20191031_GVE043

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:31
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2019-10-31
Erscheinungsdatum 2019-10-31
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 19. November 2019 AZ: 004-1/43/2019 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 43. Gemeindevertretungssitzung am 31. Oktober 2019 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Kurt Rudigier, Kurt Klehenz, Otto Rudigier, Markus Wittwer (ab 19:49 Uhr), Daniel Sandrell, DI (FH) Markus Durig, Artur Pfeifer, Walter Grass, Thomas Stark; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Ludwig Netzer, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Gerhard Saler; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Christoph Wittwer; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke "Gaschurn – Außergosta Winkel" 4) Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke "Mountain Beach Freizeitpark - Winkel" 5) Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn – Aufhebung des Beschlusses vom 25. Juli 2019 6) Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn – Entwurf 7) Umwidmungsansuchen Monika und Manfred Wachter, Saprau 164e, 6793 Gaschurn 8) Umwidmungsansuchen Andrea Burtscher, Plünggasweg 100b, 6793 Gaschurn – Abschluss eines Raumplanungsvertrages 9) Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und der Mühle Chalet GmbH, Schulstraße 200b, 6793 Gaschurn, über das GST-NR 2243/1, GB Gaschurn Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc 1/10 10) Vergabe Schneeräumung 11) Geschäftsräumlichkeiten Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen (ehemaliges Lebensmittelgeschäft) 12) Begegnungsort Gaschurn 2020 13) Revisionsbeantwortung Alexander Lorenzin, Campingstraße 138a, 6793 Gaschurn – außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 14. Mai 2019, Zahl: LVwG-318-4/2019-R3 14) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 15) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • Machbarkeitsstudie Bahnausbau Montafon Die Machbarkeitsstudie liege vor, allerdings sei bis dato noch kein Termin zur Ergebnispräsentation für die Gemeindevertreter festgelegt. Es sei eine Variantenprüfung erfolgt, welche u.a. die Weglängen, diverse Alternativtrassen sowie die Aussichten untersucht habe. Diese Machbarkeitsstudie sei gemeinsam vom Land Vorarlberg und dem Stand Montafon finanziert worden. • FLORA Wettbewerb Gemeinsam mit Alberschwende wurde die Gemeinde Gaschurn heuer zur schönsten Blumengemeinde gekürt. Erstmals in der Geschichte des Flora-Wettbewerbs gebe es zwei Gewinner. Auch Privathäuser wurden ausgezeichnet: Michael Pfeifer und Anita Sohler haben 3 Floras, Elke Tschofen für die „Alte Post“ 5 Floras und für das „Gästehaus Tschofen“ 3 Floras gewonnen. An dieser Stelle gelte der Dank nochmals Monika Wachter und allen Helfern des Bauhofs sowie der Frauenbewegung und allen, die auf irgendeine Weise mitgeholfen haben. • EKIZ Gortipohl Die Strukturförderung in Höhe von EUR 49.630, 00 wurde ausgezahlt, auf die Gemeinde Gaschurn entfalle daraus ein Betrag in Höhe von EUR 19.852, 00. • Beschwerde Yvonne und Siegfried Domig – Abstandsflächen Das Verfahren beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg betreffend die Beschwerde gegen den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn (Abstandsflächen) wurde eingestellt. Die Beschwerde wurde von den Beschwerdeführern zurückgezogen. Es bahne sich scheinbar eine gütliche Lösung zwischen den Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 2/10 Grundeigentümern an, die von Seiten des Vorsitzenden immer wieder vorgeschlagen worden sei. • Infoveranstaltung „Wie gefährlich ist 5G“ Am 5. November 2019 finde im Hofsteigsaal Lauterach eine Informationsveranstaltung zum geplanten Ausbau des Mobilfunknetzes auf 5G statt. • Feuerwehrhaus Gaschurn Die mündliche Verhandlung habe am 15. Oktober 2019 stattgefunden. Die Planunterlagen mussten aufgrund hochbautechnischer Erfordernisse nochmals geringfügig überarbeitet werden. Es habe keine Einsprüche gegeben. • go&ko Das Angebot des Sammelruftaxis soll bis in die Innerfratte erweitert werden. Es wurde im Gemeindevorstand vereinbart, dass auch die Gemeinde Gaschurn an der Ausschreibung für 3 Jahre teilnehme. Nun werde das Ergebnis der Ausschreibung abgewartet. • Öffentliches WLAN Die Gemeinde Gaschurn habe die Zusage für einen EU-Gutschein in Höhe von EUR 15.000, 00 erhalten. Sobald die Aktion starte, werde geprüft, wo genau die Hotspots eingerichtet werden. • Communal Audit Die Gemeinde Gaschurn habe am EU-geförderten Projekt „Communal Audit“ teilgenommen. Dieses Projekt stelle ein Benchmark mit anderen Gemeinden dar. Das Projekt habe die Möglichkeit geschaffen, die Gemeinde extern zu prüfen. Er habe sich bewusst aus der Ausarbeitung herausgehalten und dies gesamthaft der Verwaltung überlassen. Das Ergebnis dieses Projektes stelle sich äußerst positiv dar. Gaschurn sei in fast allen Bereich überdurchschnittlich gut aufgestellt. Markus Wittwer nimmt ab 19:49 Uhr an der Sitzung teil. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Abschlusspräsentation zur Kenntnis und erläutert die einzelnen Punkte. Das Ergebnis bestätige die Bemühungen, welche die Verwaltung tagtäglich an den Tag lege. Als negativ betrachte er den Umstand, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Vergleichsdaten anderer Gemeinden eingesehen werden können. Es handle sich hierbei um ein internes Dokument, welches nicht veröffentlicht werde. • regREK Am 21. Oktober 2019 fand der 3. Öffentliche Themenworkshop im Vallülasaal zu den Schwerpunkten „Wirtschaft, Soziales und Kooperationen“ statt. Der Impulsvortrag von Bernhard Tschofen (Universität Zürich) ging auf das Montafon gestern, heute und morgen ein und habe auch aufgezeigt, wie wichtig beispielsweise das Thema Bahnverlängerungen sei. • Berglen – Einweihung „Gaschurner Kreisel“ Am 26. Oktober 2019 wurde der Gaschurner Kreisel in Berglen eröffnet. Sein Dank gelte allen, die dabei waren. Die Bürgermusik habe trotz intensiver Konzertvorbereitung mit einer kleinen Abordnung teilgenommen, ebenfalls einige Vertreter der Vereine sowie der Gemeindevertretung. • Wanderweg Wiegensee Im Zuge der OVW 2 Verhandlungen wurde unter vielen anderen Punkte vereinbart, dass der Weg im Bereich des Wiegensees Richtung Alpe Verbella naturverträglich optimiert werde. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden Fotos des Holzsteges zur Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 3/10 Kenntnis und erläutert, dass nun noch der Weg Richtung Verbellaalpe zu bearbeiten sei. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 20:04 Uhr bis 20:18 Uhr zum Zweck der Bürgerfragestunde. zu 3.: Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke "Gaschurn – Außergosta - Winkel" Der Vorsitzende erläutert, dass eine Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Gaschurn – Außergosta – Winkel“ über Grundstücke des Öffentlichen Gutes vorliege und bringt den Anwesenden den Streckenplan zur Kenntnis. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass eine Anpassung der zeitlichen Beschränkung von 07:00 bis 20:00 Uhr auf 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr vorgenommen wurde, da sich diese Mountainbikestrecke direkt im Ortsgebiet befinde. GR Markus Netzer erkundigt sich über die rechtlichen Änderungen, welche sich durch den Abschluss dieser Vereinbarung ergeben. Der Vorsitzende erläutert, dass dadurch Förderungen lukriert werden können und zusätzlich durch das Land Vorarlberg eine Haftungsübernahme hinterlegt sei. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der vorliegenden Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Gaschurn – Außergosta – Winkel“ über die Grundstücke des Öffentlichen Gutes (GST-NR 3351, 3356/1, 3356/2, GB Gaschurn) zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikestrecke "Mountain Beach Freizeitpark - Winkel" Der Vorsitzende erläutert, dass zwei Vereinbarungen über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Mountain Beach Freizeitpark – Winkel“ einerseits über Grundstücke der Gemeinde und andererseits über Grundstücke des Öffentlichen Gutes vorliegen und bringt den Anwesenden den Streckenplan zur Kenntnis. Auch in diesen Vereinbarungen wurde die Anpassung der zeitlichen Beschränkung von 07:00 bis 20:00 Uhr auf 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr vorgenommen, ansonsten seien diese ident. Der Vorsitzende stellt den Antrag den vorliegenden Vereinbarungen über die Öffnung einer Mountainbikestrecke „Mountain Beach Freizeitpark – Winkel“ einerseits über die Grundstücke des Öffentlichen Gutes (GST-NR 3346/1, 3467, 3337/2, 3347/2, 1732/2, GB Gaschurn) sowie andererseits über die Grundstücke der Gemeinde Gaschurn (1739/3 und 2805/1, GB Gaschurn) zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 5.: Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn – Aufhebung des Beschlusses vom 25. Juli 2019 Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeindevertretung in ihrer 41. Sitzung am 25. Juli 2019 die Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 2347/1 und 2345, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 3.933 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Straße“ in „Freifläche Sondergebiet Parkanlage“ beschlossen habe. Weiter wurde beschlossen, im Zuge der Errichtung der Zufahrtsstraße, Teile des GST-NR 2347/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 409 m² in „Straße“ umzuwidmen. Der Vorsitzende erläutert, dass diese Umwidmungsunterlagen in weiterer Folge der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wurden. Die Aufsichtsbehörde habe nun die Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 4/10 Rückmeldung erteilt, dass die Umwidmung in der vorliegenden Form nicht notwendig sei. Obwohl dies bereits im Vorhinein mit DI Grasmugg abgesprochen wurde, wurde ein neuerlicher Ortsaugenschein durchgeführt. Aufgrund dieser neuerlichen Besichtigung mit DI Ulrich Grasmugg am 03. Oktober 2019 und der im Anschluss daran übermittelten Einschätzung der Abt. Raumplanung und Baurecht vom 11. Oktober 2019 sei die gegenständliche Anlage nun größtenteils als gärtnerische Anlage zu qualifizieren, weshalb die Umwidmung nicht in diesem Ausmaß zu erfolgen habe. Der Vorsitzende erläutert, dass der in der 41. Sitzung gefasste Beschluss deshalb aufzuheben und nach erfolgter Anpassung der Widmungsflächen ein neuerliches Verfahren durchzuführen wäre. Dies werde dann im nachfolgenden Tagesordnungspunkt behandelt. Adolf Felder erläutert, dass ihm diese Vorgangsweise etwas seltsam vorkomme. Er habe bereits bei Behandlung der Widmung darauf hingewiesen, dass diese für ihn in der falschen Reihenfolge erfolgte, da die Bauwerke bereits vor der Widmung errichtet wurden. Ebenfalls habe er eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft erhoben, auf welche er bis dato keine Rückmeldung erhalten habe. Er könne jedoch vermuten, dass diese Aufsichtsbeschwerde die neuerliche Prüfung der angedachten Widmung seitens des Landes Vorarlberg angeregt habe. Der Vorsitzende erläutert, dass Aufsichtsbeschwerden von der Bezirkshauptmannschaft bearbeitet werden und er dazu daher nichts sagen könne. Genehmigungsbehörde für die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer Umwidmung sei das Land Vorarlberg. Anfang Oktober habe ein neuerlicher Ortsaugenschein stattgefunden. Im Anschluss daran war das Land Vorarlberg der Meinung, die Widmung werde in dieser Form nun doch nicht benötigt, um die getätigten Baumaßnahmen einem rechtmäßigen Zustand zuzuführen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, den in der 41. Sitzung am 25. Juli 2019 gefassten Beschluss über die Umwidmung von Teilflächen der GST-NR 2347/1 und 2345, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 3933 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Straße“ in „Freifläche Sondergebiet Parkanlage“ sowie die Umwidmung von Teilflächen des GST-NR 2347/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 409 m² in „Straße“, aufzuheben. Ludwig Wachter erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (3 Gegenstimmen: GR Markus Netzer, Adolf Felder, Kurt Klehenz; 1 Enthaltung: Ludwig Wachter). zu 6.: Umwidmungsansuchen Albert Wachter, Klusertobel 72, 6793 Gaschurn – Entwurf Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den neuen Entwurf über die angedachte Umwidmung im Bereich „Gamaria“ zur Kenntnis und erläutert, dass angedacht sei, Teilflächen des GST-NR 2347/1, GB Gaschurn, mit einem Ausmaß von insgesamt ca. 169 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche Sondergebiet Gartenhaus“, weitere Teilflächen von ca. 397 m² von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Straßen“ und aufgrund der Anpassung des Straßenverlaufes eine Teilfläche von ca. 65 m² von „Straßen“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ im Flächenwidmungsplan umzuwidmen. Um die Anrainerverständigung und Einholung der Stellungnahmen durchführen zu können, hat die Gemeindevertretung über den vorliegenden Entwurf gemäß Plan-Nr. 3/2019 vom 24. Oktober 2019 zu befinden, weshalb der Vorsitzende den Antrag stellt, diesem Entwurf zuzustimmen. Ludwig Wachter erklärt sich für befangen und enthält sich seiner Stimme. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (3 Gegenstimmen: GR Markus Netzer, Adolf Felder, Kurt Klehenz; 1 Enthaltung: Ludwig Wachter). Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 5/10 zu 7.: Umwidmungsansuchen Monika und Manfred Wachter, Saprau 164e, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass Monika und Manfred Wachter, Saprau 164e, 6793 Gaschurn, die Errichtung einer Garage auf dem GST-NR 2136, GB Gaschurn, im Bereich des Wohnhauses Saprau 164e, 6793 Gaschurn, beabsichtigen. Die Gemeinde Gaschurn beabsichtige zu diesem Zweck eine Teilfläche des GST-NR 2136, GB Gaschurn, in einem Ausmaß von insgesamt ca. 27, 6 m² im Flächenwidmungsplan von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet 1“ umzuwidmen. Die Ergänzung „1“ bedeute, dass eine Bauführung ausschließlich in Absprache mit dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgen könne. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn habe den Entwurf des Flächenwidmungsplanes in ihrer 42. Sitzung am 18. September 2019 beschlossen. Mit Schreiben vom 24. September 2019 wurden die Eigentümer und Anrainer der betroffenen Grundstücke informiert und ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diesbezüglich seien keinerlei negative Stellungnahmen eingelangt. Eine Stellungnahme der Abt. Wasserwirtschaft liege vor. Aufgrund der Gefahrenzone liege auch eine Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung vor. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan über die angedachte Umwidmung, die Stellungnahme der Abt. Wasserwirtschaft sowie des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung zur Kenntnis. Die Auflagen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung werden im Bauverfahren berücksichtigt und in den entsprechenden Bewilligungsbescheid aufgenommen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den vorbereiteten Leitfaden zur Kenntnis und erläutert, dass bei Einreichung des Bauantrages festgestellt wurde, dass die Widmung nicht ausreichend sei. Genau aus solchen Überlegungen habe er auch bereits vor längerer Zeit angeregt, durch den Bau- und Raumplanungsausschuss festzulegen, dass entsprechende Vorprüfungsverfahren durchzuführen seien. Ein solches hätte die fehlenden Voraussetzungen direkt aufzeigen können. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Umwidmung gemäß Plan Nr. 13/2019 vom 23. September 2019 zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 8.: Umwidmungsansuchen Andrea Burtscher, Plünggasweg 100b, 6793 Gaschurn – Abschluss eines Raumplanungsvertrages Der Vorsitzende erläutert, dass in der 42. Gemeindevertretungssitzung am 18. September 2019 die Umwidmung inkl. Raumplanungsvertrag beschlossen wurde. Im Anschluss daran wurden die Unterlagen der Abt. Raumplanung und Baurecht zur Genehmigung vorgelegt. Die Abteilung Raumplanung und Baurecht sei der Ansicht, dass, auch wenn die Fläche (GST-NR .347 sowie eine Teilfläche des GST-NR 1480, GB Gaschurn) bereits mit einem Stallgebäude bebaut sei, sich der Grundstückseigentümer auch in diesem Fall der Gemeinde gegenüber zu einer Bebauung verpflichten müsse. Auch ein Sicherungsmittel sei notwendig. Es könne allerdings unter Punkt 3.1 des Vertrages festgehalten werden, dass diese Verpflichtung derzeit durch das bereits bestehende Stallgebäude erfüllt wäre. Auch unter Punkt 1 sollte ausgeführt werden, dass auf der Fläche bereits ein bestehendes Gebäude bestehe und diese Flächen dadurch ein ausreichendes Maß der baulichen Nutzung aufweisen. Es wurde nun ein zusätzlicher Raumplanungsvertrag aufgesetzt über welchen zu befinden sei. Der Raumplanungsvertrag wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem vorliegenden Raumplanungsvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn und Andrea Burtscher, Plünggasweg 100b, 6793 Gaschurn, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 6/10 zu 9.: Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Gaschurn, Dorfstraße 2, 6793 Gaschurn, und der Mühle Chalet GmbH, Schulstraße 200b, 6793 Gaschurn, über das GSTNR 2243/1, GB Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass am 18. Oktober 2019 eine neuerliche Besprechung mit den Bergauer Brothers, Notar Dr. Bründl, Vizebürgermeisterin Mag. (FH) Ruth Tschofen, Mag. Gregor Lässer und ihm stattfand. Der Kaufvertrag wurde dementsprechend neuerlich überarbeitet. Vereinbart wurde dabei, dass die beiden Rechtsvertreter den Vertrag miteinander neuerlich anpassen. Am heutigen Tage sei nun die Endfassung eingetroffen. Der Vorsitzende erläutert dass u.a. in Anlehnung an den damaligen Vertrag mit dem Explorer-Hotel gemeinsam eine Konventionalstrafe von EUR 25.000, 00 festgelegt wurde. Zusätzlich sei die Rückabwicklungsklausel mehrfach diskutiert worden. Aufgrund der Anwesenheit von Rainer und Michael Bergauer wird die Sitzung von 20:56 Uhr bis 21:14 Uhr unterbrochen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, dem vorliegenden Kaufvertrag mit folgenden Ergänzungen zuzustimmen: - in § 11 Abs. 1 wird die Frist zur Fertigstellung auf den 30.06.2022 festgelegt; - der in der 42. Gemeindevertretungssitzung beschlossene Vertrag gelte als obsolet; Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende wünscht den Bergauer Brothers viel Erfolg bei der Umsetzung des Projekts und freue sich bereits jetzt auf die Realisierung. zu 10.: Vergabe Schneeräumung Der Vorsitzende erläutert, dass die Schneeräumung bzw. der Winterdienst für den Winter 2019/2020 ausgeschrieben wurde. Es seien 3 Lose festgelegt worden. Davon betreffe 1 Los die Räumung im Bereich Partenen und zwei unterschiedliche Lose die Räumstrecken in Gaschurn. Aufgrund der Trennung der einzelnen Lose konnte bei allen ein Auftragswert unter EUR 100.000, 00 erzielt werden, weshalb eine Direktvergabe erfolgen könne. Teilweise hätten die Ausschreibungsunterlagen bei den Frächtern zu Diskussionen geführt. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Unterlagen zur Kenntnis und erläutert, dass diese ganz einfach zu ergänzen seien. Alle Bereiche seien genau und inkl. Kilometerangaben beschrieben. Zum Abgabetermin habe dann jedoch lediglich ein Angebot für den Bereich Partenen vorgelegen. Beim zweiten Abgabetermin habe dann ein ungefähres Angebot für Gaschurn vorgelegen, zwei konnten überhaupt nicht gewertet werden, da sie den Formkriterien überhaupt nicht entsprachen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden das Angebot der Fa. Tschofen Transporte zur Kenntnis und erläutert, dass dieses fristgerecht und vollständig eingelangt sei. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass am gestrigen Tag ein Angebot der Fa. Rainer Wachter abgegeben wurde. Nach einem Gespräch mit Rainer Wachter sei dann heute ein neuerliches Angebot eingelangt. Zusätzlich sei heute ein Angebot von Alexander Wittwer eingegangen. Bei beiden Angeboten seien jedoch Forderungen über Pauschalzahlungen vermerkt. Da es nicht zulässig sei, auf Ausschreibungsunterlagen Gegenangebote zu formulieren, seien beide Angebote in dieser Form wieder nicht zu werten. Die Ausschreibungsunterlagen beinhalten bereits eine Nachteilsabgeltung. Diese basiere auf einer Stundenkalkulation und ergebe, dass die Pauschalen dann ausgezahlt werden, wenn die Räumfahrzeuge nicht ausgelastet seien. Mag. Edgar Palm habe ein Modell ausgearbeitet, welches zur Berechnung herangezogen werde. Dieses bringt er den Anwesenden zur Kenntnis. Der Vorsitzende teilt mit, dass somit ein Angebot vorliege, welches als vollständig und richtig gewertet werden könne. Die beiden weiteren Angebote müssten nochmals korrigiert werden. Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 7/10 Aufgrund der bereits vorangeschrittenen Jahreszeit könnte die Vergabe aus seiner Sicht in den Gemeindevorstand delegiert werden. GR Markus Netzer erläutert, dass aus seiner Sicht heute lediglich über das Angebot der Fa. Tschofen Transporte für die Räumstrecke Partenen abgestimmt werden könne. Auch aus seiner Sicht könnte die restliche Vergabe in den Vorstand delegiert werden. Der Vorsitzende erläutert, dass die Ausschreibung gemeinsam mit dem Umweltverband vorgenommen wurde. Über EUR 100.000, 00 müsse dann ein entsprechend anderes Vergabeverfahren gewählt werden, welches auch allenfalls eine weiterfassende Bekanntmachung beinhalte. Da bisher von keinem Unternehmen Interesse für alle drei Lose vorhanden sei, könnten die verbleibenden zwei Lose direkt vergeben werden, weil beide für den Zeitraum eines Winters unter EUR 100.000 liegen. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Vergabe der Schneeräumung im Bereich Partenen (Los PA03) an die Fa. Heinrich Tschofen Transporte zu einer Auftragssumme lt. Angebot vom 27. September 2019 von EUR 78.425, 00, zuzustimmen und die weiteren Vergaben im Bereich Gaschurn in den Gemeindevorstand zu delegieren. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Walter Grass verlässt um 21:34 Uhr die Sitzung. zu 11.: Geschäftsräumlichkeiten Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen (ehemaliges Lebensmittelgeschäft) Der Vorsitzende erläutert, dass diverse Personen ein Interesse am Kauf oder der Anmietung der Geschäftsräumlichkeiten bzw. der gesamten, im Gemeindeeigentum stehenden Anteile der Liegenschaft Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen, beurkundet haben. Derzeit gebe es drei Interessenten. Teilweise betreffe dieses Interesse Zufahrtsrechte, teilweise Interesse an den Geschäftsräumlichkeiten, aber auch ein Interesse an den gesamten Anteilen. Der Vorsitzende erläutert, dass dieser Punkt eine gewisse Unsicherheit betreffend die Lebensmittelnahversorgung in Partenen hervorgerufen habe. Diese sei aus seiner Sicht sichergestellt. Bei den Interessenten handle es sich auch nicht um Lebensmittelhändler. Es könnte auch eine flexible Lösung angedacht werden, die eine Verpachtung ermögliche, aber eine Kündigungsklausel beinhalte, sollte die Gemeinde Bedarf haben. Walter Grass nimmt ab 21:37 Uhr wieder an der Sitzung teil. Aufgrund der Anwesenheit von Peter Knöferl wird die Sitzung von 21:37 Uhr bis 21:38 Uhr unterbrochen, um seine Einschätzung zu erfahren. Daniel Sandrell erkundigt sich über die angedachte Verwendung. Der Vorsitzende erläutert, dass einer der Interessenten über einen Schiverleih in den bestehenden Geschäftsräumlichkeiten nachgedacht habe, aber auch die Miteigentümer haben ein Kaufinteresse symbolisiert. Diese wären wahrscheinlich eher an einem Umbau für eine Wohnnutzung interessiert. Die Sitzung wird neuerlich von 21:43 Uhr bis 21:44 Uhr unterbrochen. Adolf Felder erläutert, dass aus seiner Sicht die Nahversorgung sichergestellt und geregelt sei. Die Geschäftsräumlichkeiten der Gemeinde, welche mit der angedachten flexiblen Lösung verpachtet werden könnten, würden immer noch eine Möglichkeit bieten, bei Bedarf schnellstmöglich Räumlichkeiten seitens der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende stellt den Antrag, folgender Rückmeldung an die Interessenten zuzustimmen: - derzeit kein Verkauf angedacht - flexible Pachtmöglichkeit denkbar Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 8/10 - Kündigung innerhalb von 6 Monaten bei Bedarf durch die Gemeinde Dieser Vorgangsweise wird einstimmig zugestimmt. zu 12.: Begegnungsort Gaschurn 2020 Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den aktuellen Stand des Projektes zur Kenntnis und erläutert, dass im Bau- und Raumplanungsausschuss bereits eine entsprechende Präsentation stattgefunden habe. Derzeit gebe es zwei unterschiedliche Planungsvarianten, welche sich auf das Zentrum von Gaschurn konzentrieren. Eine Variante beinhalte die Pflasterung des Bereiches mit Granitplatten, die andere Variante beinhalte eine Ausführung mit Betonsteinen. Betonsteine seien zwar etwas günstiger in der Anschaffung, erschweren allerdings die Schneeräumung. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden die Kostenschätzung über eine Umsetzung mit Granitsteinplatten zur Kenntnis. Die Gesamtsumme aller Maßnahmen würde sich auf einen Betrag von EUR 1.079.414, 00 belaufen. Der Vorsitzende erläutert, dass dies derzeit 1.515 m² wären. Es sei allerdings zu bedenken, dass auch der Unterbau zu erneuern wäre, was ebenfalls bereits eingerechnet sei. Weiter erläutert der Vorsitzende, dass die Lebensdauer einer neuen Asphaltierung mit 25-30 Jahren anzusetzen wäre, die Natursteine in weiterer Folge jedoch um vieles länger halten. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Plan der Grundeigentümer zur Kenntnis. Die Umsetzung wäre noch mit den Anrainern und Eigentümern zu besprechen. Mit Alwin Wachter, Manuela Wachter sowie Siegfried Kessler wurden teilweise bereits Gespräche geführt. Die größte betroffene Grundeigentümerin sei die Pfarre. Der Vorsitzende macht den Vorschlag, den Beteiligungsprozess auch in der Umsetzungsphase laufen zu lassen. Eventuell könnten Gemeindebürger, Gewerbetreibende und andere Unterstützer die eine oder andere Granitplatte finanzieren. GR Markus Netzer erkundigt sich, was die Gemeindevertretung in der heutigen Sitzung zu beschließen habe. Der Vorsitzende erläutert, dass es ihm wichtig sei, alle auf den gleichen Stand zu bringen. Alles Weitere werde dann in der Finanzausschusssitzung, welche zeitnah stattfinde, besprochen. Seiner Meinung nach, sollte das erarbeitete Konzept der Gemeinde etwas wert sein und auch zur Umsetzung gelangen. Vielleicht könne jedoch durch eine solche Bürgerbeteiligung das Gemeindebudget etwas entlastet werden. Adolf Felder verlässt um 22:07 Uhr die Sitzung. zu 13.: Revisionsbeantwortung Alexander Lorenzin, Campingstraße 138a, 6793 Gaschurn – außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 14. Mai 2019, Zahl: LVwG-318-4/2019-R3 Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn mit Verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. September 2019, Zahl: Ra 2019/06/0118-3, aufgefordert wurde, eine Revisionsbeantwortung einzubringen und bringt diese zur Kenntnis. Der Vorsitzende erläutert, dass bereits ein Entwurf zur Revisionsbeantwortung ausgearbeitet wurde, welcher an RA Dr. Alexander Wittwer zur Überprüfung übermittelt wurde. RA Dr. Alexander Wittwer habe daraufhin mitgeteilt, dass er die Ansicht vertrete, dass diese Revisionsbeantwortung von einem Anwalt einzubringen sei. Der Vorsitzende erläutert zusätzlich, dass das gegenständliche Rechtsmittel gegen den Bescheid des Landesverwaltungsgerichtes eingebracht wurde, weder gegen den erstinstanzlichen Bescheid, noch den Berufungsbescheid, weshalb auch keine Befangenheit seinerseits Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 9/10 bzw. der Gemeindevertretung vorliege. Grundsätzlich seien in der Revisionsbeantwortung dieselben Punkte wie im Berufungsbescheid angeführt. Das gegenständliche Gebäude habe auch in der Vergangenheit über keinen Wohnteil verfügt. Der Vorsitzende erläutert zusätzlich, dass das gegenständliche Stallgebäude über einen materiellen Anteil am benachbarten Wohngebäude verfügt habe, was ein weiteres Indiz dafür sei, dass kein Wohnteil bestand. Otto Rudigier stellt die Frage, ob nur dann der Stallteil des Maisäßgebäudes ausgebaut werden dürfe, wenn er direkt angrenze, was der Vorsitzende bejaht. Otto Rudigier ist der Meinung, dass dies eine Benachteiligung derjenigen darstelle, die beispielsweise Eigentümer eines Doppelhauses seien, bei welchem das Stallgebäude immer separat errichtet sei. Es sei dann auch nicht mehr interessant die alleinstehenden Stallgebäude zu erhalten. Der Vorsitzende erläutert, dass das Bestreben immer darauf abzielte, die Gebäude im Maisäßensemble zu erhalten. Mit der Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg Raumplanungsgesetz verpflichte sich der Bewilligungsinhaber auch dazu, die in seinem Eigentum stehenden Wirtschaftsgebäude zu erhalten. In Bezug auf die Entrichtung der Zweitwohnsitzabgabe konnte ebenfalls eine Lösung erzielt werden, die die Einheimischen von dieser Abgabe befreie. Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, der Ausarbeitung und Einbringung einer Revisionsbeantwortung basierend auf dem vorliegenden Entwurf durch RA Dr. Alexander Wittwer zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 14.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 42. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. Die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der 42. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 15.: Allfälliges • Der Vorsitzende erläutert, dass die nächste Sitzung voraussichtlich am 28. November 2019 stattfinde. Sollte diese nicht notwendig sein, werden die offenen Punkte in der Dezembersitzung behandelt. • Die Voranschlagssitzung sei auf den 19. Dezember 2019 angesetzt. Sollte die Sitzung bereits eine Woche vorher möglich sein, werde die Ladung zeitgerecht ergehen. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden für ihre Teilnahme an der Sitzung. Ende: 22:26 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 10/10