19880608_GVE015

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:30
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1988-06-08
Erscheinungsdatum 1988-06-08
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Inhalt des Dokuments

-1- Gemeindeamt Gaschurn 6793 Gaschurn Niederschrift über die 15. Gemeindevertretungssitzung, stattgefunden am 8.6.1988 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Bgm. Heinrich Sandrell 4 Gemeinderäte 12 Gemeindevertreter Abwesend: GR Helmut Brändle - vertreten von Ernst Pfeifer, 124a GV Eugen Pfeifer - " " Bernhard Wittwer, 24a GV Rudolf Fleisch - " " Walter Durig GV Markus Felbermayer - " " Ernst Bergauer GV Ernst Pfeifer - entschuldigt GV Martin Kofler - vertreten von Karl-Heinz Scheuch GV Konstantin Tschanhenz - " " Josef Rudigier, 106 Protokoll: Edith Lehe 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlußfähigkeit, Genehmigung der letzten Niederschrift, Verlängerung der Tagesordnung Bgm. Heinrich Sandrell begrüßt die Herren und Damen der Gemeindevertretung sowie die Zuhörer, stellt die gegebene Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Der erstmals an einer GV-Sitzung teilnehmende GV Ernst Pfeifer, 124a, legt gemäß § 37 (4) GG., vor dem Bürgermeister das Gelöbnis ab. Der Vorsitzende beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu verlängern: Pkt. 15) Anschaffung von Fahnenmasten, Bepflanzungselementen und Abfallbehältern; Pkt. 16) Landtagsbeschluß betreffend eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes; Pkt. 17) Balottatobel - Erweiterter Betreuungsdienst 1988. Der TO-Verlängerung wird einstimmig stattgegeben. Gegen die Niederschrift über die 14. GV-Sitzung wird kein Einwand erhoben. 2. Friedhofsordnung und -gebührenordnung Das Übereinkommen mit der Diözese Feldkirch bezügl. der Übernahme der Friedhöfe von Gaschurn und Partenen in die Verwaltung der Gemeinde Gaschurn, mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1988, wird einstimmig genehmigt. Zu § 6 der Friedhofsordnung wird einstimmig beschlossen, daß als Grabmäler künftig nur Kreuze aus Schmiedeeisen oder Holz Verwendung finden dürfen. Im übrigen werden die Friedhofsordnung und die -gebührenordnung in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. Die Ankaufsgebühren (Einzelgrab S 700, —, Doppelgrab S 1400, —) für neue Grabstätten kommen ab 1.7.1988 zur Vorschreibung. Für bestehende Gräber gelangen die Verlängerungsgebühren (in derselben Höhe) dann zur Vorschreibung, wenn die letzte Bestattung vor dem 1.1.1973 erfolgt ist. Bereits entrichtete Gebühren werden in Anrechnung gebracht. Der jährliche Erhaltungskostenbeitrag pro Grabstätte wird mit S 150, — und die Gebühr für das Öffnen und Schließen eines Grabes mit S 1800, — (alle Gebühren sind wertgesichert) festgesetzt. Friedhofsordnung und -gebührenordnung werden an jeden Haushalt übermittelt. - 2 - Über Ersuchen des Vorsitzenden wird die Sitzung zur Begrüßung der Teilnehmer an der im Posthotel "Rößle" stattfindenden Accordino-Tagung unterbrochen. Die Beratungen werden um 20.30 Uhr wieder aufgenommen. 3. Spielplatzgeräte für die Kindergärten in Gaschurn und Partenen; Errichtung eines Zaunes im Bereich Schulhaus- und Kindergartenvorplatz in Gaschurn Die Offerte der Firmen Reiter, Rankweil, und Ing. Philipp GmbH., Neukirchen a.d. Vöckla, OÖ., bezügl. der Lieferung div. Spielplatzgeräte für die Kindergärten in Gaschurn und Partenen sowie von Zäunen im Bereich des Schulhaus- und Kindergartenvorplatzes in Gaschurn, werden zur Kenntnis gebracht. Sowohl der Anschaffung von Spielplatzgeräten im Betrag von ca. S 80.000, — als auch der Lieferung von Holzzäunen und der Verlegung von Steinplatten entlang des Holzzaunes im Kindergartenbereich (ca. S 80.000, —) wird einhellig zugestimmt. Die Aufstellung und Installierung der Spielgeräte und der Zäune sowie die Verlegung der Steinplatten erfolgt in Eigenregie der Gemeinde. 4. Ankauf einer Lucas Tschofen-Stube, dat. 1681; a) Situierungsvorschlag b) Vergabe der Planung und der Einbauarbeiten Der Vorsitzende berichtet über die sich bietende Möglichkeit des Ankaufes einer Lucas Tschofen-Stube, dat. 1681. Die prunkvoll geschnitzte Zirbenstube wurde im Jahre 1920 von einem bekannten Bregenzer Kunstsammler in Gaschurn (Gasthof "Alpenrose") erworben und verblieb, trotz nochmaligen Besitzerwechsels, bis heute in Bregenz. Der Kaufpreis beträgt S 1, 1 Mio. Von den Mandataren wird die Auffassung vertreten, daß es unverantwortlich wäre, diese einmalige Gelegenheit der Rückführung eines so bedeutenden Kulturgutes in die "Heimat" nicht zu nutzen. Dem Ankauf wird einhellig zugestimmt. a) Dem Vorschlag des Vorsitzenden, die Stube in der Leihbücherei des Gemeindezentrums von Gaschurn einzubauen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird einhellig zugestimmt. b) Mit der Planung und der fachgerechten Leitung des Einbaues wird, gemäß des vorliegenden Angebotes, Herr Ernst Pfeifer, Gaschurn 124a, einstimmig beauftragt. 5. Zweckwidmung des Hauses Nr. 9 in Gaschurn (Frühmesserhaus) Bgm. Heinrich Sandrell bringt das Ergebnis der Beratungen mit den zuständigen Stellen (Landesregierung, Landesmuseum, Heimatschutzverein, etc.) zum Projekt einer Expositur des Montafoner Heimatmuseums in Gaschurn mit dem Schwerpunkt "Zur Geschichte des Fremdenverkehrs in Vorarlberg, dargestellt am Beispiel Montafon" zur Kenntnis. Für dieses Projekt wurde sowohl die ideelle als auch finanzielle Hilfestellung des Vorarlberger Landesmuseums und der Landesregierung in Aussicht gestellt. Von der Gemeindevertretung wird das Vorhaben begrüßt und die entsprechende Zweckwidmung des Hauses Nr. 9 (Frühmesserhaus) auf Antrag von GV Ernst Pfeifer einstimmig genehmigt. Eine Verlängerung der mit der Diözese Feldkirch vereinbarten Pachtdauer ist nach Möglichkeit zu erwirken. - 3 - 6. B 188 (Umfahrung Gaschurn); Errichtung eines Illsteges im Bereich des Hauses Gaschurn Nr. 5 (alte Mühle, ehemals Wohnung Fabry) Im Baulos II/1 der Umfahrung Gaschurn ist die Errichtung eines Fußgängersteges über die Ill vorgesehen. Eine Kostenermittlung auf Grund von Erfahrungswerten durch das Amt der Vbg. Landesregierung hat ergeben, daß bei Ausführung solcher Fußgängerstege in Stahlbeton mit Gesamtbaukosten von ca. S 600.000, — zu rechnen ist. Dies ergibt einen Baupreis von S 12.600, —/m2 Brückenfläche. Nach vorausgehenden Beratungen in der Gemeindevertretung sowie einem Lokalaugenschein des Gemeindevorstandes schlägt der Vorsitzende vor, mit dem Land Vorarlberg eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, wonach sich die Gemeinde Gaschurn bei Erhalt von S 600.000, — verpflichtet, diesen Steg selbst zu errichten und so vorzusehen, daß die Benützung für gemeindeeigene Fahrzeuge (z.B. Muli, etc.) möglich ist. Dem Antrag des Vorsitzenden wird einhellig zugestimmt. Über Anregung von Vizebgm. Manfred Mattle ist mit der Baufirma Wilhelm & Mayer, Götzis, abzuklären, inwieweit die Errichtung von Widerlagern im Gesamtauftrag der Umfahrung Gaschurn enthalten ist. Die vertragliche Vereinbarung mit dem Land Vorarlberg ist zu gegebener Zeit der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Dem möglichen Erwerb freiwerdender Grundstücke im Trassenbereich wird einhellig zugestimmt, diesbezügliche Verträge sind gleichfalls der GV zur Genehmigung vorzulegen. 7. Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern; Richtlinienänderung In Ergänzung zu den bestehenden und von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 8.9.1987 genehmigten Richtlinien "Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern" hat die Vbg. Landesregierung in ihrer Sitzung vom 16.2.1988 beschlossen, daß neben den in § 3 Abs. 1 der Richtlinien genannten förderbaren Investitionen in Zukunft auch folgende Investitionen gefördert werden können: Einbau eines Baderaumes Einbau eines Duschraumes - Einbau eines WC - " - " - Landeszuschuß S 7000, — " 5000, — " 5000, — Die Förderung wird unter der Bedingung gewährt, daß die Standortgemeinde die Förderung um mind. 50% des Förderungszuschusses aufstockt. Die Richtlinienänderung und die damit verbundene Förderungsleistung seitens der Gemeinde werden einstimmig genehmigt. 8. Kostenbeitrag zur Anschaffung einer neuen Turmuhren-Anlage für die Pfarrkirche Gaschurn Das Ansuchen der Pfarre Gaschurn vom 21.4.1988 um einen Kostenzuschuß zur Anschaffung einer vollelektronischen und vollautomatischen TurmuhrenAnlage für die Pfarrkirche Gaschurn wird zur Kenntnis genommen. In Erwägung der Nützlichkeit einer funktionierenden Kirchenuhr für die Allgemeinheit, wird dem Antrag des Vorsitzenden auf Gewährung eines Kostenzuschusses in Höhe von S 100.000, — einstimmig entsprochen. Die Möglichkeiten für eine Beleuchtung der Kirchenuhr sollten seitens der Pfarre geprüft werden. - 4 - 9. Ansuchen der Farn. Bühler, Partenen, um Ankauf der Gp. 325/1 in Partenen Dem Ansuchen der Familie Robert Bühler, Partenen, um Ankauf der gemeindeeigenen Gp. 325/1 in Partenen, KG Gaschurn, wird aus grundsätzlichen Erwägungen einstimmig nicht entsprochen. 10. Zuschuß der Gemeinde zur IBR/IPV-Bekämpfung (Rinderseuche) Der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von S 2000, — an Landwirte, die Schlachtbestätigungen von IBR/IPV-positiven Tieren vorlegen, wird einhellig zugestimmt. Weiters wird die Kostenübernahme für Zweituntersuchungen positiver Tiere genehmigt. Diese Regelung hat für das Jahr 1988 Gültigkeit. Ergänzend hiezu wird festgestellt, daß Ausmerzbeihilfen von Bund, Land und Gemeinde nur unter der Voraussetzung des Beitrittes zur Aktion zur Schaffung von IBR-freien Rinderhaltungsbetrieben gewährt werden. Diese Erklärungen sind bis 30.6.1988 im Gemeindeamt zu unterfertigen. 11. Verschiedene Belagserneuerungen an Gemeindestraßen Die Offerte der Firmen Hilti & Jehle, Feldkirch, sowie Wilhelm & Mayer, Götzis, werden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende bringt die verschiedenen Straßenabschnitte, die einer dringenden Belagssanierung bedürfen, zur Kenntnis. Die Belagssanierungen (Gesamtaufwand ca. S 2, 2 Mio.) werden, gem. des vorliegenden Angebotes vom 25.5.1988, an die Firma Wilhelm & Mayer, Götzis, in Auftrag gegeben. 12. Ankauf der Liegenschaften Gp. 1173, KG Gaschurn, und der Gp. 544/1, KG Schruns Bgm. Heinrich Sandrell bringt das bei Rechtsanwalt Dr. Andreas Brandtner, Feldkirch, mit Schreiben vom 2.5.1988 deponierte Kaufsangebot für die Gp. 1173, KG Gaschurn, (ca.S 100.000, —) und die Gp. 544/1, KG Schruns, (ca. S 400.000, —) zur Kenntnis und erläutert den Sachverhalt bzw. den Stand der diesbezügl. Verhandlungen. Mit dem Ankauf dieser Liegenschaften soll der Gemeinde der Erwerb von "Illwerke-Grundstücken" im Bereich "Insel" (ehemalige Willi-Grundstücke) im Wege eines Tauschgeschäftes ermöglicht werden. Dem Vorsitzenden wird einstimmig das Mandat für weitere Verhandlungen in dieser Richtung erteilt. 13. Ankauf der Liegenschaft in EZl. 527, KG Gaschurn "Boda" Der Vorsitzende berichtet über den Stand der Verhandlungen mit der Vorarlberger Illwerke AG. sowie der Erbengemeinschaft Netzer (vormals Gaschurn 52) hinsichtlich des Erwerbs der Liegenschaft in EZl. 527 im Ortsteil "Boda", KG Gaschurn, zum Zwecke der Ansiedlung von Betriebsgebäuden der ortsansäßigen Transportunternehmen. Nach eingehender Diskussion wird auf Antrag von GV Herbert Tschofen a) dem Erwerb der Liegenschaft in EZl. 527 (Erbengemeinschaft Netzer) im Ausmaß von ca. 17000 m2 zum Preis von ca. S 1 Mio., b) dem daraus resultierenden Grundtausch mit den Vorarlberger Illwerken (Ersatz für die Gp. 621), c) der Vertragserrichtung durch Rechtsanwalt Dr. Otmar Pfeifer, Feldkirch, und d) der Ausarbeitung eines Konzeptes der Vertragskonstruktion zwischen der Gemeinde und den interessierten Betriebsinhabern einhellig zugestimmt. Die Zustimmung von GV Albert Wittwer bezieht sich auf den Grunderwerb jedoch nicht auf die Betriebsansiedlung. -5- 14. Güterweggenossenschaft "Innertobel"; Schneeräumungskosten im Winter 1987/88 Das Ansuchen des Obmannes der Güterweggenossenschaft "Innertobel", Josef Rudigier, Gaschurn 106, wird zur Kenntnis genommen. Auf Antrag von GV Albert Wittwer wird die Übernahme der Gesamtkosten in Höhe von S 9000, — einstimmig genehmigt. 15. Anschaffung von Fahnenmasten, Bepflanzungselementen und Abfallbehältern Die Offerte der Firmen Fahnen-Gärtner GmbH., Mittersill, und Steurer, Schwarzach, werden zur Kenntnis gebracht. Der Anschaffung von Fahnenmasten der Fa. Fahnen-Gärtner und Bepflanzungselementen und Abfallbehältern der Fa. Steurer, Schwarzach, zum Gesamtpreis von ca. S 100.000, — wird einhellig zugestimmt. 16. Landtagsbeschluß betreffend eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes Zum vorliegenden Landtagsbeschluß wird einhellig keine Volksabstimmung verlangt. 17. Balottatobel - erweiterter Betreuungsdienst 1988; Antrag des Forsttechn. Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Vandans, vom 6.6.1988 Das Bauprogramm für Instandhaltungsmaßnahmen (erweiterter Beutreuungsdienst 1988) für das Vorhaben "Balottatobel" mit einem Gesamterfordernis von S 300.000, — (Gemeinde Gaschurn 33 1/3%) wird einstimmig genehmigt. Allfälliges: a) Der Vorsitzende berichtet über den Stand der Verhandlungen mit der Fam. Eugen Wächter, Partenen 9, im Zusammenhang mit der Dorfplatzgestaltung in Partenen; b) GV Gerhard Blaas urgiert die Weiterführung des Verbauungsprojektes "Tafamunt". Dieser Wunsch wurde vom Vorsitzenden bereits bei den Vorarlberger Illwerken deponiert. Ende der Sitzung: 0.00 Uhr Verlautbart am: 15.6.1988 Der Bürgermeister. Heinrich Sandrell