19860521_GVE005

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Letzte Änderung 27.05.2021, 20:35
Gemeinde Gaschurn
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gaschurnvertretung
Dokumentdatum 1986-05-21
Erscheinungsdatum 1986-05-21
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Inhalt des Dokuments

-1- 5 SITZUNG Sitzungstag: 21. Mai 1986 Sitzungsort: Gemeindeamt Gaschurn Vorsitzender: Bgm. Heinrich Sandrell Niederschriftführer: Artur Wachter Manfred Mattle Millinger Helga Stöckl Kurt für Helmut Brändle Walter Grass Reinhold Hammer Eugen Pfeifer Walter Lechleitner für Markus Felbermayer Walter Netzer, 35 für Manfred Rudigier Alfred Hager Wittwer Bernhard, 24a für Fleisch Rudolf, ab 20.20 Uhr Herbert Tschofen Dich Hubert Rudolf Schneeweiß für Ernst Pfeifer Albert Wittwer Gerhard Blaas Leo Pachole für Konstantin Tschanhenz Martin Kofler - 2 - Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich Zu Punkt ................. wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. 1. Feststellung der Beschlußfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift der 4. GV-Sitzung, Berichte 2. Ski-Club Montafon, Schruns, Kostenbeteiligung für die Veranstaltung eines Europacup-Rennens am 24./25. Jänner 1987. Schreiben vom 22.2.1986 3. Ski-Club Gaschurn, Ansuchen vom 16.4.1986 um die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf dem Briefpapier 4. Abwasserverband Montafon: a) Aufnahme der Gemeinde Silbertal in den Abwasserverband Montafon; b) Bestellung eines Rechnungsprüfers für den Abwasserverband; c) Änderung der Verbandsstatuten hinsichtlich des Verbandssammlers im Ortsbereich Gaschurn / Detailprojekt Anschluß Partenen. 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Erdklärbeckens "Verwall" zum Zwecke der Errichtung von Garagengebäuden. 6. Ankauf einer Philips EDV-Anlage als Mehrplatzsystem; Hard- und Software nach vorliegendem Angebot. 7. Ankauf der TOP Nr. 7 (Raum, den die Bergrettung für Geräte und als Abstellplatz für das Fahrzeug verwendet) in der Ortskernverbauung Partenen. 8. Vorlage des Rechnungsabschlusses 1985 mit Bericht des Prüfungsausschusses 9. Nominierung einer Person in den Standesbürger-Beirat des Standes Montafon - Forstfond. 10. Wächter Alwin, Gaschurn 26; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters in Sache Absperrvorrichtungen an der Ortsdurchfahrt von Gaschurn. 11. Aufhebung des GV-Beschlusses vom 16.10.1985, Pkt. 12 der TO., hinsichtlich der Kaufvereinbarung mit MR Dr. Felbermayer und den Miteigentümern Sohler im Zusammenhang mit dem geplanten Bau von Tiefgaragen 12. Verordnung über den Hebesatz der Gewerbesteuer ab 1.1.1986 13. Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 13.5.1986 betreffs der Verbauung der Ziggiam-Zerfall-Lawine, Gaschurn - 3 - Beginn der Sitzung um 19.30 Uhr. Zu Punkt 1: Bgm. Heinrich Sandrell begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung wie auch die Zuhörer, stellt die gegebene Beschlußfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Die erstmals anwesenden Ersatz-Gemeindevertreter Walter Lechleitner und Walter Netzer, 35, legen vor dem Bürgermeister gem. § 32, GG., das Gelöbnis ab. Der Vorsitzende beantragt die Verlängerung der Tagesordnung um folgende Punkte: Pkt. 12) Erlassung einer Verordnung über den Hebesatz zur Gewerbesteuer ab 1.1.1986; Pkt. 13) Schreiben vom 13.5.1986 der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bezügl. der wasserrechtlichen Bewilligung zur Verbauung der ZiggiamZerfall-Lawine, Gaschurn; Der Tagesordnungs-Verlängerung wird einstimmig stattgegeben. Die jenem Mandatar übergebene Niederschrift der 4.GVSitzung wird ohne Einwand genehmigt. Zu Punkt 2: Das Schreiben vom 22.2.1986, worin der Ski-Club Montafon u.a. um die Sicherstellung der Finanzierung dieses Rennens ersucht, wird vorgelesen. Die voraussichtlichen Kosten des Europacup-Rennens am 24. und 25.1.1987 in Tschagguns betragen ca. S 300.000, -- bis S 400.000, Davon werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis max. S 100.000, -- durch den Verkehrsverband Montafon, je S 50.000, -- von den Orten Tschagguns und Schruns übernommen. Teilnehmer und beschickende Verbände haben einen Teil der Unterbringungs- und Verpflegskosten selbst zu tragen. Der Vorsitzende beantragt: a) daß der Name "MONTAFON" im Talschaftsinteresse entsprechend medienwirksam wird; b) durch den Verkehrsverband S 50.000, -- aus den Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen pro Nächtigung bereitgestellt werden. Der Anteil der Gemeinde Gaschurn soll dabei höchstens S 15.000, -- betragen. Die Beschlußfassung ist einstimmig. Zu Punkt 3: Über Antrag des Vorsitzenden wird gem. § 50, Abs. 1, lit. a) Ziff. 5 des Gemeindegesetzes die Führung des Gemeindewappens auf dem Briefpapier des Skiclubs Gaschurn und Partenen einstimmig genehmigt. Zu Punkt 4: a) Das Schreiben des Abwasserverbandes Montafon vom 25.2.1985, das die Aufnahme der Gemeinde Silbertal in den Abwasserverband sowie die damit notwendigen Satzungsänderungen zum Inhalt hat, wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Die Aufnahme der Gemeinde Silbertal wie auch die angeführten Satzungsänderungen werden einstimmig genehmigt. - 4 - b) Als Rechnungsprüfer für den Abwasserverband Montafon wird Herr Rudolf Schneeweiß vorgeschlagen und einstimmig bestellt. c) Hierzu bringt der Bürgermeister ein Schreiben des Abwasserverbandes Montafon vom 13.3.1986 zur Kenntnis, worin der Gemeinde Gaschurn mitgeteilt wird, daß hinsichtlich der Qualifikation des Verbandssammlers zum Anschluß des Ortsteiles Partenen, in der Gemeinde Gaschurn offensichtlich teils falsche Vorstellungen bestehen. Die Gemeinde Gaschurn hatte seinerzeit beim Beitritt zum Abwasserverband Montafon im Jahre 1982 unter anderem verlangt, daß der bestehende Kanalstrang Gaschurn (Hauptstrang) ebenfalls durch den Abwasserverband Montafon übernommen und instandgehalten werden soll. Zudem wurde verlangt, daß Betriebskosten für die Abwasseranlage Montafon erst dann durch die Gemeinde Gaschurn zu zahlen sind, wenn die Anlagen der Gemeinde am Sammelkanal angeschlossen sind. Diese beiden Punkte werden durch den Abwasserverband Montafon nach wie vor nicht anerkannt, da statutengemäß Verbandsanlagen durch Abwasserverbände nur insoweit errichtet und betrieben werden, als dadurch zumindest Abwässer von zwei Verbandsgemeinden durch den gemeinsamen Transport kanalgeleitet werden. Nachdem diese Voraussetzung für den Anschlußkanal Partenen nicht gegeben ist, da ausschließlich Abwässer aus dem Ortsteil Partenen abgeleitet werden und es sich somit um einen Ortskanal handelt, lehnt der Abwasserverband die Finanzierung und Instandhaltung dieses Verbandssammlers ab. Diese Haltung wird auch vom Landeswasserbauamt, unter dem Hinweis auf die gleiche Regelung bei anderen Verbandsanlagen, vertreten. Der Abwasserverband Montafon ergänzt weiters, daß ähnliche oder gleichgeartete Situationen innerhalb des Verbandes auch bei anderen Gemeinden, wie z.B. Bartholomäberg, Vandans, Tschagguns, St. Gallenkirch usw., gegeben wären und eine Einstufung solcher Kanäle als Verbandsanlagen dem Verbandsprinzip und der landesweit gehandhabten Praxis widersprechen würde. Ebenfalls wurde den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn bereits in mehreren Vorstandssitzungen mitgeteilt, daß bei der seit ca. einem Jahr provisorisch in Betrieb stehenden Abwasserverbandsanlage in Vandans auch seitens der noch nicht angeschlossenen Verbandsgemeinden die fixen Betriebskosten zu entrichten sind. Entscheidend für die Errichtung des Anschlußkanales Partenen durch den Abwasserverband war die wesentlich günstigere Finanzierungsmöglichkeit, wie z.B. Verzinsung und Laufzeit der Wasserwirtschaftsfondsdarlehen, keine Eigenmittelaufbringung durch die Gemeinde etc. - 5 - Die Übernahme von Ortskanalfunktionen durch den Verbandssammler wird ihren finanziellen Niederschlag in dem für die gesamte Talschaft von einem Sachverständigen zu erstellenden Baukostenverteiler finden. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes wird eine Änderung des seinerzeitigen GV-Beschlusses als gerechtfertigt bezeichnet und einhellig gutgeheißen. Zu Punkt 5: Das Schreiben der Gemeinde Gaschurn vom 12.3.1986 an Fa. Heinz Sohler und FLEIGA Transport GmbH. bezüglich nes Verkaufes von Gemeindegrundstücken, worauf diese die Errichtung von Betriebsgebäuden beabsichtigen, wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht. Die Antwortschreiben beider Unternehmen vom 18.3. bzw. 7.4.86 werden vorgelesen. Darin wird zur Höhe des Grundstückspreises (S 200, --/m2 bis S 250, --/m2) und den verschiedenen Erschwernissen bei der Bebauung des Grundstückes sowie des zu errichtenden Lärmschutzdammes Stellung genommen. Der Vorsitzende hat den beiden Unternehmern einen Grundverkaufspreis von S 230, -- pro m2 angeboten (mit Hinweis auf die GV-Sitzung vom 16.10.1985, Pkt. 13 und GV-Sitzung vom 14.2.1986, Pkt. 1). Der Vorsitzende beantragt gem. des Raumplanungsgesetzes die Umwidmung folgender Grundstücke von "Freifläche Landwirtschaft" in "Baumischgebiet": Gp.Nrn. 1708/2 und 3, 1707, 1706, 1723, 1724/l und 2, 1725/2, 1731/l, 1730 und Teile der Gp. Nrn. 1732/1 und 1724/4 soweit diese nicht als "Sonderfläche" (Parkplatz) gewidmet sind. Nach den vorliegenden Planungsentwürfen sollen auf diesen Grundstücken die Fahrzeughallen der Fa. Sohler, der Fa. FLEIGA Transport GmbH., der Bauhof der Gemeinde Gaschurn, evtl. der Festplatz, Zufahrtswege, Abstellflächen so wie auch ein Schallschutzdamm errichtet werden. Bei der Gesamtgestaltung ist auch auf Landschaftsschutzmaßnahmen Bedacht zu nehmen und Vorsorge zu treffen, daß die umliegenden Fremdenverkehrsbetriebe und Wohnhäuser nicht durch erhöhte Lärmbelästigungen beeinträchtigt werden. Über Antrag von Bgm. Heinrich Sandrell wird der zuvor genannten Umwidmung einstimmig stattgegeben. Zu Punkt 6: Nach dem GV- Beschluß vom 16.10.1985, Pkt. 4, ist die Gemeinde Gaschurn dem Vbg. Gemeinderechenzentrum als Gesellschafterin beigetreten. Im Einvernehmen mit diesem wurden Produktvergleiche der am Markt befindlichen Hardware vorgenommen. Dabei fiel die Entscheidung auf das neue PHILIPS Produkt CS4-4420-210, 1024K, 8", CTS 140 MB. Die Anlage ist auf die 3-fache Speicherkapazität ausbaubar. Vorerst werden zur Zentraleinheit 2 Mehrfunktionsbildschirme 15" angeschafft. Über diese wird auch die Textverarbeitung möglich sein. Der Anschluß weiterer Bildschirme ist möglich. - 6 - Als Drucker ist der PHILIPS Terminaldrucker LP4-2934006 mit einer Schreibgeschwindigkeit von 33 cps. vorgesehen. In den neuen Amtsräumen kann die Anlage optimal installiert werden, wobei auch alle EDV-Erfordernisse der Verkehrsämter berücksichtigt sind. Die Gesamtkosten der Hardware belaufen sich in der gegenwärtig geplanten Installation auf S 793.700, -abzgl. 8% Rabatt. Der Preis ermäßigt sich um weitere 7, 5% (ca. S 60.000, —), die als Rücklage für Umstellungs- und Einschulungskosten beim Gemeinderechenzentrum verbleiben. Zu diesem Preis kommen 20% Mehrwertsteuer. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Preissenkung von ca. S 150.000, —. Die Anschaffung der eigenen Anlage bietet ein unabhängiges Arbeiten, keine Kosten für Datenleitungen, Raum- und Personalkosten für die Benützung einer zentralen Rechenanlage. Sämtliche Programme (Software) werden vom Vbg. Gemeinderechenzentrum bereitgestellt und betreut. Die erstmaligen Programmerstellungs-Kosten (mehrere Millionen S) wurden durch das VGRZ finanziert und durch die Vbg. Landesregierung beträchtlich subventioniert. Nach nunmehr mehrjähriger Erprobung der Programme in anderen Verbandsgemeinden können in Gaschurn diese voraussichtlich ohne besondere Schwierigkeiten eingesetzt werden. Das gleichzeitige Bearbeiten verschiedener Sachgebiete über die neue Anlage ist möglich. Die Datensicherung erfordert wenig Zeit (ca. 7 Minuten über Streamer-Tape), wobei auch im laufenden Betrieb einzelne Arbeitsgebiete gesichert werden können. Der Datenaustausch mit dem Bundesrechenzentrum u.a., wie auch die Übermittlung von Fernschreiben über den Bildschirm (Teletex-Adapter) sind möglich. Die techn. Betreuung der Anlage erfolgt durch die Fa. Philips, Dornbirn, wo es bei der alten Anlage in den letzten 11 Jahren zu keinen Differenzen gekommen ist. Die neue Anlage wie auch die Vorführung einzelner Programme konnte bei Fa. Philips, Dornbirn, besichtigt und besprochen werden. Zur Finanzierung der Anschaffungskosten werden Angebote über Fremd- bzw. Leasingfinanzierung eingeholt. Die Lieferzeit für die Anlage beträgt ca. 3 Monate, sodaß etwa mit September 1986 die Umstellungs- und Datenerfassungsarbeiten beginnen können. Die Anschaffung der neuen EDV-Anlage bedeutet für die Gemeinde in der Verwaltung ein rationelles, automationsunterstütztes Arbeiten, wobei das Erfassen und das Bereithalten von Informationen, die die Grundlage zu Entscheidungen der Gemeindeorgane sein sollen, einen besonderen Schwerpunkt bilden werden. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Anschaffung der EDV-Anlage einstimmig genehmigt. Zu Punkt 7: Der Vorsitzende beantragt die TOP-Nr. 7 in der Ortskernverbauung Partenen zu dem in der bisherigen Kostenermittlung (Fa. Invest) ermittelten Preis von ca. S 112.000, — käuflich zu erwerben. Die Ortsstelle des BRD-Partenen benötigt diesen Raum für Gerätschaften und Fahrzeug. Dem Ankauf wird einstimmig stattgegeben. - 7 - Bgm. Heinrich Sandrell legt gem. §78, GG., den Rechnungsabschluß 1985 zur Beschlußfassung vor. Die Gesamteinnahmen 1985 werden mit S 38.853.720, 36, die Gesamtausgaben mit S 38.610.429, 84 und Berücksichtigung des vorgetragenen Gebarungsabganges 1983 von S 3.371.751, 63, somit mit einem Gebarungsabgang 1985 von S 3.128.461, 11 festgestellt. Die wichtigsten Posten der Einnahmen wie auch Ausgaben werden vom Vorsitzenden mitgeteilt und erläutert. Er verweist besonders auf die großen Investitionen der Gemeinde in den letzten beiden Jahren in Gaschurn und Partenen. Die Einnahmenentwicklung, insbesondere der gemeindeeigenen Steuern, zeigt ein positives Bild. Der Stand langfristiger Schulden zum 31.12.1985 beträgt S 15.449.595, 94 und erscheint mit einer Brutto-Pro-Kopfverschuldung in Höhe von S 9.130, — durchaus vertretbar. Die Netto-Pro-Kopfverschuldung liegt zum 31.12.1985 bei S 7.550, — und konnte gegenüber dem Rechnungsjahr 1984 sogar um S 160, — pro Kopf reduziert werden. Allfällige Anfragen zum Rechnungsabschluß werden beantwortet. Der Bericht des Prüfungsausschusses wird jedem Mitglied der Gemeindevertretung übergeben und vom Obmann des Prüfungsausschusses, GV Martin Kofler, in der Sitzung zur Kenntnis gebracht. GV Martin Kofler empfiehlt der Gemeindevertretung, den Rechnungsabschluß 1985 zu genehmigen. Über Antrag des Vorsitzenden wird dieser einstimmig genehmigt. Abschließend dankt der Bürgermeister im besonderen dem Leiter der Gemeindekasse, Herrn Artur Wächter sowie der Gemeindeangestellten, Frau Andrea Mangard, für die vorbildlich geleistete Arbeit im abgelaufenen Rechnungsjahr und hält zudem fest, daß dieses gute Rechnungsergebnis nur durch die Mithilfe aller Steuerzahler in der Gemeinde möglich war. Zu Punkt 9: Der Vorsitzende dankt GV Walter Netzer für seinen Einsatz und seine laufende Arbeit, die er leistet, um zu klären in wessen Eigentum sich die Waldungen des Forstfond Montafon befinden. Er hat sich insbesonders mit den Rechtsverhältnissen, den Statuten und der Wirtschaftsführung des Standes Montafon - Forstfond auseinandergesetzt. In seinem mündlichen Bericht weist er auf die Unzulänglichkeiten der Forstverwaltung und den Stand der gegenwärtigen Verhandlungen, die die Klärung der Rechtsgrundlage des Forstfonds bringen sollten, hin. Es wurde auch seitens des Proponenten-Komitees die Landes-Volksanwaltschaft befaßt. Eine oberstgerichtliche Entscheidung wird für Juli d.J. erwartet. Der Stand Montafon bittet eine Person als Mitglied des neu eingerichteten Standesbürger-Beirates zu entsenden. Der Beirat hat eine beratende Funktion zum Bürgermeister auszuüben. - 8 - Die Petition vom 15.3.1986 (Hechenberger Walter u.a.), die die zeitgemäße Verwaltung der Standeswaldungen zum Inhalt hat, wird zur Kenntnis gebracht. Die Anliegen des Standesrepräsentanten, Brief vom 18.3.1986, über vorgesehene Waldmaßnahmen, Aufforstungen, landschaftsbezogener Bau von Erschließungswegen, Erhaltung eines gesunden und funktionsfähigen Waldes, etc., werden unterstützt. GV Netzer Walter dankt Bgm. Heinrich Sandrell für seine bisherige Haltung bei den Verhandlungen in dieser Sache im Stand Montafon. Bei allen künftigen Verhandlungen bezüglich der Rechtsverhältnisse Forstfond, Waldbewirtschaftung, etc., soll GV Walter Netzer den Bürgermeister bei seinen Entscheidungen unterstützen und beraten. Die Gemeindevertretung ist auf Grund der gegebenen Rechtslage der Ansicht, daß die Nominierung einer Person in den Standesbürgerbeirat des Standes Montafon - Forstfond nicht in den Kompetenzbereich der Gemeindevertretung fällt, es jedoch dem Bürgermeister anheimgestellt sein soll, daß er eine seiner Meinung nach fachlich qualifizierte Person in den Standesbürgerbeirat delegiert. Hiezu stellt der Vorsitzende fest, daß er diese Vorgangsweise begrüße und er bei den künftigen Beratungen im Standesbürgerbeirat Herrn GV Walter Netzer namhaft machen werde. Zu Punkt 10: GV Walter Lechleitner erklärt zu diesem TO-Punkt seine Befangenheit. Bgm. Heinrich Sandrell tritt den Vorsitz an Vize-Bgm. Manfred Mattle ab. Herr Alwin Wächter hat gegen den Bescheid des Bürgermeisters am 5.3.1986 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Im gegenständl. Bescheid wird das Entfernen der Absperrungen vor dem A & O - Geschäft entlang der Ortsdurchfahrtsstraße verfügt. Vize-Bgm. Manfred Mattle verweist auf den Beschluß der GV vom 14.2.1986, Pkt. 2 und beantragt die Ablehnung der eingebrachten Berufung vom 15.3.1986. Der Berufung wird einstimmig nicht stattgegeben. Zu Punkt 11: Die Fam. Dr. Felbermayer hatte die Absicht, auf dem Gemeindegrundstück zwischen Personalhaus, Gaschurn IIa, und Gasthof "Krone", eine Tiefgarage mit ca. 90 Abstellplätzen zu errichten. Die Oberfläche wäre als Gartenund Parkfläche gestaltet worden. Die Gemeindevertretung hat mit ihrem Beschluß vom 16.10.1985, Pkt. 2, das erforderliche Grundstück zu diesem Zweck bereitgestellt. Daraufhin wurde die Planung, Kostenberechnung wie auch Tiefbohrungen in Auftrag gegeben. Die ursprünglichen Baukosten für die Tiefgarage wurden mit ca. S 15 Mio. ermittelt. Nach einem Vorprüfungsverfahren und der behördlichen Kommissionierung wurden durch die Anrainer Forderungen gestellt, die die Baukosten auf mind. 27 Mio. S ansteigen ließen. Dies deshalb, weil das Niveau der Garagenoberfläche in allen Bereichen nicht verändert werden durfte. - 9 - Der weit größere Aushub sowie die erforderlichen Hangsicherungen hätten zu einer enormen Kostensteigerung geführt. Die Fam. Dr. Felbermayer hat sich nun entschlossen, die Tiefgarage auf ihren eigenen Grundstücken südwestlich des Sanatoriums zu errichten. Den gesamten Sachverhalt hat die Farn. Dr. Felbermayer mit ihrem Schreiben vom 22.4.1986 der Gemeinde mitgeteilt, worin auch der Dank an die Gemeindevertretung für die Unterstützung dieses Projektes ausgesprochen wird. Auf Intervention des Bürgermeisters wie auch des Vize-Bürgermeisters Manfred Mattle ist Farn. Dr. Felbermayer trotz der Projektsänderung nachträglich bereit, auf dem Grundstück der Gemeinde eine Gartenanlage auf ihre Kosten zu gestalten. Sie leistet damit einen großen Beitrag zur Verschönerung des Ortsbildes, was die Gemeindevertretung dankend und anerkennend zur Kenntnis nimmt. Der GV-Beschluß vom 16.lo.1985 in dieser Sache wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig aufgehoben. Zu Punkt 12: Mit Bezug auf das FAG 1985, BGBl. Nr. 544/1984, wird der Hebesatz der Gewerbesteuer ab 1.1.1986 mit 172 v.H. des einheitlichen Steuermeßbetrages verordnet. Es erfolgt einstimmige Beschlußfassung. Zu Punkt 13: Mit Schreiben der BH Bludenz vom 13.5.1986 wurden die weiteren Bauarbeiten der Wildbach- und Lawinenverbauung der "Ziggiam-Zerfall"-Lawinenverbauung eingestellt. Somit wäre die Inbetriebnahme der neuen Einseilumlaufbahn Versettla im Herbst 1986 nicht möglich. Die Arbeitseinstellung ist auf die Forderung der Agrargemeinschaft Alpe Nova, St. Gallenkirch, zurückzuführen, welche in der seinerzeitigen Wasserrechtsverhandlung verlangte, die Haftung für Weidevieh der Alpe Nova, das im Verbauungsbereich des Alpgebietes zu Schaden kommen könnte, zu übernehmen. Während der Bauzeit hat diese Haftung die Silvretta Nova Bergbahnen GmbH, übernommen. Da die Verbauungsarbeiten fortgeführt werden müssen, ist die Gemeinde Gaschurn bereit, nach Abschluß des Bauvorhabens diese Haftung unter der Bedingung zu übernehmen, daß bei einem solchen Schadensereignis unverzüglich, allenfalls aber in kürzester Frist, ein Sachverständiger der Silvretta Nova Bergbahnen GmbH, oder der Gemeinde Gaschurn zu verständigen ist. Die Möglichkeit eines Schadensereignisses wird durch Vize-Bgm. Manfred Mattle, welcher als Bauführer bei der Wildbach- und Lawinenverbauung im Gebiet "Ziggiam-Zerfall" tätig ist, als untergeordnet bewertet. Obwohl seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Montafon, dem Bürgermeister eher die Beantragung einer Zwangseinräumung empfohlen wurde, wird aus Zeitgründen dem Antrag des Vorsitzenden auf Haftungsübernahme einhellig zugestimmt. - 10 - Berichte: Der Vorsitzende berichtet bzw. bringt zur Kenntnis: a) die Genehmigung der 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Gaschurn durch das Amt der Vbg. Landesregierung, lt. Schreiben vom 9.5.1986, betreffend die Anträge: Dr. Fritz Epple, Weber Erich und Sohn Fritz, Ludwig Tschofen, Vbg. Illwerke AG., Ludwig Flöry, Eugen Pfeifer. Die Anträge von Johann und Doris Zink und Elisabeth Pfefferkorn wurden vorläufig zurückgestellt. Änderungsanträge werden künftig nur mehr jährlich einmal bearbeitet. b) den erstellten Plan zum Ausbau der Kirchdorfstraße mit Gehsteig sowie die Loipenführung entlang der 111; c) die Probleme mit der Gewichtsbeschränkung bei der Hilfsbrücke in Lorüns; d) die Erstellung eines Montafoner Radwegenetzes und die dazu mögliche finanzielle Förderung durch das Land; e) die Planungsunterlagen zur Renovierung des alten Gemeindehauses f) die Vorplatzgestaltung Ortskernverbauung in Partenen Grundstücksangelegenheiten mit Farn. Wächter, Partenen 9; g) Planungsunterlagen für die Alten- und Chronischkrankenstation in St. Gallenkirch + Beteiligung der Gemeinde Gaschurn; h) die Gründung des Alten- und Krankenpflegevereines in der Innerfratte Bericht von Frau GV Helga Millinger. Ausarbeitung der Statuten und Abhaltung der Gründungsversammlung in nächster Zeit. Allfälliges: a) GR Ing. Reinhold Hammer regt an, zu veranlassen, daß die Bauruine "Versalhaus" beseitigt wird. b) GV Bernhard Wittwer weist auf die Notwendigkeit der Instandsetzung des Wanderweges "Harza-Außer-bofa" hin. Im übrigen wird die Wegpflege im gesamten Gemeindegebiet empfohlen. c) Der Bürgermeister berichtet über die Messungen der Radioaktivität, die vorhandenen Meßstellen im Gemeindehaus Gaschurn Nr. 3 und im Feuerwehrgerätehaus von Partenen. Die Werte sind im Landesvergleich, wie dies auch der Presse zu entnehmen war, nicht besorgniserregend. d) GV Walter Lechleitner weist auf eine Verstopfung eines Wasserdurchlasses (Bergerstraße) hin. Ende der Sitzung um 23.40 Uhr. [Unterschrift: "Artur Wachter"]