20091203_GVE035

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:32
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2009-12-03
Erscheinungsdatum 2009-12-03
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A-6793 Gaschurn – Partenen / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 04.12.2009 Zeichen: 004-1/35/2009 Bearbeiter: Melanie Themel Niederschrift über die 35. (nicht öffentliche) Gemeindevertretungssitzung am 03.12.2009 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, Vize-Bgm. Thomas Riegler, Hanno Hämmerle, Gerhard Saler, Walter Grass, Helga Kubak, GR Klaus Schröcker, Artur Pfeifer, GR DI (FH) Markus Durig; Unabhängige und Freiheitliche Gaschurn-Partenen: GR Dieter Lang, Roswitha Schoder, Helmut Dobler, Adolf Felder, Mag. Christian Wittwer, Roswitha Thoma; Frauen für Gaschurn und Partenen: Andrea Schönherr; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Siegfried Gschaider, Markus Felbermayer, DI Josef Tschofen, Lothar Dona; Unabhängige und Freiheitliche Gaschurn-Partenen: Günter Pfeifer, Dr. Alexander Wittwer, Andreas Rudigier; Schriftführerin: Melanie Themel Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Flächenwidmungsplan (nicht öffentlich) 3) Allfälliges Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc 1/6 Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. zu 2.: Flächenwidmungsplan Der Vorsitzende berichtet, dass der Flächenwidmungsplan bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung behandelt wurde. Heute ginge es darum, den Flächenwidmungsplan zu konkretisieren. Beim letzten Mal wurde der neu zu beschließende Flächenwidmungsplan von Herrn DI Herbert Bork vom Büro Stadtland aus fachlicher Sicht vorgetragen und erläutert. Inzwischen wurde mit der Raumplanungsstelle abgeklärt ob es möglich wäre, die jetzt bestehenden Flächen generell im Talgebiet von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Landwirtschaftsgebiet umzuwidmen. Der Vorsitzende teilt mit, dass sich diese Widmungen im ganzen Land sehr stark unterscheiden. Die Landwirte sollen nicht eingeschränkt werden, indem ihre Flächen als Freifläche Freihaltegebiet gewidmet werden. Bei der Neuauflage des Flächenwidmungsplanes soll darauf geachtet werden, die Raumplanungsziele auf Papier zu bringen. Bei Gebieten und Grundstücken, welche jetzt nicht als Bauland gewidmet werden, bestehe nach wie vor gesetzlich die Möglichkeit, eine Ausnahme aus dem Flächenwidmungsplan für max. 25 m² vom Gemeindevorstand genehmigen zu lassen, ohne dass ein Umwidmungsverfahren notwendig sei. Bestehende Gebäude können innerhalb von 7 Jahren wieder errichtet werden. Der Vorsitzende erklärt den Anwesenden, dass es offensichtlich aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, manchen Grundeigentümern zu erläutern, dass von Seiten der Gemeinde nicht die Absicht besteht, diese in ihren Rechten einzuschränken. Deshalb sei er zum Schluss gekommen, von der Widmung der Freifläche Freihaltegebiet im Talbereich als auch im Alpbereich Abstand zu nehmen. Jedes landwirtschaftliche Bauverfahren sei dann sowieso im Einzelfall abzuhandeln. Der Vorsitzende stellt daher zur Diskussion: Die Freiflächen Freihaltegebiet sollen bis auf die Waldflächen und das Natura-2000-Gebiet in Freifläche Landwirtschafsgebiet umgewidmet werden. Auf die Frage, wie hierzu die Meinung der Alpobmänner bei der vergangenen Sitzung war, erklärt der Vorsitzende Folgendes: Maisäß Valschaviel: Widmung soll bestehen bleiben Maisäß Ganifer: in Freifläche Landwirtschaftsgebiet widmen Maisäß Außerganifer: die parzellierten Flächen sollen als Freifläche Landwirtschaftsgebiet gewidmet werden Agrargemeinschaft Garnera: in Freifläche Landwirtschaftsgebiet widmen Mittelmaisäß: in Freifläche Landwirtschafsgebiet widmen Mag. Christian Wittwer legt dar, dass die Fraktion Unabhängige und Freiheitliche GaschurnPartenen bereits am 10.03.2008 schriftlich ihre Stellungnahme zum Räumlichen Entwicklungskonzept eingebracht habe. Man könne ihnen also nicht unterstellen, dass sie sich nicht einbringen, was ihnen bereits öfters vorgeworfen wurde. Für ihn sei nicht klar, warum das Natura-2000-Gebiet als Freifläche Freihaltegebiet gewidmet bleiben solle und nicht als Freifläche Landwirtschaftsgebiet. Im Bereich der Schipiste und Loipe stelle sich die Frage, ob Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 2/6 andere Widmungen möglich wären bzw. wenn es hier privatrechtliche Vereinbarungen gebe, müsste man sich dies anschauen. Es sollen auch im Einzelnen nochmals die Bereiche im Tal, welche eine Freifläche-Landwirtschafts-Widmung erhalten sollen, abgeklärt und besprochen werden. Auch die Widmungen auf den Grundstücken im Eigentum der Vorarlberger Illwerke AG müssen noch überarbeitet und diskutiert werden. Derartige Umwidmungen müssen seiner Meinung nach schon im Vorfeld geklärt werden. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass er die Auffassung vertritt, dass die Widmungen der Vorbehaltsflächen der Vorarlberger Illwerke AG erst dann geklärt werden können, wenn konkrete Projekte der Vorarlberger Illwerke AG vorliegen. Die bereits bestehenden Flächen wurden der Widmung angepasst. Dr. Ludwig Summer von der Vorarlberger Illwerke AG wird in der nächsten Gemeindevertretungssitzung anwesend sein und die neuen Projekte vorstellen. Die einzelnen Punkte können alle durchgearbeitet werden. Für die Bauflächen, welche in der roten Zone liegen, wurde mit Dr. Bertsch vom Amt der Landesregierung Rücksprache gehalten. Dieser war der Meinung, dass hier möglicherweise die Flächen schraffiert und mit Baufläche Wohngebiet oder Freifläche Landwirtschaftsgebiet hinterlegt werden könnten. Bis zur nächsten Gemeindevertretungssitzung am 10.12.2009 werde konkret vorliegen, wie diese Flächen gewidmet werden könnten. Dies wurde auch mit dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung besprochen. Aus Sicht derer könne man nicht definitiv sagen, dass in der roten Zone grundsätzlich Bauverbot bestehe. Alles andere müsse von Fall zu Fall abgeklärt werden. GR Klaus Schröcker ist der Meinung, dass sich bei Änderung der Gefahrenzone bzw. wenn die Gefahrenzone zurückgenommen wird, die bisherige Widmung bestehen bleiben und die Bauflächenwidmung wieder hergestellt werden sollte. Mag. Christian Wittwer gibt zu bedenken, ob dies bei bestehenden Gebäuden in Freifläche Landwirtschaftsgebiet überhaupt hinterlegt werden müsse. Er möchte wissen, ob alle Flächen im Einzelnen nochmals durch besprochen werden. Der Vorsitzende schlägt vor, dass allgemein festgelegt werden könne, bis auf die Waldgebiete und dem Natura-2000-Gebiet die Freihalteflächen in Freifläche Landwirtschaftsgebiet zu widmen. GR DI (FH) Markus Durig ist der Meinung, dass es für das Natura-2000-Gebiet sowieso bereits Einschränkungen gebe und vom Land gewisse Auflagen vorgeschrieben werden. Er würde deshalb dieses Gebiet auch als Freifläche Freihaltegebiet belassen. Mag. Christian Wittwer ist der Meinung, dass hier die Grundeigentümer nochmals befragt werden sollten. Der Vorsitzende erwidert dem, dass der Flächenwidmungsplan bereits aufgelegt wurde und hierzu keinerlei Einsprüche eingegangen sind. Mag. Wittwer ist nach wie vor der Meinung, dass die Natura 2000-Gebiete als Freifläche Landwirtschaftsgebiet gewidmet werden sollen. Diese Widmung sei seiner Meinung nach für den Grundeigentümer in jedem Fall von Vorteil. GR DI (FH) Markus Durig teilt mit, dass es im Maisäß Valschaviel wenige Bereiche gebe, wo Gebäude für landwirtschaftliche Zwecke errichtet werden. Die jetzige Widmung in diesen Bereichen sei für ihn in Ordnung. Sollten hier entsprechende Bauten errichten werden wollen, könne er sich nicht vorstellen, dass diese durch das Land aufgrund der Widmung als Freifläche Freihaltegebiet nicht genehmigt werden. Deshalb stehe für ihn die Widmung als Freifläche Landwirtschaftsgebiet im Natura 2000 – Gebiet nicht zur Debatte. Der Vorsitzende ist ebenfalls der Meinung, das Natura 2000-Gebiet als Freifläche Freihaltegebiet zu belassen. Frau Andrea Schönherr ist der Meinung, dass wenn diese Flächen als Freifläche Freihaltegebiet gewidmet bleiben, hier von vornherein Einschränkungen für etwaige Projekte vorgegeben sind. Der Vorsitzende wird dies mit dem Land Vorarlberg abklären und sofern eine Widmung des Natura 2000 – Gebietes als Freifläche Landwirtschaftsgebiet möglich ist, soll dies umgewidmet werden, ansonsten bleibt die Widmung bei Freifläche Freihaltegebiet. Der Vorsitzende betont nochmals, dass er nicht grundsätzlich gegen Widmungen von Freifläche Freihaltegebiet in Freifläche Landwirtschaftsgebiet sei. Er möchte sich auch nicht unterstellen lassen, dass die Landwirte durch den neuen Flächenwidmungsplan eingeschränkt Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 3/6 werden. Deshalb soll der Flächenwidmungsplan auch miteinander und gemeinsam beschlossen werden. Zum Bereich „Schipiste“ würde er die Widmung wie vorliegend belassen. GR Dieter Lang weist darauf hin, dass es für die Grundeigentümer sicherlich nicht gut ist, wenn Flächen schlechter gestellt werden, als sie es jetzt sind. In weiterer Diskussion wird nochmals über die Widmung der Schipiste bzw. des Natura 2000 – Gebietes diskutiert. Der Vorsitzende betont, dass es nicht möglich ist, bis zur nächsten Gemeindevertretungssitzung am 10.12.2009 Planänderungen einzuarbeiten. Man habe sich bis jetzt schon so weit in die richtige Richtung bewegt, um gemeinsam den Flächenwidmungsplan bearbeiten und beschließen zu können. Was er allerdings nicht möchte ist das, dass der Flächenwidmungsplan zu einem Wahlkampfthema werde. Wenn das so sei, könne der Flächenwidmungsplan von ihm aus auch nach der Wahl beschlossen werden. Die Bürgerinnen möchten aber langsam wirklich wissen, was Sache ist, meint der Vorsitzende. Von Mag. Wittwer wird nochmals eingebracht, dass der Flächenwidmungsplan in einer öffentlichen Sitzung behandelt werden müsste, damit jede/r das Recht habe, seine Meinung einzubringen. Der Vorsitzende erwidert dem, dass bereits ein Auflageverfahren stattgefunden habe bei welchem jede/r die Möglichkeit hatte, Einwendungen abzugeben. Andrea Schönherr vertritt die Meinung, dass zumindest mit jenen Grundbesitzern, deren Einwendung nicht stattgegeben wurde, ein Gespräch geführt werden sollte. Sie tue sich schwer, über fremden Grund und Boden zu entscheiden. Weiters teilt sie mit, dass viele der BürgerInnen den Namen „Stadtland“ gar nicht kennen und der Meinung sind, dass das Amt der Vorarlberger Landesregierung den Flächenwidmungsplan ausgearbeitet habe. Der Vorsitzende entgegnet dem, dass das Thema Flächenwidmungsplan in anderen Gemeinden nicht in dieser intensiven Art und Weise behandelt werde. Das Büro Stadtland gebe in diesem Prozess lediglich den fachlichen Input. Erst wenn der Flächenwidmungsplan beschlossen sei und die Genehmigung von Seiten des Landes vorliege, könne dies den Grundeigentümern mitgeteilt werden. GR Dieter Lang schlägt vor, die eingezeichneten Ferienwohnungswidmungen sowie die eingeplanten Straßen einzeln abzuarbeiten. Herr Helmut Dobler ist nicht damit einverstanden, dass jetzt der Flächenwidmungsplan von der Gemeindevertretung beschlossen werden soll und erst dann dem Grundeigentümer der Beschluss mitgeteilt wird. Diese Vorgangsweise komme ihm so vor, wie wenn der Grundeigentümer entmündigt werde. Er möchte nicht über fremden Grund und Boden verfügen. Mag. Christian Wittwer äußert nochmals, dass der Plan überarbeitet werden und den Fraktionen nochmals zugesandt werden soll, um ihn dann zu beschließen. GR Klaus Schröcker entgegnet dem, dass die Einwendungen bereits behandelt wurden. Die Widmungen als Freifläche Freihaltegebiet werden auch als Freifläche Landwirtschaftsgebiet umgewidmet, die rote Zone sei sowieso im Flächenwidmungsplan dargestellt und die einzelnen nicht stattgegebenen Einwendungen können noch diskutiert werden. In weiterer Diskussion wird auch über die Bauflächen in der roten Zone diskutiert. Aus dem Raumplanungsgesetz geht klar hervor, dass als Freihaltegebiete Freiflächen festzulegen sind, die im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes oder wegen der natürlichen Verhältnisse (Grundwasserstand, Bodenbeschaffenheit, Lawinen-, Hochwasser-, Vermurungs-, Steinschlag- und Rutschgefahr usw.) von einer Bebauung freizuhalten sind. Alle Freiflächen, die nicht als Landwirtschaftsgebiete oder Sondergebiete gewidmet sind, sind Freihaltegebiete. Vize-Bgm. Thomas Riegler könnte sich vorstellen, dass bei einer Rücknahme der roten Zone ein Vermerk über die bestehende Widmung (zB Schraffur) als Rechtssicherheit im Flächenwidmungsplan eingezeichnet wird, damit die bestehende Widmung erhalten bleiben könne. Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 4/6 Der Vorsitzende hält nun zusammenfassend fest: • Die Flächen in Freifläche Freihaltegebiet sollen in Freifläche Landwirtschaftsgebiet gewidmet werden, ausgenommen davon ist die Schipiste. • Die Frage der Widmung für das Natura 2000 – Gebiet wird aufgrund der Stellungnahme des Amtes der Vorarlberger Landesregierung dementsprechend abgeändert. • Jene Flächen, welche jetzt in der roten Gefahrenzone ausgewiesen sind, sollen mit einem Vermerk festgehalten werden, dass die bisherige Widmung bestehend bleibt, wenn die rote Zone zurückgenommen wird. • Für die landwirtschaftlichen Flächen, welche ebenfalls jetzt in der roten Gefahrenzone ausgewiesen sind, soll ebenfalls ein Vermerk zur Sicherheit des Bestandes angeführt werden. Die Einwendungen, bei welchen vom Büro Stadtland empfohlen wurde nicht statt zu geben, werden nun einzeln abgearbeitet und besprochen. Der Vorsitzende berichtet, dass insgesamt 58 Einwendungen nicht stattgegeben wurde, wobei aber 10 davon die Widmung einer Verkehrsfläche im Bereich der Straße „Motta“ betreffen. Nr. 8 – Werner Wittwer: Der Begründung von Stadtland wird stattgegeben. Nr. 17 – Kurt und Walburga Sahler: Der Begründung von Stadtland wird stattgegeben. Nr. 18 – Albert Heel: Der Begründung von Stadtland wird stattgegeben. Nr. 119 – Roman Sandrell: Der Begründung von Stadtland wird stattgegeben. Wenn ein konkretes Projekt bzw. konkreter Bedarf für ein Bauvorhaben vorliegt, soll zuerst ein Teil der GST-NR 2133/3 als Baufläche genutzt werden. Nr. 121 – Heinrich Sandrell: Der Begründung von Stadtland wird stattgegeben. Nr. 94 – Manuela und Harald Fitz: Das GST-NR 2117/10 soll wie bisher gewidmet werden. Nr. 123 – Alwin Hammer, Franz Lorenzin, Manfred Hammer, Paul und Silvia Rudigier: Der Begründung von Stadtland wird stattgegeben. Nr. 127 – Christian Marschler: Der Begründung von Stadtland wird stattgegeben. Nr. 44 – Armin Rudigier: Die Fläche soll als Freifläche Landwirtschaftsgebiet gewidmet werden. Nr. 102 – Harald Pfeifer: Erst wenn ein konkretes Bauansuchen vorliegt, kann für eine Umwidmung angesucht werden. Die Erschließung mit der Straße „Untere Gosta“ muss gegeben sein. Nr. 103 – Michael Pfeifer: Der Begründung von Stadtland wird stattgegeben. Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 5/6 Nr. 68 – Heidi und Rudolf Schönherr: Die im Flächenwidmungsplan-Entwurf eingezeichnete Baufläche Wohngebiet soll bestehen bleiben, die gelb umrahmte Fläche soll als Freifläche Landwirtschaftsgebiet gewidmet werden. Nr. 96 – Andreas Barbisch: Die GST-NR 1474 und 2234 werden als Freifläche Landwirtschaftsgebiet gewidmet, der Rest der Fläche als Baufläche Wohngebiet. Der Vorsitzende erkundigt sich über die weitere Vorgehensweise zur Behandlung des Flächenwidmungsplan-Entwurfes in der öffentlichen bzw. nicht öffentlichen Sitzung und ist nach wie vor der Meinung, diesen weiterhin in einer nicht öffentlichen Sitzung zu behandeln. Mag. Christian Wittwer ist nicht dieser Meinung und teilt mit, dass auch die sonstigen Umwidmungsanträge in einer öffentlichen Sitzung behandelt werden sollten. Die Ladung für die nächste Gemeindevertretungssitzung am 10.12.2009 ist bereits an alle Mandatare ergangen. Es wird einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt „Flächenwidmungsplan“ von dieser Tagesordnung abzusetzen. zu 3.: Allfälliges Keine Beschlüsse. . Ende der Sitzung: 23:14 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Melanie Themel Bgm. Martin Netzer Niederschrift_35_GV_Sitzung.doc Seite 6/6