20180920_GVE032

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:33
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2018-09-20
Erscheinungsdatum 2018-09-20
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 09. Oktober 2018 AZ: 004-1/32/2018 BearbeiterIn: Sandra Tschanhenz sandra.tschanhenz@gaschurn.at Niederschrift über die 32. Gemeindevertretungssitzung am 20. September 2018 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen, Gerhard Saler, Kurt Klehenz, Daniel Sandrell, Markus Durig, Philipp Lechner, Bernd Montibeller, Walter Grass, Walter Lechleitner; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Ludwig Wachter, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei-Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Thomas Riegler, Mag. Freddy Wittwer, Markus Felbermayer, Kurt Rudigier, Otto Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Markus Netzer, Christoph Wittwer; Schriftführerin: Sandra Tschanhenz Tagesordnung 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Umwidmungsansuchen Dr. Friedrich Mangard, Motta 12, 6793 Gaschurn 4) Geschäftsräumlichkeiten im Objekt Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen 5) Grundabtausch mit Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen, und Zufahrt Vendulaweg 6) Berufung gegen die Versagung der Baubewilligung für die Errichtung eines Gebäudes für landwirtschaftliche Zwecke vom 13. April 2018, Zahl: 131-9/Gibau/2570/2010/2018“ durch Otto Rudigier, Bergerstraße 104a, 6793 Gaschurn 7) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 8) Allfälliges Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc 1/10 Erledigung der Tagesordnung: zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: • Vermessung Straße „Unter Trantrauas“ Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: • • Fakten per 12.09.: Hauptwohnsitze 2018: 1.471 Hauptwohnsitze 2017: 1.460 Kindergarten Gaschurn: 17 Kinder Kindergarten Partenen: 9 Kinder VS Gaschurn: 31 Kinder VS Partenen: 11 Kinder Kinderwerkstättli: 16 Kinder Mountain Beach und Schwimmbad Partenen Im Jahr 2018 haben 19.910 Personen das Mountain Beach besucht, was eine Steigerung von 21% zu 2017 bedeutet. Während des heurigen Sommers wurde ein Umsatz von EUR 140.961, 03 erzielt, eine Steigerung von 29%. Das Schwimmbad Partenen nutzten 2.498 Personen, diese Zahl sei fast ident mit den letztjährigen Besucherzahlen. Der Umsatz habe sich im Gegensatz zu 2017 allerdings um 9% auf EUR 15.993, 60 verbessert. • Wasserversorgung BA08 Mit Schreiben vom 03. Juli 2018 wurde seitens des Landes Vorarlberg mitgeteilt, dass der Gemeinde Gaschurn, abweichend zu den Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für feuerpolizeiliche Aufwendungen der Gemeinden aus Mitteln des Landesfeuerwehrfonds, für den weiteren Ausbau der Löschwasserversorgung BA 08, auf Grundlage des Einreichprojektes 2012.036 vom April 2013 zu dem ermittelten Löschwasseranteil ein 5%iger Beitrag aus Mitteln des Landesfeuerwehrfonds, das sind EUR 25.513, 30, gewährt werde. Die Gesamtförderung aus Mitteln des Landes betrage somit EUR 497.013, 30. • Kinderwerkstättli Für das Kinderwerkstättli wurde eine zusätzliche Förderung gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2017 in Höhe von EUR 27.470, 20 gewährt. Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc Seite 2/10 Die Gesamtkosten für die Errichtung des Kinderwerkstättli inkl. Eigenleistungen betrugen somit EUR 213.203, 50. Abzüglich der gesamten Förderungen in Höhe von EUR 143.201, 61 habe die Gemeinde einen Betrag von EUR 70.001, 89 aufgewendet. • Wildbach- und Lawinenverbauung / Projekt Kluserbach Aufgrund der Bestimmungen in den technischen Richtlinien der Wildbach- und Lawinenverbauung sei dieses Projekt nunmehr für nicht ausführbar und der Projektkredit für verfallen zu erklären. Trotz zahlreicher Bemühungen war dieses Projekt bis dato nicht umsetzbar. Derzeit bemühe sich die Gemeinde zunächst darum, die Zustimmungen im oberen Bereich zu erhalten. Mit diesen Grundeigentümern, mit Ausnahme der Vorarlberger Illwerke, wurden die Verhandlungen und Vereinbarungen so gut wie abgeschlossen. Derzeit seien noch technische Abklärungen im Gange, wie die Querung des Hangkanals erfolgen könne. Anschließend werden dann die Gespräche für den restlichen Bereich bis zur Einmündung in die Ill geführt. • Staatsanwaltschaft In der GaPa-Zitig, welche in den nächsten Tagen in den Haushalten erscheinen werde, habe er ausführlich zu den gegen den Bürgermeister und die Gemeinde erhobenen Vorwürfen Stellung genommen. Er möchte nur darauf hinweisen, dass es nicht der Wahrheit entspreche, wenn nur Teile der Wahrheit transportiert würden. Viele Beschlüsse seien einstimmig gefallen, einerseits betreffend die Abgabenschuldner, andererseits aber auch die Kreditvergabe an das Biomasse Heizwerk. Das Verfahren sei bereits seit Monaten im Gange aber jetzt an die Öffentlichkeit getragen worden. Nun habe die Staatsanwaltschaft zu entscheiden. • Wohnbau Partenen II Das Landesverwaltungsgericht habe die Beschwerde gegen den Berufungsbescheid abgewiesen. Zwischenzeitlich wurde eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien erhoben. Der Akt wurde bereits übermittelt. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Wohnbauselbsthilfe trotzdem im Frühjahr 2019 mit dem Bau der Wohnanlage beginne. Die Wohnanlage wäre schon im Jahr 2018 bezugsfertig gewesen. Es sei schade, dass ein so wichtiges Projekt unnötig verzögert werde und junge Familien und potentielle Mieter mitunter in eine andere Gemeinde ziehen müssen, weil keine Wohnungen verfügbar sind, die ihren Bedürfnissen entsprechen. • Österreichischer Gemeindetag Am 26., 27. und 28. September 2018 finde der Österreichische Gemeindetag statt. Auch die Gemeindevertreter und Ersatzmandatare seien eingeladen. Erstmals finde auch eine Kommunalmesse statt. Sollte jemand Interesse an einer Teilnahme haben, so kann dies im Gemeindeamt gemeldet werden. • Kaufvertrag Gemeinde Gaschurn - Bergauer Brothers Die Option 1 sei gezogen worden. Diese betreffe den Kaufvertrag über die Teilfläche hangwärts und das unmittelbare Umfeld der Mühle. Der vereinbarte Betrag sei bereits eingegangen. Das Rechtsgeschäft sei auch schon verbüchert. Das Beherbergungsprojekt werde von Seiten der Bergauer Brothers intensiv vorangetrieben. Die Abklärungen mit dem Landes-Raumplanungsbeirat hätten nun einige Wochen in Anspruch genommen. Die Entwicklung gehe aber in eine sehr gute Richtung und voraussichtlich würden letztendlich mehr als die 60-80 Betten geschaffen. Das Lokal Mühle werde über die Wintersaison wieder von den Bergauer Brothers selbst geführt und als Heuriger betrieben. • Publikation 150 Jahre Bezirkshauptmannschaften Es sei eine Publikation erschienen, welche die Geschichte aller Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg beschreibe. Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc Seite 3/10 • Neuerungen im Gemeindeamt Martina Vergud erwarte Nachwuchs und befinde sich ab Mitte Jänner in Karenz. Derzeit laufen die Bemühungen zur Nachbesetzung, welche im Laufe der nächsten Woche abgeschlossen sein sollten. Voraussichtlich werde die Nachbesetzung im November erfolgen, damit auch eine entsprechende Einschulung stattfinden könne. • Stand Montafon Jugendkoordinator Ralf Engelmann und DI Nicola Kern (Regionalentwicklung) orientieren sich beruflich anders und werden den Stand Montafon verlassen. Beide Stellen seien derzeit ausgeschrieben. • Raumbild Vorarlberg 2030 Bereits in einer vorangegangenen Sitzung habe er über die Raumbildkonferenz berichtet. Von Seiten des Stand Montafon wurde nun gesamthaft eine Stellungnahme dazu abgegeben. Zusätzlich habe er auch noch eine Stellungnahme abgegeben. Wichtig sei seiner Meinung nach, Kooperationen und Synergien zu nutzen, jedoch sollten solche nur einen Zwischenschritt für eine künftige Gemeindefusion darastellen. Bei Kooperationen und Verwaltungsgemeinschaften würde die immer wieder thematisierte direkte Einflussnahme und Mitbestimmung der Bevölkerung und der Wähler geschwächt, weil hier genau in die entgegengesetze Richtung gegangen werde. Zudem seien die künftigen Herausforderung anders nicht mehr zu meistern. Wichtig sei dabei jedoch, dass die dörflichen Strukturen jedes Ortes und das Sozialkapital erhalten werden. • Bundesgartenschau Heilbronn Am 04. und 05. Mai 2019 finden die Montafon-Tage bei der Bundesgartenschau in Heilbronn statt. Der Gemeindeausflug werde im nächsten Jahr dorthin führen. Angedacht sei, dass eventuell auch Ortsvereine, die Bergführer etc. diese Veranstaltung besuchen, um an den Montafon-Tagen das Tal auch entsprechend präsentieren zu können. • Zweitwohnsitzabgabe Maisäß Einige Anträge zur Bewilligung nach § 16 Abs. 4 lit. d Vlbg RPG seien bereits eingegangen und auch schon bewilligt. Teilweise liege die Hemmschwelle darin, dass damit die Zweitwohnsitzabgabe ausgelöst werde. Dies sei so nicht richtig. Das Raumplanungsgesetz sei dahingehend geändert worden, dass die Möglichkeit bestehe, die Maisäßobjekte rechtmäßig nutzen zu können. Nun seien auch die entsprechend damit verknüpften Gesetze anzupassen. Beim Stand Montafon sei nun eine gesamthafte Stellungnahme zu diesem Thema beschlossen worden. Diese ziele darauf ab, dass, solange der Erhalter des Maisäßobjektes dieses für sich und seine nahen Verwandten nutzt, keine Zweitwohnsitzabgabe entrichten müssen sollte. Sobald das Objekt vermietet werde, entweder an ständig wechselnde Gäste oder dauerhaft vermiete, sei entsprechende Gästetaxe bzw. Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten. Der Vorsitzende appelliert, die entsprechenden Anträge gemäß Raumplanungsgesetz einzubringen, um eine rechtmäßige Nutzung herbeizuführen und weist daraufhin, dass das Raumplanungsgesetz bei Nichteinhaltung Strafansätze bis zu EUR 35.000, 00 vorsehe. Auch in der Abfallgebührenverordnung der Gemeinde seien die Maisäße künftig entsprechend zu berücksichtigen. • Beck Gründe Derzeit seien Planungen für ein Hotelprojekt im Gange, welche zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Landes-Raumplanungsbeirat besprochen werden. Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc Seite 4/10 • Kooperationsförderung für den Bauhof und das Abfallsammelzentrum Hochmontafon, Stukturförderung Mit Schreiben vom 14.09.2018 hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung bekannt gegeben, dass die nächste Verteilung der Strukturfördermittel im Herbst 2018 erfolge. Danach werde mitgeteilt ob und in welcher Höhe eine Strukturförderung gewährt werde. • 9 Plätze – 9 Schätze Das Silbertal wurde für die Vorarlbergausscheidung „9 Plätze - 9 Schätze“ nominiert. Am Mittwochabend wurde der Silbertaler Beitrag in Vorarlberg heute ausgestrahlt. Bis Sonntag laufe das Voting. Die Silbertaler würden sich über eine Unterstützung sehr freuen. • Vorstandswechsel Montafonerbahn Der Vorstandswechsel bei der Montafonerbahn werde voraussichtlich bereits im November erfolgen. Bertram Luger werde voraussichtlich noch bis Ende des Jahres für Informationen und Rückfragen zur Verfügung stehen. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 19:55 Uhr bis 20:07 Uhr zum Zweck der Bürgerfragemöglichkeit. zu 3.: Umwidmungsansuchen Dr. Friedrich Mangard, Motta 12, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende erläutert, dass das Umwidmungsansuchen Dr. Friedrich Mangard, Motta 12, 6793 Gaschurn, bereits in der 30. Gemeindevertretungssitzung am 28.06.2018 behandelt wurde. Die Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses lautete, dass mit Dr. Friedrich Mangard eine Vereinbarung gemäß Vertragsraumordnung abzuschließen sei, welche schon jetzt eine Zustimmung zur allfälligen Errichtung der Straße auf dem als „Straßen“ gewidmeten Teil des Grundstückes beinhalte. Der Vorsitzende erläutert, dass diesbezüglich in der 30. Gemeindevertretungssitzung folgender Beschluss ergangen sei: Eine privatrechtliche Vereinbarung nach der Vertragsraumordnung § 38 Abs. 4 soll erstellt werden. So soll die Möglichkeit aufrechterhalten bleiben, eine Straßenverbindung laut REK realisieren zu können bzw. dies gesichert werden. Der Umwidmung zur Verkehrsfläche soll bereits heute zugestimmt werden, um die Erschließung der angrenzenden Flächen taleinwärts zu gewährleisten. Jedoch sei, erst wenn die angesprochene privatrechtliche Vereinbarung getroffen worden sei, die Umwidmung in die Wege zu leiten. Die Widmung selbst müsse dann nicht nochmals beschlossen werden. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende erläutert weiter, dass zwischenzeitlich abgeklärt wurde, ob eine derartige Vereinbarung im Rahmen der Vertragsraumordnung möglich sei. Dies sei nicht möglich, weshalb er vorschlage, der beantragten Umwidmung zuzustimmen. Der Vorsitzende beantragt, den Beschluss der 30. Gemeindevertretungssitzung aufzuheben und der Umwidmung gemäß Plan-Nr. 031-2/2/Mangard/2018 vom 12.03.2018 zuzustimmen. Diesen Anträgen wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Geschäftsräumlichkeiten im Objekt Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen Der Vorsitzende erläutert, dass die Entscheidung gefallen sei, die Nahversorgung in Partenen im Objekt von Peter Knöferl sicherzustellen. Es sei nun über die Weiterverwendung der Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc Seite 5/10 Geschäftsräumlichkeiten im Objekt Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen (ehemaliges Spargeschäft) zu beraten. Der Vorsitzende erläutert, dass eine Möglichkeit darin bestünde, ein Schätzgutachten über diese Räumlichkeiten einzuholen, um erstmal den Wert der Immobilie einschätzen zu können. Anschließend könne über eine Ausschreibung zum Verkauf bzw. andere Möglichkeiten der Nutzung beraten werden. Adolf Felder erläutert, dass die Gemeinde diese Räumlichkeiten damals für ATS 2 Mio. erworben habe, woraufhin der Vorsitzende ergänzt, dass seither doch einige Zeit verstrichen sei und sich die Immobilienpreise stark verändert hätten. Walter Lechleitner gibt zu bedenken, dass die Entwicklung des Dorfladens in den Räumlichkeiten von Peter Knöferl derzeit noch weitgehend unbekannt sei. Sollte hier eine negative Entwicklung eintreten, hätte die Gemeinde bei einem Verkauf der Geschäftsräumlichkeiten im Objekt Silvrettastraße 12a, 6794 Partenen, keine Alternative mehr zu bieten. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Entwicklung der Verhandlungen – sowohl mit der Fa. Spar als auch mit MPreis - gezeigt habe, dass es sehr schwierig sei, in den bestehenden Räumlichkeiten ein entsprechendes Geschäft zu installieren. Da die Gemeinde in Partenen noch unbebaute Flächen besitze, könnte im Bedarfsfall eine Lösung dergestalt angedacht werden, ein gänzlich neues Objekt zu errichten. Gerhard Saler vertritt die Meinung, dass eine Schätzung jedenfalls notwendig sei, die weiteren Schritte könnten dann in Folge festgelegt werden. Adolf Felder erläutert, dass die Räumlichkeiten aus seiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall verkauft werden dürften. Es sei jedoch richtig, den Wert der Immobilie festzustellen. Walter Lechleitner erkundigt sich über den aktuellen Stand des Dorfladens Partenen. Der Vorsitzende erläutert, dass der Gemeindevorstand eine entsprechende Vereinbarung mit Peter Knöferl sowie den Pächtern Tamas Bolderadszki und Silvia Farkas ausverhandelt und abgeschlossen habe. Diese Vereinbarung beinhalte auch eine 5-jährige Betriebsgarantie. Sollte diese nicht eingehalten werden, sei die einmalige Förderung der Gemeinde aliquot zurückzuzahlen. Zudem sei vereinbart, dass Peter Knöferl anstelle der angesprochenen Pächter als Betreiber eintreten könne. Das Geschäft sei ganzjährig zu betreiben, mit max. 5 Wochen Schließzeit pro Jahr. Kurt Klehenz gibt zu bedenken, dass die Geschäftsräumlichkeiten vielleicht benötigt werden, sollte der Dorfladen in den Räumlichkeiten von Peter Knöferl nicht so funktionieren wie gewünscht. Aus seiner Sicht sollten diese Räumlichkeiten noch mindestens 5 Jahre im Gemeindebesitz bleiben, weshalb eine Schätzung derzeit keinen Sinn mache. Die Immobilienpreise verändern sich laufend und es müsste in 5 Jahren neuerlich eine Schätzung in Auftrag gegeben werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag DI Dr. Bernd Angerer, Klarenbrunnstraße 94, 6700 Bludenz, mit der Ausarbeitung eines Schätzgutachtens zu beauftragen und nach Vorliegen desselben weitere Entscheidungen zu treffen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Kurt Klehenz). zu 5.: Grundabtausch mit Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen, und Zufahrt Vendulaweg Der Vorsitzende erläutert, dass Albert Schöpf Eigentümer der GST-NR .81/1 und 325/3 in EZ 274, GB Gaschurn, sei. Mit dem Eigentum an dieser Liegenschaft verbunden sei das Miteigentum zu 1/12 an der Liegenschaft GST-NR 3329, GB Gaschurn. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden einen entsprechenden Plan dieser Grundstücke zur Kenntnis. Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc Seite 6/10 Der Vorsitzende erläutert weiter, dass in dem zwischen der Gemeinde Gaschurn und Maria Schöpf abgeschlossenen Tauschvertrag vom 20.03.1974 vereinbart wurde, dass die Gemeinde Gaschurn den Eigentümern der EZ 274 (damals Maria Schöpf, heute Albert Schöpf) ein Geh- und Fahrrecht mit Fahrzeugen aller Art in der Breite von drei Metern vom öffentlichen Weg GST-NR 3329, GB Gaschurn, über die GST-NR 325/1, GB Gaschurn, bis zum Anschluss an die Umfahrungsstraße Partenen einräume. Diese Verpflichtung konnte bis dato nicht erfüllt werden. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung von Erwin Pfefferkorn habe der Vorsitzende einen weiteren Versuch unternommen, die Zufahrt von der Umfahrungsstraße her sicherzustellen, was jedoch nicht gelungen sei. Es könne somit die Zufahrt nur von der Silvrettastraße erfolgen. Angedacht sei in einem ersten Schritt die Flächen von Albert Schöpf im Bereich des Vendulaweges ins Gemeindeeigentum zu übernehmen und diese mit den Flächen im Bereich des Tirolerhofes (GST-NR GST-NR .669 und 258/2, GB Gaschurn) abzutauschen. Der Vorsitzende erläutert, dass mit den Vertragsparteien eine grundsätzliche Einigung über die Zufahrt bestehe. Der TSG Ailingen (Eigentümer der ehemaligen Pizzeria Bühler) stimme der Errichtung der Zufahrt über ihr Grundstück grundsätzlich zu, wolle aber keine Kosten tragen. Bernhard Scheucher würde ebenfalls einen Teil seines Grundstückes abtreten, womit künftig eine Verbreiterung der derzeitigen Zufahrt möglich sei. Vertraglich wäre dann die Regelung angedacht, dass Helene Wakolbinger auch bei Verbreiterung der Zufahrt ein Zufahrtsrecht zu ihrer Garage erhalte, solange keine andere Nutzung ihrerseits erfolge. Das GST-NR .81, GB Gaschurn, würde in weiterer Folge in das Eigentum von Bernhard Scheucher übergehen und ein Teil des jetzigen GST-NR 325/3, GB Gaschurn, im Eigentum der Gemeinde, als Parkplatz an den TSG Ailingen verpachtet. Nach Abtausch der Grundstücke mit Albert Schöpf, vergrößere sich das direkt angrenzende Grundstück der Gemeinde, welches sich dann als Bauplatz darstelle. Auch die Zufahrt sei damit geregelt, da die Flächen von Albert Schöpf Miteigentümer zu 1/12 an der Liegenschaft GST-NR 3329, GB Gaschurn, seien. Der Vorsitzende erläutert dann die Schätzgutachten des früheren Ortsschätzers Oskar Wittwer aus den Jahren 2014/2015. Daraus sei klar zu entnehmen, dass die Grundstücke im Bereich Vendulaweg nach Realisierung der Zufahrt um einiges mehr wert seien als die Grundstücke im Bereich Tirolerhof, welche in der Roten Gefahrenzone liegen. Flächenmäßig seien die Grundstücke im Bereich Tirolerhof jedoch größer. Der Vorsitzende erläutert, dass der gegenständliche Tauschvertrag bereits aufgesetzt wurde und erläutert diesen. Der 1/12 Anteil am GST-NR 3329, GB Gaschurn, welcher mit den Flächen von Albert Schöpf verbunden sei, solle ebenfalls in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Bereits in vorangegangenen Sitzungen sei mehrfach über diesen Tausch beraten worden. Der letzte offene Punkt sei die Zufahrt gewesen. Diese sei nun grundsätzlich geregelt, weshalb einem Tausch keine Hindernisse mehr entgegenstehen würden. Der Vorteil sei, dass das nachfolgende Vertragskonstrukt um einiges einfacher werde, wenn eine Vertragspartei weniger dazu nötig sei. Der Aspekt, dass jedes der verbleibenden Grundstücke auch ein Zufahrtsrecht erhalte, sei damit ebenfalls gegeben. Der Vorsitzende stellt den Antrag dem Tausch bzw. dem bereits ausgearbeiteten Tauschvertrag über den Grundtausch der GST-NR .81 und 325/1, GB Gaschurn, sowie dem 1/12 Miteigentum am GST-NR 3329, GB Gaschurn, im Eigentum von Albert Schöpf, mit den GST-NR .669 und 258/2, GB Gaschurn, im Eigentum der Gemeinde Gaschurn, zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc Seite 7/10 zu 6.: Berufung gegen die Versagung der Baubewilligung für die Errichtung eines Gebäudes für landwirtschaftliche Zwecke vom 13. April 2018, Zahl: 1319/Gibau/2570/2010/2018“ durch Otto Rudigier, Bergerstraße 104a, 6793 Gaschurn Der Vorsitzende übergibt das Wort an Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen und verlässt um 21:02 Uhr die Sitzung. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass Otto Rudigier, Bergerstraße 104, 6793 Gaschurn, mit Eingabe vom 27. April 2018 innerhalb offener Frist gegen die Versagung der Baubewilligung für die Errichtung eines Gebäudes für landwirtschaftliche Zwecke vom 13. April 2018, Zahl: 131-9/Gibau/2570/2010/2018, berufen und umfängliche Berufungspunkte eingebracht habe. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen bringt den Anwesenden den bereits vorbereiteten Berufungsbescheid zur Kenntnis und erläutert diesen inkl. der Berufungsanträge von Otto Rudigier. Weiter bringt sie den Anwesenden die landwirtschaftliche Stellungnahme von Ing. Martin Rusch, Amt der Vorarlberger Landesregierung, zur Kenntnis. Dieses Gutachten stellt fest, dass das gegenständliche Gebäude gemäß § 18 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes nicht notwendig ist. Es liegen somit die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vor. Daniel Sandrell erkundigt sich, ob Otto Rudigier das gegenständliche Gebäude käuflich erworben habe, was bejaht wird. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert, dass eine Bewilligung für dieses jedoch nie bestanden habe. Gerhard Saler führt aus, dass er der Verpflichtung zum Abbruch bzw. Rückbau nicht zustimmen werde. Dieses Gebäude bestehe seit mehreren Jahrzehnten, Otto Rudigier habe dieses nicht gebaut, sondern käuflich erworben und sei somit eigentlich nicht der Verursacher. Es sei für ihn somit nicht einzusehen, dass Otto Rudigier dieses Gebäude nun abbrechen müsse. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erläutert in weiterer Folge, dass der Bauakt bereits seit den 70iger-Jahren bestehe und schon damals zu Diskussionen geführt habe. Otto Rudigier führe allerdings in seiner Berufung, welche den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird, aus, dass er bereit wäre, das gegenständliche Ferienobjekt als Stallgebäude umzubauen. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erteilt Sandra Tschanhenz das Wort welche erläutert, warum der Bauantrag abgewiesen wurde bzw. welche Möglichkeiten Otto Rudigier habe. Einerseits könne das Gebäude gänzlich abgetragen werden, andererseits habe er die Möglichkeit das Gebäude auf eine Größe von 25m² zurückzubauen und so die Ausnahmebewilligung aus dem Flächenwidmungsplan zu beantragen. Ein Objekt zu Ferienzwecken sei jedoch nicht möglich. Da das Gebäude laut Gutachten von Ing. Martin Rusch, Amt der Vorarlberger Landesregierung, gemäß § 18 Abs. 3 Vlbg RPG nicht notwendig sei, liegen die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vor. Daraufhin bringt Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen erneut das Gutachten Ing. Martin Rusch, Amt der Vorarlberger Landesregierung, zur Kenntnis. Daraus sind auch die von Otto Rudigier bewirtschafteten Flächen zu entnehmen. Markus Durig führt daraufhin aus, dass es laut Gesetz einzig die Möglichkeiten gebe, welche von Sandra Tschanhenz ausgeführt wurden. Bgm. Martin Netzer, MSc, als Baubehörde erster Instanz habe somit gesetzesgemäß gehandelt, weshalb der Bescheid von der Gemeindevertretung als Berufungsbehörde nur bestätigt werden könne. Sollte Otto Rudigier damit nicht einverstanden sein, könne er gegen den Berufungsbescheid ein weiteres Rechtsmittel einlegen, wonach sich dann das Landesverwaltungsgericht der Sache anzunehmen habe. Vizebgm. Mag. (FH) Ruth Tschofen stellt sodann den Antrag, die von Otto Rudigier eingebrachte Berufung abzulehnen und den vorliegenden Berufungsbescheid zu genehmigen. Diesem Antrag wird mehrheitlich entsprochen (1 Gegenstimme: Gerhard Saler). Bgm. Martin Netzer nimmt ab 21:45 Uhr wieder teil. Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc Seite 8/10 zu 7.: Vermessung Straße „Unter Trantrauas“ Der Vorsitzende erläutert den Vermessungsplan der Vermessung Erwin Rapatz vom 6. September 2018, GZ: 43231_A/18. Im Zuge einer angedachten Grundteilung des GST-NR 969 (Susanne Bruggmüller), GB Gaschurn, wurde die Straße „Unter Trantrauas“ im Bereich des Wohnhauses Otto Bruggmüller neu vermessen und soll nun an den Bestand angepasst werden. Dazu seien entsprechende Zu- und Abschreibungen notwendig. Die Grundstückseigentümer treten diese Flächen kostenlos an das Öffentliche Gut, GST-NR 3375, GB Gaschurn, ab. Nachdem keinerlei Fragen bestehen, stellt der Vorsitzende den Antrag, dem Vermessungsplan der Vermessung Erwin Rapatz vom 06.09.2018, GZ: 43231_A/18, und den damit zusammenhängenden Zu- und Abschreibungen zuzustimmen sowie den neuen Verlauf der Straße „Unter Trantrauas “ (GST-NR 3375, GB Gaschurn) als Öffentliches Gut zu widmen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. zu 8.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 31. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 9.: Allfälliges • Der Vorsitzende erläutert, dass am 6. September 2018 die Verhandlung über die naturschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Bewilligung der beschneiten Talabfahrt stattgefunden habe. Diese sei soweit gut verlaufen. Nun seien die Verhandlungsschrift und der Bescheid abzuwarten. Sobald der Bescheid dann in Rechtskraft erwachsen sei, werde mit dem Bau begonnen. In diesem Zuge werden dann auch Wasserleitungen der Gemeinde mitverlegt. Ebenfalls habe diese Woche noch ein Gespräch mit der A1 Telekom stattgefunden, um die Möglichkeit einer allfälligen Mitverlegung einer Leerverrohrung für Breitbandanschlüsse abschließend zu prüfen und die dafür notwendigen Zustimmungen von Seiten der A1 Telekom einzuholen. • Der Vorsitzende erläutert, dass im Oktober die Eröffnung des EKIZ Gortipohl geplant sei, welches die Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch gemeinsam finanzieren und betreiben werden. Der Termin werde noch zeitgerecht bekannt gegeben. • Ludwig Wachter erkundigt sich darüber, ob der Bau- und Raumplanungsausschuss berechtigt sei, bei der Ausführung diverser Bauverfahren (Flachdach etc.) im Gemeindegebiet mitzuentscheiden. Der Vorsitzende erläutert, dass bei Bauverfahren, welche von der „Norm“ abweichen, ein Gutachten der Abt. Raumplanung und Baurecht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung eingeholt werde. Der Amtssachverständige DI Ulrich Grasmugg werde diesbezüglich beigezogen. Sollte es gewünscht sein, dass über Bauverfahren in der Gemeinde beraten werden sollte, wäre zuerst ein entsprechender Bebauungsplan zu erlassen bzw. ein Gestaltungsbeirat zu gründen, der allerdings fachlich begleitet werden müsse. Ein in den Gemeinden üblicher Bau- und Raumplanungsausschuss habe keine Kompetenz ein Gutachten im Rahmen eines Bauverfahrens abzugeben. • Gerhard Saler erkundigt sich über den Standort des Flugdaches für den Viehanhänger und den Klauenstand der Gemeinde. Der Vorsitzende erläutert, dass eigentlich geplant gewesen sei, am jetzigen Standort dieser Gerätschaften einen Unterstand zu errichten. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, stimme diesem Standort jedoch derzeit nicht zu und schlage stattdessen vor, im Eingangsbereich zum Bauhof einen solchen Unterstand zu errichten. Da sich der vorgeschlagene Standort allerdings taleinwärts der Schranke und somit im Bauhofareal befinde, sei dieser als nicht umsetzbar zu betrachten. Der Vorsit- Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc Seite 9/10 zende schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses über mögliche Standorte zu beraten, was Gerhard Saler als Obmann des Landwirtschaftsausschusses befürwortet. • Adolf Felder erkundigt sich aufgrund der Aussage des Vorsitzenden, dass er als Baubehörde bei Bauvorhaben außerhalb der „Norm“ Gutachten dem Amtssachverständigen der Abt. Raumplanung und Baurecht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung einhole, ob dies auch beim Objekt Kessler am Gaschurnerberg ebenfalls so gehandhabt worden sei, was der Vorsitzende bejaht. • Adolf Felder erläutert, dass er den Vorsitzenden in der letzten Sitzung befragt habe, ob seine Tochter Andrea Felder der Gemeinde noch etwas schuldig sei, was der Vorsitzende verneinte. Drei Tage nach der Sitzung habe Andrea Felder eine Mahnung der Gemeinde mit einem Betrag von EUR 5, 65 zzgl. EUR 3, 00 an Mahnspesen erhalten. Der Vorsitzende erläutert daraufhin, dass er dies ohne Nachfrage in der Buchhaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen könne. Er erläutert, dass in der Gemeindevertretung einstimmig ein Beschluss über die Behandlung von Abgabenschuldner gefasst worden sei. Danach sei die Bundesabgabenordnung erlassen worden. Diese werde nun strikt eingehalten. Er habe auch seinen Bürgermeisterkollegen geraten, diese genauestens einzuhalten, da es immer wieder Bürger gebe, die sich ungerecht behandelt fühlten. Aufgrund dieser Beschwerdeführer sei es dem Bürgermeister und der Gemeindevertretung nicht mehr möglich, mit Augenmaß zu agieren. Die Bundesabgabenordnung sei nun stricktest einzuhalten. Anzumerken sei allerdings, dass die Bundesabgabenordnung bei Krankheiten (Krebserkrankung von Schuldnern etc.), tragischen Ereignissen in der Familie oder sonstigen persönlichen Problemen keine Unterschiede mache. Deshalb werden auch alle gemahnt, unabhängig von der Höhe der Beträge und unabhängig davon wie lange diese schon fällig seien. Adolf Felder ergänzt, dass er dem Vorsitzenden mit seiner Aussage keine Ungleichbehandlung vorwerfen wollte. • Der Vorsitzende gibt den nächsten Sitzungstermin mit 18.10.2018, 19:30 Uhr, bekannt. Ende: 22:03 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Sandra Tschanhenz Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_32_GV_Sitzung.doc Seite 10/10