20141112_GVE043

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:35
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 2014-11-12
Erscheinungsdatum 2014-11-12
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6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 25. November 2014 AZ: 004-1/43/2014 BearbeiterIn: Annette Bergauer annette.bergauer@gaschurn.at Niederschrift über die 43. Gemeindevertretungssitzung am 12.11.2014 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vize-Bgm. Thomas Riegler, GR Klaus Schröcker, Mag. (FH) Ruth Tschofen, Joachim Hammer, Gerhard Saler, Philipp Dona, Kurt Klehenz, Thomas Stark, Otto Rudigier (ab 19:34 Uhr); Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: GR Andrea Schönherr, Mag. Christian Wittwer, Bruno Hilbrand, Adolf Felder, Alexander Hechenberger (ab 19:38 Uhr); Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: DI (FH) Markus Durig, Markus Felbermayer, Kurt Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: KR Dieter Lang, Günter Pfeifer, Harald Fitz; Schriftführerin: Annette Bergauer Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Berichte 3) Chalet-Hotel Gaschurn – Alpstein Projekt GmbH 4) Umwidmungsansuchen Regina Wittwer und Franz Wittwer, Sprisaloch 126a, 6793 Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ und eine „Verkehrsfläche“ sowie Anpassung des „Roten Punktes“ auf den GST-NRN 1547, 1546, 1549/1, .388, 1550/5 und 1550/6, GB Gaschurn 5) Umwidmungsansuchen Vorarlberger Illwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“, „Freifläche Sondergebiet Garage“ und „forstwirtschaftlich genutzte Fläche“ in „Freifläche Sondergebiet Garage“, „Freifläche Sondergebiet Garagenvorplatz“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ auf den GST-NRN .690, 3246/2, 3266/6 und 3268/2, GB Gaschurn (Trominier) 6) Umwidmung von Amts wegen von „Verkehrsfläche“, „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“, „Ver- Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc 1/10 kehrsfläche“, „Baufläche Wohngebiet“ und „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ auf den GST-NRN 1773, 1784/2, 1774/6, 1774/2, 1774/5 und 1772/1, GB Gaschurn 7) Umwidmungsansuchen Ludwig Wachter, Winkel 159b, 6793 Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in einen „Roten Punkt“ auf GST-NR 2066/1, GB Gaschurn 8) Umwidmungsansuchen Christa Felbermayer, Innere Gosta 17b, 6793 Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ auf GST-NR 2326/1, GB Gaschurn 9) Schneeräumung Gaschurn-Partenen 10) Winkel SSS 11) Vereinbarung über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife der Musikschule Montafon 12) Übernahme einer Teilfläche des GST-NR 1289/6, GB Gaschurn, in das Öffentliche Gut 13) Fernwärme Gaschurn-Partenen 14) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 15) Allfälliges 16) Ausstände (nicht öffentlich) zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte:  Nachbesetzung aufgrund Mandatsverzicht von Kurt Stöckl, Silvrettastraße 69, 6794 Partenen  Wasserversorgung Kluserbrunnen – Zustimmungserklärung Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt. Zudem setzt der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt 8 von der Tagesordnung ab. zu 2.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes:  Seit November 2014 ist Anke Wachter im Altstoffsammelzentrum beschäftigt. Es werde derzeit eine weitere Mitarbeiterin / ein weiterer Mitarbeiter für das ASZ gesucht.  Die Offene Jugendarbeit habe einen Workshop mit Jugendlichen und Gemeindevertretern abgehalten. Nach dem Treffen am 01.10.2014 sollen am 19.11.2014 die Inputs präsentiert werden, wozu alle recht herzlich eingeladen seien.  Das Wohnbauprojekt Goldivor werde am 15.12.2014 um 20:00 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn präsentiert.  Für das „Haus Montafon“ erhalte der Stand Montafon eine Strukturförderung von bis zu EUR 650.335, 00.  Die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Sanierung des Weges VermuntseeWestufer sei erteilt und die Sanierung bereits umgesetzt worden. Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 2/10  Im Rahmen des 130-jährigen Jubiläums des Forsttechnischen Dienstes für Wildbachund Lawinenverbauung sei das Buch „Retrospektive – Perspektive – Vision“ herausgegeben worden. Das Buch könne auch in der Bibliothek ausgeliehen werden.  Die Beschwerde von Karl-Heinz Schmid gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz hinsichtlich der Abwasserbeseitigungsanlage im Bereich Trantrauas sei vom Landesverwaltungsgericht Vorarlberg als unzulässig zurückgewiesen worden.  GR Andrea Schönherr erkundigt sich, ob der Jugendraum in Gaschurn saniert werde und wer für die mutwilligen Beschädigungen aufkomme. Der Vorsitzende berichtet, dass eine Besprechung mit Monika Valentin vom Stand Montafon stattgefunden habe und vereinbart worden sei, dass man zuerst einen Erwachsenen zur Betreuung dieser Angelegenheit finden müsse. Möglicherweise könne hierfür in Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit Montafon eine Person angestellt werden. zu 3.: Chalet-Hotel Montafon – Alpstein Projekt GmbH Der Vorsitzende begrüßt Peter Grath, Alpstein Projekt GmbH, und Peter Marko, Vorstand Silvretta Montafon AG (SiMo), zum Tagesordnungspunkt 3. Das Projekt „Chalet-Hotel Montafon“ sei bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung sowie vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden. In der letzten Gemeindevertretungssitzung sei das Projekt für positiv erachtet worden, jedoch seien die für die endgültige Beschlussfassung notwendigen konkreteren Unterlagen noch nachzureichen gewesen. Die Alpstein Projekt GmbH wolle das Projekt wie in der letzten Sitzung präsentiert umsetzen. Jedoch sei nun noch ein zweites Tiefgaragengeschoss geplant, um auch Parkplätze für das Sporthotel Silvretta Montafon zu schaffen. Während der Bauphase sei dadurch eine Baugrubensicherung notwendig und die Dorfstraße für geraume Zeit zu sperren. Der Vorsitzende bittet Herrn Grath um seine Ausführungen. Peter Grath bedankt sich für die Einladung und präsentiert das Projekt nochmals wie bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung. Herr Grath berichtet, dass es hinsichtlich des zweiten Tiefgaragengeschosses neue Pläne gebe, welche den Anwesenden zur Kenntnis gebracht werden. Der Vorsitzende berichtet, dass der bestehende Fußweg verlegt werden solle. Der Fußgängerbereich entlang der Dorfstraße solle nach der Grundteilung in das Öffentliche Gut übernommen werden, jedoch würden die bisherigen Grenzen zur Berechnung der Abstandsflächen herangezogen werden. Seitens der Alpstein Projekt GmbH seien die wesentlichen Vertragsinhalte der Gemeinschaftsordnung und Wohnungskaufverträge vorgelegt worden, die bereits vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden seien. Auf Nachfrage beim Amt der Vorarlberger Landesregierung habe man die Auskunft erhalten, dass eine Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung nicht notwendig sei, sofern der Investor gleich behandelt werde wie jeder andere Gast. Man sei daher davon ausgegangen, dass keine Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung notwendig sei. Herr Schädler habe dem Vorsitzenden jedoch vor der Sitzung mitgeteilt, dass die Investoren über mehr Rechte als die üblichen Gäste verfügen würden. Es sei daher jedenfalls eine Bewilligung zur Nutzung der Chalets als Ferienwohnung notwendig. Herr Grath erläutert, dass die Einnahmen des jeweiligen Chalets den Investoren, abzüglich einer Vermittlungs- und Betreuungsprovision, zugerechnet würden. Daher sei der Investor meist bestrebt, das Chalet möglichst wenig zu nutzen. Das Sporthotel Silvretta Montafon erhalte für die Betreuung der Gäste und der Chalets diese Vermittlungs- und Betreuungsprovision. Dabei seien sämtliche Betreuungsleistungen beinhaltet, damit sich die Investoren nicht um die Wohnungen kümmern müssen. Die Investoren hätten einen Beitrag zum Allgemeineigentum wie beispielsweise dem Wellnessbereich zu leisten. GR Klaus Schröcker berichtet, dass dieses Projekt zweimal vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden sei. Es sei für den Ausschuss wichtig, dass warme Betten geschaffen und erhalten werden. Außerdem sei zu gewährleisten, dass die Wegverbindung wieder hergestellt wird. Bei der letzten Sitzung seien auch noch die Parkplätze sowie die Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 3/10 bereits erwähnten Vertragsinhalte behandelt worden. Der Bau- und Raumplanungsausschuss könne sich eine Realisierung vorstellen. GR Andrea Schönherr möchte wissen, von wem der Tourismusbeitrag während der insgesamt 6 Wochen, welche der Investor selbst in der Wohnung verbringt, bezahlt wird. Der Vorsitzende erläutert, dass die Investoren wie alle anderen Erwerbstätigen den Tourismusbeitrag als auch die Gästetaxe zu entrichten hätten. In der Zeit, in welcher keine Einnahmen getätigt werden, falle auch kein Tourismusbeitrag an. Nächtigt der Investor selbst in der Wohnung, habe er eine Gästetaxe wie jeder andere Gast zu bezahlen. Mag. Christian Wittwer wendet ein, dass der Tourismusbeitrag für 6 Wochen fehle und dies ein Nachteil für die anderen Vermieter bedeute. Außerdem gehe aus den Sitzungsunterlagen hervor, dass es keine Ferienwohnungsbewilligung brauche und lediglich die Wegverlegung zu behandeln wäre. Nun brauche es jedoch eine Bewilligung. Es sei verständlich, dass man mit diesem Modell einfacher Investoren finde. Es gebe aber auch andere Modelle und Beispiele und es sollten auch die Konsequenzen beachtet werden. Eine Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung solle gut überlegt werden. Der Vorsitzende erläutert, dass der Investor das jeweilige Chalet lediglich für insgesamt 6 Wochen als Ferienwohnung bzw. Zweitwohnsitz verwende. Ansonsten handle es sich um ein übliches Tourismusbett für ständig wechselnde Gäste. Sollte das Chalet anders verwendet werden, sei dies baurechtlich zu genehmigen, da es sich um eine Verwendungsänderung handle. Peter Marko, Vorstand Silvretta Montafon AG (SiMo), bedankt sich für die Einladung und berichtet, dass es in Kitzbühel einige derartige Modelle gebe. Die Silvretta Montafon sei bereit, dieses Modell zu bewerben und zu betreiben. Die Silvretta Montafon sei ebenfalls an warmen Betten interessiert. Selbst wenn die Investoren die Chalets für 6 Wochen selber nutzen und die Gemeinde während dieser Wochen keinen Tourismusbeitrag erhalte, werde die Gemeinde im Endeffekt über mehr Umsatz in den verschiedenen Betrieben verfügen. Die Silvretta Montafon Bergbahnen AG werde in den nächsten Jahren einiges investieren. Hier würden die Erneuerung der Versettlabahn als auch die beschneite Talabfahrt auf der Agenda stehen. Es würden mehr Gästebetten benötigt. Daher unterstütze die SiMo solche Projekte. Der Vorsitzende berichtet, dass die Vertragsinhalte von Dr. Gregor Lässer, Thurnher Wittwer Pfefferkorn Rechtsanwälte GmbH, überprüft worden seien. Dr. Lässer habe der Gemeinde Gaschurn mitgeteilt, dass eine konkrete Beantwortung nicht möglich sei und man diverse Dinge ableiten könne. Er komme zum Schluss, dass die Angelegenheit mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung abzuklären sei. Aufgrund der heutigen Aussage von Herrn Schädler sei jedenfalls eine Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung notwendig. Diese Bewilligung solle jedoch nur eingeschränkt für maximal drei Wochen im Sommer und maximal drei Wochen im Winter erteilt werden. Voraussetzung dafür soll sein, dass die durchschnittliche Auslastung der anderen gewerblichen Betten dieses Segments erreicht werden müssen. Sollten die Auflagen nicht eingehalten werden, bestehe die Möglichkeit einen Strafantrag bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz einzubringen, da es sich um eine Verwaltungsübertretung handle. Peter Grath erläutert weiter, dass die Verträge vorerst nur auf 15 Jahre abgeschlossen werden können. Außerdem könne der Investor sein Chalet nur während der Nebensaison verwenden. Sollte die Zusammenarbeit mit dem Sporthotel Silvretta Montafon nicht funktionieren, bestehe die Möglichkeit, dass das Chalet-Hotel durch das Unternehmen Alpstein selbständig weitergeführt wird. Die Investoren seien außerdem dazu verpflichtet, den Vertrag mit dem Sporthotel Silvretta Montafon ebenfalls zu unterschreiben. Mag. Christian Wittwer erläutert, dass das Projekt nicht für schlecht befunden werde. Es sei aber wichtig, dass diverse Punkte angesprochen würden und man berücksichtige, was solche Modelle nachhaltig für die Gemeinde bedeuten können. Das Projekt werde begrüßt und es sei sehr positiv, dass das Sporthotel Silvretta Montafon das Projekt unterstütze. Es sei aber nicht verständlich, weshalb eine Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung benötigt werde. Außerdem seien noch die Auflagen dieser Bewilligung zu klären. Der Vorsitzende stellt klar, dass es sich hier lediglich um eine Nutzung zu Ferienwohnungszwecken und nicht um eine Widmung handle. Es liege nun an der Gemeinde, ob das Projekt Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 4/10 ermöglich werde. Seiner Meinung nach sollte diesem Projekt zugestimmt werden und die Bewilligung unter der Auflage erteilt werden, dass es sich um warme Betten handelt und die Investoren die Wohnungen nur eingeschränkt nutzen dürfen. GR Andrea Schönherr und Mag. Christian Wittwer erkundigen sich, weshalb die Stellungnahme von Dr. Gregor Lässer, Thurnher Wittwer Pfefferkorn Rechtsanwälte GmbH, ihnen nicht übermittelt worden sei und ob sie diese Unterlage noch erhalten. Der Vorsitzende berichtet, dass er die Stellungnahme erst ein Tag vor der Sitzung erhalten habe und die Angelegenheit daraufhin nochmals mit Herr Schädler, Alpstein Projekt GmbH, zu klären gewesen sei. Man habe die Angelegenheit kurz vor der Sitzung mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung abgeklärt. Daher konnte das auch nicht aus den Sitzungsunterlagen hervorgehen und sei nun zur Kenntnis gebracht worden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Wegverlegung gemäß der zu Kenntnis gebrachten Planunterlagen zuzustimmen und die Bewilligung zur Errichtung von Ferienwohnungen im künftigen Chalet-Hotel Montafon gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 idgF, unter folgenden Auflagen zu erteilen:  Die Chalets dürfen von den jeweiligen Eigentümern jährlich nur für jeweils 3 Wochen im Sommer und 3 Wochen im Winter als Ferienwohnung verwendet werden. Die restliche Zeit sind die Chalets an ständig wechselnde Gäste zu vermieten.  Die Mindestauslastung der Chalets hat dem Durchschnitt der gewerblichen Ferienwohnungen im Gemeindegebiet Gaschurn zu entsprechen.  Die Gemeinde Gaschurn behält sich vor, entsprechende Stichproben vorzunehmen. Hierfür sind die für die Prüfung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Dem Antrag der Vorsitzenden wird mehrheitlich zugestimmt (4 Gegenstimmen). Der Vorsitzende bringt den Anwesenden ein Orthofoto zu den Flächen von Sonja Sohler und den Flächen des Sporthotels Silvretta Montafon zur Kenntnis. Diese Flächen würden von der Alpstein Projekt GmbH angekauft werden. Nach der Bauführung werde die blaue Fläche an das Öffentliche Gut abgetreten. Es sei sicherlich im Sinne aller, wenn man einem Verkauf der eingezeichneten gelben Restfläche der Gemeinde Gaschurn an das Sporthotel Silvretta Montafon um EUR 160, 00 pro m² zustimme. GR Klaus Schröcker berichtet, dass dies nicht im Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden sei. Man kommt einhellig zum Schluss, dass diese Angelegenheit bei der nächsten Bau- und Raumplanungsausschusssitzung behandelt wird. Der Vorsitzende bedankt sich bei Peter Grath, Alpstein Projekt GmbH, und Peter Marko, Vorstand Silvretta Montafon AG, für ihr Kommen. zu 4.: Umwidmungsansuchen Regina Wittwer und Franz Wittwer, Sprisaloch 126a, 6793 Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ und „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Baufläche Wohngebiet“ und eine „Verkehrsfläche“ sowie Anpassung des „Roten Punktes“ auf den GST-NRN 1547, 1546, 1549/1, .388, 1550/5 und 1550/6, GB Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass die in der letzten Gemeindevertretungssitzung genehmigte Auflage des Entwurfs des geänderten Flächenwidmungsplanes und des Ergebnisses des UEP-Verfahrens vom 29.09.2014 bis 29.10.2014 durchgeführt worden sei. Es seien keine negativen Stellungnahmen eingelangt. Der Flächenwidmungsplan vom 06.11.2014, Plannummer: 1/2014/01, wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Im Räumlichen Entwicklungskonzept sei dieser Bereich als „Siedlungsweiler“ definiert, weshalb die Widmung einer Baufläche befürwortet werden könne. Der bestehende „Rote Punkt“ auf den GST-NR 1546 und 1547, GB Gaschurn, soll aufgehoben werden. Es sei seitens Regina Wittwer und Franz Wittwer, Sprisaloch 126a, 6793 Gaschurn, anfangs die Widmung einer Teilfläche des GSTNR 1549/1, GB Gaschurn, in „Freifläche Sondergebiet Garage“ beantragt worden. Aufgrund Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 5/10 des Planungsgespräches mit Frau und Herrn Wittwer und Herrn DI Ulrich Grasmugg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, aber auch aufgrund der Stellungnahme von DI Herbert Bork, Stadtland, kam man zum Entschluss, dass die vorliegende Umwidmung umgesetzt werden soll. Die Stellungnahme von DI Herbert Bork, Stadtland, vom 16.06.2014 wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende und Gerhard Saler erklären sich für befangen. Die Widmung gemäß Flächenwidmungsplan vom 06.11.2014, Plannummer: 1/2014/01, wird einstimmig genehmigt. zu 5.: Umwidmungsansuchen Vorarlberger Illwerke AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“, „Freifläche Sondergebiet Garage“ und „forstwirtschaftlich genutzte Fläche“ in „Freifläche Sondergebiet Garage“, „Freifläche Sondergebiet Garagenvorplatz“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ auf den GST-NRN .690, 3246/2, 3266/6 und 3268/2, GB Gaschurn (Trominier) Der Vorsitzende berichtet, dass die in der letzten Gemeindevertretungssitzung genehmigte Auflage des Entwurfs des geänderten Flächenwidmungsplanes und des Ergebnisses des UEP-Verfahrens vom 29.09.2014 bis 29.10.2014 durchgeführt worden sei. Es seien keine negativen Stellungnahmen eingelangt. Der Flächenwidmungsplan vom 06.11.2014, Plannummer 2/2014/02, sowie die Stellungnahme des Stand Montafon Forstfonds, Montafonerstraße 21, 6780 Schruns, werden den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Die Umwidmung gemäß Flächenwidmungsplan vom 06.11.2014, Plannummer: 2/2014/02, wird einstimmig genehmigt. zu 6.: Umwidmung von Amts wegen von „Verkehrsfläche“, „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ und „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“, „Verkehrsfläche“, „Baufläche Wohngebiet“ und „Bauerwartungsfläche Wohngebiet“ auf den GST-NRN 1773, 1784/2, 1774/6, 1774/2, 1774/5 und 1772/1, GB Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass Arnold Lorenzin, Unteres Vand 162e, 6793 Gaschurn, mit Antrag vom 19.08.2008 um Umwidmung der GST-NRN .702 und 1774, GB Gaschurn, angesucht habe und die Umwidmung auch genehmigt worden sei. Aufgrund der Umwidmung habe man eine Grundteilung und ein Grundverkauf an Herrn Kurt Rudigier, Unteres Vand 162d, 6793 Gaschurn, umsetzen können. Das Bauvorhaben von Herrn Kurt Rudigier – Errichtung eines Einfamilienhauses – habe die Baubehörde ebenfalls aufgrund dieser Widmung baurechtlich bewilligen können. Im Zuge der allgemeinen Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Gaschurn, welche parallel zum Umwidmungsansuchen von Herrn Arnold Lorenzin stattgefunden habe, habe man fälschlicherweise das GST-NR 1774/2, GB Gaschurn, teils wieder in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ gewidmet. Es solle daher nun, zur Bereinigung aber auch zur Anpassung der Widmung an den derzeitigen Stand, der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Gaschurn gemäß Flächenwidmungsplan vom 06.11.2014, Plannummer: 4/2014/04, abgeändert werden, welcher den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird. Der Vorsitzende berichtet weiter, dass die Anrainer bzw. Betroffenen mit Schreiben vom 18.09.2014 über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt und ihnen die Gelegenheit geboten worden sei, bis 06.10.2014 eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung einzubringen. Es sei durch Herrn Rudolf Schönherr, Unteres Vand 146, 6793 Gaschurn, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Battlogg, Gerichtsweg 2, 6780 Schruns, eine Äußerung abgegeben worden, welche den Anwesenden zur Kenntnis gebracht wird. Die Gemeinde Gaschurn habe Herrn RA Dr. Battlogg daraufhin mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine Anpassung an den damaligen bzw. derzeitigen Stand handle und nicht um eine neue Widmung. Bis dato sei keine neue Stellungnahme eingereicht worden, weshalb davon auszugehen sei, dass Herrn Rudolf Schönherr, Unteres Vand 146, 6793 Gaschurn, die Sachlage ausreichend erklärt werden konnte. Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 6/10 Weiters teilt der Vorsitzende den Anwesenden mit, dass die „Verkehrsfläche“ auf GST-NR 1774/2, GB Gaschurn, lediglich für eine künftige Erschließung des GST-NR 1772/1, GB Gaschurn, planlich berücksichtigt worden sei. Diese „Verkehrsfläche“ bzw. Erschließung sei bereits bei der Widmung im Jahr 2008/2009 berücksichtigt worden. Die Widmung dieser Fläche bedeute nicht, dass die Straße ohne weiteres errichtet werden könne. Bei einer Errichtung seien Vereinbarungen mit den betroffenen Grundeigentümern zu treffen. Die Umwidmung gemäß Flächenwidmungsplan vom 06.11.2014, Plannummer: 4/2014/04, wird einstimmig genehmigt. zu 7.: Umwidmungsansuchen Ludwig Wachter, Winkel 159b, 6793 Gaschurn, von „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ in einen „Roten Punkt“ auf GST-NR 2066/1, GB Gaschurn Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Ludwig Wachter, Winkel 159b, 6793 Gaschurn, beabsichtige, auf einer Teilfläche des GST-NR 2066/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 452 m² ein Wohngebäude für seinen Sohn, Christian Wachter, zu errichten, damit dieser den landwirtschaftlichen Betrieb von Ludwig Wachter übernehmen könne. Es soll zu diesem Zweck auf der Teilfläche des GST-NR 2066/1, GB Gaschurn, im Ausmaß von ca. 452 m², welche derzeit als „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ gewidmet ist, ein „Roter Punkt“ gewidmet werden. Der Vorsitzende berichtet, dass mit Schreiben vom 09.06.2014 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung die Durchführung einer Umwelterheblichkeitsprüfung beantragt worden sei. Im Zuge des Verfahrens seien Stellungnahmen aus den Fachbereichen Raumplanung, Geologie, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft sowie Wildbach- und Lawinenverbauung eingeholt worden. Laut abschließender Stellungnahme vom 07.10.2014 des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Natur- und Umweltschutz, seien durch die geplante Umwidmung keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Anrainer bzw. Betroffenen seien mit Schreiben vom 13.10.2014 über die Umwidmung in Kenntnis gesetzt worden und es sei ihnen die Gelegenheit geboten worden, bis 29.10.2014 eine Stellungnahme oder Äußerung zur geplanten Änderung einzubringen. Es sei keine Stellungnahme abgegeben worden. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Flächenwidmungsplan vom 06.11.2014, Plannummer 3/2014/03, zur Kenntnis. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung könne laut Stellungnahme von DI Albert Zoderer, Amt der Vorarlberger Landesregierung, einem vorübergehenden Provisorium (Kleinkläranlage mit entsprechender Verrieselung) zugestimmt werden. Die abwassertechnische Erschließung des Bereichs „Winkel“ sei bis spätestens im Jahr 2019 geplant. Das geplante Gebäude sei dann an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen und dann auch die entsprechenden Anschlussgebühren zu entrichten. Der Entwurf des geänderten Flächenwidmungsplanes und die Auflage der Entwurfs sowie des Ergebnisses des UEP-Verfahrens zur öffentlichen Einsicht werden einstimmig genehmigt. zu 8.: Schneeräumung Gaschurn-Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass in der letzten Gemeindevertretungssitzung vorgeschlagen worden sei, die Schneeräumung bzw. die Einteilung der Räumstrecken nochmals zu behandeln. Der Vorsitzende habe gemeinsam mit Bauamtsleiter Josef Schönherr an der Schulung „Kommunaler Winterdienst“ teilgenommen. Dabei sei durch Mag. Andreas Netzer, ÖBBInfrastruktur AG Stab Verwaltungsrecht, erläutert worden, dass die Bestimmungen der RVS 12.04.12 für die Schneeräumung in Gemeinden maßgebend seien. Ing. Ernst Geiger, Amt der Vorarlberger Landesregierung, habe der Gemeinde auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Richtlinien nicht verbindlich seien, Unfälle bzw. Schäden jedoch nach diesen Richtlinien abgehandelt werden. Diese Thematik sei nochmals vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden. Die RVS 12.04.12 wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende erläutert die angegebenen Winterdienstkategorien. Die in den Winterdienstkategorien vorgegebenen Betreuungsanforderungen würden einen Mindeststandard darstellen. Die Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 7/10 aktuellen Räumstrecken werden den Anwesenden ebenso zur Kenntnis gebracht. Die Räumstrecken wären entsprechend der Richtlinie einzuteilen, jedoch sei eine Kategorisierung nicht einfach. Bei einer Kategorisierung solle jedenfalls Ing. Ernst Geiger, Amt der Vorarlberger Landesregierung, beigezogen werden. Es stelle sich die Frage, ob die Räumstrecken beibehalten oder ob sämtliche Straßen kategorisiert werden sollen. GR Klaus Schröcker berichtet, dass die Kategorien vom Bau- und Raumplanungsausschuss behandelt worden seien. Es seien vom Ausschuss die Räumstrecken nicht aufgeteilt oder verändert worden, da der Ausschuss der Meinung gewesen sei, dass die Einteilung wie bisher beibehalten werden solle und empfehle dies der Gemeindevertretung. Mag. Christian Wittwer erläutert, dass es wichtig sei, dieses Thema zu behandeln. Er habe beim Umweltverband Unterlagen zur Schneeräumung gefunden und erläutert diese. Es seien bei diesen Unterlagen andere Kategorien angeführt und die Einteilung erfolge anhand von Beispielen und Werten wie das Verkehrsaufkommen. Es sei seiner Meinung nach jedenfalls abzuklären, ob es Ausnahmen für diverse Straßen gebe, beispielsweise mit einem entsprechenden Hinweisschild. Der Vorsitzende schlägt nach kurzer Diskussion vor, dass die Räum- und Streustrecken wie ausgeführt beibehalten werden. Dem Vorschlag wird mehrheitlich (2 Gegenstimmen) entsprochen. zu 9.: Winkel SSS Der Vorsitzende berichtet, dass der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung beabsichtige im Bereich Winkel ein Steinschlagschutznetz zu errichten. Das GSTNR 3349/1, GB Gaschurn (Öffentliches Gut), sei unter anderem von diesem Steinschlagschutznetz betroffen. Die Gemeinde Gaschurn habe daher als Verwalterin des Öffentlichen Gutes diesem Projekt zuzustimmen. Der Vorsitzende bringt den Anwesenden den Lageplan zum Projekt sowie den Finanzierungsschlüssel zur Kenntnis. Dem Projekt „Winkel SSS“ wir einstimmig wie folgt zugestimmt: Die Grundbesitzerin der angeführten Grundstücke sowie deren Rechtsnachfolger erklären sich hiermit im Sinne des Wildbachverbauungsgesetzes vom 30.06.1884, BGBl 117 in der Fassung des Art. II der WR-Nov. 1959 BGBl. 54, mit den von der Wildbach- und Lawinenverbauung gemäß der im Projekt 2014 „Winkel SSS“ geplanten Verbauungsmaßnahmen einverstanden. Sie gibt die Zustimmung zu den folgenden Grundstücksbelastungen: 1. Dauernde Grundstücksinanspruchnahme für die im Projekt vorgesehenen Maßnahmen. 2. Grundstücksbenützung für Baustelleneinrichtung und Bauhilfsmaßnahmen für die Dauer der Bauzeit. Allfällig verursachter Flurschaden wird nach ortsüblicher Schätzung von der Wildbach- und Lawinenverbauung vergütet. 3. Grundstücksbenützung für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an den durchgeführten Verbauungen auch nach Abschluss der Verbauungsmaßnahmen. Dem Finanzierungsschlüssel (Anteil Bund 60 %, Anteil Land Vorarlberg 20 % und Anteil Gemeinde Gaschurn 20 %, Gesamtkosten EUR 150.000, 00) wird ebenfalls einstimmig zugestimmt. zu 10.: Vereinbarung über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife der Musikschule Montafon Der Vorsitzende berichtet, dass bei der letzten Standessitzung das Thema „Musikschule Montafon“ behandelt worden sei. Die Musikschule Montafon sei mittlerweile im Montafon Haus untergebracht. Der Voranschlag der Musikschule und die Musikschultarife (Schulgeld) seien bis dato von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns festgesetzt worden. Es soll nun jedoch eine Vereinbarung darüber abgeschlossen werden, dass der Voranschlag der Musikschule Montafon und die Musikschultarife der Musikschule Montafon im Einvernehmen der Bürgermeister der Gemeinden des Montafons festgelegt werden. Somit wären sämtliche Bürgermeister in die Entscheidungsfindung miteingebunden. Der Punkt 3 der Vereinbarung – Kommt eine Einigung gemäß Abs. 1 bis spätestens 10. September des laufenNiederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 8/10 den Jahres nicht zustande, obliegt die Festsetzung des Voranschlages und der Musikschultarife für das folgende Jahr der Marktgemeinde Schruns. – sei jedoch zu hinterfragen. Man kommt einstimmig zum Entschluss, dass dem Punkt 3 der Vereinbarung nicht zugestimmt werden kann und dieser anders zu formulieren ist. zu 11.: Übernahme einer Teilfläche des GST-NR 1289/6, GB Gaschurn, in das Öffentliche Gut Der Vorsitzende berichtet, dass Herr Nikolaus Lorenzin, Pfanges 89c, 6793 Gaschurn, Eigentümer des GST-NR 1289/6, GB Gaschurn, angefragt habe, ob der bestehende Weg auf GST-NR 1289/6, GB Gaschurn, seitens der Gemeinde Gaschurn in das Öffentliche Gut übernommen werden könne. Den Anwesenden wird der Lageplan zum GST-NR 1289/6, GB Gaschurn, mit dem eingezeichneten Weg zur Kenntnis gebracht. Seitens Herrn Lorenzin sei nun eine Vereinbarung vorgelegt worden, welche den Anwesenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht wird. Diese lege dar, dass die Gemeinde Gaschurn lediglich ein Dienstbarkeitsrecht des Fußweges erhalte. Es dürfe kein Fahrzeug einfahren, die Kosten und die Erhaltung sollen durch die Gemeinde Gaschurn getragen werden. Diese Vereinbarung könne in dieser Art und Weise nicht angenommen werden. Es wird einstimmig beschlossen, dass die vorgelegte Vereinbarung in dieser Art und Weise nicht angenommen werden kann. zu 12.: Fernwärme Gaschurn-Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass mit der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gaschurn und der Vorarlberger Illwerke AG (VIW) über die Errichtung des Obervermuntwerkes II sich die VIW verpflichtet habe, einer Abwärmenutzung aus den Kraftwerken Vermuntwerk, Korpswerk I und Kopswerk II zuzustimmen bzw. die Fernwärme kostenlos zur Verfügung zu stellen. Zur Regelung der Nutzung der Abwärme aus den Kraftwerken Vermuntwerk, Kopswerk I und Kopswerk II sowie zur Regelung über den Anschluss der genannten Kraftwerke an die Abwärmenutzungsanlage („ANA“) und den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der ANA soll ein Abwärmenutzungsvertrag abgeschlossen werden. Die Vereinbarung sei mit dem Vorstand der VIW neuerlich besprochen worden. Man habe sich mit der VIW auf die vorliegende Vereinbarung geeinigt. Derzeit werde versucht, die Finanzierung einschließlich der Förderung sicherzustellen. Mag. Christian Wittwer erläutert, dass der § 6 Abs. 3 der Vereinbarung zu Problemen führen könnte. Dass die Gemeinde Gaschurn sämtliche Kosten für eine Verlegung von Anlageteilen übernehmen müsse, könne nicht eingegangen werden. Vize-Bgm. Thomas Riegler berichtet, dass die Trassenführung bereits definiert sei und das hier nicht zu erwarten sei. Der Vorsitzende berichtet, dass die Vereinbarungen hinsichtlich der Haftung nochmals besprochen werden müssen. Es solle genau geregelt werden, wer für was hafte. Laut Reinhard Wachter, Wachter Versicherungsmakler GmbH, sei die derzeit formulierte Regelung nicht versicherbar. Es sollte dies daher mit ihm und Dr. Peter Mathis, Vorarlberger Illwerke AG, nochmals besprochen werden. Es wird einstimmig festgelegt, dass die §§ 6 und 7 der Vereinbarung nochmals besprochen und geprüft werden und die Vereinbarung dann nochmals von der Gemeindevertretung behandelt wird. Der Vorsitzende berichtet, dass für das Projekt ein Steuerungsausschuss einberufen werden solle. Dies werde bei der nächsten Sitzung behandelt. Man solle sich jedoch bereits hinsichtlich dessen Mitglieder einig werden (beispielsweise 3 Mitglieder der Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen, 2 Mitglieder der Liste „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ sowie der Vorsitzenden und jeweils ein Ersatzmitglied). Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 9/10 zu 13.: Genehmigung der letzten Niederschrift(en) Die Niederschrift über die 42. Gemeindevertretungssitzung wird einstimmig genehmigt. zu 14.: Nachbesetzung aufgrund Mandatsverzicht von Kurt Stöckl, Silvrettastraße 69, 6794 Partenen Der Vorsitzende berichtet, dass Kurt Stöckl aufgrund seines Gesundheitszustandes auf sein Mandat im Finanzausschuss verzichte. Anstelle von ihm solle Walter Lechleitner als Ersatzmitglied in den Finanzausschuss berufen werden. Es wird einstimmig Walter Lechleitner als Ersatzmitglied in den Finanzausschuss berufen. zu 15.: Wasserversorgung Kluserbrunnen – Zustimmungserklärung Der Vorsitzende berichtet, dass die Wasserinteressentschaft Kluserbrunnen die Wasserversorgungsanlage Kluserbrunnen erneuert habe und nun die wasserrechtliche Bewilligung hierfür beantragen wolle. Dafür seien aber alle Zustimmungserklärungen der betroffenen Grundeigentümer notwendig. Die GST-NR 1616 und 1617, GB Gaschurn, der Gemeinde Gaschurn sowie das GST-NR 1701/2, GB Gaschurn, der Gemeinde Gaschurn Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG seien von dem Projekt betroffen und diese haben somit auch ihre Zustimmung zum Projekt abzugeben. Der Plan zum Projekt der M+G Ingenieure ZT GmbH wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Vorsitzende schlägt vor, dass dem Projekt zugestimmt wird. Hinsichtlich der Grundinanspruchnahme soll jedoch noch eine Vereinbarung getroffen werden. Dem Vorschlag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. zu 16.: Allfälliges  GR Andrea Schönherr erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bei den bereits im Tourismusausschuss behandelten Projekten „Chalet-Dorf Gaschurn“ und „ChaletDorf Partenen“. Der Vorsitzende berichtet, dass die Projekte vorerst nicht umgesetzt werden.  GR Andrea Schönherr regt an, dass für die Mütterberatung diverse Investitionen getätigt werden sollten, wie z. B. das Anschaffen von neuem Spielzeug. Außerdem sollten die Räumlichkeiten der Mütterberatung neu gestaltet werden. Ende: 23:24 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Annette Bergauer Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_43_GV_Sitzung.doc Seite 10/10