu dem in der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossenen Entwurf des Flächenwidmungsplanes bestärken unsere bisherige Haltung zum Thema „Raumplanung Neu“. Auch wenn in einzelnen Bereichen aufgrund des teils massiven Widerstandes von Gemeindebürgern ein Einlenken der Mehrheitsfraktion erkennbar wird, bleibt unsere Kritik am Entwurf des Flächenwidmungsplanes aufrecht. Gerade die bisherigen Beratungen der Stellungnahmen in der Gemeindevertretung – leider unter Ausschluss der Öffentlichkeit – haben gezeigt, dass der § 2 RPG – Raumplanungsziele nicht im erforderlichen Ausmaß berücksichtigt wurde und einzelne im Entwurf vorgesehene Änderungen des Raumplanes und der Umgang mit diversen Änderungswünschen in einem nicht tolerierbaren Missverhältnis stehen (z.B. Ausweisung von Bauflächen).“ Die Fraktion Frauen für Gaschurn und Partenen stellt weiters folgenden Antrag: „Wir stellen hiermit den Antrag, den Tagesordnungspunkt „Flächenwidmungsplan“ wie schon bei der letzten Sitzung gefordert, öffentlich zu behandeln. Begründung: Jeder Umwidmungsantrag wird in einer öffentlichen GV-Sitzung behandelt und es stellen wir uns und auch die Bürger zurecht die Frage: Warum nicht öffentlich? Wo bleibt hier die Transparenz? Es erweckt den Anschein, dass hier im stillen Kämmerlein über fremden Grund und Boden entschieden bzw. bestimmt wird, von dem der Bürger nichts wissen darf. Weiters soll vielleicht auch nicht zum Vorschein kommen, dass viele der Bürger mittels Rechtsanwalt von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machten. Dazu ist zu bemerken, dass es für uns äußerst bedenklich ist, dass das Vertrauen der Bürger zur Gemeinde nicht sehr groß sein muss, wenn dieser Schritt getan wird. Kein Wunder, dass das Wort „Freunderlwirtschaft“ ebenfalls in den Gesprächen vorkommt. Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, werden wir an den kommenden (nicht öffentlichen) Sitzungen nicht mehr teilnehmen.“ Der Vorsitzende äußert sich zu den eingebrachten Anträgen und ist überrascht darüber. Bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung habe man über die einzelnen Stellungnahmen zum Flächenwidmungsplan beraten. Die noch offenen Punkte, wären in der heutigen Sitzung zu behandeln. Niederschrift_38_GV_Sitzung_oeffentlich.doc Seite 2/7 GR Klaus Schröcker ist ebenfalls verwundert über diese Anträge. In der letzten Gemeindevertretungssitzung habe man offen darüber diskutiert und jeden Punkt einzeln abgehandelt. Er verstehe deshalb nicht, warum dies in der heutigen Sitzung nicht in dieser Art und Weise fortgeführt werden könne. Seiner Meinung nach sollte der Flächenwidmungsplan in einem vernünftigen Rahmen diskutiert werden. Der Vorsitzende erklärt, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Punkt Flächenwidmungsplan damit begründet wurde, dass nicht alle Punkte an die Öffentlichkeit gelangen sollten, da es sich hier teilweise um persönliche Angelegenheiten handle. Die Gemeindevertretung habe darüber zu beraten und zu entscheiden. In der letzten Sitzung habe man einige Punkte gemeinsam behandelt und sachlich diskutiert. Wenn man dieser Vorgangsweise jetzt nicht mehr zustimmen wolle, könne er das nicht nachvollziehen. Herr Adolf Felder merkt an, dass man in der letzten Gemeindevertretungssitzung über die einzelnen Punkte beraten habe und war der Meinung, dass man sich dies auch so vorstellen könne. Er berichtet, dass er bereits vor 25-30 Jahren an den Gemeindevertretungssitzungen teilgenommen habe und man den Flächenwidmungsplan durchgeackert habe. Bis der Flächenwidmungsplan aber dann schlussendlich auch beschlossen wurde, ging dies über eine Zeit von ca. 5 bis 6 Jahren, damit man auf alle Wünsche der Bürger und Bürgerinnen eingehen konnte und alle mit dem Ergebnis zufrieden waren. Dies alles sei aber in öffentlichen Sitzungen geschehen. Die Bürger – so Herr Felder – würden sich für dieses Thema interessieren und sollten deshalb auch mit einbezogen werden. Er könne sich deshalb nicht mit dem Gedanken abfinden, dass die BürgerInnen erst dann über eine Entscheidung informiert werden, wenn der Flächenwidmungsplan in Rechtskraft erwächst. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass der Flächenwidmungsplan wie bereits in der letzten Sitzung durchgeführt, abgehandelt werden soll. Es sollte nicht noch einmal mehr im Kreis diskutiert werden. Über die Auflage des Flächenwidmungsplanes habe man alle Haushalte separat zu den normalen Kundmachungen informiert und angeschrieben. Jedem/r wurde Hilfe bei der Gemeinde angeboten. Jeder Gemeindemandatar hatte bis dato die Möglichkeit, jede einzelne Stellungnahme einzusehen und sich genau zu informieren. Den BürgerInnen könne man erst dann Genaueres mitteilen, wenn ein Beschluss seitens der Gemeindevertretung vorliege. Dann werde der Flächenwidmungsplan vom Land Vorarlberg überarbeitet und erst anschließend kundgemacht. Für Frau Roswitha Thoma ist es schwierig, in dieser Art und Weise darüber zu entscheiden. Es stellt sich für sie die Frage, ob es nicht machbar wäre, dass die Einwendungen von der Gemeindevertretung durchgearbeitet werden und vor dem Beschluss die einzelnen Personen darüber verständigt werden. Sie ist der Meinung, dass die BürgerInnen mit dieser Art und Weise überfahren werden. GR Dieter Lang merkt an, dass durch die Umwidmungen von beispielsweise Freiflächen in Bauflächen vielen Personen gar nicht bewusst sei, was auf sie zukomme bzw. mit welchen Kosten sie steuerlich zu rechnen haben, da diese darüber gar nicht informiert wurden. Der Vorsitzende erklärt nochmals, dass jeder Haushalt separat zu den Kundmachungen angeschrieben und über die Auflage informiert wurde. Es sei auch Aufgabe eines jeden Gemeindevertreters, die Interessen der BürgerInnen zu vertreten. Deshalb müsse man versuchen, gemeinsam eine vernünftige Lösung zu finden. Bei der letzten Sitzung habe man auch sachlich diskutiert und über die einzelnen Punkte beraten und war sich über die behandelten Punkte einig. Andrea Schönherr teilt mit, dass ein ganz normaler Antrag gestellt wurde, diesen Punkt in einer öffentlichen Sitzung zu behandeln. Auch die sonstigen Umwidmungsanträge wurden öffentlich behandelt, deshalb verstehe sie nicht, warum dies beim Flächenwidmungsplan nicht so gehandhabt werden könne. Mag. Christian Wittwer weist darauf hin, dass bei den bisherigen Umwidmungsanträgen immer die Stellungnahmen der Nachbarn eingeholt und diese dann in einer öffentlichen Sitzung behandelt wurden. Man habe darüber befunden, dass man den vorliegenden Flächenwidmungsplan-Entwurf auflege. Dort habe es aber schon Bedenken seitens der Fraktion Unabhängige und Freiheitliche Gaschurn-Partenen gegeben. Über die Änderungen an sich habe man seiner Meinung nach wenig diskutiert. Niederschrift_38_GV_Sitzung_oeffentlich.doc Seite 3/7 Der Vorsitzende erklärt, dass es darum ging, die einzelnen Punkte bzw. Einwendungen sachlich zu diskutieren. Er erwarte sich deshalb auch, dass man dieses Thema sachlich weiterdiskutiere und bei der Sache bleibe. Es sollen für Gaschurn und Partenen Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dies sei seiner Meinung nach durch die Ausarbeitung eines Räumlichen Entwicklungskonzeptes bzw. des Flächenwidmungsplanes auf gutem Wege. Adolf Felder bemängelt, dass im vorliegenden Flächenwidmungsplan Flächen von Grundeigentümern umgewidmet werden sollen, welche aber gar keinen Antrag dafür eingebracht haben und welche auch nichts über die Umwidmungen wissen. Der Vorsitzende erinnert daran, dass bei der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes – speziell im Zielplanentwurf – die Teile der Umwidmungsflächen bereits schematisch eingezeichnet wurden. Das Räumliche Entwicklungskonzept sowie der Zielplan habe man abgeschlossen, der Flächenwidmungsplan sei nun der zweite Schritt dazu. Diese Schritte seien alle nachvollziehbar. GR DI (FH) Markus Durig erwähnt, dass beim Prozess für die Ausarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes sehr viele Stunden von Gemeindebürgern eingebracht wurden. Das Büro Stadtland habe dies gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Raumplanungsgesetzes ausgearbeitet. Er findet das Räumliche Entwicklungskonzept eine gute Grundlage, um den Flächenwidmungsplan darauf aufzubauen. Mag. Christian Wittwer kritisiert, dass man auf der einen Seite mit Grund und Boden sparsam umgehen wolle, auf der anderen Seite habe man beim vorliegenden Flächenwidmungsplan aber erheblich mehr an Bauflächen ausgewiesen. Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass bei der letzten Sitzung sachlich über die einzelnen Punkte beraten wurde. So wie in Gaschurn-Partenen bei der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes die Öffentlichkeit mit einbezogen wurde, war dies seiner Meinung nach nirgendwo der Fall. Er möchte die Sitzung wie beim letzten Mal fortführen. Seiner Meinung nach wäre es nicht richtig, die noch offenen Punkte in einer öffentlichen Sitzung zu diskutieren, da die letzten Punkte bereits in einer nicht öffentlichen Sitzung diskutiert worden seien. Dies habe nichts damit zu tun, dass man die BürgerInnen nicht dabei haben wolle. Es sei vielmehr Aufgabe der Gemeindevertretung, dies abzuhandeln bzw. zu beschließen. Der Antrag der Fraktion Unabhängige und Freiheitliche Gaschurn-Partenen wird mit 10 Gegenstimmen abgelehnt. (7:10) Der Antrag der Fraktion Frauen für Gaschurn und Partenen wird mit 11 Gegenstimmen abgelehnt. (6:11) zu 2.: Berichte Der Vorsitzende bringt den Anwesenden Folgendes zur Kenntnis: o Initiative Kinder in die Mitte Die Gemeinde Gaschurn hat an dieser Initiative teilgenommen und eine Anerkennungsplakette erhalten. Der Vorsitzende freut sich über die gute Platzierung für den Klettergarten Rifa. o Die Ortsfeuerwehr Gaschurn hat ein Ansuchen über einen Grundsatzbeschluss in der Gemeindevertretung gestellt, um ein neues Mannschaftsfahrzeug anzuschaffen. zu 3.: Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (§ 79 Abs. 3 GG) für Annette Bergauer Frau Annette Bergauer wird gemäß § 79 Abs. 3 GG einstimmig ermächtigt, Barzahlungen von max. EUR 1.000, 00 entgegen zu nehmen. Niederschrift_38_GV_Sitzung_oeffentlich.doc Seite 4/7 zu 4.: Verfassungsgerichtshofbeschwerde Wohnbau Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass das Bauverfahren zum Projekt Wohnbau Partenen durchgeführt und dagegen berufen wurde. Die Gemeindevertretung habe die Berufungsentscheidung beschlossen. Aufgrund der Berufungsentscheidung wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz Vorstellung erhoben. Auch die Vorstellung wurde von der Bezirkshauptmannschaft abgewiesen. Rechtsanwalt Dr. Battlogg hat in Vertretung von Herrn Erwin Pfefferkorn und Frau Renate Munz eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Beschwerde wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Antrag auf eine aufschiebende Wirkung wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Somit kann also der Bauherr auf eigenes Risiko mit dem Bauvorhaben beginnen. Die Gemeindevertretung habe nun die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde eine Auflistung erstellt, wie die gesamte Widmung zustande gekommen ist. Diese wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der aktuelle Flächenwidmungsplan wird den Anwesenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Die derzeitige Widmung für das Projekt Wohnbau Partenen lautet Baufläche Mischgebiet landwirtschaftlich. GR Dieter Lang bringt vor, dass er nach der Gemeindevertretungssitzung, in welcher der Berufungsbescheid Wohnbau Partenen behandelt wurde, eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht habe. Einige Passagen der Berufung seien seiner Meinung nach nicht rechtlich geprüft worden. Deshalb hat er Herrn Dr. Alexander Wittwer um eine rechtliche Auskunft gebeten. Dieser habe ihm aber mitgeteilt, dass er dazu keine Auskunft geben dürfe, da er der anwaltlichen Schweigepflicht unterstehe und nur der Bürgermeister in dieser Sache diese Schweigepflicht aufheben könne. Er finde die Stellungnahme zu seiner Beschwerde, die damals von Vize-Bgm. Thomas Riegler an die Bezirkshauptmannschaft ergangen sei, nicht korrekt. Er werde sich dies nicht gefallen lassen und deshalb noch zum Bezirkshauptmann gehen. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass es in der heutigen Sitzung darum gehe, ob seitens der Gemeindevertretung eine Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof zur vorliegenden Beschwerde abgegeben werden solle oder nicht. Man solle sich deshalb auf diese Sache beschränken. Nach kurzer Diskussion stellt GR Dieter Lang den Antrag, Dr. Alexander Wittwer von seiner Schweigepflicht in dieser Sache zu entpflichten, damit er über diese Berufung eine rechtliche Auskunft geben kann. Der Vorsitzende schlägt vor, eine Besprechung mit Dr. Alexander Wittwer, GR Dieter Lang und dem Bürgermeister abzuhalten. Diesem Vorschlag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass von Seiten der Gemeindevertretung eine Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof abgegeben werden sollte. Das Verfahren wurde entsprechend abgehandelt und entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Im Zuge der Bauverhandlung habe Frau Renate Munz und Herr Erhard Pfefferkorn (in Vertretung von Erwin Pfefferkorn) unter anderem zu Protokoll gegeben, dass sie grundsätzlich gegen dieses Bauvorhaben seien. Seiner Meinung nach sollte dies dem Verfassungsgerichtshof auch bekannt gegeben werden. Bei der Auflage des derzeitigen Flächenwidmungsplanes sei eine Stellungnahme von Herrn Erwin Pfefferkorn eingegangen, bei welcher er beantragt habe, die betreffenden Flächen als Baufläche Mischgebiet landwirtschaftlich zu belassen. Der Vorsitzende kann deshalb nicht nachvollziehen, dass dies jetzt beeinsprucht werde. Der Vorschlag für die Stellungnahme wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Für Frau Andrea Schönherr ist es nicht klar, warum die Gemeindevertretung nochmals eine Stellungnahme abgeben solle, da bereits in der Stellungnahme der Gemeinde vom 04.01.2010 alles verfasst sei. Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn ebenfalls im Verteiler des Schreibens des Verfassungsgerichtshofs angeführt sei und eine Stellungnahme binnen acht Wochen abgeben könne. Er empfiehlt deshalb, die vorliegende Stellungnahme zu beschließen. Niederschrift_38_GV_Sitzung_oeffentlich.doc Seite 5/7 GR Dieter Lang weist darauf hin, dass er dieser Stellungnahme nicht zustimmen werde, weil er damals schon mitgeteilt hatte, dass das Bauverfahren seiner Meinung nach durch die Bezirkshauptmannschaft durchzuführen gewesen wäre. GR Klaus Schröcker ist der Meinung, dass die vorliegende Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof gesendet werden könne. GR DI (FH) Markus Durig schließt sich dieser Meinung an, allerdings findet er, dass der Punkt 3 des Entwurfes für die Stellungnahme gelöscht werden sollte. Der Vorsitzende meint, dass es klar ersichtlich sein sollte, welche Grundeinstellung die Berufungswerber von Anfang an hatten. Dazu wird den Anwesenden die Niederschrift der mündlichen Bauverhandlung zur Kenntnis gebracht. GR Dieter Lang verlässt den Sitzungssaal Nach kurzer Diskussion wird der Punkt 3 des Entwurfes gelöscht und die Stellungnahme einstimmig genehmigt. Roswitha Thoma erklärt sich für befangen. GR Dieter Lang enthält sich der Stimme. zu 5.: Genehmigung der letzten Niederschriften GR Dieter Lang nimmt wieder an der Sitzung teil. Mag. Christian Wittwer kritisiert, dass die Darstellung von Bgm. M. Netzer über die Kosten der Sanierung zum Projekt Wohnbau Partenen im Protokoll nicht aufscheine. Andrea Schönherr schließt sich dieser Meinung an. Der Vorsitzende erklärt, dass die Sitzung für eine gewisse Zeit unterbrochen wurde, diese Auflistung dort vorgetragen wurde und deshalb auch nicht protokolliert wurde. Die Niederschrift der 34. öffentlichen Sitzung wird mit 7 Gegenstimmen genehmigt. (10:7) Die Niederschrift der 36. Sitzung wird einstimmig genehmigt. zu 6.: Allfälliges o Zur Frage, wie die Vereinbarung zwischen der Vorarlberger Illwerke AG und den Montafoner Gemeinden nun gehandhabt werde, erklärt der Vorsitzende, dass die Vereinbarung noch nicht fixiert worden sei. Beim Stand Montafon habe man das Thema bereits diskutiert. Man habe sich darauf geeinigt, dass EUR 2 Mio. sobald die Gemeinden die Vereinbarung mit der Vorarlberger Illwerke AG abgeschlossen haben und die nächsten EUR 2 Mio. wenn alle Projekte genehmigt seien, ausbezahlt würden. Die Verträge werden derzeit überarbeitet und dann den Gemeindevertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Klar sei, dass die Beschlüsse für die Verwendung des Geldes im Stand einstimmig erfolgen müssen. o Frau Andrea Schönherr möchte wissen, ob bei der Indoor-Badeanlage SchrunsTschagguns die Gemeinden mit dem Investitionsabgang mit einbezogen seien. Der Vorsitzende erklärt, dass in dieser Sache beim Stand Montafon noch nichts beschlossen wurde, sondern lediglich ein Vorschlag von Dr. Erwin Bahl vorliege, die Kosten über den Einwohnerschlüssel aufzuteilen. Die Gemeinde Schruns habe mittlerweile beschlossen, dass sie die gesamte Haftung für das Projekt übernehmen. o Roswitha Thoma erkundigt sich, ob bereits Gespräche mit der Vorarlberger Illwerke über die Errichtung des neuen Bauhofs geführt wurden. Der Vorsitzende berichtet, dass dies der Fall sei und die Vorarlberger Illwerke ein Büro mit der Konzeptausarbeitung beauftragt habe. o Andrea Schönherr erkundigt sich über die Optionsfrist beim Projekt Edelweiß-Areal. Der Vorsitzende berichtet, dass die Optionsnehmer einen Antrag um Verlängerung Niederschrift_38_GV_Sitzung_oeffentlich.doc Seite 6/7 gestellt haben. Man habe ihnen mitgeteilt, dass der Antrag in der Gemeindevertretung behandelt werden müsse. Der Vorsitzende sei bereits mit den Investoren im Gespräch. Es soll eine Optionsgebühr an die Gemeinde Gaschurn überwiesen werden. Einigung habe sich noch keine ergeben. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass die Option max. bis Ende April verlängert werden sollte. o Auf die Frage, ob die Erlöse des Grundverkaufs für den Wohnbau Partenen bereits bei der Gemeinde eingegangen sind, bejaht dies der Vorsitzende. o Es wird informiert, dass kommenden Freitag ein Gerät mit einem „Solebehälter“ zur Probe eingesetzt werde. o Helmut Dobler teilt mit, dass der Schneepflug im Verhältnis zur Schneelage viel zu oft mit dem Pflug fährt. Das müsse nicht sein. Der Vorsitzende erklärt, dass dies durch das GPS überwacht werde. o Der Vorsitzende berichtet, dass die Schneekanone beim Gundalatscherberg bereits aufgestellt wurde. Jetzt werde diese bei den ehemaligen Gründen von Paul Klehenz (jetzt Franz Wittwer) deponiert. Dort werde ein Aggregat aufgestellt und Wasser aus dem Tobel entnommen. Die Sitzung wird um 21:30 Uhr unterbrochen und somit der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen. Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Melanie Themel Bgm. Martin Netzer Niederschrift_38_GV_Sitzung_oeffentlich.doc Seite 7/7