20170622_GVE022

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:29
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2017-06-22
Erscheinungsdatum 2017-06-22
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 25. Juli 2017 AZ: 004-1/22/2017 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 22. Gemeindevertretungssitzung am 22. Juni 2017 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Gerhard Saler, Kurt Klehenz, Markus Wittwer, Daniel Sandrell, Artur Pfeifer, Walter Grass, Walter Lechleitner; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Ludwig Wachter, Adolf Felder (ab 19:34 Uhr); Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Kurt Rudigier, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Alwina Tschofen, Im Winkel 11, 6780 Schruns 4) Begegnungsort Gaschurn 2020 5) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 6) Darlehensaufnahme 7) Allfälliges 8) Dienstbarkeitsvertrag und Vereinbarung zwischen der Silvretta Montafon GmbH und der Gemeinde Gaschurn für die beschneite Talabfahrt Gaschurn (nicht öffentlich) Niederschrift_22_GV_Sitzung.doc 1/7 Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: • Petition Atomkraft - „Atomstopp – Atomkraftfrei leben!“ Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. Da Mag. Edgar Palm an diesem Abend auch in der Gemeindevertretungssitzung der Gemeinde Tschagguns gebraucht wird, bittet der Vorsitzende darum, den Tagesordnungspunkt 6. Darlehensvergabe vorziehen. Dieser Bitte wird entsprochen. Adolf Felder nimmt ab 19:34 Uhr an der Sitzung teil. zu 2.: Darlehensaufnahme Der Vorsitzende begrüßt Mag. Edgar Palm und erläutert, dass die Abwasserbeseitigungsanlage BA08 – Bielerhöhe Partenen fertiggestellt wurde. Aufgrund von Mängeln an den Kanalleitungen seien aufwändige Sanierungsarbeiten notwendig geworden. Diese seien mittlerweile nahezu abgeschlossen. Mit der Vorarlberger Illwerke AG wurde vereinbart, dass das gesamte Projekt von dieser vorfinanziert wird. Nach Abschluss des Projekts seien die von der Gemeinde zu tragenden Kosten an die Vorarlberger Illwerke AG zu entrichten. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass aufgrund dieser Zahlungen an die Vorarlberger Illwerke AG nun ein Darlehen in Höhe von EUR 900.000, 00 ausgeschrieben wurde. Es seien Angebote der Sparkasse Bludenz Bank AG, Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eGen und Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG eingelangt. Da bei der letzten Darlehensaufnahme angeregt wurde, bei künftigen Ausschreibungen die Banken einmal die Variante der Bindung an den 3 Monats-EURIBOR und einmal die Variante der Bindung an den 6 Monats-EURIBOR anbieten zu lassen, sei dies bei der jetzigen Ausschreibung berücksichtigt worden. Der Vorsitzende bittet Mag. Edgar Palm um seine Ausführungen zu den Angeboten. Mag. Edgar Palm erläutert die Ausschreibungsergebnisse der drei Banken anhand einer Vergleichstabelle. Die Ergebnisse seien durchaus unterschiedlich ausgefallen. Die Sparkasse Bludenz Bank AG habe beide Varianten in Bezug auf die Zinssätze gleich angeboten. Bei der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eGen und der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG gebe es Unterschiede. Beim Vergleich der drei Angebote über die gesamte Laufzeit mittels den übermittelten Tilgungsplänen zeige sich jedoch klar, dass die Variante der Bindung an den 6 Monats-EURIBOR die Günstigere sei. Mag. Edgar Palm erläutert dazu, dass diese Ausschreibung aufgrund dessen, dass es sich um eine Dienstleistung handle, außerhalb des Vergabegesetzes gemacht werden könne. Ausgegangen werde auch nicht von der gesamten Darlehenssumme, sondern nur von den Zinsen. Diese seien für die ersten drei Jahre heranzuziehen, nicht für die komplette Laufzeit. Somit befinde sich diese Ausschreibung unterhalb der Grenze für die Anwendung des Vergabegesetzes. Die Gemeindevertretung könne mittels Abstimmung eine Entscheidung treffen. Diese müsse jedoch ausreichend begründet werden. Niederschrift_22_GV_Sitzung.doc Seite 2/7 Mag. Freddy Wittwer erläutert, dass er aufgrund der Ausführung von Mag. Edgar Palm zur Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eGen tendiere, da diese die einzige Bank sei, die eine Filiale in der Gemeinde Gaschurn betreibe. Der Vorsitzende pflichtet ihm zu und stellt den Antrag, der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von EUR 900.000, 00 bei der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eGen gemäß Angebot vom 12. Juni 2017 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzender bedankt sich bei Mag. Edgar Palm. Mag. Edgar Palm verlässt um 19:44 Uhr die Sitzung. zu 3.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Petition Atomkraft – „Atomstopp – Atomkraftfrei leben!“ Die Initiative „Atomstopp – Atomkraftfrei leben!“ habe eine Petition an das Europäische Parlament gestartet mit der Forderung einer europaweit einheitlichen und angemessenen Haftpflichtversicherung. Die Argumentation sei Folgende: 30 Jahre nach Tschernobyl und 5 Jahre nach Fukushima könne sich die Europäische Kommission noch immer nicht zu einer einheitlichen, verpflichtenden Haftung für AKW-Betreiber durchringen – zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger, denn diese werden es sein, die zahlen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition wenden sich erneut an die gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Parlament, mit der Forderung, den Druck in Richtung Europäische Kommission in Sachen Haftpflicht für Atomkraftbetreiber zu erhöhen und die eingeschlafene Diskussion wieder zu befeuern. Nach den bereits erwähnten Unglücken müsse es einer seriösen Staatengemeinschaft gelingen, ihre Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Reaktorunfalles zumindest finanziell schadfrei zu halten! Dem Verursacherprinzip müsse unbedingt Rechnung getragen werden. Bis Ende Juni liege diese Liste noch im Gemeindeamt zur Unterfertigung auf. Es seien bereits zahlreiche Unterschriften geleistet. Mit der Verlängerung der Tagesordnung zu diesem Punkt könne eine Unterstützung seitens der Gemeinde Gaschurn für diese Petition diskutiert werden. • Elterntarif für Geschwisterkinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen Die Tarife für Kindergarten und Kleinkinderbetreuungseinrichtungen seien von der Gemeindevertretung bereits so beschlossen worden, wie sie im Tarifkorridor des Landes Vorarlberg vorgegeben seien. Beim Stand Montafon sei nun der Vorschlag eingelangt, zu beschließen, dass Geschwisterkinder nur 50 % der Kosten zu begleichen haben. Das neue Tarifsystem des Landes biete hierfür keinen identischen Spielraum, eine Staffelung sei nur im Rahmen des Tarifkorridors möglich. So wurde nun mehrheitlich beschlossen, dass die Geschwisterkinder nicht mit 50 % der Kosten abgerechnet werden, sondern mit dem untersten Korridor, der vom Land Vorarlberg festgelegt wurde. • Aquarena – Entwicklung zum Ganzjahresbad Nach intensiver Beratung habe der Standesausschuss in der 24. Sitzung am 13.06.2017 die Gewährung eines Einmalkredites in Höhe von EUR 300.000, 00 aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds beschlossen. Die Gewährung sei an die Bedingung gebunden, das Ganzjahresbad Aquarena über die Dauer von 20 Jahren mindestens 310 Tage pro Jahr verpflichtend zu betreiben und offen zu halten. Die Zeiten für Umbauoder Sanierungsmaßnahmen seien von dieser Betriebspflicht ausgenommen. Als weitere Bedingung beinhalte dieser Beschluss, dass die Abgangsdeckung alleinige Aufgabe der Standortgemeinde darstelle. Bei Nichteinhaltung der Betriebspflicht, einer vorzeitigen Niederschrift_22_GV_Sitzung.doc Seite 3/7 Schließung der Badeeinrichtung, sei der gewährte Zuschuss an den Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds anteilsmäßig der vereinbarten Betriebspflicht zurückzuzahlen. Das Anteilsverhältnis ergebe sich aus der Anzahl der fehlenden Jahre zur vereinbarten Dauer der Betriebspflicht nach Eröffnung der umgebauten Badeeinrichtung. Bei einem Verkauf innerhalb der Betriebspflicht sei der gesamte Zuschuss an den Talschaftund Ausgleichsfonds zurückzubezahlen. Eine unverschuldete Nichteinhaltung (zB Naturkatastrophe) der Betriebsplicht löse keine Rückzahlungsverpflichtung aus. Der Standesausschuss habe weiter beschlossen, dass die Gewährung von Finanzmitteln aus dem Talschaftsfonds für diesen Zweck eine Ausnahme darstelle und künftig für Badeeinrichtungen keine Mittel gewährt werden. • Bürgermusik Gaschurn-Partenen und Trachtengruppe Partenen Die Bürgermusik Gaschurn-Partenen und die Trachtengruppe Partenen hätten am Fronleichnamswochenende gemeinsam einen Ausflug in die Südsteiermark gemacht, an welchem der Vorsitzende ebenfalls teilgenommen habe. Er bedanke sich recht herzlich bei beiden Vereinen für ihr Engagement. • Seniorinnen und Senioren aus Berglen Heute habe er den Seniorinnen und Senioren mit ihrer Obfrau Clara Hoffmann in Gaschurn begrüßt. Er habe die Ausflugsgruppe herzlich willkommen geheißen, die Gemeinde Gaschurn vorgestellt und einige mögliche Ausflugsziele erläutert und natürliche mit Schnäpsen des Pfarrers Joe Egle angestoßen. • Fernwärme Gaschurn-Partenen Am Dienstag habe ein Termin mit der Sparkasse Bludenz Bank AG, der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eGen und der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG stattgefunden, um die Möglichkeit einer gemeinsamen Finanzierung durch diese drei Banken zu prüfen. In diesem Gespräch sei klar zum Ausdruck gebracht worden, dass sich die Banken eine Finanzierungszusage nur mit einer Haftungsübernahme von zumindest 50% des aushaftenden Betrages vorstellen können. Die Banken werden nun intern beraten und gemeinsam eine Aussage treffen. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 4.: Umwidmungsansuchen Alwina Tschofen, Im Winkel 11, 6780 Schruns Der Vorsitzende erläutert, dass Frau Alwina Tschofen, Im Winkel 11, 6780 Schruns, das Anwesen von Herrn Ludwig Tschofen, Unteres Vand 145, 6793 Gaschurn, erhalten habe. Alwina Tschofen beabsichtige diverse bauliche Maßnahmen im Bereich des bestehenden Wohnhauses Unteres Vand 145, 6793 Gaschurn, auf den GST-NR .383, .382, 1818, 1819/1, 1821/5 und 1821/1, GB Gaschurn. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, Teilflächen der GST-NR .383, .382, 1818, 1819/1, 1821/5 und 1821/1, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 921 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Die Anrainer bzw. Betroffenen seien mit Schreiben vom 26.04. bzw. 04.05.2017 über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt worden. Es wurde ihnen die Gelegenheit geboten, bis 19.05.2017 eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Der Vorsitzende erläutert, dass seitens Herrn Herbert Dich, Unteres Vand 144, 6793 Gaschurn, am 07.05.2017 eine Stellungnahme eingegangen sei. Er führe aus, dass auf dem GST-NR 1821/1 (Eigentümerin: Alwina Tschofen) ein grundbücherliches Recht zugunsten der GST-NR 1821/4 (Eigentümer: Herbert Dich) vorhanden sei. Niederschrift_22_GV_Sitzung.doc Seite 4/7 Der Vorsitzende führt aus, dass dieses Recht lediglich durch Bauführungen beeinträchtigt werden könne, nicht jedoch durch eine Widmungsänderung. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan sowie den Antrag von Alwina Tschofen zur Kenntnis und präsentiert die geplante Widmung. Da GR Klaus Schröcker als Obmann des Bau- und Raumplanungsausschusses, welcher diesen Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 19.06.2017 behandelt habe, in der heutigen Sitzung entschuldigt ist, gibt der Vorsitzende den Inhalt des Protokolls wieder: Grundsätzlich kann die geplante Umwidmung von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet empfohlen werden, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme durch die Sachverständigen. Die Stellungnahme des Nachbarn Herbert Dich ist zu beachten bzw. darf die Dienstbarkeit nicht beschnitten werden. Der Vorsitzende erläutert anhand des Grundbuchsauszuges der GST-NR 1821/4, GB Gaschurn, nochmals, dass dieses Recht lediglich durch ein Bauvorhaben beeinträchtigt werden könne, nicht jedoch durch eine Widmung. Er bringt den Anwesenden das Räumliche Entwicklungskonzept, welches mit der geplanten Widmung übereinstimmt, sowie den vorbereiteten Leitfaden zur Umwidmung zur Kenntnis. Der Vorsitzende stellt den Antrag der Umwidmung gemäß Plan Nr. 5/2017/05 vom 26.04.2017 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Begegnungsort Gaschurn 2020 Der Vorsitzende erläutert, dass das Konzept nun fertiggestellt und vorliegend sei. Sämtliche eingebrachten Ideen seien eingearbeitet bzw. berücksichtigt worden. Am 02.05.2017 habe nochmals eine öffentliche Veranstaltung in der Tanzlaube stattgefunden, an welcher ca. 100 bis 120 Personen teilgenommen haben. Der Vorsitzende sei positiv überrascht gewesen sei, dass keine Diskussion über das Festlegen einer Begegnungszone stattgefunden habe. Dies sei offensichtlich für alle klar und annehmbar. Immer wieder sei die Diskussion bezüglich des geplanten Treppenabganges beim Dorfcafé aufgekommen. Wenn man jedoch das Gesamtkonzept betrachte, bestehe knapp 30m weiter eine barrierefreie Möglichkeit. Diese fußläufige Verbindung talauswärts des neuen Chalethotels sei bereits so gut wie fertiggestellt. Ebenfalls seien in diesem Bereich bereits Kabel für eine Beleuchtung verlegt worden. Der Vorsitzende legt dar, dass es in der gegenständlichen Sitzung nicht um die Umsetzungsmaßnahmen gehe, sondern um den Grundsatzbeschluss für das ausgearbeitete Konzept. Zum Abschluss des Projektes sei es notwendig, das Konzept grundsätzlich zu beschließen. Alle weiteren Umsetzungsmaßnahmen und Planungen seien nicht Gegenstand des heutigen Beschlusses. Der Vorsitzende präsentiert den Anwesenden das Konzept. Er meint, dass es bei diesem breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozess gelungen sei, Kinder, Erwachsene, Unternehmer, Hoteliers und viele mehr miteinzubeziehen. Nach und nach sei das Ganze immer klarer geworden. Der Dorfkern sei einfach das Aushängeschild Gaschurns. Dass diese Entwicklung miteinander und auch unter Einbindung der Gäste gemacht werden konnte, sei sehr positiv aufgenommen worden. Es gehe heute nicht darum, dass alles sofort umgesetzt werde, sondern, ob das Konzept in seinen Grundsätzen so beschlossen werden könne. Es gebe Maßnahmen, die eine zeitnahe Umsetzung ermöglichen und andere, die einer umfassende Planung und Gestaltung bedürfen. Ohne ein Gesamtkonzept, könne jedoch kein klares Bild entstehen, auf welches die Details aufbauen. Der Vorsitzende legt dar, dass bereits einige Gewerbetreibende das Potential und die Chancen dieses Konzepts erkannt hätten. Beispielsweise wurde beim Dorfcafé bereits eine Ter- Niederschrift_22_GV_Sitzung.doc Seite 5/7 rasse errichtet, die bei der derzeitigen Wetterlage sehr positiv angenommen werde. Die Bürgerbeteiligung sei überwältigend gewesen, was ihn persönlich sehr freue. Er bedanke sich recht herzlich bei allen, die sich eingebracht haben. Der Vorsitzende erklärt den Anwesenden die im Konzept aufgezeigten weiteren Projektschritte, Zielsetzungen sowie die dargestellten Entwicklungsmöglichkeiten. Das Konzept beinhalte Planungen für die öffentlichen Räume, die Mobilität, verschiedene Nutzung sowie Umgestaltungen des Dorfzentrums. Ebenfalls berücksichtige das vorliegende Konzept einen Vorschlag für die Schaffung eines Dorfmarktes. Ein solcher sei bereits vom Tourismusausschuss initiiert worden und finde ab Mitte Juli wöchentlich am Freitagnachmittag statt. Der Vorsitzende geht auf den weiteren wesentlichen Teil im Konzept „Wie geht es weiter?" ein. Dieser enthalte Vorschläge wie in weiterer Folge die Umsetzung erfolgen könne. Darin seien Maßnahmen und Arbeitspakete aufgelistet. Dies sei jedoch nicht Teil des heutigen Beschlusses. Heute gehe es darum, ob das vorbereitete Bild grundsätzlich entspreche. Mit dem einen oder anderen Anrainer bzw. Grundeigentümer habe er bereits gesprochen. Diese hätten teilweise bereits ihr Interesse an einer Mitbeteiligung bei einer Umsetzung angekündigt bzw. können sich eine solche in irgendeiner Form vorstellen. Da GR Klaus Schröcker als Obmann des Bau- und Raumplanungsausschusses, welcher diesen Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 19.06.2017 behandelt habe, in der heutigen Sitzung entschuldigt ist, gibt der Vorsitzende den Inhalt des Protokolls wieder: Die in den Seiten 44 und 45 aufgelisteten Maßnahmen- und Arbeitspakete sowie die dafür erforderlichen Arbeiten bedürfen jede einzelne für sich einer Bezifferung durch entsprechende Angebote und müssen jeweils durch die Gemeindevertretung freigegeben bzw. beschlossen werden. Für das vorliegende ausgearbeitete Konzept ist eine Gesamtkostenschätzung für alle Maßnahmen und Arbeitspakete bzw. erforderlichen Arbeiten erstellen zu lassen. Erst wenn vor beschriebene Punkte erfüllt sind, soll mit einer Umsetzung begonnen werden. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass derzeit keine Gesamtkostenschätzung abgegeben werden könne, da diese noch weitere Detailplanungen voraussetzen würden. Gerhard Saler erläutert, dass das vorliegende Konzept seiner Meinung nach sehr gut ausgearbeitet worden sei, allerdings gebe es Maßnahmen, deren Kosten noch nicht abgeschätzt werden können. Deshalb sei es wichtig, klar darzulegen, dass für sämtliche Umsetzungen einzelne Planungen sowie Kostenschätzungen notwendig seien, welche wiederum einzelnen Beschlüssen der Gemeindevertretung bedürfen. Der Vorsitzende erläutert, dass nach dem heutigen Grundsatzbeschluss selbstverständlich weitere Planungen und Grundlagenerhebungen notwendig seien. Es werden Vorentwürfe, Entwürfe, Ausführungsplanungen, Einholung von Angeboten etc. notwendig sein, um dann das Konzept beurteilen und umzusetzen zu können. Adolf Felder erläutert die Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses, welcher seiner Meinung nach genau diese Voraussetzungen wiedergebe. Der Vorsitzende stellt somit den Antrag, das Konzept inklusive der folgenden Empfehlungen des Bau- und Raumplanungsausschusses: - Die in den Seiten 44 und 45 aufgelisteten Maßnahmen- und Arbeitspakete sowie die dafür erforderlichen Arbeiten bedürfen jede einzelne für sich einer Bezifferung durch entsprechende Angebote und müssen jeweils durch die Gemeindevertretung freigegeben bzw. beschlossen werden. - Für das vorliegende ausgearbeitete Konzept ist eine Gesamtkostenschätzung für alle Maßnahmen und Arbeitspakete bzw. erforderlichen Arbeiten erstellen zu lassen. - Erst wenn vor beschriebene Punkte erfüllt sind, soll mit einer Umsetzung begonnen werden. Niederschrift_22_GV_Sitzung.doc Seite 6/7 zu beschließen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals abschließend bei allen Beteiligten, dem Bau- und Raumplanungsausschuss und allen die sich eingebracht haben. Ebenfalls danke er den Planungsbüros Stadtland sowie 3:0 Landschaftsarchitekten und Rosinak und Partner, welche mit der vertiefenden Fachplanung beauftragt waren. Das vorliegende Ergebnis könne sich aus seiner Sicht sehen lassen. zu 6.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 21. Gemeindevertretungssitzung wird nach drei Änderungen einstimmig genehmigt. zu 7.: Petition Atomkraft – „Atomstopp – Atomkraftfrei leben!“ Der Vorsitzende legt dar, dass er eingangs der Sitzung bereits die Petition Atomkraft – „Atomstopp – Atomkraftfrei leben!“ erläutert habe. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Petition Atomkraft – „Atomstopp – Atomkraftfrei leben!“ zur Vorschreibung einer europaweit einheitlichen und angemessenen Haftpflichtversicherung für sämtliche Atomkraftwerkbetreiber seitens der Gemeinde Gaschurn zu unterstützen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 8.: Allfälliges • Ludwig Wachter erkundigt sich über die Handhabung der Ausweise für die Silvretta Straße. Derzeit sei es so, dass nur derjenige, der einen Ausweis besitzt, keine Gebühren zahle. Alle anderen Insassen eines PKWs seien angehalten, eine entsprechende Gebühr zu entrichten. Er regt an, entsprechende Vereinbarungen vorzusehen, dass die Abrechnung pro PKW erfolge. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die aktuellen Tarife der Silvretta Hochalpenstraße zur Kenntnis und erläutert, dass er diese Angelegenheit mit der Vorarlberger Illwerke AG klären werde. • Mag. Freddy Wittwer erläutert aufgrund mehrerer Diskussionen, dass bei der letzten Sitzung zum Tagesordnungspunkt der Leitungserneuerung des Kraftwerkes Valschaviel von zwei verschiedenen Sachwerten geredet wurde. Um dies richtig zu stellen, erläutert er, dass es sich bei der Erhöhung des Durchmessers um 33 % handle und bei der Leistungserhöhung um 20 %. Ende: 20:55 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_22_GV_Sitzung.doc Seite 7/7