20181018_GVE033

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:30
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2018-10-18
Erscheinungsdatum 2018-10-18
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 8. November 2018 AZ: 004-1/33/2018 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 33. Gemeindevertretungssitzung am 18. Oktober 2018 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Gerhard Saler, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Philipp Lechner, Artur Pfeifer, Walter Grass, Markus Wittwer (19:33 Uhr); Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 284, Christian Ganahl, Troja 180a, 6793 Gaschurn 4) Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 258, Kurt Willi, Innere Gosta 11d, 6793 Gaschurn 5) Umwidmungsansuchen Christoph Wittwer, Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn 6) Umwidmungsansuchen Agrargemeinschaft Versettla, Obmann Hansjörg Einödter, Rodunderstraße 19, 6773 Vandans (UEP-Ergebnis) 7) Maisäßgebietsausweisung Teil II 8) Winterdienst Gaschurn-Partenen Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc 1/13 9) Nachtragsvoranschlag 2018 10) Darlehensaufnahme – Umschuldung 11) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 12) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte:  Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen (§ 79 Abs. 33 GG) für Christine Netzer  Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Bewusst Gemeinsam Leben Im Jahr 2017 startete dieses Projekt mit den Impulstag „Kommunale Intelligenz“. Das Anliegen diesbezüglich sei den ländlichen Lebensraum gemeinsam zu stärken und zu entfalten. Am 6. Oktober 2018 habe er in der Stiegl Brauwelt in Salzburg an einer internen Auftakt-Veranstaltung mit Kerngemeinden, Impulsgebern, Initiativen und Wirtschaftspartnern teilgenommen. Am 14. September 2019 finde ein großer Kongress in der Salzburgarena statt. Bei der Auftaktveranstaltung am 6. Oktober 2018 habe er neben anderen Präsentationen auch das Projekt Gaschurn 2020 und das Ergebnispapier der Arbeitsgruppe „Gemeindeentwicklung – Was Gemeinden in Zukunft brauchen“ vorgestellt. (Markus Wittwer nimmt ab 19:33 Uhr an der Sitzung teil.) In einer Powerpoint-Präsentation, welche er den Anwesenden zur Kenntnis bringt, habe er die Entwicklung seit dem Jahr 2016 bis heute dargestellt. Mit bildlichen Darstellungen habe er anschaulich die Projekte Alpstein, MPreis, neue „alte Talstation Versettla“, etc. dargestellt, die in relativ kurzer Zeit in Gaschurn entwickelt und umgesetzt werden konnten. Auch Kleinigkeiten wie die Verlegung des Stopp-Schildes bei der Kreuzung im Bereich des Gemeindeamtes inkl. Grünstreifen zeigen ihre Wirkung. Das Ergebnispapier der verschiedenen Workshops lasse er den Anwesenden gerne zukommen. Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 2/13  Gemeindetag in Dornbirn Der Österreichische Gemeindebund habe heuer wieder einen Gemeindetag, welcher in Dornbirn stattgefunden habe, veranstaltet. Bei dieser Veranstaltung wurde auch der Kommunale Zukunftsbericht, welcher bereits zum 7. Mal erscheine, überreicht. Der Kommunale Zukunftsbericht könne den Mandataren bei Interesse ebenfalls gerne übermittelt werden.  Kollaudierungen Wildbach- und Lawinenverbauung Die Kollaudierungen „Gatsauna Goldeforlawine“, „Winkel SSS“ und „Rütlerbächle“ wurden am 02.10.2018 durchgeführt und seien abgeschlossen. Gemeinsam mit der Wildbach- und Lawinenverbauung konnte so ein weiterer Schritt in Richtung Sicherheit gesetzt werden.  Brüssel-Reise Gemeinsam mit Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen habe er an einer durch den Wirtschaftsbund organisierten Reise nach Brüssel teilgenommen. Zuvor haben im Rahmen dieser „Businessclass“ mehrere Betriebsbesichtigungen und Austausche stattgefunden.  Kletterpark Staumauer Silvretta Mit Bescheid der BH Bludenz vom 24.09.2018 wurde die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Kletterparks bei der Staumauer Silvretta genehmigt. Dies seien nun die ersten Umsetzungen in Richtung „Attraktionspunkt Bielerhöhe“.  Frau Holle Babysittervermittlung Aus dem Bericht des Vorarlberger Familienverbandes sei zu entnehmen, dass im Jahr 2017 8 Familien in Gaschurn durch 6 Babysitter aus Gaschurn betreut wurden. Diese haben 138 Stunden geleistet. Die Gemeinde Gaschurn fördere diese Babysittervermittlung „Frau Holle mini Paket“ mit einem Betrag von EUR 245, 00. Jugendliche können über diese Institution auch die Ausbildung zum Babysitter absolvieren.  Nahversorgerstammtisch Am 15.11.2018 finde um 20:00 Uhr im Vallülasaal ein Nahversorgerstammtisch im Namen von Peter Knöferl, seinem Team, dem Verein Dorfleben und der Gemeinde statt. Alle seien herzlich dazu eingeladen. Der entsprechende GaPa-Blitz, welcher zeitgerecht versandt werde und den Mandataren vorliege. Ziel dieser Veranstaltung sei es, alle Gemeindebürger zu informieren, aber auch entsprechende Bedürfnisse der Bewohner bereits im Vorhinein zu berücksichtigen. Heute habe die Bauverhandlung für den Umbau stattgefunden. Es werde bereits tatkräftig an der Einrichtung des Dorfladens gearbeitet. Er bedanke sich nochmals für das große Engagement.  Geschäftsräumlichkeiten Dorfstraße 3, 6793 Gaschurn (ehemaliges Blumengeschäft) Helene Wittwer, Haldaweg 86c, 6793 Gaschurn, habe ihr Interesse bekundet, das ehemalige Blumengeschäft im Objekt Dorfstraße 3, 6793 Gaschurn, zu mieten. Geplant sei ein Geschäft, dessen Sortiment sich über sämtliche Gebrauchsgegenstände für Haus und Garten sowie Futtermittel für Tiere erstrecken soll. Der Gemeindevorstand werde entsprechend über dieses Ansinnen diskutieren. Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 3/13  Bürgerversammlung Berglen Am Mittwoch, 28.11.2018 finde die alljährliche Bürgerversammlung in der Partnergemeinde Berglen statt. Er nehme daran teil und würde sich freuen, wenn ihn einer oder mehrere Mandatare begleite.  REK Marktgemeinde Schruns – Abänderung Die Marktgemeinde Schruns beabsichtige eine Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes im Bereich Rätikonkreuzung. Es könne innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme abgegeben werden. Die Marktgemeinde Schruns beabsichtige, den Korridor für die Mobilitätsachse im Bereich Rätikonkreuzung zu streichen. Nach Ansicht des Vorsitzenden könne dies nur umgesetzt werden, wenn zumindest eine alternative und machbare Mobilitätsachse ausgewiesen werde. Eine entsprechende Stellungnahme werde er mit dem Gemeindevorstand besprechen.  Schlepplift Silvrettasee Die Vorarlberger Illwerke habe die Änderung der Betriebsvorschrift für die Schleppliftanlage Silvrettasee beantragt. Die Beförderung von speziellen Rodeln soll zugelassen werden. Mit Bescheid der BH Bludenz vom 17.10.2018 sei diese Änderung genehmigt worden.  Beleuchtungskonzept Im Zuge der Konzepterstellung zum Projekt Begegnungsort Gaschurn 2020 sei auch die Optimierung des Beleuchtungskonzeptes thematisiert worden. Es seien nun gemeinsam mit Daniel Sandrell und Benjamin Pfefferkorn entsprechende Lösungen gefunden worden, die der Vorsitzende den Anwesenden präsentiert. Beide werden entsprechende Angebote erstellen, welche dann im Gemeindevorstand diskutiert und von diesem in Auftrag gegeben werden.  Frage von Adolf Felder aus der letzten Sitzung Adolf Felder habe sich in der letzten Sitzung über eine Zahlungserinnerung erkundigt. Nach Abklärung mit der Buchhaltung sei nun klar, dass ein Rückstand von EUR 5, 69 eingemahnt wurde zzgl. Mahngebühren in Höhe von EUR 3, 00.  Eröffnung EKIZ Am Freitag, 19.10.2018, ab 18:00 Uhr finde die Eröffnung des EKIZ Gortipohl statt. Er lade alle nochmals recht herzlich dazu ein. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragemöglichkeit an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 3.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 284, Christian Ganahl, Troja 180a, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Christian Ganahl, Troja 180a, 6793 Gaschurn, mit Antrag vom 14.08.2018 die bescheidmäßige Bewilligung zur Nutzung des Maisäßgebäudes Valschaviel Nr. 284, auf GST-NR .415/62, GB Gaschurn, als Ferienwohnung beantragt habe. Christian Ganahl, Troja 180a, 6793 Gaschurn, möchte das gegenständliche Objekt auch außerhalb von landwirtschaftlichen Zwecken als Ferienhaus nutzen. Das Objekt liege im ausgewiesenen Maisäßgebiet Valschaviel. Die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaf- Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 4/13 tung der in seinem Eigentum stehenden Flächen in diesem Gebiet sei durch Selbstbewirtschaftung sichergestellt. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 15.10.2018 über diesen Antrag beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann des Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker führt aus, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss nach eingehender Beratung einstimmig die Genehmigung des Antrages unter denselben Auflagen, wie in den vorangegangenen Bewilligungen, empfehle. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Bescheidentwurf zur Kenntnis und stellt den Antrag, der bescheidmäßigen Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 As. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Valschaviel Nr. 284, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Antrag auf Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 258, Kurt Willi, Innere Gosta 11d, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Kurt Willi, Innere Gosta 11d, 6793 Gaschurn, mit Antrag vom 24.07.2018 die bescheidmäßige Bewilligung zur Nutzung des Maisäßgebäudes Ganeu Nr. 258, auf GST-NR .649, GB Gaschurn, als Ferienwohnung beantragt habe. Kurt Willi, Innere Gosta 11d, 6793 Gaschurn, möchte das gegenständliche Objekt auch außerhalb von landwirtschaftlichen Zwecken als Ferienhaus nutzen. Das Objekt liege im ausgewiesenen Maisäßgebiet Ganeu. Die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der in seinem Eigentum stehenden Flächen in diesem Gebiet sei durch Verpachtung an Michael Pfeifer sichergestellt. Kurt Willi habe ebenfalls bereits einen Bauantrag vorgelegt, welcher nach Genehmigung der Nutzung gemäß § 16 Abs. 4 lit d RPG behandelt und genehmigt werden könnte. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 15.10.2018 über diesen Antrag beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann dieses Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker berichtet, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss auch über diesen Antrag beraten habe. Der Bau- und Raumplanungsausschuss sei zum selben Ergebnis, wie in den vorangegangenen Anträgen gelangt und empfehle einstimmig die Genehmigung des vorliegenden Antrages. Er selbst habe sich bei der Abstimmung seiner Stimme enthalten. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Bescheidentwurf zur Kenntnis und stellt den Antrag, der bescheidmäßigen Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 As. 4 lit. d Vlbg RPG für das Maisäßgebäude Ganeu Nr. 258, zuzustimmen. GR Klaus Schröcker erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: GR Klaus Schröcker). zu 5.: Umwidmungsansuchen Christoph Wittwer, Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Christoph Wittwer, Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn, die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 980, GB Gaschurn, aufgrund eines künftig geplanten Bauvorhabens seines Sohnes beantragt habe. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck, eine Teilfläche des GST-NR 980, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 932 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den entsprechenden Plan zur Kenntnis. Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 5/13 Der Vorsitzende erläutert weiter, dass beabsichtigt sei, eine weitere Teilfläche des GST-NR 980, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 178 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Straßen“ umzuwidmen, um die Zufahrtssituation sicherzustellen. Die Anrainer seien mit Schreiben vom 19.07.2018 verständigt worden und es wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, bis spätestens 10.08.2018 beim Gemeindeamt Gaschurn eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung einzubringen. Der wildbach- und lawinentechnische Sachverständige habe seine Stellungnahme am 2.10.2018 im Gemeindeamt zu Protokoll gegeben. Aus seiner Sicht bestünden keine Einwände gegen die geplante Umwidmung. Der Vorsitzende führt den Anwesenden weiters aus, dass im Zielplan des Räumlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Gaschurn diese Fläche bereits als „Siedlungsweiler – punktuelle bauliche Abrundung möglich“ vorgesehen wurde. Die Flächen seien bereits teilweise als „Baufläche Wohngebiet“ gewidmet, sodass es sich im weiteren Bereich um eine Anschlusswidmung handle. Die Sicherstellung der Zufahrtssituation erscheine zweckmäßig. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 15.10.2018 über die geplante Widmung beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann dieses Ausschusses um seine Ausführungen: GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss die Zustimmung zur geplanten Umwidmung einstimmig unter der Voraussetzung empfehle, dass der Grundstückseigentümer darauf hingewiesen werde, dass die Zufahrtssituation nach der geplanten Grundteilung auch zum dahinterliegenden Grundstück (Objekt Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn) sichergestellt werde. Dies bedürfe wahrscheinlich einer privatrechtlichen Vereinbarung. Christoph Wittwer habe sich in der Bauausschusssitzung zu diesem Punkt als befangen erklärt und seiner Stimme enthalten. Der Vorsitzende ergänzt dazu, dass die Widmung einer Verkehrsfläche bzw. Straße nicht gleichzeitig auch ein Recht zur Benützung bedeutet. Die Benützung sei privatrechtlich zu regeln. Der Vorsitzende erläutert den Anwesenden den Leitfaden und stellt den Antrag, der gegenständlichen Umwidmung gemäß Plan Nr. 031-2/10/Wittwer/2018 vom 19.07.2018 unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass Christoph Wittwer, Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn, ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Zufahrtssituation zum Objekt Unter Trantrauas 71, 6793 Gaschurn, sicherzustellen ist. Christoph Wittwer erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt (1 Enthaltung: Christoph Wittwer). zu 6.: Umwidmungsansuchen Agrargemeinschaft Versettla, Obmann Hansjörg Einödter, Rodunderstraße 19, 6773 Vandans (UEP-Ergebnis) Der Vorsitzende erläutert, dass die Agrargemeinschaft Versettla – Ausschlag Mittelmaisäß, Obmann Hansjörg Einödter, Rodunderstraße 19, 6773 Vandans, mit Eingabe vom 27.6.2018 um Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 1220/1 und 1220/3, GB Gaschurn, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Jagdhütte“ beantragt habe. Mit Schreiben vom 19.6.2018 wurde der Antrag zur Durchführung eines UEP-Verfahrens an das Amt der Vorarlberger Landesregierung übermittelt. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass mit Schreiben vom 24.9.2018 der UEP-Bericht an die Gemeinde Gaschurn übermittelt wurde. Daraus sei zu entnehmen, dass keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten seien. Die Anrainer wurden mit Schreiben vom 08.10.2018 über die geplante Umwidmung verständigt und es wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, bis spätestens 31.10.2018 (im Leitfaden des Bau- und Raumplanungsausschusses wurde versehentlicher Weise der 26.10.2018 angeführt) beim Gemeindeamt Gaschurn eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung einzubringen. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme seitens der Anrainer sei noch nicht abgelaufen. Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 6/13 Der Vorsitzende erläutert, dass in der heutigen Sitzung nur die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses behandelt werde. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan sowie das UEP-Ergebnis zur Kenntnis. Der Vorsitzende erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 15.10.2018 über die öffentliche Kundmachung bzw. die Umwidmung beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann dieses Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss über den gegenständlichen Antrag beraten habe. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme durch die Anrainer sei noch nicht abgelaufen, weshalb grundsätzlich erst dann über die geplante Umwidmung zu beraten sei. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass diesbezüglich wahrscheinlich ein Missverständnis vorliege, da die heutige Beratung bzw. Beschlussfassung nur die öffentliche Kundmachung des UEP-Ergebnisses beinhalte noch nicht jedoch die tatsächliche Umwidmung. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme erfolge dann die eigentliche Behandlung der Umwidmung. GR Klaus Schröcker erläutert, dass das UEP-Ergebnis seitens des Ausschusses zur Kenntnis genommen wurde. Der Vorsitzende stellt daraufhin den Antrag, der öffentlichen Kundmachung des UEPErgebnisses zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 7.: Maisäßgebietsausweisung Teil II Der Vorsitzende erläutert, dass seit der Änderung im RPG im Mai 2015 die Gemeindevertretung gemäß § 16 (Ferienwohnungen – Abs. 4 lit d) die Nutzung des Wohnteils eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes auf Antrag eines Eigentümers per Bescheid bewilligen kann, wenn das Gebäude in einem mit Verordnung der Gemeindevertretung ausgewiesenen Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebiet liege, die ortsübliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der dem Antragsteller gehörenden landwirtschaftlichen Flächen in diesem Gebiet gesichert sei und die Wirtschaftsgebäude erhalten werden. Eine solche Verordnung dürfe nur Flächen erfassen, die als Maisäß, Vorsäß oder Alpe genutzt werden oder früher genutzt wurden und aufgrund ihrer Charakteristik als Kulturlandschaft erhaltenswert seien. Der Vorsitzende erläutert, dass der erste Teil der Maisäßgebiete im Gemeindegebiet Gaschurn bereits ausgewiesen wurde. Die Abteilung Raumplanung und Baurecht habe nun einen Vorschlag zur Ausweisung der übrigen Maisäßgebiete: - Außermaisäß - Bakötta - Blendilak - Innerganifer - Karnella vorbereitet. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss am 15.10.2018 über die Maisäßgebietsausweisung Teil II beraten habe und bittet GR Klaus Schröcker als Obmann dieses Ausschusses um seine Ausführungen. GR Klaus Schröcker erläutert, dass der Bau- und Raumplanungsausschuss die dargestellten Ausweisungen grundsätzlich zur Kenntnis genommen habe. Der Ausschuss sei jedoch der Meinung, dass die Maisäßobleute der betroffenen Gebiete vorab zu informieren seien. Vor der ersten Beschlussfassung über die Maisäßgebietsausweisung sei dies ebenfalls so empfohlen und auch durchgeführt worden. Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 7/13 Der Vorsitzende ergänzt, dass es sich bei der ersten Ausweisung vermehrt um Agrargemeinschaften gehandelt habe. Die zweite, jetzt angedachte Ausweisung, betreffe keine Agrargemeinschaften, weshalb auch keine Obleute informiert werden können. Nach kurzer Diskussion wird einstimmig folgende Vorgangsweise festgelegt: - An der Amtstafel und auf der HP wird die Information veröffentlicht, dass eine Ausweisung der zuvor genannten Gebiete geplant ist. Die Unterlagen dazu liegen vier Wochen im Gemeindeamt auf. Somit wird jedem die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen gegeben. - Nach Ablauf der Frist soll die Angelegenheit neuerlich vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt werden. - Anschließend soll die Beschlussfassung in der Gemeindevertretung erfolgen. zu 8.: Winterdienst Gaschurn-Partenen Der Vorsitzende erläutert, dass derzeit noch nicht alle Angebote vorliegen und deshalb die Vergabe nur bedingt beschlossen werden könne. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Vergabe des Winterdienstes für den Winter 2018/2019 zu ähnlichen Konditionen, wie diese für den Winter 2017/2018 erfolgt sei, zuzustimmen und den Gemeindevorstand mit der Festlegung der abschließenden Konditionen zu beauftragen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 9.: Nachtragsvoranschlag 2018 Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund der angedachten Umschuldung bzw. Neuaufnahme der Darlehen in einem Gesamtbetrag von EUR 3.000.000, 00 ein entsprechender Nachtragsvoranschlag für 2018 zu beschließen sei. Der Nachtragsvoranschlag sei zeitgerecht mit den Sitzungsunterlagen zugestellt worden. Derzeit bestünden drei offene Darlehen. Die Umschuldung derselben sei ausgeschrieben worden. Zusätzlich sei eine Neuaufnahme eines Betrages von EUR 540.000, 00 zum Ausbau der Wasserversorgungsanlage BA09 Vand notwendig. Der Vorsitzende erläutert, dass der Gemeindevorstand am 09.10.2018 über den vorliegenden Nachtragsvoranschlag beraten habe. Der Gemeindevorstand empfehle der Gemeindevertretung einstimmig die Zustimmung zum Nachtragsvoranschlag 2018 aus folgenden Gründen: - Es kann durch die angedachte Darlehensaufnahme eine Umschuldung auf einen Kredit mit günstigeren Konditionen erzielt werden. - Durch diese Maßnahme kann die ELENA-Förderung für das Fernwärmeprojekt lukriert werden. - Laut Mag. Edgar Palm werden keinerlei zusätzliche Kosten für die umzufinanzierenden Kredite anfallen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Nachtragsvoranschlag zur Kenntnis und erläutert, dass darin ein Betrag von EUR 2, 46 Mio. abgebildet sei, da die EUR 540.000, 00 für den Ausbau der Wasserversorgungsanlage bereits im Voranschlag enthalten seien und somit keinem neuerlichen Beschluss bedürfen. Adolf Felder erläutert, dass er der Meinung sei, ein Nachtragsvoranschlag sei nur dann zu beschließen, wenn eine neue Kreditaufnahme erfolge. Wenn die bestehenden Darlehen umgeschuldet werden, werde dadurch kein neuerliches Kapital aufgenommen. Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 8/13 Der Vorsitzende erläutert, dass für die geplante Umschuldung jedenfalls ein Nachtragsvoranschlag notwendig sei, da dieser neue Kredit als solcher nicht im Voranschlag abgebildet sei, auch wenn dadurch teilweise keine neuen Summen finanziert werden. Adolf Felder erkundigt sich darüber, ob das zuletzt aufgenommene Darlehen bereits verbraucht sei, was der Vorsitzende insofern bejaht, als das jedoch immer nur die tatsächlich notwendigen Beträge abgerufen werden. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem vorliegenden Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2018 zuzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). zu 10.: Darlehensaufnahme – Umschuldung Der Vorsitzende erläutert, dass angedacht sei, die Finanzsituation der Gemeinde Gaschurn zu optimieren und deshalb die bestehenden Darlehen (Bawag PSK, Raiffeisen Bank und Hypobank) umzufinanzieren. Zusätzlich zu dieser Umschuldung soll ein Betrag in Höhe von EUR 540.000, 00 zum Ausbau der Wasserversorgungsanlage BA 09 Vand finanziert werden. Gesamt soll somit ein Betrag von EUR 3.000.000, 00 finanziert werden. Der Vorsitzende berichtet, dass eine entsprechende Ausschreibung erfolgt sei. Angebote der Hypobank, der Sparkasse und der Raiffeisen Bank seien eingelangt. Die Angebote hätten ergeben, dass sich die Sparkasse als Bestbieter herausstelle. Mit der Umschuldung auf die Sparkasse würde sich die Gesamtsituation betreffend die derzeit laufenden Kredite allgemein verbessern (bessere Zinskonditionen). Der Vorsitzende erläutert, dass bei Ausarbeitung des Fernwärmeprojektes die ELENAFörderung beantragt wurde, welche mit 85% der anerkannten Kosten als verlorener Zuschuss gewährt werde. Bei Beantragung dieser Förderung sei allerdings noch die Gemeinde Gaschurn bzw. eine Tochtergesellschaft als Umsetzerin des Projektes und somit Förderwerberin angeführt. Diese Situation habe sich zwischenzeitlich bekannter Weise geändert. Damals war mit der Auszahlung der Förderung verquickt, dass mindestens 50 % der Kosten des Fernwärmeprojektes über die Sparkasse Erste Bank finanziert werden. Diese Voraussetzung konnte entkoppelt werden, da das Projekt nun weitestgehend durch Energie 360° umgesetzt werde. In weiterer Folge konnte vereinbart werden, dass die Förderung auch dann lukriert werden kann, wenn zumindest ein Betrag von EUR 3 Mio. über die Sparkasse finanziert werde. Bei Ausschreibung der Umschuldung war nicht klar, ob diese Voraussetzung erfüllt werden könne bzw., ob die Sparkasse auch als Bestbieter hervorgehen werde. Aufgrund der eingegangenen Angebote stelle sich die Situation jedoch so dar, dass diese Voraussetzung erfüllt werden könne. Weitere Voraussetzung sei jedoch, dass das Projekt schlussendlich auch umgesetzt werde. Ansonsten sei die Förderung wie allseits bekannt zuzüglich 3 % Zinsen zurückzuzahlen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Aufstellung der Kreditangebote zur Kenntnis und erläutert die Zinssituation. Die derzeit bestehenden Kredite könnten somit auf günstigere Zinskonditionen umgeschuldet werden, was zum aktuellen Zeitpunkt eine Ersparnis von ca. EUR 7.000, 00 pro Jahr bedeute, wenn die Zinsen gleich bleiben würden. Natürlich sei dies nur eine Momentaufnahme zum jetzigen Zinsniveau. Ludwig Wachter erkundigt sich, ob die EUR 540.000, 00 eine Nachfinanzierung des Ausbaus im Bereich Vand seien, was der Vorsitzende verneint. Es handelt sich hierbei um einen Kostenrahmen, der erwartet werde. In der Vergangenheit sei immer nur jener Betrag finanziert worden, welcher auch erforderlich war. GR Klaus Schröcker ergänzt, dass die Abrechnung nach deren Vorlage, wie dies bereits vereinbart worden sei, im Bau- und Raumplanungsausschuss präsentiert und besprochen werde sollte. Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 9/13 Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Umschuldung bzw. Darlehensaufnahme mit einem Gesamtbetrag von EUR 3 Mio. bei der Sparkasse zuzustimmen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). zu 11.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 32. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 12.: Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen für Christine Netzer Der Vorsitzende erläutert, dass Christine Netzer seit Anfang Oktober in der Buchhaltung der Gemeinde Gaschurn beschäftigt sei. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass gemäß § 79 Abs. 3 GG Barzahlungen an die Gemeinde nur die im Abs. 1 genannte Person (Leitung der Kassengeschäfte) oder andere von der Gemeindevertretung ausdrücklich dazu ermächtigte Personen entgegennehmen dürfen. Ebenso seien die Namen der zur Entgegennahme von Barzahlungen ermächtigten Personen im Gemeindeamt durch Anschlag kundzumachen. GR Markus Netzer erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Der Vorsitzende stellt den Antrag die Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen bis zu einer Höhe von EUR 1.000, 00 gemäß § 79 Abs. 3 GG für Christine Netzer zu genehmigen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen (1 Enthaltung: Markus Netzer). zu 13.: Biomasse Heizwerk GmbH & Co KG Der Vorsitzende erläutert, dass in der 29. Gemeindevertretungssitzung am 28.05.2018 folgender Beschluss gefasst wurde: Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass das Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG an die Energie 360° veräußert wird, wobei Energie 360° die offenen Darlehen (Hypobank, Gemeinde Gaschurn) als auch die Kommanditistenanteile der Gemeinde übernimmt, welche mit in Höhe von 40-50 % der einbezahlten KG-Einlage von dieser abgelöst werden. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Adolf Felder). Der Vorsitzende erläutert, dass die Energie 360° zwischenzeitlich Verhandlungen mit allen Kommanditisten geführt habe. Drei der Kommanditisten erklären sich mit einer Auszahlung in Höhe von 40-50 % nicht einverstanden und bestehen laut Kathrin Fischer (Energie 360°) auf die Auszahlung der vollen Einlage. Der Vorsitzende habe daraufhin klar zum Ausdruck gebracht, dass alle Kommanditisten gleich zu behandeln seien. Die Gemeinde könnte nun allerdings auf die Auszahlung der ihr zustehenden 40-50 % verzichten, damit die restlichen Kommanditisten ebenfalls 100 % ihrer Einlage erhalten. Er vertrete die Meinung, dass alle gleich zu behandeln seien und niemand bevorzugt werden sollte. Die Verträge zum Verkauf des Biomasse Heizwerks seien im Entwurf bereits vorliegend. Derzeit sei der Verkauf mit Stichtag 31.12.2018 geplant, sofern ein positiver Verwaltungsratsbeschluss der Energie 360° erfolge. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass durch den Verzicht der Gemeinde alle privaten Kommanditisten mit 100 % ihrer Einlage ausbezahlt werden könnten. Mit der Silvretta Montafon werden noch Gespräche geführt, ob diese auch mit einer anteiligen Auszahlung von 40-50 % einverstanden wäre. Klarzulegen sei, dass der Verkauf des Biomasse Heizwerks nur dann funktioniere, wenn auch alle Kommanditisten zustimmen. Deshalb werde auch intensiv nach einer Lösung gesucht. Sollten nicht alle Kommanditisten zustimmen wäre die wohl einzige Alternative, die bestehenden Anlagen zu verkaufen und die Biomasse Heizwerk Gaschurn Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 10/13 GmbH & Co KG als leere Hülle bestehen zu lassen. Dann würden auch die Kommanditisten als solche bestehen bleiben. Diese Lösung sei jedoch als nicht sinnvoll anzusehen. In diesem Zusammenhang erläutert der Vorsitzende ergänzend, dass die derzeitigen Berichterstattungen auch entsprechendes Echo, Unsicherheiten und Fragen beim Projektpartner Energie 360° aufgeworfen hätten, die bisher ausgeräumt werden konnten. Energie 360° habe sich bereits mehrfach über die Medienberichte erkundigt. Durch solche Anschuldigungen werde nicht nur ihm als Privatperson sondern der ganzen Gemeinde und vor allem dem Projekt geschadet. Kurt Rudigier erkundigt sich darüber, ob es rechtlich haltbar sei, wenn Unterschiede in der Ablöse der Kommanditisten-Anteile bestehen. Der Vorsitzende erläutert, dass jeder Kommanditist selbst entscheide, zu welchem Wert er seine Anteile veräußere. Er wolle lediglich nicht, dass seitens der privaten Kommanditisten Bevorzugungen erfolgen. Kurt Rudigier ergänzt, dass dieser Beschluss klar dazu dient, die Umsetzung des Projektes zu ermöglichen. Er stellt klar fest, dass sich die Gemeinde hier nicht über den Tisch ziehen lasse, sondern nur eine Möglichkeit schaffe, den Verkauf des Biomasse Heizwerks zu ermöglichen, weil dadurch eine Auszahlung der anderen Kommanditisten erfolgen könne. Der Vorsitzende bekräftigt dies. Die Gemeinde verzichte damit auf die gesamte von ihr getätigte Einlage, um den Verkauf des Biomasse Heizwerks zu ermöglichen. Dieses Geschäft sei wiederum daran gekoppelt, dass das Gesamtprojekt umgesetzt werde und der seitens der Gemeinde gewährte Kredit inkl. Zinsen zurückbezahlt werde. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, bedürfe es sowieso einer neuerlichen Diskussion. GR Markus Netzer erkundigt sich über die Anzahl der Kommanditisten. Der Vorsitzende erläutert, dass derzeit 14 Kommanditisten (inkl. der Gemeinde) am Biomasse Heizwerk beteiligt seien. Die Gemeinde habe damals einen Betrag von EUR 125.662, 00 (27 % Anteile) eingelegt. Die Ausschüttung von 50 % würde einen Betrag von ca. EUR 62.831, 00 ergeben, auf welchen die Gemeinde nun verzichten würde. Wenn alle privaten Kommanditisten mit 100 % ausbezahlt würden, wäre dies eine Summe von ca. EUR 218.744, 00, welche die Energie 360° zu finanzieren hätte. Gerhard Saler pflichtet der zuvor ergangenen Aussage von Kurt Rudigier bei und unterstreicht diese nochmals damit, dass es rein um die Ermöglichung der Umsetzung des Projektes für die Gemeinde und die Anschlussnehmer gehe. Es gehe nicht darum, dass die Gemeinde schlecht verhandle, sondern darum, die Voraussetzung zur Umsetzung des Projektes und des Verkaufes des Biomasse Heizwerks zu schaffen. Verzichte die Gemeinde nicht auf die Ausschüttung und können somit die privaten Kommanditisten nicht mit 100 % ihrer Einlage ausbezahlt werden, würde der Verkauf höchstwahrscheinlich scheitern. GR Markus Netzer erkundigt sich darüber, ob die Kommanditisten, welche 100 % Ausschüttung fordern, bereits ihre Zustimmung erteilt haben, sollte eine 100 % Ausschüttung erzielt werden können. Der Vorsitzende erläutert, dass die diesbezüglichen Verhandlungen von der Energie 360° geführt wurden und er diese Frage nicht abschließend beantworten könne. GR Klaus Schröcker ergänzt, dass der allenfalls heute zu fällende Beschluss sowieso nicht greifen könne, sollten anschließend nicht alle Kommanditisten zustimmen. Der Vorsitzende stimmt GR Klaus Schröcker zu und bestätigt, dass der Verkauf des Biomasse Heizwerks nur abgeschlossen werden könne, sofern alle Kommanditisten zustimmen. Mit dem Verzicht der Gemeinde könnten die restlichen Kommanditisten mit 100 % ausbezahlt werden. Mit der Silvretta Montafon sollen noch Gespräche geführt werden, ob diese eventuell auch einer 50 %igen Ausschüttung ihrer Anteile zustimmen könnte. Der Vorsitzende stellt den Antrag, seitens der Gemeinde auf eine Ablöse der zu veräußernden KG-Anteile zu verzichten, um den übrigen privaten Kommanditisten eine Ausschüttung Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 11/13 von 100 % ihrer Anteile und somit den Verkauf der Biomasse Heizwerk Gaschurn GmbH & Co KG an die Energie 360° zu ermöglichen. Walter Grass und Artur Pfeifer erklären sich als Kommanditisten für befangen und enthalten sich ihrer Stimme. Der Vorsitzende erklärt sich als Geschäftsführer des Biomasse Heizwerks für befangen und enthält sich ebenfalls seiner Stimme. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen (3 Enthaltungen: Walter Grass, Artur Pfeifer, GF Bgm. Martin Netzer, MSc). Der Vorsitzende bedankt sich für diese weitsichtige Entscheidung im Sinne der Gemeinde und vor allem im Sinne des Projektes. zu 14.: Allfälliges  Ludwig Wachter möchte klar feststellen, dass GR Markus Netzer, Christoph Wittwer, Adolf Felder und er die Opposition „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ darstellen und nicht, wie in den laufenden Berichterstattungen fälschlicherweise kommuniziert, Kurt Burger der Vorsitzende der Opposition sei. Kurt Burger erwähne immer wieder die Opposition und stelle sich als Vorsitzenden der Liste dar. Dies entspreche nicht der Wahrheit. Kurt Burger sei der Obmann eines politischen Vereins, nicht mehr und nicht weniger. Die Opposition werde lediglich noch durch die vier in der Gemeindevertretung verbliebenen Gemeindemandatare gebildet. Laut Gesetz sei es nicht möglich gewesen, in einer laufenden Periode den Namen zu ändern, weshalb nach wie vor „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ die Bezeichnung ihrer Liste sei. Der Vorsitzende ergänzt, dass die vier anwesenden Mandatare, die ihr Mandat nicht zurückgelegt haben, die Liste „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ bilden. Alle anderen, die im Jahr 2016 zurückgetreten seien, zählen nicht mehr dazu. Dies verwirre neben den Medien auch die Gemeindebürgerinnen und -bürger. Der Vorsitzende bedankt sich bei Ludwig Wachter für diese Klarstellung.  Walter Grass bedankt sich bei Monika Wachter für die Blumenpflege in Gaschurn und Partenen. Der Vorsitzende sowie Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen schließen sich diesem Dank an.  Der Vorsitzende erläutert, dass es beim Bauhof und Altstoffsammelzentrum (ASZ) ab und zu Probleme mit der Mülltrennung Einzelner gebe. Aufgabe des ASZ-Teams sei es, dafür zu sorgen, dass eine genaue Altstofftrennung erfolge. Der eine oder andere sei damit nicht immer einverstanden, was dann zu Diskussionen führe. Er habe nun die Anweisung erteilt, bei erneuten Diskussionen solche Materialien bzw. Gebinde zu markieren und zu fotografieren. Anschließend erfolge eine Terminvereinbarung mit ihm als Bürgermeister, um die Angelegenheit zu klären. Jedenfalls zeigten solche Reklamationen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Aufgabe ernst nehmen und gewissenhaft im Sinne der Gemeinde handeln. Gerhard Saler und GR Klaus Schröcker loben das ASZ-Team für ihre gute Arbeit und meinen, dass diese Arbeit nicht immer einfach zu verrichten sei. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass es trotz des neuen Bauhofs immer wieder zu illegalen Müllablagerungen, wie kürzlich im Bereich des Tschambreubaches, komme. Er appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, das gute Angebot des Altstoffsammelzentrums zu nutzen, und hofft darauf, dass illegale Müllablagerungen bald der Vergangenheit angehören. Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 12/13   Der Vorsitzende gibt die voraussichtlichen Sitzungstermine, wie folgt bekannt: - Sitzung Finanzausschuss 25. Oktober 2018 - Klausur (Mandatare und Ersatzmandatare) 9. November 2018 - Sitzung Finanzausschuss (inkl. Vorstand) 26. November 2018 - nächste Gemeindevertretungssitzung 29. November 2018 Markus Wittwer erkundigt sich darüber, ob bereits ein Bescheid für den Ausbau der beschneiten Talabfahrt vorliege. Der Vorsitzende erläutert, dass zwischenzeitlich die Verhandlungsniederschrift übermittelt wurde. Derzeit seien noch Abklärungen betreffend das Ortsbild sowie das Öffentliche Interesse im Gange. Vor allem das Öffentliche Interesse sei erneut zu untermauern. Ebenso fänden derzeit noch Termine mit zwei Anrainern statt, welche Einwendungen erhoben hätten. Grundsätzlich verlaufe das ganze Verfahren allerdings positiv. Wahrscheinlich werde die Beleuchtung zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren behandelt, um vorerst einen Teilbescheid für sämtliche anderen Arbeiten zu erwirken. Der Vorsitzende bedankt sich für die konstruktive Sitzung und wünscht den Anwesenden einen schönen Abend. Ende: 21:14 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_33_GV_Sitzung.doc Seite 13/13