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Letzte Änderung | 27.05.2021, 20:34 |
Gemeinde | Gaschurn |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | gaschurnvertretung |
Dokumentdatum | 2012-03-28 |
Erscheinungsdatum | 2012-03-28 |
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Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
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Inhalt des Dokuments |
6793 Gaschurn / Dorfstraße 2 / Hochmontafon – Österreich Tel. +43(0)5558/8202, Fax +43(0)5558/8202-19 email: gemeinde@gaschurn.at www.gaschurn-partenen.at Datum: 6. April 2012 AZ: 004-1/21/2012 BearbeiterIn: Melanie Themel melanie.themel@gaschurn.at Niederschrift über die 21. Gemeindevertretungssitzung am 28.03.2012 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt Gaschurn. Anwesend: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: Bgm. Martin Netzer, MSc, Vize-Bgm. Thomas Riegler, DI (FH) Markus Durig, Joachim Hammer, Hanno Hämmerle, Markus Wittwer, Walter Grass, Artur Pfeifer, Kurt Klehenz, Thomas Stark; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen: Mag. Christian Wittwer, GR Andrea Schönherr, Harald Fitz, Roswitha Thoma, Klaus Bruggmüller, Roswitha Schoder, Adolf Felder; Entschuldigt: Volkspartei und Bürgerliste Gaschurn-Partenen: GR Klaus Schröcker, Mag. (FH) Ruth Tschofen, Markus Felbermayer, Mag. iur. Britta Wittwer, Philipp Dona, Kurt Rudigier; Gemeinsam für Gaschurn und Partenen Günter Pfeifer, Dieter Lang, Markus Metzler, Alexander Hechenberger, Andrea Felder; Schriftführerin: Melanie Themel Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung: 1) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2) Silvretta Montafon Bergbahnen AG – Gesellschafterausschluss BÜRGER-FRAGESTUNDE: Den Gemeindebürgern wird die Möglichkeit geboten, allfällige Anliegen, Wünsche, Probleme und Beschwerden in Gemeindeangelegenheiten schriftlich oder mündlich der Gemeindevertretung vorzubringen. 3) Bauhof NEU Niederschrift_21_GV_Sitzung.doc 1/11 4) Berichte 5) Grundstückskauf Pflegeheim Innermontafon 6) Umwidmungsansuchen Herbert Tschofen, Am Bach 166a, 6793 Gaschurn, der GST-NR 2117/10, GB Gaschurn, von „Bauerwartungsfläche“ in „Baufläche Wohngebiet“ 7) Grundtausch – Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen 8) Genehmigung der letzten Niederschrift(en) 9) Allfälliges zu 1.: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Es erfolgt die Angelobung der noch nicht angelobten Anwesenden. Es ist dies Thomas Stark. Dieser gelobt wie folgt: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ zu 2.: Silvretta Montafon Bergbahnen AG – Gesellschafterausschluss Der Vorsitzende begrüßt DI Dr. Georg Hoblik von der Silvretta Montafon AG. Peter Gaugg habe sich für die Sitzung entschuldigt, stehe jedoch gerne für Gespräche mit der Gemeinde zur Verfügung. DI Dr. Hoblik begrüßt die Anwesenden und bittet Fragen zu stellen, sollte er sich unklar ausdrücken. Für ihn sei es wichtig hervorzuheben, dass der Vorstand der Silvretta Montafon Bergbahnen AG weisungsfrei sei. Verschiedene Aktionäre haben das Recht im Aufsichtsrat vertreten zu sein. Die BTV sei die Hauptaktionärin der SIMO AG. Die Aktionäre haben Aufgaben, Rechte und Pflichten. Ein Aktionär besitze z.B. das Recht, einen Aktionärsausschluss zu verlangen. Dieser Aktionär kann verlangen, dass andere Aktionäre angemessen ausbezahlt werden, wenn ein Aktionär mehr als 90% der Anteile besitze. Diese gesetzliche Bestimmung komme durch die BTV jetzt zur Anwendung. Die BTV habe bis jetzt die finanziellen Lasten alleine getragen. Im Zuge eines solchen Ausschlussverfahrens werde zuerst der Wert des Unternehmens festgestellt und dann werde im Sinne des Schutzes von Minderheitsaktionären weiter vorgegangen. Hierzu wurden ein Wirtschaftsprüfer und gleichzeitig ein gerichtlich beeideter Prüfer, welcher dieses Gutachten überprüft habe, bestellt. Bei der Feststellung des Wertes wurde vom Unternehmen eine Vorausschau für die nächsten 20 Jahre erstellt. Der Hauptaktionär wolle weiterhin Investitionen im Tal tätigen, so DI Dr. Hoblik. Nach der Errichtung der Hochalpila- und Grasjochbahn seien weitere Investitionen geplant. Die Befürchtungen, dass dabei der Minderheitsaktionär kein Mitspracherecht mehr habe bzw. dass sich die Geschäftspolitik ändere, wäre sehr fragwürdig, da die BTV schon bisher 94 % der Aktien gehalten habe. Zum Angebot der Silvretta Montafon AG über den Verkauf der Aktien berichtet DI Dr. Hoblik nochmals, dass das gesetzlich festgelegte Verfahren durchgeführt worden sei. Der jetzt angebotene Wert von € 26, 00 pro Stückaktie werde von der BTV im Vorhinein bezahlt. Sollte es im weiteren Verfahren zu einem höheren Wert kommen, werde dieser nachbezahlt. Das sei durch eine Nachbesserungsklausel sichergestellt. Mit der Annahme des Kaufangebotes durch die VoMoNoSi werde dieser Betrag pro Stückaktie bezahlt. Damit wäre das Verfahren für den Kleinaktionär erledigt. Sollte ein Aktionär die Höhe der Abfindung beeinspruchen, könnte sich damit das Ausschlussverfahren verzögern. Diejenigen, die das Angebot fristgeNiederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 2/11 recht angenommen haben, erhalten den Betrag binnen weniger Tage ausbezahlt. Alle anderen müssen zuwarten, bis das Verfahren abgeschlossen sei. Das gesamte Verfahren würde erleichtert werden, wenn das Angebot angenommen werde. Dies sei aber kein Muss. DI Dr. Hoblik vertritt jedoch die Meinung, dass das Angebot angemessen sei. Ein Gesellschafterausschluss sei sicherlich ein sehr emotionales Thema. Dies solle aber nicht bedeuten, dass in Zukunft weniger mit den Gemeinden im Tal zusammengearbeitet werde. Dies sei auch weiterhin der Wunsch der BTV. So sei auch das Projekt Talabfahrt Gaschurn nach wie vor aufrecht. Die Finanzierung als auch die Dienstbarkeitsentgelte seien hier jedoch ein Thema. In den nächsten 20 Jahren sollen mehr als € 200 Mio. in Projekte investiert werden, was auch bedeuten würde, dass die BTV dann mit über € 70 Mio. verschuldet wäre. Das Risiko hierbei gehe dann natürlich auf die Hauptaktionärin über. Die Interessen des Tales aber würden zu 100% weiter verfolgt. Sollten diese Projekte nicht umgesetzt werden können, würde der Unternehmenswert rapide sinken. Deshalb finde er die jetzige Auszahlung von € 26, 00 pro Stückaktie einen fairen Wert. Der Vorsitzende berichtet, dass Anfragen an ihn ergangen seien, wie er zum beabsichtigten Gesellschafterausschluss stehe. Er vertrete die Auffassung, dass die Kleinaktionäre hier keinen Einfluss nehmen könnten. Ob dies sinnvoll und langfristig richtig für das Unternehmen sei, sei durch die Hauptaktionärin zu entscheiden. Auch ihn überraschte diese Entscheidung. Adolf Felder möchte wissen, ob es eine andere Möglichkeit gebe, einen Beschluss zu fassen, wenn die Gemeinde Gaschurn dem Angebot nicht zustimme. Die Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch hatten im Aufsichtsrat einen Sitz. Er möchte wissen, ob auch dieser damit verloren gehe bzw. ob nicht trotzdem die Möglichkeit bestünde, dass die Gemeinden weiterhin im Aufsichtsrat bleiben. Der Vorsitzende erklärt, dass mit einem Squeeze-Out auch der Sitz im Aufsichtsrat verloren gehe. Es wurde aber bereits der Wunsch an die BTV geäußert, dass eine Person aus den jeweiligen vier Standortgemeinden weiterhin im Aufsichtsrat vertreten sein soll, was auch zugesagt worden sei. Adolf Felder findet, dass nur eine Person von vier Gemeinden sehr wenig sei. Zumindest sollte eine Gemeinde aus der Innerfratte und eine Gemeinde aus der Außerfratte im Aufsichtsrat vertreten sein. DI Dr. Hoblik begrüßt es sehr, dass die Gemeinden weiterhin einen Vertreter im Aufsichtsrat stellen möchten. Er werde diesen Wunsch jedenfalls an die BTV weiterleiten. Hanno Hämmerle möchte wissen, wie viele Aktienanteile die Gemeinde Gaschurn habe. Es sind dies 7.446 Stückaktien, was einen Gesamtwert von € 193.695, 00 umfasst. Mag. Christian Wittwer möchte wissen, ob es weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen der Silvretta Montafon AG und der Gemeinde Gaschurn gebe, da der Gesellschafterausschluss dann auch auf diese bestehenden Vereinbarungen Einfluss haben könnte. DI Dr. Hoblik teilt mit, dass keine weiteren Vereinbarungen bestünden, bei welchen die Gesellschafterstellung beeinflusst werden könnte. Hanno Hämmerle möchte wissen, was der Verkauf der Aktien für die Gemeinde Gaschurn für steuerliche Konsequenzen mit sich bringe. GR Andrea Schönherr ist der Meinung, dass ein Squeeze-Out legitim sei, doch dieser „Rausschmiss“ – speziell für die Gemeinden – eine emotionale Sache sei. Des Weiteren zweifelt sie an einer guten Zusammenarbeit für die Zukunft nach einem Squeeze-Out. DI Dr. Hoblik bringt vor, dass dieser Ausschluss auf zwei Ebenen zu betrachten sei, zum einen werden die Aktionäre entschädigt, zum anderen müsse sich jeder beim Eintritt in eine Aktiengesellschaft auch der Regeln bewusst sein, die eben in diesem Fall zur Anwendung kämen. Die Befürchtungen seien verständlich, deswegen sei eine faire Abgeltung auch notwendig. Er glaube nicht, dass durch diesen Ausschluss die Partnerschaft sehr in Mitleidenschaft gezogen werde. Die Interessen, welchen die Gemeinde Gaschurn nachgehe, würden auf jeden Fall weiter verfolgt. Niederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 3/11 GR Andrea Schönherr ist trotzdem der Meinung, dass ein Squeeze-Out in der Gemeinde – speziell bei den BürgerInnen – eine unangenehme Optik darstelle. Deshalb stelle sich schon die Frage, wie die Zukunft gestaltet werde – gerade in Zusammenhang auf die bisherige Partnerschaft. DI Dr. Hoblik erklärt, dass sich deswegen an der Gesellschaft selbst nichts ändere. Die Gesellschafterstellung könne mitunter auch ein Nachteil sein. Er hoffe dennoch, dass die Partnerschaft insofern tragfähig sei, indem man nachvollziehen könne, was seitens der Silvretta Montafon AG für touristische Belange im Tal unternommen werde. Die Silvretta Montafon werde ihre Ziele weiter verfolgen und die Wünsche weiterhin erfüllen. Die Silvretta Montafon habe in dieser Saison durch die Errichtung der Hochalpila- und Grasjochbahn bereits zu einer wesentlichen Attraktivitätssteigerung des Montafons beigetragen. Mag. Christian Wittwer findet diese Vorgehensweise nicht in Ordnung. Einerseits werden die Gesellschafter ausgeschlossen, andererseits würden von den Gemeinden Mitfinanzierungen für bestimmte Projekte im Tal abverlangt. Es wäre zu überlegen, ob sich die Gemeinde Gaschurn in der neuen Gesellschaft wieder finden könne. DI Dr. Hoblik ist der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein fairer Schritt gemacht werde. Er selbst habe versucht, diese Entscheidung über einen Ausschluss nicht zu unterstützen. Nun werde dieser Schritt jedoch gemacht. Daher werde auch eine faire Regelung getroffen. Wenn die Talabfahrt von Gaschurn nicht beschneit werde, sei von der Gemeinde Gaschurn auch finanziell nichts beizutragen. Der Vorsitzende sei über die Situation auch nicht glücklich, dass die Aktionäre einfach „rausgeschmissen“ werden. Aber wenn das Thema sachlich betrachtet werde, sei dies so zur Kenntnis zu nehmen. Der Vorsitzende vertritt die Meinung, dass Emotionen hier keinen Platz haben und das Ganze sachlich abgehandelt werden sollte. Adolf Felder werde wehen Herzens dem Angebot zustimmen. Jedoch möchte er darum bitten, dass weiterhin Vertreter der Standortgemeinden im Aufsichtsrat vertreten sind. Dazu berichtet DI Dr. Hoblik, dass er in den letzten Tagen mit einigen Aktionären Gespräche und Diskussionen geführt habe. Diese hätten alle gesagt, dass sie nicht rausgeschmissen werden möchten und sie deshalb dem Angebot zustimmen werden. Zum Thema Talabfahrt berichtet DI Dr. Hoblik, dass in den letzten Jahren bereits mehrmals versucht wurde, mit den Grundeigentümern Gespräche zu führen und Verträge abzuschließen. Das Problem sei, dass es schwierig sei, mit den Grundeigentümern einen Konsens zu finden, was das gesamte Projekt verzögere. Mag. Christian Wittwer findet die Vorgangsweise in Zusammenhang mit dem Gesellschafterausschluss nicht nur optisch nicht ideal, sondern auch aus Sicht der Gemeinde. Wenn schon Mittel eingebracht werden, solle man auch in Zukunft zusammenarbeiten können. Er könne deshalb diesem Angebot nicht zustimmen. Es sei für ihn klar, dass die gesetzlichen Möglichkeiten dafür gegeben seien, finde aber diesen Weg trotzdem nicht richtig. Wenn schon Gemeinsamkeiten bei verschiedenen Lösungen gesucht würden, müsste seiner Meinung nach die Gemeinde auch an Gewinn und Verlust beteiligt sein. Der Vorsitzende erläutert, dass wenn das Angebot nicht angenommen werde, das Ausschlussverfahren zur Anwendung komme. Dies bedeute, dass mitunter ein Kleinaktionär gegen die Höhe des Angebotes vorgehen könnte. Sollte dann heraus kommen, dass die Abfindung zu hoch war, würden diejenigen, die das Angebot nicht angenommen hätten, diesen geringeren Betrag erhalten. Käme man jedoch zum Schluss, dass die angebotene Abfindung von € 26, 00 pro Stückaktie zu niedrig angesetzt war, erhielten alle den höheren Betrag ausbezahlt. Hier sei sehr wohl zwischen einer Privatperson und der Gemeinde zu unterscheiden. Als Privatperson handle es sich um das Kapital dieser Person, bei der Gemeinde seien es öffentliche Gelder, hier sei Spekulation nicht angebracht. Das ganze Verfahren wurde rechtlich aufbereitet. Der Vorsitzende unterbreitet deshalb den Vorschlag, das vorliegende Angebot anzunehmen. Im selben Zug werde aber von der BTV erwartet, dass dies für die zukünftige Zusammenarbeit positiv gesehen werde und die Beschneiung der Talabfahrt mit Nachdruck verfolgt werden soll. Des Weiteren soll ermöglicht werden, dass mindestens eine der vier Standortgemeinden weiterhin einen Sitz im Aufsichtsrat habe und mitunter die Gemeinde Gaschurn zu einem späteren Zeitpunkt mit den in Aussicht gestellten Zuschüssen in Niederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 4/11 diesem Ausmaß in diese oder eine Nachfolgegesellschaft wieder aufgenommen werden könnte. Der Vorsitzende bedankt sich bei DI Dr. Hoblik für sein Kommen und verabschiedet diesen. Walter Grass gibt zu bedenken, dass es rechtlich keine andere Möglichkeit gebe, als das Angebot anzunehmen. Deshalb soll auch klar deponiert werden, dass die Gemeinde dem Angebot nicht gerne zustimme, aber rechtlich keine andere Möglichkeit habe. DI (FH) Markus Durig ist der Meinung, dass die Chance, wieder in den Aufsichtsrat aufgenommen zu werden, vielleicht mit einer Annahme des Angebotes größer wäre, als einem Squeeze-Out nicht zuzustimmen. Roswitha Thoma habe das Gefühl, dass dieser Ausschluss bei weiteren Verhandlungen, z.B. bei der Talabfahrt, mit der Bevölkerung nicht leichter zu verhandeln sei. Sie finde diese Vorgangsweise nicht in Ordnung. Sie verstehe, dass es rechtlich möglich sei, aber aus Sicht der Bevölkerung sei das nicht nachvollziehbar. Mag. Christian Wittwer ist der Meinung, dass wenn schon von Seiten der Montafoner Gemeinden € 5 Mio. bei verschiedenen Projekten mitfinanziert werden sollen, dieses Kapital auch mit Gesellschaftsrechten verbunden sein sollte, um entsprechend mitbestimmen zu können. Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag: Das Angebot der Silvretta Montafon Bergbahnen AG vom 28.02.2012, die 7.446 Stückaktien zum Preis von € 26, 00 je Aktie wird von der Gemeinde Gaschurn grundsätzlich angenommen, jedoch wird auf Folgendes hingewiesen: Die Gemeinde Gaschurn bedauert die Entscheidung der Hauptgesellschafterin, auch die Gemeinden aus der Aktiengesellschaft auszuschließen. Die Gemeinde Gaschurn erwartet sich im Gegenzug, dass das Projekt „Talabfahrt Gaschurn“ mit Nachdruck behandelt wird. Die Gemeinde Gaschurn würde sich auch hin künftig wünschen, dass wenigstens zwei Aufsichtsräte von den vier Standortgemeinden im Aufsichtsrat vertreten sind. Die Gemeinde Gaschurn nimmt die finanziellen Beweggründe der Hauptaktionärin zur Kenntnis, wäre jedoch erfreut, wenn ihr vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem lukrierten Steuervorteil) das Angebot gemacht werden würde, wieder Gesellschafterin der Silvretta Montafon Bergbahnen AG bzw. der Nachfolgegesellschaft werden zu können. Dann wäre der Steuervorteil genutzt und zumindest – von Kleinaktionären abgesehen – der Gemeinde die Möglichkeit geboten, sich wieder aktiv an der Gesellschaft zu beteiligen. Dem Antrag des Vorsitzenden wird mit vier Gegenstimmen entsprochen. Die Sitzung wird für eine kurze Pause von 21:44 Uhr bis 21:51 Uhr unterbrochen. Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten der Zuhörer an die Gemeindevertretung ergehen, wird mit der Tagesordnung fortgefahren. zu 3.: Bauhof NEU Der Vorsitzende begrüßt Markus Mitiska. Er berichtet, dass bei der letzten Sitzung fixiert wurde, dass die Kosten gesenkt und Adaptierungen bzw. Verbesserungen vorgenommen werden müssen. Die Pläne wurden überarbeitet und die Kosten neu berechnet. Er bedankt sich bei den Personen, welche bei der Bauhofbesichtigung in Nenzing und Feldkirch teilgenommen haben. Markus Mitiska begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für die Einladung. Basierend auf den letzten Planentwurf wurde dieser optimiert, ohne dabei Kernfunktionen auszuschließen. Der abgeänderte Plan wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht und erläutert. Sowohl der Flächenbedarf als auch die Kosten wurden deutlich reduziert und trotzdem eine eventuell Niederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 5/11 künftige Weiterentwicklung sichergestellt. Die Kostenübersicht sowie die Gegenüberstellung der Veränderungen werden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. GR Andrea Schönherr möchte wissen, ob der Bauhof erweiterbar wäre. Im Zuge der Abfallwirtschaft wisse man nicht, welche Forderungen in Zukunft gestellt werden, daher wäre dies wichtig zu bedenken. Markus Mitiska erklärt, dass die Möglichkeiten für eine Erweiterung gegeben seien. Vize-Bgm. Thomas Riegler merkt an, dass bei der Kostenübersicht keine Einrichtungen (Büro, Teeküche, etc.) vorgesehen seien. Dies sei zu beachten. Zur Frage der Finanzierung teilt der Vorsitzende mit, dass € 1, 8 Mio. budgetiert wurden. Wenn die Baubewilligung bis zum 1.9.2012 erteilt werden könne, erfolge die Finanzierung in der Gemeindeimmobiliengesellschaft. Mag. Christian Wittwer möchte wissen, ob das Thema der Pistenraupe mit der Gemeinde St. Gallenkirch bereits geklärt wurde. Der Vorsitzende berichtet, dass bereits Gespräche geführt, aber noch kein konkreter Beschluss herbeigeführt wurde, dies aber wie auch bei der Drehleitergarage zu sehen sei. Der Vorsitzende berichtet, dass am 27.03.2012 mit den Grundeigentümern und dem Vermessungsbüro eine Besprechung stattgefunden habe. Der Vermessungsplan wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht und erläutert. Es müsste eine Gesamtfläche von 4.708 m² angekauft werden. Die Grundeigentümer dieser Flächen sind Klaus Sahler, Heimo und Rudolf Sorel sowie Karl-Heinz Schmid. Die Zusage der Vorarlberger Illwerke AG über die Zurverfügungstellung der Flächen sei bereits allen bekannt. Die Fläche sei aber größer, wie damals veranschlagt und budgetiert wurde. Heute wurde deshalb mit der Vorarlberger Illwerke AG dies nochmals besprochen und Dr. Summer habe zugesagt, auch diese größere Fläche zu finanzieren. Nun könnte die Einreichplanung in Auftrag gegeben werden, die Verträge mit den Grundeigentümern abgeschlossen und direkt von der Gemeindeimmobiliengesellschaft gekauft werden. GR Andrea Schönherr möchte wissen, ob sich der Finanzausschuss mit der Finanzierung auseinandergesetzt habe. Der Vorsitzende berichtet, dass dies nicht der Fall sei. Die Kostenermittlung sei aber auch erst heute bei der Gemeinde eingelangt. Die Frage der Finanzierung müsse aber trotzdem geklärt werden, so GR Schönherr. Sollte das Projekt beispielsweise an der Finanzierung scheitern, habe die Gemeinde Grundkäufe getätigt, welche dann nicht mehr benötigt werden würden. Mag. Christian Wittwer ist ebenfalls der Meinung, dass es nicht von Vorteil sei, wenn vorab Vereinbarungen mit der Vorarlberger Illwerke AG getroffen und Grundkäufe getätigt werden, ohne dass sicher sei, ob es überhaupt einen rechtskräftigen Bescheid für das Projekt gebe. Adolf Felder möchte wissen, ob auch die Mehrkosten für den eher „sumpfigen“ Boden in diesem Bereich berücksichtigt wurden. Der Vorsitzende berichtet, dass dies bereits bei der Planung berücksichtigt wurde. Der Vorsitzende schlägt vor, die Einreichplanung in Auftrag zu geben und parallel den Grunderwerb vor dem 1.4. durchzuführen unter der Bedingung, dass dieser nur dann wirksam werde, wenn ein rechtskräftiger Baubescheid vorliege. Mag. Christian Wittwer ist damit nicht einverstanden, da zuerst die Frage der Finanzierung geklärt werden müsse. Aufgrund dessen schlägt der Vorsitzende weiters vor, die Einreichplanung in Auftrag zu geben, die Finanzierung im Finanzausschuss zu behandeln, den Grunderwerb der Gesamtfläche noch vor dem 1.4.2012 durchzuführen mit der Klausel, dass der Kauf nur dann gültig werde, wenn ein rechtskräftiger Baubescheid vorliege und auch nach Möglichkeit nur dann, wenn das Projekt wirklich realisiert werde. Mag. Christian Wittwer erwähnt, dass die Zufahrt des Loipengerätes noch geregelt werden müsse. Niederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 6/11 Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag: Die Einreichplanung wird in Auftrag gegeben. Der Finanzausschuss wird das Thema der Finanzierung noch behandeln. Der Grunderwerb der Gesamtfläche soll noch vor dem 01.04.2012 mit den Grundeigentümern stattfinden. In den Verträgen soll aber eine Klausel angebracht werden, dass der Grundkauf nur dann stattfindet, sofern ein rechtskräftiger Baubescheid vorliegt und – nach Möglichkeit – nur dann, wenn das Projekt umgesetzt wird. Sollte dieser Fall zutreffen, wird der Gemeindevorstand damit beauftragt – sofern notwendig – eine Pönale zugunsten der Grundeigentümer festzulegen. Dem Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig entsprochen. zu 4.: Berichte Der Vorsitzende berichtet Folgendes: o Der Vorsitzende gratuliert Hanno Hämmerle zu seinen Söhnen, welche im Wintersport sehr erfolgreich seien. Alessandro Hämmerle „Izzy“ wurde letzten Sonntag zum Juniorenweltmeister im Boardercross gekürt. Ein herzlichen Dank an alle, welche beim Empfang im Lokal „Galerie“ teilgenommen haben und ein Dank an die Eltern Caterina und Hanno Hämmerle. o Der Winter sei fast vorbei, deshalb möchte sich der Vorsitzende für die gute Zusammenarbeit, angefangen von der Lawinenkommission bis hin zu den Bauhofmitarbeitern recht herzlich bedanken. o Die Nächtigungssituation habe sich positiv entwickelt. Bewährt habe sich das Explorer Hotel Montafon. Das Ziel, die gesamte Wertschöpfungskette zu beleben, konnte erreicht werden. Im á la Card-Bereich wurden teilweise Zusatzumsätze von mehr als 30 Prozent verzeichnet. Aber auch für Nachtlokale, Schischule und Schiverleiher sowie Sportgeschäfte war dieses Impulsprojekt spürbar. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Partnerbetrieben für die gute Zusammenarbeit. o Mit dem Programm „Naturvielfalt in der Gemeinde“ unterstützt die Vorarlberger Landesregierung die Gemeinden in ihrem Engagement. Im Bericht „nahaufnahmen“ wird ein Einblick in das Engagement und die Naturjuwele einiger Naturvielfalt-Gemeinden gegeben. o Die neue Broschüre „Die cleveren Seiten für Familien – Familienleistungen in Vorarlberg“ liegt im Gemeindeamt auf und kann dort bezogen werden. o Erweiterung Wasserversorgung Außerbach: Durch einige Abänderungen und Vergleiche konnten die Kosten der Arbeiten für die Erweiterung der Wasserversorgung Außerbach von ca. € 138.000, 00 auf € 86.710, 77 reduziert werden. Ein Dank an alle, die hier mitgeholfen haben. o Montafon Tourismus NEU: Das „Destinationsmanagement Montafon“ wurde so gestartet, dass aus jeder Gemeinde zwei Personen in die Begleitgruppe miteingebunden werden. Für die Gemeinde Gaschurn sind dies Kurt Burger und Markus Felbermayer. o Mit der Drehleiter Montafon wurde das erste Mal eine Probefahrt für einen Lawinenabgang in Gargellen durchgeführt. o Kanalprojekt Bielerhöhe-Partenen: Mehr als 90 Unterschriften der Grundeigentümer konnten bisher für das Projekt eingeholt werden. Das Einreichprojekt werde gerade erarbeitet. Die Daten der Vorarlberger Illwerke AG für die Quellschüttungen wird die Gemeinde Gaschurn noch erhalten. In diesem Zuge werde auch mitüberlegt, ob gleichzeitig Wasser gefasst und Leitungen hierfür mitverlegt werden. o Ein Dank gilt der Alpe Verbella und der Güterweggenossenschaft, welche bewilligt haben, dass dieses Jahr ein Wanderbus bis zur Alpe Verbella fahren kann. Die Frühaufsteher Tour führt von dort über den Wiegensee zum Alpstöbli. Dort warte dann schon Niederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 7/11 das Frühstück. Von Seiten der Vorarlberger Illwerke AG erfolgte die Zusage, dass der Betrieb der Tafamuntbahn zumindest bis zum 26.10. aufrechterhalten bleibe. o Das neue Gemeindegesetz wurde kundgemacht. Unter anderem gebe es dort einen neuen Passus, dass der Bürgermeister einer Gemeinde dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Gebäude mit einer Nummer in Verbindung mit einer Ortsangabe zu bezeichnen sind. o Das Zweitwohnsitzabgabegesetz wurde geändert und am 08.02.2012 kundgemacht. Die Erhöhung betrage € 10, 00 pro m² mit einer Flächendeckelung von 110 m². o In Bludenz wurde eine neue Gemeinschaftspraxis der Kinderärzte eröffnet. Diese befindet sich im alten Gebäude des Roten Kreuzes. Die ärztliche Versorgung für den Bezirk Bludenz ist somit geregelt. o Der Vertrag mit Dajana und Hubert Wittwer wurde am 19.03.2012 unterzeichnet. o Manuela Klehenz ist am 05.03.2012 in den Gemeindedienst eingetreten. Marina Rützler wird am 02.04.2012 in der Buchhaltung ihre Arbeit aufnehmen. Ziel sei es, eine Finanzverwaltung Montafon aufzubauen. o Im Zuge der Raumentwicklung Montafon wurde bereits über Optimierungen des ÖPNV diskutiert. o Am 26.03.2012 hat beim Landesstraßenbaumt ein Termin bezüglich verschiedener Bauprojekte stattgefunden. Der Baubeginn für die Erweiterung der L188 im Bereich „Außerbach“ wird im April 2013 sein. Im Bereich „Goira“ wird eine Verkehrszählung für Fußgänger durchgeführt, um festzustellen, ob ein Gehsteig aufgrund der Frequenzen notwendig sei. zu 5.: Grundstückskauf Pflegeheim Innermontafon Seit 01.01.2012 hat die St. Anna-Hilfe den Betrieb des Pflegeheims Innermontafon übernommen. Dies funktioniere sehr gut, sowohl aus personeller Hinsicht als auch bei der Betreuung. Im nächsten Schritt soll sich die Gemeinde Gaschurn nun am Grundstückskauf beteiligen, um die Erweiterung des Pflegeheims zu ermöglichen. Die Gemeinde St. Gallenkirch habe dieses Grundstück seit längerem erworben. Die beiden Gemeinden stellen den Baugrund der St. Anna-Hilfe zur Verfügung. Die betreffende Grundstücksfläche wird den Anwesenden anhand eines Orthofotos zur Kenntnis gebracht. Die Gemeinde Gaschurn müsste sich – wie bisher – mit 40 % der Kosten beteiligen. Um das Projekt in der derzeitigen Form errichten zu können, müsse die Rot-Kreuz-Garage etwas nach hinten verschoben werden. Dies soll jedoch heute noch nicht beschlossen werden. Eine gemeinsame Vorstandssitzung mit St. Gallenkirch zu diesem Thema habe stattgefunden. Die Empfehlung des Gemeindevorstandes an die Gemeindevertretung laute dahingehend, dass € 150, 00 pro m² zu bezahlen wären. Die Kanal- und Wassergebühren würden der Gemeinde St. Gallenkirch zufallen. Alle anderen Abgaben – auch die künftigen – sollten im selben Verhältnis aufgeteilt werden. Die Gemeinde St. Gallenkirch habe für das Poly Innermontafon noch einen gewissen Betrag an die Gemeinde Gaschurn zu entrichten, welcher in diesem Zuge ausgeglichen werde. Der Kaufvertrag zwischen den Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Der Kaufpreis für den Vertragsgegenstand beläuft sich auf insgesamt € 98.520, 00. Der Kaufpreis kann in 3 Raten bezahlt werden. Die erste Rate von € 58.520, 00 wäre am 01.07.2012, die zweite Rate über € 20.000, 00 am 01.07.2013 und die dritte Rate in Höhe von € 20.000, 00 am 01.07.2014 fällig. Es handelt sich um ein Gesamtausmaß von 1.642 m². Dem vorliegenden Kaufvertrag zwischen den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn wird einhellig zugestimmt. Niederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 8/11 zu 6.: Umwidmungsansuchen Herbert Tschofen, Am Bach 166a, 6793 Gaschurn der GST-NR 2117/10, GB Gaschurn, von „Bauerwartungsfläche“ in „Baufläche Wohngebiet“ Die betreffende Fläche wird den Anwesenden anhand des Orthofotos und Flächenwidmungsplanes zur Kenntnis gebracht und erläutert. Der Änderungsantrag sowie der Ergänzungsantrag werden den Anwesenden ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Die zu widmende Fläche wurde schon des Öfteren durch die Gemeindevertretung behandelt. Mittlerweile wurde das Raumplanungsgesetz geändert. Es bestehe deshalb die Möglichkeit, dass die Antragsteller die Möglichkeit hätten, den Raumplanungsbeirat des Landes Vorarlberg in das Verfahren mit einzubeziehen, wenn das gewünscht wäre. Die Kosten von € 300, 00 wären dabei vom Antragsteller an die Gemeinde zu überweisen und die Gemeinde überweist die Kosten an das Land Vorarlberg weiter, dann erfolge die Stellungnahme vom Raumplanungsbeirat. Die Gemeindevertretung entscheide über die Umwidmung und das Land Vorarlberg sei die Genehmigungsbehörde, so der Vorsitzende. Die betroffenen Nachbarn wurden nachweislich über die beabsichtigte Umwidmung informiert. Dabei wurde seitens der Familie Manuela und Harald Fitz fristgerecht eine Einwendung eingebracht. Diese wird den Anwesenden zur Kenntnis gebracht. Harald Fitz berichtet, dass er bei Herbert Tschofen war, um über diese Umwidmung bzw. einen allfälligen Kauf der betreffenden Fläche zu sprechen. Seine Tochter, Isabella Fitz, hätte Interesse an diesem Grundstück. Wenn seine Tochter diese Fläche kaufen könnte, sei das Thema vom Tisch und spreche nichts gegen die Umwidmung in „Baufläche Wohngebiet“, so Harald Fitz. Herbert Tschofen habe aber in dieser Hinsicht kein Interesse gezeigt. Vize-Bgm. Thomas Riegler erwähnt hierzu, dass grundsätzlich über die Umwidmung sachlich, neutral und nicht personenbezogen zu diskutieren bzw. zu beschließen sei. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass gemäß § 38a RPG die Möglichkeit bestünde, eine privatrechtliche Vereinbarung mit den jeweiligen Antragstellern zu treffen. Er stellt fest, dass nicht ausschlaggebend sei wer das Grundstück schlussendlich kaufe oder nicht, sondern ob der Umwidmung stattgegeben werde oder nicht. Der Vorsitzende stellt jedoch auch fest, dass das Grundstück nach dem Verkauf in jedem Fall nicht mehr im Eigentum der Familie Tschofen stünde und wahrscheinlich nicht von jemandem gekauft werde, der woanders eine Möglichkeit zu bauen hätte. Adolf Felder sei schon lange mit diesem Thema befasst. Er habe früher teilweise gegen aber auch in zwei Sitzungen für diese Umwidmung gestimmt. Wenn Isabella Fitz das Grundstück kaufen wolle, wäre in seinen Augen das Problem endgültig gelöst und könnte diese Umwidmung genehmigt werden. GR Andrea Schönherr habe sich die bisherigen Beschlüsse zu diesem Thema herausgesucht. Das letzte Mal sei dieser Tagesordnungspunkt vertagt worden. Der Vorsitzende erläutert, dass das Umwidmungsansuchen bereits im Jahr 1993 in der Gemeindevertretung behandelt wurde und seither immer wieder auf der Tagesordnung stehe. Auch im Jahr 2004 wurde das Ansuchen mehrmals behandelt. Zu diesem Zeitpunkt waren die meisten anwesenden Mandatare der Fraktion „Volkspartei und Bürgerliste GaschurnPartenen“ – außer eventuell Walter Grass oder Artur Pfeifer – noch gar nicht in der Funktion als Gemeindevertreter tätig. Von der Fraktion „Gemeinsam für Gaschurn und Partenen“ könnten – außer Klaus Bruggmüller und Harald Fitz – mehrere der Anwesenden bereits bei einer Abstimmung dabei gewesen sein. Tatsache sei, dass Herbert Tschofen das Grundstück verkaufen möchte, an wen, das sei dahingestellt. Zwischenzeitlich wurde ein Räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet. Diese Grundlage, wie und in welchem Bereich der Siedlungsraum ausgeweitet werden könne, habe es damals nicht gegeben. Der Vorsitzende erläutert anhand des Zielplans, welcher im Zuge des Räumlichen Entwicklungskonzepts erstellt wurde, und des Flächenwidmungsplanes, dass die gedachte Linie von den zwischen bereits gewidmeten Flächen zeigt, dass die gegenständliche Fläche durchaus innerhalb des noch als Bauland entwickelbaren Bereichs liege. Deshalb könne die Situation jetzt auch anders beurteilt werden. GR Andrea Schönherr berichtet, dass diese Umwidmung – seit diese von der Gemeindevertretung behandelt wurde – von der Raumplanungsstelle des Amtes der Vorarlberger LandesNiederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 9/11 regierung immer wieder abgewiesen wurde, da noch gewidmete Flächen, welche im Besitz von Herbert Tschofen stünden, vorhanden seien. Sie habe bereits zuvor einer Umwidmung nicht zugestimmt und werde diese Linie auch weiterhin verfolgen, was aber nichts Persönliches mit Herbert Tschofen zu tun habe. Der Vorsitzende weist Harald Fitz darauf hin, dass er sich seiner Meinung nach für befangen erklären sollte. Dieser entgegnet jedoch und meint, dass er nicht befangen sei und sich an der Abstimmung beteiligen werde. Der Vorsitzende stellt den Antrag, das GST-NR 2117/10, GB Gaschurn, von „Bauerwartungsfläche“ in „Baufläche Wohngebiet“ umzuwidmen. Dem Antrag des Vorsitzenden wird mit 2 Gegenstimmen entsprochen. zu 7.: Grundtausch – Albert Schöpf, Silvrettastraße 21e, 6794 Partenen Die Flächen der Gemeinde Gaschurn sowie die von Albert Schöpf werden den Anwesenden anhand eines Orthofotos zur Kenntnis gebracht und vom Vorsitzenden erläutert. Die Gemeinde Gaschurn ist Eigentümerin der GST-NRN 258/2 und .669, GB Gaschurn, mit einer Fläche von 1.294 m². Albert Schöpf ist Eigentümer der GST-NRN 325/3 und .81/1, GB Gaschurn, mit einer Fläche von 520 m². Im Jahr 1971 habe ein Grundtausch zwischen Maria Schöpf und der Gemeinde Gaschurn stattgefunden. Dieser Tausch wurde damals von der Gemeindevertretung beschlossen. Maria Schöpf wurde damals ein Weg- und Fahrrecht vom öffentlichen Weg mit der GST-NR 3329 über die GST-NR 325/1 bis zum Anschluss an die Umfahrungsstraße Partenen eingeräumt. Diese Vereinbarung wurde aber bis heute nicht eingelöst bzw. durchgeführt. Deshalb bestünde jetzt die Möglichkeit, das Ganze durch einen Flächenabtausch zu erledigen, weil bisher keine Zufahrtsmöglichkeit gefunden werden konnte. Nach kurzer Diskussion wird einstimmig beschlossen, dass zuerst die rechtlich gesicherte Zufahrt geklärt werden soll. Erst dann soll ein Beschluss gefasst werden. zu 8.: Genehmigung der letzten Niederschrift Die letzte Niederschrift wird einstimmig genehmigt. zu 9.: Allfälliges o Roswitha Schoder erkundigt sich über die Erweiterung der Trinkwasserversorgung im Bereich Gundalatscherberg bzw. über die weitere Vorgangsweise. Der Vorsitzende berichtet hierzu, dass noch die Zustimmung eines Grundeigentümers fehle, um zumindest den Bereich des oberen Gundalatscherbergs abzudecken. Wenn dieser in nächster Zeit dem Projekt nicht zustimme, sei die Gemeinde gezwungen, die „kleinere“ Variante der Wasserversorgung in Auftrag zu geben. Stimmen die zwei weiteren Grundeigentümer im Bereich Zerfall/Spona zu, könnte das ganze Projekt, wie geplant umgesetzt werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nur noch Projekte, die in diesem Jahr genehmigt werden, mit 15 Prozent gefördert werden. Im nächsten Jahr fielen diese Förderungen weg. o Adolf Felder erkundigt sich über die Sanierung der L 188 im Bereich Gortipohl. Der Vorsitzende berichtet, dass das Projekt in Gortipohl erst für das Jahr 2014/2015 vorgesehen sei. o Adolf Felder berichtet, dass ein Email von Hochmontafon Tourismus an die Vermieter ausgesendet worden sei, in welchem angekündigt wurde, dass die BP Tankstelle in St. Gallenkirch täglich frisches Brot anbieten würde. Er finde dies nicht in Ordnung und habe deshalb diese Nachricht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. o Artur Pfeifer würde es befürworten, wenn es – wie den Schikindergarten im Winter – auch eine derartige ganzjährige Betreuung für Kinder geben würde. Niederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 10/11 o Roswitha Thoma berichtet, dass immer noch an vielen Orten Weihnachtsbeleuchtungen eingeschalten seien. Sie regt deshalb an, die Betroffenen darauf hinzuweisen und die Entfernung zu veranlassen. Ende der Sitzung: 00:53 Uhr Die Schriftführerin: Der Vorsitzende: Melanie Themel Bgm. Martin Netzer, MSc Niederschrift_21_GV_Sitzung.doc Seite 11/11 |